Gleichstellungsbericht

Stadt Langelsheim
Der Bürgermeister
Datum: 08.02.2016
Amt/Az: Innere Dienste 1.1
Sitzungsvorlage Nr.09,2016
Gremium
am
~0~
NO
Sitzung
TOP
Abstimmungs-
ergebnis
Mehrheits-
ein-
stimmig
abge-
abge-
lehnt
setzt
beschluss
- Fraktion
Verwaltungsausschuss
18.02.2016
Rat der Stadt Langelsheim
25.02.2016
x
x
6
8
Anlage: Gleichstellungsbericht
D Beschlussvorschlag
K| Beschlussempfehlung
an den Rat
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
Gleichstellungsbericht
Der Gleichstellungsbericht der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten Iris Dörge wird
zur Kenntnis genommen.
Begründyna:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Langelsheim ist seit dem 01.10.2008 ehrenamtlich tätig.
Mit den Aufgaben wurde Frau Iris Dörge betraut.
Nach § 9 Abs. 7 NKomVG berichtet der Bürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauffragten dem Rat über die Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern. Der Bericht ist dem Rat nach drei Jahren vorzulegen. Er umfasst in diesem Fall den
Zeitraum von 2012 bis 2015.
Frau Dörge wird in der Ratssitzung am 25.02.2016 den Bericht persönlich vorstellen.
* Papierfarbe: VA - gelb, Rat - rosa
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Stadt Langelsheim
Die Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbericht
für den Zeitraum
2012 bis 2015
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin."
Grundgesetz der BRD, Artikel 3
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Mit diesem Gleichstellungsbericht möchte ich als kommunale Gleichstellungsbeauftragte über meine Arbeit in den letzten Jahren informieren.
Ich nehme dieses Amt ehrenamtlich wahr.
Als kommunale Gleichsteltungsbeauftragte bin ich hauptsächlich für die Frauen in der
Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde tätig.
Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
stehen dabei im Vordergrund.
Ich biete Beratungsgespräche zu Gleichstellungsfragen an, kümmere mich um
spezielle Anliegen von Frauen und Mädchen, halte Kontakt zu Frauengruppen ,
-Institutionen und - initiativen und arbeite mit an Gleichstellungsfragen interessierten
Menschen zusammen.
Schwerpunktmäßig bin ich tätig bei:
• Trennung und Scheidung
• Wiedereinstieg in den Beruf
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Informationen für Eltern bzw. werdende Eltern
• Kinderbetreuung
• Gewalt gegen Frauen und Mädchen
• Mobbing und Stalking
• Infos zu Mutter-Kind-Kuren bzw. Mütterkuren
Ich bin vernetzt mit der Frauen-Arbeitsgemeinschaft (FRAG), mit der
Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Göslar, mit der Koordinierungsstelle
Frau und Wirtschaft, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, den
DGB-Frauen, der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, der
Landesarbeitsgemeinschaft und anderen Gleichstellungsbeauftragten.
Außerdem erhalte ich regelmäßig Informationen vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler
Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in Berlin und dem Verband alleinerziehender
Mütter und Väter.
Ich kümmere mich um die Beschaffung und Verteilung von Broschüren betreffend der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit,
Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen usw.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie wir künftig leben und arbeiten wollen.
Männer und Frauen sollen gleich gute Chancen haben, das Leben zu leben, für das
sie sich aus guten Gründen entschieden haben. Der Weg zu echter Gleichstellung
zwischen Frauen und Männern in Deutschland ist noch weit und es herrscht heute
noch selten Wahl- und Gestaltungsfreiheit.
Frauen erreichen heute im Durchschnitt höhere und bessere schulische
Bildungsabschlüsse als Männer und ihre Berufseinstiegschancen haben sich
verbessert. Dennoch können Frauen ihren Bildungsvorsprung oftmals nicht
umsetzen.
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Junge Paare starten heute häufig mit ähnlichen Vorstellungen von gleichberechtigter
Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in ihr gemeinsames Leben. Oft stellt sich
dann jedoch mit dem ersten Kind ein Retraditionalisierung der Geschlechterrollen
ein. In der Folge stecken meist die Frauen beruflich zurück.
Nach der Sorgearbeit kehren Frauen häufiger in Teilzeitjobs oder in Minijobs zurück.
Minijobs haben oft desastöse Folgen - nicht nur für die Gleichstellung.
Minijobs werden mehrheitlich von Frauen besetzt, die meistens einen Niedriglohn
erhalten. Sie scheinen kurzfristig attraktiv, erweisen sich jedoch selten als Brücke in
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie führen in biografische
Sackgassen und verursachen erhebliche gesellschaftliche Folgekosten, etwa bei
Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung.
Auch die Mehrzahl von Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
Deshalb haben Frauen aufgrund ihrer oftmals niedrigeren Erwerbseinkommen
weniger Möglichkeiten, im Rahmen der privaten Vorsorge für das Alter vorzusorgen.
Die Möglichkeiten der Beschäftigten, die Arbeitszeit zu ändern oder die
Erwerbstätig keit zu unterbrechen und wieder auf einen Vollzeitarbeitsplatz
zurückzukehren müssen verbessert werden.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Personen, die zum Beispiel ein Kind versorgen
oder jemanden pflegen, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit,
besteht, von Vollzeit auf Teilzeitarbeitszeit zu wechseln. Ist dieser Wechsel jedoch
vollzogen, hat diese Person keinen gesetzlichen Anspruch darauf, später wieder zu
einer vollzeitnahen Teilzeit- oder eine Vollzeittätigkeit zurückzukehren.
Frauen und Männer müssen die Möglichkeit haben, ohne langfristige Nachteile
neben der Erwerbsarbeit andere notwendige Tätigkeiten wie Sorgearbeit oder Pflege
auszuüben und danach wieder einer Vollzeittätigkeit nachzukommen.
Fürsorge wird zu einer knappen gesellschaftlichen Ressource. Während die Zahl der
Pflegebedürftigen in Zukunft immer mehr steigen wird, können oder wollen weniger
Personen privat Pflege leisten.
Die Sorgearbeit für Pflegebedürftige wird deutlich geringer in der gesetzlichen
Rentenversicherung angerechnet.
Die Benachteiligung der Sorgearbeit für Pflegebedürftige im Vergleich zur
Sorgearbeit für Kinder in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zu
rechtfertigen.
Ein erfolgreicher Wiedereinstieg hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie etwa der
Unterstützung durch Partner/Partnerinnen und Familie, Angebote für
Kinderbetreuung sowie der Familienfreundlichkeit des Betriebs.
Kinderbedingte Erwerbsunterbrechungen sind unter den jüngeren Frauen heute
seltener und kürzer geworden. Gründe dafür sind zum einen der gestiegene Anteil
kinderlos bleibender Frauen und zum anderen setzt auch die Neuregelung von
Elternzeit und Elterngeld Anreize für eine kürzere Erwerbsunterbrechung.
Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus haben
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, die Möglichkeit,
zwischen dem Bezug von EltemgeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld
zu wählen oder beides zu kombinieren.
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Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit
tätig zu sein.
Die Möglichkeit bis zu 28 Monate Elterngeld Plus beziehen zu können, dürfte
hochqualifizierten Arbeitnehmern sowie Führungskräften einen größeren Anreiz als
bisher geben, nach der Geburt ihres Kindes gemeinsam beruflich „kürzer zu treten",
da ihnen ein Großteil des Einkommens erhalten bleibt und sie gleichzeitig genügend
Zeit für die gemeinsame Erziehung des Kindes haben.
Viele Väter wünschen sich, mehr Zeit für ihre Kinder zu haben und ihre wöchentliche
Arbeit um einige Stunden zu verringern. Das ElterngeldPlus unterstützt Väter dabei,
sich diesen Wunsch zu erfüllen.
Dank ElterngeldPlus werden Eltern, die Job und Elternzeit partnerschaftlich aufteilen,
finanziell noch besser unterstützt. Es wird attraktiver für Mütter und Väter, bereits in
der Elternzeit früher und flexibler wieder in den Job einzusteigen. Gleichzeitig bleibt
Zeit für die Familie.
Bei der Stadt Langelsheim wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:
Unterrepräsentanz:
gezielter Einsatz von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
gezielte Ansprache von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen
fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Verbesserung zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit:
flexible Arbeitszeitmodelle
Angebote zur Vermittlung von Kinderbetreuung
In jedem Jahr wurde Schülerinnen und Schülern am Zukunftstag die Möglichkeit
gegeben, in der Verwaltung bzw. in den Kindertagesstätten zu hospitieren.
In den Kindertagesstätten wird ein Früh- und Spätdienst und eine Krippengruppe
angeboten; auch die Erzieherinnen nehmen an entsprechenden Seminaren und
Fortbildungen teil, um auch den Kleinsten bei der Betreuung gerecht zu werden.
Ich freue mich, auch weiterhin als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte die
Gleichstellung von Frau und Mann bedeutsamen Angelegenheiten innerhalb und
außerhalb der Verwaltung umzusetzen und hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.
Langelsheim, im Februar 2016
Iris Dörge
Gleichstellungsbeauftragte