Beschluss des SPD-Landesvorstandes 8. Februar 2016 Gleiche Renten in Ost und West – Koalitionsvertrag einhalten! In den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hat die SPD 2013 die Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland durchgesetzt. Das ist auch gut so! Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es: „Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.“ Nach über 25 Jahren deutscher Einheit sind ungleiche Rentenwerte in Ost und West nicht mehr hinnehmbar – sie stellen eine klare Benachteiligung ostdeutscher Bürgerinnen und Bürger dar. Der SPD-Landesvorstand fordert die vollständige Rentenanpassung und die Einhaltung des Koalitionsvertrages. Aktuell liegt der ostdeutsche Rentenwert bei 92,6 Prozent des Westniveaus. Um diese Lücke bis 2019 Stück für Stück zu schließen, sind 2017 aus Sicht des SPD-Landesvorstandes– wie im Koalitionsvertrag umschrieben – Teilangleichungen notwendig. Dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die vollständige Angleichung der Rentenwerte inzwischen wieder in Frage stellt und darauf verweist, dass die Differenz durch die Lohnentwicklung mit der Zeit doch ohnehin kleiner werde, hält der SPD-Landesvorstand für eine Frechheit. Der SPD-Landesvorstand fordert die Bundesregierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen daher auf, statt ständig neue Diskussionen anzustoßen, lieber Wort und den Koalitionsvertrag einzuhalten. Die vollständige Rentenanpassung ist bis Ende 2019 abzuschließen. Auf dem Weg dorthin halten wir zum 1. Januar 2017 eine Teilangleichung für erforderlich.
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