Richterin Richter INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE RichterInnen führen als LeiterInnen von Gerichtsverhandlungen die Rechtsprechung auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren (z.B. Vormundschafts-, Grundbuch- oder Konkursangelegenheiten) sowie Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit durch. Die Sachverhaltsfeststellung umfasst üblicherweise ein eingehendes Aktenstudium sowie das Studium der einschlägigen juristischen Fachliteratur. Im Fall von Unklarheiten führen RichterInnen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln (z.B. Lokalaugenschein, Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, Sachverständigengutachten, Vernehmung der Parteien) die Beweisaufnahme durch und stellen den Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise fest. RichterInnen sind unabhängig, nicht weisungsgebunden, unversetzbar und unabsetzbar. Siehe auch die Berufe RechtspflegerIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin, RechtswissenschafterIn, JuristIn. ANFORDERUNGEN Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit. Formale Voraussetzungen: • • • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung). volle Handlungsfähigkeit uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Richterin Richter • erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des richterlichen Amtes verbundenen Aufgaben BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN RichterInnen und StaatsanwältInnen können sich um eine öffentliche ausgeschriebene Planstelle bewerben. RichterInnen arbeiten an allen ordentlichen Gerichten (Bezirks-, Landes- oder Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof sowie das Arbeits- und Sozialgericht bzw. Handelsgericht in Wien), und bei den Sondergerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof). Die an den Rechtsmittelgerichten (Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof) tätigen RichterInnen sind hauptsächlich mit Aktenstudium und dem Studium der einschlägigen juristischen Fachliteratur zur Erstellung des Entscheidungskonzeptes für die jeweiligen Verhandlungen befasst. In der Praxis können sich RichterInnen zu einem gewissen Maß auf bestimmte Rechtsbereiche spezialisieren. Öffentlich ausgeschriebene Planstellen für RichteramtsanwärterInnen unter www.justiz.gv.at AUSBILDUNG Voraussetzung ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die Absolvierung eines eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich. Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck). Nach dem Studium erfolgt eine mind. fünfmonatige Tätigkeit als RechtspraktikantIn (Gerichtspraxis). AbsolventInnen des rechtswissenschaftlichen Studiums können in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, die grundsätzlich vier Jahre dauert. Diese erfolgt durch Ernennung zum/zur RichteramtsanwärterIn. Die Zeit der Gerichtspraxis als RechtspraktikantIn wird in diese Ausbildungszeit eingerechnet. Anschließend kann sich nach Bestehen der Richteramtsprüfung um eine freie Richterplanstelle beworben werden. Vgl: Berufe in der Jusitz, Website des Bundesministeriums für Justiz. Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden. Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf! WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge: Wirtschaftskriminalität und Recht (WU-Wien), Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Kriminologie (Donau Universität Krems), Wirtschaftskriminalität & Cyber Crime (FH Wr. Neustadt). Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Richterin Richter MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science), geplant ab März 2017: Zielgruppe sind JuristInnen, ExekutivbeamtInnen, MedizinerInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Infolink der MedUni Wien zum geplanten Masterprogramm. AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Mögliche Spezialisierungen: StrafrichterIn, ZivilrichterIn, FamilienrichterIn, Arbeits- und SozialrichterIn, EinzelrichterIn - Senate. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Aufstiegsmöglichkeiten für RichterInnen bestehen innerhalb der Gerichtshierarchie (z.B. Obergerichte). RichterInnen können auch in die Staatsanwaltschaft wechseln. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.780,00 - € 3.080,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 25.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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