Stadt Langelsheim Der Bürgermeister Datum: 08.02.2016 Amt/Az: Innere Dienste 1.1 Sitzungsvorlage Nr.09,2016 Gremium am ~0~ NO Sitzung TOP Abstimmungs- ergebnis Mehrheits- ein- stimmig abge- abge- lehnt setzt beschluss - Fraktion Verwaltungsausschuss 18.02.2016 Rat der Stadt Langelsheim 25.02.2016 x x 6 8 Anlage: Gleichstellungsbericht D Beschlussvorschlag K| Beschlussempfehlung an den Rat Bezeichnung des Tagesordnungspunktes Gleichstellungsbericht Der Gleichstellungsbericht der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten Iris Dörge wird zur Kenntnis genommen. Begründyna: Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Langelsheim ist seit dem 01.10.2008 ehrenamtlich tätig. Mit den Aufgaben wurde Frau Iris Dörge betraut. Nach § 9 Abs. 7 NKomVG berichtet der Bürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauffragten dem Rat über die Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Bericht ist dem Rat nach drei Jahren vorzulegen. Er umfasst in diesem Fall den Zeitraum von 2012 bis 2015. Frau Dörge wird in der Ratssitzung am 25.02.2016 den Bericht persönlich vorstellen. * Papierfarbe: VA - gelb, Rat - rosa Seite 1 von 4 Stadt Langelsheim Die Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbericht für den Zeitraum 2012 bis 2015 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Grundgesetz der BRD, Artikel 3 Seite 2 von 4 Mit diesem Gleichstellungsbericht möchte ich als kommunale Gleichstellungsbeauftragte über meine Arbeit in den letzten Jahren informieren. Ich nehme dieses Amt ehrenamtlich wahr. Als kommunale Gleichsteltungsbeauftragte bin ich hauptsächlich für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde tätig. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Ich biete Beratungsgespräche zu Gleichstellungsfragen an, kümmere mich um spezielle Anliegen von Frauen und Mädchen, halte Kontakt zu Frauengruppen , -Institutionen und - initiativen und arbeite mit an Gleichstellungsfragen interessierten Menschen zusammen. Schwerpunktmäßig bin ich tätig bei: • Trennung und Scheidung • Wiedereinstieg in den Beruf • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Informationen für Eltern bzw. werdende Eltern • Kinderbetreuung • Gewalt gegen Frauen und Mädchen • Mobbing und Stalking • Infos zu Mutter-Kind-Kuren bzw. Mütterkuren Ich bin vernetzt mit der Frauen-Arbeitsgemeinschaft (FRAG), mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Göslar, mit der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, den DGB-Frauen, der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, der Landesarbeitsgemeinschaft und anderen Gleichstellungsbeauftragten. Außerdem erhalte ich regelmäßig Informationen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in Berlin und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Ich kümmere mich um die Beschaffung und Verteilung von Broschüren betreffend der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit, Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen usw. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie wir künftig leben und arbeiten wollen. Männer und Frauen sollen gleich gute Chancen haben, das Leben zu leben, für das sie sich aus guten Gründen entschieden haben. Der Weg zu echter Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in Deutschland ist noch weit und es herrscht heute noch selten Wahl- und Gestaltungsfreiheit. Frauen erreichen heute im Durchschnitt höhere und bessere schulische Bildungsabschlüsse als Männer und ihre Berufseinstiegschancen haben sich verbessert. Dennoch können Frauen ihren Bildungsvorsprung oftmals nicht umsetzen. Seite 3 von 4 Junge Paare starten heute häufig mit ähnlichen Vorstellungen von gleichberechtigter Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in ihr gemeinsames Leben. Oft stellt sich dann jedoch mit dem ersten Kind ein Retraditionalisierung der Geschlechterrollen ein. In der Folge stecken meist die Frauen beruflich zurück. Nach der Sorgearbeit kehren Frauen häufiger in Teilzeitjobs oder in Minijobs zurück. Minijobs haben oft desastöse Folgen - nicht nur für die Gleichstellung. Minijobs werden mehrheitlich von Frauen besetzt, die meistens einen Niedriglohn erhalten. Sie scheinen kurzfristig attraktiv, erweisen sich jedoch selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie führen in biografische Sackgassen und verursachen erhebliche gesellschaftliche Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung. Auch die Mehrzahl von Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Deshalb haben Frauen aufgrund ihrer oftmals niedrigeren Erwerbseinkommen weniger Möglichkeiten, im Rahmen der privaten Vorsorge für das Alter vorzusorgen. Die Möglichkeiten der Beschäftigten, die Arbeitszeit zu ändern oder die Erwerbstätig keit zu unterbrechen und wieder auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren müssen verbessert werden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Personen, die zum Beispiel ein Kind versorgen oder jemanden pflegen, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit, besteht, von Vollzeit auf Teilzeitarbeitszeit zu wechseln. Ist dieser Wechsel jedoch vollzogen, hat diese Person keinen gesetzlichen Anspruch darauf, später wieder zu einer vollzeitnahen Teilzeit- oder eine Vollzeittätigkeit zurückzukehren. Frauen und Männer müssen die Möglichkeit haben, ohne langfristige Nachteile neben der Erwerbsarbeit andere notwendige Tätigkeiten wie Sorgearbeit oder Pflege auszuüben und danach wieder einer Vollzeittätigkeit nachzukommen. Fürsorge wird zu einer knappen gesellschaftlichen Ressource. Während die Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft immer mehr steigen wird, können oder wollen weniger Personen privat Pflege leisten. Die Sorgearbeit für Pflegebedürftige wird deutlich geringer in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Die Benachteiligung der Sorgearbeit für Pflegebedürftige im Vergleich zur Sorgearbeit für Kinder in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zu rechtfertigen. Ein erfolgreicher Wiedereinstieg hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie etwa der Unterstützung durch Partner/Partnerinnen und Familie, Angebote für Kinderbetreuung sowie der Familienfreundlichkeit des Betriebs. Kinderbedingte Erwerbsunterbrechungen sind unter den jüngeren Frauen heute seltener und kürzer geworden. Gründe dafür sind zum einen der gestiegene Anteil kinderlos bleibender Frauen und zum anderen setzt auch die Neuregelung von Elternzeit und Elterngeld Anreize für eine kürzere Erwerbsunterbrechung. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von EltemgeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld zu wählen oder beides zu kombinieren. Seite 4 von 4 Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit tätig zu sein. Die Möglichkeit bis zu 28 Monate Elterngeld Plus beziehen zu können, dürfte hochqualifizierten Arbeitnehmern sowie Führungskräften einen größeren Anreiz als bisher geben, nach der Geburt ihres Kindes gemeinsam beruflich „kürzer zu treten", da ihnen ein Großteil des Einkommens erhalten bleibt und sie gleichzeitig genügend Zeit für die gemeinsame Erziehung des Kindes haben. Viele Väter wünschen sich, mehr Zeit für ihre Kinder zu haben und ihre wöchentliche Arbeit um einige Stunden zu verringern. Das ElterngeldPlus unterstützt Väter dabei, sich diesen Wunsch zu erfüllen. Dank ElterngeldPlus werden Eltern, die Job und Elternzeit partnerschaftlich aufteilen, finanziell noch besser unterstützt. Es wird attraktiver für Mütter und Väter, bereits in der Elternzeit früher und flexibler wieder in den Job einzusteigen. Gleichzeitig bleibt Zeit für die Familie. Bei der Stadt Langelsheim wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen: Unterrepräsentanz: gezielter Einsatz von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind gezielte Ansprache von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Verbesserung zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit: flexible Arbeitszeitmodelle Angebote zur Vermittlung von Kinderbetreuung In jedem Jahr wurde Schülerinnen und Schülern am Zukunftstag die Möglichkeit gegeben, in der Verwaltung bzw. in den Kindertagesstätten zu hospitieren. In den Kindertagesstätten wird ein Früh- und Spätdienst und eine Krippengruppe angeboten; auch die Erzieherinnen nehmen an entsprechenden Seminaren und Fortbildungen teil, um auch den Kleinsten bei der Betreuung gerecht zu werden. Ich freue mich, auch weiterhin als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte die Gleichstellung von Frau und Mann bedeutsamen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung umzusetzen und hoffe dabei auf Ihre Unterstützung. Langelsheim, im Februar 2016 Iris Dörge Gleichstellungsbeauftragte
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