Stand: 01.12.2015 Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit

Stand:01.12.2015
ErgebnisdesAbstimmungsprozessesmitderKoalitionderFreienSzene
KonzeptzurVergabederKulturmittelausCityTaxab2016
1.Vorbemerkung
KulturmachtBerlinzueinerderinteressantestenStädteweltweit.DaskulturelleAngebotspricht
Einheimische,ZugereisteoderBerlin-Besucherinnenund-Besuchergleichermaßenanundwirdvon
diesenstarkrezipiert.Dasoffene,kreativeKlimaverdanktdieStadtauchundbesondersdenvielenhier
ansässigenKünstlerinnenundKünstlern.DeshalbstelltderBerlinerSenatbzw.dasAbgeordnetenhaus
vonBerlineinenTeilderCityTaxMittelalsKulturförderungzurVerfügung.DieMittelsollen
überwiegendderFreienSzenezugutekommen,weilsienichtnureininteressantesundvielfältiges
Kulturangebotmacht,sondernauchdasImageBerlinsentscheidendprägt.
2.Ziele/ZweckederFörderung
DasFörderprogrammsolldurchdieFörderungvonkünstlerischenundkulturellenProjektendem
SelbstverständnisBerlinsalsweltoffener,kreativerundgeistvollersowiegeschichtsbewusster
Metropoleentsprechen.
GefördertwerdeninsbesondereProjekteausderfreienSzeneundvonInstitutionen,dieim
gegenwärtigenFördertableauderSKzl-Kultnichtodernurungenügendberücksichtigtsind.Eine
DoppelungbestehenderFörderprogrammeistzuvermeiden.
DieProjektesollenfürBerlinerarbeitetundinBerlinpräsentiertwerden.
Gefördertwerdenzuca.zweiDrittelnProjektederFreienSzenesowiezuknappeinemDrittelProjekte
vonInstitutionenimZuständigkeitsbereichderSKzl-Kult,insbesondereKooperationenderselbenmit
derFreienSzeneBerlins.ProjektederZeit-undKulturgeschichtewerdenmitbiszu€100.000ausdem
institutionellenDrittelgefördert.
DieEntscheidungenzurVergabederCityTaxMittelsinddemKulturausschussdesAbgeordnetenhauses
zurKenntniszugeben.
3.AusschließendeBedingungenderFörderung
ZugewinnorientiertenProjekten
·
AusgeschlossensindkommerziellrealisierbareVorhabenundsolche,diemit
Gewinnerzielungsabsichtumgesetztwerden.
ZuDauerförderungen
· EineFinanzierungfürfortlaufendeProjekteundVeranstaltungenistnurinAusnahmefällen
möglich.ÜberdieAusnahmenentscheidetnachJuryvotumderStaatssekretärfürKultur.
ZuRegelaufgaben
· AusgeschlossensindVorhaben,diesichimRahmendernormalenArbeitderkulturellen
InstitutionenBerlinsmitderenMittelnrealisierenlassen.Sonderprojektesindförderfähig.
· DieFinanzierungvonAnkäufen(fürBibliotheken,MuseenundArchive),dieRestaurierungvon
Kunstgegenständen,HerstellungvonBüchernundanderenPublikationenmitAusnahmevon
Katalogen,dieBestandteileinerAusstellungsförderungsind,dieDigitalisierung(imSinneder
HerstellungvonDigitalisaten)undArchivierungvonKunstgegenständenund-sammlungen,die
PflegevonWebsitesunddieProduktionvonFilmensindinderRegelnichtAufgabedesFonds.
· KofinanzierungenfürbeantragteProjekteausProjektmittelndesKulturhaushaltes(Landesmittel)
sindausgeschlossen.
4a)Personenkreis/Zielgruppe
AntragsberechtigtsindnatürlicheundjuristischePersonen,dieinBerlinansässigsind.
4b)GegenstandderFörderung(Förderlückenfüllen)
Zuca.zweiDrittelnwerdenVorhabengefördert,dieinSerien,Reihenundähnlichem(u.a.Festivals,die
inBerlinentwickeltwerdenundBerlinerKünstlerinnenundKünstlerbeteiligen)sowiebesonderen
ProgrammschwerpunktenundKoproduktionenauchdieFreieSzeneBerlinspräsentieren.
Gefördertwerdenkünstlerische(Ko-)/Produktionsmittel.NichtstrukturellgeförderteAntragssteller
könnenprojektbezogenauchMiet-undsonstigeortsbezogenePersonal-undSachkostenanteilig
geltendmachen.StrukturellgefördertenAntragsstellerkönnennurdannprojektbezogene
InfrastrukturmittelbeantragenwenndiesenichtmitihrerschonbestehendenFörderungabgedeckt
sind.
ZuknappeinemDrittelsolleninsbesondereProjektezwischeninstitutionellgefördertenEinrichtungen
undinBerlintätigenkünstlerischenAkteurenderfreienSzenegefördertwerden.DieseKooperationen
sollenaufgemeinsamerkünstlerischerVerantwortungbasieren.Gefördertwerdenvorrangig
künstlerische(Ko-)/Produktionskosten.
Mitbiszu100.000€könnenProjektederZeitgeschichtefinanziertwerden.
5.KriterienfürdieFörderungvonProjekten
DieFörderentscheidungenorientierensichan
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derQualitätdesKonzepts/Projektvorschlags
demStellenwertinnerhalbdesBerlinerKulturangebots
dernachhaltigenWirkungüberdasProjekthinaus(strukturelleStärkungvonAnkerpositionen/
Kooperationen)
BeiKooperationenzwischenInstitutionenundfreierSzenebestehteinebesondereFörderwürdigkeit,
wenndieInstitutioneinenfinanziellenEigenanteileinbringt.
EsistaufangemessenekünstlerischeHonorarezuachten(z.B.Honoraruntergrenzeninder
DarstellendenKunstoderAusstellungshonorare)
6.Förderverfahren
DieFörderungwirdnachfolgendenRahmenbedingungenorganisiert:
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Antragsteller
-BerlinerprofessionelleAkteure,natürlicheundjuristischePersonen
Gegenstand
-Einzelprojektförderungmax.Förderungüber3Jahre.
Förderrhythmus
-GeplantsindbiszuzweiFörderverfahrenproJahrfürdieRealisierungimFolgejahr.Wennder1.
AbgabeterminrelativfrühimJahrliegt,istfürdiesenFörderzykluseineRealisierungderProjekteim
laufendenJahrmöglich.DerFörderrythmusfürdieProjektederZeitgeschichteistdazuanalog,die
AnträgegehenüberdieselbeAusschreibungein.
Jury
-DieBewertungderkünstlerischenAnträgeerfolgtdurcheineJury,dieausunabhängigen
Fachleutenzusammengesetztist.DieBewertungderProjektederZeitgeschichteerfolgtdurchden
historischenBeiratdesStaatssekretärs.
-DieJurywirdmitzweiPersonenproSpartebesetzt,insgesamtbiszu14Personen,diedie
BereicheDarstellendeKunst,Tanz,bildendeKunst,MusikundLiteraturabdecken.Jeweilseine
PersonderJurytandemsnimmtanderSitzungderGesamtjuryteil,zuvorhabendiebeiden
SpartenvertreterInnenalleProjektanträgegeprüftundzuihrerjeweiligenSparte/Untersparteein
Meinungsbilderstellt.
-AlleJurymitgliedermüssenausgewieseneprofessionelletheoretischeund/oderpraktische
ExpertiseimBereichzeitgenössischerKunstmindestenseinerKunstsparteund
wünschenswerterweisespartenübergreifendvorweisenkönnen.Außerdemwerden
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überdurchschnittlicheKenntnissederBerlinerKulturlandschaftvorausgesetzt.
-DieJurybesetzungerfolgtdurchdenStSK.DieeinschlägigenVerbändeund
InteressenvertretungenderfreienSzeneundderRatfürdieKünstekönnenEmpfehlungenzur
Besetzungabgeben.
-DenJurymitgliedernwirdeineangemesseneAufwandsentschädigunggezahlt(Empfehlung:2.000
€proVerfahrensrunde).
-DieDauerderMitgliedschaftbeträgt3Jahre.
Förderhöhe:Ober-bzw.Untergrenze
-VoneinerBegrenzungderFörderungnachobenoderuntensollteabgesehenwerden.Sie
schränktdieFördermöglichkeitenunnötigeinundentwickelteineEigendynamik.Angemessene
FörderhöhenentwickelnsichimLaufedesVerfahrensmitUnterstützungderJury.
Evaluierung
-EineEvaluierungdergefördertenProjekteistobligatorisch.
PolitischeFörderentscheidungen
-EsbestehteinepolitischeReservei.H.v.ca.10ProzentderverfügbarenFördermittel.
Administration
-10ProzentderjährlichzurVerfügungstehendenCityTaxMittelwerdenzurDeckungder
AdministrationskostenvonderFördersummeabgezogen.DiesgiltnichtfürdieMittelaus2015.
7.Zeitplan
2016wirdeinÜbergangsjahrseinmüssen,dadasFörderverfahreninderRegelimJahrvorder
Projektrealisierungläuft.
Zielfür2016istesfürdiekünstlerischenProjekte,denerstenAbgabeterminEndeJanuaroderAnfang
Februardurchzuführen,auchumersteProjekte2016zufördernundzurealisieren.Eswirdin2016
eineweitereFristfürProjektanträgegeben,diesichaufdasJahr2017beziehen.DieMittelaus2015
werdenin2016nachobenbeschriebenemVerfahrenmitausgereicht.