Gleiche Renten in Ost und West

Beschluss des SPD-Landesvorstandes
8. Februar 2016
Gleiche Renten in Ost und West – Koalitionsvertrag einhalten!
In den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hat die SPD 2013 die Angleichung der
Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland durchgesetzt. Das ist auch gut so! Im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es:
„Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands,
wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem
letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird
geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser
Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.“
Nach über 25 Jahren deutscher Einheit sind ungleiche Rentenwerte in Ost und West nicht mehr
hinnehmbar – sie stellen eine klare Benachteiligung ostdeutscher Bürgerinnen und Bürger dar.
Der SPD-Landesvorstand fordert die vollständige Rentenanpassung und die Einhaltung des
Koalitionsvertrages. Aktuell liegt der ostdeutsche Rentenwert bei 92,6 Prozent des
Westniveaus. Um diese Lücke bis 2019 Stück für Stück zu schließen, sind 2017 aus Sicht des
SPD-Landesvorstandes– wie im Koalitionsvertrag umschrieben – Teilangleichungen notwendig.
Dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die vollständige Angleichung der Rentenwerte
inzwischen wieder in Frage stellt und darauf verweist, dass die Differenz durch die
Lohnentwicklung mit der Zeit doch ohnehin kleiner werde, hält der SPD-Landesvorstand für
eine Frechheit. Der SPD-Landesvorstand fordert die Bundesregierung und die sie tragenden
Bundestagsfraktionen daher auf, statt ständig neue Diskussionen anzustoßen, lieber Wort und
den Koalitionsvertrag einzuhalten. Die vollständige Rentenanpassung ist bis Ende 2019
abzuschließen. Auf dem Weg dorthin halten wir zum 1. Januar 2017 eine Teilangleichung für
erforderlich.