Verkehrsuntauglichkeit StZVO

Hinweis über die Verkehrsuntauglichkeit Ihres Fahrzeuges nach StZVO
Ich bin deutlich durch den zuständigen Sachverständigen oder einen Mitarbeiter
des Ingenieurbüros Horvat in Kenntnis gesetzt worden, dass die Verkehrs- und
Betriebssicherheit dieses Fahrzeuges in Bezug auf die StVZO bzw. nach Richtlinie
70/156 EWG durch den Schaden beeinträchtigt wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Fahrzeug im aktuellen Zustand als
Folge des Unfalles vom
NICHT verkehrstauglich ist und nach StVZO NICHT im Straßenverkehr gefahren
werden darf sowie NICHT auf öffentlicher Straße geparkt werden darf.
Ort
Datum
Unterschrift des Auftraggebers