Position der CSU zu den Ergebnissen des EU

Position der CSU
zu den Ergebnissen des
EU-Gipfels
Vorlage zur Pressekonferenz
am 19. Februar 2016, München
Position der CSU zu den Ergebnissen des EU-Gipfels
Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Flüchtlingsbewegung stellen unser
Land auf allen Ebenen vor eine der größten Herausforderungen überhaupt. Der
Flüchtlingszustrom nach Deutschland ist nach der Rekordzuwanderung im
letzten Jahr auch in diesem Jahr 2016 ungebrochen.
Leider hat auch der aktuelle EU-Gipfel keine nachhaltige Lösung gebracht.
Dabei ist es verständlich, dass wegen des verheerenden Anschlags in der
Türkei die Umsetzung der Migrationsagenda mit der Türkei auf ein
Sondertreffen im März verschoben wurde.
Die CSU bekräftigt ihre Positionen zur Ordnung und Steuerung der
Zuwanderung und wird ihren Kurs uneingeschränkt und konsequent
fortsetzen.
Zu den Ergebnissen des EU-Gipfels stellt die CSU folgendes fest:
1. Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU haben am 1. November 2015
notwendige und vorrangige Maßnahmen auf europäischer und
internationaler Ebene vereinbart. Diese Vereinbarungen sind wortgleich am
5. November 2015 vom Parteivorsitzenden der SPD übernommen worden.
Besonders wichtig sind dabei zwei Punkte:
1.1. „Das Europäische Recht verlangt einen strikten Schutz der
Außengrenzen der EU, der zurzeit nicht gewährleistet ist. Indem wir den
Schutz der Außengrenzen wiederherstellen, illegale Schleusungen und
Migration beenden, legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der
Lastenteilungen mit unseren Nachbarländern schaffen, werden wir die
Zahl der Flüchtlinge reduzieren. Wir werden die Schwäche des Dublin III
Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und
seine Durchsetzung sichern.
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Wir erwarten noch in diesem Jahr (also 2015!) die Herstellung der
Funktionsfähigkeit der bereits beschlossenen Aufnahme- und
Verteilzentren (Hotspots) in Griechenland und Italien. Es muss
sichergestellt sein, dass die Registrierung und die Identifizierung von
Schutzbedürftigen sowie ihre europaweite Verteilung vor dort aus
schnell und effektiv erfolgt. Gleiches gilt für die Durchführung der
Verfahren vor Ort für nicht Schutzbedürftige und ihre Rückführung in die
Herkunftsländer in Kooperation mit dem UNHCR und den europäischen
Institutionen (Frontex/EASO). Die beschlossene Verstärkung von Frontex
muss schnellstmöglich umgesetzt werden.“
1.2. Diese Vereinbarungen sind bis heute nicht umgesetzt.
 Die EU-Außengrenzen werden nicht hinreichend geschützt.
 Die illegale Migration in die EU dauert an.
 Es gibt keine legalen Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der
Lastenverteilung mit unseren Nachbarländern.
 Das Dublin III Verfahren ist nicht weiterentwickelt und durchgesetzt.
 Funktionsfähige Hotspots sind seit Ende des vergangenen Jahres
überfällig.
 Die europaweite Verteilung der Flüchtlinge findet nicht statt.
1.3. Das Ausmaß der Flüchtlingskrise erfordert unverzügliches Handeln. Die
CSU fordert ein Treffen der drei Parteivorsitzenden zur konkreten
Umsetzung der Vereinbarungen. Die Bundesregierung muss
sicherstellen, dass hinreichend effektive eigene Grenzkontrollen
durchgeführt werden und die Zuwanderung nicht unbegrenzt erfolgen
kann. Das ist die Rechtslage. Die CSU hat ferner eine jährliche
Obergrenze für die Zuwanderung von 200.000 Personen vorgeschlagen.
Immer mehr Länder Europas handeln in dieser Richtung.
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2. Hinsichtlich der Türkei ist vereinbart, dass neben der Unterstützung der
Türkei zur besseren Versorgung der Flüchtlinge ein legales
Flüchtlingskontingent aus der Türkei für die EU insgesamt vereinbart
werden soll. Dies soll jetzt offenbar auf dem Sondertreffen im März
erfolgen. Das Kontingent muss ein europäisches und kein rein deutsches
Kontingent sein. Im Gegenzug muss klar sein, dass es darüber hinaus keine
Flüchtlingsströme über die Türkei mehr gibt. Die CSU wiederholt ihre
Bedenken gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU und gegen
eine vollständige Visafreiheit für türkische Staatsbürger. Wir erwarten, dass
das Sondertreffen im März ein Treffen der Ergebnisse und kein Treffen der
erneuten Vertagung wird.
3. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Klage des Freistaats Bayern gegen
den Bund wird die Bayerische Staatsregierung in der nächsten
Kabinettsitzung am kommenden Dienstag beraten. Eine Antwort der
Bundesregierung auf das Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vom
25. Januar liegt noch nicht vor.
19. Februar 2016
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