RL BestandsInvest – Reduzierung von Barrieren Leitfaden Schritt für Schritt zum Einbruchschutz Mit dem Förderbaustein „Reduzierung von Barrieren“ lassen sich Moder nisierungen für ein sicheres Wohnen finanzieren. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrecher. Pro Wohnung sind bis zu 25.000 Euro Darlehen möglich. So gehen Sie vor: 3. Mit Baumaßnahmen beginnen 1. Kosten der Baumaßnahme planen Kostenvoranschläge einholen Eigenleistung planen (durch Barmittel oder Selbsthilfe ) Gefördert werden bei Mietobjekten 80 %, bei Eigenheimen 85 % der anerkannten förderfähigen Kosten. Die restlichen 20 beziehungsweise 15 % müssen durch Eigenleistung erbracht werden. Darlehen unter 1.500 € pro Wohnung werden nicht vergeben. 2. Antrag bei der Stadt- oder Kreisver- waltung (Bewilligungsbehörde) stellen Dort können Sie sich beraten lassen – neutral, kostenlos und auch vor Ort, Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars erhalten und die Förderfähigkeit, Richtigkeit und An gemessenheit der aufgeführten Kosten über prüfen lassen Die Bewilligungsbehörde erteilt nach Prüfung auch die Kreditzusage. Erst dann wird eine Gebühr der Bewilligungsbehörde fällig. Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bewilligungs behörde finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Bewilligungs behörde und unter www.nrwbank.de/formulare. 4. NRW.BANK schickt Auszahlungsunterlagen zu Bis 15.000 € Darlehen ist keine Grundbuch sicherung erforderlich. 5. Raten werden ausgezahlt Auszahlung: 99,6 % Verwaltungskostenbeitrag: 0,4 % einmalig Auszahlungsraten für Darlehen bis 15.000 €: 50 % bei Beginn der Maßnahme 50 % nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises Auszahlungsraten für Darlehen ab 15.100 €: 30 % bei Beginn der Maßnahme 60 % nach Fertigstellung der Maßnahme 10 % nach Prüfung des Kostennachweises 6. Nach Fertigstellung Kostennachweis aufstellen und von Bewilligungsbehörde prüfen lassen Letzte Rate wird ausgezahlt Leistungsrate wird halbjährlich von der NRW.BANK eingezogen: Zinsen 0,5 % jährlich Tilgung 2 % jährlich Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % jährlich Konditionen sind für 10 Jahre fest.
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