(LEA) Ellwangen - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7685
15. Wahlperiode
16. 11. 2015
Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Stefan Scheffold und Winfried Mack CDU
und
Antwort
des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Meldepflichtige Krankheitsfälle in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen
Kleine Anfrage
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat sie über den Fall des an Tuberkulose erkrankten
Flüchtlings, der am 2. Oktober 2015 das Stauferklinikum in Mutlangen verlassen hat und seither verschwunden ist?
2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere darüber, um welche Form von Tuberkulose es sich handelte und wie, wann und von wem das „Verschwinden“
bemerkt wurde und welche Behörden in der Folge wann informiert wurden?
3. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst neun Tage später, am 11. Oktober 2015,
über die Tatsache informiert, dass der Tuberkulose-Patient das Stauferklinikum
eigenmächtig verlassen hat?
4. Wie viele meldepflichtige Krankheitsfälle traten in der LEA Ellwangen seit
deren Einrichtung auf (aufgegliedert nach Art der Krankheit und Anzahl)?
5. In welchen Krankenhäusern des Ostalbkreises fanden diese Behandlungen jeweils statt?
6. Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen hat sie für die Behandlung von
Flüchtlingen getroffen, welche aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit stationär behandelt werden?
7. Gibt es von ihrer Seite aus Konzepte, wie mit dem Auftreten einer großen Anzahl von Patienten mit Infektionskrankheiten in den LEAs umgegangen werden
kann?
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Eingegangen: 16. 11. 2015 / Ausgegeben: 15. 12. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Drucksache 15 / 7685
8. Wie viele Kräfte arbeiten in Hilfsorganisationen in der LEA Ellwangen, um die
Unterbringung und die medizinische Versorgung zu gewährleisten?
16. 11. 2015
Dr. Scheffold, Mack CDU
Begründung
Am 2. Oktober 2015 entfernte sich ein an Tuberkulose erkrankter Flüchtling
eigenmächtig aus dem Stauferklinikum in Mutlangen und ist seitdem verschwunden. Die Kleine Anfrage soll die Hintergründe dieses Falles aufklären und weitere
Fragen zum Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen klären.
Antwort
Mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 Nr. 5-0141.5/22 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche Erkenntnisse hat sie über den Fall des an Tuberkulose erkrankten
Flüchtlings, der am 2. Oktober 2015 das Stauferklinikum in Mutlangen verlassen hat und seither verschwunden ist?
Der Landesregierung liegt keine Information über das Ergebnis der Fahndung der
Polizei und den Aufenthaltsort des Flüchtlings vor.
2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere darüber, um welche Form von Tuberkulose es sich handelte und wie, wann und von wem das „Verschwinden“
bemerkt wurde und welche Behörden in der Folge wann informiert wurden?
Der Patient wurde mit dem Verdacht auf Tuberkulose in das Stauferklinikum
Mutlangen eingewiesen, wo sich der Verdacht auf offene Tuberkulose bestätigte.
Eine entsprechende Therapie wurde eingeleitet und für ca. 11 Tage stationär
durchgeführt. Dann ist der Patient entwichen. Das Krankenhaus hatte das „Verschwinden“ des Patienten am 2. Oktober 2015 bemerkt und das Polizeirevier
Schwäbisch Gmünd informiert. Dieses leitete eine Fahndung nach dem Patienten
ein.
3. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst neun Tage später, am 11. Oktober 2015,
über die Tatsache informiert, dass der Tuberkulose-Patient das Stauferklinikum eigenmächtig verlassen hat?
Nach Mitteilung des zuständigen Gesundheitsamtes war eine akute Ansteckungsfähigkeit der TBC nach der 11-tägigen Therapiedauer nicht mehr gegeben. Unabhängig davon ergibt sich aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit für eine Information der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Tuberkulosepatienten.
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4. Wie viele meldepflichtige Krankheitsfälle traten in der LEA Ellwangen seit
deren Einrichtung auf (aufgegliedert nach Art der Krankheit und Anzahl)?
Im Zeitraum April 2015 bis Ende November 2015 wurden dem Gesundheitsamt
zu den nachfolgend aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten jeweils die aufgeführten Fallzahlen bei Bewohnern der LEA Ellwangen gemeldet:
Tuberkulose
15 Fälle,
Windpocken
15 Fälle,
Norovirus-Infektion
10 Fälle,
Rotavirus-Infektion
7 Fälle,
Giardia lamblia-Infektion 2 Fälle.
5. In welchen Krankenhäusern des Ostalbkreises fanden diese Behandlungen jeweils statt?
Bei den Erkrankungen an Windpocken war keine stationäre Behandlung erforderlich. Patienten mit Infektionen an Noroviren, Rotaviren oder Giardia lamblia wurden im Ostalb-Klinikum in Aalen behandelt.
136 Patienten mit Verdacht auf Tuberkulose wurden in den umliegenden Kliniken
und in Lungenfachkliniken in Löwenstein oder Wangen im Rahmen der weiteren
Abklärung untersucht. Darunter wurden insgesamt 15 Fälle von Tuberkulose
diagnostiziert. Die Behandlung der TBC-Fälle erfolgte im Stauferklinikum
Schwäbisch Gmünd, in Mutlangen, in der Lungenfachklinik Löwenstein, im
Ostalb-Klinikum in Aalen und im Klinikum Heidenheim. Zusätzlich wurde eine
Weiterbehandlung in den Fachkliniken Wangen, Klinik für Pneumologie, durchgeführt.
6. Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen hat sie für die Behandlung von
Flüchtlingen getroffen, welche aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit stationär behandelt werden?
Die Leitungen von Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO), zu denen auch Krankenhäuser zählen, sind verpflichtet,
die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen, um somit einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten gegenzusteuern. Die Krankenhäuser legen dabei die zu treffenden Vorkehrungen in ihren Hygieneplänen fest. Der Aufenthaltsstatus der
Patienten ist dabei unerheblich.
7. Gibt es von ihrer Seite aus Konzepte, wie mit dem Auftreten einer großen Anzahl von Patienten mit Infektionskrankheiten in den LEAs umgegangen werden
kann?
Zur Prävention des Auftretens gehäufter Infektionen werden derzeit Impfkonzepte
erarbeitet. An einigen Erstaufnahmeeinrichtungen besteht das Angebot einer Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Zukünftig soll ein flächendeckendes systematisches Impfangebot etabliert werden, das weitere Impfungen
(u. a. Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Influenza) umfasst. Dieses ist teilweise
bereits in Umsetzung.
Nach § 36 Infektionsschutzgesetz haben Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Diese sollten auch das Auftreten von größeren Krankheitsausbrüchen umfassen. Des Weiteren sind die Schutzmaßnahmen und das Management beim Auftreten von übertragbaren Krankheiten im Seuchenalarmplan Baden-Württembergs festgelegt.
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8. Wie viele Kräfte arbeiten in Hilfsorganisationen in der LEA Ellwangen, um die
Unterbringung und die medizinische Versorgung zu gewährleisten?
Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen wird derzeit
über angestelltes und Honorarpersonal eines privaten Dienstleisters sichergestellt.
Hilfsorganisationen wie das DRK oder andere Organisationen werden für diese
Aufgabe nicht in Anspruch genommen. Für unterschiedliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung bedient sich das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart ebenfalls eines Dienstleisters.
Altpeter
Ministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
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