Strom - Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH

Mitteilung über die Änderung der Allgemeinen Preise (Strom)
der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH (GVV E)
Ab dem 01.04.2015 werden neue allgemeine Preise für die Belieferung mit Strom im Rahmen des Grundversorgungstarifs der Stadtwerke
Bad Bramstedt GmbH gelten. Die aus der Entwicklung der EEG-Umlage, dem KWK-G-Aufschlag, der Umlage nach § 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung, der Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und der Umlage nach § 18 der Verordnung
zu abschaltbaren Lasten als Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen sowie der Entwicklung der Netznutzungsentgelte des
Netzbetreibers Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH resultierenden Gesamtsenkung des Strompreises liegt bei 0,273 Cent/kWh netto
(0,325 Cent/KWh brutto). Der Kostenanteil, der auf die Leistungen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH entfällt, konnte konstant
gehalten werden.
Die Änderungen der Umlagen und Aufschläge basieren auf § 60 Abs. 1 EEG, § 9 Abs. 7 S. 1 KWKModG, § 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung, § 17f Abs. 5 EnWG und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Die Änderung der
Netznutzungsentgelte basiert auf § 5 und 5a der Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV.
Der Preis wird sich im folgenden Umfang zum 01.04.2015 ändern:
Allgemeiner Preis der Grundversorgung
bislang
ab dem 01.04.2015
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 118,29 Euro
118,29 Euro
Grundpreis pro Monat 9,86 Euro
9,86 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
26,92 Cent
26,60 Cent
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises
und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
bislang
ab dem 01.04.2015
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 99,40 Euro
99,40 Euro
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde
22,62 Cent
22,35 Cent
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr
Stromsteuer
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelte an
Gemeinden)
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Umlage nach § 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung
Umlage nach § 17f Absatz 5 des
Energiewirtschaftsgesetzes
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren
Lasten
Saldo der genannten einfließenden Abgaben,
Umlagen und Aufschläge:
bislang
Cent/kWh
2,050
1,320
ab dem 01.04.2015
Euro/Jahr
Cent/kWh
2,050
1,320
6,240
0,178
0,092
6,170
0,254
0,237
0,250
-0,051
0,009
0,006
10,139
9,986
bislang
Cent/kWh
4,560
ab dem 01.04.2015
Euro/Jahr
Cent/kWh
4,440
25,20
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Euro/Jahr
Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis
Netz
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber
durchgeführt)
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden
Kostenbelastungen
25,20
7,60
7,60
3,60
36,40
4,56
3,60
36,40
4,44
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
bislang
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde
63,00 €
7,92 ct
ab dem 01.04.2015
63,00 €
7,92 ct
Sollten Sie mit der Änderung der Preise nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, das Vertragsverhältnis fristlos zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Anpassung, vorliegend zum 01.04.2015, schriftlich zu kündigen.