Hinweis über die Verkehrsuntauglichkeit Ihres Fahrzeuges nach StZVO Ich bin deutlich durch den zuständigen Sachverständigen oder einen Mitarbeiter des Ingenieurbüros Horvat in Kenntnis gesetzt worden, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit dieses Fahrzeuges in Bezug auf die StVZO bzw. nach Richtlinie 70/156 EWG durch den Schaden beeinträchtigt wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Fahrzeug im aktuellen Zustand als Folge des Unfalles vom NICHT verkehrstauglich ist und nach StVZO NICHT im Straßenverkehr gefahren werden darf sowie NICHT auf öffentlicher Straße geparkt werden darf. Ort Datum Unterschrift des Auftraggebers
© Copyright 2025 ExpyDoc