Allgemeiner Preis der Grundversorgung

Allgemeiner Preis der Grundversorgung (gültig ab November 2014)
Stand: 01.01.2015
1. Grundversorgung für Haushalte
Für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke St. Ingbert GmbH. Die Preise gelten auch
bei einer sogenannten Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Der Grundversorger ist die Stadtwerke St. Ingbert GmbH.
Grundversorgung
Arbeitspreis
Mit dem Inkrafttreten der neuen StromGVV ist der
Grundversorger nach § 2 Abs. 3 verpflichtet, die
staatlich oder regulatorisch gesetzten Preisbestandteile,
soweit diese kalkulatorisch in den Endpreis der Grundversorgung einfließen gesondert auszuweisen.
Verrechnungs-/
Grundpreis (Eintarifzähler)
Cent/kWh
netto
Cent/kWh
brutto
Euro/Jahr
netto
Euro/Jahr
brutto
24,33
28,95
48,00
57,12
Mit dem Inkrafttreten der neuen StromGVV ist der Grundversorger nach § 2 Abs. 3 verpflichtet, die staatlich oder regulatorisch gesetzten Preisbestandteile,
soweit diese kalkulatorisch in den Endpreis der Grundversorgung einfließen gesondert auszuweisen.
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
a) Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten
Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Der durchschnittliche Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2015 bei ca. 25 Prozent.
b) Regulierte Netzentgelte (inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung)
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von
Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt unter anderem dazu,
dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind, dennoch liegen die Netzentgelte immer noch deutlich unter dem Niveau von 2006. Dieser Anteil
am Strompreis für Haushaltskunden liegt im Durchschnitt bei ca. 23 Prozent, kann aber regional stark variieren.
c) Den Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, Paragraph 19 StromNEV-Umlage, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungsumlage,
Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer)
Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile haben sich für 2015 noch einmal geändert. So beträgt 2015 die EEG-Umlage 6,170 ct/kWh und damit geringfügig weniger als in 2014 (6,24 ct/kWh).
Die Paragraph 19-StromNEV-Umlage beträgt 0,237 ct/kWh und hat sich damit gegenüber 2014 deutlich erhöht (0,092 ct/kWh). Der KWK-Aufschlag ist von 0,178 ct/kWh im vergangenen Jahr
auf aktuell 0,254 ct/kWh gestiegen. Die Offshore-Haftungsumlage beträgt für Haushaltskunden -0,051 ct/kWh, die Stromsteuer blieb unverändert bei 2,05 ct/kWh. Alle Abgaben und Umlagen
sind mehrwertsteuerpflichtig, demzufolge hat sich der Mehrwertsteuerbetrag angepasst.
Version 02/2015
Seit 1. Januar 2014 ist die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV neu hinzugekommen. Mit den Einnahmen aus der Umlage werden Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren
Lasten vergütet, wenn diese vom Netz zum Zweck der Systemstabilisierung abgerufen wird. Die Umlage beträgt 2015 für alle Letztverbraucher gleichermaßen 0,006 ct/kWh. Insgesamt machen
die staatlich bzw. gesetzlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2015 damit ca. 52 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Folgende staatliche und regulatorisch gesetzte Preisbestandteile fließen in den Nettopreis ein:
Staatliche
Preisbestandteile
Netzentgelt
Verbrauchsunabhängiger
Grundpreis
Abrechnungspreis
Messstellenbetrieb
Messung
Cent/kWh
netto
Cent/kWh
netto
Euro/Jahr
netto
Euro/Jahr
netto
Euro/Jahr
netto
Euro/Jahr
netto
2,050
-
-
-
-
-
1,590
-
-
-
-
-
6,170
-
-
-
-
-
0,254
-
-
-
-
-
0,237
-
-
-
-
-
-0,051
-
-
-
-
-
0,006
-
-
-
-
-
-
6,75
-
-
-
-
-
-
28,00
-
12,00
-
7,20
-
2,90
Saldo der einfließenden Kostenbelastungen
10,256
6,75
28,00
12,00
7,20
2,90
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr
inkl. 19 % Umsatzsteuer
57,12 Euro
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr netto
48,00 Euro
Grundpreis pro Monat inkl 19 % Umsatzsteuer
4,76 Euro
Grundpreis pro Monat netto
4,00 Euro
Stromsteuer / Energiesteuer
Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetzt / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung
von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in
Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh
(§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage) wird die Erzeugung von
Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die
Letztverbraucher umgelegt.
KWK-G-Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung
von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt
(KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher
umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der Umlagen nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung wird die
Entlastung bzw. Befreiung von stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten
finanziert. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden
Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden
Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert.
Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden
bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 18 der Verordnung für abschaltbare
Lasten
Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu
abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch
elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen), wobei die Stromabnahme
aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus einem geschlossenen
Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt erfolgt und an der
Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von
Übertragungsnetzen zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduziert werden
kann (Abschaltleistung). Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 1.1.2014
von Letztverbrauchern erhoben.
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die
Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher,
dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind.
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis
Abrechnungspreis
Messstellenbetrieb
Messung
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
inkl. 19 % Umsatzsteuer
28,95 Cent
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde netto
24,33 Cent
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen wie Erzeugung,
Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen inkl. Marge:
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
-2,10 Euro
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
7,3217 Cent
Grundversorgung Gewerbe und Haushalt unterscheiden sich lediglich im Grundpreis. Der Grundpreis Gewerbe ist netto 108 € entsprechend einem Bruttobetrag von 128,52 € pro Jahr
bei einem Eintarifzähler.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.sw-igb.de.