Grundwehr- oder Zivildienst? Ab welchem Alter muss ich als Mann zur Stellung? Sind Frauen auch stellungspflichtig? Kann sich jeder für den Zivildienst melden? Was ist ein so genannter „Auslandsdienst“? aha – Tipps & Infos für junge Leute hat die wichtigsten Informationen und Adressen von Beratungsstellen für dich zusammengestellt! www.aha.or.at STELLUNG/MUSTERUNG Stellungspflicht In der Regel ist jeder männliche österreichische Staatsbürger ab seinem 17. Geburtstag wehrpflichtig. Ab diesem Alter unterliegst du der Stellungspflicht und musst laut der öffentlichen Stellungskundmachung am angegebenen Termin zur Stellung erscheinen. Bei der Stellung wirst du innerhalb von 1 1/2 Tagen (beim für dein Bundesland zuständigen Militärkommando) ausführlich auf deine körperliche und geistige Gesundheit durchgecheckt. Für die Durchführung der Stellung ist grundsätzlich die Ergänzungsabteilung des jeweiligen Bundeslandes zuständig, aber nicht in jedem Bundesland gibt es eine eigene Stellungskommission. Für Vorarlberg ist die Stellungskommission des Militärkommandos Tirol in Innsbruck zuständig. Stellungskundmachung Die Termine für deine Stellung erfährst du von der Stellungskundmachung für deinen Geburtsjahrgang. Diese hängt meistens in Polizeiposten, Amtshäusern und Schulen aus oder kann unter http://stellung.bundesheer.at eingesehen werden. Eine persönliche Einladung des zuständigen Militärkommandos bekommst du zugesandt. Es ist vorteilhaft, wenn du alle ärztlichen Unterlagen & Atteste bereits zur Stellung mitnehmen kannst. Tauglich? Am Ende der Stellung (Musterung) erhältst du einen Beschluss. Der kann auf "tauglich", "vorübergehend untauglich" oder "untauglich" lauten. Bei "vorübergehend untauglich" wirst du zu einem späteren Termin noch einmal zur Stellung einberufen. Wenn du "tauglich" bist, kannst du zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: Grundwehrdienst oder Ausbildungsdienst Zivildienst im Inland Zivildienst im Ausland Aktuell sind folgende Websites online: http://grundwehrdienst.bundesheer.at http://jagdkommando.bundesheer.at http://piloten.bundesheer.at http://auslandseinsatz.bundesheer.at http://aerzte.bundesheer.at http://berufssoldat.bundesheer.at http://jobs.bundesheer.at http://lehrlinge.bundesheer.at/ Für Frauen gibt es übrigens keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden: http://soldatin.bundesheer.at Grundwehrdienst Allgemeines Der Grundwehrdienst (Präsenzdienst) dauert sechs Monate. Einberufung und Einrückung Frühestens sechs Monate nach deiner erstmaligen Feststellung der Tauglichkeit erhältst du den Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst – und spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin. Tipp: Tritt mit dem Militärkommando Vorarlberg in Kontakt und plane so deine Termine! Aufschub Wenn du dich noch mitten in einer Ausbildung (Lehre, Schulausbildung) befindest, kannst du einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Den Antrag solltest du vor dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten könnte das Militärkommando ablehnen. In Ausnahmefällen kannst du auch während des Studiums einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Dies ist möglich, wenn du durch die Ableistung des Grundwehrdienstes einen bedeutenden Nachteil in deiner Ausbildung erleiden würdest und dein 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. In der Regel wirst du jedoch nach Abschluss der Matura oder Lehre einberufen. Nähere Informationen zum Grundwehrdienst erhältst du bei Oberstleutnant Mähr: [email protected], Tel 050201-90410-30 (-36), unter www.bundesheer.at oder den o.a. Websites. Zivildienst im Inland Allgemeines Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Deshalb kannst du nur dann Zivildienst leisten, wenn du bei der Musterung als "tauglich" befunden wirst. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Die Dauer des Zivildienstes beträgt neun Monate. Tipp: Du kannst beim Militärkommando um Vorverlegung des Stellungstermins ansuchen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn du relativ jung maturierst, aber noch längere Zeit auf den Stellungstermin warten müsstest. Zivildiensterklärung Nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung kannst du deine Zivildiensterklärung abgeben. In dieser gibst du bekannt, dass du die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen kannst. Wichtig ist, dass du deine Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach deiner Musterung an das Militärkommando sendest, denn nur so lange ist es rechtlich gewährleistet, dass du nicht zum Bundesheer eingezogen wirst. Auch nach dem Ablauf dieser sechs Monate hast du noch die Möglichkeit, einen Zivildienstantrag zu stellen. Den Antrag musst du dann jedoch bis spätestens zwei Tage vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst an die Behörde versandt haben. Tipp: Es wird empfohlen, eine Kopie der Zivildiensterklärung aufzubewahren und das Original eingeschrieben abzusenden. Antragsformulare gibt's bei der Musterung oder bei der Zivildienstserviceagentur zum Download unter www.bmi.gv.at/zivildienst Formulare. Feststellungsbescheid Mit dem Feststellungsbescheid wird über deinen Zivildienstantrag entschieden (im Regelfall bekommst du den Bescheid rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung). Mit Eintritt der Zivildienstpflicht hast du ein Waffenverbot für 15 Jahre, in begründeten Fällen kannst du eine Ausnahme von diesem beantragen. Einsatzstelle – Zuweisung Rund vier Monate bis sechs Wochen vor Beginn deines Zivildienstes wird dir der Zuweisungsbescheid mit Informationen zum Dienstantritt von der Zivildienstserviceagentur zugesandt. Tipp: Suche dir selbst rechtzeitig (ca. ein Jahr vorher) eine Stelle, bei der du deinen Zivildienst leisten möchtest, und lass dich von dieser anfordern. Dann ist die Chance größer, dass du deinen Zivildienst in deiner Wunscheinrichtung ableisten kannst. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen. Die Einrichtungen und Termine findest du unter www.bmi.gv.at/zivildienst Platzangebot. Aufschub Wenn du noch bis Ende des heurigen Schul- oder Lehrjahres in Ausbildung bist, dann lege bitte eine Kopie der Schulbesuchsbestätigung oder des Lehrvertrages zum Formular „Zivildiensterklärung“ dazu. Lass dich am besten auch von deiner Wunscheinrichtung für einen Termin nach Ausbildungsabschluss anfordern. Einen Aufschub des Zivildienstes erhältst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die du bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Wenn du deine Ausbildung erst danach beginnst, kannst du nur dann einen Aufschub erhalten, wenn durch die Ausbildungsunterbrechung eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil entstehen würde. In diesem Fall ist ein „Antrag auf Aufschub“ so bald wie möglich an die Zivildienstserviceagentur zu senden. Widerruf der Zivildiensterklärung Wenn du doch anstatt des Zivildienstes den Wehrdienst leisten möchtest, kannst du bei der Zivildienstserviceagentur eine Widerrufserklärung einbringen. Dazu genügt es anzuführen, dass keine Gewissensgründe gegen die Leistung des Wehrdienstes mehr bestehen. Den Antrag findest du unter www.bmi.gv.at/zivildienst Formulare. 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides erlischt die Widerrufsmöglichkeit. Vergünstigungen für Zivildiener Nach Beginn deines Zivildienstes erhältst du von deiner Zivildienststelle ein Zivildienstabzeichen. Mit diesem kannst du verschiedene Ermäßigungen bekommen. Unter www.bmi.gv.at/zivildienst Finanzielles bekommst du weitere Infos zum Thema Geld. Probleme bei deiner Zivildienststelle Wichtig: Als ersten Schritt empfehlen wir dir zuerst ein Gespräch mit deinem Chef/deiner Chefin bzw. deiner Betreuungsperson zu suchen. Gibt es keine Lösung oder brauchst du weitere Unterstützung, kannst du dich an das Amt der Vorarlberger Landesregierung wenden. Kontakt für Vorarlberg ist Herr Walter Tauber: [email protected], Tel 05574-511-21112, www.vorarlberg.at ( Sicherheit & Inneres Zivildienst) Versetzung zu einer neuen Einsatzstelle Die Versetzung eines Zivildienstleistenden zu einer anderen Einrichtung ist nur dann möglich, wenn die Anerkennung der bisherigen Einrichtung als Trägerorganisation widerrufen wurde, die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen hat, die Eignung des Zivildienstleistenden für die bisherige Dienstleistung nicht mehr gegeben ist, die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist, oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer anderen Einrichtung besser entsprochen wird. Ein Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden. Wichtig: die bisherige und die neue Einrichtung müssen mit der Versetzung einverstanden sein. Ersatzmöglichkeiten zum Zivildienst im Inland Auslandsdienst (zwölf Monate – nähere Infos weiter unten) Freiwilliges Sozialjahr in Österreich (zwölf Monate) Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich (zwölf Monate) Voraussetzungen: du wurdest bei der Musterung als tauglich befunden und hast die Zivildiensterklärung abgegeben. Näheres unter: www.bmi.gv.at/zivildienst ( Auslandsdienst, Sozialjahr, Umweltschutzjahr) Auslandsdienst (Zivildienst im Ausland) Der so genannte „Auslandsdienst“ ist ein gesetzlich vorgesehener Ersatzdienst für den ordentlichen Zivildienst in Österreich. Er dauert mindestens zwölf Monate und ist unentgeltlich zu leisten (in dem zwischen Auslandsdiener und Trägerorganisation abzuschließenden Vertrag über die Entsendung in das Ausland sind Vereinbarungen über Kostenersätze möglich). Wie bekomme ich eine Stelle beim Auslandsdienst? Genau wie beim Zivildienst musst du bei der Musterung als tauglich befunden werden und eine Zivildiensterklärung abgeben. Damit du deinen Ersatzdienst für den Zivildienst im Ausland leisten kannst, musst du über eine vom Innenministerium anerkannte Trägerorganisation ins Ausland entsandt werden. Eine Liste dieser Organisationen mit Kontaktdaten findest du als Download unter: www.bmi.gv.at/zivildienst ( Auslandsdienst Trägerorganisationen Liste des Bundesministeriums für Inneres) Arten des Auslandsdienstes: Gedenkdienst: Tätigkeit in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus Friedensdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dienen Sozialdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dienen Du willst mehr über den Auslandsdienst erfahren und zwar von Jugendlichen, die bereits Erfahrung damit gemacht haben? Klick dich einfach rein unter www.aha.or.at/erfahrungsberichte und du bekommst Insidertipps aus erster Hand. INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLEN Grundwehrdienst Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Informationen rund ums Bundesheer Roßauer Lände 1, 1090 Wien Tel 050201-0, www.bmlvs.gv.at, www.bundesheer.at Militärkommando Vorarlberg Informationen bei Fragen zur Stellung (Musterung) Kommandogebäude Oberst Bilgeri Reichsstraße 18, 6900 Bregenz Oberstleutnant Mähr: Tel 050201-90410-30 (-36), [email protected] Karriere beim Heer Informationen zu den Themen Jobs beim Heer und Auslandseinsätze unter www.bundesheer.at/menu/karriere Frauen beim Heer Infos zum Thema „Ich werde Soldatin“ unter http://soldatin.bundesheer.at Auf der Webseite des Österreichischen Bundesheeres www.bundesheer.at Service Formulare findet man Formulare für allgemeine Anbringen oder diverse Anträge. Zivildienst im Inland Zivildienstserviceagentur Informationen und Fragen zum Zivildienst, Zuweisung zu Einrichtungen Paulanergasse 7-9, 1040 Wien Tel 01-5854709-0, [email protected], www.bmi.gv.at/zivildienst/ Zivildienstberatungsstelle der Jungen Kirche Vorarlberg Informationen zum Zivildienst Bahnhofstraße 13, 6800 Feldkirch Nadin Hiebler: Tel 05522-3485-129, 0676 832401129, [email protected] , www.junge-kirche-vorarlberg.at (Themen Social Skills & Building/Junge Kirche Zivildienst in der Kirche) Auslandsdienst Bundesministerium für Inneres Referat III/7/b – Zivildienst Informationen zum Auslandsdienst, rechtliche Auskünfte Minoritenplatz 9, 1010 Wien Tel 01-53126-3436, [email protected], www.bmi.gv.at Referat für Auslandsdienste c/o Caritas der Diözese Feldkirch Informationen zum Auslandsdienst (Zivildienst im Ausland) Wichnergasse 22, 6800 Feldkirch Andrea Decker: Tel 0676- 88 4 20, [email protected], www.mein-auslandsdienst.at Österreichischer Auslandsdienst Der Österreichische Auslandsdienst bietet die Möglichkeit, als Gedenk-, Sozial-, oder Friedensdiener für zwölf Monate ins Ausland zu gehen. Infos unter: www.auslandsdienst.at/de/vorarlberg Angaben ohne Gewähr: Für diesen Info-Folder wurden von den MitarbeiterInnen des aha Informationen eingeholt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität des Angebotes kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung. Stand Juli 2015/cf aha – Tipps & Infos für junge Leute Poststraße 1 6850 Dornbirn Tel 05572-52212 [email protected] Belruptstraße 1 6900 Bregenz Tel 05574-52212 [email protected] Mühlgasse 1 6700 Bludenz Tel 05552-33033 [email protected] www.aha.or.at Mit Unterstützung des Landes Vorarlberg und der Städte Dornbirn, Bregenz, Bludenz. ZVR 330514224
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