Allgemeiner Preis der Grundversorgung (gültig ab November 2014) Stand: 01.01.2015 1. Grundversorgung für Haushalte Für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke St. Ingbert GmbH. Die Preise gelten auch bei einer sogenannten Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Der Grundversorger ist die Stadtwerke St. Ingbert GmbH. Grundversorgung Arbeitspreis Mit dem Inkrafttreten der neuen StromGVV ist der Grundversorger nach § 2 Abs. 3 verpflichtet, die staatlich oder regulatorisch gesetzten Preisbestandteile, soweit diese kalkulatorisch in den Endpreis der Grundversorgung einfließen gesondert auszuweisen. Verrechnungs-/ Grundpreis (Eintarifzähler) Cent/kWh netto Cent/kWh brutto Euro/Jahr netto Euro/Jahr brutto 24,33 28,95 48,00 57,12 Mit dem Inkrafttreten der neuen StromGVV ist der Grundversorger nach § 2 Abs. 3 verpflichtet, die staatlich oder regulatorisch gesetzten Preisbestandteile, soweit diese kalkulatorisch in den Endpreis der Grundversorgung einfließen gesondert auszuweisen. Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Der durchschnittliche Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2015 bei ca. 25 Prozent. b) Regulierte Netzentgelte (inkl. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung) Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Netzregulierung deutlich gesunken. Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind, dennoch liegen die Netzentgelte immer noch deutlich unter dem Niveau von 2006. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt im Durchschnitt bei ca. 23 Prozent, kann aber regional stark variieren. c) Den Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, Paragraph 19 StromNEV-Umlage, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer) Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile haben sich für 2015 noch einmal geändert. So beträgt 2015 die EEG-Umlage 6,170 ct/kWh und damit geringfügig weniger als in 2014 (6,24 ct/kWh). Die Paragraph 19-StromNEV-Umlage beträgt 0,237 ct/kWh und hat sich damit gegenüber 2014 deutlich erhöht (0,092 ct/kWh). Der KWK-Aufschlag ist von 0,178 ct/kWh im vergangenen Jahr auf aktuell 0,254 ct/kWh gestiegen. Die Offshore-Haftungsumlage beträgt für Haushaltskunden -0,051 ct/kWh, die Stromsteuer blieb unverändert bei 2,05 ct/kWh. Alle Abgaben und Umlagen sind mehrwertsteuerpflichtig, demzufolge hat sich der Mehrwertsteuerbetrag angepasst. Version 02/2015 Seit 1. Januar 2014 ist die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV neu hinzugekommen. Mit den Einnahmen aus der Umlage werden Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, wenn diese vom Netz zum Zweck der Systemstabilisierung abgerufen wird. Die Umlage beträgt 2015 für alle Letztverbraucher gleichermaßen 0,006 ct/kWh. Insgesamt machen die staatlich bzw. gesetzlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2015 damit ca. 52 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus. Folgende staatliche und regulatorisch gesetzte Preisbestandteile fließen in den Nettopreis ein: Staatliche Preisbestandteile Netzentgelt Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Abrechnungspreis Messstellenbetrieb Messung Cent/kWh netto Cent/kWh netto Euro/Jahr netto Euro/Jahr netto Euro/Jahr netto Euro/Jahr netto 2,050 - - - - - 1,590 - - - - - 6,170 - - - - - 0,254 - - - - - 0,237 - - - - - -0,051 - - - - - 0,006 - - - - - - 6,75 - - - - - - 28,00 - 12,00 - 7,20 - 2,90 Saldo der einfließenden Kostenbelastungen 10,256 6,75 28,00 12,00 7,20 2,90 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr inkl. 19 % Umsatzsteuer 57,12 Euro Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr netto 48,00 Euro Grundpreis pro Monat inkl 19 % Umsatzsteuer 4,76 Euro Grundpreis pro Monat netto 4,00 Euro Stromsteuer / Energiesteuer Die Stromsteuer / Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetzt / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)). EEG-Umlage Mit der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage) wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. KWK-G-Umlage Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. § 19 StromNEV-Umlage Mit der Umlagen nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung wird die Entlastung bzw. Befreiung von stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Umlage nach § 18 der Verordnung für abschaltbare Lasten Als abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie (Verbrauchseinrichtungen), wobei die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder aus einem geschlossenen Verteilernetz mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt erfolgt und an der Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen zuverlässig um eine bestimmte Leistung reduziert werden kann (Abschaltleistung). Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 1.1.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Abrechnungspreis Messstellenbetrieb Messung Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde inkl. 19 % Umsatzsteuer 28,95 Cent Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde netto 24,33 Cent Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen wie Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen inkl. Marge: am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -2,10 Euro am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 7,3217 Cent Grundversorgung Gewerbe und Haushalt unterscheiden sich lediglich im Grundpreis. Der Grundpreis Gewerbe ist netto 108 € entsprechend einem Bruttobetrag von 128,52 € pro Jahr bei einem Eintarifzähler. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.sw-igb.de.
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