Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Stand: Januar 2016 Mehr als 50% für Steuern und Abgaben Der „Staatsanteil“ am Strompreis liegt 2015 bei mehr als 50 Prozent. Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen übersteigen damit die Kosten für Erzeugung, Vertrieb und Transport. Den Anteil, den wir als Versorgungsunternehmen durch einen günstigen Einkauf und geringe Vertriebskosten „beeinflussen“ können, macht nach Abzug der regulierten Netzentgelte für den Transport weniger als 30 Prozent aus. Unser Einfluss auf den Strompreis ist damit sehr gering, da die Erzeugung des eigentlichen Produktes „Strom“ auch nicht zum Nulltarif zu haben ist. Stromsteuer Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch. Die bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer liegt derzeit bei 2,050 Cent/kWh netto. Die Stromsteuer gilt seit April 1999. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die das Versorgungsunternehmen an die Kommune zahlt. Es erhält hierdurch das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb seiner Leitungen zu nutzen, um damit sogenannte „Letztverbraucher“ mit Strom zu versorgen. Die Höhe der Konzessionsabgabe variiert in Anhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh (§ 2 Konzessionsabgaben-Verordnung (KAV)). Die Konzessionsabgabe für Lübbecke liegt derzeit bei 1,590 Cent/kWh netto. KWK-G Umlage Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, die zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, trägt zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei. Die KWK-G Umlage beträgt im Jahr 2016 0,445 Cent/kWh netto. EEG-Umlage Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf einen Anteil von mindestens 30 % zu erhöhen. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, diesen EEG-Strom vorrangig aufzunehmen und die im Gesetz festgelegten Vergütungssätze zu zahlen. Die Mehrkosten werden im Rahmen der EEG-Umlage auf die Verbraucher umgelegt und sind für das Jahr 2016 bundesweit auf 6,354 Cent/kWh netto festgelegt. Offshore-Haftungsumlage Um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen und die hohen Investitionsrisiken beim Ausbau finanziell abzusichern, hat die Bundesregierung die sogenannte "Offshore-Haftungsumlage" zum 01.01.2013 eingeführt. Diese wurde im Jahr 2016 als Umlage in Höhe von 0,039 Ct/kWh netto festgelegt. §19 StromNEV-Umlage Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung bei der Netzentgeltzahlung stromintensiver Industrien beschlossen. Nach den neuen Regelungen werden Industrieunternehmen auf Antrag von den Netzentgelten befreit, wenn der Stromverbrauch pro Jahr an einer Abnahmestelle mehr als 10 Mill. Kilowattstunden beträgt und eine Vollbenutzungszahl von 7.000 Std. erreicht wird. Der Ausgleich der Mindereinnahmen erfolgt über eine bundesweit einheitliche Umlage auf alle Stromkunden, die seit 01.01.2012 erhoben wird. Die sogenannte “§19 StromNEV-Umlage“ beträgt im Kalenderjahr 2016 0,378 Cent/kWh netto für die Abnahme bis 100.000 kWh und 0,050 Cent/kWh für den 100.000 kWh übersteigenden Jahresverbrauch. AbLaV Die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“ ist eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die die Nutzung von abschaltbaren Lasten in der Industrie zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit fördern soll. Die Umlage wurde ab dem 01.01.2014 erstmalig erhoben und wird für das Jahr 2016 mit 0,000 ct/kWh netto angegeben. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben. Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 EEG-Umlage 3,530 3,592 5,277 6,240 6,170 6,354 KWK-Umlage 0,030 0,002 0,126 0,178 0,254 0,445 Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 2,050 2,050 2,050 §19-StromNEV-Umlage - 0,151 0,329 0,092 0,237 0,378 Offshore-Umlage - - 0,250 0,250 -0,051 0,039 AbLaV - - - 0,009 0,006 0,000 Preise in Ct/kWh (netto)
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