Systematik Arbeitsmarkt Typologie Charakteristika Erster Arbeitsmarkt Privatwirtschaftliche Unternehmen Verfolgen einen wirtschaftlichen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Tragen die Markt- und Kapitalrisiken Löhne und Arbeitsverträge nach OR Steuerpflichtig und konkurrenzierend Dazu gehören im wesentlichen produzierende, gewerbliche und Dienstleistungen erbringende Unternehmen. Industrie Gewerbe Handel Banken Versicherunge n etc. Sozialfirma im Ersten Arbeitsmarkt (SEAM) Schafft Arbeitsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose und armutsbetroffene Menschen im Ersten Arbeitsmarkt Operiert im freien Markt und finanziert sich selber (keine staatliche Unterstützung) Löhne und Arbeitsverträge nach OR, keine staatlichen Lohnzuschüsse Ist steuerpflichtig und untersteht nicht dem Konkurrenzverbot Gewährt Durchlässigkeit zum Zweiten Arbeitsmarkt Oberstes Ziel ist die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt SEAM Arbeitsplätze (Teil- bis Vollzeit) Gewerbe und Drittfirmen Unternehmerisch geführte Sozialfirmen Betriebswirtschaftlich organisierte Firma Leistungslöhne und Arbeitsverträge nach OR, marktwirtschaftliches Lohnmodell mit Entwicklungsmöglichkeiten Der laufende Betrieb wird zu mindestens 70% aus den am Markt erwirtschafteten Erträgen der Arbeitnehmenden gedeckt Staatsgelder fliessen hauptsächlich als sozialversicherte Löhne an die zugewiesenen Arbeitnehmenden zurück steuerbefreit, Konkurrenzverbot Oberstes Ziel ist die Integration der Arbeitnehmenden in den Ersten Arbeitsmarkt Dock Gruppe GAD + Tosam etc. Als Erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse auf Basis der freien Wirtschaft. Es werden keine staatlichen Leistungen weder an Arbeitgeber noch an Arbeitnehmer erbracht. 1a 1b Zweiter Arbeitsmarkt Der Zweite Arbeitsmarkt wird sehr oft mit «staatlich gefördertem Arbeitsmarkt» gleichgesetzt. Im Zweiten Arbeitsmarkt erhalten langzeitarbeitslose Menschen, ausgesteuerte Personen, die von der Sozialhilfe leben leben und weitere Personengruppen (z.B. Flüchtlinge) , die keine Chance auf eine Anstellung im Ersten Arbeitsmarkt haben, eine Möglichkeit am Erwerbsleben teilzunehmen und/oder ihre Arbeitsmarktfähigkeit zurückzugewinnen. Sie gehen dabei einer Erwerbsarbeit (Lohn für Arbeit) oder einer Beschäftigung (Arbeitsmarktliche Massnahmen und Taggelder) nach. Oberstes Ziel ist die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt. 2a 2b Programme mit Integrationsauftrag (Arbeitseinsatz-Projekte, Beschäftigungsprogramme, Kurse, Coaching, etc.) Beschäftigung auf Zeit, Begleitung Betriebsbeiträge (Programmkosten) für den laufenden Betrieb Geringer Eigenfinanzierungsgrad der Betriebskosten durch Wertschöpfung der Zugewiesenen Teilnehmer haben keine Anstellungsverhältnisse, sie erhalten Taggeld oder Sozialhilfe, keine Leistungslöhne Oberstes Ziel ist die Integration der Teilnehmenden in den Ersten Arbeitsmarkt 3 Arbeitsbetriebe für Menschen mit Behinderung (Stiftungen, Vereine, etc.) „Geschützte“ Arbeitsplätze Beschäftigung und intensive Betreuung hoch subventionierte Arbeitsplätze Keine oder teilweise Finanzierung des Betriebs durch Wertschöpfung am Markt Steuerbefreit, kein Konkurrenzverbot Oberstes Ziel ist die berufliche und gesellschaftliche Integration behinderter Menschen Dritter Arbeitsmarkt Der Dritte Arbeitsmarkt bietet Menschen mit Behinderungen, die eine intensive Betreuung und Begleitung durch Dritte (Pflegepersonal, Betreuer/innen, Agogen, etc.) benötigen, eine Beschäftigung an, die grösstenteils durch die Institutionen der Sozialen Sicherheit (IV, etc.) und Spenden finanziert ist. 2.2.2015/CM Beispiele Einsatzprogramme, Vereine Stiftungen etc. Blinden- und Behindertenwerkst. Brändi La Rosière etc.
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