Position der CSU zu den Ergebnissen des EU-Gipfels Vorlage zur Pressekonferenz am 19. Februar 2016, München Position der CSU zu den Ergebnissen des EU-Gipfels Das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Flüchtlingsbewegung stellen unser Land auf allen Ebenen vor eine der größten Herausforderungen überhaupt. Der Flüchtlingszustrom nach Deutschland ist nach der Rekordzuwanderung im letzten Jahr auch in diesem Jahr 2016 ungebrochen. Leider hat auch der aktuelle EU-Gipfel keine nachhaltige Lösung gebracht. Dabei ist es verständlich, dass wegen des verheerenden Anschlags in der Türkei die Umsetzung der Migrationsagenda mit der Türkei auf ein Sondertreffen im März verschoben wurde. Die CSU bekräftigt ihre Positionen zur Ordnung und Steuerung der Zuwanderung und wird ihren Kurs uneingeschränkt und konsequent fortsetzen. Zu den Ergebnissen des EU-Gipfels stellt die CSU folgendes fest: 1. Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU haben am 1. November 2015 notwendige und vorrangige Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene vereinbart. Diese Vereinbarungen sind wortgleich am 5. November 2015 vom Parteivorsitzenden der SPD übernommen worden. Besonders wichtig sind dabei zwei Punkte: 1.1. „Das Europäische Recht verlangt einen strikten Schutz der Außengrenzen der EU, der zurzeit nicht gewährleistet ist. Indem wir den Schutz der Außengrenzen wiederherstellen, illegale Schleusungen und Migration beenden, legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenteilungen mit unseren Nachbarländern schaffen, werden wir die Zahl der Flüchtlinge reduzieren. Wir werden die Schwäche des Dublin III Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und seine Durchsetzung sichern. 1 Wir erwarten noch in diesem Jahr (also 2015!) die Herstellung der Funktionsfähigkeit der bereits beschlossenen Aufnahme- und Verteilzentren (Hotspots) in Griechenland und Italien. Es muss sichergestellt sein, dass die Registrierung und die Identifizierung von Schutzbedürftigen sowie ihre europaweite Verteilung vor dort aus schnell und effektiv erfolgt. Gleiches gilt für die Durchführung der Verfahren vor Ort für nicht Schutzbedürftige und ihre Rückführung in die Herkunftsländer in Kooperation mit dem UNHCR und den europäischen Institutionen (Frontex/EASO). Die beschlossene Verstärkung von Frontex muss schnellstmöglich umgesetzt werden.“ 1.2. Diese Vereinbarungen sind bis heute nicht umgesetzt. Die EU-Außengrenzen werden nicht hinreichend geschützt. Die illegale Migration in die EU dauert an. Es gibt keine legalen Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenverteilung mit unseren Nachbarländern. Das Dublin III Verfahren ist nicht weiterentwickelt und durchgesetzt. Funktionsfähige Hotspots sind seit Ende des vergangenen Jahres überfällig. Die europaweite Verteilung der Flüchtlinge findet nicht statt. 1.3. Das Ausmaß der Flüchtlingskrise erfordert unverzügliches Handeln. Die CSU fordert ein Treffen der drei Parteivorsitzenden zur konkreten Umsetzung der Vereinbarungen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass hinreichend effektive eigene Grenzkontrollen durchgeführt werden und die Zuwanderung nicht unbegrenzt erfolgen kann. Das ist die Rechtslage. Die CSU hat ferner eine jährliche Obergrenze für die Zuwanderung von 200.000 Personen vorgeschlagen. Immer mehr Länder Europas handeln in dieser Richtung. 2 2. Hinsichtlich der Türkei ist vereinbart, dass neben der Unterstützung der Türkei zur besseren Versorgung der Flüchtlinge ein legales Flüchtlingskontingent aus der Türkei für die EU insgesamt vereinbart werden soll. Dies soll jetzt offenbar auf dem Sondertreffen im März erfolgen. Das Kontingent muss ein europäisches und kein rein deutsches Kontingent sein. Im Gegenzug muss klar sein, dass es darüber hinaus keine Flüchtlingsströme über die Türkei mehr gibt. Die CSU wiederholt ihre Bedenken gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU und gegen eine vollständige Visafreiheit für türkische Staatsbürger. Wir erwarten, dass das Sondertreffen im März ein Treffen der Ergebnisse und kein Treffen der erneuten Vertagung wird. 3. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Klage des Freistaats Bayern gegen den Bund wird die Bayerische Staatsregierung in der nächsten Kabinettsitzung am kommenden Dienstag beraten. Eine Antwort der Bundesregierung auf das Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vom 25. Januar liegt noch nicht vor. 19. Februar 2016 3
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