Prof. Dr. Rainer Zaczyk Wintersemester 2015/2016 Vorlesung

Prof. Dr. Rainer Zaczyk
Wintersemester 2015/2016
Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil
Nachhausarbeit
Der Drogenhändler X hatte die Tochter des A zum Drogenkonsum verleitet und ihr
auch schließlich jene Menge Heroin geliefert, die den Tod des Mädchens bewirkte. A
war über den Tod seiner Tochter völlig verzweifelt und beschloss, sich an X zu
rächen. Er entwarf den Plan, dem X eine Paketbombe zu schicken. Da er jedoch in
technischen Fragen keine Kenntnisse hatte, bat er seinen in diesen Dingen
versierten Freund B, ihm eine solche Bombe zu bauen. Da auch B über das
Verhalten des X empört war, sagte er seine Mitwirkung bereitwillig zu.
Als die Bombe fertiggestellt war, trug A sie zum Wohn- und Geschäftshaus des X,
der in seiner bürgerlichen Existenz einen Wertpapierhandel betrieb. A legte das
Paket vor die Tür, klingelte und entfernte sich rasch. Dabei nahm er an, X selbst
werde öffnen, das Paket an sich nehmen und zu Tode kommen. Es kam jedoch S zur
Tür, die Sekretärin des X, die gewöhnlich dessen gesamte Post öffnete; so wollte sie
auch mit dem Paket verfahren. Den Vorgang hatte die Ehefrau (E) des X
wahrgenommen, die vom Schicksal des A und seiner Tochter wusste und sofort
ahnte, dass das Paket keineswegs ein Geschenk enthielt. Da sie selbst ihren Mann
wegen dessen krimineller Tätigkeit hasste und sich von ihm trennen wollte,
beschloss sie, sich diese günstige Gelegenheit zunutze zu machen. Sie veranlasste
die nichtsahnende S, das Paket auf den Schreibtisch ihres Mannes zu stellen. Das
tat die S. Als X kurze Zeit darauf sein Büro betrat und das Paket aufriss, wurde er
von der Bombe getötet.
Wie haben sich A, B und E nach dem StGB strafbar gemacht? Eventuell
erforderliche Strafanträge sind gestellt.
Straftatbestände aus dem 28. Abschnitt des StGB sind nicht zu prüfen.
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Bearbeitungshinweise:
Es sollte eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen aufgewendet werden.
Der Text des Gutachtens sollte 20 Seiten nicht überschreiten (Schriftart: Times New
Roman, Schriftgröße 12, 1½-zeilig, links 7 Zentimeter Korrekturrand). Die
Bearbeitung hat unter gründlicher Auswertung der wissenschaftlichen Literatur und
Rechtsprechung zu erfolgen.
Ausgabe der Hausarbeit: 15.02.2016
Abgabe der Hausarbeit: Bis spätestens 11.04.2016 von 9:00 bis 14:00 Uhr im
Sekretariat des Rechtsphilosophischen Seminars (Westturm, 5. Etage). Bei
postalischer Einreichung gilt das Datum des Poststempels.
Ein zusätzliches Exemplar der Hausarbeit ist per E-Mail (als doc-, docx- oder pdfAnhang) zu richten an: [email protected]. Fristwahrend ist nur die
Abgabe der Hausarbeit in Papierform. Der Hausarbeit ist ein Teilnahmeschein einer
strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaft beizufügen.
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