Infoblatt Erlöschen der Zivildienstpflicht

INFOBLATT FÜR
ZIVILDIENSTPFLICHTIGE
ERLÖSCHEN DER ZIVILDIENSTPFLICHT
um im öffentlichen Dienst Schusswaffen
führen zu können
Möglich für Personen, die den Zivildienst bereits vollständig geleistet haben, um Dienst ausüben zu können als:
Zivildienstserviceagentur
Paulanergasse 7-9
1040 Wien
Tel.: 01/585 47 09 – 0
Fax: 01/585 47 09 – 5819
[email protected]
/www.zivildienst.gv.at
Parteienverkehr:
Mo.-Do. 09:00 – 15:00
Fr. 09:00 – 12:00
Für ein persönliches Gespräch
vereinbaren Sie bitte
telefonisch einen Termin.
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Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) gemäß § 5 Abs. 2 des
Sicherheitspolizeigesetzes (SPG)
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Bediensteter des rechtskundigen Dienstes beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der gemäß § 58 Abs. 7 des Asylgesetzes 2005 zur Ausübung
exekutivdienstlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt ist
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Soldat, der dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses oder als Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistender angehört
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Angehöriger eines Wachkörpers (nicht jedoch eines privaten Sicherheitsdienstes)
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sonstiger öffentlich Bediensteter, zu dessen Dienstausübung das Führen einer Schusswaffe erforderlich ist;
Voraussetzungen:
1. Bewerbung bei der gewünschten Stelle (z.B. bei Polizei)
2. Bestätigung der personalführenden Stelle über die Eignung zum angestrebten Dienst, z.B. eine Kopie des positiven Aufnahmetest. Ausnahme: Wenn
ein Dienst als Soldat angestrebt wird, ist keine Bestätigung notwendig.
3. Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Erlöschen der Zivildienstpflicht
4. Die Zivildienstserviceagentur erlässt einen Bescheid über das Erlöschen der Zivildienstpflicht. Dieser ist vorerst auf 1 Jahr befristet.
5. Der Antragsteller wird wehrpflichtig, muss aber keinen Grundwehrdienst mehr leisten.
6. Innerhalb eines Jahres muss der Antragsteller einen Nachweis über die
tatsächliche Aufnahme in den öffentlichen Dienst (z.B. bei der Polizei) an die
Zivildienstserviceagentur senden. Ohne Nachweis wird er wieder zivildienstpflichtig. Eine Fristverlängerung um 1 Jahr ist ggf. möglich.
Antrag:
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Stand: 01.09.2015
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unter www.zivildienst.gv.at  Formulare
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Sie können den Antrag erst dann stellen, wenn Sie eine Bestätigung über die
Eignung zum angestrebten Dienst haben (z.B. einen positiven Aufnahmetest).
Ausnahme: Wenn Sie den Dienst aus Soldat anstreben, müssen Sie diese Bestätigung nicht beilegen.