Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“ .. 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 Die Fischlaker Mark 12.01.2016 ...und aus der Sicht der Stadt: 12.01.2016 ...und aus der Sicht der Stadt: 12.01.2016 Quelle: Stadt Essen Oberbürgermeister Kufen: „Diese Stadt wird sich stark verändern.“ 12.01.2016 Oberbürgermeister Kufen: „Diese Stadt wird sich stark verändern.“ 12.01.2016 Oberbürgermeister Kufen: „Diese Stadt wird sich stark verändern.“ 12.01.2016 Zulassung bis zu siebenstöckiger Sozialbauten wird möglich. Planungsdezernent Best: „Wir brauchen keine Einfamilienhaussiedlungen.“ 12.01.2016 Unser Abendprogramm • • • • Wer wir sind, was wir wollen Was die Stadt will Was die Stadt darf – und was nicht Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen • Was wir schon tun • Was wir noch tun werden • Wie Sie uns unterstützen können 12.01.2016 Wer wir sind, was wir wollen: Die Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“ • Gegründet am: 28.12.2015 • Unser Ziel: Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes Fischlaker Mark • Schon 1.238 Unterstützer (Stand 11.01.2016) • Sprecherin: Silvia Strecker • www.fischlakermarkretten.de • E-Mail: [email protected] 12.01.2016 Was die Stadt will • Nichts Neues - was die Stadt schon 2008 wollte: Bebauung der Fischlaker Mark und der Grünen Harfe • Was dagegen sprach: der Landschaftsschutz (und der erwartete Widerstand) • Die Stadt wittert ihre Chance: Der neue § 246 BauGB vom 20. Oktober 2015 12.01.2016 Was die Stadt will Die Ratsbeschlüsse vom 16.Dezember 2015: • Nach außen dargestellte Motivation: „Errichtung von Unterkunftsgebäuden für Flüchtlinge“ • „Ausreichende Größe (mindestens 2 ha)“ • 13 von 15 (!) vorgesehenen Flächen liegen in Landschaftsschutzgebieten • Ebenso wichtiges Motiv: „Städtebauliche Strategie“ für den allgemeinen Wohnungsmarkt • Motto: erst mal bauen, dann planen 12.01.2016 Was die Stadt will Auf den Punkt gebracht: • Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete, Freiund Erholungsflächen ohne Bürgerbeteiligung umwandeln • Tatsachen schaffen: Ist die geschützte Landschaft erst einmal zerstört, können die Pläne leichter angepasst werden. 12.01.2016 Was die Stadt will Die Stadt will Fakten schaffen: 16.12.2015: Ratsbeschluss zur Beauftragung der Verwaltung mit Prüfung Weihnachtsferien - die Vergabeverfahren laufen die Verwaltung „prüft“ 27.01.2016: Ratsbeschluss mit Entscheidung über die Flächen Februar 2016: Auftragserteilungen an Hoch- und Tiefbau März 2016: Baubeginn 12.01.2016 Was die Stadt darf... Das Baurecht, wie es für alle gilt – die Bodenschutzklausel, § 1a Abs. 2 BauGB: „Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen werden. Brachflächen sollen vorrangig nutzbar gemacht und Maßnahmen der Innenentwicklung ergriffen werden.“ 12.01.2016 Was die Stadt darf... Befristete Erleichterung für Flüchtlingsunterkünfte, § 246 BauGB vom 20.10.2015: • Befristete Zulassung von Flüchtlingsunterkünften im Außenbereich (max. 3 Jahre) mit Rückbaupflicht (§ 246 Abs. 13) • Abweichungsmöglichkeit von BauGB für Flüchtlingsunterkünfte bis zum 31. Dezember 2019 Voraussetzung: benötigte Unterkunftsmöglichkeiten können im Stadtgebiet nicht rechtzeitig bereitgestellt werden 12.01.2016 ... und was nicht! § 246 BauGB erlaubt keine dauerhafte Bebauung! § 246 BauGB befreit nicht von Natur- und Landschaftsschutz! § 246 BauGB stellt strenge Voraussetzungen: Es dürfen keine geeigneten Alternativen im Stadtgebiet vorhanden sein! 12.01.2016 So geht es jedenfalls nicht Es gibt bessere und umweltschonendere Alternativen, z.B. • HDI-Gebäude • Karstadt-Hauptverwaltung • Krupp-Gelände an der Frohnhauserstraße • Ehem. Praktiker Baumarkt Werden • Neuapostolische Kirche Wintgenstraße • Messeparkplatz P2 an der Veronikastraße 12.01.2016 So geht es jedenfalls nicht • Alternativvorschläge werden mit teilweise haarsträubender Begründung abgelehnt: • „bestehende Vermarktungspläne, Finanzplanungen von Grün und Gruga“ • Messeparkplatz: „das gäbe einen Aufschrei der Messe“ (80% ige Tochter der Stadt) • Keine Nachfrage bei Karstadt wegen der „schwierigen Situation“ • Prüfung von Standortalternativen (insbesondere leerstehende Wohnungen und Baulücken) nicht erkennbar 12.01.2016 Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen Das Landschaftsschutzgebiet Fischlaker Mark Eine wertvolle Erholungsund Freifläche für alle Essener 12.01.2016 Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen Die Zerstörung des Bodens und der Landschaft ist unwiederbringlich: Bebauung erfordert Bodenverdichtung, dh.: • Wasser- und Luftversorgung im Boden wird verschlechtert, spätere landwirtschaftliche Nutzung unmöglich • Regenwasser wird nicht mehr gespeichert, Hochwasser begünstigt 12.01.2016 Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen 12.01.2016 Warum wir das Landschaftsschutzgebiet erhalten wollen • Artenschutz: Lebensräume planungsrelevanter Arten (z.B. Kiebitz, Steinkauz, Rotmilan, Beutelmeise, Feldlerche, Geburtshelfer- und Kreuzkröte) werden zerstört • Klima: Die Fischlaker Mark ist für das Stadtklima von wichtiger Bedeutung • Verkehrsproblematik: Weitere Zunahme des Verkehrs in Werden bei ungeklärter Problematik; Einhaltung von EU-Immissionsgrenzwerten gefährdet 12.01.2016 Die Verteilung der Plätze Plätze im IX. Bezirk Lerchenstraße (Bredeney): 200 Plätze* Volkswald: Im Löwental: 150 Plätze 60 Plätze Bahnhof Kettwig: Fischlaker Mark: 175 Plätze* 400-800 Plätze LVR-Klinik: Hammer Str.: 250 Plätze 800 Plätze * Ab Ende 2016 12.01.2016 Quelle: WAZ 11.09.2015 Die Verteilung der Plätze • Stadtbevölkerung insgesamt: 583.267 • Einwohner IX. Bezirk: 50.500 (=8,6% oder 1/12) • Asylbewerber Essen 2015/2016 insgesamt: 12.800 • 12.800 : 12 = 1.066 1.066 entsprechen Bevölkerungsanteil des IX. Bezirks • Flüchtlingsplätze im IX. Bezirk ohne Fischlaker Mark: 1.635 • Aufnahmeanteil auch ohne Fischlaker Mark schon erreicht! 12.01.2016 Was wir dagegen schon tun Petition beim Landtag, Art. 17 GG „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Eingabe vom 20.12.2015, erweitert durch Bürgerinitiative am 03.01.2016: Bitte, sich nötigenfalls im Wege der Einschaltung der Fachund Kommunalaufsicht für die Erhaltung der Fischlaker Mark und der anderen Landschaftsschutzgebiete einzusetzen. veröffentlicht: www.fischlakermarkretten.de 12.01.2016 Was wir dagegen schon tun • Eingabe an die Stadt vom 04.01.2016: • Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Kufen veröffentlicht: www.fischlakermarkretten.de nachrichtlich an: – Fachbereiche Ordnung, Planung und Umwelt – Ratsfraktionen aller Parteien – BM Dr. Bonmann und Bezirksvertretung IX • Beauftragung eines externen Fachanwalts 12.01.2016 Was wir noch tun werden Essen – „Grüne Hauptstadt Europas“ 2017 ??? Kriterien für die Titelvergabe: • Schutz von Natur und biologischer Vielfalt • die Luft- und Wasserqualität • vorhandene Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels • hohes Umweltschutzniveau • dauerhaftes Anstreben ehrgeiziger Umweltziele und Verbesserung einer nachhaltigen Entwicklung BI Fischlaker Mark: Für Essen besteht Überprüfungsbedarf 12.01.2016 Was wir noch tun werden • Eingabe an die Europäische Kommission zur Überprüfung der Entscheidung zur „Grünen Hauptstadt Europas 2017“ • Abhängig von Ratsbeschluss am 27. Januar 2016: Unterstützung von Anwohnerklagen gegen die Bebauung der Fischlaker Mark • Unterstützung eines Bürgerbegehrens zur Erhaltung der Essener Landschaftsschutzgebiete 12.01.2016 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid § 26 GO NRW Bürgerbegehren und Bürgerentscheid „Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).“ 12.01.2016 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid 1. Schritt: Das Bürgerbegehren • Ziel: Einleitung eines Bürgerentscheides • Inhalt: zu entscheidende Ja/Nein-Frage mit Begründung; bei Bauleitplänen nur über „Ob“, nicht über Inhalte • Quorum: Mindestens 3 % aller Einwohner (knapp 18.000) • Frist: 6 Wochen nach Bekanntmachung des Ratsbeschlusses • Wirkung: Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens Einleitung des Bürgerentscheides 12.01.2016 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Der Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren 1. Begehren zulässig? (Sperrwirkung!) 2. Sachentscheidung Rat entspricht Begehren: Ziel erreicht Rat entspricht Begehren nicht: Einleitung des Bürgerentscheides 12.01.2016 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid 2. Schritt: Der Bürgerentscheid • Ziel: Ersetzung eines Ratsbeschlusses • Inhalt: zu entscheidende Ja/Nein-Frage • Quorum: mindestens 10 % aller Einwohner (knapp 59.000) • Wirkung: Bürgerentscheid ersetzt Ratsbeschluss Abänderung innerhalb von 2 Jahren nur durch neuen Bürgerentscheid möglich 12.01.2016 Wie Sie uns unterstützen können • Unterstützen Sie unsere Bürgerinitiative und unsere Petition durch Ihre Unterschrift • Unterstützen Sie das spätere Bürgerbegehren • Helfen Sie mit bei der Finanzierung unseres externen Fachanwaltes 12.01.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12.01.2016
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