Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz CS Bonitätsanleihe auf Bayerische Landesbank 12/2015 bis 12/2022 Stand: 11. November 2015 Dieses Dokument gibt einen Überblick über wesentliche Eigenschaften, insbesondere die Struktur und die Risiken der Anlage. Eine aufmerksame Lektüre dieser Information wird empfohlen. Produktname CS Bonitätsanleihe auf Bayerische Landesbank 12/2015 bis 12/2022 Produktgattung Bonitätsanleihe (Klassifikation des Deutschen Derivate Verbands) WKN/ISIN/Valoren CS8A4P / DE000CS8A4P4 / 29267196 Handelsplatz Wertpapierbörse Frankfurt (Open Market (Freiverkehr)) voraussichtlich ab 21.12.2015 (Prozentnotierung) Emittentin Credit Suisse AG, Zürich, handelnd durch ihre Niederlassung London. Die Emittentin ist ein Kreditinstitut, nähere Informationen unter www.credit-suisse.com. 1. Produktbeschreibung: Allgemeine Darstellung der Funktionsweise: Die Bonitätsanleihe (Credit Linked Note bzw. die Wertpapiere) ist ein Wertpapier, das in Euro (EUR) notiert und einen festen Zins p.a. zahlt. Die Zinszahlung sowie die Höhe der Rückzahlung hängen von der Finanzsituation (Bonität) des Referenzschuldners ab, wobei diese insbesondere von dem Eintritt eines Kreditereignisses (Erläuterung s.u.) abhängt. Das Vorliegen eines Kreditereignisses in Bezug auf den Referenzschuldner bestimmt sich gemäß den Bedingungen eines hypothetischen Referenz Credit Default Swap (CDS), der zu diesem Zwecke herangezogen wird. Tritt in Bezug auf den Referenzschuldner gemäß dem Referenz-CDS (Erläuterung s.u.) kein Kreditereignis ein, werden die Wertpapiere am jeweiligen Zinszahlungstag mit dem Zinssatz verzinst und die Rückzahlung erfolgt grds. am vorgesehenen Fälligkeitstag zum Nennbetrag in EUR. Die Rückzahlung kann jedoch erheblich verschoben werden selbst wenn letztlich kein Kreditereignis eintritt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine Entscheidung eines Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) von ISDA1 in Bezug auf das Vorliegen eines Kreditereignisses ausstehend ist. Wenn bei einer solchen Verschiebung des Rückzahlungsdatums letztlich kein Kreditereignis festgestellt wird, so werden die Wertpapiere ab dem vorgesehenen Fälligkeitstag bis zum tatsächlichen Rückzahlungstag lediglich mit dem Overnight-Geldmarktsatz (overnight deposit rate) (ohne Marge oder sonstige Aufschläge) verzinst. Falls ein Kreditereignis innerhalb der Kreditereignisbeobachtungsperiode (Erläuterung s.u.) eingetreten ist, entfallen alle künftigen Zinszahlungen und die Wertpapiere werden ganz oder teilweise am Verschobenen Abwicklungstag (Erläuterung s.u.) zurückgezahlt, der frühestens der vorgesehene Fälligkeitstag ist. In diesem Fall wird der Rückzahlungsbetrag in EUR auf Basis des Auktions-Endkurses festgelegt (Endgültiger Auktionspreis), der in einer von ISDA durchgeführten Auktion in Bezug auf bestimmte Verbindlichkeiten des Referenzschuldners ermittelt wird oder - falls die ISDA keine Auktion durchführt - anhand eines von der Credit Suisse AG bestimmten Marktwerts einer Verbindlichkeit des Referenzschuldners gemäß den Regelungen des Referenz-CDS (Endgültiger Preis) ermittelt. Beschreibung der Kreditereignisse: ■ Insolvenz: Beinhaltet alle Formen von Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder von Vollstreckungshandlungen in das Vermögen des Referenzschuldners beispielsweise in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen. ■ Nichtzahlung: Liegt vor, wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern, aus Verbindlichkeiten wie beispielsweise Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten, nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfüllt werden. Voraussetzung: Der Gesamtbetrag der unterlassenen Zahlungen entspricht mindestens 1 Mio. US-Dollar (bzw. dem äquivalenten Betrag der Verbindlichkeitswährung). ■ Restrukturierung: Beinhaltet jegliche Form einer Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise aus Verbindlichkeiten wie Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten. Dazu zählen unter anderem eine Reduzierung von Zins- oder Kapitalbeträgen oder eine zeitliche Verschiebung von Terminen für Zins- oder Kapitalzahlungen sowie eine Änderung der Währung der Zahlungsverpflichtung zu den Restrukturierungen. In der Regel wird eine solche Umstrukturierung bei einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner erfolgen. ■ Staatlicher Eingriff: Beinhaltet bestimmte staatliche Maßnahmen bzw. Ereignisse im Hinblick auf den jeweiligen Referenzschuldner, die gemäß eines Restrukturierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. einer Restrukturierungs- und Abwicklungsverordnung erfolgen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem (i) eine Enteignung, eine Abschreibung, eine Umwandlung, ein Austausch oder eine Übertragung sowie (ii) Ereignisse, die in Bezug auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten des Referenzschuldners zu einer Reduzierung von Zins- oder Kapitalbeträgen oder einer zeitlichen Verschiebung von Terminen für Zins- oder Kapitalzahlungen sowie einer Änderung der Rangfolge, in der Gläubiger im Falle einer Insolvenz ihr Kapital zurückerhalten, führen sowie (iii) vergleichbare Maßnahmen oder Ereignisse. Ein Kreditereignis gilt als eingetreten, wenn gemäß dem Referenz-CDS ein Ereignisfeststellungstag eingetreten ist, d.h. wenn (i) ISDA öffentlich bekanntgegeben hat, dass im Hinblick auf den betroffenen Referenzschuldner ein Kreditereignis eingetreten ist oder (ii) die Berechnungsstelle bei Nichtvorliegen der vorstehend beschriebenen Bekanntmachung eine Mitteilung vorlegt, die für die Zwecke des Referenz -CDS eine "Kreditereignis-Mitteilung" und "Bekanntgabe öffentlich Zugänglicher Informationen" darstellt. Anleger übernehmen sowohl das Bonitätsrisiko des Emittenten als auch des Referenzschuldners. Die Wertpapiere richten sich an Anleger, die davon ausgehen, dass in Bezug auf den Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt. 2. Produktdaten: Referenzschuldner: Emissionspreis: Nennbetrag: Währung der Wertpapiere: Emissionstag: Erste Valuta (Zeitpunkt der Belastung): Zeichnungsfrist: Bayerische Landesbank Anstalt des öffentlichen Rechts (bzw. der Nachfolge-Referenzschuldner gemäß den Regelungen des Referenz -CDS) 100,00% zzgl. Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Nennbetrages EUR 1.000,00 EUR 21.12.2015 21.12.2015 16.11.2015 bis 14.12.2015, 12:00 Uhr MEZ (vorzeitige Schließung möglich) 1 Die International Swaps and Derivatives Association, Inc (ISDA) ist eine private Handelsorganisation, die ihre Mitglieder am Derivatemarkt vertritt und in Absprache mit Marktteilnehmern die ISDA-Bedingungen entwickelt und veröffentlicht. © 2015 CREDIT SUISSE GROUP AG und/oder deren verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten 1 Vorgesehener Fälligkeitstag: 20.12.2022 (vorbehaltlich vorzeitiger Rückzahlung bzw. Verschiebung der Rückzahlung, entsprechend den Wertpapierbedingungen bzw. den Regelungen des Referenz -CDS). Verschobener Abwicklungstag: Bezeichnet den späteren der folgenden Tage (a) den vorgesehenen Fälligkeitstag (der ggf. gemäß den Bedingungen verschoben wird) und (b) den Tag, der zehn Bankgeschäftstage nach dem Feststellungstag des Endgültigen Auktionspreises bzw. des Endgültigen Preises gemäß dem Referenz-CDS liegt. Zeitraum vom 14.12.2015 bis zum vorgesehenen Fälligkeitstag. Kreditereignisbeobachtungsperiode: Referenz-CDS: Zinszahlungen (entsprechend den Wertpapierbedingungen): Ein hypothetischer Kreditausfall Swap (Credit Default Swap) auf den Referenzschuldner, gemäß dem die Emittentin die Sicherungsnehmerin ist. Der Referenz-CDS gilt nur für die Durchführung von Berechnungen im Rahmen der Wertpapiere und auf Grundlage der ISDA Credit Derivatives Definitions 2014 in der von ISDA veröffentlichten Fassung mit den in den Endgültigen Bedingungen dargestellten Parametern als abgeschlossen. Investoren sollten sich vor dem Erwerb der Wertpapiere mit den Parametern und der Funktionsweise des Referenz-CDS vertraut machen. Zinsperiode Zinszahlungstage Zinssatz 1) 21.12.2015-19.12.2016 20.12.2016 1,55% p.a. 2) 20.12.2016-19.12.2017 20.12.2017 1,55% p.a. 3) 20.12.2017-19.12.2018 20.12.2018 1,55% p.a. 4) 20.12.2018-19.12.2019 20.12.2019 1,55% p.a. 5) 20.12.2019-19.12.2020 21.12.2020 1,55% p.a. 6) 20.12.2020-19.12.2021 20.12.2021 1,55% p.a. 7) 20.12.2021-19.12.2022 20.12.2022 1,55% p.a. Voraussetzung für jede Zins- bzw. Rückzahlung: Beim Referenzschuldner ist kein Kreditereignis eingetreten und insbesondere kein Ereignisfeststellungstag gemäß dem Referenz-CDS eingetreten. Zinstagequotient: Notierung: Kleinste handelbare Einheit: Notierung von Stückzinsen: Besondere Rechte der Emittentin: 30/360 (nicht angepasst)2 Prozentnotierung EUR 1.000 nein Die Emittentin ist unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, sich als Schuldnerin unter den Wertpapieren durch eine andere Gesellschaft zu ersetzen und beim Vorliegen außerordentlicher Ereignisse die Wertpapiere zu kündigen oder den Referenzschuldner gemäß den Regelungen des Referenz CDS gegen einen anderen Referenzschuldner (ein Nachfolge-Referenzschuldner) auszutauschen. 3. Risiken: Risiken zum Laufzeitende / Eintritt Kreditereignis: Tritt beim Referenzschuldner ein Kreditereignis, bzw. gemäß dem Referenz-CDS ein Ereignisfeststellungstag ein, entfallen alle weiteren Zinszahlungen und die Rückzahlung der Wertpapiere erfolgt in der Regel deutlich unter dem Nennbetrag. Im ungünstigsten Fall beträgt der Rückzahlungsbetrag EUR 0,00 und es tritt ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ein. Anleger sollten berücksichtigen, dass wenn ein Kreditereignis eingetreten ist, die Zahlung des im Hinblick auf die Wertpapiere fälligen Rückzahlungsbetrags mindestens bis zum vorgesehenen Fälligkeitstag der Wertpapiere aufgeschoben wird. Bonitäts-/ Emittentenrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, ausgesetzt. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die Wertpapiere unterliegen als Schuldverschreibungen keiner Einlagensicherung. Marktpreisrisiko während der Laufzeit: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Wertpapiere während der Laufzeit insbesondere durch die unter Ziffer 4 genannten marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Verschiebung der Rückzahlung und Aussetzung der Abwicklung: Die Rückzahlung der Wertpapiere kann aufgeschoben werden, wenn der Referenz-CDS nach dem vorgesehenen Fälligkeitstag der Wertpapiere beendet wird oder werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn (a) ein potenzielles Kreditereignis eingetreten ist und die Beendigung des Referenz-CDS sich verzögert; oder (b) ein Beschluss eines CDDC aussteht. Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren können bis zur Fassung eines CDDC-Beschlusses über das Vorliegen eines Kreditereignisses ausgesetzt werden; Wertpapierinhaber werden für eine Verzögerung gegebenenfalls nicht entschädigt. Festlegung eines Nachfolge-Referenzschuldners: Aufgrund der Feststellung eines Nachfolge-Referenzschuldners können Investoren anstelle des Kreditrisikos des ursprünglichen Referenzschuldners dem Kreditrisiko des Nachfolge-Referenzschuldners bzw. mehrerer Nachfolge-Referenzschuldner ausgesetzt sein. Referenz-CDS: Investoren sollten sich vergewissern, dass sie die im Basisprospekt näher beschriebenen Bedingungen des Referenz-CDS und insbesondere die folgenden damit verbundenen Risiken verstehen: - Investoren sind nicht an einem tatsächlichen CDS beteiligt und ihnen stehen weder aus den Wertpapieren noch anderweitig Rechte daraus zu. Die Bedingungen des Referenz-CDS dienen lediglich dazu, die gemäß den Wertpapieren zu zahlenden Beträge, den Zeitpunkt solcher Zahlungen festzulegen; - Investoren stehen gegebenenfalls Rechte nicht zu, die ein Sicherungsgeber aus einem Referenz-CDS in Anspruch nehmen könnte. Kündigungs - und Wiederanlagerisiko: Die Emittentin kann ein ihr ggf. zustehendes außerordentliches Kündigungsrecht zu einem für den Anleger ungünstigen Zeitpunkt ausüben. In diesem Fall kann der Rückzahlungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis oder dem Nennbetrag liegen. Zudem besteht das Risiko, dass der Anleger nicht in der erwarteten Weise an der Rendite der Wertpapiere teilnehmen kann und dass er den ausbezahlten Betrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. Sonderkündigungsrecht: Der Credit Suisse steht nach den Bedingungen der Wertpapiere (siehe hierzu die Ausführung in den Allgemeinen Wertpapierbedingungen, die in dem Basisprospekt abgedruckt sind) ein Sonderkündigungsrecht insbesondere zu, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen der Credit Suisse aus den Wertpapieren oder ein zum Zwecke der Risikobegrenzung im Hinblick auf die Wertpapiere geschlossenes Deckungsgeschäft ungesetzlich, rechtswidrig oder aus sonstigen Gründen untersagt ist oder werden wird. Im Fall der Ausübung des Sonderkündigungsrechts erhält der Anleger lediglich einen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (der "Außerordentliche Call-Kündigungsbetrag" wie in den Allgemeinen Wertpapierbedingungen definiert), den die Emittentin nach billigem Ermessen (§315 BGB) als angemessenen Marktpreis des Wertpapiers festlegt. 4. Verfügbarkeit: Handelbarkeit: Die Wertpapiere werden am 21.12.2015 in den Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt (Open Market) (Freiverkehr) aufgenommen. Die Abwicklung der Börsengeschäfte erfolgt durch die Wertpapierbörse Frankfurt. Die Emittentin oder deren verbundene Unternehmen werden für die Wertpapiere unter normalen Marktumständen fortlaufend unverbindliche Erwerbs- und Veräußerungspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht (Market Making). In außergewöhnlichen Marktsituationen kann die Veräußerung der Wertpapiere erschwert oder ausgeschlossen sein. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit: Folgend genannte marktpreisbestimmende Faktoren können dazu führen, dass der Wert der Wertpapiere in der Regel fällt und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann: ■ Die Bonität des Referenzschuldners sinkt ■ Das allgemeine EUR-Zinsniveau steigt 2 Anzahl der Tage der Zinsperiode dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu grundsätzlich je 30 Tagen zu ermitteln ist. Verschiebt sich ein Zinszahlungstag auf den nächsten Geschäftstag, wird die Zinsperiode nicht entsprechend angepasst. ■ Der Refinanzierungszinssatz der Credit Suisse steigt Umgekehrt können die marktpreisbestimmenden Faktoren wertsteigernd auf die Wertpapiere wirken. Die einzelnen Faktoren können jeder für sich wirken, sich gegenseitig verstärken oder aufheben. 5. Beispielhafte Szenariobetrachtung: Die folgende Szenariobetrachtung ist kein Anhaltspunkt für die tatsächliche Wertentwicklung der Wertpapiere. Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Erwerb der Wertpapiere bei Emission zum Emissionspreis und Halten bis zum Laufzeitende. 2. Es werden ein Ausgabeaufschlag von 0,25% und standardisierte Kosten in Höhe von 1,20% je Wertpapier angenommen. Letztere umfassen marktübliche Erwerbs- und Erwerbsfolgekosten wie Provisionen sowie Depotentgelte. Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können – u.U. sogar erheblich – von den in dieser Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen. 3. Gegebenenfalls anfallende Steuern werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. Eintritt eines Kreditereignisses Rückzahlungstag Rückzahlung Gesamtzinszahlun Bruttobetrag Nettobetrag (Bruttobetrag (gemäß Referenz-CDS) gsbetrag (Rückzahlung + abzgl. Kosten) (beispielhaft) Zinszahlungen) 20.12.2022 EUR 1.000,00 EUR 108,50 EUR 1108,50 EUR 1094,00 Kein Eintritt eines Kreditereignisses beim Referenzschuldner Eintritt eines Kreditereignisses 20.12.20223 EUR 300,00 EUR 77,50 EUR 377,50 EUR 363,00 beim Referenzschuldner am 24.07.2021. Endgültiger Auktionspreis bei 30,00%. Für den Anleger positive Entwicklung - Für den Anleger negative Entwicklung 6. Kosten: Bestimmung des Preises durch die Emittentin oder deren verbundene Unternehmen (Credit Suisse): Sowohl der Emissionspreis der Wertpapiere als auch die während der Laufzeit von der Credit Suisse gestellten An- und Verkaufskurse beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Credit Suisse, die sich während der Laufzeit ändern können. Unter anderem werden dabei die unter Ziffer 4 genannten Marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit berücksichtigt. Issuer Estimated Value (IEV): Der Issuer Estimated Value beträgt 97,50% des Nennbetrages. Dieser von der Credit Suisse geschätzte Wert der Wertpapiere wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem Emissionspreis der Wertpapiere zzgl. Ausgabeaufschlag und dem IEV beinhaltet die erwartete Marge der Credit Suisse und ggf. eine Vertriebsvergütung. Die erwartete Marge der Credit Suisse deckt u.a. die Kosten für Strukturierung, Market Making und Abwicklung der Wertpapiere ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für die Credit Suisse. Erwerbskosten: Das Geschäft wird zwischen dem Anleger und der Vertriebsstelle zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft). Dieser Preis umfasst alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Vertriebsstelle. Laufende Kosten: Für die Verwahrung der Wertpapiere im Anlegerdepot fallen für die Anleger die mit der verwahrenden Stelle vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Vertriebsvergütung: Platzierungsentgelt: bis zu 1,50% des Nennbetrages Ausgabeaufschlag: bis zu 0,25% des Nennbetrages Bestandsentgelt: keins Das Platzierungsentgelt verbleibt als Vertriebsvergütung bei der Vertriebsstelle. 7. Besteuerung: Die Besteuerung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann durch neue Gesetzgebung, gegebenenfalls auch rückwirkend, verändert werden. Anleger sollten zur Klärung individueller Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere einen Steuerberater einschalten. 8. Sonstige Hinweise Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Informationen sind keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Wertpapieres und können eine individuelle Beratung durch Ihre Bank oder Ihren Berater nicht ersetzen. Weitere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit dem Wertpapier verbundenen Risiken finden Sie im Basisprospekt vom 13. März 2015 und den Endgültigen Bedingungen vom 13. November 2015, die in elektronischer Form auf der Website der Emittentin unter www.credit-suisse.com/zertifikate zur Verfügung gestellt werden; Druckexemplare werden bei der Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Niederlassung Frankfurt a.M., Junghofstr. 16, 60311 Frankfurt a.M., in ihrer Eigenschaft als Zahlstelle zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Details hinsichtlich der Regulierung der Emittentin und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Anbieterin können bei der Anbieterin angefragt werden. © 2015 CREDIT SUISSE GROUP AG und/oder deren verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. Angebots- und Verkaufsbeschränkungen: Dieses Dokument richtet sich nicht an Personen mit Wohn- und/oder Gesellschaftssitz und/oder Niederlassung im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Dieses Dokument darf im Ausland nur im Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften verteilt werden und Personen, die in den Besitz dieser Informationen oder Materialien gelangen, haben sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu befolgen. Weitere Informationen Telefon: +49 (0)69 7538 2331 Fax: +49 (0)69 7538 2660 Internet: www.credit-suisse.com/zertifikate 3 Die Rückzahlung erfolgt bei Eintritt eines Kreditereignisses am Verschobenen-Abwicklungstag (siehe Erläuterung oben). Da der Tag, der zehn Bankgeschäftstage nach dem Feststellungstag des Endgültigen Auktionspreises bzw. des Endgültigen Preises gemäß dem Referenz-CDS liegt annahmegemäß der 05.08.2020 ist erfolgt die Rückzahlung am vorgesehenen Fälligkeitstag.
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