Einfachere direkte Beteiligung an der Kommunalpolitik Was ändert sich beim Bürgerentscheid? Kommunale Entscheidungen können über folgende zwei Wege getroffen werden: 1. Der Beschluss über den Gemeinderat 2. Der Beschluss über das Bürgerbegehren. Ein Einwohnerantrag führt nicht direkt zu einem Beschluss, sondern nur dazu, dass ein Thema Teil der Agenda des Rates wird. Quelle: LPB-BW http://www.buergerbeteiligung.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/machs_klar/machs_klar_3_11.pdf Schritt 1 - Bürgerbegehren Das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren wird von 10 auf 7 Prozent gesenkt. Dies bedeutet für Beilstein, dass auf Basis der aktuellen Einwohnerzahlen anstatt wie bisher 614, nur noch 430 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt werden müssen. Die Frist zur Sammlung der Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss wird von 6 Wochen auf 3 Monate verlängert. Die Bildung einer Initiative, deren Organisationsaufbau, erforderliche Vorarbeiten und die Unterschriftensammlung waren in der bisherigen 6-Wochen-Frist kaum zu schaffen . Drei Monate sind dafür eine angemessene Zeit. Schritt 2 - Bürgerentscheid Das Abstimmungsquorum wird beim Bürgerentscheid von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Für Beilstein bedeutet dies wiederum, dass man nach neuer Regelung 307 Stimmen weniger als zuvor benötigt. Viele Bürgerentscheide scheiterten in der Vergangenheit daran, dass die Initiativen es nicht schafften, 25% der Bürger zur Abstimmung zu motivieren. Das Abstimmungsergebnis spielte keine Rolle mehr. Um das Quorum doch zu erreichen, wurden Bürgerentscheide oft auf Wahltermine gelegt, die allerdings in großen Zeitabständen stattfinden. Vor dem Bürgerentscheid ist eine umfassende Aufklärung wichtig – in Form einer Informationsbroschüre, die allen Haushalten zugestellt wird und mit welcher die Bürgerinitiative das Recht hat, ihre Auffassung in gleichem Umfang wie die Gemeindeorgane darzulegen. Die Bauleitplanung (- Was wird wo in einer Gemeinde gebaut? / Wo wird es ein Gewerbegebiet geben? - etc.) wird für Bürgerbegehren geöffnet. Bis 3 Monate nach dem sogenannten Aufstellungsbeschluss können die Bürger/innen nun einen Bürgerentscheid zu diesen Themen beantragen. Dieser Punkt hatte im Vorfeld zu einigen kontroversen Diskussionen geführt, da die bisher schwer zu beeinflussende Bauleitplanung nun Gegenstand eines Bürgerentscheides werden kann. Somit können Bürger einen Bürgerentschied bei kritischen Bauprojekten, wie z.B. Feuerwehrhaus, Kinderhaus etc., anstreben. Durch transparentes Handeln aller Beteiligten, eine frühe Beteiligung der Bevölkerung, bei der viele Fragen im Vorfeld geklärt und Ideen aufgenommen werden, muss es erst gar nicht zu einem Bürgerbegehren kommen. Damit können Kosten und Zeit gespart werden. Hier gibt es aus unserer Sicht noch massiven Handlungsbedarf in Beilstein. Dies hat uns die Standortwahl des Kindehauses sowie die Verlegung des P-CPlatzes in West III deutlich gezeigt. Ratsarbeit muss für alle transparent sein. Aus Klausurtagungen sollten offene Strategie- oder Stadtentwicklungstagungen werden. Diese könnten Bürger verfolgen und sich aktiv in den Gestaltungsprozess einbringen. Auch Sie sind herzlich eingeladen, Beilstein mit uns noch besser und lebenswerter zu machen. Auf Ihre Anregungen und Fragen freuen wir uns. Die Initiative Beilstein erreichen Sie unter [email protected] Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns auf unserer facebook-Seite unter „Initiative Beilstein“ und geben Sie uns ein „Daumen hoch“. Ihr(e) Thomas Bausch, Peter Gruner, Tanja Lübcke und Vincent Schulte-Coerne Andreas Eisenreich, Susann Grande-Friedrich,
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