Systematik Arbeitsmarkt

Systematik Arbeitsmarkt
Typologie
Charakteristika
Erster Arbeitsmarkt
Privatwirtschaftliche Unternehmen
 Verfolgen einen wirtschaftlichen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
 Tragen die Markt- und Kapitalrisiken
 Löhne und Arbeitsverträge nach OR
 Steuerpflichtig und konkurrenzierend
Dazu gehören im wesentlichen produzierende, gewerbliche und Dienstleistungen erbringende
Unternehmen.
Industrie
Gewerbe
Handel
Banken
Versicherunge
n
etc.
Sozialfirma im Ersten Arbeitsmarkt (SEAM)
 Schafft Arbeitsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose und armutsbetroffene Menschen im Ersten
Arbeitsmarkt
 Operiert im freien Markt und finanziert sich selber (keine staatliche Unterstützung)
 Löhne und Arbeitsverträge nach OR, keine staatlichen Lohnzuschüsse
 Ist steuerpflichtig und untersteht nicht dem Konkurrenzverbot
 Gewährt Durchlässigkeit zum Zweiten Arbeitsmarkt
Oberstes Ziel ist die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt
SEAM
Arbeitsplätze
(Teil- bis Vollzeit)
Gewerbe und
Drittfirmen
Unternehmerisch geführte Sozialfirmen
 Betriebswirtschaftlich organisierte Firma
 Leistungslöhne und Arbeitsverträge nach OR, marktwirtschaftliches Lohnmodell mit
Entwicklungsmöglichkeiten
 Der laufende Betrieb wird zu mindestens 70% aus den am Markt erwirtschafteten Erträgen der
Arbeitnehmenden gedeckt
 Staatsgelder fliessen hauptsächlich als sozialversicherte Löhne an die zugewiesenen
Arbeitnehmenden zurück
 steuerbefreit, Konkurrenzverbot
Oberstes Ziel ist die Integration der Arbeitnehmenden in den Ersten Arbeitsmarkt
Dock Gruppe
GAD +
Tosam
etc.
Als Erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt
bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und
Beschäftigungsverhältnisse auf Basis der freien Wirtschaft. Es
werden keine staatlichen Leistungen weder an Arbeitgeber
noch an Arbeitnehmer erbracht.
1a
1b
Zweiter Arbeitsmarkt
Der Zweite Arbeitsmarkt wird sehr oft mit «staatlich
gefördertem Arbeitsmarkt» gleichgesetzt. Im Zweiten
Arbeitsmarkt erhalten langzeitarbeitslose Menschen,
ausgesteuerte Personen, die von der Sozialhilfe leben leben
und weitere Personengruppen (z.B. Flüchtlinge) , die keine
Chance auf eine Anstellung im Ersten Arbeitsmarkt haben,
eine Möglichkeit am Erwerbsleben teilzunehmen und/oder
ihre Arbeitsmarktfähigkeit zurückzugewinnen. Sie gehen dabei
einer Erwerbsarbeit (Lohn für Arbeit) oder einer Beschäftigung
(Arbeitsmarktliche Massnahmen und Taggelder) nach.
Oberstes Ziel ist die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt.
2a
2b
Programme mit Integrationsauftrag (Arbeitseinsatz-Projekte, Beschäftigungsprogramme, Kurse,
Coaching, etc.)
 Beschäftigung auf Zeit, Begleitung
 Betriebsbeiträge (Programmkosten) für den laufenden Betrieb
 Geringer Eigenfinanzierungsgrad der Betriebskosten durch Wertschöpfung der Zugewiesenen
 Teilnehmer haben keine Anstellungsverhältnisse, sie erhalten Taggeld oder Sozialhilfe, keine
Leistungslöhne
Oberstes Ziel ist die Integration der Teilnehmenden in den Ersten Arbeitsmarkt
3
Arbeitsbetriebe für Menschen mit Behinderung (Stiftungen, Vereine, etc.)
 „Geschützte“ Arbeitsplätze
 Beschäftigung und intensive Betreuung
 hoch subventionierte Arbeitsplätze
 Keine oder teilweise Finanzierung des Betriebs durch Wertschöpfung am Markt
 Steuerbefreit, kein Konkurrenzverbot
Oberstes Ziel ist die berufliche und gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
Dritter Arbeitsmarkt
Der Dritte Arbeitsmarkt bietet Menschen mit Behinderungen,
die eine intensive Betreuung und Begleitung durch Dritte
(Pflegepersonal, Betreuer/innen, Agogen, etc.) benötigen, eine
Beschäftigung an, die grösstenteils durch die Institutionen der
Sozialen Sicherheit (IV, etc.) und Spenden finanziert ist.
2.2.2015/CM
Beispiele
Einsatzprogramme,
Vereine Stiftungen
etc.
Blinden- und
Behindertenwerkst.
Brändi
La Rosière
etc.