Hauptproblem der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind schlechte

Reform der Bertriebsrente
„Hauptproblem der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind schlechte
Produkte“
Der Bund der Versicherten (BdV) übt Kritik an den aktuellen Gutachten der Bundesregierung zur Reform
der betrieblichen Altersversorgung: „Die Rentengutachten gehen an Grundsatzproblemen vorbei“, so
BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Ende voriger Woche hatten sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Arbeitsministerium
jeweils ein Gutachten zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. Gemeinsames Ziel ist es, die
Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken. Insbesondere bei kleinen und
mittleren Unternehmen liegt der bAV-Verbreitungsgrad noch unter dem anhaltend niedrigem
Durchschnittsniveau von etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer.
„Es ist gut, dass das Thema Altersvorsorge wieder diskutiert wird“, räumt Axel Kleinlein ein. Aber der
Vorstandssprecher des BdV kritisiert: „Es ist schlecht, dass die eigentlichen Probleme nicht benannt
werden.“ Die Gutachten diskutieren zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen der Altersvorsorge,
jedoch nicht die konkreten Angebote. Kleinlein weiter: „Hauptproblem der kapitalgedeckten
Altersvorsorge sind schlechte Produkte.“
Arbeitgeber sollen bAV stärker unterstützen
„Maßnahmen zur Stärkung der Riester-Rente machen nur dann Sinn, wenn die Produkte besser
werden“, kritisiert Kleinlein eine Reformempfehlung in dem Gutachten, das unter der Leitung des
Würzburger Universitätsprofessors Dirk Kiesewetter für das Bundesministerium der Finanzen erstellt
wurde. „Andernfalls müssten zwar die Arbeitgeber mehr zahlen, Nutznießer wären aber weiterhin
hauptsächlich die Anbieter der schlechten Produkte. An erster Stelle die Versicherer.“
Dass insbesondere Geringverdiener von Zuschüssen zur bAV profitieren sollen, begrüßen dagegen die
Arbeitgeber: In einer Umfrage unter den Teilnehmern der 17. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche
Altersversorgung“ vor zwei Wochen fordern sie mehrheitlich direkte finanzielle Zulagen, um dieser
Arbeitnehmergruppe den Eintritt in die bAV zu erleichtern.
„Hier scheint eine Lösung in Sicht zu sein“, meint Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der
Geschäftsführung des bAV-Dienstleisters Longial. „Im Bundesfinanzministerium wird anscheinend eine
Zulage für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erwogen.“
Arbeitgeber sollen nicht für bAV-Zusagen haften
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Ebenso im Sinne der Arbeitgeber ist, dass sie nicht für bAV-Zusagen haften sollen. Dem sogenannten
Sozialpartner-Modell des Arbeits- und Sozialministeriums zufolge soll die Haftung für die betriebliche
Vorsorge auf eine unabhängige Institution analog des Pensionssicherungsvereins übertragen werden.
Das von dem Rechtswissenschaftler Peter Hanau und Rechtsanwalt Marco Arteaga erstellte Gutachten
soll den Unternehmen „einfache und risikofreie Lösungen verschaffen“.
Des Weiteren sollen Leistungen aus dieser betrieblichen Altersvorsorge möglichst nicht auf die
Grundsicherung angerechnet werden. Auch dieser Vorschlag stößt bei Kleinlein auf Skepsis: „So
charmant diese Ideen sein mögen, so schwierig wir die rechtliche Umsetzung.“ Der
BdV-Vorstandssprecher sieht vor allem verfassungsrechtliche Probleme: „Es ist nicht nachvollziehbar,
warum hier die betriebliche Altersvorsorge vor der gesetzlichen Rente privilegiert werden soll.“
Dieser Artikel erschien am 20.04.2016 unter folgendem Link:
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