maklervertrag - Immobilien Weimer

MAKLERVERTRAG
w w w. i m m o- w ei m er. de
§ 1 Auftrag
Hiermit beauftrage(n) ich/wir die Firma:
WEIMER IMMOBILIEN
Heinrich-Barth-Straße 21
20146 Hamburg
für mich/uns eine
Wohnung zu maximalen Mietkosten in Höhe von EUR
netto in den Stadtteilen
zu suchen und zu vermitteln.
§ 2 Vergütung gemäß Bestellerprinzip
Die Vergütung richtet sich nach dem Bestellerprinzip. Ich/wir erkläre(n) hiermit verbindlich
im Falle des Nachweises einer Wohnung, dass ich/wir nach Abschluss eines Mietvertrages
den Vergütungsanspruch des Maklers anerkenne(n) und in diesem Zusammenhang eine Vermittlungsprovision an den Makler zahle(n) in Höhe von 2 Monats-Netto-Mieten zuzüglich
19% Umsatzsteuer innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Mietvertrages. Der Vergütungsanspruch des Maklers besteht nur für eine erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung, für
die der Makler noch nicht vor Abschluss dieses Maklervertrages von dem Vermieter oder einem
anderen Berechtigten zur Vermietung der Wohnräume beauftragt wurde.
Hamburg, den
WEIMER IMMOBILIEN
WOHNUNGSSUCHENDE(R):
Name:
Adresse:
Tel.Nr.:
E-Mail:
Unterschrift:
H ei nr i ch- Bar t h- S t r.2 1 | 2 0 1 4 6 Ha mb u r g | t e l .: 040 6887 6600 | f ax: 03 212- 6887 660 | i m m obi l i en- w ei m er @ w eb . d e
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