FANG-Index-Zertifikat Produktbeschreibung Der FANG-Index ist ein Aktienindex, der die Dividenden der Indexbestandteile berücksichtigt (Performanceindex). Der Index setzt sich in der Regel aus 4 an der NASDAQ Börse gehandelten USamerikanischen Unternehmen zusammen. Bei Auflegung des FANG-Index waren folgende USUnternehmen im Index: Facebook Inc, Amazon.com Inc, Netflix Inc und Alphabet inc (Google). Die Berechnung des Index erfolgt durch die ICF Bank AG (Indexsponsor) in Euro. Diese ist für die Gestaltung, Berechnung und Zusammensetzung des Index sowie für die Gewichtung der Indexbestandteile verantwortlich. Das Zertifikat hat keine Laufzeitbegrenzung kann jedoch von der Emittentin innerhalb der Kündigungsperiode mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten unwiderruflich gekündigt werden. Das Zertifikat ist nicht kapitalgeschützt. Eine negative Wertentwicklung der Aktien im Index wird sich negativ auf die Wertentwicklung des Index auswirken. Umgekehrt wird sich eine positive Wertentwicklung des Aktien im Aktienkorb positiv auf die Wertentwicklung des Zertifikates auswirken. Das Perfomance-Index Zertifikat könnte sich für Anleger eignen, welche die Erwartung haben, dass sich die Bestandteile des Aktien-Index positiv entwickeln werden. Angebotsbedingungen Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt Emissionsvolumen 100.000.000 Zertifikate Verkauf Die Zertifikate werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Der Ausgabepreis wird erstmals am Ausgabetag und sodann fortlaufend festgesetzt. Basiswert FANG-Index (WKN: A18UAA/ ISIN: DE000A18UAA5) Referenzwährung Euro Emissions- /Handelstag 24. Februar 2016 Aufnahme Börsennotierung 24. Februar 2016 Emissionsvaluta 26. Februar 2016 Laufzeit Keine Laufzeitbegrenzung Ausübungstag(e) Der letzte Geschäftstag eines jeden Februar, Mai, August und November während der Ausübungsfrist Ausübungsfrist Der mit dem 26. Februar 2016 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum Abwicklung Barausgleich Abwicklungstag Der dritte Geschäftstag nach dem (letzten) Bewertungstag Abwicklungswährung Euro 1 FANG-Index-Zertifikat Barausgleichsbetrag Schlussreferenzstand x Multiplikator Schlussreferenzstand Der Schlussstand des FANG-Index am Bewertungstag Multiplikator 1,00 Kündigungsrecht Die Emittentin hat innerhalb der Kündigungsperiode mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten ein unbedingtes und unwiderrufliches Kündigungsrecht zum definierten Barausgleichsbetrag. Kündigungsperiode Der mit dem 24. Februar 2016 beginnende und diesen Tag einschließende Zeitraum. Tilgungstag Der von der Emittentin in der Kündigungsmitteilung angegebene Tag innerhalb der Kündigungsperiode; sollte dieser Tag kein Geschäftstag sein, gilt der nachfolgende Geschäftstag als Tilgungstag Bewertungstag Ist der auf den Beendigungstag folgende Handelstag oder, falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag Beendigungstag 1. falls eine Ausübung seitens des Zertifikatsinhabers gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen vorliegt oder falls das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag; 2. falls eine Kündigung seitens der Emittentin gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen vorliegt, der entsprechende Tilgungstag Index-Berechnungsstelle ICF Bank AG, Frankfurt am Main Sekundärmarkt Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank kontinuierlich Geldund Brief-Kurse bis zum Stichtag stellen ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Indikative Preise werden auf Reuters sowie auf vwdTicker Seite 3000 ff. veröffentlicht. Börsennotiz Frankfurter (SCOACH) und Stuttgarter Wertpapierbörse (EUWAX) Clearingstelle Clearstream Banking AG Kleinste handelbare Einheit 1 Zertifikat ISIN DE000DL2FAN9 WKN DL2FAN Verkaufsbeschränkungen Die Zertifikate dürfen ausschließlich im Einklang mit nationalen Gesetzen und Regelungen verkauft werden 2 FANG-Index-Zertifikat Wirtschaftliche Betrachtung Rechte aus den Wertpapieren Die Zertifikate (die "Wertpapiere") verbriefen das Recht auf Auszahlung eines Barbetrags am Abwicklungstag, der dem Produkt aus folgenden Werten entspricht: (a) dem Schlussreferenzstand des FANG-Index (der "Basiswert") und (b) einem Multiplikator. Die Auszahlung eines Barbetrags am Abwicklungstag unterliegt dem Abzug bestimmter Steuern, Abgaben und/oder Kosten. Wirkungsweise der Wertpapiere Die Anlage in die Wertpapiere ist vergleichbar mit einer Direktanlage in die im Index enthaltenen Werte, wobei die folgenden Abweichungen gegenüber einer Direktanlage zu beachten sind: Die Wertpapiere garantieren nicht das Recht auf Auszahlung eines Barbetrags. Wie vorstehend beschrieben, ist der zu zahlende Barbetrag, der dem Anleger bei Abwicklung zusteht, abhängig vom Wert des Basiswerts am Bewertungstag und dem Wert des festgelegten Multiplikators, der Gebühren, die fiktiv in Bezug auf die Wertpapiere zu zahlen sind, enthält. Insbesondere gibt es während der Laufzeit der Wertpapiere keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen (z.B. Dividenden). Dementsprechend können Anleger nur dann eine positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag erzielen, wenn der Barbetrag, der ihnen am Abwicklungstag zusteht, oder aber der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere am Sekundärmarkt den ursprünglich für die Wertpapiere gezahlten Betrag übersteigt. Anleger erhalten keine Zahlungen in Form von Zinsen oder sonstigen Ausschüttungen (z.B. Dividenden), die auf oder in Bezug auf den Basiswert gezahlt werden, und haben keine Ansprüche gegen den Emittenten des Basiswerts, in Bezug auf Bestandteile des Basiswerts oder gegen den Emittenten dieser Bestandteile. Für die Wertpapiere ist kein vorher festgelegter Fälligkeitstag vorgesehen. Dementsprechend stehen den Anlegern die oben dargelegten Rechte lediglich nur nach Ausübung der Wertpapiere zu, die nur an einem der festgelegten Ausübungstage möglich ist. Die Emittentin hat das Recht, die Wertpapiere zu bestimmten Terminen zu kündigen. Dementsprechend sollten sich Anleger nicht auf einen bestimmten Bewertungstag oder bestimmte Bewertungstage als Basis für die Berechnung ihrer Rendite auf die Wertpapiere verlassen. Chancen & Risiken aus der Anlage in das FANG—Index Zertifikat Chancen : • Partizipation an möglicher positiver Wertentwicklung des Basiswertes Risiken : Das Zertifikat beinhaltet ein mit einem Direktinvestment in den Basiswert vergleichbares Verlustrisiko; schlechtester Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn der Schlussreferenzstand Null beträgt Das Zertifikat ist nicht kapitalgeschützt. Anleger tragen im Falle der Kündigung durch die Emittentin ein Wiederanlagerisiko. Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit auch unter dem Emissionspreis liegen. Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich die Wechselkurse der für das Zertifikat relevanten Währungen zum Nachteil des Anlegers ändert Bei stärkerem Absinken des Basiswertes kann die generelle Marktgängigkeit des Zertifikates während der Laufzeit eingeschränkt werden, so dass ggf. ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner zur Verfügung steht. Die Deutsche Bank wird für das Zertifikat unter normalen Marktumständen 3 FANG-Index-Zertifikat fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Angebots- und Nachfragesituation kann Einfluss auf den Sekundärmarktpreis nehmen. Dabei kann in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Solactive Social Media Performance- Index eine starke Nachfrage / geringes Angebot tendenziell zu steigenden Preisen und eine geringe Nachfrage / hohes Angebot tendenziell zu fallenden Preisen führen. Das Zertifikat ist für den Anleger mit dem Insolvenzrisiko (Bonitäts- oder auch Emittentenrisiko) der Deutsche Bank AG behaftet. Hierunter versteht man allgemein die Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, d. h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Das Zertifikat unterliegt als Inhaberschuldverschreibung weder der gesetzlichen noch der freiwilligen Einlagensicherung Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis des Zertifikats von dem Wert des Basiswertes und anderen Einflussfaktoren ab. Die Preisentwicklung des Zertifikats während der Laufzeit kann von der Wertentwicklung des Basiswertes abweichen. Folgende Faktoren wirken – bei isolierter Betrachtung - wertmindernd auf die Zertifikate: • Wert des Basiswerts fällt • Die für das Zertifikat relevanten Wechselkurse werten gegenüber dem EUR ab • eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten Umgekehrt wirken die Faktoren wertmindernd auf das Produkt. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig aufheben können. 4 FANG-Index-Zertifikat Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische („rechnerisch faire“) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Basiswerts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). Marge: Im Ausgabepreis ist ein Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten (”Marge”), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für den Vertrieb des strukturierten Wertpapiers (Vertriebsvergütungen) und dessen Strukturierung abdeckt. - - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: der rechnerisch faire Wert die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der MarketMaker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die am Ausübungstag der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen. - Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen. - Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn der jeweilige Basiswert oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. 5 FANG-Index-Zertifikat Steuerinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter www.xmarkets.com. Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt Wichtige Hinweise © Deutsche Bank AG 2016. Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 910 38808, Telefax: 069 / 910 38673 kostenfrei erhältlich oder kann unter www.dbxmarkets.de herunter geladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt. . 6
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