Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr! Wir danken für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung letzte Woche und erlauben uns, Ihnen die wichtigsten besprochenen Themen hiermit nochmals kurz zusammenzufassen. Mehr als 120 Gäste sahen eine interessante Diskussion zwischen Dr. Barbara Ascher (die kurzfristig für Dr. Therese Niss eingesprungen war), Rechtsanwalt Dr. Karl Grigkar und Univ.Prof. Dr. Johannes Zollner, die sich großteils mit der Diskrepanz zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen und der gelebten Praxis in vielen Stiftungen beschäftigte. Gleich zu Beginn wurde die Frage erörtert, inwieweit eine Stiftung Gesellschafterrechte – typischerweise einer GmbH – ausüben darf. Dabei waren alle Diskutanten der Meinung, dass die Stiftung rechtlich, und spätestens wenn der Stifter nicht mehr lebt auch faktisch, Eigentümer eines Unternehmens ist. Als solcher muss sie diese Rolle auch ausüben, ohne damit gegen das Verbot zu verstoßen, wonach eine Privatstiftung nicht gewerbsmäßig tätig sein darf. Die aktuelle Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung zu Lebzeiten des Stifters bewegt sich für Stiftungsvorstände aber oft in einem rechtlichen Graubereich oder überschreitet diesen sogar. Dies insbesondere weil der Stiftungsvorstand oft den Ersuchen bzw. Weisungen des Stifters folgt. Solange der Stifter lebt ist dies grundsätzlich noch reparabel. Nach dessen Ableben, dem Verlust des Änderungsrechtes bzw. wachsender Anzahl an involvierten Personen, vor allem Begünstigten, kann das aber zu einem erheblichen Haftungsrisiko werden. Dem Stiftungsvorstand kommt aber bei der Führung der Stiftung die Schlüsselrollen zu. Dabei wird dessen Aufgabe zunehmend komplexer, weil sie nicht nur (in vielen Fällen) aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses eine Vermittlerrolle gegenüber der Eigentümerfamilie wahrnehmen, sondern vor allem auch fachlich immer mehr Entscheidungen treffen müssen. Diese Entscheidungen werden derzeit in vielen Fällen noch vom Stifter bzw. Solutio Stiftungspartner GmbH Johannesgasse 4/2/1, A-1010 Wien Tel. +43 1 934 83 88, E-Mail: [email protected], www.stiftungspartner.at HG Wien, FN 413379 k, UID-Nr ATU68629727 Bankverbindung: Erste Bank, IBAN AT21 2011 1824 5568 0300, BIC GIBAATWWXXX der Stifterfamilie maßgeblich beeinflusst bzw. gefällt. Dazu wurde die Frage diskutiert, wie in Zukunft der Stiftungsvorstand diese Aufgaben aus eigenem bewältigen kann. Einig waren sich alle Diskutanten, dass sich das Anforderungsprofil an Stiftungsvorstände in den kommenden Jahren an die gestiegenen Erwartungen und die verschärften persönlichen Haftungsrisiken anpassen wird. Genauso müssen Stiftungserklärungen, wo dies noch möglich ist, entsprechend angepasst werden. Diese müssen dem Vorstand für die vermehrt operativen Themen den notwendigen Spielraum lassen, um durch die Handlungsfähigkeit des Vorstandes auch die Handlungsfähigkeit und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Auch besprochen wurde das Thema der externen Berater. Dabei war sich das Podium einig, dass die Beiziehung externer Experten eine maßgebliche Möglichkeit für den Vorstand ist, das Risiko seiner persönlichen Haftung zu einem wesentlichen Teil auf Dritte auszulagern, solange dieser bei der Auswahl die notwendige Sorgfalt anwendet. Diskutiert wurde auch die Möglichkeit der Änderung der Stiftungserklärung. Besonders wurde dabei darauf hingewiesen, dass das Stiftungsrecht einen regen Wandel insbesondere aufgrund der Rechtsprechung durchlebt. Dieser sollte in den Stiftungserklärungen berücksichtigt werden, da vieles, was einmal als möglich angesehen wurde, heute nicht mehr wirksam ist. Andererseits sind viele Punkte nunmehr klargestellt, was eine bessere Ausgestaltung der Stiftungserklärung ermöglicht. Dazu wurde auch besprochen, wie entscheidend die richtige Ausgestaltung des Änderungsrechtes in der Stiftungserklärung ist. Ist dieses nämlich falsch ausgestaltet, kann das weitreichende Folgen für zB die Mitstifter haben. Abschließend wurde daran erinnert, dass die hehren Ziele bei Einführung des Privatstiftungsgesetzes – Sicherung von inländischem und Anziehung von ausländischem Vermögen, stabile Verhältnisse für den Wirtschaftsstandort - durch die legistischen Korrekturen und die weitgehenden Interpretationen des Gesetzes durch den Obersten Gerichtshof klar verfehlt wurden. In dieser zunehmend herausfordernden Situation erscheint daher der Lösungsansatz der Solutio Stiftungspartner punktgenau: Stiftungen darauf vorzubereiten, damit sie auch nach dem Generationswechsel unternehmerisch handlungsfähig sind bzw. bleiben. Überprüft wird in erster Linie, ob die Stiftung ihre Funktion als Unternehmer wahrnehmen kann und darf. Ferner, ob der Stifterwille bzw. Stiftungszweck damit vereinbar ist. Gleichzeitig sollen Solutio Stiftungspartner GmbH Lösungen geschaffen werden, wie unternehmerische Entscheidungen hinkünftig getroffen werden können. Um die umfassende Beratung aus einer Hand anbieten zu können, steht hinter der Solutio ein fünfköpfiges Kernteam. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Teammitgliedern, die auf langjährige Unternehmenserfahrung zurückgreifen können. Diese werden bei Ihrer Arbeit unmittelbar von einem Rechts- und einem Steuerexperten unterstützt. Dabei schafft das gemeinsame Beratungsangebot Synergieeffekte, die bei einer Prüfung und Beratung durch Einzel-Experten kaum erzielt werden können. Besonders bei Familienunternehmen, braucht es auch einen speziellen persönlichen Zugang, den die Solutio-Gründungsmitglieder mitbringen – stammen sie doch selbst Großteils aus Familien mit unternehmerischem Hintergrund und kennen die häufigsten Gesprächs- und Diskussionsthemen ihrer Kunden aus eigener Erfahrung. Das Team ist außerdem zwar erfahren, aber auch noch verhältnismäßig jung, was in vielen Fällen das Verständnis für die Begünstigten erleichtert. Last but not least ist auch die schlanke Organisation ein Vorteil, denn sie ermöglicht einen kostenbewussten Ansatz und ein schnelles Reagieren. Für weiterführende Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung! [email protected] 3 www.stiftungspartner.at Solutio Stiftungspartner GmbH
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