Die Christliche Krankenkasse zeigt Ihnen den Weg Ein praktischer Leitfaden 2015 CHRI S KRAN T L I C H E KENK ASSE Gemeinsam für Ihre Gesundheit. Inhalt Einleitung 3 Alles, was Sie über Ihre Krankenkasse wissen müssen 3 Anmeldung bei der Krankenkasse 5 Mitversicherter oder Versicherter? Wann sollten Sie sich bei der Krankenkasse anmelden? 5 6 Wichtige Unterlagen 7 Wie erhalten Sie eine Rückerstattung 9 Erhöhte Kostenerstattung 10 Arbeitsunfähigkeit 13 Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit 13 Unfallverletzungen? 14 Krankenhausbehandlung 15 Aufnahmeerklärung Rechnung 15 17 Begriffserklärungen 18 Kontaktieren Sie uns 20 Die Christliche Krankenkasse (CKK) veröffentlicht zahlreiche Faltblätter zu einer Vielzahl von Themen: Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausversicherung, maximale Gesundheitsrechnung usw. Bestellen können Sie diese Infoblätter über die regionale Rufzentrale 087 32 43 33 oder über www.ckk-mc.be. Sie können auch gleich welche Geschäftsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen. © GlobalStock Einleitung WILLKOMMEN IN BELGIEN! Vielfach wird behauptet, dass Belgien eines der besten sozialen Systeme der Welt besitzt, und möglicherweise stimmt das auch. Dann ist das aber auch das Ergebnis eines langjährigen Einsatzes unserer Krankenkasse für den Zugang zu einer hochwertigen Versorgung. Wir hoffen, dass Sie auf den folgenden Seiten sämtliche Auskünfte finden, die Sie brauchen, um unser soziales Sicherungssystem und unsere gesetzliche Kranken- und Invalidenversicherung in Anspruch zu nehmen. Alles, was Sie über Ihre Krankenkasse wissen müssen ÜBER WELCHES SOZIALE SICHERUNGSSYSTEM VERFÜGT BELGIEN? Die belgische Sozialversicherung besteht aus mehreren großen Zweigen, darunter die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Kranken- und Invalidenversicherung. WAS IST EINE „MUTUALITÄT“ (mutualité/ mutualiteit auf Französisch bzw. Niederländisch) Die „Mutualität“ ist ein Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, also eine Krankenkasse auf 3 Gegenseitigkeit. Wichtigste Aufgaben der Christlichen Krankenkasse (CKK) sind die Teilerstattung der Gesundheitskosten und die Zahlung eines Ersatzeinkommens bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Über diese Hauptaufgaben im Rahmen des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) hinaus bietet die CKK ihren Mitgliedern auch noch zusätzliche eigene Leistungen. Die Krankenkassen, wie zum Beispiel die Christliche Krankenkasse, haben den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung der Krankenversicherung. Wir sind stolz darauf, sagen zu können, dass mehr als 4,4 Millionen Belgier bei der Christlichen Krankenkasse (CKK) versichert sind. WIE KOMME ICH IN DEN GENUSS DES BELGISCHEN GESUNDHEITSWESENS? Die Leistungen werden in drei Fällen gewährt: wenn Sie eine Gesundheitsfachkraft aufsuchen; wenn Sie in ein Krankenhaus müssen; wenn Sie eine Arzneimittelverordnung erhalten. Zunächst empfehlen wir Ihnen, sich bei der CKK anzumelden. Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Krankenversicherungsnummer. Das ist ein einfaches und effizientes Mittel, um sämtliche Krankenkassenunterlagen zu speichern und abzurufen. Sie selbst, aber auch Ihre Mitversicherten, erhalten gelbe Erkennungsaufkleber mit dieser Nummer und eine ISI+ Karte. Die CKK begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang. Aus diesem Grund sind unsere Vorteile und Leistungen vielfältig und wachsen mit Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer Familie. 4 Was die CKK sonst noch bietet: Erstattung von bzw. Beteiligung an den Kosten für Impfungen, Sehhilfen, zahnärztliche Leistungen, häusliche Versorgung, Krankentransport, alternative Heilverfahren usw.; Vorteile und Leistungen für die Familie: Geburtsgeschenk, Erstattung von Leistungen, Leistungen für Kinder, Verleih von Sanitätsmaterial usw. Krankenhausversicherung; Zahnzusatzversicherung; Ferien und Freizeit für alle; Informationen über Ihre Rechte und deren Schutz; Bewegungen, die nach dem Solidaritätsgrundsatz ausgerichtet sind. Wussten Sie, dass... die Selbstständigen ein eigenes Sozialversicherungssystem haben, aber auch zum sozialen Sicherungssystem beitragen? CKK KUNDENBERATER In jeder CKK-Geschäftsstelle warten Berater auf Sie, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese hören Ihnen zu und beraten Sie, sodass wir gemeinsam die beste Lösung für Ihre persönliche Lage finden. Diese können Sie auch an andere Dienststellen verweisen: Sozialdienst, Pensionsdienst usw. Zögern Sie nicht, alle Fragen zu stellen, die Sie auf dem Herzen haben. © Halfpoint Anmeldung bei der Krankenkasse Mitversicherter oder Versicherter? Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Versichertenkategorien: Der Hauptversicherte Der Hauptversicherte ist eine Person (entweder Arbeitnehmer, Selbstständiger, Arbeitsloser oder Rentner), die den Anspruch auf die Gesundheitsleistungen eröffnet (den persönlichen Leistungsanspruch, aber auch den seiner/ihrer Mitversicherten). Der Mitversicherte Wer kann mitversichert werden? Kinder/Jugendliche unter 25: Kinder, Enkelkinder, Pflegekinder (wie Au Pair z.B.) usw. Personen, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben und deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen: Ehepartner, Verwandter in aufsteigender Linie, Mitbewohner. Ein getrennt lebender Ehepartner, der mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind zu versorgen hat, das als mitversichert zu betrachten ist, der Unterhaltszahlungen erhält, der Anspruch auf Leistungen über den anderen Ehepartner hat oder einen Teil der Pension des anderen Ehepartners bezieht (und dessen Einkünfte unterhalb einer bestimmten Grenze bleiben). Der Mitversicherte ist eine Person, die den Anspruch auf die Gesundheitsleistungen vom Anspruch des Hauptversicherten ableitet. 5 Wann sollten Sie sich bei der Krankenkasse anmelden? Sie können einer Krankenkasse beitreten als Ansässiger, Student, Arbeitnehmer oder Mitversicherter. In allen Fällen sollten Sie unsere genauen Bedingungen prüfen. Anmeldung als Ansässiger Sie müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung vorlegen (wenn Sie Angehöriger eines Staates sind, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört). Anmeldung als Mitversicherter Lassen Sie sich die erforderlichen Anmeldungsvordrucke mit den Kontaktdaten der Person aushändigen, mit der Sie zusammenleben (Erkennungsaufkleber der Krankenkasse oder ISI+Karte). Oder kommen Sie ganz einfach mit der Person vorbei, mit der Sie zusammenleben, um die Unterlagen gemeinsam vor Ort auszufüllen. Vergessen Sie Ihren Personalausweis bzw. Ihre Meldebescheinigung für Ausländer nicht. Anmeldung als Student Sie müssen Ihre Immatrikulationsbescheinigung an einer Uni oder Hochschule vorlegen (Kopie genügt). Anmeldung als Bürger der Europäischen Union Anmeldung als Arbeitnehmer Sie müssen einen Sozialversicherungsnachweis Ihres Arbeitgebers vorlegen. 6 Wenn Sie Angehöriger eines Staates der Europäischen Union sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten der Anmeldung im Rahmen des zwischenstaatlichen Rechts. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise als Arbeitnehmer von Ihrem ausländischen Arbeitnehmer nach Belgien entsandt wurden, um hier einen beruflichen Auftrag zu erfüllen, oder dass Sie ausschließlich eine ausländische Rente beziehen (und Ihren Wohnsitz in Belgien haben). Zu Fragen des zwischenstaatlichen Rechts können Sie sich gerne an einen unserer Kundenberater wenden. © TommL Wichtige Unterlagen Wenn Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden, erhalten Sie eine Reihe hilfreicher Unterlagen für den weiteren Verlauf der Kontakte mit der Krankenkasse. Diese eröffnen Ihnen den Anspruch auf Gesundheitsleistungen und die unterschiedlichen Formen der Rückerstattung. Wussten Sie, dass... s 3IE)HRE)3)+ARTEIMMERBEISICHTRAGENMàSSEN Diese benötigen Sie in der Apotheke, im Krankenhaus, in der Poliklinik oder bei den Kontakten mit dem Kundenberater der Krankenkasse usw.? s $IE ISI+Karte nicht im Ausland gilt? Wenn Sie ins Ausland verreisen, bestellen Sie den erforderlichen Anspruchsschein. Genaue und aktuelle Informationen sind sehr wichtig für uns. Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen stets bei Ihrer Krankenkasse: Unfall (privat, Verkehrsunfall, Arbeitsunfall usw.); wenn Ihr Beschäftigungsstatus sich ändert; wenn Ihre Anschrift sich ändert; wenn Ihre Bankverbindung sich ändert; wenn Sie die ISI+Karte verlieren; wenn Sie krankgeschrieben werden oder ins Krankenhaus müssen; wenn Sie heiraten/mit jemandem zusammenziehen; im Falle einer Trennung/Scheidung; bei Geburt/Adoption eines Kindes; wenn Sie in den Ruhestand treten; bei einem Sterbefall. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Versicherte eine ISI+Karte erhält. Wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen haben, erhalten Sie eine Nationalregisternummer. Diese Nummer steht auf Ihrem Ausweis. In diesem Fall erhalten Sie keine ISI+Karte und Ihr Ausweis dient auch als Krankenversicherungsausweis. Der Chip auf Ihrer Karte enthält auch noch andere Daten, die nur mit einem speziellen Gerät gelesen werden können, und zwar die Kennnummer Ihrer Krankenkasse, Ihre Krankenversicherungsnummer, 7 die Anfangs- und Enddaten Ihres Leistungsanspruchs, Ihr Anspruch auf unmittelbare Kostenabrechnung usw. ERKENNUNGSAUFKLEBER Jeder Haupt- und Mitversicherte erhält kleine Erkennungsaufkleber auf seinen eigenen Namen. Diese Aufkleber enthalten eine Reihe von Informationen, die zur Erkennung des Versicherten dienen: Name und Kennnummer der Krankenkasse, Name, Anschrift und Krankenversicherungsnummer des Versicherten und Erstattungskode. Sie dienen auch der Erkennung von Unterlagen wie Behandlungsbescheinigungen der Ärzte, Kinesiotherapeuten usw. MC 135 DROULANE SYLVIE RUE PETER BENOIT 3 1040 ETTERBEEK 110/110 670410 196 82 Nach jeder Beratung durch einen Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt usw.) wird Ihnen eine Behandlungsbescheinigung ausgehändigt, die Auskünfte über die durchgeführte Behandlung und den hierfür gezahlten Preis enthält. Diese Behandlungsbescheinigungen müssen Sie der Krankenkasse vorlegen, die Ihnen den Kassenanteil erstattet. Sie müssen wissen, dass Sie einen Teil dieser Kosten selbst tragen müssen. Das sind die gesetzlichen Zuzahlungen oder Eigenanteile. Hinzu kommen manchmal übertarifliche Forderungen des Leistungserbringers, die Sie ebenfalls selbst tragen müssen. In der Apotheke zahlen Sie nur die gesetzlichen Eigenanteile, wenn Sie erstattungsfähige Arzneimittel erhalten. Wussten Sie, dass... NISS Bei der CKK sind die Erkennungsaufkleber gelb, weshalb Sie manchmal nach Ihren „gelben Aufklebern“ in unseren Schreiben oder bei unserer Kontakten gefragt werden. Wussten Sie, dass... s 3IE IMMER EINEN GELBEN !UFKLEBER AUF ALLE Unterlagen heften müssen, die Sie der Krankenkasse zuschicken, wie Behandlungsbescheinigungen usw.? s 3IEIMMEREINIGEGELBE!UFKLEBERBEISICHTRAGEN sollten? Diese sind hilfreich, wenn Sie zum Arzt, zum Zahnarzt oder zum Kundenberater der Krankenkasse gehen. 8 BEHANDLUNGSBESCHEINIGUNGEN s 3IEBEIJEDEM!RZT:AHNARZTBESUCHUSWEINE (grüne, weiße, blaue oder orangefarbene) Behandlungsbescheinigung erhalten? Verlieren Sie diese Behandlungsbescheinigungen nicht, andernfalls können die Kosten nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. s 3IEZWEI*AHRELANG:EITHABENDIE'ESUNDHEIT skosten mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen? Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist, darf die Kasse Ihnen keine Kosten mehr erstatten. IHRE PERSÖNLICHE AKTE ONLINE Über die CKK-Website (www.ckk-mc.be) können Sie Ihre Erstattungen verfolgen und ausdrucken, Aufkleber oder eine neue ISI+Karte (bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw.) bestellen. Sie können auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestellen und ausdrucken, Ihre persönlichen Daten oder die Ihrer Mitversicherten unter 18 prüfen. © urbancow Wie erhalten Sie eine Rückerstattung Das Honorar des Leistungserbringers und die Höhe der Erstattung durch die Krankenkassen werden vertraglich geregelt. Diese Verträge haben Gesetzeskraft. Allerdings steht es den Leistungserbringern frei, diesen Verträgen beizutreten oder sie abzulehnen. Leistungserbringer, die dem Vertrag beitreten, sind sogenannte „Vertragsleistungserbringer“. VERTRAGSLEISTUNGSERBRINGER (Vertragsärzte, Vertragszahnärzte usw.) Diese Gesundheitsleistungserbringer verpflichten sich, die amtlichen Honorarsätze anzuwenden, die zwischen den Krankenkassen und den Vertretern der Leistungserbringer vertraglich vereinbart wurden. Bei diesen Leistungserbringern zahlen Sie nur die gesetzlichen Eigenanteile (oder Zuzahlungen). NICHTVERTRAGSLEISTUNGSERBRINGER (Nichtvertragsärzte, Nichtvertragszahnärzte usw.) Diese Leistungserbringer haben sich entschieden, den Vertrag zwischen den Kassen und den Gesundheitsleistungserbringern nicht zu unterzeichnen und haben demnach das Recht, ihre Honorare nach freiem Ermessen festzulegen. Wenn Sie also einen solchen Leistungserbringer aufsuchen, erhalten Sie von der Kasse lediglich den (obenerwähnten) amtlichen Tarif zurück. Die übertariflichen Forderungen des Leistungserbringers und die gesetzlichen Eigenanteile (Zuzahlungen) tragen Sie selbst. TEILWEISE VERTRAGLICH GEBUNDENE LEISTUNGSERBRINGER Andere Leistungserbringer halten sich zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen oder Orten (Privatpraxis, Klinik usw.) an den Vertrag. Leider ist es nicht immer einfach, auszumachen, wann diese Leistungserbringer sich an den amtlichen Tarif halten und wann nicht. 9 Erhöhte Kostenerstattung VERSICHERTE, DIE ANSPRUCH AUF DIE ERHÖHTE KOSTENERSTATTUNG (EKE) HABEN In der Krankenversicherung ist für bestimmte Patienten eine höhere Rückvergütung für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel vorgesehen. Es ist die Rede von der erhöhten Kostenerstattung (EKE, früher besser bekannt als Vorzugstarif). Zu diesem Personenkreis gehören: Versicherte, die eine Sozialleistung erhalten: Integrationseinkommen (oder eine gleichwertige Leistung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums ÖSHZ), die Invalidengeld (Erwerbsunfähigkeitsrente) beziehen, körperlich oder geistig behinderte Kinder, mit einem Behinderungsgrad von mindestens 66%, Bezieher eines erhöhten Kindergeldes (seit Januar 2008), Bezieher des garantierten Einkommens für Betagte usw. Diese Versicherten erhalten die EKE ohne Prüfung ihrer Mittel; Witwen/Witwer, Behinderte, Waisen, Rentner, Arbeitslose (seit mehr als einem Jahr), Bezieher eines erhöhten Kindergeldes wegen einer Behinderung, Versicherte mit geringem Einkommen. Diese Versicherten dürfen eine bestimmte Einkommensschwelle nicht überschreiten. Zu diesem Zweck findet eine Prüfung ihrer Mittel statt. 10 WWW.CKK-MC.BE Hier finden Sie unzählige Informationen über die Vorteile und Leistungen der CKK, die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen, die neuesten Gesundheitsnachrichten aus Ihrer Region, Formulare zum Downloaden und vieles mehr. Auf unserer Website können Sie auch die Tarife der Vertragsärzte sowie die Erstattungssätze (Kassenanteile) prüfen. Sie können auch nachschauen, ob Ihr Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Kassen hält. Für Infos in deutscher Sprache klicken Sie auf „Was tun bei?“ im linken Menü, und klicken Sie auf „Willkommen in Belgien“. UNMITTELBARE KOSTENABRECHNUNG (Drittzahler) Durch die unmittelbare Kostenabrechnung vermeiden Sie die Vorleistung für bestimmte Behandlungen. Sie zahlen dann nur die gesetzlichen Eigenanteile (Zuzahlungen). Bestimmte Leistungen sind in jedem Fall unmittelbar mit der Krankenkasse abzurechnen (z.B. Krankenhausleistungen). Die Bestimmungen sind je nach geltendem Vertrag unterschiedlich. Für ärztliche Beratungen und Hausbesuche darf das Drittzahler-System nur angewandt werden, wenn der Patient zu einer der folgenden Kategorien gehört: Leistungsberechtigte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben; Leistungsberechtigte, die zu einem Haushalt gehören, dessen Jahresbruttoeinkommen nicht über dem Betrag des Integrationseinkommens liegt; Leistungsberechtigte, die seit mehr als 6 Monate hintereinander vollständig arbeitslos sind (Haushaltsvorstand oder Alleinerziehende); Bezieher eines erhöhten Kindergeldes. Den Leistungserbringern steht es frei, die Kosten über das Drittzahler-System direkt mit der Kasse Für wen? abzurechnen oder nicht. Wenn Sie dieses System nutzen, erhalten sie von der Krankenkasse genau den vereinbarten Kassensatz. Es gibt mehrere Arten von maximalen Gesundheitsrechnungen mit unterschiedlichen Schwellenwerten: einkommensbedingte, sozialbedingte und individuelle maximale Gesundheitsrechnung. Damit das System der MAGER zur Anwendung kommt, müssen die gesetzlichen Eigenanteile (Zuzahlungen) der Patienten bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese hängen vom Haushaltseinkommen vor Steuern ab. MAXIMALE GESUNDHEITSRECHNUNG (MAGER) Das System der maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER) sorgt dafür, dass kein Haushalt mehr als einen bestimmten Betrag jährlich für Gesundheitsleistungen ausgeben muss. Dieser Betrag hängt vom sozialen Status oder vom Einkommen des Haushalts ab. Alle Leistungsberechtigten, die (zum 1. Januar des Rechnungsjahres für die maximale Gesundheitsrechnung) unter der gleichen Adresse gemeldet sind, werden als Haushalt für die maximale Gesundheitsrechnung betrachtet. Es wird nicht zwischen Verheirateten und Mitbewohnern unterschieden. Auch Alleinstehende gelten als „Haushalt“. Mehr hierzu kann Ihnen gerne jeder Kundenberater der Krankenkasse sagen. DIE ALLGEMEINE MEDIZINISCHE AKTE (AMA) Die allgemeine medizinische Akte (AMA) enthält sämtliche Daten, Berichte (von Beratungen und Hausbesuchen) des Hausarztes, Auskünfte und Untersuchungsergebnisse von Fachärzten. Jeder Versicherte hat das Recht, eine allgemeine medizinische Akte bei seinem Hausarzt zu eröffnen. Welche Gesundheitskosten werden für die MAGER berücksichtigt? gesetzliche Eigenanteile (Zuzahlungen) bei Ärzten, Kinesiotherapeuten, Krankenpflegern, nichtärztlichen Gesundheitsfachleuten usw.* Zuzahlungen für technische Leistungen, wie Chirurgie, technische Untersuchungen, Laborkosten, Untersuchungen usw. Zuzahlungen für Arzneimittel der Kategorien A, B und C (ausgenommen Cx und Cs). (Die Arzneimittelkategorie befindet sich auf der Arzneimittelpackung). Bestimmte Krankenhauskosten. * Übertarifliche Honorare oder Zuschläge werden nicht © Istockphoto.com berücksichtigt. 11 Der Vorteil für den Patienten GENERIKA Sobald Sie Ihren Hausarzt mit der Führung Ihrer allgemeine medizinische Akte beauftragen, zahlen Sie 30% weniger Eigenanteile für Ihre Beratungen bei diesem Hausarzt. Wenn ein Pharmahersteller ein neues Mittel auf den Markt bringt, hat sie 20 Jahre lang die Alleinvertriebsrechte (Patentschutz). Sobald dieser Schutz abgelaufen ist, können andere Unternehmen die Wirkstoffe des Bezugsmittels frei verwenden, um ein Arzneimittel mit genau derselben Wirkung herzustellen. Wenn die gleiche Wirksamkeit für beide Arzneimittel anerkannt wird, erhält das neue Mittel ein Label als „Generikum“ und wird von der Kasse erstattet, vorausgesetzt, es ist mindestens 30 Prozent billiger als das Original. Dann ist das Bezugsmittel nicht mehr exklusiv und auch für dieses Mittel zahlt die Kasse dann weniger. Sie übernimmt nur noch den Kostenanteil, den Sie auch für das entsprechende Generikum zahlt. Das Generikum wird auf diese Weise mindestens 2,7 Mal billiger als das Bezugsarzneimittel (4 Mal billiger für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben). Wussten Sie, dass... s 3IE BEI CHRONISCHEN ,EIDEN EINEN 3ONDERzuschuss erhalten? Ihr Kundenberater kann Sie hierzu ausführlich beraten. s "ESTIMMTE "EHANDLUNGEN MàSSEN VOM medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse (Vertrauensarzt) genehmigt werden (Kieferorthopädie, Arzneimittel, Kinesiotherapie usw.). Ihr Kundenberater kann Sie hierzu ausführlich beraten. s !B *AHREN ERHALTEN 3IE ALS CHRONISCHER Patient eine Ermäßigung von 30% auf Ihre Zuzahlungen für Hausbesuche des Hausarztes. Diese Ermäßigung gilt auch für alle anderen Allgemeinmediziner, die Zugang zu Ihrer allgemeinen medizinischen Akte haben. Wenn Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte beauftragen möchten, brauchen Sie ihn oder sie beim nächsten Besuch nur darauf anzusprechen. Zur Einrichtung der allgemeinen medizinischen Akte erhält der Arzt eine besondere Vergütung, die Ihnen aber in voller Höhe erstattet wird. Zur Fortführung der Akte müssen Sie jedes Jahr einen bestimmten Betrag zahlen (der Ihnen aber wiederum in voller Höhe erstattet wird). 12 © GlobalStock Was müssen Sie tun? © Smitt Arbeitsunfähigkeit Wenn Sie (wegen Krankheit oder Unfall) arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, sind Sie verpflichtet, der Krankenkasse so schnell wie möglich eine Krankmeldung einzureichen („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“). Lassen Sie sich die Bescheinigung von Ihrem Hausarzt ausfüllen, kleben Sie einen gelben Aufkleber auf und versenden Sie die Bescheinigung mit der Post). BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES : Sie dürfen die Krankmeldungen nicht in die grünen Briefkästen der Krankenkasse einwerfen, denn der Poststempel ist für das Versanddatum ausschlaggebend. Je nach Status haben Sie zwischen 48 Stunden und 28 Tagen Zeit, Ihrer Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu melden. Ihr Kundenberater kann Ihnen genau sagen, welche Fristen für Sie gelten. Im Zweifelsfall verschicken Sie die Krankenmeldung innerhalb von 48 Stunden. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) PRIMÄRE ARBEITSUNFÄHIGKEIT Das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit wird als „primäre Arbeitsunfähigkeit“ bezeichnet. Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit nach Ablauf der gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung Krankengeld. In den ersten Tagen oder Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen der Arbeitgeber, abhängig von zahlreichen Faktoren (Art des Beschäftigungsvertrags, Probezeit), Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt fort. Sie haben nämlich Anspruch auf die „gesetzliche Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung“. In dieser Zeit erhalten Sie noch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Arbeitslose erhalten gleich zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Selbstständige erhalten im ersten Monat kein Krankengeld (Karenzzeit). 13 Unfallverletzungen? ERWERBSUNFÄHIGKEIT (Invalidität) Bei Unfall müssen Sie die Krankenkasse benachrichtigen. Wenn Arztkosten als Folge des Unfalls entstehen, vermerken Sie dies jedes Mal auf Ihrem Erstattungsantrag unter Hinweis auf das Unfalldatum. Bewahren Sie Ihre Zahlungsbelege und die Abrechnungen der Krankenkasse sorgfältig auf. Unterschreiben Sie nichts, ohne die Krankenkasse vorher um Rat gefragt zu haben, auch wenn Ihnen scheinbar hohe Abfindungen versprochen werden: solche Abfindungen müssen die gesamten Unfallfolgekosten bis an Ihr Lebensende abdecken! Wenn Sie länger als ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, gelten Sie als erwerbsunfähig und erhalten Invalidengeld. Der Tagessatz des Invalidengeldes wird auf jeden Fall neuberechnet, unabhängig von Status (Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbstständiger). Während der Invalidität prüft der Vertrauensarzt der Krankenkasse regelmäßig anhand Ihrer Erklärungen und ärztlicher Untersuchungen, ob Sie immer noch erwerbsunfähig sind. Wussten Sie, dass... Wussten Sie, dass... s 3IEDIE+RANKMELDUNGFRISTGERECHTEINREICHEN müssen, um zu vermeiden, dass Ihr Krankengeld bis zum Datum des Eintreffens der Krankmeldung um 10% gekürzt wird? s 3IE ALLE 5NTERLAGEN ZU )HREM 5NFALL AUFBEwahren sollten: Arztleistungen, Heilgymnastik, Fahrkosten zum Arzt, zum Krankenhaus, Zuzahlungen usw.? s DER 6ERTRAUENSARZT 3IE ZUR 5NTERSUCHUNG vorladen darf? Bei ungerechtfertigter Abwesenheit werden die Zahlungen der Geldleistungen einstweilig oder dauerhaft ausgesetzt. s 3IEDIE+RANKENKASSESTETESDARAUFHINWEISEN müssen, wenn Gesundheitsleistungen sich auf einen Unfall beziehen? s 3IEINDER:EIT)HRER!RBEITSUNFËHIGKEITSELBST eine teilzeitige Beschäftigung nur mit vorheriger Genehmigung des Vertrauensarztes ausüben dürfen? s DEN 6ERTRAUENSART BEI EINER !USLANDSREISE mindestens vierzehn Tage vor der Abreise benachrichtigen müssen? © Wicki58 s 3IEGLEICHNACHDER!NERKENNUNGDER!RBEitsunfähigkeit durch den Vertrauensarzt eine Reihe von Unterlagen erhalten? Einige dieser Unterlagen müssen Sie ausfüllen und der Krankenkasse zurückschicken, andere müssen Sie aufbewahren? 14 © ojo images Krankenhausbehandlung Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Krankenhausbehandlungen. Allerdings fallen für den Patienten manchmal Zusatzkosten an. Gleich bei der Aufnahme muss der Versicherte wichtige Entscheidungen treffen: Zimmerwahl, Arztwahl usw., um böse finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Die Kosten für stationäre Leistungen können erheblich schwanken, je nach Krankenhaus, Arzt oder Art der Aufnahme. Aufnahmeerklärung Bei der Ankunft im Krankenhaus müssen Sie eine Aufnahmeerklärung ausfüllen, die als „Zimmerwahl und finanzielle Bedingungen“ bekannt ist. Diese Erklärung wird in doppelter Ausfertigung erstellt: eine für das Krankenhaus, eine für Sie. Bewahren Sie Ihre Kopie sorgfältig auf: sie kann sehr hilfreich sein, wenn Sie später die Rechnung anfechten möchten! Die Rechtsabteilung, die die Mitgliederinteressen vertritt, kann Ihnen bei der Klärung ungewöhnlicher Abrechnungen oder sonstigen Problemen mit der Rechnung helfen. 15 WOZU DIENT DIE AUFNAHMEERKLÄRUNG? Diese Erklärung enthält die finanziellen Informationen zu Ihrer stationären Behandlung. Auf diese Weise können Sie die Faktoren, die sich auf den Rechnungsbetrag auswirken, besser erkennen. Dort sind nämlich ganz deutlich die Zuschläge für das Zimmer und die übertariflichen Arzthonorare aufgeführt. Wussten Sie, dass... die Patientenrechte rechtlich geschützt sind? Dieses Gesetz fördert das Vertrauen und die Qualität der Beziehungen zwischen dem Patienten und seinem Arzt. Jeder Patient hat das Recht: s AUFEINEHOCHWERTIGE6ERSORGUNG s AUFDIEFREIE7AHLDES,EISTUNGSERBRINGERS IST AUS DER AUFNAHMEERKLÄRUNG DER GENAUE RECHNUNGSBETRAG ZU ERKENNEN? Nein, die Aufnahmeerklärung ist kein Kostenvoranschlag. Der genaue Rechnungsbetrag lässt sich nämlich nicht vorausberechnen. So sind Arztkosten nicht vorherzusagen, besonders wenn es zu Komplikationen kommt. Aber selbst für nichtärztliche Leistungen ist das kaum möglich. Vorsicht: bestimmte Kosten, wie Verschiedenes oder nicht vorhersehbare Kosten werden nicht in der Aufnahmeerklärung genannt. Diese Kosten tragen Sie möglicherweise selbst und sie können sehr hoch ausfallen. Sie können sich aber bei der Krankenhausverwaltung nach den Preisen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie Telefon, Fernsehen, Getränke usw. erkundigen. IHREN KRANKENHAUSAUFENTHALT VORBEREITEN Unter www.ckk-mc.be finden Sie ein Programm zum Vergleich der Preise aller Krankenhäuser des Landes. Dies ist ein sehr gutes Hilfsmittel zur Vorbereitung Ihres Krankenhausaufenthalts. Sie können auch die Kosten eines Krankenhausaufenthalts hochrechnen. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, rufen Sie einfach die Nummer 087 32 43 33 an oder besuchen Sie eine CKK-Geschäftsstelle. Unser Kundenberater werden die Kosten an Ihrer Stelle hochrechnen. 16 s àBERSEINEN'ESUNDHEITSZUSTANDINFORMIERT zu werden; s DERVORGESCHLAGENEN"EHANDLUNGNACHENT sprechender Aufklärung frei zuzustimmen oder diese abzulehnen; s DEN3TATUSDES,EISTUNGSERBRINGERSZUKENNEN (ob er sich an den Vertrag hält oder nicht); s SEINE!KTEEINZUSEHEN s 3CHUTZSEINERPERSÚNLICHEN$ATEN s SICH VON EINER 6ERTRAUENSPERSON SEINER Wahl vertreten zu lassen; s EINE6ERMITTLUNGIN!NSPRUCHZUNEHMEN Wussten Sie, dass... Rechnung s EIN .ICHTVERTRAGSARZT IN ALLEN :IMMERN übertarifliche Honorare fordern darf? Ihre Krankenhauskosten übernimmt die Krankenkassen bis zur Höhe des Tagespflegesatzes für ein Mehrbettzimmer. Diese Kosten überweist die Krankenkasse dem Krankenhaus direkt. Dieses Verfahren ist als Drittzahler-System oder unmittelbare Kostenabrechnung bekannt. Als Krankenhauspatient haben Sie selbst viele andere Kosten zu tragen: die gesetzlichen Eigenanteile für die Krankenhausbehandlung, zahlreiche gesetzliche Zuzahlungen (für Arzneimittel, klinische Biologie usw.), einen Patientenanteil am Tagespflegesatz, zusätzliche Telefonkosten usw. s 3IEBEI)HRER!NKUNFTIM+RANKENHAUSDARAUF bestehen können, von einem Vertragsarzt behandelt zu werden? s àBERTARImICHE(ONORAREUND:IMMERZUSCHLËGE Ihre Gesamtrechnung erheblich belasten können? s )HR!RZTBEIDER%INSETZUNGEINES)MPLANTATS (Hüfte, Magenband usw.) in der Lage sein muss, Sie über den (manchmal sehr hohen) Preis der eingesetzten Medizinprodukte zu informieren? Um diese zusätzlichen Kosten abzudecken bieten die Krankenkassen, aber auch die privaten Versicherungsgesellschaften, Krankenhausversicherungen. Die solidarische Krankenhausversicherung aber auch die wahlfreien Krankenhausversicherungen der CKK übernehmen zusätzliche Krankenhauskosten. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Versicherungen an. © pixdeluxe s DIESONSTIGEN+OSTEN4ELEFON+àHLSCHRANK Fernsehen, Begleitung erwachsener Patienten usw.) sich erheblich summieren können, besonders bei einem langen Aufenthalt? Das Krankenhaus muss Ihnen eine Preisliste der geläufigsten Leistungen und Produkte vorlegen können, die sonst noch anfallen können. SOLIDARISCHE KRANKENHAUSVERSICHERUNG – ZAHNZUSATZVERSICHERUNG DENTA-SOLIDAR Als Mitglied der CKK haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Die CKK ist die einzige belgische Krankenkasse, die allen Versicherten eine zusätzliche Krankenhausversicherung und eine Zahnzusatzversicherung anbietet, die automatisch im Krankenkassenbeitrag enthalten ist. Dank der solidarischen Krankenhausversicherung und der Denta-Solidar sind Sie richtig abgesichert. 17 Begriffserklärungen A Alleinstehender: Versicherter, der nach den Kriterien der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherten keine Mitversicherten hat. Amtlicher Tarif: Tarif für eine bestimmte Leistung, der vertraglich zwischen der Krankenkasse und den Gesundheitsleistungserbringern vereinbart wird. Leistungserbringer, die dem Vertrag beigetreten sind, verpflichten sich, die amtlichen Tarife anzuwenden. Der amtliche Tarif besteht aus dem Betrag, den die Kasse erstattet und einem gesetzlichen Eigenanteil (d.h. einem Betrag, den der Versicherte selbst zu tragen hat). Aufnahme: Aufnahme in eine medizinische Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim usw.) mit mindestens einer Übernachtung. B Behandlungsbescheinigung: ein offizieller und gesetzlich vorgeschriebener Beleg mit den Einzelheiten der Behandlung in verschlüsselter Form, den der Leistungserbringer dem Versicherten aushändigen muss. Auf Vorlage der Behandlungsbescheinigung kann der Versicherte sich die Leistungen von der Krankenkasse erstatten lassen. C CKK: Christliche Krankenkasse. D Drittzahler-System oder unmittelbare Kostenabrechnung: Abrechnungssystem, bei dem die Leistungserbringer und Gesundheitseinrichtungen ihre Kosten direkt mit der Krankenkasse des Versicherten abrechnen. Versicherte, die Leistungen im Rahmen des Drittzahler-Systems in Anspruch nehmen, brauchen nur den Unterschied zwischen dem Kassensatz und dem amtlichen Tarif zu zahlen. 18 E Erhöhte Kostenerstattung (EKE): früher besser bekannt als VIPO; dieses System sicherte sozial schwächere Personen ab, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Schwelle liegen. Das EKE-System sichert diesen Personen den höchsten Erstattungssatz für alle Gesundheitsleistungen. G Gesetzliche Eigenanteile oder Zuzahlung: der Betrag des amtlichen Tarifs, den der Patient selbst zu tragen hat nachdem er den Kassensatz mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Gesundheitsleistungserbringer: Dienstleister, der ärztliche oder nichtärztliche Gesundheitsleistungen erbringt (Hausarzt, Facharzt, Kinesiotherapeut, Krankenpfleger usw.) Gesundheits- und Pflegepflichtversicherung (GEPV): auch gesetzliche Krankenversicherung genannt. Dies ist der Zweig des sozialen Sicherungssystems, der für die Erstattung der Gesundheitsleistungen und die Gewährung der Geldleistungen zuständig ist. H Helfender Ehepartner: Ehepartner eines Selbstständigen, der diesem bei der Ausübung seiner Tätigkeit hilft. I Invalidität (Erwerbsunfähigkeit): krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die länger als ein Jahr dauert und vom ärztlichen Invaliditätsrat des Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung auf Vorschlag des Vertrauensarztes der Krankenkasse anerkannt wird. K Krankenhausaufenthalt: Aufnahme in ein Krankenhaus zur Durchführung einer medizinischen Behandlung. Krankenkasse: eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Vereinigung von Personen, die sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren. Ziel der Krankenkassen ist die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens (Gesetz vom 6. August 1990). M Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER): Erstattung der Gesundheitsausgaben eines Haushalts, die eine bestimmte Schwelle überschreiten. Sobald die gesetzlichen Eigenanteile der Patienten eine bestimmte Schwelle überschreiten, werden alle weiteren Eigenanteile (Zuzahlungen) von der Krankenkasse übernommen. Mitglied: Versicherter, der sich dazu entschieden hat, Mitglied der Christlichen Krankenkasse zu werden, um für sich selbst und seine Mitversicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung über diese Krankenkasse zu beziehen. Mitversicherter: Leistungsberechtigter, der nicht als Hauptversicherter geführt wird, sondern einen gesetzlichen Leistungsanspruch als Mitversicherter aus der Versicherung eines Hauptversicherten ableitet. P Primäre Arbeitsunfähigkeit: erstes Jahr der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die vom Vertrauensarzt der Krankenkasse anerkannt wird. S der Versicherten, Steuern und staatliche Zuschüsse. Diese Versicherung deckt Einkommensverluste und alle durch die Schwierigkeiten des Lebens entstehenden Auslagen. U Übertarifliche Honorare: Abhängig von der Praxis und dem Status des Arztes kann dieser zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die über die amtlichen Tarife hinausgehen. V Versorgung: Bereitstellung ärztlicher oder nichtärztlicher Gesundheitsleistungen (z.B. Beratung bei einem Hausarzt, Zahnsteinentfernung beim Zahnarzt). Vertrauensarzt: Arzt der die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten überwacht und die Auslagen für Gesundheitsleistungen prüft (Logopädie, Heilgymnastik usw.). Der Vertrauensarzt wird vom Kontrolldienst der Landesinstituts für Krankenund Invalidenversicherung vereidigt, aber vom medizinischen Dienst der Krankenkasse bezahlt, dem er untersteht. Vertrauensärzte spielen eine wichtige medizinische und soziale Rolle bei der Orientierung und Beratung der Versicherten. Auf diese Weise trägt er zu einem optimalen Umgang mit den Ressourcen der Sozialversicherung bei. Z Zusatzversicherung: als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Christliche Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern Leistungen anzubieten, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Die Zahlung der Beiträge zu dieser Zusatzversicherung ist Pflicht. Soziales Sicherungssystem oder soziale Sicherheit: Sozialversicherung auf Gegenseitigkeit und Solidarbasis, finanziert über persönliche Beiträge 19 Kontaktieren Sie uns Tel. 087 32 43 33 Zu den üblichen Bürozeiten: montags bis freitags 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr www.ckk-mc.be Regionaldirektionen MC Verviers-Eupen Rue Laoureux 25-29, 4800 Verviers [email protected] [email protected] (deutschsprachige Kundenberatung) MC Liège Place du XX Août 38, 4000 Liège Tel: 04 230 16 40 [email protected] MC Saint-Michel Bld Anspach 111-115, 1000 Brussels Tel: 02 501 58 58 [email protected] MC Hainaut Picardie Rue Saint-Brice 44, 7500 Tournai Tel: 069 25 62 11 [email protected] MC Province de Namur Rue des Tanneries 55, 5000 Namur Tel: 081 24 48 11 [email protected] MC Hainaut Oriental Rue du Douaire 40, 6150 Anderlues Tel: 071 54 85 48 [email protected] MC Province de Luxembourg Rue de la Moselle 7-9, 6700 Arlon Tel: 063 211 711 [email protected] MC Brabant Wallon Bd des Archers 54, 1400 Nivelles Tel: 067 89 36 36 [email protected] Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579/40, 1031 Brüssel MICBRO013AL-15 – September 2015 – Cover-Foto: © timsa Auf Recyclingpapier gedruckt In unserer vollständigen Broschüre „Ihre Vorteile und Leistungen“ finden Sie alle Vorteile und Leistungen unserer Krankenkasse. 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