Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“

Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“
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12.01.2016
Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
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Die Fischlaker Mark
12.01.2016
...und aus der Sicht der Stadt:
12.01.2016
...und aus der Sicht der Stadt:
12.01.2016
Quelle: Stadt Essen
Oberbürgermeister Kufen: „Diese
Stadt wird sich stark verändern.“
12.01.2016
Oberbürgermeister Kufen: „Diese
Stadt wird sich stark verändern.“
12.01.2016
Oberbürgermeister Kufen: „Diese
Stadt wird sich stark verändern.“
12.01.2016
Zulassung bis zu siebenstöckiger
Sozialbauten wird möglich.
Planungsdezernent Best: „Wir brauchen keine Einfamilienhaussiedlungen.“
12.01.2016
Unser Abendprogramm
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Wer wir sind, was wir wollen
Was die Stadt will
Was die Stadt darf – und was nicht
Warum wir das Landschaftsschutzgebiet
erhalten wollen
• Was wir schon tun
• Was wir noch tun werden
• Wie Sie uns unterstützen können
12.01.2016
Wer wir sind, was wir wollen:
Die Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“
• Gegründet am: 28.12.2015
• Unser Ziel: Erhaltung des
Landschaftsschutzgebietes Fischlaker Mark
• Schon 1.238 Unterstützer
(Stand 11.01.2016)
• Sprecherin: Silvia Strecker
• www.fischlakermarkretten.de
• E-Mail: [email protected]
12.01.2016
Was die Stadt will
• Nichts Neues - was die Stadt schon 2008
wollte: Bebauung der Fischlaker Mark und der
Grünen Harfe
• Was dagegen sprach:
der Landschaftsschutz (und der erwartete
Widerstand)
• Die Stadt wittert ihre Chance:
Der neue § 246 BauGB vom 20. Oktober 2015
12.01.2016
Was die Stadt will
Die Ratsbeschlüsse vom 16.Dezember 2015:
• Nach außen dargestellte Motivation: „Errichtung
von Unterkunftsgebäuden für Flüchtlinge“
• „Ausreichende Größe (mindestens 2 ha)“
• 13 von 15 (!) vorgesehenen Flächen liegen in
Landschaftsschutzgebieten
• Ebenso wichtiges Motiv: „Städtebauliche
Strategie“ für den allgemeinen Wohnungsmarkt
• Motto: erst mal bauen, dann planen
12.01.2016
Was die Stadt will
Auf den Punkt gebracht:
• Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete, Freiund Erholungsflächen ohne Bürgerbeteiligung
umwandeln
• Tatsachen schaffen: Ist die geschützte
Landschaft erst einmal zerstört, können die
Pläne leichter angepasst werden.
12.01.2016
Was die Stadt will
Die Stadt will Fakten schaffen:
16.12.2015: Ratsbeschluss zur Beauftragung
der Verwaltung mit Prüfung
Weihnachtsferien - die Vergabeverfahren laufen die Verwaltung „prüft“
27.01.2016: Ratsbeschluss mit Entscheidung
über die Flächen
Februar 2016: Auftragserteilungen an Hoch- und
Tiefbau
März 2016: Baubeginn
12.01.2016
Was die Stadt darf...
Das Baurecht, wie es für alle gilt – die
Bodenschutzklausel, § 1a Abs. 2 BauGB:
„Mit Grund und Boden soll schonend und
sparsam umgegangen werden.
Brachflächen sollen vorrangig nutzbar gemacht
und Maßnahmen der Innenentwicklung ergriffen
werden.“
12.01.2016
Was die Stadt darf...
Befristete Erleichterung für Flüchtlingsunterkünfte,
§ 246 BauGB vom 20.10.2015:
• Befristete Zulassung von Flüchtlingsunterkünften im
Außenbereich (max. 3 Jahre) mit Rückbaupflicht
(§ 246 Abs. 13)
• Abweichungsmöglichkeit von BauGB für
Flüchtlingsunterkünfte
bis zum 31. Dezember 2019
Voraussetzung:
benötigte Unterkunftsmöglichkeiten können im
Stadtgebiet nicht rechtzeitig bereitgestellt werden
12.01.2016
... und was nicht!
§ 246 BauGB erlaubt keine dauerhafte
Bebauung!
§ 246 BauGB befreit nicht von Natur- und
Landschaftsschutz!
§ 246 BauGB stellt strenge Voraussetzungen:
Es dürfen keine geeigneten Alternativen im
Stadtgebiet vorhanden sein!
12.01.2016
So geht es jedenfalls nicht
Es gibt bessere und umweltschonendere
Alternativen, z.B.
• HDI-Gebäude
• Karstadt-Hauptverwaltung
• Krupp-Gelände an der Frohnhauserstraße
• Ehem. Praktiker Baumarkt Werden
• Neuapostolische Kirche Wintgenstraße
• Messeparkplatz P2 an der Veronikastraße
12.01.2016
So geht es jedenfalls nicht
• Alternativvorschläge werden mit teilweise
haarsträubender Begründung abgelehnt:
• „bestehende Vermarktungspläne,
Finanzplanungen von Grün und Gruga“
• Messeparkplatz: „das gäbe einen Aufschrei der
Messe“ (80% ige Tochter der Stadt)
• Keine Nachfrage bei Karstadt wegen der
„schwierigen Situation“
• Prüfung von Standortalternativen (insbesondere
leerstehende Wohnungen und Baulücken) nicht
erkennbar
12.01.2016
Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen
Das Landschaftsschutzgebiet Fischlaker Mark
Eine wertvolle
Erholungsund Freifläche
für alle Essener
12.01.2016
Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen
Die Zerstörung des Bodens und der Landschaft
ist unwiederbringlich:
Bebauung erfordert Bodenverdichtung, dh.:
• Wasser- und Luftversorgung im Boden wird
verschlechtert,
spätere landwirtschaftliche Nutzung
unmöglich
• Regenwasser wird nicht mehr gespeichert,
Hochwasser begünstigt
12.01.2016
Warum wir das Landschaftsschutzgebiet
erhalten wollen
12.01.2016
Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen
• Artenschutz: Lebensräume planungsrelevanter
Arten (z.B. Kiebitz, Steinkauz, Rotmilan,
Beutelmeise, Feldlerche, Geburtshelfer- und
Kreuzkröte) werden zerstört
• Klima: Die Fischlaker Mark ist für das Stadtklima
von wichtiger Bedeutung
• Verkehrsproblematik: Weitere Zunahme des
Verkehrs in Werden bei ungeklärter Problematik;
Einhaltung von EU-Immissionsgrenzwerten
gefährdet
12.01.2016
Die Verteilung der Plätze
Plätze im IX. Bezirk
Lerchenstraße
(Bredeney):
200 Plätze*
Volkswald:
Im Löwental:
150 Plätze
60 Plätze
Bahnhof Kettwig:
Fischlaker Mark:
175 Plätze*
400-800 Plätze
LVR-Klinik:
Hammer Str.:
250 Plätze
800 Plätze
* Ab Ende 2016
12.01.2016
Quelle: WAZ 11.09.2015
Die Verteilung der Plätze
• Stadtbevölkerung insgesamt: 583.267
• Einwohner IX. Bezirk: 50.500 (=8,6% oder 1/12)
• Asylbewerber Essen 2015/2016 insgesamt: 12.800
• 12.800 : 12 = 1.066
 1.066 entsprechen Bevölkerungsanteil des IX. Bezirks
• Flüchtlingsplätze im IX. Bezirk ohne Fischlaker Mark: 1.635
•  Aufnahmeanteil auch ohne Fischlaker Mark schon
erreicht!
12.01.2016
Was wir dagegen schon tun
Petition beim Landtag, Art. 17 GG
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft
mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die
zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Eingabe vom 20.12.2015, erweitert durch Bürgerinitiative am
03.01.2016:
Bitte, sich nötigenfalls im Wege der Einschaltung der Fachund Kommunalaufsicht für die Erhaltung der Fischlaker Mark
und der anderen Landschaftsschutzgebiete einzusetzen.
veröffentlicht: www.fischlakermarkretten.de
12.01.2016
Was wir dagegen schon tun
• Eingabe an die Stadt vom 04.01.2016:
• Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Kufen
veröffentlicht: www.fischlakermarkretten.de
nachrichtlich an:
– Fachbereiche Ordnung, Planung und Umwelt
– Ratsfraktionen aller Parteien
– BM Dr. Bonmann und Bezirksvertretung IX
• Beauftragung eines externen Fachanwalts
12.01.2016
Was wir noch tun werden
Essen – „Grüne Hauptstadt Europas“ 2017 ???
Kriterien für die Titelvergabe:
• Schutz von Natur und biologischer Vielfalt
• die Luft- und Wasserqualität
• vorhandene Initiativen zur Bekämpfung des
Klimawandels
• hohes Umweltschutzniveau
• dauerhaftes Anstreben ehrgeiziger Umweltziele und
Verbesserung einer nachhaltigen Entwicklung
BI Fischlaker Mark: Für Essen besteht Überprüfungsbedarf
12.01.2016
Was wir noch tun werden
• Eingabe an die Europäische Kommission zur
Überprüfung der Entscheidung zur
„Grünen Hauptstadt Europas 2017“
• Abhängig von Ratsbeschluss am 27. Januar
2016:
Unterstützung von Anwohnerklagen gegen die
Bebauung der Fischlaker Mark
• Unterstützung eines Bürgerbegehrens zur
Erhaltung der Essener Landschaftsschutzgebiete
12.01.2016
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
§ 26 GO NRW Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid
„Die Bürger können beantragen
(Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates
über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst
entscheiden (Bürgerentscheid).“
12.01.2016
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
1. Schritt: Das Bürgerbegehren
• Ziel: Einleitung eines Bürgerentscheides
• Inhalt: zu entscheidende Ja/Nein-Frage mit Begründung;
bei Bauleitplänen nur über „Ob“, nicht über Inhalte
• Quorum: Mindestens 3 % aller Einwohner (knapp 18.000)
• Frist: 6 Wochen nach Bekanntmachung des Ratsbeschlusses
• Wirkung: Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens
Einleitung des Bürgerentscheides
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Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
Der Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren
1. Begehren zulässig? (Sperrwirkung!)
2. Sachentscheidung
Rat entspricht Begehren:
Ziel erreicht
Rat entspricht Begehren nicht:
Einleitung des
Bürgerentscheides
12.01.2016
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid
2. Schritt: Der Bürgerentscheid
• Ziel: Ersetzung eines Ratsbeschlusses
• Inhalt: zu entscheidende Ja/Nein-Frage
• Quorum: mindestens 10 % aller Einwohner
(knapp 59.000)
• Wirkung: Bürgerentscheid ersetzt Ratsbeschluss
Abänderung innerhalb von 2 Jahren nur
durch neuen Bürgerentscheid möglich
12.01.2016
Wie Sie uns unterstützen können
• Unterstützen Sie unsere Bürgerinitiative und
unsere Petition durch Ihre Unterschrift
• Unterstützen Sie das spätere Bürgerbegehren
• Helfen Sie mit bei der Finanzierung unseres
externen Fachanwaltes
12.01.2016
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
12.01.2016