Die Christliche Krankenkasse zeigt Ihnen den Weg

Die Christliche Krankenkasse
zeigt Ihnen den Weg
Ein praktischer Leitfaden
2015
CHRI
S
KRAN T L I C H E
KENK
ASSE
Gemeinsam für Ihre Gesundheit.
Inhalt
Einleitung
3
Alles, was Sie über Ihre Krankenkasse wissen müssen
3
Anmeldung bei der Krankenkasse
5
Mitversicherter oder Versicherter?
Wann sollten Sie sich bei der Krankenkasse anmelden?
5
6
Wichtige Unterlagen
7
Wie erhalten Sie eine Rückerstattung
9
Erhöhte Kostenerstattung
10
Arbeitsunfähigkeit
13
Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
13
Unfallverletzungen?
14
Krankenhausbehandlung
15
Aufnahmeerklärung
Rechnung
15
17
Begriffserklärungen
18
Kontaktieren Sie uns
20
Die Christliche Krankenkasse (CKK) veröffentlicht zahlreiche Faltblätter zu einer Vielzahl von
Themen: Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausversicherung, maximale Gesundheitsrechnung usw.
Bestellen können Sie diese Infoblätter über die regionale Rufzentrale 087 32 43 33 oder über
www.ckk-mc.be. Sie können auch gleich welche Geschäftsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen.
© GlobalStock
Einleitung
WILLKOMMEN IN BELGIEN!
Vielfach wird behauptet, dass Belgien eines
der besten sozialen Systeme der Welt besitzt,
und möglicherweise stimmt das auch. Dann ist
das aber auch das Ergebnis eines langjährigen
Einsatzes unserer Krankenkasse für den Zugang
zu einer hochwertigen Versorgung. Wir hoffen,
dass Sie auf den folgenden Seiten sämtliche
Auskünfte finden, die Sie brauchen, um unser
soziales Sicherungssystem und unsere gesetzliche
Kranken- und Invalidenversicherung in Anspruch
zu nehmen.
Alles, was Sie über
Ihre Krankenkasse
wissen müssen
ÜBER WELCHES SOZIALE SICHERUNGSSYSTEM VERFÜGT BELGIEN?
Die belgische Sozialversicherung besteht aus
mehreren großen Zweigen, darunter die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und
die Kranken- und Invalidenversicherung.
WAS IST EINE „MUTUALITÄT“ (mutualité/
mutualiteit auf Französisch bzw.
Niederländisch)
Die „Mutualität“ ist ein Krankenversicherungsverein
auf Gegenseitigkeit, also eine Krankenkasse auf
3
Gegenseitigkeit. Wichtigste Aufgaben der Christlichen Krankenkasse (CKK) sind die Teilerstattung
der Gesundheitskosten und die Zahlung eines
Ersatzeinkommens bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Über diese Hauptaufgaben im
Rahmen des Landesinstituts für Kranken- und
Invalidenversicherung (LIKIV) hinaus bietet die
CKK ihren Mitgliedern auch noch zusätzliche
eigene Leistungen.
Die Krankenkassen, wie zum Beispiel die Christliche
Krankenkasse, haben den gesetzlichen Auftrag zur
Durchführung der Krankenversicherung. Wir sind
stolz darauf, sagen zu können, dass mehr als 4,4
Millionen Belgier bei der Christlichen Krankenkasse
(CKK) versichert sind.
WIE KOMME ICH IN DEN GENUSS DES
BELGISCHEN GESUNDHEITSWESENS?
Die Leistungen werden in drei Fällen
gewährt:
wenn Sie eine Gesundheitsfachkraft aufsuchen;
wenn Sie in ein Krankenhaus müssen;
wenn Sie eine Arzneimittelverordnung erhalten.
Zunächst empfehlen wir Ihnen, sich bei der CKK
anzumelden. Bei der Anmeldung erhalten Sie
eine Krankenversicherungsnummer. Das ist ein
einfaches und effizientes Mittel, um sämtliche
Krankenkassenunterlagen zu speichern und
abzurufen. Sie selbst, aber auch Ihre Mitversicherten, erhalten gelbe Erkennungsaufkleber
mit dieser Nummer und eine ISI+ Karte.
Die CKK begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang. Aus
diesem Grund sind unsere Vorteile und Leistungen
vielfältig und wachsen mit Ihren Bedürfnissen
und denen Ihrer Familie.
4
Was die CKK sonst noch bietet:
Erstattung von bzw. Beteiligung an den Kosten
für Impfungen, Sehhilfen, zahnärztliche Leistungen, häusliche Versorgung, Krankentransport,
alternative Heilverfahren usw.;
Vorteile und Leistungen für die Familie: Geburtsgeschenk, Erstattung von Leistungen, Leistungen
für Kinder, Verleih von Sanitätsmaterial usw.
Krankenhausversicherung;
Zahnzusatzversicherung;
Ferien und Freizeit für alle;
Informationen über Ihre Rechte und deren Schutz;
Bewegungen, die nach dem Solidaritätsgrundsatz
ausgerichtet sind.
Wussten Sie, dass...
die Selbstständigen ein eigenes Sozialversicherungssystem haben, aber auch zum
sozialen Sicherungssystem beitragen?
CKK KUNDENBERATER
In jeder CKK-Geschäftsstelle warten Berater
auf Sie, die Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite stehen. Diese hören Ihnen zu und
beraten Sie, sodass wir gemeinsam die
beste Lösung für Ihre persönliche Lage
finden. Diese können Sie auch an andere
Dienststellen verweisen: Sozialdienst,
Pensionsdienst usw. Zögern Sie nicht, alle
Fragen zu stellen, die Sie auf dem Herzen
haben.
© Halfpoint
Anmeldung bei
der Krankenkasse
Mitversicherter
oder Versicherter?
Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Versichertenkategorien:
Der Hauptversicherte
Der Hauptversicherte ist eine Person (entweder
Arbeitnehmer, Selbstständiger, Arbeitsloser
oder Rentner), die den Anspruch auf die
Gesundheitsleistungen eröffnet (den persönlichen Leistungsanspruch, aber auch den
seiner/ihrer Mitversicherten).
Der Mitversicherte
Wer kann mitversichert werden?
Kinder/Jugendliche unter 25: Kinder, Enkelkinder,
Pflegekinder (wie Au Pair z.B.) usw.
Personen, die mit dem Hauptversicherten zusammenleben und deren Einkommen unterhalb einer
bestimmten Grenze liegen: Ehepartner, Verwandter
in aufsteigender Linie, Mitbewohner.
Ein getrennt lebender Ehepartner, der mindestens
ein unterhaltsberechtigtes Kind zu versorgen
hat, das als mitversichert zu betrachten ist, der
Unterhaltszahlungen erhält, der Anspruch auf
Leistungen über den anderen Ehepartner hat oder
einen Teil der Pension des anderen Ehepartners
bezieht (und dessen Einkünfte unterhalb einer
bestimmten Grenze bleiben).
Der Mitversicherte ist eine Person, die den
Anspruch auf die Gesundheitsleistungen vom
Anspruch des Hauptversicherten ableitet.
5
Wann sollten Sie sich bei
der Krankenkasse anmelden?
Sie können einer Krankenkasse beitreten als Ansässiger, Student, Arbeitnehmer oder Mitversicherter.
In allen Fällen sollten Sie unsere genauen Bedingungen prüfen.
Anmeldung als Ansässiger
Sie müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung
vorlegen (wenn Sie Angehöriger eines
Staates sind, der nicht zum Europäischen
Wirtschaftsraum gehört).
Anmeldung als Mitversicherter
Lassen Sie sich die erforderlichen Anmeldungsvordrucke mit den Kontaktdaten der
Person aushändigen, mit der Sie zusammenleben (Erkennungsaufkleber der Krankenkasse oder ISI+Karte). Oder kommen
Sie ganz einfach mit der Person vorbei, mit
der Sie zusammenleben, um die Unterlagen
gemeinsam vor Ort auszufüllen. Vergessen
Sie Ihren Personalausweis bzw. Ihre Meldebescheinigung für Ausländer nicht.
Anmeldung als Student
Sie müssen Ihre Immatrikulationsbescheinigung an einer Uni oder Hochschule vorlegen
(Kopie genügt).
Anmeldung als Bürger
der Europäischen Union
Anmeldung als Arbeitnehmer
Sie müssen einen Sozialversicherungsnachweis Ihres Arbeitgebers vorlegen.
6
Wenn Sie Angehöriger eines Staates der
Europäischen Union sind, haben Sie mehrere
Möglichkeiten der Anmeldung im Rahmen des
zwischenstaatlichen Rechts. Das bedeutet,
dass Sie möglicherweise als Arbeitnehmer
von Ihrem ausländischen Arbeitnehmer
nach Belgien entsandt wurden, um hier
einen beruflichen Auftrag zu erfüllen, oder
dass Sie ausschließlich eine ausländische
Rente beziehen (und Ihren Wohnsitz in
Belgien haben).
Zu Fragen des zwischenstaatlichen Rechts
können Sie sich gerne an einen unserer Kundenberater wenden.
© TommL
Wichtige Unterlagen
Wenn Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden,
erhalten Sie eine Reihe hilfreicher Unterlagen
für den weiteren Verlauf der Kontakte mit der
Krankenkasse. Diese eröffnen Ihnen den Anspruch
auf Gesundheitsleistungen und die unterschiedlichen
Formen der Rückerstattung.
Wussten Sie, dass...
s 3IE)HRE)3)+ARTEIMMERBEISICHTRAGENMàSSEN
Diese benötigen Sie in der Apotheke, im Krankenhaus, in der Poliklinik oder bei den Kontakten
mit dem Kundenberater der Krankenkasse usw.?
s $IE ISI+Karte nicht im Ausland gilt? Wenn
Sie ins Ausland verreisen, bestellen Sie den
erforderlichen Anspruchsschein.
Genaue und aktuelle Informationen
sind sehr wichtig für uns. Bitte melden
Sie sich in folgenden Fällen stets bei
Ihrer Krankenkasse:
Unfall (privat, Verkehrsunfall, Arbeitsunfall usw.);
wenn Ihr Beschäftigungsstatus sich ändert;
wenn Ihre Anschrift sich ändert;
wenn Ihre Bankverbindung sich ändert;
wenn Sie die ISI+Karte verlieren;
wenn Sie krankgeschrieben werden oder ins
Krankenhaus müssen;
wenn Sie heiraten/mit jemandem zusammenziehen;
im Falle einer Trennung/Scheidung;
bei Geburt/Adoption eines Kindes;
wenn Sie in den Ruhestand treten;
bei einem Sterbefall.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Versicherte
eine ISI+Karte erhält. Wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen
haben, erhalten Sie eine Nationalregisternummer.
Diese Nummer steht auf Ihrem Ausweis. In diesem
Fall erhalten Sie keine ISI+Karte und Ihr Ausweis
dient auch als Krankenversicherungsausweis.
Der Chip auf Ihrer Karte enthält auch noch andere
Daten, die nur mit einem speziellen Gerät gelesen
werden können, und zwar die Kennnummer Ihrer
Krankenkasse, Ihre Krankenversicherungsnummer,
7
die Anfangs- und Enddaten Ihres Leistungsanspruchs, Ihr Anspruch auf unmittelbare Kostenabrechnung usw.
ERKENNUNGSAUFKLEBER
Jeder Haupt- und Mitversicherte erhält kleine
Erkennungsaufkleber auf seinen eigenen Namen.
Diese Aufkleber enthalten eine Reihe von Informationen, die zur Erkennung des Versicherten
dienen: Name und Kennnummer der Krankenkasse,
Name, Anschrift und Krankenversicherungsnummer des Versicherten und Erstattungskode.
Sie dienen auch der Erkennung von Unterlagen
wie Behandlungsbescheinigungen der Ärzte,
Kinesiotherapeuten usw.
MC 135
DROULANE SYLVIE
RUE PETER BENOIT 3
1040 ETTERBEEK
110/110
670410 196 82
Nach jeder Beratung durch einen Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt usw.) wird Ihnen eine
Behandlungsbescheinigung ausgehändigt, die
Auskünfte über die durchgeführte Behandlung
und den hierfür gezahlten Preis enthält. Diese
Behandlungsbescheinigungen müssen Sie der
Krankenkasse vorlegen, die Ihnen den Kassenanteil erstattet. Sie müssen wissen, dass Sie
einen Teil dieser Kosten selbst tragen müssen.
Das sind die gesetzlichen Zuzahlungen oder
Eigenanteile. Hinzu kommen manchmal übertarifliche Forderungen des Leistungserbringers,
die Sie ebenfalls selbst tragen müssen.
In der Apotheke zahlen Sie nur die gesetzlichen
Eigenanteile, wenn Sie erstattungsfähige Arzneimittel erhalten.
Wussten Sie, dass...
NISS
Bei der CKK sind die Erkennungsaufkleber gelb,
weshalb Sie manchmal nach Ihren „gelben Aufklebern“ in unseren Schreiben oder bei unserer
Kontakten gefragt werden.
Wussten Sie, dass...
s 3IE IMMER EINEN GELBEN !UFKLEBER AUF ALLE
Unterlagen heften müssen, die Sie der Krankenkasse zuschicken, wie Behandlungsbescheinigungen usw.?
s 3IEIMMEREINIGEGELBE!UFKLEBERBEISICHTRAGEN
sollten? Diese sind hilfreich, wenn Sie zum
Arzt, zum Zahnarzt oder zum Kundenberater
der Krankenkasse gehen.
8
BEHANDLUNGSBESCHEINIGUNGEN
s 3IEBEIJEDEM!RZT:AHNARZTBESUCHUSWEINE
(grüne, weiße, blaue oder orangefarbene)
Behandlungsbescheinigung erhalten? Verlieren
Sie diese Behandlungsbescheinigungen nicht,
andernfalls können die Kosten nicht mit der
Krankenkasse abgerechnet werden.
s 3IEZWEI*AHRELANG:EITHABENDIE'ESUNDHEIT
skosten mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen?
Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist, darf die
Kasse Ihnen keine Kosten mehr erstatten.
IHRE PERSÖNLICHE AKTE ONLINE
Über die CKK-Website (www.ckk-mc.be)
können Sie Ihre Erstattungen verfolgen
und ausdrucken, Aufkleber oder eine neue
ISI+Karte (bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw.) bestellen. Sie können auch eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestellen
und ausdrucken, Ihre persönlichen Daten
oder die Ihrer Mitversicherten unter 18 prüfen.
© urbancow
Wie erhalten Sie
eine Rückerstattung
Das Honorar des Leistungserbringers und die
Höhe der Erstattung durch die Krankenkassen
werden vertraglich geregelt. Diese Verträge
haben Gesetzeskraft. Allerdings steht es den
Leistungserbringern frei, diesen Verträgen beizutreten oder sie abzulehnen. Leistungserbringer,
die dem Vertrag beitreten, sind sogenannte
„Vertragsleistungserbringer“.
VERTRAGSLEISTUNGSERBRINGER
(Vertragsärzte, Vertragszahnärzte usw.)
Diese Gesundheitsleistungserbringer verpflichten
sich, die amtlichen Honorarsätze anzuwenden,
die zwischen den Krankenkassen und den Vertretern
der Leistungserbringer vertraglich vereinbart wurden.
Bei diesen Leistungserbringern zahlen Sie nur die
gesetzlichen Eigenanteile (oder Zuzahlungen).
NICHTVERTRAGSLEISTUNGSERBRINGER
(Nichtvertragsärzte, Nichtvertragszahnärzte usw.)
Diese Leistungserbringer haben sich entschieden,
den Vertrag zwischen den Kassen und den Gesundheitsleistungserbringern nicht zu unterzeichnen und haben demnach das Recht, ihre
Honorare nach freiem Ermessen festzulegen.
Wenn Sie also einen solchen Leistungserbringer
aufsuchen, erhalten Sie von der Kasse lediglich
den (obenerwähnten) amtlichen Tarif zurück.
Die übertariflichen Forderungen des Leistungserbringers und die gesetzlichen Eigenanteile
(Zuzahlungen) tragen Sie selbst.
TEILWEISE VERTRAGLICH GEBUNDENE
LEISTUNGSERBRINGER
Andere Leistungserbringer halten sich zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen oder
Orten (Privatpraxis, Klinik usw.) an den Vertrag.
Leider ist es nicht immer einfach, auszumachen,
wann diese Leistungserbringer sich an den amtlichen Tarif halten und wann nicht.
9
Erhöhte Kostenerstattung
VERSICHERTE, DIE ANSPRUCH AUF
DIE ERHÖHTE KOSTENERSTATTUNG
(EKE) HABEN
In der Krankenversicherung ist für bestimmte
Patienten eine höhere Rückvergütung für ärztliche
Behandlungen und Arzneimittel vorgesehen. Es
ist die Rede von der erhöhten Kostenerstattung
(EKE, früher besser bekannt als Vorzugstarif).
Zu diesem Personenkreis gehören:
Versicherte, die eine Sozialleistung erhalten:
Integrationseinkommen (oder eine gleichwertige
Leistung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums ÖSHZ), die Invalidengeld (Erwerbsunfähigkeitsrente) beziehen, körperlich oder geistig
behinderte Kinder, mit einem Behinderungsgrad
von mindestens 66%, Bezieher eines erhöhten
Kindergeldes (seit Januar 2008), Bezieher des
garantierten Einkommens für Betagte usw.
Diese Versicherten erhalten die EKE ohne Prüfung
ihrer Mittel;
Witwen/Witwer, Behinderte, Waisen, Rentner,
Arbeitslose (seit mehr als einem Jahr), Bezieher
eines erhöhten Kindergeldes wegen einer
Behinderung, Versicherte mit geringem Einkommen. Diese Versicherten dürfen eine
bestimmte Einkommensschwelle nicht überschreiten. Zu diesem Zweck findet eine Prüfung
ihrer Mittel statt.
10
WWW.CKK-MC.BE
Hier finden Sie unzählige Informationen
über die Vorteile und Leistungen der CKK,
die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen, die neuesten Gesundheitsnachrichten aus Ihrer Region, Formulare zum
Downloaden und vieles mehr. Auf unserer
Website können Sie auch die Tarife der
Vertragsärzte sowie die Erstattungssätze
(Kassenanteile) prüfen. Sie können auch
nachschauen, ob Ihr Leistungserbringer
sich an den Vertrag mit den Kassen hält.
Für Infos in deutscher Sprache klicken Sie
auf „Was tun bei?“ im linken Menü, und
klicken Sie auf „Willkommen in Belgien“.
UNMITTELBARE KOSTENABRECHNUNG
(Drittzahler)
Durch die unmittelbare Kostenabrechnung vermeiden
Sie die Vorleistung für bestimmte Behandlungen.
Sie zahlen dann nur die gesetzlichen Eigenanteile
(Zuzahlungen). Bestimmte Leistungen sind in jedem
Fall unmittelbar mit der Krankenkasse abzurechnen
(z.B. Krankenhausleistungen). Die Bestimmungen
sind je nach geltendem Vertrag unterschiedlich.
Für ärztliche Beratungen und Hausbesuche darf
das Drittzahler-System nur angewandt werden,
wenn der Patient zu einer der folgenden Kategorien
gehört:
Leistungsberechtigte, die Anspruch auf die
erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben;
Leistungsberechtigte, die zu einem Haushalt
gehören, dessen Jahresbruttoeinkommen nicht
über dem Betrag des Integrationseinkommens
liegt;
Leistungsberechtigte, die seit mehr als 6 Monate
hintereinander vollständig arbeitslos sind
(Haushaltsvorstand oder Alleinerziehende);
Bezieher eines erhöhten Kindergeldes. Den
Leistungserbringern steht es frei, die Kosten
über das Drittzahler-System direkt mit der Kasse
Für wen?
abzurechnen oder nicht. Wenn Sie dieses
System nutzen, erhalten sie von der Krankenkasse
genau den vereinbarten Kassensatz.
Es gibt mehrere Arten von maximalen Gesundheitsrechnungen mit unterschiedlichen Schwellenwerten: einkommensbedingte, sozialbedingte
und individuelle maximale Gesundheitsrechnung.
Damit das System der MAGER zur Anwendung
kommt, müssen die gesetzlichen Eigenanteile
(Zuzahlungen) der Patienten bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese hängen vom
Haushaltseinkommen vor Steuern ab.
MAXIMALE GESUNDHEITSRECHNUNG
(MAGER)
Das System der maximalen Gesundheitsrechnung
(MAGER) sorgt dafür, dass kein Haushalt mehr als
einen bestimmten Betrag jährlich für Gesundheitsleistungen ausgeben muss. Dieser Betrag hängt
vom sozialen Status oder vom Einkommen des
Haushalts ab. Alle Leistungsberechtigten, die (zum
1. Januar des Rechnungsjahres für die maximale
Gesundheitsrechnung) unter der gleichen Adresse
gemeldet sind, werden als Haushalt für die maximale
Gesundheitsrechnung betrachtet. Es wird nicht
zwischen Verheirateten und Mitbewohnern unterschieden. Auch Alleinstehende gelten als „Haushalt“.
Mehr hierzu kann Ihnen gerne jeder
Kundenberater der Krankenkasse sagen.
DIE ALLGEMEINE MEDIZINISCHE AKTE
(AMA)
Die allgemeine medizinische Akte (AMA) enthält
sämtliche Daten, Berichte (von Beratungen
und Hausbesuchen) des Hausarztes, Auskünfte
und Untersuchungsergebnisse von Fachärzten.
Jeder Versicherte hat das Recht, eine allgemeine
medizinische Akte bei seinem Hausarzt zu eröffnen.
Welche Gesundheitskosten werden
für die MAGER berücksichtigt?
gesetzliche Eigenanteile (Zuzahlungen) bei
Ärzten, Kinesiotherapeuten, Krankenpflegern,
nichtärztlichen Gesundheitsfachleuten usw.*
Zuzahlungen für technische Leistungen, wie Chirurgie, technische Untersuchungen, Laborkosten,
Untersuchungen usw.
Zuzahlungen für Arzneimittel der Kategorien
A, B und C (ausgenommen Cx und Cs). (Die
Arzneimittelkategorie befindet sich auf der
Arzneimittelpackung).
Bestimmte Krankenhauskosten.
* Übertarifliche Honorare oder Zuschläge werden nicht
© Istockphoto.com
berücksichtigt.
11
Der Vorteil für den Patienten
GENERIKA
Sobald Sie Ihren Hausarzt mit der Führung Ihrer
allgemeine medizinische Akte beauftragen, zahlen
Sie 30% weniger Eigenanteile für Ihre Beratungen
bei diesem Hausarzt.
Wenn ein Pharmahersteller ein neues Mittel auf
den Markt bringt, hat sie 20 Jahre lang die Alleinvertriebsrechte (Patentschutz). Sobald dieser
Schutz abgelaufen ist, können andere Unternehmen
die Wirkstoffe des Bezugsmittels frei verwenden,
um ein Arzneimittel mit genau derselben Wirkung
herzustellen. Wenn die gleiche Wirksamkeit für
beide Arzneimittel anerkannt wird, erhält das neue
Mittel ein Label als „Generikum“ und wird von der
Kasse erstattet, vorausgesetzt, es ist mindestens
30 Prozent billiger als das Original. Dann ist das
Bezugsmittel nicht mehr exklusiv und auch für
dieses Mittel zahlt die Kasse dann weniger. Sie
übernimmt nur noch den Kostenanteil, den Sie
auch für das entsprechende Generikum zahlt.
Das Generikum wird auf diese Weise mindestens
2,7 Mal billiger als das Bezugsarzneimittel (4 Mal
billiger für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte
Kostenerstattung haben).
Wussten Sie, dass...
s 3IE BEI CHRONISCHEN ,EIDEN EINEN 3ONDERzuschuss erhalten? Ihr Kundenberater kann
Sie hierzu ausführlich beraten.
s "ESTIMMTE "EHANDLUNGEN MàSSEN VOM
medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse
(Vertrauensarzt) genehmigt werden (Kieferorthopädie, Arzneimittel, Kinesiotherapie
usw.). Ihr Kundenberater kann Sie hierzu
ausführlich beraten.
s !B *AHREN ERHALTEN 3IE ALS CHRONISCHER
Patient eine Ermäßigung von 30% auf Ihre
Zuzahlungen für Hausbesuche des Hausarztes.
Diese Ermäßigung gilt auch für alle anderen
Allgemeinmediziner, die Zugang zu Ihrer
allgemeinen medizinischen Akte haben.
Wenn Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin
mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte beauftragen möchten, brauchen Sie
ihn oder sie beim nächsten Besuch nur darauf
anzusprechen. Zur Einrichtung der allgemeinen medizinischen Akte erhält der Arzt eine
besondere Vergütung, die Ihnen aber in voller
Höhe erstattet wird. Zur Fortführung der Akte
müssen Sie jedes Jahr einen bestimmten Betrag
zahlen (der Ihnen aber wiederum in voller Höhe
erstattet wird).
12
© GlobalStock
Was müssen Sie tun?
© Smitt
Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie (wegen Krankheit oder Unfall) arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, sind Sie
verpflichtet, der Krankenkasse so schnell wie
möglich eine Krankmeldung einzureichen („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“).
Lassen Sie sich die Bescheinigung von Ihrem Hausarzt ausfüllen, kleben Sie einen gelben Aufkleber
auf und versenden Sie die Bescheinigung mit der
Post).
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES : Sie dürfen
die Krankmeldungen nicht in die grünen
Briefkästen der Krankenkasse einwerfen,
denn der Poststempel ist für das Versanddatum
ausschlaggebend. Je nach Status haben Sie
zwischen 48 Stunden und 28 Tagen Zeit,
Ihrer Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu
melden. Ihr Kundenberater kann Ihnen genau
sagen, welche Fristen für Sie gelten. Im Zweifelsfall
verschicken Sie die Krankenmeldung innerhalb
von 48 Stunden.
Arbeitsunfähigkeit
und Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität)
PRIMÄRE ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Das erste Jahr der Arbeitsunfähigkeit wird als
„primäre Arbeitsunfähigkeit“ bezeichnet.
Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit nach
Ablauf der gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung Krankengeld. In den ersten Tagen oder
Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen
der Arbeitgeber, abhängig von zahlreichen Faktoren
(Art des Beschäftigungsvertrags, Probezeit),
Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt fort. Sie haben nämlich
Anspruch auf die „gesetzliche Lohn- bzw.
Gehaltsfortzahlung“. In dieser Zeit erhalten Sie
noch kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Arbeitslose erhalten gleich zu Beginn Ihrer
Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Selbstständige erhalten im ersten Monat kein
Krankengeld (Karenzzeit).
13
Unfallverletzungen?
ERWERBSUNFÄHIGKEIT (Invalidität)
Bei Unfall müssen Sie die Krankenkasse benachrichtigen. Wenn Arztkosten als Folge des Unfalls
entstehen, vermerken Sie dies jedes Mal auf Ihrem
Erstattungsantrag unter Hinweis auf das Unfalldatum.
Bewahren Sie Ihre Zahlungsbelege und die Abrechnungen der Krankenkasse sorgfältig auf. Unterschreiben Sie nichts, ohne die Krankenkasse
vorher um Rat gefragt zu haben, auch wenn Ihnen
scheinbar hohe Abfindungen versprochen werden:
solche Abfindungen müssen die gesamten Unfallfolgekosten bis an Ihr Lebensende abdecken!
Wenn Sie länger als ein Jahr arbeitsunfähig
krankgeschrieben sind, gelten Sie als erwerbsunfähig und erhalten Invalidengeld. Der
Tagessatz des Invalidengeldes wird auf jeden
Fall neuberechnet, unabhängig von Status
(Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbstständiger).
Während der Invalidität prüft der Vertrauensarzt
der Krankenkasse regelmäßig anhand Ihrer
Erklärungen und ärztlicher Untersuchungen, ob
Sie immer noch erwerbsunfähig sind.
Wussten Sie, dass...
Wussten Sie, dass...
s 3IEDIE+RANKMELDUNGFRISTGERECHTEINREICHEN
müssen, um zu vermeiden, dass Ihr Krankengeld bis zum Datum des Eintreffens der
Krankmeldung um 10% gekürzt wird?
s 3IE ALLE 5NTERLAGEN ZU )HREM 5NFALL AUFBEwahren sollten: Arztleistungen, Heilgymnastik,
Fahrkosten zum Arzt, zum Krankenhaus,
Zuzahlungen usw.?
s DER 6ERTRAUENSARZT 3IE ZUR 5NTERSUCHUNG
vorladen darf? Bei ungerechtfertigter
Abwesenheit werden die Zahlungen der
Geldleistungen einstweilig oder dauerhaft
ausgesetzt.
s 3IEDIE+RANKENKASSESTETESDARAUFHINWEISEN
müssen, wenn Gesundheitsleistungen sich auf
einen Unfall beziehen?
s 3IEINDER:EIT)HRER!RBEITSUNFËHIGKEITSELBST
eine teilzeitige Beschäftigung nur mit vorheriger
Genehmigung des Vertrauensarztes ausüben
dürfen?
s DEN 6ERTRAUENSART BEI EINER !USLANDSREISE
mindestens vierzehn Tage vor der Abreise
benachrichtigen müssen?
© Wicki58
s 3IEGLEICHNACHDER!NERKENNUNGDER!RBEitsunfähigkeit durch den Vertrauensarzt
eine Reihe von Unterlagen erhalten? Einige
dieser Unterlagen müssen Sie ausfüllen und
der Krankenkasse zurückschicken, andere
müssen Sie aufbewahren?
14
© ojo images
Krankenhausbehandlung
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten
für Krankenhausbehandlungen. Allerdings fallen
für den Patienten manchmal Zusatzkosten an.
Gleich bei der Aufnahme muss der Versicherte
wichtige Entscheidungen treffen: Zimmerwahl,
Arztwahl usw., um böse finanzielle Überraschungen
zu vermeiden. Die Kosten für stationäre Leistungen
können erheblich schwanken, je nach Krankenhaus,
Arzt oder Art der Aufnahme.
Aufnahmeerklärung
Bei der Ankunft im Krankenhaus müssen Sie eine
Aufnahmeerklärung ausfüllen, die als „Zimmerwahl und finanzielle Bedingungen“ bekannt ist.
Diese Erklärung wird in doppelter Ausfertigung
erstellt: eine für das Krankenhaus, eine für Sie.
Bewahren Sie Ihre Kopie sorgfältig auf: sie kann
sehr hilfreich sein, wenn Sie später die Rechnung
anfechten möchten! Die Rechtsabteilung, die die
Mitgliederinteressen vertritt, kann Ihnen bei der
Klärung ungewöhnlicher Abrechnungen oder
sonstigen Problemen mit der Rechnung helfen.
15
WOZU DIENT DIE
AUFNAHMEERKLÄRUNG?
Diese Erklärung enthält die finanziellen Informationen
zu Ihrer stationären Behandlung. Auf diese Weise
können Sie die Faktoren, die sich auf den Rechnungsbetrag auswirken, besser erkennen. Dort
sind nämlich ganz deutlich die Zuschläge für das
Zimmer und die übertariflichen Arzthonorare
aufgeführt.
Wussten Sie, dass...
die Patientenrechte rechtlich geschützt sind?
Dieses Gesetz fördert das Vertrauen und
die Qualität der Beziehungen zwischen dem
Patienten und seinem Arzt. Jeder Patient hat
das Recht:
s AUFEINEHOCHWERTIGE6ERSORGUNG
s AUFDIEFREIE7AHLDES,EISTUNGSERBRINGERS
IST AUS DER AUFNAHMEERKLÄRUNG
DER GENAUE RECHNUNGSBETRAG ZU
ERKENNEN?
Nein, die Aufnahmeerklärung ist kein Kostenvoranschlag. Der genaue Rechnungsbetrag lässt
sich nämlich nicht vorausberechnen. So sind
Arztkosten nicht vorherzusagen, besonders
wenn es zu Komplikationen kommt. Aber selbst für
nichtärztliche Leistungen ist das kaum möglich.
Vorsicht: bestimmte Kosten, wie Verschiedenes
oder nicht vorhersehbare Kosten werden nicht in
der Aufnahmeerklärung genannt. Diese Kosten
tragen Sie möglicherweise selbst und sie können
sehr hoch ausfallen. Sie können sich aber bei der
Krankenhausverwaltung nach den Preisen für
bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie
Telefon, Fernsehen, Getränke usw. erkundigen.
IHREN KRANKENHAUSAUFENTHALT
VORBEREITEN
Unter www.ckk-mc.be finden Sie ein Programm zum Vergleich der Preise aller Krankenhäuser des Landes. Dies ist ein sehr gutes
Hilfsmittel zur Vorbereitung Ihres Krankenhausaufenthalts. Sie können auch die Kosten
eines Krankenhausaufenthalts hochrechnen.
Wenn Sie keinen Internetzugang haben,
rufen Sie einfach die Nummer 087 32 43 33 an
oder besuchen Sie eine CKK-Geschäftsstelle.
Unser Kundenberater werden die Kosten an
Ihrer Stelle hochrechnen.
16
s àBERSEINEN'ESUNDHEITSZUSTANDINFORMIERT
zu werden;
s DERVORGESCHLAGENEN"EHANDLUNGNACHENT
sprechender Aufklärung frei zuzustimmen
oder diese abzulehnen;
s DEN3TATUSDES,EISTUNGSERBRINGERSZUKENNEN
(ob er sich an den Vertrag hält oder nicht);
s SEINE!KTEEINZUSEHEN
s 3CHUTZSEINERPERSÚNLICHEN$ATEN
s SICH VON EINER 6ERTRAUENSPERSON SEINER
Wahl vertreten zu lassen;
s EINE6ERMITTLUNGIN!NSPRUCHZUNEHMEN
Wussten Sie, dass...
Rechnung
s EIN .ICHTVERTRAGSARZT IN ALLEN :IMMERN
übertarifliche Honorare fordern darf?
Ihre Krankenhauskosten übernimmt die Krankenkassen bis zur Höhe des Tagespflegesatzes für
ein Mehrbettzimmer. Diese Kosten überweist die
Krankenkasse dem Krankenhaus direkt. Dieses
Verfahren ist als Drittzahler-System oder unmittelbare
Kostenabrechnung bekannt. Als Krankenhauspatient
haben Sie selbst viele andere Kosten zu tragen:
die gesetzlichen Eigenanteile für die Krankenhausbehandlung, zahlreiche gesetzliche Zuzahlungen
(für Arzneimittel, klinische Biologie usw.), einen
Patientenanteil am Tagespflegesatz, zusätzliche
Telefonkosten usw.
s 3IEBEI)HRER!NKUNFTIM+RANKENHAUSDARAUF
bestehen können, von einem Vertragsarzt
behandelt zu werden?
s àBERTARImICHE(ONORAREUND:IMMERZUSCHLËGE
Ihre Gesamtrechnung erheblich belasten
können?
s )HR!RZTBEIDER%INSETZUNGEINES)MPLANTATS
(Hüfte, Magenband usw.) in der Lage sein
muss, Sie über den (manchmal sehr hohen)
Preis der eingesetzten Medizinprodukte zu
informieren?
Um diese zusätzlichen Kosten abzudecken bieten
die Krankenkassen, aber auch die privaten Versicherungsgesellschaften, Krankenhausversicherungen.
Die solidarische Krankenhausversicherung aber auch
die wahlfreien Krankenhausversicherungen der CKK
übernehmen zusätzliche Krankenhauskosten. Wir
bieten Ihnen unterschiedliche Versicherungen an.
© pixdeluxe
s DIESONSTIGEN+OSTEN4ELEFON+àHLSCHRANK
Fernsehen, Begleitung erwachsener Patienten
usw.) sich erheblich summieren können,
besonders bei einem langen Aufenthalt?
Das Krankenhaus muss Ihnen eine Preisliste
der geläufigsten Leistungen und Produkte
vorlegen können, die sonst noch anfallen
können.
SOLIDARISCHE KRANKENHAUSVERSICHERUNG – ZAHNZUSATZVERSICHERUNG DENTA-SOLIDAR
Als Mitglied der CKK haben Sie die richtige
Entscheidung getroffen. Die CKK ist die
einzige belgische Krankenkasse, die allen
Versicherten eine zusätzliche Krankenhausversicherung und eine Zahnzusatzversicherung anbietet, die automatisch
im Krankenkassenbeitrag enthalten ist.
Dank der solidarischen Krankenhausversicherung und der Denta-Solidar sind Sie
richtig abgesichert.
17
Begriffserklärungen
A
Alleinstehender: Versicherter, der nach den Kriterien der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherten keine Mitversicherten hat.
Amtlicher Tarif: Tarif für eine bestimmte Leistung,
der vertraglich zwischen der Krankenkasse und
den Gesundheitsleistungserbringern vereinbart
wird. Leistungserbringer, die dem Vertrag beigetreten sind, verpflichten sich, die amtlichen
Tarife anzuwenden. Der amtliche Tarif besteht
aus dem Betrag, den die Kasse erstattet und
einem gesetzlichen Eigenanteil (d.h. einem
Betrag, den der Versicherte selbst zu tragen hat).
Aufnahme: Aufnahme in eine medizinische Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim usw.) mit mindestens einer Übernachtung.
B
Behandlungsbescheinigung: ein offizieller und
gesetzlich vorgeschriebener Beleg mit den Einzelheiten der Behandlung in verschlüsselter
Form, den der Leistungserbringer dem Versicherten
aushändigen muss. Auf Vorlage der Behandlungsbescheinigung kann der Versicherte sich
die Leistungen von der Krankenkasse erstatten
lassen.
C
CKK: Christliche Krankenkasse.
D
Drittzahler-System oder unmittelbare Kostenabrechnung: Abrechnungssystem, bei dem die Leistungserbringer und Gesundheitseinrichtungen
ihre Kosten direkt mit der Krankenkasse des Versicherten abrechnen. Versicherte, die Leistungen
im Rahmen des Drittzahler-Systems in Anspruch
nehmen, brauchen nur den Unterschied zwischen
dem Kassensatz und dem amtlichen Tarif zu zahlen.
18
E
Erhöhte Kostenerstattung (EKE): früher besser
bekannt als VIPO; dieses System sicherte sozial
schwächere Personen ab, deren Einkommen
unterhalb einer bestimmten Schwelle liegen.
Das EKE-System sichert diesen Personen den
höchsten Erstattungssatz für alle Gesundheitsleistungen.
G
Gesetzliche Eigenanteile oder Zuzahlung: der
Betrag des amtlichen Tarifs, den der Patient
selbst zu tragen hat nachdem er den Kassensatz
mit der Krankenkasse abgerechnet hat.
Gesundheitsleistungserbringer: Dienstleister,
der ärztliche oder nichtärztliche Gesundheitsleistungen erbringt (Hausarzt, Facharzt, Kinesiotherapeut, Krankenpfleger usw.)
Gesundheits- und Pflegepflichtversicherung
(GEPV): auch gesetzliche Krankenversicherung
genannt. Dies ist der Zweig des sozialen
Sicherungssystems, der für die Erstattung der
Gesundheitsleistungen und die Gewährung der
Geldleistungen zuständig ist.
H
Helfender Ehepartner: Ehepartner eines Selbstständigen, der diesem bei der Ausübung seiner
Tätigkeit hilft.
I
Invalidität (Erwerbsunfähigkeit): krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die länger als ein Jahr
dauert und vom ärztlichen Invaliditätsrat des
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung auf Vorschlag des Vertrauensarztes der
Krankenkasse anerkannt wird.
K
Krankenhausaufenthalt: Aufnahme in ein Krankenhaus zur Durchführung einer medizinischen
Behandlung.
Krankenkasse: eine nicht auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Vereinigung von Personen, die
sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren.
Ziel der Krankenkassen ist die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens
(Gesetz vom 6. August 1990).
M
Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER): Erstattung der Gesundheitsausgaben eines Haushalts,
die eine bestimmte Schwelle überschreiten.
Sobald die gesetzlichen Eigenanteile der Patienten
eine bestimmte Schwelle überschreiten, werden
alle weiteren Eigenanteile (Zuzahlungen) von
der Krankenkasse übernommen.
Mitglied: Versicherter, der sich dazu entschieden
hat, Mitglied der Christlichen Krankenkasse zu
werden, um für sich selbst und seine Mitversicherten
die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung über diese Krankenkasse zu beziehen.
Mitversicherter: Leistungsberechtigter, der nicht
als Hauptversicherter geführt wird, sondern
einen gesetzlichen Leistungsanspruch als Mitversicherter aus der Versicherung eines Hauptversicherten ableitet.
P
Primäre Arbeitsunfähigkeit: erstes Jahr der
krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die vom
Vertrauensarzt der Krankenkasse anerkannt wird.
S
der Versicherten, Steuern und staatliche Zuschüsse.
Diese Versicherung deckt Einkommensverluste
und alle durch die Schwierigkeiten des Lebens
entstehenden Auslagen.
U
Übertarifliche Honorare: Abhängig von der
Praxis und dem Status des Arztes kann dieser
zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, die über
die amtlichen Tarife hinausgehen.
V
Versorgung: Bereitstellung ärztlicher oder
nichtärztlicher Gesundheitsleistungen (z.B.
Beratung bei einem Hausarzt, Zahnsteinentfernung
beim Zahnarzt).
Vertrauensarzt: Arzt der die Arbeitsunfähigkeit
der Versicherten überwacht und die Auslagen
für Gesundheitsleistungen prüft (Logopädie,
Heilgymnastik usw.). Der Vertrauensarzt wird
vom Kontrolldienst der Landesinstituts für Krankenund Invalidenversicherung vereidigt, aber vom
medizinischen Dienst der Krankenkasse bezahlt,
dem er untersteht. Vertrauensärzte spielen eine
wichtige medizinische und soziale Rolle bei der
Orientierung und Beratung der Versicherten. Auf
diese Weise trägt er zu einem optimalen Umgang
mit den Ressourcen der Sozialversicherung bei.
Z
Zusatzversicherung: als Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit ist die Christliche Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern Leistungen
anzubieten, die die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung ergänzen. Die Zahlung der
Beiträge zu dieser Zusatzversicherung ist Pflicht.
Soziales Sicherungssystem oder soziale Sicherheit:
Sozialversicherung auf Gegenseitigkeit und Solidarbasis, finanziert über persönliche Beiträge
19
Kontaktieren Sie uns
Tel. 087 32 43 33
Zu den üblichen Bürozeiten: montags bis freitags 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
www.ckk-mc.be
Regionaldirektionen
MC Verviers-Eupen
Rue Laoureux 25-29, 4800 Verviers
[email protected]
[email protected] (deutschsprachige Kundenberatung)
MC Liège
Place du XX Août 38, 4000 Liège
Tel: 04 230 16 40
[email protected]
MC Saint-Michel
Bld Anspach 111-115, 1000 Brussels
Tel: 02 501 58 58
[email protected]
MC Hainaut Picardie
Rue Saint-Brice 44, 7500 Tournai
Tel: 069 25 62 11
[email protected]
MC Province de Namur
Rue des Tanneries 55, 5000 Namur
Tel: 081 24 48 11
[email protected]
MC Hainaut Oriental
Rue du Douaire 40, 6150 Anderlues
Tel: 071 54 85 48
[email protected]
MC Province de Luxembourg
Rue de la Moselle 7-9, 6700 Arlon
Tel: 063 211 711
[email protected]
MC Brabant Wallon
Bd des Archers 54, 1400 Nivelles
Tel: 067 89 36 36
[email protected]
Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579/40, 1031 Brüssel
MICBRO013AL-15 – September 2015 – Cover-Foto: © timsa
Auf Recyclingpapier gedruckt
In unserer vollständigen Broschüre „Ihre Vorteile und Leistungen“
finden Sie alle Vorteile und Leistungen unserer Krankenkasse.
Bestellen Sie die Broschüre telefonisch unter der 087 32 43 33
oder schreiben eine E-Mail an [email protected].
Download unter: www.ckk-mc.be.
Entdecken Sie unsere Website „Willkommen in Belgien“:
www.ckk-mc.be/willkommen-belgien
CHRI
S
KRAN T L I C H E
KENK
ASSE
Gemeinsam für Ihre Gesundheit.