INFOBLATT FÜR ZIVILDIENSTPFLICHTIGE ERLÖSCHEN DER ZIVILDIENSTPFLICHT um im öffentlichen Dienst Schusswaffen führen zu können Möglich für Personen, die den Zivildienst bereits vollständig geleistet haben, um Dienst ausüben zu können als: Zivildienstserviceagentur Paulanergasse 7-9 1040 Wien Tel.: 01/585 47 09 – 0 Fax: 01/585 47 09 – 5819 [email protected] /www.zivildienst.gv.at Parteienverkehr: Mo.-Do. 09:00 – 15:00 Fr. 09:00 – 12:00 Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) gemäß § 5 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) Bediensteter des rechtskundigen Dienstes beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der gemäß § 58 Abs. 7 des Asylgesetzes 2005 zur Ausübung exekutivdienstlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt ist Soldat, der dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses oder als Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistender angehört Angehöriger eines Wachkörpers (nicht jedoch eines privaten Sicherheitsdienstes) sonstiger öffentlich Bediensteter, zu dessen Dienstausübung das Führen einer Schusswaffe erforderlich ist; Voraussetzungen: 1. Bewerbung bei der gewünschten Stelle (z.B. bei Polizei) 2. Bestätigung der personalführenden Stelle über die Eignung zum angestrebten Dienst, z.B. eine Kopie des positiven Aufnahmetest. Ausnahme: Wenn ein Dienst als Soldat angestrebt wird, ist keine Bestätigung notwendig. 3. Antrag an die Zivildienstserviceagentur auf Erlöschen der Zivildienstpflicht 4. Die Zivildienstserviceagentur erlässt einen Bescheid über das Erlöschen der Zivildienstpflicht. Dieser ist vorerst auf 1 Jahr befristet. 5. Der Antragsteller wird wehrpflichtig, muss aber keinen Grundwehrdienst mehr leisten. 6. Innerhalb eines Jahres muss der Antragsteller einen Nachweis über die tatsächliche Aufnahme in den öffentlichen Dienst (z.B. bei der Polizei) an die Zivildienstserviceagentur senden. Ohne Nachweis wird er wieder zivildienstpflichtig. Eine Fristverlängerung um 1 Jahr ist ggf. möglich. Antrag: Seite 1 von 1 Stand: 01.09.2015 unter www.zivildienst.gv.at Formulare Sie können den Antrag erst dann stellen, wenn Sie eine Bestätigung über die Eignung zum angestrebten Dienst haben (z.B. einen positiven Aufnahmetest). Ausnahme: Wenn Sie den Dienst aus Soldat anstreben, müssen Sie diese Bestätigung nicht beilegen.
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