Deutsche Aufenthaltstitel

Stand: Juni 2015
Häufige Fragen rund um Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?
Der wichtigste Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis ist, dass
die Aufenthaltserlaubnis mit einem Gültigkeitsdatum versehen ist, die Niederlassungserlaubnis trägt im Feld „Gültigkeit“ den Hinweis „unbefristet“.
Mein ausländischer Ehegatte hat mit mir schon in Deutschland gelebt und eine Aufenthaltserlaubnis. Jetzt sind wir nach China gezogen. Ist die Aufenthaltserlaubnis noch gültig und können wir damit jederzeit nach Deutschland reisen?
Die Frage, ob die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist, kann Ihnen nur die Ausländerbehörde in Deutschland beantworten, die die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat. Bitte wenden
Sie sich daher direkt dorthin.
Mein ausländischer Ehegatte hat einen „unbefristeten“ Aufenthaltstitel. Kann dieser
auch ungültig werden?
Diese Aufenthaltstitel erlauben den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland, aber nicht
unbedingt eine unbefristete Wiedereinreisemöglichkeit nach Deutschland nach einem
Auslandsaufenthalt. Auch unbefristete Aufenthaltstitel können ungültig werden. Nur die
Ausländerbehörde in Deutschland kann die Frage beantworten, ob ein dort ausgestellter
unbefristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist.
Mein ausländischer Ehegatte hat mit mir schon in Deutschland gelebt und mittlerweile
eine Niederlassungserlaubnis. Ist diese durch unseren Umzug nach China nun ungültig
geworden?
Auch hier gilt: Endgültig beurteilen und entscheiden kann dies nur die Ausländerbehörde,
die die Niederlassungserlaubnis erteilt hat. Bitte wenden Sie sich dorthin. Anders als bei
der Aufenthaltserlaubnis gibt es hier gesetzliche Sonderregelungen, so dass durchaus die
Möglichkeit besteht, dass die Niederlassungserlaubnis noch gültig ist.
Die Ausländerbehörde hat uns mitgeteilt, dass die Niederlassungserlaubnis noch gültig
ist. Wie können wir dies z.B. am Flughafen in China gegenüber der Airline oder der Immigration beweisen?
Sie können sich bei der Ausländerbehörde hierüber eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Diese kostet wenig, kann aber viel Ärger ersparen. Eine gute Idee ist es auch, diese z.B. ins
Englische übersetzen zu lassen, da nicht überall deutschsprachige Flughafenmitarbeiter
zu finden sind.
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Die Aufenthaltserlaubnis meines Ehegatten ist erloschen. Was bedeutet dies für künftige
Einreisen nach Deutschland?
Ist die Aufenthaltserlaubnis erloschen, ist es so, als hätte diese nicht existiert. Es gelten
dann wieder die ganz normalen Einreisebestimmungen. Für chinesische Staatsangehörige
bedeutet dies, dass für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland (z.B. Besuch der Familie zu
Weihnachten) ein Schengenvisum erforderlich ist. Wenn Sie und Ihr Ehegatte dauerhaft
nach Deutschland zurückkehren wollen, ist ein nationales Visum zur Familienzusammenführung erforderlich. Zu allen Visaarten finden Sie auf unserer Webseite www.china.diplo.de ausführliche Informationen zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Mein Ehegatte hat einen neuen Pass erhalten. In dem alten Pass war die noch gültige
Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Ist diese jetzt ungültig? Kann
mein Ehegatte diese bei der Visastelle übertragen / erneuern?
Die Übertragung oder erneute Ausstellung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis kann nur die Ausländerbehörde in Deutschland vornehmen. Bitte nehmen Sie mit dieser direkten Kontakt auf. Wenn die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis durch den
Umzug nach China nicht kraft Gesetz erloschen ist (siehe unsere Hinweise oben), kann für
die Einreise nach Deutschland der entwertete alte Pass mit dem Aufenthaltstitel gemeinsam mit dem neuen Pass verwendet werden.
Mein Ehegatte hat eine Aufenthaltserlaubnis. Diese läuft in Kürze ab. Kann ich diese bei
der Visastelle verlängern?
Nein. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis kann nur in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Mein Ehegatte hat eine noch gültige Aufenthalts- bwz. Niederlassungserlaubnis in Form
der Karte (elektronischer Aufenthaltstitel) bekommen. Diese ist nicht mehr auffindbar.
Was können wir tun?
In diesen Fällen benötigen Sie auf jeden Fall für eine Einreise nach Deutschland ein spezielles Visum. Bei der Visastelle ist auf Nachfrage ein Merkblatt erhältlich. Abhängig vom
Einzelfall kann die Bearbeitung wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Wir empfehlen
daher, sich direkt bei Bemerken des Verlusts an uns zu wenden auch wenn in naher Zukunft keine Reisen nach Deutschland geplant sind.
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Verbindliche Auskünfte und Entscheidungen zu der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis kann nur die zuständige
Ausländerbehörde in Deutschland treffen.