Bitte unterschrieben zurück an UDI Solar Sprint FESTZINS II Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) Hinweis (Stand: 16.2.2015) Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Solar Sprint FESTZINS II 2. Art der Vermögensanlage Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt 3. Anbieterin, Emittentin, Darlehensnehmerin te Solar Sprint II GmbH & Co. KG 4. Beschreibung der Vermögensanlage a) Darlehensstruktur und Anlageform Bei der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie wurde von ihrem Kommanditisten Stefan Keller mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, das bereits eingezahlt wurde. Anleger gewähren als Darlehensgeber der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro. Ein Agio wird von den Anlegern nicht erhoben. Die Anleger sind weder am Verlust noch am Gewinn der Kommanditgesellschaft beteiligt, sondern erhalten jährliche Zinszahlungen und nach Kündigung oder zum geplanten Ende der Laufzeit die Tilgung ihres Darlehens. Die Anleger haben das Recht zum Verkauf, zur Abtretung und zur Verpfändung ihres Darlehens mit Zustimmung der Darlehensnehmerin. b) Anlageobjekte Photovoltaikanlagen auf Dächern privater Hauseigentümer und auf kommunalen Gebäuden in Deutschland c) Anlagestrategie und -politik Die Darlehensnehmerin investiert das Darlehenskapital zweckgebunden über eine zwischengeschaltete GmbH durch Darlehensgewährung in eine Projektgesellschaft, die Photovoltaikanlagen auf Dächern privater Hauseigentümer und auf kommunalen Gebäuden in Deutschland errichtet und gegen Zahlung einer festen Miete den Hauseigentümern für 20 Jahre zum Gebrauch überlässt (PVEigenverbrauchsmodell, siehe ab Seite 12 des Prospektes). Hinweise zu den Kriterien, nach denen Hauseigentümer oder kommunale Gebäude für eine solche Investition ausgewählt werden, sind auf Seite 13 des Prospektes aufgeführt (Prüfung der finanziellen und technischen Voraussetzungen). Aus den Einkünften dieser Projekte in Form der Mieteinnahmen sollen die jährlichen Zinsen an die Anleger erfolgen. Zum Ende der Laufzeit sollen die Mietforderungen gegenüber den Hauseigentümern an einen Großinvestor veräußert werden. Aus der verfügbaren Liquidität und/oder aus dem Verkauf der Mietforderungen soll die Tilgung der Anlegerdarlehen gezahlt werden. d) Finanzierung Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt bis zu 7,0 Mio. Euro. Auf Ebene der Projektgesellschaft soll zudem Fremdkapital aufgenommen werden. e) Laufzeit und Kündigung Die Darlehen der Anleger haben eine Laufzeit bis zum 30.6.2018. Eine ordentliche Kündigung des Darlehensgebers ist einmalig zum 30.6.2017 möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist, teilweise oder vollständig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. f) Anlegergruppen, auf die die Vermögens anlage abzielt Die Anlage richtet sich an Anleger, die ihr Kapital mittelfristig anlegen möchten und dabei unter Hinnahme entsprechender Risiken verglichen mit Bankkonten angemessen hohe Erträge erzielen möchten. 1 Bitte unterschrieben zurücksenden an: UDI Beratungsgesellschaft mbH, Kundenservice, 90329 Nürnberg Seite 1 Bitte unterschrieben zurück an UDI Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) zum Solar Sprint FESTZINS II g) Verschuldungsgrad des Emittenten Die Emittentin hat als neu gegründete Gesellschaft auf Grundlagen des letzten aufgestellten Jahresabschlusses (Eröffnungsbilanz) keinerlei Schulden oder ausstehende Verbindlichkeiten. h) Letzter offengelegter Jahresabschluss Der letzte offengelegte Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz) kann bei der mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragten UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg angefordert werden. 5. Risiken Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine längerfristige Bindung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die im Folgenden genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken dieser Vermögensanlage ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt mit Aufstellungsdatum vom 16.2.2015 (dort S. 16 - 23) zu entnehmen. a) Maximalrisiko Kommt es bei einem oder mehreren der Einzelrisiken zu einer ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust des Darlehenskapitals sowie der Zinsen möglich. Im ungünstigsten Fall hat der Anleger darüber hinaus Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste für ggfs. in Anspruch genommene Fremdfinanzierungen des Darlehens zu leisten. UDI rät von einer Darlehensfinanzierung der Vermögensanlage ab. b) Geschäftsrisiko Der Anleger geht mit der Darlehensgewährung ein unternehmerisches Risiko ein. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Daher kann die Emittentin weder Höhe noch Zeitpunkt der Zinszahlungen und der Darlehenstilgung zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben. Die Investition wird auf Ebene der Projektgesellschaft zum Teil über Fremdkapital in Form eines Bankdarlehens finanziert. Die Projektgesellschaft hat dieses Darlehen unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu bedienen. c) Haftungsrisiko Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten der Emittentin vorrangig. Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern. d) Darlehensrisiko Da es sich um ein unbesichertes qualifiziertes Nachrangdarlehen handelt, ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlung der Zinsen und der Tilgung des Darlehens in zwei Fällen ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen dann, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen – im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Emittentin – die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der Darlehensnehmerin noch nicht vollständig erfüllt sind. Zum anderen sind Zahlungen ausgeschlossen, wenn die Erfüllung der Ansprüche des Darlehensgebers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Emittentin führen würde. Bei drohender Insolvenzantragspflicht sind die Darlehensgeber darüber hinaus verpflichtet, bereits erhaltene Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuzahlen. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin zum Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger kommen. 6. Aussichten für Zinsen und Tilgung Das Nachrangdarlehen verfügt über eine feste Verzinsung. Der Darlehensgeber ist daher weder am Gewinn noch am Verlust der Darlehensnehmerin beteiligt. Eine von der Anbieterin vorgenommene Prognoserechnung ist im Verkaufsprospekt dargestellt. Darin werden die für die Zukunft prognostizierten Einnahmen und Ausgaben dieser Vermögensanlage dargestellt, die je nach Entwicklung der Vermögensanlage variieren können: Geplant ist eine Gesamtauszahlung von mindestens 115,0 % vor Steuern unter Berücksichtigung der Tilgung zum Ende der Laufzeit. Da die Verzinsung mit Einzahlung des Anlagebetrages beginnt, ist die genaue Höhe der kumulierten Verzinsung abhängig vom Tag der Einzahlung. Die prognostizierten Auszahlungen sind: Zinsen ab Einzahlung des Darlehensbetrages, erstmalige Zinszahlung zum 31.12.2015, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres und zusammen mit der planmäßigen Tilgung zum 30.6.2018, Zinsen steigend von 4,0 % p. a. bis zu 6,0 % p. a., bezogen auf den jeweils valutierten Darlehensbetrag. Die Tilgung des Darlehens erfolgt planmäßig nach Kündigung oder zum Ende der Laufzeit am 30.6.2018. 2 Bitte unterschrieben zurücksenden an: UDI Beratungsgesellschaft mbH, Kundenservice, 90329 Nürnberg Seite 2 Bitte unterschrieben zurück an UDI Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) zum Solar Sprint FESTZINS II 7. Kosten und Provisionen Die nachfolgenden Ausführungen zeigen wesentliche mit der Vermögensanlage verbundene Vergütungen und Kosten. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die nachfolgend aufgeführten Kosten müssen vom Anleger nicht zusätzlich zum Zeichnungsbetrag gezahlt werden. Zeichnungsfrist: Während der Platzierungsphase fallen bei der Emittentin Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 6,4 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung, für die Mittelverwendungskontrolle und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 EUR entspricht dies 640 EUR. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 6,0 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (6.970.000 Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden. Laufzeit: Während der prognostizierten Laufzeit der Vermögensanlage fallen auf Ebene der Darlehensnehmerin jährliche Kosten für Rechnungswesen, Anlageverwaltung, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Geschäftsführung in Höhe von 0,36 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Des Weiteren fallen Abschluss-, Steuerberatungs- und Komplementärvergütungskosten in Höhe von 0,18 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Die Kosten für Jahresabschluss und Steuerberatung weisen ab dem Jahr 2016 eine Indexierung in Höhe von 2 % p. a. auf. Weitere Kosten können durch individuelle Vorgänge bei einzelnen Anlegern entstehen, z. B. für Verkauf, Abtretung oder Verpfändung des Darlehens oder bei Erbschaft. 8. Verfügbarkeit Grundsätzlich kann jeder Anleger über sein Darlehen frei verfügen, insbesondere dieses verkaufen. Das Darlehen ist nur eingeschränkt handelbar, da es sich nicht um ein Wertpapier handelt und auch nicht mit diesem vergleichbar ist und für das kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz besteht. 9. Besteuerung Nach aktueller Rechtslage unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie die im Rahmen dieser Vermögensanlage gezahlten Zinsen, der Kapitalertragsteuer in Höhe eines einheitlichen, abgeltenden Satzes in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nach aktueller Rechtslage darf diese Steuer von der Emittentin nicht direkt einbehalten und abgeführt werden. Die Einkünfte sind vielmehr vom Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Nähere Erläuterungen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen finden sich auf den Seiten 43 ff. des Verkaufsprospektes. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuer künftig Änderungen unterworfen sein kann. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten. 10. Sonstiges Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes. Hinweis Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes zu dieser Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem Verkaufsprospekt vom 16.2.2015 zu entnehmen. Dieser beschreibt insbesondere die Bedingungen, Chancen und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt ist die alleinige Grundlage für die Gewährung von Nachrangdarlehen. Das VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der Anbieter haftet nur für solche Angaben im VIB, die irreführend, unrichtig oder nicht mit einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar sind. Zudem können Ansprüche nur dann bestehen, wenn das Nachrangdarlehen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben wird. Bezug des Prospektes und des Vermögensanlagen-Informationsblattes Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und evtl. Nachträge hierzu sowie das VIB kostenlos über die mit dem Vertrieb beauftragte UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg, oder kann diese Unterlagen unter www.udi.de kostenfrei herunterladen. 11. Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises Vorname in Druckbuchstaben Ich / Wir habe/n den Inhalt dieses Vermögensinformationsblatt einschließlich des Hinweises auf Seite 1 zur Kenntnis genommen. Nachname in Druckbuchstaben Bitte mit vollem Vor- und Nachnamen Ort / Datum Unterschrift Anleger Bitte unterschrieben zurücksenden an: 3 UDI Beratungsgesellschaft mbH, Kundenservice, 90329 Nürnberg Seite 3 Für Anleger Solar Sprint FESTZINS II Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) Hinweis (Stand: 16.2.2015) Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Solar Sprint FESTZINS II 2. Art der Vermögensanlage Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt 3. Anbieterin, Emittentin, Darlehensnehmerin te Solar Sprint II GmbH & Co. KG 4. Beschreibung der Vermögensanlage 4 a) Darlehensstruktur und Anlageform Bei der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie wurde von ihrem Kommanditisten Stefan Keller mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1.000 Euro ausgestattet, das bereits eingezahlt wurde. Anleger gewähren als Darlehensgeber der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro. Ein Agio wird von den Anlegern nicht erhoben. Die Anleger sind weder am Verlust noch am Gewinn der Kommanditgesellschaft beteiligt, sondern erhalten jährliche Zinszahlungen und nach Kündigung oder zum geplanten Ende der Laufzeit die Tilgung ihres Darlehens. Die Anleger haben das Recht zum Verkauf, zur Abtretung und zur Verpfändung ihres Darlehens mit Zustimmung der Darlehensnehmerin. b) Anlageobjekte Photovoltaikanlagen auf Dächern privater Hauseigentümer und auf kommunalen Gebäuden in Deutschland c) Anlagestrategie und -politik Die Darlehensnehmerin investiert das Darlehenskapital zweckgebunden über eine zwischengeschaltete GmbH durch Darlehensgewährung in eine Projektgesellschaft, die Photovoltaikanlagen auf Dächern privater Hauseigentümer und auf kommunalen Gebäuden in Deutschland errichtet und gegen Zahlung einer festen Miete den Hauseigentümern für 20 Jahre zum Gebrauch überlässt (PVEigenverbrauchsmodell, siehe ab Seite 12 des Prospektes). Hinweise zu den Kriterien, nach denen Hauseigentümer oder kommunale Gebäude für eine solche Investition ausgewählt werden, sind auf Seite 13 des Prospektes aufgeführt (Prüfung der finanziellen und technischen Voraussetzungen). Aus den Einkünften dieser Projekte in Form der Mieteinnahmen sollen die jährlichen Zinsen an die Anleger erfolgen. Zum Ende der Laufzeit sollen die Mietforderungen gegenüber den Hauseigentümern an einen Großinvestor veräußert werden. Aus der verfügbaren Liquidität und/oder aus dem Verkauf der Mietforderungen soll die Tilgung der Anlegerdarlehen gezahlt werden. d) Finanzierung Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt bis zu 7,0 Mio. Euro. Auf Ebene der Projektgesellschaft soll zudem Fremdkapital aufgenommen werden. e) Laufzeit und Kündigung Die Darlehen der Anleger haben eine Laufzeit bis zum 30.6.2018. Eine ordentliche Kündigung des Darlehensgebers ist einmalig zum 30.6.2017 möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist, teilweise oder vollständig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. f) Anlegergruppen, auf die die Vermögens anlage abzielt Die Anlage richtet sich an Anleger, die ihr Kapital mittelfristig anlegen möchten und dabei unter Hinnahme entsprechender Risiken verglichen mit Bankkonten angemessen hohe Erträge erzielen möchten. Für Ihre Unterlagen Seite 1 Für Anleger Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) zum Solar Sprint FESTZINS II g) Verschuldungsgrad des Emittenten Die Emittentin hat als neu gegründete Gesellschaft auf Grundlagen des letzten aufgestellten Jahresabschlusses (Eröffnungsbilanz) keinerlei Schulden oder ausstehende Verbindlichkeiten. h) Letzter offengelegter Jahresabschluss Der letzte offengelegte Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz) kann bei der mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragten UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg angefordert werden. 5. Risiken 5 Der Anleger geht mit dieser Vermögensanlage eine längerfristige Bindung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die im Folgenden genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken dieser Vermögensanlage ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt mit Aufstellungsdatum vom 16.2.2015 (dort S. 16 - 23) zu entnehmen. a) Maximalrisiko Kommt es bei einem oder mehreren der Einzelrisiken zu einer ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust des Darlehenskapitals sowie der Zinsen möglich. Im ungünstigsten Fall hat der Anleger darüber hinaus Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste für ggfs. in Anspruch genommene Fremdfinanzierungen des Darlehens zu leisten. UDI rät von einer Darlehensfinanzierung der Vermögensanlage ab. b) Geschäftsrisiko Der Anleger geht mit der Darlehensgewährung ein unternehmerisches Risiko ein. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Daher kann die Emittentin weder Höhe noch Zeitpunkt der Zinszahlungen und der Darlehenstilgung zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben. Die Investition wird auf Ebene der Projektgesellschaft zum Teil über Fremdkapital in Form eines Bankdarlehens finanziert. Die Projektgesellschaft hat dieses Darlehen unabhängig von ihrer Einnahmesituation zu bedienen. c) Haftungsrisiko Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Anleger haften für Verbindlichkeiten der Emittentin vorrangig. Andere nicht nachrangige Gläubiger haften im Rang erst nach diesen Darlehensgebern. d) Darlehensrisiko Da es sich um ein unbesichertes qualifiziertes Nachrangdarlehen handelt, ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlung der Zinsen und der Tilgung des Darlehens in zwei Fällen ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen dann, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen – im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Emittentin – die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der Darlehensnehmerin noch nicht vollständig erfüllt sind. Zum anderen sind Zahlungen ausgeschlossen, wenn die Erfüllung der Ansprüche des Darlehensgebers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Emittentin führen würde. Bei drohender Insolvenzantragspflicht sind die Darlehensgeber darüber hinaus verpflichtet, bereits erhaltene Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuzahlen. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin zum Verlust des gezeichneten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen für den Anleger kommen. 6. Aussichten für Zinsen und Tilgung Das Nachrangdarlehen verfügt über eine feste Verzinsung. Der Darlehensgeber ist daher weder am Gewinn noch am Verlust der Darlehensnehmerin beteiligt. Eine von der Anbieterin vorgenommene Prognoserechnung ist im Verkaufsprospekt dargestellt. Darin werden die für die Zukunft prognostizierten Einnahmen und Ausgaben dieser Vermögensanlage dargestellt, die je nach Entwicklung der Vermögensanlage variieren können: Geplant ist eine Gesamtauszahlung von mindestens 115,0 % vor Steuern unter Berücksichtigung der Tilgung zum Ende der Laufzeit. Da die Verzinsung mit Einzahlung des Anlagebetrages beginnt, ist die genaue Höhe der kumulierten Verzinsung abhängig vom Tag der Einzahlung. Die prognostizierten Auszahlungen sind: Zinsen ab Einzahlung des Darlehensbetrages, erstmalige Zinszahlung zum 31.12.2015, danach jeweils zum 31.12. eines Jahres und zusammen mit der planmäßigen Tilgung zum 30.6.2018, Zinsen steigend von 4,0 % p. a. bis zu 6,0 % p. a., bezogen auf den jeweils valutierten Darlehensbetrag. Die Tilgung des Darlehens erfolgt planmäßig nach Kündigung oder zum Ende der Laufzeit am 30.6.2018. Für Ihre Unterlagen Seite 2 Für Anleger Vermögensanlagen-Informationsblatt ( VIB) zum Solar Sprint FESTZINS II 7. Kosten und Provisionen Die nachfolgenden Ausführungen zeigen wesentliche mit der Vermögensanlage verbundene Vergütungen und Kosten. Eine ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung hierzu ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die nachfolgend aufgeführten Kosten müssen vom Anleger nicht zusätzlich zum Zeichnungsbetrag gezahlt werden. Zeichnungsfrist: Während der Platzierungsphase fallen bei der Emittentin Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 6,4 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung, für die Mittelverwendungskontrolle und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 EUR entspricht dies 640 EUR. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 6,0 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (6.970.000 Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden. Laufzeit: Während der prognostizierten Laufzeit der Vermögensanlage fallen auf Ebene der Darlehensnehmerin jährliche Kosten für Rechnungswesen, Anlageverwaltung, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Geschäftsführung in Höhe von 0,36 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Des Weiteren fallen Abschluss-, Steuerberatungs- und Komplementärvergütungskosten in Höhe von 0,18 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (7.001.000 Euro) an. Die Kosten für Jahresabschluss und Steuerberatung weisen ab dem Jahr 2016 eine Indexierung in Höhe von 2 % p. a. auf. Weitere Kosten können durch individuelle Vorgänge bei einzelnen Anlegern entstehen, z. B. für Verkauf, Abtretung oder Verpfändung des Darlehens oder bei Erbschaft. 8. Verfügbarkeit Grundsätzlich kann jeder Anleger über sein Darlehen frei verfügen, insbesondere dieses verkaufen. Das Darlehen ist nur eingeschränkt handelbar, da es sich nicht um ein Wertpapier handelt und auch nicht mit diesem vergleichbar ist und für das kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz besteht. 9. Besteuerung Nach aktueller Rechtslage unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie die im Rahmen dieser Vermögensanlage gezahlten Zinsen, der Kapitalertragsteuer in Höhe eines einheitlichen, abgeltenden Satzes in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nach aktueller Rechtslage darf diese Steuer von der Emittentin nicht direkt einbehalten und abgeführt werden. Die Einkünfte sind vielmehr vom Anleger in seiner Steuererklärung anzugeben. Nähere Erläuterungen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen finden sich auf den Seiten 43 ff. des Verkaufsprospektes. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuer künftig Änderungen unterworfen sein kann. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte der Anleger einen steuerlichen Berater einschalten. 10. Sonstiges Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Insbesondere ersetzt es in keiner Weise die ausführliche Beratung auf Basis des Verkaufsprospektes. Hinweis Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes zu dieser Vermögensanlage stützen. Die vollständigen Angaben zu diesem Produkt sind einzig dem Verkaufsprospekt vom 16.2.2015 zu entnehmen. Dieser beschreibt insbesondere die Bedingungen, Chancen und Risiken sowie die zugrunde liegenden Verträge. Der Verkaufsprospekt ist die alleinige Grundlage für die Gewährung von Nachrangdarlehen. Das VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Der Anbieter haftet nur für solche Angaben im VIB, die irreführend, unrichtig oder nicht mit einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar sind. Zudem können Ansprüche nur dann bestehen, wenn das Nachrangdarlehen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben wird. Bezug des Prospektes und des Vermögensanlagen-Informationsblattes Der Anleger erhält den Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage und evtl. Nachträge hierzu sowie das VIB kostenlos über die mit dem Vertrieb beauftragte UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg, oder kann diese Unterlagen unter www.udi.de kostenfrei herunterladen. 11. Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises Vorname in Druckbuchstaben Ich / Wir habe/n den Inhalt dieses Vermögensinformationsblatt einschließlich des Hinweises auf Seite 1 zur Kenntnis genommen. Nachname in Druckbuchstaben Bitte mit vollem Vor- und Nachnamen Ort / Datum 6 Für Ihre Unterlagen Unterschrift Anleger Seite 3
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