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Beschlüsse des Gemeinderates vom 22.09.2015
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der Anrainer betreffend Bauvorhaben Bahnunterführung Thal-Römerweg
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anliegen der Anrainer von Thal-Römerweg von
den zuständigen Behörden überprüfen zu lassen.
Beratung und Beschlussfassung über die Resolution Gerechtigkeit Finanzausgleich
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Resolution zu unterstützen und ermächtigt den
Bürgermeister, diese zu fertigen.
Beratung und Beschlussfassung über die Schlussvermessung Bannberg Unterdorf II
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr
mit der GZl. 5382/2014 zu bewilligen. Gleichzeitig wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen zu lassen.
Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Abgabe einer Stellungnahme betreffend Gemeindestraßenverwaltung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung
zu nehmen und zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt juristisch abzuklären, ob eine
solche Ermächtigung zulässig ist.
Beratung und Beschlussfassung betreffend einer Verkehrsregelung bei der Firma Unterweger Früchteküche GmbH
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die betreffenden Stellen mit einer Fahrverbotstafel
zu kennzeichnen und mit der Zusatztafel „ausgenommen Zufahrt zu Hnr. 22, 24 und 70“ zu
verordnen. Weiters wird einstimmig beschlossen, im Bereich der Einmündung in die Landesstraße L 359 ein Verkehrszeichen „Vorrang geben“ zu verordnen.
Beratung und Beschlussfassung über einen Grundkauf von der Firma Unterweger
Früchteküche GmbH
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in der Vermessungsurkunde GZl. 5921/2015
des DI Rudolf Neumayr ausgewiesenen Flächen (mit 41 m² und 206 m²) aus- und durchzuführen. Der Grund wird zu einem Mischpreis von € 3,90 pro m² von der Unterweger Früchteküche GmbH gekauft. Die mit der Vertragserrichtung verbundenen Kosten und Gebühren
werden von der Gemeinde Assling übernommen.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen Erlass Vergnügungssteuer Konzert Brass Band R.E.T
Die Brassband Red Eagles Tyrol veranstaltet im Rahmen ihrer Herbsttournee am 26.10.2015
ein Konzert im Bärenstadel in Assling. Aus diesem Anlass suchte der Obmann der R.E.T
Band mit Schreiben vom 18.08.2015 bei der Gemeinde Assling um Erlass der Vergnügungssteuer für diese Veranstaltung an.
Dieses Ansuchen wurde auch bereits im Gemeindevorstand besprochen. Dieser ist der Ansicht, dass ein solcher Erlass nur heimischen Vereinen gewährt werde soll.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ansuchen der R.E.T Brass Band einstimmig
abzuweisen.
Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf Geschäftslokal Raika Assling
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Der Gemeinderat nimmt das Anbot der Raika Sillian eGen zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Gemeiderat einstimmig, den Kauf des Geschäftslokales zu den angeführten Bedingungen nicht zu genehmigen. Sollten sich jedoch die Bedingungen bzw. Konditionen für
den Erwerb bei einer allfälligen Veräußerung ändern, behält man sich vor, neuerlich eine
Entscheidung zu treffen.
Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines Bebauungsplanes und eines
ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 206/3, KG Thal, Weitlaner Doris
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die
Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Grundparzelle 206/3 KG Thal (zur Gänze) laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI
Wolfgang Mayr durch vier Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A.
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung folgenden Bebauungsplanes:
allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich
der Grundstücke am Sonnenhang, Änderung Bebauungsdichten, Antrag Gemeindevorstand
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 909/12, 909/13, 909/14,
909/15, 909/16, 909/22, 909/23, 909/24, 909/25, 909/26, 962 und 964, KG Oberassling,
(Plandatum: 04.11.2011), im Bereich des Grundstückes 909/17, KG Oberassling, (Plandatum: 22.12.2014), sowie im Bereich der Grundstücke 909/18, 909/19, 909/20 und 909/21, KG
Oberassling, (Plandatum: 03.02.2015), laut planlicher und schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15,
durch vier Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Anzahl der Beisitzer der
Gemeindewahlbehörde gemäß § 13 TGWO 1994
Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem Gemeinderat die Entscheidung,
wie sich die Gemeindewahlbehörde zusammensetzt. Der Gemeindet beschließt einstimmig,
die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörden für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2016.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Anzahl der Beisitzer der
Sprengelwahlbehörden gemäß § 14 TGWO 1994
Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem Gemeinderat die Entscheidung,
aus wie vielen Beisitzern die Sprengelwahlbehörden bestehen sollen. Ausgenommen davon
ist die Sonderwahlbehörde, die stets aus drei Beisitzern zu bestehen hat. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben weiters die Möglichkeit, nach verhältnismäßiger Stärke die
ihnen gebührende Anzahl von Beisitzern in den einzelnen Wahlbehörden namhaft zu machen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anzahl der Mitglieder in den Sprengelwahlbehörden mit drei festzulegen. Die im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen verzichten auf
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das ihnen zustehende Vorschlagsrecht für einzelne Mitglieder und genehmigen die Zusammensetzung der einzelnen Sprengelwahlbehörden.
Ansuchen Bedarfszuweisungen 2016
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ausgewiesenen Beträge an Bedarfszuweisungen für 2016 anzusuchen.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich der Gste 591/1, 591/3, 592/1 und 592/4 KG Kosten - Kraler Andreas
Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen. Dabei sollen diese an den tatsächlichen
Straßenverlauf angepasst werden. Durch die Änderung würde das Grundstückes 592/4 die
einheitlichen Bauplatzwidmung verlieren, daher wird der Flächenwidmungsplan geändert.
Der Gemeinderat beschließt, den folgenden von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf
über die Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch vom
24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen:
im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 591/1, KG Kosten, von derzeit Freiland nach §
41 in künftig Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Verkehr nach §
53 Abs. 1 lit. c, im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 592/1, KG Kosten, von derzeit
Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 3 in künftig gemischtes
Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 sowie im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 591/3
und 592/4, KG Kosten, von derzeit gemischtes Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 in künftig
Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Verkehr nach § 53 Abs. 1 lit.
c
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Elektrowerks Assling um
Sondergebrauch von Straßengrund Gst. 630, KG Bannberg
Im Bereich der Grundparzelle 630 KG Bannberg ist vorgesehen ein Hochspannungskabelsystem Type NA2XS(F)2Y 3x1x150 RM/25 30 kV in ein Kabelschutzrohr 160, und LWLSteuerleitungen in ein Kabelschutzrohr LWL 50, zu verlegen. Die Steuerleitungen dienen zur
internen Datenkommunikation, aber auch zur Übertragung von Daten nach dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit, die
Gestattung laut § 5 TirStrG antragsgemäß zu genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Schulbesuchs in der
NMS Nussdorf-Debant für Marc-Anton Allmaier, Thal-Aue 114
Familie Allmaier ist seit April in der Gemeinde Assling wohnhaft, Sohn Marc-Anton besucht
derzeit die NMS Debant, wo er auch schon den Kindergarten und die Volksschule besucht
hat. Frau Allmaier sucht bei der Gemeinde Assling um Genehmigung an, dass ihr Sohn bis
zum Abschluss die NMS Debant besuchen kann.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Schulbesuch von Marc-Anton Allmaier, ThalAue 114, in der NMS Nußdorf-Debant für das Schuljahr 2015/16 zu genehmigen.
Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch mit Herrn Michael Peintner im
Bereich der Gp. 159/13, KG Thal
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Grundtausch mit Herrn Michael Peintner im
Bereich der Gp. 159/13 KG Thal aus- und durchzuführen. Die mit der Durchführung verbundenen Kosten und Gebühren werden von der Gemeinde Assling getragen.
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