Frist bis 30. September - Landwirtschaftskammer Schleswig

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Kammer kompakt
BAUERNBLATT | 3. September 2016 ■
Elektronische Meldung für abgegebenen Wirtschaftsdünger
Frist bis 30. September
Nach der im vergangenen Jahr
in Kraft getretenen schleswig-holsteinischen
Landesverordnung
zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr (Summe aller Abgaben) durch den Abgeber gemeldet
werden. Fristende für die im ersten
Um eine Meldung unter www.
Halbjahr 2016 abgegebenen Wirt- meldeprogramm-sh.de durchfühschaftsdünger ist der 30. Septem- ren zu können, müssen sowohl der
ber.
abgebende als auch der aufneh-
mende Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen,
können ihre BNRZD (ZID)-Nummer
verwenden. Flächenlose Betriebe
(Biogasanlagen und Kommanditgesellschaften) sowie Betriebe, die
keinen Agrarantrag stellen, konnten nicht im Vorwege im Meldeprogramm hinterlegt werden. Viele dieser Betriebe wurden bereits
zum vorigen Meldezeitraum auf
Nachfrage ins Meldeprogramm
aufgenommen. Sollte Ihr Betrieb
noch nicht im Programm gelistet
sein, senden Sie uns unter Angabe
Ihrer Adresse eine formlose E-Mail
an [email protected]
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer sind alle wichtigen
Infos zur elektronischen Meldung
zusammengefasst: www.lksh.de >
Landwirtschaft > Pflanze > Düngung > Meldeprogramm-Wirtschaftsdünger.
Neuerung im Programm
Seit 2010 gilt die bundesweite
„Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“. Diese besagt, dass
sich ein abgebender Betrieb einmalig beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Llur) melden muss. Zu diesem
Zwecke wird dem Programm zeitnah eine Abfrage vorgeschaltet,
wo die Möglichkeit besteht, diese
einmalige Meldung zu tätigen.
ANSPRECHPARTNER
Peter Lausen
Tel.: 0 43 31-94 53-341
[email protected]
Carina Wilken
Tel.: 0 43 31-94 53-343
[email protected]
Der im ersten Halbjahr 2016 an andere Betriebe verbrachte Wirtschaftsdünger ist bis zum 30. September 2016 durch
den Abgeber unter www.meldeprogramm-sh.de zu melden. Foto: Carina Wilken
Carina Wilken
Landwirtschaftskammer
Vorverlegung der Sperrfrist auf Antrag wieder möglich
Düngetermin rechtzeitig planen
Die Düngeverordnung (DÜV) befindet sich immer noch in der
Überarbeitung. Mit der Verabschiedung der neuen DÜV ist in
diesem Jahr wohl kaum noch zu
rechnen, wohl aber zu Beginn des
neuen Jahres. Damit gelten die
Regelungen zur Sperrfrist und zur
Vorverlegung der Sperrfrist noch
nach den Vorgaben der bestehenden DÜV.
Danach ist die Ausbringung von
mineralischen und organischen
N-Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem
Stickstoff (ausgenommen ist Festmist)
●●auf Ackerland vom 1. November
bis 31. Januar und
●●auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar
untersagt.
In Schleswig-Holstein kann auf
Antrag des Landwirts bei ausreichender Begründung eine Vorverlegung der Sperrzeit um 14 Tage
bewilligt werden.
Die Vorverlegung ist für Winterkulturen sinnvoll, wenn dadurch die Düngung besser dem
N-Bedarf angepasst werden
kann. Durch die Möglichkeit, die
Sperrfrist vorzuverlegen und damit organische oder minerali-
sche N-Dünger zwei Wochen früher auszubringen, verbessert sich
die Aussicht, dies bei vorübergehend gefrorenem Boden rechtzeitig und bodenschonend zu tun.
Des Weiteren ist eine frühzeitige Andüngung mit organischen
und damit umsetzungsverzögerten N-Düngemitteln anzuraten,
wenn die Vegetation bereits früh
einsetzt.
Für die vorverlegte Sperrfrist ist
●●auf Ackerland vom 15. Oktober
bis 15. Januar und
●●auf Grünland vom 1. November
bis 15. Januar
keine Düngung zulässig.
Der Antrag kann nur für die Ackerund Grünlandflächen gemeinsam
gestellt werden.
Es ist der Antrag des Landesamtes
für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume (Llur) zu verwenden, in dem die vorstehenden Begründungen enthalten sind. Der
Antrag muss bis zum 10. Oktober
beim Llur eingegangen sein.
Der Antrag ist auch unter www.
lksh.de/Düngung/Gesetze und
Verordnungen/Düngeverordnung
auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden.
Peter Lausen
Landwirtschaftskammer
Kammer kompakt 23
■ BAUERNBLATT | 3. September 2016
Gedankenaustausch mit der IHK zu Kiel
Präsident Klaus-Hinrich Vater in Futterkamp
Auf Einladung von Präsident
Claus Heller besuchte der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel, Klaus-Hinrich Vater, die Landwirtschaftskammer in Futterkamp. Auf einem
Rundgang durch die Rinder- und
Schweineställe erläuterte der Leiter des Lehr- und Versuchszentrums, Dr. Eckhard Boll, die Aufgaben und Bedingungen in der Tierhaltung. Verschiedene Themen wie
die strukturellen Entwicklungen in
der Tierhaltung, die wirtschaftliche
Situation und vor allem Fragen des
Tierschutzes wurden dabei intensiv diskutiert. Es bestand Einigkeit,
dass es Aufgabe einer Kammereinrichtung sei, sich auch mit gesellschaftspolitischen Themen kritisch
auseinanderzusetzen. Insbesondere im Tierschutzbereich stellen
sich viele Fragen, die im Lehr- und
Versuchszentrum Futterkamp bearbeitet werden. Welche Anfor-
Gedankenaustausch unter Präsidenten. Der Präsident der IHK zu Kiel, Klaus-Hinrich Vater (r.), war
in Futterkamp zu Gast und vereinbarte mit Präsident Claus Heller regelmäßige Treffen.
Foto: Dr. Eckhard Boll
derungen es gibt und
welche Einzelfragen
zu klären sind, wurde am Beispiel der Alternativen zum bisherigen Kastrationsverfahren bei Schweinen
verdeutlicht. Die Ebermast wird als eine
Möglichkeit in Futterkamp praktiziert. Davon konnte sich Präsident Vater beim Blick
in den Maststall überzeugen. Im Anschluss
an die Besichtigung
wurden einige konkrete Themen der Zusammenarbeit aufgegriffen. Einen breiten
Raum nahm dabei der
Bildungsbereich ein.
Präsident Vater zeigte
sich beeindruckt von
sehr stabilen Zahlen
in der Ausbildung Grüner Berufe.
Andererseits ging er auf Aktivitäten der zur IHK gehörenden Wirtschaftsakademie im Hinblick auf
die Integration von Zuwanderern
ein und vermittelte eine positive
Einschätzung bezüglich der Integrationsfähigkeit vieler Migranten,
die bildungswillig seien.
Auch das Thema Fachkräftemangel wurde erörtert. Von beiden Seiten konnte festgestellt werden,
dass es bereits demografische Probleme bei der Suche geeigneter
Arbeitskräfte gibt, aber perspektivisch auch die geänderten Anforderungen an die Arbeitsplätze vermehrt Einfluss nehmen. Der
Besuch endete mit dem gegenseitigen Dank für ein konstruktives
Aufeinandertreffen und der Übereinkunft, sich regelmäßig zu treffen, das nächste Mal 2017.
Dr. Eckhard Boll
Landwirtschaftskammer
Onlinewarenbörse zur Norla neu
gestartet
Europäische
fotolia
Bohnen und Erbsen
statt Soja?
Mit der richtigen Aufbereitung können heimische Eiweißpflanzen
­erfolgreich als Futtermittel in der Schweine- und Rinderhaltung als
­Alternative zu Soja eingesetzt werden.
Fotos: landpixel/fotolia
Jetzt registrieren und mit Bohnen, Erbsen und Co. handeln.
Statt Sojaschrot sind Bohnen, Erbsen und andere heimische E
­ iweißpflanzen im Rahmen der Eiweißstrategie in den
Fokus gerückt. Auch in der Diskussion um gentechnisch verändertes Soja können Körnerleguminosen aus regionalem Anbau
eine Alternative sein. Noch tut
sich der Handel schwer, diese
Früchte zu vermarkten.
Die operationelle Gruppe
des EIP-Projektes „Heimische
Eiweißpflanzen“ hat daher un-
ter Federführung der Landwirtschaftskammer ihre Internetwarenbörse neu aufgelegt.
Landwirte können hier Körnerleguminosen anbieten und
heimische Eiweißfuttermittel
­finden.
Die Plattform stellt Transparenz zwischen Anbieter und
Nachfrager her. Testen Sie selbst!
www.lksh.de/WarenboerseKoernerleguminosen/
Daniela Rixen
Landwirtschaftskammer
landpixel
Bohnen und Erbsen statt Innovationspartnerschaft
Soja füttern?