s Weser-Elbe Sparkasse Immobilien-Center Exposé 4399-2204 Zwangsversteigerung in Wanna Reparaturbedürftige Doppelhaushälfte mit Carport Baujahr: 1975 Heizung: Zentralheizung Gebäudeart: Ein-/Zweifamilienhaus Energieträger: Öl Räume: 5 Wohnfläche: ca. 120 m² Versteigerungstermin: 11.05.2016 um 10:00 Uhr Versteigerungsort: AG Otterndorf Grundstück: ca. 270 m² Fenster: Holz/Isolierglas Aktenzeichen: 9A K 18/15 Ausstattung: Terrasse, Dachterrasse, Gäste-WC, großer Reparatur- und Instandhaltungsstau Verkehrswert: 43.000,00 EUR Gerne können Sie aussagefähige Unterlagen wie z.B. das Verkehrswertgutachten bei uns oder beim AG Otterndorf einsehen. Eine Besichtigung der angebotenen Immobilie hat durch uns nicht stattgefunden. Im Zwangsversteigerungsverfahren ist unter Umständen der Erwerb unter dem genannten Verkehrswert möglich. Die Angaben im Exposé haben wir aus dem Verkehrswertgutachten übernommen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Die Abbildungen sind nicht maßstäblich und dienen nur der Illustration. Bei den Flächenmaßen handelt es sich um Circa-Maße oder Rohbaumaße, eine evtl. Möblierung stellt nur einen Vorschlag dar. Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Sonderbedingungen der Weser-Elbe Sparkasse. Beratung und Vermittlung Ihr Ansprechpartner Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30 27568 Bremerhaven Internet www.wespa.de Christina Köpp Telefon 0471 480044-164 Weser-Elbe Sparkasse Exposé 4399-2204 Immobilien-Center Weser-Elbe Sparkasse 27568 Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30 (Eingetragen beim Amtsgericht Bremen, HRA 4079) Sonderbedingungen für die Aushändigung eines Exposés 1. Die Weser-Elbe Sparkasse (nachfolgend Makler genannt) übermittelt das Exposé, für welches der Makler einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber geschlossen hat. Es ist die Aufgabe des Maklers, das von dem Verkäufer angebotene Objekt einem Kreis von Interessenten vorzustellen und dem Auftraggeber einen Interessenten nachzuweisen oder einen Kauf- bzw. Mietvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten zu vermitteln. 2. Im Falle eines Erwerbs hat der Käufer die Maklercourtage in Höhe von mindestens 5,95 % inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer vom beurkundeten Kaufpreis an den Makler zu entrichten. Der Makler ist berechtigt, auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu bleiben. 3. Die an die Interessenten übermittelten Informationen sind dem Makler von dem Auftraggeber, zum Teil aber auch von anderen Parteien oder Behörden zur Verfügung gestellt worden. Der Makler gibt lediglich die ihm überlassenen Informationen weiter, er übernimmt allerdings für den Interessenten keinerlei Haftung für die Richtigkeit. 4. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Kommt zwischen den Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Maklerangebotes ein Vertrag zustande, so haftet der Interessent für den dem Makler etwa entstandenen Schaden. 5. Ist dem Interessenten ein von dem Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler auf die bestehende Vorkenntnis umgehend schriftlich hinzuweisen. 6. Die von dem Makler übermittelten Kauf- bzw. Mietangebote sind, solange der entsprechende Vertrag mit dem Interessenten nicht abgeschlossen ist, für den Auftraggeber des Maklers freibleibend. Ein anderweitiger Verkauf oder eine anderweitige Vermietung sind dem Auftraggeber und dem Makler gestattet. 7. Kommt es zum Vertragsabschluss, hat der Makler Anspruch auf Teilnahme an einem Beurkundungstermin und auf eine Abschrift der Kaufvertragsurkunde bzw. der sonstigen Vertragsurkunde. 8. Eine Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Verkäufer/Vermieter erfolgt ausschließlich über den Makler. Ergebnisse von Direktverhandlungen sind dem Makler mitzuteilen. 9. Der Makler ist nicht berechtigt, Zahlungen für seinen Auftraggeber von Dritten in Empfang zu nehmen. 10. Bezogen auf die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen, haftet der Makler. Für sonstige Schäden haftet der Makler nur, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen. 11. Sofern das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG) abweichende Regelungen enthält, gehen die Regelungen des WoVermG diesen Geschäftsbedingungen vor. 12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 13. Gerichtsstand für Kaufleute ist Bremerhaven. Stand: Juni 2015
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