SAB Wind FESTZINS III–2

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SAB Wind FESTZINS III–2
Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB)
Hinweis
(Stand: 20.5.2015)
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
1. Bezeichnung der
Vermögensanlage
SAB Wind FESTZINS III–2
2. Art der Vermögensanlage
Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
3. Anbieterin, Emittentin,
Darlehensnehmerin
SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG
4. Beschreibung der
Vermögensanlage
a) Darlehensstruktur
und Anlageform
Bei der SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft in
der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie wurde von ihrem Kommanditistin SAB WindTeam
GmbH mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, das bereits eingezahlt wurde.
Anleger gewähren als Darlehensgeber der SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG unbesicherte
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro.
Ein Agio wird von den Anlegern nicht erhoben. Die Anleger sind weder am Verlust noch am Gewinn
der Kommanditgesellschaft beteiligt, sondern erhalten jährliche Zinszahlungen und nach Kündigung
oder zum geplanten Ende der Laufzeit die Tilgung ihres Darlehens. Die Anleger haben das Recht zum
Verkauf, zur Abtretung und zur Verpfändung ihres Darlehens mit Zustimmung der Darlehensnehmerin.
b) Anlageobjekte
Windenergieanlagen in Deutschland, Windparks Blaue Warthe I, Blaue Warthe III und Rohrsheim.
c) Anlagestrategie
und -politik
Die Darlehensnehmerin investiert das Darlehenskapital zweckgebunden über eine zwischengeschaltete GmbH durch Darlehensgewährung und gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Projektgesellschaften, die Windenergieanlagen errichten und betreiben und den so erzeugten Strom verkaufen. Die
drei Investitionsobjekte sind die Windparks Blaue Warthe I, Blaue Warthe III und Rohrsheim. Aus den
Einkünften dieser Projekte (Einspeisevergütung) sollen die jährlichen Zinsen an die Anleger erfolgen.
Die Tilgung der Darlehen der Anleger soll grundsätzlich aus den Einspeiseerlösen der Windparks
geleistet werden. Sollten diese hierzu nicht ausreichen, wird SAB die Differenz aus Eigenmitteln ausgleichen, etwa durch den Verkauf anderer Windparks aus dem SAB-Portfolio.
d) Finanzierung:
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 6,0 Mio. Euro. In einer ersten Tranche wurden von der Emittentin bereits Darlehensmittel in Höhe von 6,85 Mio. Euro von Privatanlegern aufgenommen. Auf
Ebene der Projektgesellschaften soll zudem Fremdkapital aufgenommen werden.
e) Laufzeit und Kündigung
Die Darlehen der Anleger haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Eine ordentliche, teilweise
oder vollständige Kündigung des Darlehensgebers ist während der Laufzeit zum 31.12.2020, zum
31.12.2022 und zum 31.12.2024 möglich. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 12 Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen, sofern betriebswirtschaftlich oder gesellschaftspolitisch geboten,
teilweise oder vollständig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich
kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
f) Anlegergruppen, auf
die die Vermögens­
anlage abzielt
Die Anlage richtet sich an Anleger, die ihr Kapital langfristig anlegen möchten und dabei unter Hinnahme entsprechender Risiken verglichen mit Bankkonten angemessen hohe Erträge erzielen möchten.
g) Verschuldungsgrad
des Emittenten
Die Darlehensnehmerin hat bereits in einer ersten Tranche von Privatanlegern Darlehen in Höhe
von 6,85 Mio. Euro eingeworben. Weitere Darlehen wurden von der Darlehensnehmerin nicht
aufgenommen.
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h) Letzter offengelegter
Jahresabschluss
5. Risiken
Der letzte offengelegte Jahresabschluss kann bei der mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragten UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg angefordert werden.
Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine langfristige Bindung ein. Er sollte daher alle in
Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht
sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die im Folgenden
genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung
der Risiken dieser Vermögensanlage ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt mit Aufstellungsdatum
vom 20.5.2015 (dort S. 16 - 23) zu entnehmen.
a) Maximalrisiko
Kommt es bei einem oder mehreren der Einzelrisiken zu einer ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust des Darlehenskapitals sowie der Zinsen möglich. Im ungünstigsten Fall hat der Anleger darüber hinaus Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste für ggfs. in Anspruch genommene Fremdfinanzierungen des Darlehens zu leisten. UDI rät von einer Darlehensfinanzierung der Vermögensanlage ab.
b) Geschäftsrisiko
Der Anleger geht mit der Darlehensgewährung ein unternehmerisches Risiko ein. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit
vorhergesehen werden. Daher kann die Emittentin weder Höhe noch Zeitpunkt der Zinszahlungen
und der Darlehenstilgung zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren
Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben.
Die Investition wird auf Ebene der Projektgesellschaften zum Teil über Fremdkapital, z. B. ein Darlehen, finanziert. Die Projektgesellschaften haben dieses unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu
bedienen.
c) Haftungsrisiko
Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten der Emittentin vorrangig.
Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern.
d) Darlehensrisiko
Da es sich um ein unbesichertes qualifiziertes Nachrangdarlehen handelt, ist darauf hinzuweisen,
dass die Zahlung der Zinsen und der Tilgung des Darlehens in zwei Fällen ausgeschlossen ist. Dies
gilt zum einen dann, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen – im Fall der Liquidation oder
Insolvenz der Emittentin – die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der
Darlehensnehmerin noch nicht vollständig erfüllt sind. Zum anderen sind Zahlungen ausgeschlossen,
wenn die Erfüllung der Ansprüche des Darlehensgebers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Emittentin führen würde. Bei drohender Insolvenzantragspflicht sind die Darlehensgeber darüber hinaus verpflichtet, bereits erhaltene Zins- und
Tilgungszahlungen zurückzuzahlen. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der
Emittentin zum Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger
kommen.
6. Aussichten für Zinsen
und Tilgung
Das Nachrangdarlehen hat eine feste Verzinsung und der Darlehensgeber ist weder am Gewinn noch
am Verlust der Darlehensnehmerin beteiligt. Eine von der Anbieterin vorgenommene Prognoserechnung ist im Verkaufsprospekt dargestellt. Darin werden die für die Zukunft prognostizierten Einnahmen und Ausgaben dieser Vermögensanlage dargestellt, die je nach Entwicklung der Vermögensanlage variieren können: Geplant ist eine Gesamtauszahlung von mindestens 158,5 % vor Steuern unter
Berücksichtigung der Tilgung zum Ende der Laufzeit. Da die Verzinsung mit Einzahlung des Anlagebetrages beginnt, ist die genaue Höhe der kumulierten Verzinsung abhängig vom Tag der Einzahlung.
Die prognostizierten Auszahlungen sind: Zinsen ab Einzahlung des Darlehensbetrages, erstmalige
Zinszahlung zum 31.12.2015, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres, Zinsen steigend von 4,0 % p.
a. bis zu 7,0 % p. a., bezogen auf den jeweils valutierten Darlehensbetrag. Die Tilgung des Darlehens
erfolgt planmäßig nach Kündigung oder zum Ende der Laufzeit am 31.12.2026.
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7. Kosten und Provisionen
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen wesentliche mit der Vermögensanlage verbundene Vergütungen und Kosten. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die nachfolgend aufgeführten Kosten müssen vom
Anleger nicht zusätzlich zum Zeichnungsbetrag gezahlt werden.
Zeichnungsfrist: Während der Platzierungsphase fallen bei der Emittentin Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 8,13 % des Gesamtinvestitionsvolumens (6.000.000 Euro) an. Dabei
handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die
Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 EUR entspricht dies 813 EUR. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 7,75 % des eingeworbenen
Darlehenskapitals (6 Mio. Euro) enthalten.
Laufzeit: Während der prognostizierten Laufzeit der Vermögensanlage fallen auf Ebene der Darlehensnehmerin jährliche Kosten für die Anlageverwaltung in Höhe von 0,03 % des Gesamtinvestitionsvolumens (6 Mio. Euro) an. Des Weiteren fallen Abschluss-, Steuerberatungs-, Komplementärvergütungs- und Geschäftsführungskosten in Höhe von 0,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens mit einer
Indexierung ab 2015 in Höhe von 2 % p. a. an. Weitere Kosten können durch individuelle Vorgänge
bei einzelnen Anlegern entstehen, z.B. für Verkauf, Abtretung oder Verpfändung des Darlehens oder
bei Erbschaft.
8. Verfügbarkeit
Grundsätzlich kann jeder Anleger über sein Darlehen frei verfügen, insbesondere dieses verkaufen. Das
Darlehen ist nur eingeschränkt handelbar, da es sich nicht um ein Wertpapier handelt und auch nicht mit
diesem vergleichbar ist und für das kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz besteht.
9. Besteuerung
Nach aktueller Rechtslage unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie die im Rahmen dieser
Vermögensanlage gezahlten Zinsen, der Kapitalertragsteuer in Höhe eines einheitlichen, abgeltenden
Satzes in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nach aktueller
Rechtslage darf diese Steuer von der Emittentin nicht direkt einbehalten und abgeführt werden. Die
Einkünfte sind vielmehr vom Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Nähere Erläuterungen zu
den steuerlichen Rahmenbedingungen finden sich auf den Seiten 59 ff. des Verkaufsprospektes. Es
ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuer künftig Änderungen unterworfen sein kann. Zur Klärung
individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten.
10. Sonstiges
Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche
Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes.
Hinweis
Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes zu dieser
Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem Verkaufsprospekt vom 20.5.2015 zu entnehmen. Dieser beschreibt insbesondere die Bedingungen, Chancen
und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt ist die alleinige Grundlage
für die Gewährung von Nachrangdarlehen. Das VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der
Anbieter haftet nur für solche Angaben im VIB, die irreführend, unrichtig oder nicht mit einschlägigen
Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar sind. Zudem können Ansprüche nur dann bestehen, wenn
das Nachrangdarlehen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben wird.
Bezug des Prospektes
und des Vermögensanlagen-Informationsblattes
Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und evtl. Nachträge hierzu sowie
das VIB kostenlos über die mit dem Vertrieb beauftragte UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg, oder kann diese Unterlagen unter www.udi.de kostenfrei herunterladen.
11. Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises
Vorname in Druckbuchstaben
Ich / Wir habe/n den Inhalt dieses Vermögensinformationsblatt einschließlich des Hinweises auf Seite 1 zur Kenntnis genommen.
Nachname in Druckbuchstaben
Bitte mit vollem Vor- und Nachnamen
Ort / Datum
Unterschrift Anleger
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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
1. Bezeichnung der
Vermögensanlage
SAB Wind FESTZINS III–2
2. Art der Vermögensanlage
Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
3. Anbieterin, Emittentin,
Darlehensnehmerin
SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG
4. Beschreibung der
Vermögensanlage
4
a) Darlehensstruktur
und Anlageform
Bei der SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft in
der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie wurde von ihrem Kommanditistin SAB WindTeam
GmbH mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, das bereits eingezahlt wurde.
Anleger gewähren als Darlehensgeber der SAB Wind FESTZINS III GmbH & Co. KG unbesicherte
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro.
Ein Agio wird von den Anlegern nicht erhoben. Die Anleger sind weder am Verlust noch am Gewinn
der Kommanditgesellschaft beteiligt, sondern erhalten jährliche Zinszahlungen und nach Kündigung
oder zum geplanten Ende der Laufzeit die Tilgung ihres Darlehens. Die Anleger haben das Recht zum
Verkauf, zur Abtretung und zur Verpfändung ihres Darlehens mit Zustimmung der Darlehensnehmerin.
b) Anlageobjekte
Windenergieanlagen in Deutschland, Windparks Blaue Warthe I, Blaue Warthe III und Rohrsheim.
c) Anlagestrategie
und -politik
Die Darlehensnehmerin investiert das Darlehenskapital zweckgebunden über eine zwischengeschaltete GmbH durch Darlehensgewährung und gesellschaftsrechtliche Beteiligung in Projektgesellschaften, die Windenergieanlagen errichten und betreiben und den so erzeugten Strom verkaufen. Die
drei Investitionsobjekte sind die Windparks Blaue Warthe I, Blaue Warthe III und Rohrsheim. Aus den
Einkünften dieser Projekte (Einspeisevergütung) sollen die jährlichen Zinsen an die Anleger erfolgen.
Die Tilgung der Darlehen der Anleger soll grundsätzlich aus den Einspeiseerlösen der Windparks
geleistet werden. Sollten diese hierzu nicht ausreichen, wird SAB die Differenz aus Eigenmitteln ausgleichen, etwa durch den Verkauf anderer Windparks aus dem SAB-Portfolio.
d) Finanzierung:
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 6,0 Mio. Euro. In einer ersten Tranche wurden von der Emittentin bereits Darlehensmittel in Höhe von 6,85 Mio. Euro von Privatanlegern aufgenommen. Auf
Ebene der Projektgesellschaften soll zudem Fremdkapital aufgenommen werden.
e) Laufzeit und Kündigung
Die Darlehen der Anleger haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Eine ordentliche, teilweise
oder vollständige Kündigung des Darlehensgebers ist während der Laufzeit zum 31.12.2020, zum
31.12.2022 und zum 31.12.2024 möglich. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 12 Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen, sofern betriebswirtschaftlich oder gesellschaftspolitisch geboten,
teilweise oder vollständig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich
kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
f) Anlegergruppen, auf
die die Vermögens­
anlage abzielt
Die Anlage richtet sich an Anleger, die ihr Kapital langfristig anlegen möchten und dabei unter Hinnahme entsprechender Risiken verglichen mit Bankkonten angemessen hohe Erträge erzielen möchten.
g) Verschuldungsgrad
des Emittenten
Die Darlehensnehmerin hat bereits in einer ersten Tranche von Privatanlegern Darlehen in Höhe
von 6,85 Mio. Euro eingeworben. Weitere Darlehen wurden von der Darlehensnehmerin nicht
aufgenommen.
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h) Letzter offengelegter
Jahresabschluss
5. Risiken
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Der letzte offengelegte Jahresabschluss kann bei der mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragten UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg angefordert werden.
Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine langfristige Bindung ein. Er sollte daher alle in
Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht
sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die im Folgenden
genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung
der Risiken dieser Vermögensanlage ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt mit Aufstellungsdatum
vom 20.5.2015 (dort S. 16 - 23) zu entnehmen.
a) Maximalrisiko
Kommt es bei einem oder mehreren der Einzelrisiken zu einer ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust des Darlehenskapitals sowie der Zinsen möglich. Im ungünstigsten Fall hat der Anleger darüber hinaus Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste für ggfs. in Anspruch genommene Fremdfinanzierungen des Darlehens zu leisten. UDI rät von einer Darlehensfinanzierung der Vermögensanlage ab.
b) Geschäftsrisiko
Der Anleger geht mit der Darlehensgewährung ein unternehmerisches Risiko ein. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit
vorhergesehen werden. Daher kann die Emittentin weder Höhe noch Zeitpunkt der Zinszahlungen
und der Darlehenstilgung zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren
Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben.
Die Investition wird auf Ebene der Projektgesellschaften zum Teil über Fremdkapital, z. B. ein Darlehen, finanziert. Die Projektgesellschaften haben dieses unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu
bedienen.
c) Haftungsrisiko
Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten der Emittentin vorrangig.
Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern.
d) Darlehensrisiko
Da es sich um ein unbesichertes qualifiziertes Nachrangdarlehen handelt, ist darauf hinzuweisen,
dass die Zahlung der Zinsen und der Tilgung des Darlehens in zwei Fällen ausgeschlossen ist. Dies
gilt zum einen dann, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen – im Fall der Liquidation oder
Insolvenz der Emittentin – die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der
Darlehensnehmerin noch nicht vollständig erfüllt sind. Zum anderen sind Zahlungen ausgeschlossen,
wenn die Erfüllung der Ansprüche des Darlehensgebers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Emittentin führen würde. Bei drohender Insolvenzantragspflicht sind die Darlehensgeber darüber hinaus verpflichtet, bereits erhaltene Zins- und
Tilgungszahlungen zurückzuzahlen. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der
Emittentin zum Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger
kommen.
6. Aussichten für Zinsen
und Tilgung
Das Nachrangdarlehen hat eine feste Verzinsung und der Darlehensgeber ist weder am Gewinn noch
am Verlust der Darlehensnehmerin beteiligt. Eine von der Anbieterin vorgenommene Prognoserechnung ist im Verkaufsprospekt dargestellt. Darin werden die für die Zukunft prognostizierten Einnahmen und Ausgaben dieser Vermögensanlage dargestellt, die je nach Entwicklung der Vermögensanlage variieren können: Geplant ist eine Gesamtauszahlung von mindestens 158,5 % vor Steuern unter
Berücksichtigung der Tilgung zum Ende der Laufzeit. Da die Verzinsung mit Einzahlung des Anlagebetrages beginnt, ist die genaue Höhe der kumulierten Verzinsung abhängig vom Tag der Einzahlung.
Die prognostizierten Auszahlungen sind: Zinsen ab Einzahlung des Darlehensbetrages, erstmalige
Zinszahlung zum 31.12.2015, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres, Zinsen steigend von 4,0 % p.
a. bis zu 7,0 % p. a., bezogen auf den jeweils valutierten Darlehensbetrag. Die Tilgung des Darlehens
erfolgt planmäßig nach Kündigung oder zum Ende der Laufzeit am 31.12.2026.
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7. Kosten und Provisionen
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen wesentliche mit der Vermögensanlage verbundene Vergütungen und Kosten. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die nachfolgend aufgeführten Kosten müssen vom
Anleger nicht zusätzlich zum Zeichnungsbetrag gezahlt werden.
Zeichnungsfrist: Während der Platzierungsphase fallen bei der Emittentin Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 8,13 % des Gesamtinvestitionsvolumens (6.000.000 Euro) an. Dabei
handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die
Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 EUR entspricht dies 813 EUR. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 7,75 % des eingeworbenen
Darlehenskapitals (6 Mio. Euro) enthalten.
Laufzeit: Während der prognostizierten Laufzeit der Vermögensanlage fallen auf Ebene der Darlehensnehmerin jährliche Kosten für die Anlageverwaltung in Höhe von 0,03 % des Gesamtinvestitionsvolumens (6 Mio. Euro) an. Des Weiteren fallen Abschluss-, Steuerberatungs-, Komplementärvergütungs- und Geschäftsführungskosten in Höhe von 0,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens mit einer
Indexierung ab 2015 in Höhe von 2 % p. a. an. Weitere Kosten können durch individuelle Vorgänge
bei einzelnen Anlegern entstehen, z.B. für Verkauf, Abtretung oder Verpfändung des Darlehens oder
bei Erbschaft.
8. Verfügbarkeit
Grundsätzlich kann jeder Anleger über sein Darlehen frei verfügen, insbesondere dieses verkaufen. Das
Darlehen ist nur eingeschränkt handelbar, da es sich nicht um ein Wertpapier handelt und auch nicht mit
diesem vergleichbar ist und für das kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz besteht.
9. Besteuerung
Nach aktueller Rechtslage unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie die im Rahmen dieser
Vermögensanlage gezahlten Zinsen, der Kapitalertragsteuer in Höhe eines einheitlichen, abgeltenden
Satzes in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nach aktueller
Rechtslage darf diese Steuer von der Emittentin nicht direkt einbehalten und abgeführt werden. Die
Einkünfte sind vielmehr vom Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Nähere Erläuterungen zu
den steuerlichen Rahmenbedingungen finden sich auf den Seiten 59 ff. des Verkaufsprospektes. Es
ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuer künftig Änderungen unterworfen sein kann. Zur Klärung
individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten.
10. Sonstiges
Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche
Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes.
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Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem Verkaufsprospekt vom 20.5.2015 zu entnehmen. Dieser beschreibt insbesondere die Bedingungen, Chancen
und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt ist die alleinige Grundlage
für die Gewährung von Nachrangdarlehen. Das VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der
Anbieter haftet nur für solche Angaben im VIB, die irreführend, unrichtig oder nicht mit einschlägigen
Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar sind. Zudem können Ansprüche nur dann bestehen, wenn
das Nachrangdarlehen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben wird.
Bezug des Prospektes
und des Vermögensanlagen-Informationsblattes
Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und evtl. Nachträge hierzu sowie
das VIB kostenlos über die mit dem Vertrieb beauftragte UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg, oder kann diese Unterlagen unter www.udi.de kostenfrei herunterladen.
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