Checkliste und Ablaufplan Erasmus-Aufenthalt Zu erledigen Bis wann? Erledigt Bewerbung Onlinebewerbung beim IO abgeben Folgende Unterlagen müssen beigefügt sein: • • • • Spätestens 1 Monat vor Praktikumsbeginn Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite) tabellarischer Lebenslauf mit Foto eine aktuelle Notenübersicht Immatrikulationsbescheinigung Vor der Ausreise Zusenden einer Kopie des Learning Agreements (Teil 1: Vor der Ausreise „Before the mobility“) mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des akademischen Betreuers und des Arbeitgebers Abgabe des unterschriebenen Grant Agreements (Im Original!) im International Office Vor der Ausreise Online-Sprachtest in der Arbeitssprache des Arbeitgebers absolvieren Nach Aufforderung durch das IO (Sie erhalten einen Link per Email, der zu dem Sprachtest führt) Versicherungsschutz für das Ausland überprüfen Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sollten vorliegen. Alle Praktikanten müssen mindestens über eine Unfallversicherung (zumindest für Verletzungen der Praktikantin/des Praktikanten am Arbeitsplatz) und eine Haftpflichtversicherung für die Arbeit (für Schäden, die von der Praktikantin/vom Praktikanten am Arbeitsplatz verursacht werden) abgesichert sein. Während des Aufenthalts Vor der Ausreise Letter of Confirmation/Ankunftsbestätigung von der Gasthochschule ausfüllen lassen – (Teil „Arrival“) und per EMail an das International Office schicken Direkt nach der Ankunft Erst nach Erhalt der grün markierten Dokumente können wir die Auszahlung der 1. Rate des Mobilitätszuschusses anweisen Falls Änderungen am Learning Agreement vorgenommen Spätestens 7 werden, muss Teil 2 („During the Mobility“) ausgefüllt werden Wochen nach und vom Arbeitgeber und dem Betreuer an der HS Ansbach Beginn des bestätigt werden. Das geänderte TA muss dann ans IO gesendet werden. Studiensemesters Ggfs. Verlängerungsantrag stellen Spätestens 1 Monat vor Ende des Aufenthalts Am Ende des Aufenthalts - Noch vor Ort! Teil 3 des TA („After the Mobility“) vom Arbeitgeber ausfüllen lassen (= Traineeship Certificate) oder qualifiziertes Arbeitszeugnis (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich) vom Arbeitgeber aushändigen lassen oder zum Nachsenden anfordern Letter of Confirmation (nur Teil „Departure“) ausfüllen lassen und an das IO senden Am Ende des Aufenthalts - Noch vor Ort! Nach dem Aufenthalt Erfahrungsbericht an das International Office senden Teil 3 des Learning Agreements “After the Mobility” (oder des qualifizierten Arbeitszeugnisses) beim IO einreichen EU Online Fragebogen ausfüllen Evtl. Antrag auf Anerkennung des Praxissemesters im Ausland beim Fachkoordinator bzw. Prüfungsamt stellen. Online Sprachtest ablegen Spätestens 1 Monat nach der Rückkehr Spätestens 1 Monat nach der Rückkehr Frist steht in der Email, die von der EU versandt wird Eventuelle Fristen bei den jeweiligen Ansprechpartnern des Fachgebiets erfragen Nach Aufforderung Hinweise: Alle bunt markierten Dokumente oder Handlungen sind verpflichtend für den Erhalt der Mobilitätsförderung. Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen können zu einer Nichtauszahlung oder Rückforderung von bereits überwiesenen Stipendien führen! Alle Formulare finden Sie unter: http://www.hs-ansbach.de/hochschule/international_office/erasmus/downloads.html Hilfen: Auf den Internetseiten des International Office Auf den Seiten der EU zum Erasmus+ Programm http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/index_de.htm Und auf den Seiten des DAAD finden Sie weitere Informationen https://eu.daad.de/de/ Außerdem steht Ihnen natürlich das International Office als Ansprechpartner zur Seite: Frau Bettina Huhn und Frau Jasmin Singh International Office Hochschule Ansbach Residenzstraße 8 91522 Ansbach Germany phone: +49 (0) 981/4877-545 fax: +49 (0) 981/4877-228 www.hs-ansbach.de
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