Beschlüsse des Gemeinderates vom 22.09.2015 Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der Anrainer betreffend Bauvorhaben Bahnunterführung Thal-Römerweg Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anliegen der Anrainer von Thal-Römerweg von den zuständigen Behörden überprüfen zu lassen. Beratung und Beschlussfassung über die Resolution Gerechtigkeit Finanzausgleich Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Resolution zu unterstützen und ermächtigt den Bürgermeister, diese zu fertigen. Beratung und Beschlussfassung über die Schlussvermessung Bannberg Unterdorf II Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr mit der GZl. 5382/2014 zu bewilligen. Gleichzeitig wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen zu lassen. Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Abgabe einer Stellungnahme betreffend Gemeindestraßenverwaltung Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt juristisch abzuklären, ob eine solche Ermächtigung zulässig ist. Beratung und Beschlussfassung betreffend einer Verkehrsregelung bei der Firma Unterweger Früchteküche GmbH Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die betreffenden Stellen mit einer Fahrverbotstafel zu kennzeichnen und mit der Zusatztafel „ausgenommen Zufahrt zu Hnr. 22, 24 und 70“ zu verordnen. Weiters wird einstimmig beschlossen, im Bereich der Einmündung in die Landesstraße L 359 ein Verkehrszeichen „Vorrang geben“ zu verordnen. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundkauf von der Firma Unterweger Früchteküche GmbH Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in der Vermessungsurkunde GZl. 5921/2015 des DI Rudolf Neumayr ausgewiesenen Flächen (mit 41 m² und 206 m²) aus- und durchzuführen. Der Grund wird zu einem Mischpreis von € 3,90 pro m² von der Unterweger Früchteküche GmbH gekauft. Die mit der Vertragserrichtung verbundenen Kosten und Gebühren werden von der Gemeinde Assling übernommen. Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen Erlass Vergnügungssteuer Konzert Brass Band R.E.T Die Brassband Red Eagles Tyrol veranstaltet im Rahmen ihrer Herbsttournee am 26.10.2015 ein Konzert im Bärenstadel in Assling. Aus diesem Anlass suchte der Obmann der R.E.T Band mit Schreiben vom 18.08.2015 bei der Gemeinde Assling um Erlass der Vergnügungssteuer für diese Veranstaltung an. Dieses Ansuchen wurde auch bereits im Gemeindevorstand besprochen. Dieser ist der Ansicht, dass ein solcher Erlass nur heimischen Vereinen gewährt werde soll. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ansuchen der R.E.T Brass Band einstimmig abzuweisen. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf Geschäftslokal Raika Assling Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite 1 von 3 Der Gemeinderat nimmt das Anbot der Raika Sillian eGen zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Gemeiderat einstimmig, den Kauf des Geschäftslokales zu den angeführten Bedingungen nicht zu genehmigen. Sollten sich jedoch die Bedingungen bzw. Konditionen für den Erwerb bei einer allfälligen Veräußerung ändern, behält man sich vor, neuerlich eine Entscheidung zu treffen. Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 206/3, KG Thal, Weitlaner Doris Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 206/3 KG Thal (zur Gänze) laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Wolfgang Mayr durch vier Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung folgenden Bebauungsplanes: allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke am Sonnenhang, Änderung Bebauungsdichten, Antrag Gemeindevorstand Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 909/12, 909/13, 909/14, 909/15, 909/16, 909/22, 909/23, 909/24, 909/25, 909/26, 962 und 964, KG Oberassling, (Plandatum: 04.11.2011), im Bereich des Grundstückes 909/17, KG Oberassling, (Plandatum: 22.12.2014), sowie im Bereich der Grundstücke 909/18, 909/19, 909/20 und 909/21, KG Oberassling, (Plandatum: 03.02.2015), laut planlicher und schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15, durch vier Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde gemäß § 13 TGWO 1994 Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem Gemeinderat die Entscheidung, wie sich die Gemeindewahlbehörde zusammensetzt. Der Gemeindet beschließt einstimmig, die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörden für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2016. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Anzahl der Beisitzer der Sprengelwahlbehörden gemäß § 14 TGWO 1994 Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem Gemeinderat die Entscheidung, aus wie vielen Beisitzern die Sprengelwahlbehörden bestehen sollen. Ausgenommen davon ist die Sonderwahlbehörde, die stets aus drei Beisitzern zu bestehen hat. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben weiters die Möglichkeit, nach verhältnismäßiger Stärke die ihnen gebührende Anzahl von Beisitzern in den einzelnen Wahlbehörden namhaft zu machen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anzahl der Mitglieder in den Sprengelwahlbehörden mit drei festzulegen. Die im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen verzichten auf Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite 2 von 3 das ihnen zustehende Vorschlagsrecht für einzelne Mitglieder und genehmigen die Zusammensetzung der einzelnen Sprengelwahlbehörden. Ansuchen Bedarfszuweisungen 2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ausgewiesenen Beträge an Bedarfszuweisungen für 2016 anzusuchen. Beratung und Beschlussfassung betreffend Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich der Gste 591/1, 591/3, 592/1 und 592/4 KG Kosten - Kraler Andreas Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen. Dabei sollen diese an den tatsächlichen Straßenverlauf angepasst werden. Durch die Änderung würde das Grundstückes 592/4 die einheitlichen Bauplatzwidmung verlieren, daher wird der Flächenwidmungsplan geändert. Der Gemeinderat beschließt, den folgenden von DI Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen: im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 591/1, KG Kosten, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Verkehr nach § 53 Abs. 1 lit. c, im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 592/1, KG Kosten, von derzeit Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 3 in künftig gemischtes Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 sowie im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 591/3 und 592/4, KG Kosten, von derzeit gemischtes Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 in künftig Kenntlichmachung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Verkehr nach § 53 Abs. 1 lit. c Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Elektrowerks Assling um Sondergebrauch von Straßengrund Gst. 630, KG Bannberg Im Bereich der Grundparzelle 630 KG Bannberg ist vorgesehen ein Hochspannungskabelsystem Type NA2XS(F)2Y 3x1x150 RM/25 30 kV in ein Kabelschutzrohr 160, und LWLSteuerleitungen in ein Kabelschutzrohr LWL 50, zu verlegen. Die Steuerleitungen dienen zur internen Datenkommunikation, aber auch zur Übertragung von Daten nach dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003). Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit, die Gestattung laut § 5 TirStrG antragsgemäß zu genehmigen. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Schulbesuchs in der NMS Nussdorf-Debant für Marc-Anton Allmaier, Thal-Aue 114 Familie Allmaier ist seit April in der Gemeinde Assling wohnhaft, Sohn Marc-Anton besucht derzeit die NMS Debant, wo er auch schon den Kindergarten und die Volksschule besucht hat. Frau Allmaier sucht bei der Gemeinde Assling um Genehmigung an, dass ihr Sohn bis zum Abschluss die NMS Debant besuchen kann. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Schulbesuch von Marc-Anton Allmaier, ThalAue 114, in der NMS Nußdorf-Debant für das Schuljahr 2015/16 zu genehmigen. Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch mit Herrn Michael Peintner im Bereich der Gp. 159/13, KG Thal Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Grundtausch mit Herrn Michael Peintner im Bereich der Gp. 159/13 KG Thal aus- und durchzuführen. Die mit der Durchführung verbundenen Kosten und Gebühren werden von der Gemeinde Assling getragen. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vom Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite 3 von 3
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