Arm in einem reichen Land - AWO Landesverband Bayern

Arm in einem reichen Land – Armut auch in Bayern
Prof. Dr. Thomas Beyer
Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern
Inhaltsübersicht
Seite
I.
Leugnen der Realität – Armut auch in Bayern
3
II.
Armut
4
1.
2.
3.
Relative Armutsgefährdung
Die wichtigsten Begriffe
Armutsgefährdungsschwelle
4
5
6
III. Armut als versagte Teilhabe
6
1.
2.
6
6
Armut grenzt aus
Wesentliche Ergebnisse der AWO/ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut
IV. Kennzahlen zur Armut
8
1.
2.
3.
8
9
4.
5.
6.
Armutsgefährdungsquote
Armutsgefährdungsquote nach soziodemographischen Merkmalen
Armutsgefährdungsquote nach Erwerbsstatus, Qualifikationsniveau
und Migrationshintergrund
Die Betroffenen
Überschuldung
Regionale Unterschiede
10
10
12
12
V.
Familien- und Kinderarmut
14
VI. Staatliche Mindestsicherung
16
1.
2.
16
17
Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
VII. Arm trotz Arbeit
18
1.
2.
3.
4.
18
19
21
21
Wenn der Lohn zum Leben nicht reicht
Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt
Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit
Die volkswirtschaftlichen Kosten
VIII. Altersarmut
22
1.
2.
3.
22
23
25
Bayerns Ältere überdurchschnittlich von Armut bedroht
Rentnerinnen und Rentner als Wohlstandsverlierer
Ursachen von Altersarmut
IX. Bayerns neue Wohnungsarmut
27
1.
2.
3.
4.
5.
Bayern gehen die Wohnungen aus
Wer wenig hat, zahlt mehr
Sozialer Wohnungsbau in Bayern – vom Aussterben bedroht
Wohnungslosigkeit – (k)ein Thema im reichen Bayern
Handlungsanforderung an die Politik in Bayern
27
28
30
31
32
X.
Vermögen und Einkommen in Bayern immer ungleicher verteilt
33
1.
2.
3.
Bayern ist ein reiches Land
Geld- und Immobilienvermögen in Bayern – extrem unterschiedlich verteilt
Oligarchie der Besitzenden – und das Betriebsvermögen ist noch
unberücksichtigt
Wer hat, dem wird gegeben
33
34
4.
35
36
2
I.
Leugnen der Realität – Armut auch in Bayern
Bayern ist ein reiches Land. Doch auch in Bayern ist Armut in Familien, bei Kindern
aber auch im Alter längst Wirklichkeit. Die amtlichen Zahlen sprechen eine klare
Sprache. Die langjährige Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, die Sozialberichterstattung nach dem 1999 veröffentlichten Bericht zur sozialen Lage in Bayern
wieder aufzunehmen, vermochte die Realität im Freistaat nicht dauerhaft zu leugnen.
Der im Frühjahr 2009 erschienene Zweite Bericht der Staatsregierung zur sozialen
Lage in Bayern erkannte erstmals ausdrücklich an, „dass bei allem hohen allgemeinen Wohlstand auch in Bayern Menschen leben, die im Hinblick auf das Ideal der
Chancengerechtigkeit und Freiheit – insbesondere die Vermeidung von Armut –
unterstützungsbedürftig sind“1.
Der Dritte Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern vom Sommer
2012 vermeldete dann zwar „Mindestsicherung, Überschuldung und Armutsgefährdung: In Bayern unterdurchschnittlich“, räumte indes z.B. für Ältere oder Alleinerziehende eine „höhere“ bzw. „sehr hohe Armutsgefährdung“ in Bayern ausdrücklich
ein2.
1
2
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Zweiter Bericht
der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern, München 2009 (im Folgenden: Sozialbericht
Bayern 2009), S. 28.
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Dritter Bericht
zur sozialen Lage in Bayern, München 2012 (im Folgenden: Sozialbericht Bayern 2012), S. 32 ff.,
36.
3
II.
Armut
1.
Relative Armutsgefährdung
Obwohl Armut sozialwissenschaftlich nicht mehr ausschließlich unter finanziellen
Aspekten betrachtet wird, ist doch die Messung monetärer Armut ein wesentlicher
Indikator für die Frage einer Eingliederung oder Ausgrenzung von Menschen in der
Gesellschaft3. Seit der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2001 in
Laeken ist es innerhalb der Europäischen Union gebräuchlich, monetäre Armut nicht
durch Festlegung einer absoluten Armutsgrenze, sondern in einer relativen Betrachtung zum durchschnittlichen Wohlstand in der Gesellschaft des jeweiligen Gebietes
zu definieren.
In diesem Konzept der „relativen Einkommensarmut“ wird die Armutsgefährdungsquote – auch: Armutsrisikoquote – ermittelt. Sie erfasst den Anteil der Personen,
die über weniger verfügen als 60 Prozent des „mittleren“ Einkommens (sog.
„medianes Äquivalenzeinkommen“). Darunter versteht man dasjenige Einkommen,
das von einer Hälfte der Bevölkerung unter- und von der anderen Hälfte überschritten wird.
Bei der Ermittlung des Äquivalenzeinkommens wird auf das Haushaltsnettoeinkommen abgestellt. Dabei wird berücksichtigt, auf wie viele Personen sich dieses Haushaltsnettoeinkommen verteilt. Nach der jetzt gebräuchlichen OECD-Skala wird davon ausgegangen, dass
Mehrpersonenhaushalte durch das gemeinsame Wirtschaften im Vergleich zu Einpersonenhaushalten Kosten einsparen. Das Haushaltsnettoeinkommen wird deshalb nicht lediglich
durch die Zahl der Haushaltsmitglieder geteilt, sondern es erfolgt eine Gewichtung. Dabei
wird dem Haushaltsvorstand der Faktor 1, weiteren Personen ab 14 Jahren der Faktor 0,5
und Personen unter 14 Jahren der Faktor 0,3 zugewiesen. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen ermittelt sich demnach im Mehrpersonenhaushalt derart, dass das Haushaltsnettoeinkommen durch den nach den vorstehenden Kriterien zu bildenden Gewichtungsfaktor geteilt wird4.
3
4
Dazu Sozialbericht Bayern 2009, Abschnitt 1.2.2 und 1.3.2; Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Datenreport: Soziale Lage in Bayern 2013, München
2014 (Im Folgenden: Sozialbericht Bayern 2013), Abschnitt 2.1; Datenreport: Soziale Lage in
Bayern 2014, München 2015 (Im Folgenden: Sozialbericht Bayern 2014), S. 11.
Beispiel: Ein Haushalt, in dem ein Ehepaar mit drei Kindern, die jünger als 14 Jahre sind, lebt, hat
einen Gewichtungsfaktor von (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3 =) 2,4. Bei einem Haushaltsnettoeinkommen von mtl. 2.400 Euro errechnet sich das Äquivalenzeinkommen auf 1.000 Euro.
4
2.
Die wichtigsten Begriffe
Hier die zentralen Begriffe der Betrachtung der Armutsentwicklung im Überblick5.
Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen ist eine fiktive Rechengröße, um das Einkommen von
Personen vergleichbar zu machen, die in Haushalten unterschiedlicher Größe und
Zusammensetzung leben. Dazu wird das Haushaltsnettoeinkommen auf die Personen
des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel verteilt.
Median/mittleres Einkommen
Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau
zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen
zur Verfügung.
Armutsgefährdungsschwelle
Die Armutsgefährdungsschwelle ist der Betrag des Äquivalenzeinkommens, der die
Grenze für Armutsgefährdung bildet. Nach der gemeinsamen Festlegung der EUMitgliedsstaaten liegt diese Grenze bei 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens
(Medianeinkommen). Für Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter dieser Grenze
liegt, wird eine Armutsgefährdung angenommen.
Armutsgefährdungsquote
Die Armutsgefährdungsquote als Maß für die Häufigkeit der Armutsgefährdung ist
definiert als Anteil der Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze liegen,
gemessen an der Gesamtbevölkerung in Privathaushalten.
5
Sozialbericht Bayern 2012, Glossar, S. 469 ff.
5
3.
Armutsgefährdungsschwelle
Der Sozialbericht Bayern 2014 weist die sich danach ergebende Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des jeweiligen „mittleren“ Einkommens für 2013 so
aus6:
Bayern:
973 Euro
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin):
923 Euro
Bundesrepublik Deutschland gesamt:
892 Euro
III. Armut als versagte Teilhabe
1.
Armut grenzt aus
Armut lässt sich unter finanziellen Aspekten messen und berechnen. Erfahren und
oftmals erlitten wird sie als konkretes Ausgeschlossensein. Wer arm ist, wer über zu
geringe Mittel in materieller, aber auch in kultureller und sozialer Hinsicht verfügt,
dem stehen Chancen nicht offen, die die Gesellschaft anderen ermöglicht. Armut
grenzt aus.
2.
Wesentliche Ergebnisse der AWO/ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut
Die AWO/ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut von 20057 legt eine Kombination von
Ressourcen- und Lebenslagenansatz zugrunde und ermittelt neben der materiellen
Grundversorgung auch die Versorgung der begleiteten Kinder im sozialen, kulturellen
und gesundheitlichen Bereich.
6
7
S. 68.
Zukunftschancen für Kinder, Wirkung von Armut bis zum Ende der Grundschulzeit, Institut für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik, im Auftrag des AWO Bundesverbandes, Frankfurt 2005.
6
Zu ihren wesentlichen Ergebnissen gehören…
62 Prozent der Kinder wachsen ohne Armutserfahrungen auf
38 Prozent erleben familiäre Armut
das Risiko arm zu bleiben ist 11,5 Mal höher als das Risiko arm zu werden
Hauptrisikogruppen von kindbezogener Armut sind Kinder aus Familien
- mit Langzeitarbeitslosigkeit und/oder
- Migrationshintergrund und/oder
- nur einem Elternteil
Häufiger sind bei Kindern aus armen Familien…
(zu) frühe Einschulungen
sieben Mal häufigere Rückstellungen vom Schulbesuch wegen Defiziten im
Sprach- und Sozialverhalten, bei den feinmotorischen und Konzentrationsfähigkeiten
Sitzenbleiben
schlechte Noten am Ende der Grundschulzeit
geringere Übertritte ins Gymnasium (z. B.: bei gleichgutem Bildungsniveau von
nicht-armer und armer Mutter ist die Chance von nicht-armen Kindern, aufs
Gymnasium zu kommen vier Mal höher).
7
IV. Kennzahlen zur Armut
1.
Armutsgefährdungsquote
Auf Grundlage des Mikrozensus ermittelt der Sozialbericht Bayern 2014 bezogen auf
die zu Recht für maßgeblich erklärten Armutsgefährdungsschwellen der jeweils
betroffenen Gebiete8 für 2013 folgende Armutsgefährdungsquoten9:
Bayern:
14,6 Prozent
Bundesrepublik Deutschland:
15,5 Prozent
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 68.
8
9
Vgl. Sozialbericht Bayern 2013, S. 52, Fußn. 14; auch Sozialbericht Bayern 2014, S. 68; Sozialbericht Bayern 2012, S. 206; Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen, Soziale Lage in Bayern 2011, München 2011 (im Folgenden: Sozialbericht Bayern
2011), S. 27.
Sozialbericht Bayern 2014, S. 68.
8
2.
Armutsgefährdungsquote nach soziodemographischen Merkmalen
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 70.
9
3.
Armutsgefährdungsquote nach Erwerbsstatus, Qualifikationsniveau und
Migrationshintergrund
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 72.
4.
Die Betroffenen
Bereits der Sozialbericht Bayern 2011 lieferte einen alarmierenden Überblick über
die Zahl der Menschen, die seitens der Bayerischen Staatsregierung als armutsgefährdete Personen angesehen werden.
10
Von Armut in Bayern waren danach betroffen10:
insgesamt
1.635.000 Personen
Frauen
899.000 Personen
Männer
736.000 Personen
unter 25
514.000 Personen
65 und älter
405.000 Personen
Einpersonenhaushalte
515.000 Personen
Mehr-Personen-Haushalte ohne Kind
458.000 Personen
Haushalte mit Kindern
662.000 Personen
Der Sozialbericht Bayern 201411 belegt seitdem einen Anstieg um über 120.000
armutsgefährdeter Menschen in Bayern und beziffert die Gesamtzahl der armutsgefährdeten Personen in Bayern auf 1.761.000 in 2013. Erneut bilden Einpersonenhaushalte die „mit Abstand größte Gruppe armutsgefährdeter Personen“, nämlich
601.000, darunter 240.400 Ältere ab 65 Jahren12. Der Bericht belegt wiederum für
einzelne Bevölkerungsgruppen ein zum Teil gravierend erhöhtes Armutsrisiko in
Bayern13.
Geschiedene
24,7 Prozent
Dauernd getrennt Lebende
25,1 Prozent
Rentnerinnen und Rentner
26,6 Prozent
Erwerbslose
68,0 Prozent
Personen mit Migrationshintergrund
23,3 Prozent
Personen ohne beruflichen Abschluss
35,5 Prozent
Haushalte mit Teilzeiterwerbstätigkeit des
30,4 Prozent
Haupteinkommensbeziehers (HEKB)
Haushalte mit ALG I-Bezug des HEKB
46,0 Prozent
Haushalte mit ALG II-Bezug des HEKB
82,2 Prozent
Haushalte mit Bezug von Grundsicherung im Al-
77,9 Prozent
ter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) des HEKB
10
Sozialbericht Bayern 2011, S. 47.
Sozialbericht Bayern 2014, S. 69.
12
Sozialbericht Bayern 2014, S. 71.
13
Sozialbericht Bayern 2014, S. 72, 73 f.
11
11
5.
Überschuldung
Im Jahr 2015 betrug die Schuldnerquote, d. h. der Anteil der Personen, bei denen die
zu leistenden monatlichen Gesamtausgaben höher sind als ihre Einnahmen, im
Verhältnis zu allen Personen ab 18 Jahren für Bayern 7,12 Prozent nach 7,00
Prozent im Jahr 2014 (7,00 Prozent im Jahr 2013).
Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Bayern:
(Quelle: Creditreform; Schuldner Atlas Deutschland 2010, 2012, 2014, 2015)
Bayern:
6.
2009
690.000
2010
730.000
2011
710.000
2012
720.000
2013
720.000
2014
730.000
2015
750.000
Regionale Unterschiede
Während sich die mittleren Einkommen preisbereinigt wenig unterscheiden, sind die
Armutsgefährdungsquoten in den Regierungsbezirken Bayerns deutlich unterschiedlich.
12
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 76.
Auch unter Berücksichtigung des regionalen Preisniveaus belegt der Sozialbericht
Bayern 201414 ein höheres Armutsrisiko der größten Städte in Bayern.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 76.
14
S. 76.
13
Auch der Blick auf die Verschuldungssituation zeigt große regionale Unterschiede.
Bayerische Kreise mit
Quote
niedrigster Schuldnerquote
Bayerische Kreise mit
Quote
höchster Schuldnerquote
Eichstätt
3,67
Hof-Stadt
13,49
Erlangen-Höchstadt
4,76
Weiden/Oberpfalz Stadt
10,95
Schweinfurt-Land
4,92
Augsburg-Stadt
10,89
Neuburg-Schrobenhausen
5,04
Fürth-Stadt
10,88
Donau-Ries
5,16
Aschaffenburg-Stadt
10,57
eigene Darstellung nach tz München, 7. November 2014, S. 14.
V.
Familien- und Kinderarmut
Besonders bedrückend zeigt sich im Hinblick auf Familienarmut das Armutsrisiko
von Alleinerziehendenhaushalten15.
Alleinerziehende mit einem oder
42,0 Prozent
mehreren Kindern
Alleinerziehende mit 1 Kind
37,0 Prozent
Alleinerziehende mit 2
48,4 Prozent
oder mehreren Kindern
Bei Paarfamilien tritt eine wesentlich höhere Armutsgefährdung (19,5 Prozent) erst
bei Familien mit 3 oder mehr Kindern auf. Die Armutsgefährdungsquote liegt für
Paarfamilien sonst bei16:
15
16
2 Erwachsene mit 1 Kind
8,1 Prozent
2 Erwachsene mit 2 Kindern
9,3 Prozent
Sozialbericht Bayern 2014, S. 70, 77.
Sozialbericht Bayern 2014, S. 70.
14
Nach dem Sozialbericht Bayern 2014 ist das Armutsrisiko von Alleinerziehendenhaushalten weiter gestiegen. Es liegt nach 40,9 Prozent im Jahr 2012 jetzt (2013)
bayernweit bei 42,0 Prozent17. Dabei wird darauf verwiesen18, die Zahl der hiervon
betroffenen 170.000 Personen sei „nur halb so groß“ wie die Zahl der
armutsgefährdeten Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und Kind(ern),
rund 343.000 Personen, trotz deren wesentlich geringerer Armutsgefährdungsquote
(10,8 Prozent).
Der Verweis auf eine folglich vermeintlich „quantitativ vergleichsweise geringe
Bedeutung“19 erscheint nicht nur sozialpolitisch als offensichtlich ungeeigneter
Versuch der Beschwichtigung.
Die Armutsgefährdungsquote bei Kindern und Jugendlichen ist im Ländervergleich niedriger, übersteigt jedoch deutlich den landesweiten Durchschnittswert20.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 274.
In der aktuellen Berichterstattung beschränkt sich die Staatsregierung auf die Angabe einer Armutsgefährdungsquote für Unter-18-Jährige ohne weitere Differenzierung.
Auch diese ist mit 15,6 Prozent indes überdurchschnittlich21.
Die Quote der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren bezogen auf die gleichaltrige
Bevölkerungsgruppe beträgt in 16 Landkreisen und Städten in Bayern 2013 mehr als
11,5 Prozent. Das Maximum erreicht dabei die Stadt Hof mit 23,8 Prozent.22
17
Sozialbericht Bayern 2014, S. 70 f.
Sozialbericht Bayern 2014, a.a.O; Hinweis: Die Angabe im Sozialbericht 2014, S. 70 muss korrekterweise 343.000 heißen. Die dort angegebenen 334.000 sind einem Zahlendreher geschuldet.
19
Sozialbericht Bayern 2014, S. 71.
20
Sozialbericht Bayern 2012, S. 207, 274 f.
21
Sozialbericht Bayern 2014, S. 70.
22
Sozialbericht Bayern 2014, Materialienband, S. 85.
18
15
VI.
Staatliche Mindestsicherung
Die bisher ausgewiesenen Armutsrisikoquoten errechnen sich unter Einbeziehung
staatlicher Sozialleistungen23. Ohne Sozialtransfers läge die Armutsrisikoquote
in Bayern deutlich höher. So gab der Sozialbericht Bayern 2009 das Armutsrisiko
für Kinder unter 15 Jahren vor Sozialtransfers mit 28,1 Prozent an, nach
Sozialtransfers noch mit 8,8 Prozent24.
1.
Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Besondere Betrachtung verdienen im Konzept der relativen Einkommensarmut
staatliche Transferleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Personen, die erwerbsfähig sind,
ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mittel finanzieren können, erhalten
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Nicht erwerbsfähigen Personen, die mit ALG IIBeziehern in einer sog. „Bedarfsgemeinschaft“ leben, wird Sozialgeld gewährt.
Dabei handelt es sich überwiegend um Kinder unter 15 Jahren. Die Grundsicherungsleistungen, die gemäß SGB II zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums seitens des Staates zur Verfügung gestellt werden, unterschreiten in der
Regel die Armutsgefährdungsschwelle25.
In Bayern erhalten zurzeit weit über 400.000 Menschen Leistungen nach dem SGB
II. In Deutschland sind es rund 6,1 Millionen.
Leistungsempfänger nach SGB II:
(August 2015; Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Bayern:
Deutschland:
430.443
6.082.353
23
Vgl. Sozialbericht Bayern 2014, S. 68.
Sozialbericht Bayern 2009, S. 141.
25
Sozialbericht Bayern 2009, S. 145 ff., 148; Sozialbericht Bayern 2012, S. 205; auch Sozialbericht
Bayern 2013, S. 36 in Fußn. 3 und S. 57.
24
16
Vergleichszahlen September 2014:
Bayern:
Deutschland:
421.927
6.055.550
Kinder unter 15 Jahren in ALG II-Bedarfsgemeinschaften:
(August 2015; Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Bayern:
Deutschland:
122.986
1.664.426
Vergleichszahlen September 2014:
Bayern:
Deutschland:
2.
120.258
1.636.823
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eine steigende Inanspruchnahme verzeichnen auch in Bayern die Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung26. Für die Altersgruppe der
Personen mit 65 Jahren und älter stieg der Anteil der Grundsicherungsbezieher an
der Gesamtgruppe in Bayern von 1,8 Prozent im Jahr 2003 auf 2,6 Prozent im Jahr
201327. Bei Frauen ab 65 Jahren lag der Wert zum Jahresende 2013 bei 2,9 Prozent,
bei Männern bei 2,3 Prozent28.
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in
Bayern:
(Quelle: Statistisches Jahrbuch für Bayern 2010 bis 2014)
31.12.2008
88.570
31.12.2009
88.793
31.12.2010
91.828
31.12.2011
98.504
31.12.2012
106.008
31.12.2013
114.014
26
Sozialbericht Bayern 2012, S. 203 f.
Sozialbericht Bayern 2014, S. 216.
28
Sozialbericht Bayern 2014, S. 216.
27
17
VII. Arm trotz Arbeit
1.
Wenn der Lohn zum Leben nicht reicht
Über 1,2 Millionen Menschen waren im April 2015 in Deutschland „beschäftigte
Leistungsbezieher“ im Rahmen der Grundsicherung des SGB II. Dies bedeutet, dass
sie zum Leistungsbezug in der Grundsicherung berechtigt waren, obwohl sie
gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis standen. Es kommt zu dem volkswirtschaftlich wie sozialpolitisch ebenso fragwürdigen wie für die Betroffenen entwürdigenden Zustand, dass
im Einzelfall selbst der Lohn aus einer Vollzeitberufstätigkeit ohne „Aufstockung“ mit
Leistungen nach „Hartz IV“ nicht ausreicht, das eigene Auskommen zu sichern.
Zahl der „Aufstocker“ bei „Hartz IV“ in Bayern:
(April 2015; Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Die Zahl der „Aufstocker“ beträgt für
Bayern insgesamt:
87.076
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leistungsbezieher im Rahmen des
SGB II sind in
Bayern:
43.201
Von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leistungsbeziehern sind
Frauen
unter 25-Jährige
Ausländer
61,1 Prozent
9,2 Prozent
36,6 Prozent
Ausschließlich geringfügig entlohnt sind beschäftigte Leistungsbezieher
nach dem SGB II in
Bayern:
37.207
Einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gehen von den Leistungsbeziehern
nach in
Bayern:
7.510
18
2.
Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt
Die sich verschärfende Problematik einer Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit
zeigt sich an den Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt in Bayern. Dieser ist von einer
stetigen Zunahme atypischer, jedenfalls zum Teil prekärer Beschäftigungsformen
gekennzeichnet29.
Die Zahl der atypisch Beschäftigten ist in Bayern zwischen 2001 und 2013 von 24
Prozent auf 36 Prozent gestiegen30.
Während das Normalarbeitsverhältnis durch eine abhängige, sozialversicherungspflichtige und unbefristete Vollzeitbeschäftigung gekennzeichnet ist, werden unter
atypischer Beschäftigung solche Beschäftigungsformen bezeichnet, die hiervon abweichen. Erfasst sind insbesondere befristete oder in Teilzeit erbrachte Beschäftigungen, Leiharbeit und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse („Mini-Jobs“)31.
Leiharbeit
Im Januar 2012 gab es in Bayern rund 163.000 Leiharbeiter. Dies entspricht einer
Steigerung von fast 20 Prozent im Vergleich zu Januar 2011. Der Anstieg war in
Bayern deutlich stärker als in anderen Regionen Deutschlands (durchschnittliche
Steigerung: 12,8 Prozent). In Bayern gab es damit im Januar 2012 rund 40.000
Leiharbeitnehmer mehr als vor der Wirtschaftskrise 200932.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Im Jahr 2012 hatten im Freistaat Bayern gut 12 Prozent der abhängig Beschäftigten
einen befristeten Arbeitsvertrag. Jeder achte bayerische Beschäftigte war deshalb in
einem befristeten Arbeitsverhältnis. Geradezu erschreckend ist, dass bei den 15- bis
unter 25-Jährigen knapp die Hälfte (48 Prozent) und ohne Berücksichtigung von
Ausbildungsverträgen, Praktika etc. noch etwa ein Viertel (knapp 23 Prozent) in
befristeter Beschäftigung standen33. Die Zahl der befristeten Beschäftigten ist im
Freistaat Bayern von 219.000 im Jahr 2001 auf 322.000 im Jahr 2010 gestiegen34.
2011 lag die Zahl bereits bei 373.00035.
29
DGB Bayern (Hrsg.), Report Prekäre Beschäftigung in Bayern, Jung, Weiblich, Alt, München 2012,
S. 11 ff.
30
Sozialbericht Bayern 2014, S. 141.
31
Sozialbericht Bayern 2012, S. 314; Sozialbericht Bayern 2013, S. 107 f.
32
Mitteilung des DGB Bayern vom 31. Januar 2012 unter Berufung auf die ArbeitnehmerüberlassungStatistik der BA.
33
Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 29. Juli 2014.
34
DGB Bayern (Hrsg.), Prekäre Beschäftigung in Bayern, S. 14.
35
Sozialbericht Bayern 2012, S. 315.
19
Minijobs
Die Zahl der Minijobber ist in Bayern von 10 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2001
auf 12 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2010 angestiegen36. Im Mai 2012 erreichte
die Zahl der Minijobber in Bayern den Rekordwert von 1.231.000. 743.000 Menschen
übten ihren Minijob als Haupterwerb aus37. Bei diesen ausschließlich geringfügig verdienenden Personen liegt das Verhältnis von Frauen und Männern bei 70:3038.
Teilzeit
Der Sozialbericht Bayern 2014 gibt eine Teilzeitquote für Bayern von 25,7 Prozent im
Jahr 2013 (gegenüber rund 16 Prozent in 2003/2004) wieder.39 Nach einer Erhebung
der Hans-Böckler-Stiftung ist nahezu eine Verdopplung der Teilzeitbeschäftigten von
690.548 in 2003 auf 1.266.080 in 2014 für Bayern zu verzeichnen40.
Der Sozialbericht Bayern 2014 gibt einen aktuellen Überblick über die Anteile
„besonderer Beschäftigungsformen“ an der Gesamtbeschäftigung in Bayern und
zeigt dabei deren Veränderungen, insbesondere Zuwächse seit 200141.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, S. 142.
36
Sozialbericht Bayern 2011, S. 128.
Mitteilung des DGB Bayern vom 2. Mai 2012.
38
Sozialbericht Bayern 2012, S. 317.
39
Sozialbericht Bayern 2014, S. 143.
40
Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), Atypische Beschäftigung in Bayern, Düsseldorf 2015, S. 2.
41
Sozialbericht Bayern 2014, S. 142.
37
20
3.
Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit
Nach einem Rückgang in der „Phase des allgemeinen Beschäftigungszuwachses in
Deutschland in den Jahren 2008 bis 2012“42 war mit 2013 ein Ansteigen der
Langzeitarbeitslosigkeit, d.h. einer längeren Beschäftigungslosigkeit als ein Jahr, in
Bayern zu verzeichnen.43
Im November 2015 waren 53,1 Prozent (124.041) der Arbeitslosen in Bayern
Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II44.
Davon waren nach Angaben der Regionaldirektion Bayern45 51.971 Personen von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Im Februar 2013 lag die Zahl bei 51.877
Personen46. Im Rechtskreis des SGB III sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen im
gleichen Zeitraum von 13.944 auf 11.43747.
Die Bezieher von Leistungen aus dem Rechtskreis SGB II leiden entweder unter
einer sich verstetigenden Langzeitarbeitslosigkeit oder sie verfügten vor dem Eintritt
der Arbeitslosigkeit über eine so kurze Beschäftigungsdauer, dass sie keine
Berechtigung auf Leistungen des Arbeitslosengeldes I erworben hatten.
4.
Die volkswirtschaftlichen Kosten
Für die Aufstockungsleistungen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die einer
Beschäftigung nachgehen, sind erhebliche Mittel aufzuwenden. Nach Angaben des
DGB summierten sich die Ausgaben für Hartz IV-Aufstocker mit sozialversicherter
Beschäftigung in Bayern im Jahr 2010 auf knapp 300 Millionen Euro48. Alleine für die
Aufstockung des Lohnes von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten
waren im Jahr 2010 etwa 175 Millionen Euro im Freistaat aufzuwenden49.
42
Rolf Holtzwart, Chancen für Langzeitarbeitslose, Bayerische Sozialnachrichten 2/2014, S. 10;
Sozialbericht Bayern 2013, S. 168.
43
Holtzwart a.a.O.
44
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB
II, November 2015.
45
Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II, November 2015.
46
Holtzwart, Bayerische Sozialnachrichten 2/2014, S. 10.
47
Holtzwart, a.a.O.; Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Eckwerte des Arbeitsmarktes
im Rechtskreis SGB III, November 2015.
48
Mitteilung des DGB Bayern vom 28. Juni 2012.
49
Mitteilung des DGB Bayern vom 29. Februar 2012.
21
VIII. Altersarmut
1.
Bayerns Ältere überdurchschnittlich von Armut bedroht
Der Sozialbericht Bayern 2014 zeigt, dass Ältere in Bayern überdurchschnittlich von
Armut betroffen sind50. So beträgt die Armutsgefährdungsquote (jeweils 2013) für
Bevölkerung insgesamt
14,6 Prozent
65-Jährige und älter
22,4 Prozent
65-Jährige und älter, Frauen
25,1 Prozent
65-Jährige und älter, Männer
19,0 Prozent
Rentnerinnen und Rentner
26,6 Prozent
Der Vergleich mit den Zahlen des Sozialberichts Bayern 2012 für 2010 bestätigt eine
Verschärfung der Situation der Rentnerinnen und Rentner51.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 348.
50
51
Sozialbericht Bayern 2014, S. 70, 73 .
Sozialbericht Bayern 2012, S. 92, 348; Materialienband, S. 55 f.
22
2.
Rentnerinnen und Rentner als Wohlstandsverlierer
Rentnerinnen und Rentner gehören zu denjenigen, an denen die positive Entwicklung in Bayern bereits vor der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 wie kaum an
einer anderen Bevölkerungsgruppe vorbei gegangen war.
Seit 2004 führten erhöhte Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung,
gestiegene Sozialversicherungsbeiträge und Kaufkraftverlust infolge unterbliebener
Rentenerhöhungen zu drastischen Mehrbelastungen der Rentnerinnen und
Rentner. Für den Zeitraum 2000 – 2012 betrug der Kaufkraftverlust neuer
Altersrenten in Bayern ca. 19 Prozent52.
Bereits die Höhe der derzeit bezogenen staatlichen Rente (sog. „Bestandsrente“)
erweist sich in vielen Fällen nicht als armutsfest. Bayern verzeichnet hier bei der
Altersrente nach wie vor einen Rückstand gegenüber dem westdeutschen Durchschnitt und liegt deutlich unter den Werten des Bundesdurchschnitts53.
Der Sozialbericht Bayern 2014 gibt den durchschnittlichen monatlichen Zahlbetrag bei den Altersrenten im Rentenbestand in Bayern für das Jahr 2013 mit 752
Euro an, bei einem Durchschnittswert in Westdeutschland von 773 € (Deutschland
gesamt: 800 €)54.
Der Bericht beziffert die durchschnittlichen Zahlbeträge neuer Versichertenrenten55
bei den Altersrenten 2013 in Bayern auf 740 Euro sowie in Westdeutschland auf
758 Euro (Bundesrepublik Deutschland: 774 Euro). Dabei zeigt sich eine deutliche
regionale Differenzierung der Zahlbeträge. 56
52
Sozialbericht Bayern 2013, S. 92.
Sozialbericht Bayern 2013, S. 87 f; Sozialbericht 2014, S. 101.
54
Sozialbericht Bayern 2014, S. 101 und Materialienband S. 50.
55
Brutto (d.h. ohne Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) ausbezahlte Rente für solche Rentenempfänger, die im jeweiligen Jahr erstmals eine Rente bezogen
haben (vgl. Sozialbericht Bayern 2010, S. 98).
56
Sozialbericht Bayern 2014, S. 101 und Materialienband S. 57; vgl. auch DGB Bayern, Rentenreport
Bayern 2014, München 2014, S. 16 ff.
53
23
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2014, Materialienband, S. 57.
Die nachfolgende Übersicht belegt – neben der überaus prekären Situation der
Bezieher von Erwerbsminderungsrenten – die unverändert greifbaren Differenzierungen der Zahlbeträge zwischen den Geschlechtern in Bayern (alle Angaben
für 2013).
Rentenarten
Frauen
Männer
686
754
Bestandsrenten wg. Alters
539
1.035
Rentenzugang wg. Erwerbs-
595
692
529
949
Bestandsrenten wg. Erwerbsminderung
minderung
Rentenzugang Altersrente
eigene Darstellung nach Sozialbericht Bayern 2014, S. 104 und Materialienband S. 56, M 2.64, S. 57,
M 2.65.
Altersarmut ist also auch in Bayern überwiegend weiblich.
24
3.
Ursachen von Altersarmut
Die Hauptursachen für Armut im Alter sind leicht zu benennen. Sie liegen zum
einen in der von der Politik mit Hinweis auf „die demographische Entwicklung“
bewusst herbeigeführten Absenkung des Renteniveaus (im Jahr 2030 auf ein
Nettorentenniveau vor Steuern von nur noch 43 Prozent)57. Hinzu treten Fortwirkungen der Verwerfungen des Arbeitsmarktes und der Beschäftigungsverhältnisse.
Niedrige Altersrenten sind eine Folge
-
zunehmender Einkommensarmut in den Zeiten der Berufstätigkeit wegen niedriger
(Real-)Löhne
-
der Abdrängung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sozialversicherungsfreie
bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigungsformen
-
einer hohen Arbeitslosigkeit allgemein
individuell vermehrt auftretender Zeiten ohne Beschäftigung; waren „gebrochene
Erwerbsbiographien“ bislang typisch für Frauen, werden sie immer mehr zum allgemeinen Phänomen des „modernen“ Arbeitslebens.
Altersarmut entsteht aber auch durch unzureichende Leistungen der Pflegeversicherung.
Hatte die Einführung der Pflegeversicherung 1995 die Sozialhilfebedürftigkeit erheblich reduziert, so ist infolge der bis Mitte 2008 unterbliebenen und im Übrigen
nicht ausreichenden Anpassung der Versicherungsleistungen wieder eine steigende
Tendenz festzustellen.
In den Altenhilfeeinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Bayern spiegelt sich die Lage wider.
So waren zum 15. Dezember 2012 in den Einrichtungen der AWO in Bayern bereits über 35
Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf den Bezug von Hilfe zur Pflege angewiesen.
Den höchsten Wert erreicht der Regierungsbezirk Oberbayern mit 41 Prozent.
57
AWO-Bundesverband e.V., Rentenkürzungen stoppen, Altersarmut verhindern, Lebensstandard
sichern! Forderungen der Arbeiterwohlfahrt nach mehr Solidarität in der Alterssicherung, Berlin
2014, S. 5 f.; der Sozialbericht Bayern 2009, S. 537, errechnet ein 10 Prozent niedrigeres Rentenniveau bis 2021 im Verhältnis zu 2007.
25
Empfänger von Hilfe zur Pflege in Bayern:
(Quelle: Statistische Jahrbücher für Bayern 2009 – 2014)
31.12.2007
35.131
31.12.2008
35.294
31.12.2009
36.830
31.12.2010
37.907
31.12.2011
39.769
31.12.2012
40.230
31.12.2013
38.972
Die steigende Sozialhilfebedürftigkeit belastet nicht nur die Sozialhilfeträger. Davor
steht die Inanspruchnahme der Angehörigen.
So führen steigende Aufwendungen für Pflegeleistungen nicht nur zu zunehmender
Altersarmut sondern sind ein ernst zu nehmendes Thema auch in Bezug auf die finanzielle Situation der Familien in Bayern. Mit der Altersarmut droht die Familienarmut.
26
IX. Bayerns neue Wohnungsarmut
1.
Bayern gehen die Wohnungen aus
Zu einer Achillesferse des Sozialen Bayerns hat sich die Wohnraumsituation entwickelt. Im Sozialbericht Bayern 2012 räumt die Staatsregierung die Probleme bei
der Wohnraumversorgung in Bayern ein58.
Die Ausführungen belegen, dass eine Entlastung des Wohnungsmarktes aufgrund
des demografischen Wandels in Bayern in absehbarer Zeit nicht in Sicht ist.
Aufgrund zurückgehender Haushaltsgrößen geht die Staatsregierung bis 2029 von
einer Zunahme der Zahl der Haushalte um 6% aus, während die Bevölkerungszahl
nur um 0,3% zunehmen soll59.
„Damit sich die Wohnungsmarktanspannungen nicht noch weiter verstärken“ legt der
Dritte Bayerische Sozialbericht (bezogen auf Ende 2011) einen Neubaubedarf bis
zum Jahr 2029 von 833.000 Wohnungen in Bayern zugrunde60.
Weil auch in der Vergangenheit die Neubautätigkeit stets unter dem tatsächlichen
Bedarf lag, gibt der Dritte Bayerische Sozialbericht darüber hinaus einen Nachholbedarf von rund 282.000 Wohnungen an61.
Die Staatsregierung hält damit bis 2029 einen Gesamtbedarf von 1.115.000
Wohnungen für gegeben.
Der Sozialbericht Bayern 2012 unterstellt damit eine erforderliche Anzahl neu
fertig gestellter Wohnungen in Bayern von rund 62.000 (61.944) pro Jahr. Angesichts der Entwicklung der letzten Jahre, die der Bericht einräumt, erscheint dies
illusorisch.
58
Sozialbericht Bayern 2012, S. 162 f.
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
60
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
61
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
59
27
Die Staatsregierung gibt an62:
Neubaubedarf Bayern 2010
41.000 - 48.000 Wohnungen
Tatsächliche Baufertigstellungen 2010
33.137 Wohnungen
Tatsächliche Baufertigstellungen 2011
42.204 Wohnungen
Die Wohnungsbauprognose der empirica AG im Rahmen des Wohnungsmarktberichts 2014 beziffert den jährlichen Neubaubedarf für Bayern für die Jahre 2012
bis 2016 sogar auf 72.000 Wohnungen p.a.63
2.
Wer wenig hat, zahlt mehr
Die zunehmende Wohnungsknappheit verschärft die negativen Wirkungen der
Wohnkosten gerade für Gering- und Mittelverdiener.
Der Sozialbericht Bayern 2012 ermittelt die Wohnkostenbelastung für die Warmmiete
im Landesdurchschnitt für Bayern auf 27% des Netto-(äquivalenz-)einkommens.
Dabei zeigt sich, dass gerade Geringverdiener unter einer extrem höheren anteiligen Kostenbelastung beim Wohnraum leiden. So beträgt die Einkommensbelastung für das Wohnen bei Geringverdienern mit einem Nettoeinkommen unter
1.000,00 Euro pro Monat 43% des Nettoeinkommens, d. h. 60% mehr als im
Landesdurchschnitt.
Im Vergleich mit Einkommensbeziehern zwischen 2.500,00 bis 3.000,00 Euro pro
Monat (Wohnkostenbelastung bei 16%) müssen Geringverdiener mehr als den
doppelten Anteil ihres Einkommens für ihren Wohnraum aufwenden, im Vergleich zur
Einkommensgruppe ab 3.000,00 Euro (13%) mehr als das Dreifache64.
62
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Hrg.), Wohnungsmarkt Bayern 2014, München 2015, S. 153.
64
Sozialbericht Bayern 2012, S. 243.
63
28
Wohnkostenbelastung für Mieter in Bayern 2008
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 243.
29
Insbesondere Gering- und Mittelverdienende, Alleinlebende Frauen und Alleinerziehende mit Kindern und Ältere sind damit die Verlierer der Bayerischen
Wohnungspolitik. Sie können sich immer öfter keine angemessene Wohnung
leisten.
3.
Sozialer Wohnungsbau in Bayern – vom Aussterben bedroht
Angesichts dieser Entwicklungen besonders dramatisch ist die Entwicklung im
Bereich Sozialwohnungen.
Die Staatsregierung räumt im Sozialbericht Bayern 2012 ein, dass sich „der Bestand
der sozial gebundenen Mietwohnungen … kontinuierlich (vermindert)“65.
Nach den Angaben bewohnen 5% aller bayerischen Haushalte bzw. 9% der Mieterhaushalte eine Sozialwohnung. Die Staatsregierung gibt den Bestand an Sozialwohnungen 2010 mit 160.000 Wohnungen an66.
Aufgrund des Auslaufens der Bindungen erwartet sie „ohne Berücksichtigung des
Zugangs neu geförderter Wohnungen“ bis 2020 einen Rückgang der Zahl der
Sozialwohnungen um 30%, d. h. auf nur noch 112.000.
Dem gegenüber hat aktuell das Pestel Institut den Bedarf an Mietsozialwohnungen
in Bayern auf 569.000 beziffert. Selbst unter Herausrechnen des Bedarfs in ländlichen Räumen wegen der dort zu verzeichnenden grundsätzlich niedrigeren Miethöhe sieht das Pestel Institut für Bayern einen wirksamen Bedarf von 391.000
Sozialwohnungen67.
65
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
Sozialbericht Bayern 2012, S. 163.
67
Pestel Institut, Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland, Untersuchung im Auftrag der Wohnungsbauinitiative, Hannover August 2012 (S. 9 ff.)
66
30
4.
Wohnungslosigkeit – (k)ein Thema im reichen Bayern
Bis heute fehlt in Bayern eine amtliche Statistik über Wohnungslosigkeit. Die
Sozialberichterstattung in Bayern war deshalb auf Schätzungen bzw. punktuelle
Zahlen von Städten und aus dem Kreis der Freien und Öffentlichen Wohlfahrtspflege
angewiesen. Bereits danach zeigte sich, dass auch im reichen Bayern das Thema
Wohnungslosigkeit existiert, aber noch zu wenig politische Konsequenzen nach
sich zieht.
So war allein für die Verdichtungsräume München, Nürnberg-Fürth-Erlangen und
Augsburg dem Sozialbericht Bayern 2012 eine Zahl von zumindest 5.000
wohnungslosen Menschen zu entnehmen68.
Auf das Drängen der Wohlfahrtsverbände – insbesondere der Arbeiterwohlfahrt69 –
hin, kam es für den Sozialbericht 2014 zu einer ersten „flächendeckenden
Piloterhebung“ zur Wohnungslosigkeit in Bayern70. Dabei wurde zum Stichtag
30.09.2014 eine Befragung von 2.056 bayerischen Kommunen, 312 Verwaltungsgemeinschaften und 166 Einrichtungen Freier Träger der Wohnungslosenhilfe in
Bayern durchgeführt. Laut dem Sozialbericht Bayern 2014 seien Rückäußerungen
von kommunaler Seite erfolgt, die 98,9 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen71.
Andererseits erfasst die Abfrage ausdrücklich nur Personen, die zum Stichtag „in
(Not-)Unterkünften
untergebracht
waren.
Obdachlose
Personen,
die
keine
Notunterkunft nutzen“, wurden erfasst, soweit sie bei Freien Trägern „anderweitige
Dienste in Anspruch nahmen“. Nicht erfasst wurden indes „Personen in
unzumutbaren Wohnverhältnissen oder mit drohender Wohnungslosigkeit, denen der
Verlust der derzeitigen Wohnung bevorsteht“72.
Trotz dieser folglich engen Bestimmung des Personenkreises zählt der Sozialbericht
Bayern 201473 noch 12.053 wohnungslose Personen in Bayern zum 30.06.2014.
68
Sozialbericht Bayern 2012, S. 164, 247 f.
Vgl. Beschluss Nr. 1.3 der AWO Landeskonferenz 2012.
70
Sozialbericht Bayern 2014, S. 262 ff.
71
Sozialbericht Bayern 2014, S. 263.
72
Sozialbericht Bayern 2014, S. 262.
73
Sozialbericht Bayern 2014, S. 265.
69
31
Angesichts der Nichterfassung unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohter
Menschen ist hervorzuheben, dass laut der „Piloterhebung“ zum Stichtag weitere
3.716 Klientinnen und Klienten sich in einem laufenden Beratungsprozess bei
Einrichtungen der Freien Träger der Wohnungslosenhilfe befanden74.
Schon 2011 berieten und betreuten die bayernweit 13 Präventionsstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Trägerschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege 5.176 Ein- und Mehrpersonenhaushalte75. Sie trugen durch ihre erfolgreiche
Arbeit in vielen Fällen zu Vermeidung des Wohnungsverlustes bei, minderten dadurch persönliches Leid und Existenzängste und reduzierten zudem die Folgekosten
von Kündigungen von Mietverhältnissen für Mieter, Vermieter und Kommune erheblich.
Die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL), die der Kreisverband
München Land der Arbeiterwohlfahrt im Auftrag des Landkreises München betreibt,
meldet in ihrem Jahresbericht 2014 mehr als 7.400 betreute Haushalte seit ihrer
Gründung 200776, und das im sogenannten „Speckgürtel“ der Landeshauptstadt.
5.
Handlungsanforderung an die Politik in Bayern
•
Die Bayerische Staatsregierung muss sich in Umkehr ihrer bisherigen Politik zur
Förderung des Sozialen Wohnungsbaus bekennen und dafür die erforderlichen
Rahmenbedingungen schaffen.
•
Es bedarf Anreizen, die Neubautätigkeit im Mietwohnungsbau in Bayern zu
erhöhen, ohne dass dies zu noch stärker steigenden Mietpreisen führen darf.
•
Die Wohnungspolitik muss sich gezielt für eine Verbesserung der Chancen
bislang sozial und wirtschaftlich benachteiligter Haushalte und Personengruppen auf dem Wohnungsmarkt einsetzen.
•
Angebote an präventiven Hilfen zur Verhinderung des Verlusts der Wohnung
sind auszubauen und flächendeckend zu entwickeln.
74
Sozialbericht Bayern 2014, S. 265.
Sozialbericht Bayern 2012, S. 165.
76
Wohnungsnotfallhilfe/FOL, Jahresbericht 2014, München 2015, S. 6.
75
32
Eine aussagekräftige landesweite Wohnungsnotfallstatistik ist endlich einzu-
•
führen. Dabei sind die Kommunen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Einrichtungen und Diensten einzubeziehen.
X. Vermögen und Einkommen in Bayern immer ungleicher verteilt
1.
Bayern ist ein reiches Land
Der Sozialbericht Bayern 2012 zeigt: Bayern ist ein reiches Land – reicher noch als
der Durchschnitt der Bundesländer.
Das Nettovermögen an Geld, d. h. nach Abzug der Verbindlichkeiten, beträgt
danach77:
Bayern
61.200 Euro
Westdeutschland
54.400 Euro
Bundesrepublik Deutschland
49.100 Euro
Kennzeichnend für die Situation in Bayern ist weiterhin, dass hier mehr Haushalte
Immobilienvermögen in Form selbstgenutzten Wohneigentums besitzen78.
77
78
Haushalte Bayern
47,3 Prozent
Haushalte Bundesrepublik Deutschland
44,8 Prozent
Sozialbericht Bayern 2012, Materialienband, S. 62, Durchschnittsbeträge über alle Haushalte.
Sozialbericht Bayern 2012, Materialienband, S. 60.
33
2.
Geld- und Immobilienvermögen in Bayern – extrem unterschiedlich verteilt
Die Verteilung des Nettogesamtvermögens (Geld- und Immobilienvermögen, ohne
Betriebsvermögen) in Bayern zeigt extreme Unterschiede79.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 213.
Die Übersicht belegt auch, dass in den Jahren 2003 – 2008 gerade die Gruppe der
niedrigeren Vermögensinhaber überproportional am realen Wert ihres Vermögens
verloren hat bzw. deren Verschuldung noch gewachsen ist.
Die Verteilung des Vermögens in Bayern hat sich also in diesem Zeitraum weiter zu
Lasten der kleinen Vermögen und deutlich zugunsten der großen Vermögen ungleich
entwickelt. Der Sozialbericht Bayern 2012 spricht80 selbst von einer „zunehmende(n)
Ungleichheit der Vermögensverteilung“.
79
80
Sozialbericht Bayern 2012, S. 212 f., Angaben jeweils bezogen auf die Person.
Sozialbericht Bayern 2012, S. 213.
34
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 213.
3.
Oligarchie der Besitzenden – und das Betriebsvermögen ist noch unberücksichtigt
Demnach besitzt also eine kleine Minderheit die Mehrheit des Gesamtvermögens im
Freistaat: Die vermögendsten 10 Prozent der Bevölkerung verfügen mit 46,7 Prozent
fast über die Hälfte des Gesamtvermögens in Bayern, die „oberen“ 20 Prozent
gemeinsam sogar über rund zwei Drittel des gesamten Vermögens in Bayern81.
Die bittere Kehrseite der Bilanz: 30 Prozent der Haushalte in Bayern haben
zusammen nicht einmal 1 Prozent des Gesamtvermögens im Freistaat in Händen.
Dabei vermittelt der Sozialbericht Bayern 2012 sogar noch ein beschönigendes
Bild der wirklichen Lage.
So bleibt in der der Auswertung zugrundeliegende Methodik der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) das Betriebsvermögen, d. h. der Besitz von bzw. die
Beteiligung an Betriebsvermögen unberücksichtigt82.
81
82
Sozialbericht Bayern 2012, S. 212 f.
Sozialbericht Bayern 2012, S. 210.
35
4.
Wer hat, dem wird gegeben
Indem der Sozialbericht Bayern 2012 festhält83, die Nettogesamtvermögen (ohne
Betriebsvermögen) seien „sehr viel ungleicher verteilt … als die Einkommen“,
vermag er die Diskrepanz der Einkommenssituation nicht zu überspielen.
Zwar erreicht das unterste Einkommensdezil einen Anteil am Nettogesamteinkommen von knapp 4 Prozent, obwohl das unterste Vermögensdezil einen negativen
Anteil am Nettogesamtvermögen aufweist. Dass demgegenüber dem obersten
Vermögensdezil einem Anteil von 46,7 Prozent „nur“ ein Einkommensdezil von 23
Prozent entspricht, die 10 Prozent der Bezieher mit dem höchsten Einkommen auf
sich folglich fast ein Viertel des Nettogesamteinkommens vereinigen, belegt die
These einer zunehmenden Ungleichheit auch der Einkommen vielmehr nachdrücklich.
entnommen aus: Sozialbericht Bayern 2012, S. 212.
Stand: Januar 2016
83
Sozialbericht Bayern 2012, S. 212.
36