Mitteilung über die Änderung der Allgemeinen Preise (Strom) der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH (GVV E) Ab dem 01.04.2015 werden neue allgemeine Preise für die Belieferung mit Strom im Rahmen des Grundversorgungstarifs der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH gelten. Die aus der Entwicklung der EEG-Umlage, dem KWK-G-Aufschlag, der Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, der Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und der Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten als Teil der staatlichen Abgaben und Umlagen sowie der Entwicklung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH resultierenden Gesamtsenkung des Strompreises liegt bei 0,273 Cent/kWh netto (0,325 Cent/KWh brutto). Der Kostenanteil, der auf die Leistungen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH entfällt, konnte konstant gehalten werden. Die Änderungen der Umlagen und Aufschläge basieren auf § 60 Abs. 1 EEG, § 9 Abs. 7 S. 1 KWKModG, § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, § 17f Abs. 5 EnWG und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Die Änderung der Netznutzungsentgelte basiert auf § 5 und 5a der Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV. Der Preis wird sich im folgenden Umfang zum 01.04.2015 ändern: Allgemeiner Preis der Grundversorgung bislang ab dem 01.04.2015 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 118,29 Euro 118,29 Euro Grundpreis pro Monat 9,86 Euro 9,86 Euro Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 26,92 Cent 26,60 Cent Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt: bislang ab dem 01.04.2015 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 99,40 Euro 99,40 Euro Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 22,62 Cent 22,35 Cent In den Netto-Endpreis fließen ein: Euro/Jahr Stromsteuer Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelte an Gemeinden) Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten Saldo der genannten einfließenden Abgaben, Umlagen und Aufschläge: bislang Cent/kWh 2,050 1,320 ab dem 01.04.2015 Euro/Jahr Cent/kWh 2,050 1,320 6,240 0,178 0,092 6,170 0,254 0,237 0,250 -0,051 0,009 0,006 10,139 9,986 bislang Cent/kWh 4,560 ab dem 01.04.2015 Euro/Jahr Cent/kWh 4,440 25,20 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: Euro/Jahr Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen 25,20 7,60 7,60 3,60 36,40 4,56 3,60 36,40 4,44 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb): bislang am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 63,00 € 7,92 ct ab dem 01.04.2015 63,00 € 7,92 ct Sollten Sie mit der Änderung der Preise nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, das Vertragsverhältnis fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung, vorliegend zum 01.04.2015, schriftlich zu kündigen.
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