22 Kammer kompakt BAUERNBLATT | 3. September 2016 ■ Elektronische Meldung für abgegebenen Wirtschaftsdünger Frist bis 30. September Nach der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen schleswig-holsteinischen Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr (Summe aller Abgaben) durch den Abgeber gemeldet werden. Fristende für die im ersten Um eine Meldung unter www. Halbjahr 2016 abgegebenen Wirt- meldeprogramm-sh.de durchfühschaftsdünger ist der 30. Septem- ren zu können, müssen sowohl der ber. abgebende als auch der aufneh- mende Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)-Nummer verwenden. Flächenlose Betriebe (Biogasanlagen und Kommanditgesellschaften) sowie Betriebe, die keinen Agrarantrag stellen, konnten nicht im Vorwege im Meldeprogramm hinterlegt werden. Viele dieser Betriebe wurden bereits zum vorigen Meldezeitraum auf Nachfrage ins Meldeprogramm aufgenommen. Sollte Ihr Betrieb noch nicht im Programm gelistet sein, senden Sie uns unter Angabe Ihrer Adresse eine formlose E-Mail an [email protected] Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer sind alle wichtigen Infos zur elektronischen Meldung zusammengefasst: www.lksh.de > Landwirtschaft > Pflanze > Düngung > Meldeprogramm-Wirtschaftsdünger. Neuerung im Programm Seit 2010 gilt die bundesweite „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“. Diese besagt, dass sich ein abgebender Betrieb einmalig beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Llur) melden muss. Zu diesem Zwecke wird dem Programm zeitnah eine Abfrage vorgeschaltet, wo die Möglichkeit besteht, diese einmalige Meldung zu tätigen. ANSPRECHPARTNER Peter Lausen Tel.: 0 43 31-94 53-341 [email protected] Carina Wilken Tel.: 0 43 31-94 53-343 [email protected] Der im ersten Halbjahr 2016 an andere Betriebe verbrachte Wirtschaftsdünger ist bis zum 30. September 2016 durch den Abgeber unter www.meldeprogramm-sh.de zu melden. Foto: Carina Wilken Carina Wilken Landwirtschaftskammer Vorverlegung der Sperrfrist auf Antrag wieder möglich Düngetermin rechtzeitig planen Die Düngeverordnung (DÜV) befindet sich immer noch in der Überarbeitung. Mit der Verabschiedung der neuen DÜV ist in diesem Jahr wohl kaum noch zu rechnen, wohl aber zu Beginn des neuen Jahres. Damit gelten die Regelungen zur Sperrfrist und zur Vorverlegung der Sperrfrist noch nach den Vorgaben der bestehenden DÜV. Danach ist die Ausbringung von mineralischen und organischen N-Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen ist Festmist) ●●auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und ●●auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar untersagt. In Schleswig-Holstein kann auf Antrag des Landwirts bei ausreichender Begründung eine Vorverlegung der Sperrzeit um 14 Tage bewilligt werden. Die Vorverlegung ist für Winterkulturen sinnvoll, wenn dadurch die Düngung besser dem N-Bedarf angepasst werden kann. Durch die Möglichkeit, die Sperrfrist vorzuverlegen und damit organische oder minerali- sche N-Dünger zwei Wochen früher auszubringen, verbessert sich die Aussicht, dies bei vorübergehend gefrorenem Boden rechtzeitig und bodenschonend zu tun. Des Weiteren ist eine frühzeitige Andüngung mit organischen und damit umsetzungsverzögerten N-Düngemitteln anzuraten, wenn die Vegetation bereits früh einsetzt. Für die vorverlegte Sperrfrist ist ●●auf Ackerland vom 15. Oktober bis 15. Januar und ●●auf Grünland vom 1. November bis 15. Januar keine Düngung zulässig. Der Antrag kann nur für die Ackerund Grünlandflächen gemeinsam gestellt werden. Es ist der Antrag des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Llur) zu verwenden, in dem die vorstehenden Begründungen enthalten sind. Der Antrag muss bis zum 10. Oktober beim Llur eingegangen sein. Der Antrag ist auch unter www. lksh.de/Düngung/Gesetze und Verordnungen/Düngeverordnung auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden. Peter Lausen Landwirtschaftskammer Kammer kompakt 23 ■ BAUERNBLATT | 3. September 2016 Gedankenaustausch mit der IHK zu Kiel Präsident Klaus-Hinrich Vater in Futterkamp Auf Einladung von Präsident Claus Heller besuchte der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel, Klaus-Hinrich Vater, die Landwirtschaftskammer in Futterkamp. Auf einem Rundgang durch die Rinder- und Schweineställe erläuterte der Leiter des Lehr- und Versuchszentrums, Dr. Eckhard Boll, die Aufgaben und Bedingungen in der Tierhaltung. Verschiedene Themen wie die strukturellen Entwicklungen in der Tierhaltung, die wirtschaftliche Situation und vor allem Fragen des Tierschutzes wurden dabei intensiv diskutiert. Es bestand Einigkeit, dass es Aufgabe einer Kammereinrichtung sei, sich auch mit gesellschaftspolitischen Themen kritisch auseinanderzusetzen. Insbesondere im Tierschutzbereich stellen sich viele Fragen, die im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp bearbeitet werden. Welche Anfor- Gedankenaustausch unter Präsidenten. Der Präsident der IHK zu Kiel, Klaus-Hinrich Vater (r.), war in Futterkamp zu Gast und vereinbarte mit Präsident Claus Heller regelmäßige Treffen. Foto: Dr. Eckhard Boll derungen es gibt und welche Einzelfragen zu klären sind, wurde am Beispiel der Alternativen zum bisherigen Kastrationsverfahren bei Schweinen verdeutlicht. Die Ebermast wird als eine Möglichkeit in Futterkamp praktiziert. Davon konnte sich Präsident Vater beim Blick in den Maststall überzeugen. Im Anschluss an die Besichtigung wurden einige konkrete Themen der Zusammenarbeit aufgegriffen. Einen breiten Raum nahm dabei der Bildungsbereich ein. Präsident Vater zeigte sich beeindruckt von sehr stabilen Zahlen in der Ausbildung Grüner Berufe. Andererseits ging er auf Aktivitäten der zur IHK gehörenden Wirtschaftsakademie im Hinblick auf die Integration von Zuwanderern ein und vermittelte eine positive Einschätzung bezüglich der Integrationsfähigkeit vieler Migranten, die bildungswillig seien. Auch das Thema Fachkräftemangel wurde erörtert. Von beiden Seiten konnte festgestellt werden, dass es bereits demografische Probleme bei der Suche geeigneter Arbeitskräfte gibt, aber perspektivisch auch die geänderten Anforderungen an die Arbeitsplätze vermehrt Einfluss nehmen. Der Besuch endete mit dem gegenseitigen Dank für ein konstruktives Aufeinandertreffen und der Übereinkunft, sich regelmäßig zu treffen, das nächste Mal 2017. Dr. Eckhard Boll Landwirtschaftskammer Onlinewarenbörse zur Norla neu gestartet Europäische fotolia Bohnen und Erbsen statt Soja? Mit der richtigen Aufbereitung können heimische Eiweißpflanzen erfolgreich als Futtermittel in der Schweine- und Rinderhaltung als Alternative zu Soja eingesetzt werden. Fotos: landpixel/fotolia Jetzt registrieren und mit Bohnen, Erbsen und Co. handeln. Statt Sojaschrot sind Bohnen, Erbsen und andere heimische E iweißpflanzen im Rahmen der Eiweißstrategie in den Fokus gerückt. Auch in der Diskussion um gentechnisch verändertes Soja können Körnerleguminosen aus regionalem Anbau eine Alternative sein. Noch tut sich der Handel schwer, diese Früchte zu vermarkten. Die operationelle Gruppe des EIP-Projektes „Heimische Eiweißpflanzen“ hat daher un- ter Federführung der Landwirtschaftskammer ihre Internetwarenbörse neu aufgelegt. Landwirte können hier Körnerleguminosen anbieten und heimische Eiweißfuttermittel finden. Die Plattform stellt Transparenz zwischen Anbieter und Nachfrager her. Testen Sie selbst! www.lksh.de/WarenboerseKoernerleguminosen/ Daniela Rixen Landwirtschaftskammer landpixel Bohnen und Erbsen statt Innovationspartnerschaft Soja füttern?
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