Prof. Dr. Rainer Zaczyk Wintersemester 2015/2016 Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil Nachhausarbeit Der Drogenhändler X hatte die Tochter des A zum Drogenkonsum verleitet und ihr auch schließlich jene Menge Heroin geliefert, die den Tod des Mädchens bewirkte. A war über den Tod seiner Tochter völlig verzweifelt und beschloss, sich an X zu rächen. Er entwarf den Plan, dem X eine Paketbombe zu schicken. Da er jedoch in technischen Fragen keine Kenntnisse hatte, bat er seinen in diesen Dingen versierten Freund B, ihm eine solche Bombe zu bauen. Da auch B über das Verhalten des X empört war, sagte er seine Mitwirkung bereitwillig zu. Als die Bombe fertiggestellt war, trug A sie zum Wohn- und Geschäftshaus des X, der in seiner bürgerlichen Existenz einen Wertpapierhandel betrieb. A legte das Paket vor die Tür, klingelte und entfernte sich rasch. Dabei nahm er an, X selbst werde öffnen, das Paket an sich nehmen und zu Tode kommen. Es kam jedoch S zur Tür, die Sekretärin des X, die gewöhnlich dessen gesamte Post öffnete; so wollte sie auch mit dem Paket verfahren. Den Vorgang hatte die Ehefrau (E) des X wahrgenommen, die vom Schicksal des A und seiner Tochter wusste und sofort ahnte, dass das Paket keineswegs ein Geschenk enthielt. Da sie selbst ihren Mann wegen dessen krimineller Tätigkeit hasste und sich von ihm trennen wollte, beschloss sie, sich diese günstige Gelegenheit zunutze zu machen. Sie veranlasste die nichtsahnende S, das Paket auf den Schreibtisch ihres Mannes zu stellen. Das tat die S. Als X kurze Zeit darauf sein Büro betrat und das Paket aufriss, wurde er von der Bombe getötet. Wie haben sich A, B und E nach dem StGB strafbar gemacht? Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt. Straftatbestände aus dem 28. Abschnitt des StGB sind nicht zu prüfen. Seite | 1 Bearbeitungshinweise: Es sollte eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen aufgewendet werden. Der Text des Gutachtens sollte 20 Seiten nicht überschreiten (Schriftart: Times New Roman, Schriftgröße 12, 1½-zeilig, links 7 Zentimeter Korrekturrand). Die Bearbeitung hat unter gründlicher Auswertung der wissenschaftlichen Literatur und Rechtsprechung zu erfolgen. Ausgabe der Hausarbeit: 15.02.2016 Abgabe der Hausarbeit: Bis spätestens 11.04.2016 von 9:00 bis 14:00 Uhr im Sekretariat des Rechtsphilosophischen Seminars (Westturm, 5. Etage). Bei postalischer Einreichung gilt das Datum des Poststempels. Ein zusätzliches Exemplar der Hausarbeit ist per E-Mail (als doc-, docx- oder pdfAnhang) zu richten an: [email protected]. Fristwahrend ist nur die Abgabe der Hausarbeit in Papierform. Der Hausarbeit ist ein Teilnahmeschein einer strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaft beizufügen. Seite | 2
© Copyright 2025 ExpyDoc