Grundwehr- oder Zivildienst?

Grundwehr- oder
Zivildienst?
Ab welchem Alter muss ich als Mann zur Stellung? Sind Frauen
auch stellungspflichtig? Kann sich jeder für den Zivildienst
melden? Was ist ein so genannter „Auslandsdienst“?
aha – Tipps & Infos für junge Leute hat die wichtigsten
Informationen und Adressen von Beratungsstellen für dich
zusammengestellt!
www.aha.or.at
STELLUNG/MUSTERUNG
Stellungspflicht
In der Regel ist jeder männliche österreichische Staatsbürger ab seinem 17. Geburtstag
wehrpflichtig. Ab diesem Alter unterliegst du der Stellungspflicht und musst laut der
öffentlichen Stellungskundmachung am angegebenen Termin zur Stellung erscheinen.
Bei der Stellung wirst du innerhalb von 1 1/2 Tagen (beim für dein Bundesland
zuständigen Militärkommando) ausführlich auf deine körperliche und geistige Gesundheit
durchgecheckt.
Für die Durchführung der Stellung ist grundsätzlich die Ergänzungsabteilung des
jeweiligen Bundeslandes zuständig, aber nicht in jedem Bundesland gibt es eine eigene
Stellungskommission. Für Vorarlberg ist die Stellungskommission des Militärkommandos
Tirol in Innsbruck zuständig.
Stellungskundmachung
Die Termine für deine Stellung erfährst du von der Stellungskundmachung für deinen
Geburtsjahrgang. Diese hängt meistens in Polizeiposten, Amtshäusern und Schulen aus
oder kann unter http://stellung.bundesheer.at eingesehen werden. Eine persönliche
Einladung des zuständigen Militärkommandos bekommst du zugesandt. Es ist vorteilhaft,
wenn du alle ärztlichen Unterlagen & Atteste bereits zur Stellung mitnehmen kannst.
Tauglich?
Am Ende der Stellung (Musterung) erhältst du einen Beschluss. Der kann auf "tauglich",
"vorübergehend untauglich" oder "untauglich" lauten. Bei "vorübergehend untauglich"
wirst du zu einem späteren Termin noch einmal zur Stellung einberufen. Wenn du
"tauglich" bist, kannst du zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:



Grundwehrdienst oder Ausbildungsdienst
Zivildienst im Inland
Zivildienst im Ausland
Aktuell sind folgende Websites online:
http://grundwehrdienst.bundesheer.at
http://jagdkommando.bundesheer.at
http://piloten.bundesheer.at
http://auslandseinsatz.bundesheer.at
http://aerzte.bundesheer.at
http://berufssoldat.bundesheer.at
http://jobs.bundesheer.at
http://lehrlinge.bundesheer.at/
Für Frauen gibt es übrigens keine Stellungspflicht. Sie können sich freiwillig melden:
http://soldatin.bundesheer.at
Grundwehrdienst
Allgemeines
Der Grundwehrdienst (Präsenzdienst) dauert sechs Monate.
Einberufung und Einrückung
Frühestens sechs Monate nach deiner erstmaligen Feststellung der Tauglichkeit erhältst
du den Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst – und spätestens vier Wochen vor dem
Einrückungstermin.
Tipp: Tritt mit dem Militärkommando Vorarlberg in Kontakt und plane so deine Termine!
Aufschub
Wenn du dich noch mitten in einer Ausbildung (Lehre, Schulausbildung) befindest, kannst
du einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Den Antrag solltest du vor
dem Einberufungsbefehl stellen, ansonsten könnte das Militärkommando ablehnen.
In Ausnahmefällen kannst du auch während des Studiums einen Antrag auf Aufschub des
Grundwehrdienstes stellen. Dies ist möglich, wenn du durch die Ableistung des
Grundwehrdienstes einen bedeutenden Nachteil in deiner Ausbildung erleiden würdest
und dein 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. In der Regel wirst du jedoch nach
Abschluss der Matura oder Lehre einberufen.
Nähere Informationen zum Grundwehrdienst erhältst du bei Oberstleutnant Mähr:
[email protected], Tel 050201-90410-30 (-36), unter www.bundesheer.at oder
den o.a. Websites.
Zivildienst im Inland
Allgemeines
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Deshalb kannst du nur dann Zivildienst leisten,
wenn du bei der Musterung als "tauglich" befunden wirst. Eine weitere wichtige
Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Die Dauer des
Zivildienstes beträgt neun Monate.
Tipp: Du kannst beim Militärkommando um Vorverlegung des Stellungstermins ansuchen.
Das kann dann sinnvoll sein, wenn du relativ jung maturierst, aber noch längere Zeit auf
den Stellungstermin warten müsstest.
Zivildiensterklärung
Nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung kannst du deine Zivildiensterklärung
abgeben. In dieser gibst du bekannt, dass du die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht
erfüllen kannst.
Wichtig ist, dass du deine Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach deiner
Musterung an das Militärkommando sendest, denn nur so lange ist es rechtlich
gewährleistet, dass du nicht zum Bundesheer eingezogen wirst. Auch nach dem Ablauf
dieser sechs Monate hast du noch die Möglichkeit, einen Zivildienstantrag zu stellen. Den
Antrag musst du dann jedoch bis spätestens zwei Tage vor einer Einberufung zum
Grundwehrdienst an die Behörde versandt haben.
Tipp: Es wird empfohlen, eine Kopie der Zivildiensterklärung aufzubewahren und das
Original eingeschrieben abzusenden.
Antragsformulare gibt's bei der Musterung oder bei der Zivildienstserviceagentur zum
Download unter www.bmi.gv.at/zivildienst  Formulare.
Feststellungsbescheid
Mit dem Feststellungsbescheid wird über deinen Zivildienstantrag entschieden (im
Regelfall bekommst du den Bescheid rund sechs Wochen nach Abgabe der
Zivildiensterklärung). Mit Eintritt der Zivildienstpflicht hast du ein Waffenverbot für 15
Jahre, in begründeten Fällen kannst du eine Ausnahme von diesem beantragen.
Einsatzstelle – Zuweisung
Rund vier Monate bis sechs Wochen vor Beginn deines Zivildienstes wird dir der
Zuweisungsbescheid mit Informationen zum Dienstantritt von der
Zivildienstserviceagentur zugesandt.
Tipp: Suche dir selbst rechtzeitig (ca. ein Jahr vorher) eine Stelle, bei der du deinen
Zivildienst leisten möchtest, und lass dich von dieser anfordern. Dann ist die Chance
größer, dass du deinen Zivildienst in deiner Wunscheinrichtung ableisten kannst.
Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen. Die
Einrichtungen und Termine findest du unter www.bmi.gv.at/zivildienst  Platzangebot.
Aufschub
Wenn du noch bis Ende des heurigen Schul- oder Lehrjahres in Ausbildung bist, dann lege
bitte eine Kopie der Schulbesuchsbestätigung oder des Lehrvertrages zum Formular
„Zivildiensterklärung“ dazu. Lass dich am besten auch von deiner Wunscheinrichtung für
einen Termin nach Ausbildungsabschluss anfordern.
Einen Aufschub des Zivildienstes erhältst du für eine Lehr- oder Schulausbildung, die du
bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen hast. Wenn du deine Ausbildung
erst danach beginnst, kannst du nur dann einen Aufschub erhalten, wenn durch die
Ausbildungsunterbrechung eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil
entstehen würde. In diesem Fall ist ein „Antrag auf Aufschub“ so bald wie möglich an die
Zivildienstserviceagentur zu senden.
Widerruf der Zivildiensterklärung
Wenn du doch anstatt des Zivildienstes den Wehrdienst leisten möchtest, kannst du bei
der Zivildienstserviceagentur eine Widerrufserklärung einbringen. Dazu genügt es
anzuführen, dass keine Gewissensgründe gegen die Leistung des Wehrdienstes mehr
bestehen. Den Antrag findest du unter www.bmi.gv.at/zivildienst  Formulare.
14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides erlischt die Widerrufsmöglichkeit.
Vergünstigungen für Zivildiener
Nach Beginn deines Zivildienstes erhältst du von deiner Zivildienststelle ein
Zivildienstabzeichen. Mit diesem kannst du verschiedene Ermäßigungen bekommen.
Unter www.bmi.gv.at/zivildienst  Finanzielles bekommst du weitere Infos zum Thema
Geld.
Probleme bei deiner Zivildienststelle
Wichtig: Als ersten Schritt empfehlen wir dir zuerst ein Gespräch mit deinem Chef/deiner
Chefin bzw. deiner Betreuungsperson zu suchen.
Gibt es keine Lösung oder brauchst du weitere Unterstützung, kannst du dich an das Amt
der Vorarlberger Landesregierung wenden. Kontakt für Vorarlberg ist Herr Walter Tauber:
[email protected], Tel 05574-511-21112, www.vorarlberg.at ( Sicherheit &
Inneres  Zivildienst)
Versetzung zu einer neuen Einsatzstelle
Die Versetzung eines Zivildienstleistenden zu einer anderen Einrichtung ist nur dann
möglich, wenn

die Anerkennung der bisherigen Einrichtung als Trägerorganisation widerrufen
wurde,
 die Einrichtung keinen Bedarf mehr an den Dienstleistungen hat,
 die Eignung des Zivildienstleistenden für die bisherige Dienstleistung nicht mehr
gegeben ist,
 die Einrichtung von einem Streik oder einer Aussperrung betroffen ist,
 oder wenn den Interessen des Zivildienstes durch die Dienstleistung bei einer
anderen Einrichtung besser entsprochen wird.
Ein Ansuchen auf Versetzung kann vom Zivildienstleistenden oder von der Einrichtung bei
der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden. Wichtig: die bisherige und die neue
Einrichtung müssen mit der Versetzung einverstanden sein.
Ersatzmöglichkeiten zum Zivildienst im Inland
 Auslandsdienst (zwölf Monate – nähere Infos weiter unten)
 Freiwilliges Sozialjahr in Österreich (zwölf Monate)
 Freiwilliges Umweltschutzjahr in Österreich (zwölf Monate)
Voraussetzungen: du wurdest bei der Musterung als tauglich befunden und hast die
Zivildiensterklärung abgegeben. Näheres unter: www.bmi.gv.at/zivildienst ( Auslandsdienst, Sozialjahr, Umweltschutzjahr)
Auslandsdienst (Zivildienst im Ausland)
Der so genannte „Auslandsdienst“ ist ein gesetzlich vorgesehener Ersatzdienst für den
ordentlichen Zivildienst in Österreich. Er dauert mindestens zwölf Monate und ist
unentgeltlich zu leisten (in dem zwischen Auslandsdiener und Trägerorganisation
abzuschließenden Vertrag über die Entsendung in das Ausland sind Vereinbarungen über
Kostenersätze möglich).
Wie bekomme ich eine Stelle beim Auslandsdienst?
Genau wie beim Zivildienst musst du bei der Musterung als tauglich befunden werden und
eine Zivildiensterklärung abgeben.
Damit du deinen Ersatzdienst für den Zivildienst im Ausland leisten kannst, musst du über
eine vom Innenministerium anerkannte Trägerorganisation ins Ausland entsandt werden.
Eine Liste dieser Organisationen mit Kontaktdaten findest du als Download unter:
www.bmi.gv.at/zivildienst ( Auslandsdienst  Trägerorganisationen  Liste des
Bundesministeriums für Inneres)
Arten des Auslandsdienstes:
 Gedenkdienst: Tätigkeit in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des
Nationalsozialismus
 Friedensdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung oder
Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dienen
 Sozialdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung eines Landes dienen
Du willst mehr über den Auslandsdienst erfahren und zwar von Jugendlichen, die bereits
Erfahrung damit gemacht haben? Klick dich einfach rein unter
www.aha.or.at/erfahrungsberichte und du bekommst Insidertipps aus erster Hand.
INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLEN
Grundwehrdienst
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Informationen rund ums Bundesheer
Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Tel 050201-0, www.bmlvs.gv.at, www.bundesheer.at
Militärkommando Vorarlberg
Informationen bei Fragen zur Stellung (Musterung)
Kommandogebäude Oberst Bilgeri
Reichsstraße 18, 6900 Bregenz
Oberstleutnant Mähr: Tel 050201-90410-30 (-36), [email protected]
Karriere beim Heer
Informationen zu den Themen Jobs beim Heer und Auslandseinsätze unter
www.bundesheer.at/menu/karriere
Frauen beim Heer
Infos zum Thema „Ich werde Soldatin“ unter http://soldatin.bundesheer.at
Auf der Webseite des Österreichischen Bundesheeres www.bundesheer.at  Service
Formulare findet man Formulare für allgemeine Anbringen oder diverse Anträge.
Zivildienst im Inland
Zivildienstserviceagentur
Informationen und Fragen zum Zivildienst, Zuweisung zu Einrichtungen
Paulanergasse 7-9, 1040 Wien
Tel 01-5854709-0, [email protected], www.bmi.gv.at/zivildienst/
Zivildienstberatungsstelle der Jungen Kirche Vorarlberg
Informationen zum Zivildienst
Bahnhofstraße 13, 6800 Feldkirch
Nadin Hiebler: Tel 05522-3485-129, 0676 832401129,
[email protected] ,
www.junge-kirche-vorarlberg.at (Themen  Social Skills & Building/Junge Kirche 
Zivildienst in der Kirche)
Auslandsdienst
Bundesministerium für Inneres
Referat III/7/b – Zivildienst
Informationen zum Auslandsdienst, rechtliche Auskünfte
Minoritenplatz 9, 1010 Wien
Tel 01-53126-3436, [email protected], www.bmi.gv.at
Referat für Auslandsdienste
c/o Caritas der Diözese Feldkirch
Informationen zum Auslandsdienst (Zivildienst im Ausland)
Wichnergasse 22, 6800 Feldkirch
Andrea Decker: Tel 0676- 88 4 20, [email protected],
www.mein-auslandsdienst.at
Österreichischer Auslandsdienst
Der Österreichische Auslandsdienst bietet die Möglichkeit, als Gedenk-, Sozial-, oder
Friedensdiener für zwölf Monate ins Ausland zu gehen.
Infos unter: www.auslandsdienst.at/de/vorarlberg
Angaben ohne Gewähr: Für diesen Info-Folder wurden von den MitarbeiterInnen des aha
Informationen eingeholt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität des Angebotes
kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung
und Empfehlung.
Stand Juli 2015/cf
aha – Tipps & Infos
für junge Leute
Poststraße 1
6850 Dornbirn
Tel 05572-52212
[email protected]
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Tel 05574-52212
[email protected]
Mühlgasse 1
6700 Bludenz
Tel 05552-33033
[email protected]
www.aha.or.at
Mit Unterstützung des Landes Vorarlberg und der
Städte Dornbirn, Bregenz, Bludenz.
ZVR 330514224