Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, Wir alle sind in diesen Monaten Zeugen tief greifender Veränderungen, die alle Bereiche unseres Lebens berühren. Terroranschläge, Kriege, Vertreibungen, Flüchtlingselend und Naturkatastrophen – wir kennen die Schlagzeilen. In einer immer schnelleren Welt wachsen die politischen, gesellschaftlichen und damit auch die wirtschaftlichen Risiken. Hinzu kommen die Megatrends Digitalisierung und Demografie, die weltweit die Grundlagen unserer Gesellschaften verändern. Und dann ist da noch Europa: Die Staatengemeinschaft müsste in dieser Zeit besonders stark sein. Europa aber ist geschwächt. Wir müssen den Glauben an das europäische Projekt neu beleben. Kann es uns angesichts dieser Aufgaben verwundern, wenn viele andere, für die Zukunft unserer Bevölkerung wichtige Themen in den Hintergrund geraten? Beruhigen darf uns das nicht, obwohl wir uns glücklich schätzen dürfen, in einem Land zu leben, das zu den politisch stabilsten und ökonomisch sichersten auf dem Globus zählt. Auf den ersten Blick haben wir eine sehr gute Ausgangsbasis, um die Fragen von morgen anzugehen: Nie ging es Deutschland in den vergangenen siebzig Jahren so gut wie heute. Die Steuerquellen sprudeln, das Land erlebt die niedrigste Arbeitslosigkeit seit über zwei Jahrzehnten, nie waren so viele Menschen in Beschäftigung, nie hatten die Menschen mehr Möglichkeiten, ihr Leben zu gestalten. Umso mehr stehen alle, die heute Verantwortung tragen, in der Pflicht, über die Aufgaben zu reden, die vor uns liegen. Denn unser Wohlstand und auch der Zusammenhalt der Gesellschaft sind gefährdet, wenn wir nicht heute kluge und auch mutige Entscheidungen treffen. Hier sind Politiker genauso gefordert wie Unternehmer, Gewerkschafter, Manager. Natürlich fällt uns die Altersvorsorge ein, sie ist eine der großen Zukunftsfragen unseres Landes: Wie können wir den Menschen, die ja immer älter werden, im Alter Sicherheit geben? Es geht dabei nicht um ein Feuerwerk wohlklingender Ideen, sondern um einen breiten und systematischen Dialog. Wir stehen hier als Partner bereit. Dr. Alexander Erdland (Präsident) Berlin, im April 2016 Schon in zehn Jahren verabschiedet sich die Generation der Babyboomer in den Ruhestand. Das stellt unsere sozialen Sicherungssysteme vor ganz neue Herausforderungen. Um ein künftiges Alterssicherungssystem auf ein festes Fundament zu stellen, braucht es die richtige Balance zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge. Das war und ist eine Stärke des deutschen Systems, das wir unter keinen Umständen vorschnell aufgeben sollten. Auch die Infrastruktur zählt zu den großen Aufgaben. Sie weist erhebliche Mängel auf, es gibt viel zu reparieren, aus- und aufzubauen: von maroden Brücken über die Versorgung mit nachhaltiger Energie bis hin zur digitalen Infrastruktur. Straßen, Trassen, Brücken und Netze könnten mit den Kapitalanlagen der Versicherer finanziert werden, wenn die Politik den Rechtsrahmen dafür anpasste. Schon die Entlastung durch private Investitionen könnte dem Staat finanziellen Spielraum verschaffen für die notwendigen Investitionen in die wachsenden Städte, in Wohnungen, Bildung und Hochschulen. Und natürlich spielt bei unserer Suche nach Antworten die Zinsentwicklung eine dominierende Rolle. Der gescheiterte geldpolitische Kurs der EZB untergräbt das Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft. Trotz einer Negativzinspolitik ist der Euroraum bisher nicht auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgekehrt. Diese Geldpolitik bewirkt vielmehr das Gegenteil dessen, was sie erreichen wollte – zulasten der Altersvorsorgesparer. Nach fast zehn Jahren Niedrigzinspolitik kommt es deshalb mehr denn je darauf an, die geldpolitische Strategie im Euroraum neu zu denken. Wir, die Versicherer, bieten den politischen Gestaltern an, den Weg der Zukunftssicherung unseres Landes gemeinsam zu gehen. Unsere Erfahrung und Lösungsansätze, die wir in diesem Heft zusammengestellt haben, bringen wir gerne in den Diskurs mit Politik und Gesellschaft ein. Wir wünschen uns, dass diese Positionen das Denken anstoßen – und wichtiger noch: das Handeln. Wir sind gespannt auf Ihre Reaktion und freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen. Dr. Frank von Fürstenwerth (Vorsitzender der Geschäftsführung) GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 3 D E R G E S A MT V E R B A N D AU F E I N E N B L I C K 460 M I TG L I E D E R * 529.000 E R W E R B S TÄT I G E ** 428 MIO. V E R S I C H E R U N G S V E R T R Ä G E 209,2 MRD. E U R O L E I S T U N G E N *** 1,5 BILL. E U R O K A P I TA L A N L A G E B E S TA N D 4 | * Zahl gerundet, inkl. PKV-Verband **abhängig Beschäftigte (VU und Vermittlergewerbe), selbstständige Versicherungsvermttler/-berater an Versicherungsnehmer ausgezahlte Leistungen und Zuwachs der Leistungsverpflichtung gegenüber Versicherungsnehmern GDV –***Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 THEMEN NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE Schicksalsfrage Altersvorsorge.................................................................................................................................................. 6 KAPITALMARKT UND STEUERN Anlagemöglichkeiten verbessern – Belastungen vermeiden....................................................................................... 10 SOLVENCY II UND INTERNATIONALE REGULIERUNGSINITIATIVEN Neue Regeln wirken lassen......................................................................................................................................................... 12 EUROPÄISCHES UND NATIONALES AUFSICHTSSYSTEM Funktionierende Aufsicht braucht klare Strukturen und Zuständigkeiten............................................................. 14 VERTRIEBSREGULIERUNG Wahlfreiheit und Beratungsqualität erhalten.................................................................................................................... 16 VERBRAUCHERSCHUTZ Finanzaufsicht und Brancheninitiativen garantieren hohes Verbraucherschutzniveau.................................. 18 DIGITALISIERUNG UND DATENSCHUTZ Daten sicher nutzbar machen................................................................................................................................................... 20 KLIMAWANDEL Anpassungen an veränderte Risiken erforderlich............................................................................................................. 24 NEUE RISIKEN Schutz für alle Fälle........................................................................................................................................................................ 26 KRANKENVERSICHERUNG Eine starke Säule im Dualen System....................................................................................................................................... 28 VERSICHERER ALS ARBEITGEBER In sozialer Verantwortung........................................................................................................................................................... 30 GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 5 NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE Schicksalsfrage Altersvorsorge Es geht um den Wohlstand und die Sicherheit von Millionen Menschen. In Zeiten des demografischen Wandels und niedriger Zinsen müssen alle drei Säulen der Altersvorsorge gestärkt werden. In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente immer stärker ausgeweitet und dadurch ihre langfristige Belast barkeit geschwächt. Gleichzeitig hat die Politik niedrigster Zinsen in Europa dazu beigetragen, dass eine priva te Vorsorge schwieriger wurde. Deshalb ist es an der Zeit, die Altersvorsorge der Deutschen wieder zu stärken. Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen. Das ist heute allen bewusst. Denn die Deutschen leben immer länger und gleichzeitig sinkt die Zahl der jungen Menschen, die für die Renten der Älteren aufkommen können. Die Bundesregierung rechnet damit, dass bis 2030 der Beitragssatz von heute 18,7 Prozent auf knapp 22 Prozent steigt und das Rentenniveau von heute 47,5 Prozent auf etwa 44 Prozent zurückgeht. Eckrentner nicht repräsentativ Je nach Beruf und Region gibt es deutliche Unterschiede im Rentenniveau. Höchst- und Tiefstwerte von Rentenniveaus im Jahr 2040 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt: Sächsische Schweiz Bund Wilhelms haven Sozialpädagogin mit zwei Kindern 37,60 % 39,70 % 44,50 % Teamleiterin 32,00 % 33,60 % 37,40 % Elektro installateur 32,30 % 35,40 % 38,20 % Entwicklungs ingenieur 31,80 % 34,00 % 37,10 % Quelle: Prognos-Studie „Rentenperspektiven 2040“, November 2015 Deshalb ist es an der Zeit die kapitalgedeckte Altersvorsorge – ob betrieblich oder privat – voranzubringen. Dazu muss das Rad jedoch nicht neu erfunden werden. Es würde reichen, ihm neuen Schwung zu verleihen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) etwa hat noch viel Potenzial – gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dafür aber muss die bAV möglichst einfacher und unbürokratischer und für Geringverdiener interessanter werden. Auch bei der privaten Altersvorsorge gibt es Spielräume. Seit 2002 ist bei der Riester-Rente die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenanteil der Sparer 6 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 um fast 25 Prozent gesunken. Von einer zeitgemäßen Anpassung der geförderten Altersvorsorge würden Millionen Riester-Sparer profitieren – vorwiegend Familien und Menschen mit geringeren Einkommen. Und gleichzeitig sollte überdacht werden, die private Rente voll von der Grundsicherung abzuziehen. Denn das belohnt nicht die Vorsorge, sondern bestraft sie – und schreckt Geringverdiener von der Vorsorge ab. Auch die Versicherer sind gefragt, ihren Beitrag für eine bessere und sichere Altersvorsorge zu leisten. Dazu gehört es, auch in Zeiten niedriger Zinsen interessante und rentable Angebote zu machen. Dafür entwickeln sie Produkte, deren Garantien sich an das aktuelle Kapitalmarktumfeld anpassen. Gleichzeitig gilt es, zusätzliche Rücklagen zu bilden, um die Leistungsversprechen der Vergangenheit auch in Zukunft zuverlässig zu erfüllen. Aber auch hier gilt: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Mit Blick auf die Zukunft sollte der Rahmen für moderne Garantieprodukte weiterentwickelt werden. Und auch die Regeln der Zinszusatzreserve (ZZR) müssen korrigiert werden. Zweifellos: Die ZZR ist und bleibt ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit der Leistungszusagen zu garantieren. Sie wurde aber in einem anderen Zinsumfeld eingeführt und muss der neuen Wirklichkeit angepasst werden. Nur so kann sie langfristig zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit beitragen. Ohne Korrekturen würde die ZZR auf Dauer kontraproduktiv wirken, die Unternehmen schwächen und damit die langfristige Stabilität gefährden. Das Thema Altersvorsorge wird für Europa immer drängender angesichts älter werdender Gesellschaften und wachsender Lücken in der Vorsorge vor allem junger Menschen. Dass die Kommission sich darum bemüht, eine Europa-Rente (Pan-European Personal Pension Product, PEPP) zu entwickeln, ist darum grundsätzlich begrüßenswert – solange es sich im Ergebnis tatsächlich um ein Rentenprodukt handelt, das eine lebenslange Leistung bietet. Wichtiger aber wäre noch, die Hürden im Binnenmarkt zu senken, die bisher grenzüberschreitende Angebote verlässlicher Produkte für die Altersvorsorge behindern. Unsere Positionen Neuer Schwung für die betriebliche Altersversorgung Die bAV hat sich in den letzten 15 Jahren sehr gut entwickelt. Allerdings verharrt der Verbreitungsgrad seit dem Jahr 2009 bei knapp 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vor allem bei Mitarbeitern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienern bestehen noch wesentliche Versorgungslücken. Um diese zu schließen, braucht es nicht noch einen weiteren, dann sechsten Durchführungsweg. Nötig sind zielgerichtete Impulse, um die bAV für Arbeitnehmer attraktiver und für Arbeitgeber einfacher zu gestalten. Freiwillige Modelle der automatischen Einbeziehung fördern Arbeitgebern sollte – wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden – die Möglichkeit geboten werden, auch bestehende Arbeitsverhältnisse rechtssicher und quasi automatisch in die bAV zu integrieren. Das heißt: Arbeitnehmer würden grundsätzlich in einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung einbezogen; nur wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist der Einbeziehung widerspricht, wird für ihn kein Vertrag abgeschlossen. Eine solche Opting-Out-Regelung würde den Abschluss entsprechender Verträge für Unternehmen sehr erleichtern und die Beteiligung von Frauen und Geringverdienern erheblich erhöhen. Attraktivität für Geringverdiener steigern Für Arbeitnehmer – und insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen – muss die bAV attraktiver werden. Dazu sollte vor allem eine gezielte steuerliche Förderung eingeführt werden, zum Beispiel durch einen pauschalen steuerlichen Zuschuss im Rahmen der Lohnsteuerverwaltung. Darüber hinaus sollte auf Betriebsrenten später nicht der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Auch die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter sollte gelockert werden, um die bAV gerade für Geringverdiener interessanter zu machen. Komplexität der betrieblichen Altersversorgung durch Anhebung des Förderrahmens reduzieren Auch wenn sich die fünf Durchführungswege der bAV bewährt haben – für kleinere und mittelständische Unternehmen ist der Aufwand mitunter zu hoch, mehrere Durchführungswege zu verwalten. Arbeitgeber sollten darum die standardmäßigen Versorgungszusagen auf nur einen Durchführungsweg im Unternehmen konzentrieren können. Dazu ist eine Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung (§ 3 Nr. 63 EStG) notwendig, zum Beispiel auf zehn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (statt heute vier Prozent plus 1.800 Euro). Nach jetziger Lage wird das Fördervolumen vielfach vollständig für den potenziellen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung vorgehalten. Wenn der Arbeitgeber darüber hinaus noch Arbeitgeberbeiträge steuerfrei zur bAV leisten möchte, etwa durch die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis, wird ein weiterer Durchführungsweg erforderlich, zum Beispiel eine Unterstützungskasse. Einfache Durchführung Alle Arbeitnehmer haben heute einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, von dem sie aber oft keinen Gebrauch machen. Um die Verbreitung der bAV zu stärken, sollte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber verlangen können, einen Vertrag bei einem von ihm benannten Anbieter abschließen bzw. fortführen zu können – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hält kein bAV-Angebot für den Arbeitnehmer bereit. Umgekehrt sollte es jedoch Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern eine bAV anbieten, eingeräumt werden, ihre Versorgungszusagen auf nur einen Durchführungsweg zu konzentrieren. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 7 NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE Private Altersvorsorge stärken Um die Altersvorsorge in Deutschland dauerhaft auf ein solides Fundament zu stellen, sind alle Beteiligten in der Pflicht, auch die Versicherer. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sind dazu vordringlich die bAV auszubauen und die Förderinstrumente der privaten Altersvorsorge zu verbessern. In einem „Bündnis für Altersvorsorge“ sollten alle Beteiligten – insbesondere Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Versicherer – gemeinsam tragfähige, langfristige und ganzheitliche Lösungen entwickeln. Riester-Förderung anpassen Ein wichtiges Instrument zur Förderung der privaten Altersvorsorge bleibt die Riester-Rente, gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern. Bis heute wurden über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Aber seit 2002 ist die Förderung nur unzureichend erhöht worden und bei laufenden Verträgen nicht einmal an die Inflation angepasst worden. Allein um dem steigenden Vorsorgebedarf und den sinkenden Zinsen Rechnung zu tragen, müsste das gesamte Fördervolumen um ein Drittel erhöht und in Zukunft automatisch angepasst werden. Konkret heißt das: Die Grundzulage von derzeit 154 Euro sollte auf mindestens 200 Euro angehoben werden, und die Kinderzulage generell mindestens 300 Euro betragen – also auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Die Fördergrenze sollte angehoben werden – analog zu Kalte Progression in der Riester-Rente Rechenbeispiel: So viel musste ein Alleinstehender mit heute 15.700 Euro Jahreseinkommen zahlen, um einen Euro staatliche Zulage zu bekommen.* 3,02 € 2,34 € 2002 2,62 € 2008 2015 *) bei konstanter Kaufkraft und Erreichung der vollen Zulagenhöhe Quelle: GDV 2016 8 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 Regelungen in der bAV auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einschließlich Zulagen. Bezogen auf 2016 wäre das eine Anhebung der Förderung von derzeit 2.100 Euro auf rund 3.000 Euro. Auch Selbstständige sollten gefördert werden. Vollanrechnung auf die Grundsicherung beenden Mit Blick auf Geringverdiener muss sowohl bei der bAV als auch bei der privaten Altersvorsorge sichergestellt sein, dass sich individuelle Anstrengungen auszahlen. Immerhin leben fast 14 Prozent der Menschen, die in Deutschland eine Lebensversicherung haben, in Haushalten mit einem verfügbaren Monatseinkommen von unter 1.300 Euro [EVS 2014]. Darum muss die vollständige Anrechnung von Leistungen der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter beendet werden. Stattdessen sollten angemessene Freibeträge eingeführt werden, damit diese Menschen für ihre Vorsorge nicht bestraft werden und mehr Menschen sich um eine private Vorsorge bemühen. Flexibilität in der Altersvorsorge Die Gestaltung von flexiblen Übergängen in den Ruhestand („Flexi-Rente“) mit dem Ziel eines längeren Erwerbslebens und gleitender Rentenübergänge ist ein richtiger Ansatz. Änderungen bei der gesetzlichen Rente allein reichen jedoch nicht aus. Auch in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge braucht es mehr Flexibilität, damit die Menschen den Übergang aus dem Arbeitsleben in die Rente frei gestalten können. Renteninformationssystem aufbauen Viele Bürger wissen nicht genau, wieviel Geld sie später aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente zu erwarten haben. Damit sie sich einfacher informieren können und einen verlässlichen Überblick über ihre Vorsorge erhalten, sollte eine internet basierte Informationsplattform aufgebaut werden. Per Mausklick könnte sich dann jeder Bürger über seine gesamten Altersvorsorgeansprüche aus den drei Säulen der Alterssicherung informieren. Eine echte Europa-Rente Die Europäische Kommission will die private Altersvorsorge in ganz Europa verbessern. Dafür soll ein so „Deutschland-Rente“ keine Lösung genanntes „Pan-European Personal Pension Product“ (PEPP) eingeführt werden – eine private „Europa-Rente“. Sie soll bestehende nationale Lösungen ergänzen, aber richtigerweise nicht ersetzen. Entscheidend für einen Erfolg der Europa-Rente ist, dass dieses Produkt den Kunden ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende bietet. Andernfalls würde das Versprechen einer echten Altersvorsorge nicht erfüllt. Wichtig sind außerdem solide Aufsichtsstandards für die Anbieter und ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Versicherer sind mit Solvency II und den neuen, jetzt umzusetzenden Regeln zum Verbraucherschutz besonders gut aufgestellt. Weitere Vorschriften für Versicherungsprodukte zur privaten Altersvorsorge sind nicht erforderlich. Sie würden bestehende Regeln allenfalls doppeln oder ihnen sogar widersprechen. Für die Altersvorsorge ist ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich. Daher sollten nur Anbieter zugelassen werden, die einem der europäischen harmonisierten Aufsichtsregime unterliegen. Für Produkte mit gleichen Risiken sollten aber auch die gleichen Anforderungen gelten. Fairer Lastenausgleich in der Niedrigzinsphase Die seit Jahren außerordentlich niedrigen Zinsen führen dazu, dass die Rendite für klassische Lebens- und Rentenversicherungen sinkt. Um auch in der Niedrigzinsphase eine attraktive Produktgestaltung zu ermöglichen, müssen die Kosten der Niedrigzinspolitik fair verteilt und die Risiken reduziert werden, die aus der aktuellen Regulierung erwachsen. Zinszusatzreserve neu justieren Die bisher bekannten Überlegungen zu einer sogenannten „Deutschland-Rente“ sind an vielen Stellen lückenhaft. Schon jetzt ist aber absehbar, dass die Idee den selbstgesetzten Anspruch nicht erfüllt, „einfach, sicher und günstig“ zu sein. Sie würde den Sparern gerade keine sichere Rente bieten. Die Probleme sind unter anderem folgende: •Unsichere Anlage: Mit einer Anlagestrategie, wie die des als Benchmark genannten norwegischen Staatsfonds, wären erhebliche Anlage- und Wechselkursrisiken verbunden. Ein garantierter Zahlbetrag wäre darum nicht möglich. •Politisches Risiko: Beispiele aus Irland, Ungarn, Polen und Spanien belegen das hohe Risiko, dass die Mittel des Staatsfonds aus haushaltspolitischen Gründen zweckentfremdet werden. Das gilt gerade in Krisenzeiten. •Keine Rente: Vollkommen offen ist, ob und wie das angesammelte Kapital verrentet werden soll. Kunden wird, müssen die Regeln für die Zinszusatz reserve jetzt nachjustiert werden. Anpassung der Rückkaufswerte an den Marktwert von Anleihen Eine länger anhaltende Niedrigzinsphase schafft neue Probleme. So könnte ein sprunghafter Zinsanstieg dazu führen, dass die Marktpreise zum Beispiel von Anleihen deutlich sinken. Da diese Anleihen in den Bilanzen der Versicherer aber mit einem höheren Buchwert geführt werden, entstehen sogenannte „stille Lasten“. Versicherer bilden heute eine zusätzliche Rücklage, um auch in Zeiten niedriger Zinsen die höheren Garantien aus früheren Jahren erfüllen zu können – die Zinszusatzreserve (ZZR). Insgesamt wurden dafür seit 2011 über 32 Milliarden Euro zur Seite gelegt – allein im vergangenen Jahr rund zehn Milliarden. Kommt es aufgrund des Zinsanstiegs zu einer Kündigungswelle, müssen diese stillen Lasten unter Umständen realisiert werden. Das heißt: Versicherer müssten im Zweifelsfall Zinspapiere zu einem schlechten Kurs verkaufen, um die Forderungen der Kunden in Gänze zu erfüllen. Aus stillen Lasten würden dann echte Verluste – die aber alleine zulasten der verbleibenden Kunden gingen. Wenn die aktuelle Niedrigzinsphase anhält und die Vorgaben zur Bildung der ZZR nicht an diese Situation angepasst werden, wird diese Reserve bis 2024 extrem steigen. Damit aus dem Sicherheitspuffer nicht ein Problem für die Unternehmen und damit auch für die Um dieses Risiko zu vermeiden und eine gerechte Behandlung aller Versicherten sicherzustellen, wäre es sachgerecht und notwendig, die geltenden Regelungen zu Rückkaufswerten bereits heute für die beschriebene Situation anzupassen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 9 K A P I TA L M A R K T U N D S T E U E R N Anlagemöglichkeiten verbessern – Belastungen vermeiden Die Renditen für Anleihen liegen darnieder, eine Zinswende ist nicht in Sicht. Versicherer suchen daher nach neuen Investitionszielen, etwa im Bereich Infrastruktur. Die Politik kann die Branche dabei unterstützen und die Anlagemöglichkeiten verbessern. Sie sollte zugleich Lebensversicherungen nicht zusätzlich mit Steuern belasten. Wenn es um die niedrigen Zinsen geht, so hat in den vergangenen Jahren ein semantischer Wandel stattgefunden. War anfangs von einer „Phase“ die Rede, so spricht man heute von einem „Umfeld“ – ganz so, als seien niedrige Zinsen ein Dauerzustand. Was wohl realistisch ist. Denn acht Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise ist kein Ende der Niedrigzinspolitik in Sicht. Die schwierige Situation zwingt die Versicherer zum Umdenken in ihrer Kapitalanlage. Nur mit Staatsanleihen sind die Zusagen an die Kunden nicht mehr zu erfüllen. Mehr denn je kommt es auf ein aktives Management und eine breite Streuung des Kapitals an – über verschiedene Anlageklassen, Bonitäten und Währungsräume hinweg. In der aktuellen Lage ist es jedoch auch wichtig, die Rahmenbedingungen für Versicherer nicht noch zu erschweren. Das gilt zum einen für die Kapitalanlage selbst. So sollte zum Beispiel vor einer möglichen Änderung der Nullunterlegung von Staatsanleihen, die zuweilen in der Kritik steht, Solvency II insgesamt auf den Prüfstand. Dafür braucht es ausreichend Erfahrungen mit dem Regelwerk, die noch nicht vorliegen – ist doch das neue Aufsichtsregime zu Jahresbeginn gerade erst an den Start gegangen. Zugleich darf das Produkt Lebensversicherung nicht noch zusätzlich belastet und für Kunden unattraktiver gemacht werden. Bei der geplanten Reform der Investmentbesteuerung sollten Altersvorsorgeprodukte ausgenommen werden. Gleiches gilt für eine etwaige Finanztransaktionssteuer, deren Einführung von einigen EU-Staaten erwogen wird. Die Politik kann stattdessen die Rahmenbedingungen verbessern, indem sie beispielsweise neue Investitionsmöglichkeiten im Bereich Infrastruktur und Erneuerbare Energien schafft. Die Anlageklasse ist für Versicherer interessant, da die relativ planbaren Rückflüsse und die langen Laufzeiten der Projekte gut zum langfristig ausgelegten Geschäftsmodell passen. Entscheidend ist stets auch ein stabiler Rechtsrahmen. Versicherer müssen sich darauf verlassen können, dass einmal gültige Regelungen rückwirkend nicht geändert werden. So sehr das Anlageumfeld die Versicherer zu Anpassungen zwingt: In puncto Rechtssicherheit bleiben ihre Anforderungen unverändert. Unsere Positionen Rechtssicherheit und Vertrauen gewährleisten Planungs- und Rechtssicherheit sind Grundvoraussetzungen dafür, dass Versicherer die Gelder ihrer Kunden verantwortungsvoll investieren können. Dies gilt umso mehr, als die Investitionszyklen mitunter sehr lang sind. Rückwirkende Änderungen – wie zum Beispiel bei der neu geregelten Verlustbeteiligung von Bankgläubigern im Zuge des neuen Abwicklungsmechanismusgesetzes – beschädigen das Vertrauen der Investoren. Auch der von Österreich angestrebte Forderungsverzicht der Heta-Gläubiger gegenüber 10 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 dem Bundesland Kärnten zielt auf eine nachträgliche Änderung der Vereinbarungen, was die deutsche Versicherungswirtschaft entschieden ablehnt. P rivates Kapital bei Infrastrukturausbau sinnvoll einbinden Die Erneuerung der Infrastruktur in Deutschland steht ganz oben auf der politischen Agenda. Eine starke Rolle sollen dabei auch private Investoren wie Versicherer spielen. Bislang machen ihre Investitionen in Straßen, Windräder oder Leitungsnetze weniger als ein Prozent der Kapitalanlagen aus – unter Bedeutende Investoren Verteilung der Kapitalanlagen der Erstversicherer* in % 87,0 Renten 1.253 Mrd. € 4,1 Aktien 3,3 Beteiligungen 3,7 Immobilien 1,9 Sonstige * inkl. Lebensversicherung, Schaden-/Unfallversicherung und privater Krankenversicherung Quelle: GDV, BaFin; Q3/2015 geeigneten Rahmenbedingungen könnte der Anteil aber deutlich steigen. Dafür braucht es neben stabilen Rahmenbedingungen vor allem ein großes und stetiges Projektangebot. Die von der Bundesregierung angekündigte neue Generation öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) im Volumen von 14 Milliarden Euro ist ein wichtiger Schritt, dem noch weitere folgen müssen. So sollte künftig vor jedem Bauvorhaben eine objektive Wirtschaftlichkeitsprüfung stehen, die sich über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts erstreckt und die Folgekosten mit berücksichtigt. Das ist bislang nicht immer der Fall. Doch nur so lässt sich beurteilen, welche Umsetzungsvariante – Bau in öffentlicher Eigenregie oder als ÖPP – am wirtschaftlichsten ist. Entflechtungsvorschriften lockern Investitionen der Versicherer in Erneuerbare Energien und Infrastruktur werden durch aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen erschwert. Ein Beispiel dafür sind die von der EU vorgegebenen Entflechtungsvorschriften, die eine Trennung von Energieerzeugung und -transport vorschreiben. Dies führt dazu, dass sich private Investoren nur für eine Variante entscheiden können und damit ihr Finanzierungsvolumen geringer ausfällt. Mittelfristig sollten die maßgeblichen EU-Richtlinien überarbeitet werden, um privaten Investoren die Finanzierung von Projekten entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Da dies wohl länger dauern dürfte, sollte in der Zwischenzeit zumindest die von der EU-Kommission geforderte Folgenabschätzung (Impact Test) vereinfacht werden. Damit können Investoren die Genehmigung der EU-Kommission für Projekte einholen, die zwar formal den Entflechtungsvorschriften widersprechen, nicht aber den Zielen zuwiderlaufen. Bislang sind diese Impact Tests sehr zeit- und kostenaufwendig und mit großen Rechtsrisiken verbunden. I nvestmentbesteuerung: Keine Mehr belastung für Versicherer und ihre Kunden Gerade im Niedrigzinsumfeld ist es wichtig, dass steuerliche Änderungen die Kapitalerträge nicht zusätzlich schmälern. Der Regierungsentwurf zur Investmentsteuerreform, mit der künftig Erträge bereits auf Ebene des Fonds und nicht erst beim Anleger erfasst werden sollen, sieht daher aus gutem Grund Befreiungen für Altersvorsorgeprodukte vor. Dazu gehören die Basis- und Riester-Renten und – teilweise – die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, was die Versicherungswirtschaft begrüßt. Positiv ist zudem, dass für Spezialfonds das bestehende Recht weitgehend beibehalten und es zu keiner Belastung der Altersvorsorge kommen soll. Die beabsichtigte Einschränkung der steuerlich zulässigen Anlagegegenstände in Spezialfonds sollte jedoch überdacht werden. Sonst könnten Spezialfonds bestimmte Infrastruktur- und Darlehensinvestments, mit denen etwa Wohnungsbauprojekte finanziert werden, künftig nicht mehr tätigen. K eine Finanztransaktionssteuer für Altersvorsorgeprodukte Seit Jahren gibt es Pläne für eine EU-Finanztransaktionssteuer (FTT), ihre flächendeckende Einführung scheitert jedoch am Widerstand einiger Länder. Andere, darunter auch Deutschland, verfolgen das Projekt weiterhin. Die Versicherungswirtschaft lehnt im Interesse ihrer Kunden die Einführung einer FTT ab. Sollte es dennoch dazu kommen, müssen Produkte, die der Altersvorsorge dienen, von der Besteuerung ausgenommen werden. Auch darf es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern kommen, die die Steuer erheben und denen, die darauf verzichten. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 11 S O LV E N C Y I I U N D I N T E R N AT I O N A L E R E G U L I E R U N G S I N I T I AT I V E N Neue Regeln wirken lassen Seit 1. Januar 2016 gelten für die europäischen Versicherungsunternehmen die Aufsichtsregeln von Solvency II. Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut sich das hochkomplexe System in der Praxis bewährt. Ohne Erfahrungen über Anpassungen des funktionierenden Systems nachzudenken, ist verfrüht. Dieser Grundsatz muss auch für die Verzahnung von Solvency II mit künftigen globalen Regulierungsstandards gelten. Nach mehr als 15-jähriger Vorbereitung ist der Paradigmenwechsel vom bisherigen regelorientierten zum risiko- und marktwertbasierten Aufsichtssystem Solvency II vollzogen. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Projekt von Anfang an begleitet und den Einstieg in das neue System gut bewältigt. Entscheidend für den Erfolg des neuen Regimes sind jetzt zwei Dinge: Die konsistente Umsetzung der neuen Regeln unter Nutzung aller Spielräume in allen Solvency II – und dann? Zeitstrahl zur weiteren Entwicklung des internationalen Regulierungssystems 2016 Q1 Q2 Q3 Anpassung Delegierte Verordnung zu Solvency II 2017 2018 EU-Mitgliedstaaten – und die Anwendung selbst. Deshalb sollten Anpassungen und weitere Schritte auf Erfahrungen in der Anwendung von Solvency II aufbauen, anstatt ihnen vorzugreifen. Schon vor dem Start von Solvency II haben in den vergangenen Monaten verschiedene Institutionen Anpassungen von Solvency II gefordert. Derartige Forderungen sind nach Ansicht des GDV zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht und unberechtigt. Denn zahlreiche Testläufe und Simulationen haben die Funktionsfähigkeit des neuen Regelwerks bestätigt. 2019 Q4 Verabschiedung ICS 1.0 – Konsultation HLA greift für ICS 2.0 systemrelevante erstmalige BerichterstatVersicherer tung an Aufsichtsbehörden V E R S I C H E R U N G S R E G U L I E R U N G Konsultation und Testphase ICS 1.0 Überprüfung Solvency II Umsetzung ComFrame mit ICS 2.0 Quelle: GDV 2016 Für international aktiveAn-Unternehmen sind dawen-dung rüber hinaus nicht nurmitmögliche Änderungen an Solvency II relevant,Übergangssondern auch die glokonzept balen Regulierungsinitiativen unter Führung der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS). Bereits bis 2020 soll die Rahmenvereinbarung ComFrame umgesetzt sein, die nationale Aufsichtsregeln vergleichbar machen und damit eine effektive Kontrolle ) internationalLaufzeit tätiger(Jahre Versicherungsgruppen (IAIGs) ermöglichen soll. Wichtig ist, dass diese Standards kompatibel zu Solvency II sind. Unsere Positionen Keine übereilten Änderungen an Solvency II Kurz vor dem Inkrafttreten von Solvency II haben sich verschiedene Institutionen, darunter die Deutsche Bundesbank und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), kritisch zu Kernelementen des neuen Aufsichtssystems geäußert und Änderungen vorgeschlagen. Der GDV plädiert hingegen nachdrücklich dafür, Solvency II erst einmal wirken zu lassen. Dies gilt insbesondere für den im Regelwerk festgelegten langfristigen risikofreien Zinssatz (Ultimate 12 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 bis 2016 80 Änderung der Forward Rate – UFR). Eine kurzfristige Berechnungsmethodik würde alle60 Erkenntnisse aus den bisherigen Auswirkungsstudien40hinfällig machen und die darauf basierenden politischen 20 Entscheidungen untergraben. Kernelemente von Solvency II will 0 die Europäische Kommission bis 2018 evaluieren. Bei diesem Zeitplan muss es bleiben. Europäische Vorgaben schlank umsetzen Europäische Leitlinien und technische Standards zur Umsetzung von Solvency II sollten von der BaFin bzw. dem Gesetzgeber so schlank wie möglich in deutsches Recht überführt werden. Dies betrifft beispielsweise die Prüfung der Solvabilitätsübersicht (§ 35 Abs. 2 VAG). In der noch ausstehenden Verordnung sollte festgehalten werden, dass sich der Prüfungsumfang ausschließlich auf die Solvabilitätsübersicht bezieht. Zudem sollten die Prüfungsanforderungen die Größe und das Geschäftsmodell der Unternehmen berücksichtigen, um das Proportionalitätsprinzip von Solvency II zu wahren. Die Beachtung des Proportionalitätsprinzips in der Aufsichtspraxis ist insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen essenziell. Um Wettbewerbsnachteile durch unverhältnismäßigen Regulierungsaufwand zu vermeiden, sollten in der Aufsichtspraxis auch Erleichterungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der Berichts- und Dokumentationspflichten sowie beim Aufbau der Unternehmensorganisation konsequent genutzt werden. Globale Standards nur im Einklang mit Solvency II Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Ziel, Vergleichbarkeit und Stabilität durch internationale Kapitalstandards und globale Aufsichtsregeln zu schaffen. Solvency II darf aber nicht durch internationale Standards aufgeweicht oder sogar konterkariert werden. Zwar sollen die International Capital Standards (ICS) direkt zunächst nur für große international aktive Versicherer gelten. Allerdings zeichnet sich bereits jetzt ab, dass es bei dieser Eingrenzung dauerhaft bleiben wird. Daher ist außerordentlich wichtig, dass der ICS zu Solvency II kompatibel ist. Dies betrifft insbesondere die Festlegung auf eine marktwertbasierte Bewertungsmethode und die Ermittlung der Zinsstrukturkurve. Bei der Einstufung, ob ein Versicherer global systemrelevant ist oder nicht, soll insbesondere der Umfang seiner nicht-traditionellen Geschäftsaktivitäten (Non-Traditional Non-Insurance, NTNI) eine wichtige Rolle spielen. Klassisches Versicherungsgeschäft darf daher nicht als Berechnungsgrundlage für einen zusätzlichen Kapitalaufschlag (Higher Loss Absorbency, HLA) für die global systemrelevanten Versicherer herangezogen werden. Bankenabwicklungsregime nicht auf Versicherer übertragen Die Überlegungen der EU-Kommission zur Einführung eines gesonderten Sanierungs- und Abwicklungsregimes für Versicherer auf europäischer Ebene werden zwar momentan nicht aktiv vorangetrieben, in der möglichen inhaltlichen Ausprägung aber zunehmend konkreter. Wegen der besonderen Mechanismen im Geschäftsmodell der Versicherer ist es von grundlegender Bedeutung, dass das in der Bankenabwicklungsrichtlinie (2014/59/EU) enthaltene Regulierungskonzept nicht einfach auf den Versicherungsbereich übertragen wird. Fundament einer zukünftigen Sanierungs- und Abwicklungsregulierung müssen die Vorgaben von Solvency II sein. Soweit ein künftiges Abwicklungsregime zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten beinhalten soll, muss dabei berücksichtigt werden, dass das Geschäftsmodell der Versicherer auch in anhaltenden Krisensituationen auf Langfristigkeit ausgelegt ist. Keine zusätzlichen Stresstests Solvency II basiert auf einer Stresstest-Methodik. Zusätzliche Stresstests sind daher nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich und sollten nur dosiert als Aufsichtsinstrument eingesetzt werden. Wenn dennoch von der EIOPA weiterhin Stresstests durchgeführt werden, sollten diese aus zwei Gründen inhaltlich und zeitlich mit Solvency II kompatibel sein. Erstens wird eine konsistente Vorgehensweise zu Solvency II garantiert. Zweitens wird der Zusatzaufwand für die teilnehmenden Unternehmen und Gruppen minimiert. Grundsätzlich sollte in Stresstests die Risikosituation der Versicherungsunternehmen nicht überzeichnet werden. Zweck eines Stresstests ist die frühzeitige Identifizierung möglicher Risiken. Es ist hingegen nicht zielführend, die Auswirkungen extrem unwahrscheinlicher Krisenszenarien abzufragen. Gerade im ersten Jahr der Anwendung von Solvency II sollten Stresstest-Ergebnisse nur auf aggregierter Marktebene veröffentlicht werden. Solvency II muss zunächst umfänglich verstanden werden. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 13 E U R O PÄ I S C H E S U N D N AT I O N A L E S A U F S I C H T S S Y S T E M Funktionierende Aufsicht braucht klare Strukturen und Zuständigkeiten Der Bundestag hat am 18. Februar 2016 in einem Entschließungsantrag gefordert, das europäische System der Finanzaufsicht effizient weiterzuentwickeln. Transparenz und Kontrolle der Tätigkeit der EU-Finanzaufsichtsbe hörden (ESAs) sollen weiter verbessert werden. Zudem sollen sich die ESAs in ihrer Arbeit auf den Rahmen be schränken, der vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Mit Blick auf die anhaltende Diskussion über die Aufgabe der ESAs und deren zukünftige Finanzierung ist das ein starkes Signal. Die europäische Aufsichtsstruktur fußt auf einem Drei-Säulen-Modell. Jeder Teilbereich des Finanzmarkts hat seine eigene, unabhängige europäische Aufsichtsbehörde: die EIOPA für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge, die EBA für die Banken (sowie die EZB für große Institute) und die ESMA für den Wertpapierbereich. EIOPA ist damit beauftragt im Versicherungsbereich die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BaFin) zu koordinieren und sicherzustellen, dass EU-Regeln in den Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet werden. Darüber hinaus ist sie als Expertenbehörde in die Finanzmarktregulierung eingebunden. Neben ihren Kontroll- und Beratungsaufgaben übernimmt die EIOPA in der Praxis aber zunehmend eine gestaltende Rolle in der Finanzmarktregulierung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie über rechtlich unverbindliche Leitlinien faktische Standards setzt, bevor der euro päische Gesetzgeber überhaupt tätig geworden ist. Für den Sommer 2016 hat die EU-Kommission ein Weißbuch zur künftigen Finanzierung der ESAs angekündigt. Derzeit setzt sich der Haushalt der ESAs zu 60 Prozent aus Mitteln der nationalen Aufsicht und zu 40 Prozent aus dem EU-Budget zusammen. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die beaufsichtigten Unternehmen die ESAs künftig zu 100 Prozent direkt finanzieren. Dies wirft die Frage auf, wie die ESAs dann durch den EU-Gesetzgeber überwacht werden, wenn sie sich diesem gegenüber für ihr Budget nicht mehr rechtfertigen müssten. Parallel dazu gibt es auf europäischer Ebene verschiedene Initiativen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, das Zusammenspiel der Regulierung im Finanzmarkt zu überprüfen. Die EU-Kommission setzt sich aktuell mit dem Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen auseinander, um die jüngsten Rechtsvorschriften, die insbesondere als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen wurden, auf deren Gesamtwirkung und ungewollte Folgen zu überprüfen. Ein Bericht der EU-Kommission über die Ergebnisse der aktuellen Sondierung und das weitere Vorgehen soll im ersten Halbjahr 2016 vorliegen. Das EU-Parlament hat bereits im Januar 2016 einen Initiativbericht zur Bestandsaufnahme der EU-Finanzdienstleistungen veröffentlicht, der sich ebenfalls damit beschäftigt, inwieweit die EU-Finanzmarktregulierung kohärent, konsistent und proportional ist. Unsere Positionen Künftige Finanzierung der ESAs muss sich an deren Mandat ausrichten Die klare Festlegung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Prioritäten der EIOPA ist mit Blick auf die durch die EU-Kommission angestoßene Diskussion um deren zukünftige Finanzierung unabdingbar. Die deutsche Versicherungswirtschaft befürwortet eine hinreichende finanzielle Ausstattung von EIOPA, damit diese die ihr übertragenen Aufgaben als unabhängige Behörde 14 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 wahrnehmen kann. Eine ungesteuerte Aufgabenausweitung bei gleichzeitiger Finanzierung durch die beaufsichtigten Branchen muss aber in jedem Fall vermieden werden. Finanzierungsdiskussion auf breiter Basis führen Die Finanzierung der ESAs steht in engem Zusammenhang mit weiteren Themen, wie etwa der Governance der Aufsichtsbehörden und ihrer Kontrolle durch den EU-Gesetzgeber. Die Diskussion sollte daher nicht isoliert geführt werden, sondern muss diese Aspekte einbeziehen und prüfen, wie sich die Änderungen der Finanzierung auswirken. Wird das Instrument der parlamentarischen Budgetkontrolle geschwächt, müssen gleichwertige Alternativen vorgesehen werden. Zudem sollte eine gesonderte EIOPA-Abgabenerhebung vermieden werden und vielmehr bestehende Wege über den Haushalt der nationalen Aufsichtsbehörden genutzt werden, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden. Befugnisse der Aufsichtsbehörden angemessen regeln Neben den vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedeten verbindlichen Rechtsakten (Verordnungen und Richtlinien) sieht das europäische Recht auch unverbindliche Leitlinien vor. Diese werden von den ESAs ausgegeben und sollen helfen, die verbindlichen Vorgaben des EU-Gesetzgebers zu harmonisieren. Leitlinien dürfen jedoch nicht dem Gesetzgeber vorgreifen und damit den demokratischen Prozess aushebeln. Für die beaufsichtigten Unternehmen ist es unbefriedigend, wenn EIOPA Leitlinien vorantreibt – z. B. im Verbraucherschutz –, gleichzeitig aber ankündigt, wichtige Aufsichtsaufgaben nicht vollumfänglich erfüllen zu können. Sektorale Aufsicht erhalten und stärken Das Drei-Säulen-Modell in der europäischen Finanzaufsicht hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass die Belange der drei Sektoren angemessen berücksichtigt werden und die Aufsichtsbehörden über spezialisierte Kenntnisse verfügen. Gleichzeitig ist das Aufsichtssystem darauf angelegt, für alle Sektoren möglichst übereinstimmende Regeln zu finden. Dieser Grundsatz darf aber nicht zu einer undifferenzierten Übertragung branchenspezifischer Regelungen führen, beispielsweise vom Banken- auf den Versicherungssektor. Finanzmarktregulierung regelmäßig überprüfen Der GDV begrüßt die europäischen Initiativen für eine kohärente, konsistente und proportionale EU-Finanzmarktregulierung. Wirkungen und Nebenwirkungen Auf drei Säulen Aufbau des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Sitz bei der EZB in Frankfurt am Main Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA* EIOPA ESMA Europäische Bankenaufsichtsbehörde Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde London Frankfurt / Main Paris Nationale Aufsichtsbehörden Nationale Aufsichtsbehörden Nationale Aufsichtsbehörden * Die operative Aufsicht über die 130 größten Banken übt im Rahmen der Bankenunion zentral die EZB aus. Quelle: GDV 2016 erlassener Vorschriften für Finanzdienstleister sollten regelmäßig überprüft werden. Wichtig ist es, die Ergebnisse sorgfältig zu analysieren und insbesondere doppelte und widersprüchliche Regulierung zurückzunehmen. Des Weiteren sollten die Ergebnisse geprüft werden, bevor für einen bestimmten Bereich neue Regeln erlassen werden. Finanzberichte nicht überfrachten Auf EU-Ebene mehren sich Initiativen zu CSR-Berichtspflichten der Unternehmen (CSR: Corporate-SocialResponsibilty). Die Versicherungswirtschaft sieht den stetig zunehmenden Umfang der verpflichtenden Berichterstattung über systemfremde Aspekte im Rahmen der Finanzberichte skeptisch und setzt sich auf der europäischen und nationalen Ebene für ein Vorgehen mit Augenmaß ein. Deswegen sollten auch die von der EU-Kommission zu entwickelnden Leitlinien für nichtfinanzielle Berichterstattung einen wirklich unverbindlichen Charakter erhalten. Die CSRRichtlinie 2014/95/EU hob den bewährten Grundsatz der Freiwilligkeit zugunsten der Regel „comply or explain“ auf. Danach haben Unternehmen eine „klare und begründete Erläuterung“ abzugeben, wenn die geforderten CSR-Angaben nicht erfolgen, weil keine Unternehmenspolitik im Hinblick auf die festgelegten nichtfinanziellen Aspekte verfolgt wird. Diese Maßstäbe sollten für die anstehende Umsetzung der CSRRichtlinie gelten. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 15 VERTR I EBSR EGU LI ERU NG Wahlfreiheit und Beratungsqualität erhalten Der europäische Versicherungsmarkt ist stark von den unterschiedlichen Traditionen und spezifischen Anfor derungen nationaler Märkte geprägt. Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie berücksichtigt diese Besonderheiten, indem sie keinen Vertriebsweg diskriminiert, aber hohe Anforderungen an die Beratungsqua lität stellt. Das ist angemessen. Wichtig ist, dass diese Prinzipien bei der Umsetzung der Richtlinie stringent durchgehalten werden. Derzeit sorgen verschiedene Parameter für Bewegung auf dem Versicherungsmarkt: Unternehmen müssen Antworten auf Trends wie den demografischen Wandel und die Digitalisierung finden und gleichzeitig die Herausforderung durch die anhaltende Niedrigzinsphase bewältigen. motiviert werden können. Das Vertrauensverhältnis der Kunden zu ihren Beratern ist dabei besonders wichtig. Daher ist die konsequente Stärkung der Beratungsqualität ein Kernanliegen der deutschen Versicherer. Das Bekenntnis für einen hohen Qualitätsstandard findet seinen Ausdruck in dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, der seit 2013 in der Branche umgesetzt wird. Die Einhaltung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung durch die Unternehmen wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer testiert. , die die Unternehmen zuvor geprüft haben, ob sie die Anforderungen aus dem Kodex entsprechend umgesetzt haben. Das ist ein klares Signal: für gute und faire Kundenberatung! Diese Parameter sind bei der Umsetzung der EURichtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht zu berücksichtigen. Um Versorgungslücken beim Alterseinkommen oder existenziellen Belastungen im Schadenfall vorzubeugen, müssen Kunden weiterhin zur ergänzenden privaten Vorsorge So arbeiten die dem Verhaltenskodex für den Vertrieb beigetretenen Unternehmen auch nur mit Vermittlern zusammen, die sich nachweisbar und kontinuierlich fortbilden. Mit der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ verpflichten sich Versicherungsvermittler überdies zu einer umfangreichen Fortbildung. Versicherungsprodukte sind unverzichtbare Bausteine für die Absicherung des Lebensstandards im Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Wegen dieser hohen sozialpolitischen Bedeutung liegt es auch im Interesse des Gesetzgebers, eine angemessene Verbreitung privater Vorsorge zu fördern. Freie Vermittler dominieren den Vertrieb Anteil der Vertrebswege am Neugeschäft in der Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfallversicherung in Prozent Leben 42,5 5,8 25,2 19,8 4,0 2,7 54,5 3,1 28,6 3,8 4,7 5,3 (Beitragssumme) Kranken (Monatsbeitrag) 1 Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung 45,6 Schaden/ Unfall1 (Jahresbeitrag) 2,8 27,8 6,0 12,4 5,4 2 inkl. Vergleichsportale 3 z. B. Reisebüros, Autohäuser Einfirmenvermittler Mehrfachvertreter 16 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 Makler Kreditinstitute Direktvertriebe2 Sonstige3 Quelle: GDV Unsere Positionen IDD 1:1 umsetzen Die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD – Insurance Distribution Directive) ist ein tragfähiges Fundament für einen europäischen Versicherungsmarkt mit fairen, transparenten und einheitlichen Vertriebsregeln. Sie muss bis zum 23. Februar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber sollte den gebotenen Handlungsspielraum nutzen und im Rahmen der Umsetzung nicht über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen. Freie Wahl des Vertriebsweges nicht einschränken Versicherungsvermittler müssen auch in Zukunft Versicherungen auf Provisionsbasis vermitteln dürfen. Das gilt auch für die Courtagen, die vom Versicherer an einen Makler gezahlt werden. Die vorgesehene Ausgestaltung der Anforderungen an Provisionszahlungen über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission oder EIOPA-Leitlinien darf nicht zu einem faktischen Provisionsverbot führen. Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt den Ansatz des europäischen Gesetzgebers, die Natur der Vergütung (Provision oder Honorar) und ihre Quelle (Versicherungsunternehmen oder Versicherungsnehmer) für alle Versicherungen offenzulegen. In der Lebensversicherung ist die Offenlegung der in die Prämie einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sinnvoll. Der Kunde kann dadurch die Kostenbelastung für das ihm empfohlene Produkt erkennen und über die Angabe der Effektivkosten vergleichen, zu welcher Renditeminderung die in das Produkt einkalkulierten Kosten führen. Eine weitergehende Information über die konkrete Vergütung bietet dem Verbraucher jedoch keinen Mehrwert. Praxisgerechte Vorgaben für „Product Oversight and Governance“ Im Zuge der Neuregelung des Versicherungsvertriebs werden formale Vorgaben zu „Product Oversight and Governance“ (POG) eingeführt. Unternehmen werden verpflichtet, für ihre Produkte angemessene interne Prüfungs- und Beobachtungsprozesse vorzusehen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Details wird die Europäische Kommission festlegen. Schon jetzt sind solche Prozesse in vielen Unternehmen ein wichtiges Instrument. Maßgeblich ist, dass die noch ausstehenden Spezifizierungen eine praxisgerechte Ausgestaltung dieser Prozesse ohne unnötige Bürokratie erlauben. Es muss klar sein, dass die Vorgaben und Bestrebungen auf europäischer Ebene nicht zu einer Preiskontrolle oder zu detaillierten Vorgaben für die Produktgestaltung führen. Eine derart weitreichende Produktregulierung würde Produktinnovation und Wettbewerb behindern und letztlich die Angebotsvielfalt zulasten des Kunden beschränken. Digitalen Vertrieb nicht durch Formvorschriften und Dokumentationspflichten behindern Durch die Einbeziehung von Versicherungsunternehmen in den Anwendungsbereich der IDD muss eine adäquate Lösung zur Beratungs- und Dokumentationspflicht im Direktvertrieb gefunden werden. In der Regel entscheidet sich der Kunde für einen Direktvertriebsweg wie Internet, E-Mail oder Telefon, weil er einen schnellen, unkomplizierten Vertragsabschluss ohne ausführliche Beratung wünscht. Er möchte ein bestimmtes Produkt bei einem bestimmten Anbieter kaufen. Eine Beratungs- und Dokumentationspflicht ist in dem Fall in der Regel weder erwünscht noch praktisch umsetzbar. Daher sollte die im deutschen Recht verankerte Entbindung der Versicherungsunternehmen von Beratungs- und Dokumentationspflichten im Fernabsatz bzw. Direktvertrieb bei der Umsetzung der IDD erhalten bleiben. Weder Versicherer noch Vermittler sollten dazu verpflichtet werden, Beratungsleistungen anzubieten, wenn der Kunde sich für Fernkommunikation entscheidet, also beispielsweise eine Website aufsucht. Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Vermittler, wenn sie Beratungsleistungen im Fernabsatz anbieten, diese ohne Medienbrüche durchführen und dokumentieren können. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 17 VER B RAUC H ERSC H UTZ Finanzaufsicht und Brancheninitiativen garantieren hohes Verbraucherschutzniveau Verbraucherpolitisch ist derzeit viel in Bewegung: Der Verbraucher ist weiter in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt, die Marktwächter haben erste Ergebnisse vorgelegt und auf EU-Ebene werden zunehmend präventive Ansätze beim Verbraucherschutz diskutiert. Klimawandel, Digitalisierung und Demografie – globale und gesellschaftliche Megatrends stellen neue Herausforderungen an Verbraucher und Unternehmen. Schadenrisiken für das Eigenheim müssen gedeckt, Daten geschützt und die Vorsorge sicher sein für ein auskömmliches und langes Leben in einer alternden Gesellschaft. Die deutschen Versicherer übernehmen diese Risiken und Herausforderungen und entwickeln ihre Produkte entlang der Kundenbedürfnisse. In Zeiten rasanter Veränderungen ist für die Verbraucher dabei vor allem eines entscheidend: Verlässlichkeit. Die staatliche Regulierung spielt dabei eine ganz zentrale Rolle. Die Kombination aus einer mandatsstarken Finanzaufsicht und freiwilligen Brancheninitiativen ist ein Garant für ein hohes Verbraucherschutzniveau auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Damit können sich Verbraucher darauf verlassen, sichere Produkte angeboten zu bekommen. Der Kontakt zu den Kunden ist der Dreh- und Angelpunkt des Versicherungsgeschäfts. Wegen des andauernden Zinstiefs werden sich Verbraucher noch intensiver um ihre Geldanlage kümmern müssen. Damit steigt der Bedarf für kompetente Finanzberatung. Deshalb haben Versicherer ein ureigenes Interesse an der konsequenten Verbesserung der Beratungsqualität. Hier haben die deutschen Versicherer in den vergangenen Jahren neue Maßstäbe gesetzt: Mit dem Verhaltenskodex für den Vertrieb wurden die Verbraucherinteressen branchenweit in den Fokus gerückt. Überdies verpflichten sich Versicherungsvermittler mit der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ zu umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen. Auch dem gestiegenen Interesse der Kunden an Vorabinformationen wurde Rechnung getragen. So ermöglicht die Informationsplattform „Kompass Naturgefahren“ Verbrauchern eine erste Einschätzung ihres individuellen Naturgefahrenrisikos (siehe auch Klimawandel). Unsere Positionen I nstitutionelle Aufgabenverteilung muss klar bleiben Qualitätssicherung ist dabei ebenso wichtig wie ein realitätsnahes Marktverständnis. Die verbraucherpolitischen Kompetenzen sind aus guten Gründen klar geregelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als mandatsstarke Finanzaufsicht für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig und schützt die Gesamtheit der Verbraucher. Die individuellen Verbraucherinteressen zu schützen, obliegt weiterhin Ombudsleuten, Schiedsstellen und Gerichten. Die neuen Marktwächter Finanzen und Digitale Welt können und sollen wichtige Hinweise zu Marktverwerfungen liefern, um potenzielle Verbraucherschäden frühzeitig abzuwenden. Dazu bedarf es wissenschaftlich fundierter Erhebungen und Analysen. Eine transparente Neben der Seismografen-Funktion der Marktwächter liefert die wissenschaftliche Expertise des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen Erkenntnisse zur Situation der Verbraucher auf den verschiedenen Zielmärkten. Die Unterscheidung zwischen der mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Aufsicht auf der einen Seite und der legitimen politischen Interessenvertretung durch die Verbraucherschutzorganisationen sowie der zivilgesellschaftlichen Aufklärungsfunktion des Marktwächters auf der anderen ist essenziell für eine stabile verbraucherpolitische Architektur. Kompetenzüberlappungen sollten daher auch in Zukunft strikt vermieden werden. 18 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 G rünbuch Finanzdienstleistungen – EU-Kommission überschätzt Potenzial grenzüberschreitenden Angebots Der deutsche Versicherungsmarkt ist durch eine vielfältige Anbieterlandschaft geprägt – vom globalen Konzern bis zum lokalen Versicherer. Das Potenzial grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen scheint die EU-Kommission zu hoch einzuschätzen. Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und sozialen Sicherungssystemen, zum anderen am kulturellen und sprachlichen Kontext, in dem Versicherungsprodukte entwickelt und vertrieben werden. Vor allem aber liegt es am Vertrauen der Verbraucher in ihre regionalen Anbieter. Hier fühlen sie sich mit ihren individuellen Bedürfnissen am besten aufgehoben. Versicherungsprodukte in der Europäischen Union unterscheiden sich aufgrund der vielfältigen nationalen Rahmenbedingungen grundlegend. So sind Altersvorsorgeprodukte passgenau auf ihre Funktion in den jeweiligen sozialen Vorsorgesystemen zugeschnitten. Vorschläge der Kommission zur Produkstandardisierung dürfen nicht dazu führen, dass man auf nationaler Ebene hinter den in Deutschland etablierten sozialpolitischen Standards zurückfällt. Marktdefizite für Verbraucher antizipiert werden. Diese Überlegungen dürfen nicht dazu führen, dass am Ende an den eigentlichen Bedürfnissen der Verbraucher vorbeireguliert wird. Auf nationaler und europäischer Ebene starten in immer kürzeren Abständen neue verbraucherpolitische Regulierungsmaßnahmen. Gerade erst geregelte Bereiche sind häufig erneut Ziel regulatorischer Initiativen. Dabei kommt es auch zu Redundanzen und Widersprüchen. Bereits erreichte Verbesserungen für Verbraucher werden gefährdet. Schon jetzt ist die aus fortlaufender Regulierung entstehende Informationsflut für Kunden, Vermittler sowie kleinere und mittlere Unternehmen kaum noch zu bewältigen (siehe Grafik). Die bloße Fülle neuer gesetzlicher Bestimmungen konterkariert das Ziel der Einfachheit und Transparenz. Die Umsetzung der EU-Vermittler-Richtlinie und die Verankerung der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte in deutsches Recht werden für eine verbesserte Transparenz sorgen. Sowohl für die Unternehmen als auch für die Verbraucher ist es nun wichtig, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen abzuwarten, bevor weitere ergriffen werden. Gegenwärtig diskutierte EU-Regulierungsvorhaben würden zu erneuter Verunsicherung bei Verbrauchern und Anbietern führen. Klar muss auch sein: Die Nutzung von Geodaten durch Versicherer und ungerechtfertigtes Geoblocking sind grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte, die nicht vermengt Stapelweise Unterlagen werden sollten. Beim Geoblocking Welche Papiere bekommen Versicherungskunden ausgehändigt? wird dem Verbraucher der Zugang zu Produkten oder Dienstleistungen unWas? Wann? Vorgeschrieben? gerechtfertigter Weise verwehrt oder vor Beratung Nein Broschüren, Themenhefte, beschränkt. Demgegenüber ist die Basisinformationen Nutzung von Geodaten Voraussetzung bei Beratung Nein Produktsteckbrief bei Beratung für das Angebot bestimmter Versichenach Beratung Nein Kundenstatus/Beratungsergebnis rungsprodukte (z. B. Versicherung von nach Beratung Ja* Versicherungsvorschlag/Angebot Naturgefahren). Regulierung wirken lassen Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene werden häufig mit verbraucherpolitischen Erfordernissen begründet. So sollen mit Initiativen für einen präventiven Ansatz beim Verbraucherschutz Beratungsprotokoll nach Beratung Ja* Antragskopie vor Abschluss Ja* Versicherungsbedingungen vor Abschluss Ja Produktinformationsblatt vor Abschluss Ja Versicherungsinformation vor Abschluss Ja Versicherungspolice nach Abschluss Ja Quelle: GDV 2015, eigene Zusammenstellung * je nach Vertragsart GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 19 D I G I TA L I S I E R U N G U N D D AT E N S C H U T Z Daten sicher nutzbar machen Die digitale Vernetzung bietet Verbrauchern und der Wirtschaft große Chancen für neue Geschäftsmodelle, schnellere Prozesse und mehr Service. Doch für die Ausschöpfung der Potenziale muss genügend Raum bleiben. Neue Technologien wie Big Data oder Cloud Computing benötigen einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Das Geschäft der Versicherer verändert sich – wie fast alle anderen Lebensbereiche auch – durch die zunehmende digitale Vernetzung. Die Versicherer nutzen die Chancen einer zunehmenden Digitalisierung, um besser auf Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Kunden werden immer mehr über diese digitalen Kommunikationskanäle betreut. Neue Wege in der Datenerfassung und Datennutzung ermöglichen mittel- bis langfristig auch neue innovative Produkte und Dienstleistungen. Hier muss es für die Versicherer aber möglich sein, die Chancen auf Innovation auch zu ergreifen und digitale Kommunikationswege und automatisierte Verfahren entsprechend zu nutzen. Unternehmen können die technischen Potenziale der Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden und ihrer betrieblichen Abläufe nur dann voll ausschöpfen, wenn ihnen dies auch rechtlich ermöglicht wird. Dafür bedarf es eines innovationsfreundlichen Regulierungsrahmens. Auch Versicherer müssen ihre Kunden auf den bevorzugten Kanälen ansprechen dürfen – und zwar sowohl in der Online- als auch der Offlinewelt. Versicherer arbeiten seit jeher mit Daten. Um Produkte zu entwickeln und Risiken zu bewerten, braucht es umfassende Datenanalysen. Dabei werden die Versicherer weiterhin auf Sicherheit und Schutz der Daten setzen: Als erste Branche in Deutschland hat die Versicherungswirtschaft 2012 eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz abgeschlossen, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmt wurde. Der sogenannte Code of Conduct präzisiert die allgemeinen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes für die Branche. Er gibt somit den Versicherern klare Leitlinien und sichert ihren Kunden ein hohes Datenschutzniveau zu. Die Versicherer müssen dabei umfassende Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte vorweisen. Der Code of Conduct erfüllt das neue europäische Datenschutzniveau zu einem großen Teil schon heute. Er soll nun weiterentwickelt und dem neuen europaeinheitlichen Datenschutzrecht komplett angepasst werden. Mit dem Krisenreaktionszentrum der deutschen Versicherungswirtschaft (LKRZV) haben die Versicherer zudem als eine der ersten Branchen eine zentrale Infrastruktur für die Kommunikation bei Sicherheitsvorfällen etabliert. Ungeachtet dessen, ob die Versicherungswirtschaft unter das neue IT-Sicherheitsgesetz für kritische Infrastrukturen fallen wird oder nicht: Die Kernanforderungen des Gesetzes hat die Branche schon längst erfüllt. Auch bei der Entwicklung sicherer Kommunikation sind die Versicherer Vorreiter: Im März 2015 wurde die Trusted German Insurance Cloud (TGIC) als erste Cloud-Lösung Deutschlands vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach deutschen und internationalen Standards zertifiziert. Das zeigt: Daten von Kunden sind bei Versicherern sicher aufgehoben. Unsere Positionen Digitale Vernetzung fördern – mit Sicherheit M edienbruchfreie digitale Verfahren in Wirtschaft und Verwaltung fördern Mediengerechte Verfahren sind nicht nur für Wirtschaftsunternehmen attraktiv. Sie entsprechen auch 20 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 den Erwartungen der Kunden. Die Betreuung der Kunden erfolgt auf deren Wunsch zunehmend über digitale Kommunikationskanäle. Bereits heute erhalten Versicherer rund ein Drittel ihrer Nachrichten über digitale Kanäle. Viele Kundenanliegen können dadurch schnell und effizient fallabschließend bearbeitet werden. Schutz und Integrität der Kundendaten haben dabei für die Versicherungswirtschaft oberste Priorität. Um dem Kunden einen fallabschließenden digitalen Service bieten zu können, setzt sich die Versicherungswirtschaft dafür ein, dass Medienbrüche, die in heutigen Prozessen immer wieder anzutreffen sind, durch sichere und praktikable elektronische Möglichkeiten ersetzt werden. Dabei ist die sichere digitale Identität ein zentraler Baustein, um Vertrauen und Schutz für Kunden und Unternehmen gleichermaßen zu stärken und zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass etwa die EU-Datenschutzgrundverordnung keine Schriftform mehr vorsieht. Prozesse, die eine datenschutzrechtliche Einwilligung erfordern, können dadurch standardmäßig elektronisch gestaltet werden. Die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden wird erheblich erleichtert. Auch in der Kommunikation mit Behörden sollten für die Versicherer effiziente, sichere elektronische Prozesse möglich sein. Hier gilt es, wo möglich Schrift form e rfordernisse abzubauen beziehungsweise durch praktikable und effiziente elektronische Verfahren zu ersetzen und standardisierte elektronische Kommunikation zu etablieren. E-Mail als Kommunikationsweg stärken Verbraucher sollten bei der Kommunikation mit ihrem Versicherer selbst über den Kommuniktionsweg entscheiden können. Auch wenn viele Versicherer mittlerweile sehr sichere elektronische Kommunikationskanäle anbieten, zum Beispiel über geschützte Kundenportale, bevorzugen viele Verbraucher dennoch weniger abgesicherte Kommunikationskanäle wie E-Mail für ihre Anfragen. Sie haben kein Verständnis, wenn Sie die Antwort des Versicherers nicht zeitnah, sondern erst Tage später per Brief erhalten. Um dem Wunsch der Kunden nach einer direkten und schnellen Kommunikation via E-Mail entsprechen zu können, sollten die Datenschutzbehörden keine Vorgaben machen, die die Nutzung des Kommunikationsweges praktisch unmöglich machen. Es braucht hier praktikable Lösungen, so dass Anfragen auch über E-Mail abgewickelt werden können. So kommunizieren Kunden mit Ihrer Versicherung Der Postweg dominiert noch - ein Drittel der Kommunikation erfolgt aber bereits digital 52 % Post V ollautomatisierte Entscheidungen unterstützen Bessere Computersysteme ermöglichen es den Versicherern viele Prozesse abschließend zu bearbeiten, ohne dass ein menschliches Eingreifen nötig wäre. So wird es künftig leichter möglich sein, innerhalb weniger Stunden Verträge zu schließen und Schadenersatzzahlungen automatisch anzuweisen. Wenn der Versicherer alle Informationen über elektronische Wege zur Verfügung gestellt bekommt, erhalten Versicherte schneller Versicherungsschutz und im Schadenfall wird das Geld schneller ausgezahlt. Diese Effizienzgewinne sollten nicht durch zu hohe regulative Anforderungen behindert werden. Die Versicherungswirtschaft benötigt eine Erlaubnis für automatisierte Entscheidungen nicht nur im Vertragsverhältnis, sondern auch in anderen Rechtsverhältnissen, z. B. für den Geschädigten in der Haftpflichtversicherung. In jedem Fall muss es möglich bleiben, Entscheidungen vollautomatisiert zu treffen, mit denen dem Verlangen der Kunden entsprochen wird. Fax 14 % 28 % E-Mail Portale 6 % Quelle: GDV S ichere IT-Infrastrukturen und OnlineIdentifizierung weiter ausbauen Für die Sicherheit digitaler Daten sind sichere Übertragungswege von zentraler Bedeutung. Gerade wenn es um sensibelste Daten geht, muss eine elektronische Kommunikation besonders geschützt werden. Um die sichere Online-Kommunikation mit Kunden zu stärken, müssen sichere Verfahren für die Authentifizierung gestärkt werden. Die Lösungen für eine sichere Kommunikation müssen sich aber am Alltag GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 21 D I G I TA L I S I E R U N G U N D D AT E N S C H U T Z der Verbraucher orientieren. Die Versicherer haben mit der Trusted German Insurance Cloud (TGIC) bereits eine Möglichkeit für abgesicherte, webbasierte Kommunikation über eine Cloud vorgelegt. Mit der Pilotzertifizierung der TGIC haben die Versicherer gemeinsam mit dem BSI einen Beitrag für die Etablierung von Sicherheitsstandards von Cloud-Lösungen gesetzt. Mindeststandards zum Schutz elektronischer Geschäftsprozesse sollten für alle Branchen etabliert werden. Cyber-Gefahren ernst nehmen Verbraucher müssen stärker für Cyber-Gefahren sensibilisiert werden. Die Branche setzt sich daher selbst für die Aufklärung der Verbraucher ein. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen wird die Gefahr vor Cyber-Bedrohungen zumeist noch unterschätzt. Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ansatz, Prävention zu stärken und gerade auch mittelständische Unternehmen für ITSicherheit zu sensibilisieren. So hat die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), eine Tochtergesellschaft des GDV, einen „Quick-Check“ zur Cyber-Sicherheit erarbeitet. Damit können kleine und mittelständische Unternehmen eine automatisierte Selbstauskunft über ihr IT-Sicherheitsniveau erhalten. Zudem hat VdS gemeinsam mit dem Projektzentrum Hannover IT ein Prüfverfahren für Informationssicherheit entwickelt, das mit einem Zertifikat (VdS 3473) verbunden ist. VdS testiert so dem überprüften Unternehmen, dass es Maßnahmen gegen die wichtigsten Cyber-Gefahren umgesetzt hat. Allerdings muss sich erst noch zeigen, ob dieses Prüfsiegel vom Markt angenommen wird. Tatsächlich könnten solche Prüfverfahren dabei helfen, Cyber-Risiken zu bewerten. Und das wiederum könnte auch die Basis für einen individuellen Versicherungsschutz sein. M it Modernisierung des Steuerrechts Unternehmen nicht überfordern Die Finanzämter sollen zukünftig Einkommensteuerbescheide vollautomatisiert erteilen können. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer die von den Kunden gezahlten Beiträge zu Riester- und Renten sowie Krankenversicherungen und auch die 22 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 ausgezahlten Renten elektronisch an die Finanzverwaltung melden. Die Versicherungswirtschaft begrüßt die geplante Modernisierung des Steuerrechts ausdrücklich. Der von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf enthält aber noch einige Schwachstellen. So ist es nicht fair, wenn die zur Datenlieferung verpflichteten Unternehmen mit Sanktionen belegt werden, weil die Daten zum Beispiel durch Fehler auf Seiten der Finanzverwaltung nicht rechtzeitig ankommen. Das Verspätungsgeld in Höhe von jährlich 50.000 Euro sollte generell entfallen und nicht nur dann, wenn in jedem Einzelfall nachgewiesen wird, dass den Versicherer kein Verschulden trifft. Angesichts mehrerer Hunderttausend jährlicher Meldungen würde dies die Unternehmen überfordern. Auch die geplante Haftungsregelung für die Unternehmen sollte entschäft werden. Datenschutz für das digitale Zeitalter M odernen Datenschutz der Realität anpassen Im Zeitalter der digitalen Vernetzung muss das Prinzip der Datensparsamkeit weiterentwickelt werden. Auch wenn das Grundprinzip der Vermeidung von Datenerfassung und -speicherung weiter wünschenswert und vernünftig ist, muss sich der Datenschutz einer Realität stellen, in der bis zum Jahr 2020 schätzungsweise 5,4 Milliarden Geräte ständig Daten erfassen und mit dem Internet kommunizieren – und dabei häufig auch auf Personen beziehbare Daten aufzeichnen. Die Konzentration sollte darauf liegen, den Nutzern mehr Souveränität über die durch und über sie erfassten Daten zu geben. O ffene und standardisierte Schnittstellen für Kfz-Daten schaffen Im Zuge der eCall-Einführung ab 31. März 2018 soll eine standardisierte, sichere und diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle für den Austausch von Kfz-Daten geschaffen werden. Durch eine derartige offene und standardisierte Schnittstelle behält der Verbraucher die Kontrolle über seine Daten und kann das beste Angebot auswählen – z. B. Automobilhersteller, Versicherer, Kfz-Betrieb oder Automobilclub. Das schafft faire Wettbewerbsbedingungen. Der Verbraucher muss die Wahlfreiheit haben, wem er seine Kfz-Daten zur Verfügung stellt. Nur in einem solchen Fall kann der Verbraucher sich für das jeweils beste Angebot und für den von ihm bevorzugten Dienstleister entscheiden. Es darf nicht dazu kommen, dass einzig die Autohersteller alleinigen Zugang zu den Kfz-Daten haben. Ansonsten würden andere Dienstleister ausgeschlossen und einzelne Märkte dauerhaft abgeschottet werden - zulasten eines fairen Wettbewerbs und einer Angebotsvielfalt für den Verbraucher. S tatistische Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen Um Risiken adäquat einschätzen und verlässliche Tarife und Produkte entwickeln zu können, müssen Versicherer auf Basis verlässlicher und repräsentativer Daten kalkulieren. Auch das Versicherungsaufsichtsrecht verweist die Versicherer für das geforderte Risikomanagement auf verlässliche Statistiken. Dazu gehören besonders in der Personenversicherung auch Gesundheitsdaten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung hat es der europäische Gesetzgeber den nationalen Parlamenten überlassen, die Nutzung der Gesundheitsdaten für statistische Zwecke weiterhin zu erlauben. Dies sollte der deutsche Gesetzgeber nutzen, um Versicherungen weiterhin eine vollständige und repräsentative Statistik zu ermöglichen. Würde jeder Kunde separat einwilligen müssen, käme es zu Verzerrungen und Ungenauigkeiten in der Statistik, die nicht auszugleichen wären. Deshalb müssten Sicherheitszuschläge einkalkuliert werden, die Versicherungen teurer machen würden. Zudem würde der administrative Aufwand einer zusätzlichen Einwilligung Kosten verursachen. Hervorzuheben ist, dass aus den Statistiken keine Schlüsse auf einzelne Kunden gezogen werden können. D iskussion über Digitalisierung und Versicherungstarifierung versachlichen Die zunehmende Digitalisierung verändert auch die Produkte und Tarife der Versicherer. Verbesserungen in Risikobewertung und -klassifizierung werden möglich. Großes Potenzial besteht auch hinsichtlich einer besseren Unterstützung der Kunden bei Risikoreduzierung und Prävention und damit eines besseren gesellschaftlichen Risikomanagements. Die digitale Vernetzung bringt für Versicherer auch die Möglichkeit, neue Daten für neuartige Produkte zu nutzen. Beispiele sind Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung oder Programme in der Lebensversicherung, die gute Fitnessdaten mit Boni belohnen. Die Entwicklung dieser Modelle und Produkte steht noch am Anfang. Wie bei jeder neuen Technologie ergeben sich auch im Zuge der zunehmenden Digitalisierung viele Chancen, aber auch neue Herausforderungen und potenzielle Risiken. Es gibt aber keine Anzeichen dafür, dass etwa eine durch digitale Ansätze noch individuellere Prämienkalkulation den Zugang zu Versicherungsschutz für bestimmte Versichertengruppen erschweren könnte oder Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung drohen. Welche innovativen Versicherungslösungen sich am Markt etablieren, wird sich erst künftig im Wettbewerb um die Kunden entscheiden. Die Versicherungswirtschaft ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im digitalen Zeitalter sehr bewusst. Wichtig ist, dass ein gesellschaftlicher Austausch über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Versicherungsprodukte und Tarife stattfindet, den die Versicherer aktiv vorantreiben werden. Die Versicherer stellen sich der gesellschaftlichen Diskussion und wollen sie aktiv mitgestalten. E inheitliche Rechtsauslegung im Datenschutz stärken Eine immer stärker globalisierte Wirtschaft braucht auch länderübergreifende Regeln im Datenschutz. Deshalb hat die Versicherungswirtschaft die EUDatenschutzgrundverordnung bereits früh unterstützt. Ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht muss aber auch einheitlich in Europa von den Aufsichtsbehörden ausgelegt werden. Es darf nicht sein, dass die in Deutschland stark föderal ausgelegte Struktur des Datenschutzes zu starken regionalen Abweichungen bei der Auslegung der Datenschutzregeln führen. Konkurrierende Ansichten verschiedener Behörden sorgen allein für Rechtsunsicherheit. Unternehmen müssen sich auf Auslegungen im Datenschutz verlassen können. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 23 K L I M AWA N D E L Anpassungen an veränderte Risiken erforderlich Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vom Anstieg der Temperaturen und des Meeresspiegels bis hin zu extremen Wetterphänomenen – immer stärker hat der Klimawandel Auswirkungen auf die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem Weltklimagipfel in Paris (COP 21) kann es ein „Weiter so“ ohnehin nicht geben. Zuallererst spüren die Schaden- und Rückversicherer die finanziellen Folgen des Klimawandels. Naturkatastrophen haben im vergangenen Jahr einen weltweiten Schaden von rund 90 Mrd. USD verursacht [Munich Re 2016]; hierzulande zahlten die Sachversicherer im vergangenen Jahr rund 2,1 Mrd. Euro für Stürme, Hagel und die Folgen von Naturgewalten. Immer mehr stellt sich die Aufgabe, durch Anpassung und Risikoprävention dem Klimawandel zu begegnen. Die Beschlüsse der Pariser Weltklimakonferenz haben deshalb besondere Bedeutung – und weitreichende Implikationen: Zum ersten Mal hat die Staatengemeinschaft das Ziel völkerrechtlich verbindlich verankert, den Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Bis 2050 wollen die führenden Industrieländer die „Transformation“ ihrer Energiesektoren erreichen. Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr in einem nationalen Klimaschutzplan 2050 den Ausstieg aus dem fossilen Zeitalter in Deutschland skizzieren. Dennoch müssen schon heute Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen des Klimawandels begrenzen. Denn der Wandel des Klimas findet bereits statt. Deshalb sind Anpassungen von Wirtschaft und Gesellschaft an die sich verändernde Umwelt und die sich ändernden Risiken erforderlich. Kluge Stadt- und Raumplanung nimmt diese Realität zur Kenntnis – das Bewusstsein in Bund, Ländern und Kommunen wächst, mehr zum Schutz vor Überflutung, Hitze und Trockenheit tun zu müssen: Deiche werden erhöht, versiegelte Straßen und Plätze in den Städten zu Grün- und temporären Auffangflächen umgestaltet. Was bei Starkregen hilft, kühlt und erfrischt das Stadtklima auch in Hitzeperioden. Wie der öffentliche Raum müssen sich auch Gebäude dem Klima anpassen. 24 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 Analog zum Hochwasserpass könnte ein „ResilienzPass“ die Fähigkeit und Eigenschaften eines Gebäudes bescheinigen, bestimmten Wetterereignissen zu widerstehen. Beide sind hilfreiche Instrumente, Risiken zu erkennen und daraus individuelle Schutzmaßnahmen abzuleiten und baulich umzusetzen. Solche Präventionsmaßnahmen sind immer auch der Schlüssel zu bezahlbarem Versicherungsschutz. Wie bei der Sicherheit rund ums Auto gilt es, auch für Immobilien ein Bewusstsein für Sicherheit zu schaffen: Welche Sicherungssysteme und Baumaterialien sind geeignet, den Wetter-Folgen und Schadenpotenzialen des Klimawandels zu begegnen? Angepassten Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen müssen angepasste Bauordnungen und Bauvorschriften folgen. Hier sind Wissenschaft und Politik in der Pflicht, die Risiken klar zu benennen, neue Regeln zu formulieren und neue Normen zu setzen – damit Ingenieure, Architekten und Bauherren solche Immobilien konstruieren und bauen, die sich an den Risiken des Standortes orientieren und Schutz vor den Folgen des Klimawandels bieten. HochwasserPass Der HochwasserPass bescheinigt die Gefährdung eines Gebäudes durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau. Er ist Grundlage für eine risikogerechte Elementarversicherung. Mehr unter www.hochwasser-pass.de Unsere Positionen N aturgefahrenportal: Risikoaufklärung bundesweit ausdehnen Risikobewusstsein entsteht durch Aufklärung. Mit dem Informationsportal „Kompass Naturgefahren“ (www.kompass-naturgefahren.de) setzt die Versicherungswirtschaft diesen Gedanken erfolgreich um: Standortgenau können sich die Bürger in einigen Bundesländern über mögliche Gefährdungen durch Hochwasser, Starkregen, Blitz- und Überspannung sowie Sturm und Hagel informieren. Nun ist die Politik am Zug: Wie in anderen europäischen Ländern auch, muss der Staat die von ihm erhobenen Daten und Informationen zu Naturgefahren zusammenführen und der Öffentlichkeit in einem zentralen Online-System zugänglich machen. Ein entsprechender Vorstoß der Umweltminister von Bund und Ländern wurde bislang nicht umgesetzt. Deutschland verliert damit den Anschluss im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz. In der Schweiz beispielsweise informiert und warnt das Naturgefahrenportal die Bevölkerung, Medien und Behörden vor drohenden Naturgefahren [www.naturgefahren.ch]. Das Portal ist als neutrale Informationsquelle breit akzeptiert - zumal es auch für Alltagssituationen etwa bei Straßenglätte oder Windgefahr nützliche Auskünfte gibt. Die Versicherungswirtschaft bietet an, das mit dem Kompass Naturgefahren gesammelte Know-how in die Entwicklung eines bundesweiten Naturgefahrenportals einzubringen. N achhaltiges Bauen: Bei Baukonstruktionen und Baustoffen Prävention beachten Der Gebäudebestand in Deutschland ist nur unzureichend gegen Extremwetterlagen wie Hagel und Stark regen geschützt. Die Anfälligkeit von Baustoffen und Bauweisen gegenüber Naturgefahren spielt im Neubau sowie in der Sanierung von Immobilien nur eine untergeordnete Rolle. Im Gegenteil: Neue Baustoffe haben bislang nicht gekannte, neue Verwundbarkeiten geschaffen. Angesichts einer zu erwartenden Zunahme von Extremwetterlagen ist es notwendig, Planungs- und Baunormen sowie die Vorschriften für Errichter anzupassen. Ferner müssen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Schutzzielen (etwa Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele) stärker miteinander verzahnt werden: So zeigen z. B. Baustoffe, die Energie sparen (etwa Styropor), eine größere Verwundbarkeit gegen Wetterextreme wie bspw. Hagelschlag. Gewerbe-, Siedlungs- und Wohnungsbau sollten sich daher am Leitbild der Nachhaltigkeit orientieren. Das bedeutet energetisch sinnvolles Bauen, das Schäden in der Zukunft vorbeugt, indem es stärkere Witterungseinflüsse und Elementarschäden bereits antizipiert und ihnen präventiv begegnet. Einen solchen Schritt unter Hinweis auf höhere Neubaukosten zu unterlassen, wäre fahrlässig. Denn kurze Bauzeiten und niedrige Baukosten führen nicht automatisch zu günstigeren Gesamtbetriebskosten. Insbesondere dann nicht, wenn der Preis in Form höherer Schadenanfälligkeit in der Zukunft gezahlt werden muss. E lementarschadenpflichtversicherung: Vorsorge nicht konterkarieren Die beste Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels sind Präventionsmaßnahmen. Sie vermeiden oder begrenzen Schäden nachhaltig. Eine Pflichtversicherung erreicht das Gegenteil: Damit würden individuelle oder staatliche Anstrengungen zur Schadenprävention in den Hintergrund rücken. Öffentliche oder private Vorsorge- und Schutzmaßnahmen in Gefahrenzonen würden vernachlässigt – ob in den eigenen vier Wänden oder in überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Denn im Schadenfall würde immer gezahlt. Die Folge aber wäre eine Spirale aus zunehmenden Schäden und höheren Kosten. Die Prämien würden steigen, viele könnten sich die Policen nicht mehr leisten. Auch die deutschen Justizminister haben sich deshalb gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Heute sind nahezu alle Gebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versicherbar. Die Versicherungswirtschaft und die öffentliche Hand sollten daher gemeinsam nach Lösungen suchen, damit Versicherungsschutz in der Breite der Bevölkerung angenommen wird. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 25 NEUE RISIKEN Schutz für alle Fälle Als solide und finanzstarke Partner nehmen Versicherer ihren Kunden individuelle Risiken ab und machen sie dadurch beherrschbar. Versicherer bieten auch für neue Risiken überzeugende Lösungen. Sie helfen ihren Kun den, Schäden vorzubeugen und Risiken zu minimieren. Zu guter Letzt regulieren sie entstandene Schäden – und bewahren ihre Kunden und geschädigte Dritte unter Umständen vor dem finanziellen Ruin. Tag für Tag gehen Menschen und Unternehmen Risiken ein, deren Verwirklichung den Einzelnen finanziell überfordern würde: Kein Unternehmer könnte langfristig ohne Versicherungsschutz Waren produzieren, einoder verkaufen, lagern und transportieren. Mobilität ist auf deutschen Straßen ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht denkbar. Niemand würde ein Haus bauen, wenn er es nicht gegen die oft zerstörerische Kraft der Elemente versichern könnte. Unmittelbar deutlich wird die Leistungsfähigkeit der Versicherer etwa im Straßenverkehr: Allein im vergangenen Jahr bearbeiteten die deutschen Kraftfahrtversicherer über neun Millionen Schadenfälle, die knapp 22 Milliarden Euro kosteten. Eine Kernaufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherer ist dabei der Schutz von Verkehrsopfern. Für deren Entschädigung spielt es keine Rolle, ob der Fahrer einen Fehler gemacht oder ein technisches System versagt hat. Die Versicherung deckt sowohl die Verschuldenshaftung des Fahrers als auch die Gefährdungshaftung ab, die sich aus der Betriebsgefahr eines jeden Fahrzeuges ergibt. Dieses System garantiert seit Jahrzehnten den bestmöglichen Opferschutz. Es ist die ideale Lösung – auch für eine automobile Zukunft, in der immer öfter nicht der Fahrer, sondern das automatisierte Auto selbst beschleunigt, bremst und lenkt. Das bewährte Modell der Kfz-Haftpflichtversicherung und ihr effektiver Opferschutz umfasst selbstverständlich auch das automatisierte Fahren. Dass technischer Fortschritt nicht automatisch zu mehr Sicherheit führt, zeigt die internationale Seeschifffahrt. Mittlerweile kann ein einziges Schiff samt Ladung einen Wert von mehr als 700 Millionen Euro darstellen. Auch dieses Risiko ist versicherbar; doch beobachten die Versicherer mit Sorge, dass die Sicherheit mit der Größenentwicklung der Schiffe nicht Schritt hält. Mega-Containerschiffe sind einem Brand zurzeit fast hilflos ausgeliefert. Die deutschen Versicherer setzen sich für eine verbesserte Brandbekämpfung ein und haben Vorschläge für moderne Feuerlöschsysteme entwickelt. Allen Formen der Schadenprävention abträglich sind hingegen politische Bestrebungen, neue Pflichtversicherungen einzuführen. Die Deckungssummen solcher Lösungen orientieren sich in aller Regel am maximalen Risiko. Große und kleine Risiken werden über einen Kamm geschert, was den Versicherungsschutz für kleinere Risiken unnötig verteuert. Zudem untergraben Pflichtversicherungen die Motivation, in Sicherheit und Schadenverhütung zu investieren und nehmen den Versicherungskunden die Möglichkeit, mit Prävention die Kosten ihres Versicherungsschutzes zu senken. In funktionierenden Märkten sind Pflichtversicherungen zumeist unnötig – und das auf der individuellen Risikobewertung und Prämienkalkulation aufbauende Prinzip einer freiwilligen Versicherung gerechter und effizienter. Unsere Positionen K fz-Haftpflichtversicherung: Schutz für Verkehrsopfer nicht aufweichen Fahrzeughalter müssen alle von ihren Fahrzeugen verursachten Schäden ersetzen und sind verpflichtet, dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Geschädigten wenden sich an den jeweiligen Haftpflichtversicherer und werden von diesem direkt entschädigt – unabhängig davon, ob ein Verschulden des 26 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 Fahrers oder ein Fehler des Wagens den Unfall verursacht hat. Diese ebenso klaren wie bewährten Regeln entfalten ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für Verkehrsopfer. Hierbei muss es bleiben. Eine Produkthaftung des Herstellers würde das Verkehrsopfer bei Fehlern des automatisierten Fahrzeuges nicht ausreichend schützen, da sie für die Entschädigung von Unfallopfern weder ausgelegt noch geeignet ist. Einem Verkehrsopfer ist nicht zuzumuten, einen eventuellen Produktfehler gegenüber dem Autohersteller nachweisen zu müssen. Der erste und direkte Ansprechpartner eines Verkehrsopfers bleibt daher auch in Zukunft die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie entschädigt das Unfallopfer und wird für etwaige Regressansprüche praktikable Lösungen mit den Automobilherstellern finden. Hinterbliebenenschmerzensgeld: Seelisches Leid anerkennen Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Hinterbliebenenschmerzensgeld kann das seelische Leid naher Angehöriger anerkennen und ein sichtbares Zeichen der Solidarität durch die Rechtsgemeinschaft setzen. Eine Geldleistung kann den Verlust eines Menschen aber niemals ausgleichen. Bei der finanziellen Bewertung von Trauer stößt das Recht an seine Grenzen. Rechtsunsicherheiten sind bei diesem sensiblen Thema von vornherein so weit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere sollte die Qualität der Beziehung zum Verstorbenen nicht nachträglich beurteilt und monetär bemessen werden. Transportversicherung: Bessere Feuerlöschsysteme für Containerschiffe M aßgeschneiderten Versicherungsschutz für Medizinproduktehersteller erhalten Herzschrittmacher, Röntgengeräte und künstliche Kniegelenke bergen größere Haftungsrisiken als Lesebrillen und Heftpflaster. Die Assekuranz trägt diesen Unterschieden Rechnung, indem sie den jeweiligen Herstellern maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbietet. Eine europaweite Pflichtversicherung würde Betrieben mit geringen Risiken unnötig hohe Kosten aufbürden und letztendlich die Verbraucher belasten. K eine Pflichtversicherungen für Immobilienmakler und -verwalter Obligatorische Versicherungen für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum sind unnötig. Verwalter erhalten problemlos bezahlbaren Versicherungsschutz; der Markt funktioniert. Jeder Wohnungseigentümergemeinschaft steht es frei, Verträge nur mit solchen Verwaltern abzuschließen, die sich auf freiwilliger Basis versichert haben. Immobilienmakler haben zudem kein besonderes Berufshaftungsrisiko, das eine Pflichtversicherung rechtfertigen würde. Für viele Vorwürfe gegen Immobilienmakler haftet nicht der Makler, sondern der Verkäufer. Die Seeschifffahrt ist für Transportversicherer zu einem hohen Risiko geworden. Auf modernen Containerschiffen hat die Schutz für alle Fälle Besatzung heute kaum Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Opfer von Verkehrsunfällen – unabhängig davon, wer oder was den Unfall verursacht hat. eine Chance, in Brand geratene Ladung wieder Wer oder was Wer entschädigt Kann der Versicherer den Ver zu löschen. Die Versiverursacht einen Unfall? das Unfallopfer? ursacher in Regress nehmen? cherer haben daher ein Grundsätzlich kein Regress; nur bei Fehler des Einem Fahrer unterläuft ein Obliegenheitsverletzungen (FahrerSystem entwickelt, das Fahrers Fahrfehler. flucht, Trunkenheitsfahrt o.ä.) Brände zukünftig beEin Automobilhersteller macht Wenn ein Konstruktionsfehler herrschbar macht – mit Fehler bei der Konstruktion. nachweisbar ist. Bordmitteln und ohne Ein Automobilhersteller verbaut Wenn ein Produktfehler defekte Teile eines Zulieferers. nachweisbar ist. Hilfe von außen. Die Fehler des Eine Werkstatt macht Fehler bei Wenn Verschulden der Werkstatt Die KfzBundesregierung sollte Fahrzeugs einer Reparatur. nachweisbar ist. Haftpflichtsich auf europäischer Wenn ein Produktfehler Die Sensoren eines automatisiert versicherung nachweisbar ist. fahrenden Autos versagen. Ebene und in der Interdes Halters Ein Software-Update des Wenn der Softwarefehler nationalen SeeschiffHerstellers enthält Fehler. nachweisbar ist. fahrtsorganisation (IMO) Ein Kind läuft direkt vor dem fahKein Regress, wenn Kind unter 10. für eine entsprechende renden Auto auf die Straße. Änderung der Bau- und Eine falsch programmierte Wenn Verschulden des AmpelAmpel zeigt an einer Kreuzung Andere AusrüstungsvorschrifBetreibers nachweisbar ist. allen Richtungen grün. Fehler ten des internationalen Hacker verändern die Software Wenn Täter gefasst wird, die Tat Schiffssicherheitsvertrades automatisiert fahrenden nachgewiesen werden kann und Autos. der Täter solvent ist. ges einsetzen. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 27 KRANKENVERSICHERUNG Eine starke Säule im Dualen System Der im internationalen Vergleich hohe Standard der deutschen Gesundheitsversorgung geht nicht zuletzt auf den Wettbewerb von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) zurück. Gemeinsam ermög lichen sie ihren Versicherten ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, Haus-, Fach- und Zahnärzten. Dieses bewährte Gesundheitssystem will die amtierende Bundesregierung im Detail weiter verbessern, ohne es mit radikalen Einschnitten aufs Spiel zu setzen. Mit ihrem klassischen Sicherungsmodell ist die PKV gut auf die Zukunft vorbereitet: Der individuelle Krankenversicherungsvertrag bietet einen unkündbaren Leistungskatalog, der sich stetig um den medizinischen Fortschritt erweitert und dessen Umfang nicht von außen eingeschränkt werden kann. Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen stellt die PKV eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicher. Dabei bleibt sie budgetfreie Zone und somit Träger von Innovation und Wachstum im Gesundheitswesen. Ihr dynamisches Engagement für Qualitätssicherung und Beratung in der Pflege sowie für Prävention sind ebenfalls Ausweis der aktiven und gestaltenden Rolle der PKV. Jüngstes Beispiel für die Reformkraft und Kundenfreundlichkeit sind neue Leitlinien zur Erleichterung des unternehmensinternen Tarifwechsels. Sie sind Anfang 2016 in Kraft getreten und gehen teilweise deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinaus. gestärkt werden. Zudem wären die Rahmenbedingungen für betriebliche Krankenversicherungen (bKV) zu verbessern. Die bKV bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Versorgung im Krankheitsfall und Arbeitgebern ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Auch in anderen Bereichen ist die Branche auf einem guten Weg: Gemeinsam mit der Bundesärztekammer und der Beihilfe hat der PKV-Verband das Konzept für eine neue ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) fertiggestellt. Dabei soll die persönliche Zuwendung des Arztes im Verhältnis zur sogenannten Gerätemedizin stärker honoriert werden. Das Konzept erfasst nicht nur alle medizinischen Leistungen auf dem neuesten Stand, sondern schafft auch einen Mechanismus zur Integration künftiger Innovationen. Eine derart novellierte GOÄ sollte möglichst noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Zwar trifft die anhaltende Niedrigzinspolitik der EuroWeitere Vorschläge zur Verbesserung der Kunden- päischen Zentralbank, die auf Kosten aller Sparer geht, freundlichkeit liegen auf dem Tisch, bedürfen aber auch die Privatversicherten. Doch selbst in schwierigem Umfeld bildet die PKV jährlich mehr als zehn der Unterstützung des Gesetzgebers. Hierzu gehört eine Reform der Kalkulationsgrundlagen, um Bei- Milliarden Euro zusätzliche Rückstellungen. Sie konntragssprünge zu vermeiden. Als Hilfe für Versicherte te so ihr Vorsorgevolumen für die Versicherten in den in schwierigen Lebenslagen sollte der Standardtarif vergangenen 10 Jahren auf inzwischen 219 Milliarden Euro verdoppeln. Das zeigt deutlich, dass das Prinzip der Versichertenstruktur und Aufteilung der Beitragseinnahmen Kapitaldeckung stabil und 8,78 Mio. Krankenvollversicherte • 24,75 Mio. Zusatzversicherungen • 219 Mrd. Euro Alterungsrückstellungen verlässlich funktioniert. In Aufteilung der Beitragseinnahmen nach der Gesundheitsversorgung Versichertenstruktur in der PKV Versicherungsarten Krankenvollversicherung werden die Folgen der alPensionäre Beamte 70,96 % 17,5 % ternden Gesellschaft immer 24,7 % Pflegeversicherung deutlicher zutage treten. Je Rentner 5,54 % 7,5 % weiter der demografische Arbeitslose Wandel voranschreitet, umso ZusatzSelbst0,2 % versicherungen wichtiger wird es, noch mehr ständige Studenten 21,38 % 15,7 % 2,9 % Menschen und Leistungen Arbeitsonstige Besondere privat abzusichern – für die Versicherungsformen nehmer Nichterwerbstätige 11,6 % 19,9 % 2,12 % Nachhaltigkeit des ganzen Systems. Quelle: Wissenschaftliches Institut der PKV 2014 28 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 Unsere Positionen D ualität aus GKV und PKV behutsam weiterentwickeln Dank seiner Vielfalt und Wahlfreiheiten bietet das deutsche Gesundheitssystem allen Menschen eine individuelle, gute Versorgung. Was hingegen die vermeintlich gerechten Einheitssysteme mit sich bringen, lässt sich in vielen europäischen Nachbarstaaten beobachten: Wartelistenmedizin, keine freie Arztwahl, getrennte Versorgungsstrukturen für Arm und Reich. Das ist Zwei-Klassen-Medizin in Reinkultur. Wir werden weltweit um die gute deutsche Gesundheitsversorgung beneidet; diese ist deshalb so stabil und leistungsfähig, weil sie auf den zwei Säulen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung ruht. Dieses gut funktionierende System gilt es, behutsam weiterzuentwickeln, anstatt es mit Radikaloperationen fahrlässig aufs Spiel zu setzen. M ehr Menschen und mehr Leistungen kapitalgedeckt absichern Demografievorsorge durch Kapitaldeckung bringt mehr Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die soziale Sicherung. Das ist gut für alle Versicherten und stärkt die finanzielle Basis des deutschen Gesundheitswesens. Um dieses zukunftsfest zu machen, muss die Umlagefinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von versicherungsfremden Leistungen entlastet und müssen mehr Leistungen in die kapitalgedeckte PKV überführt werden. Dazu bieten sich insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle an. N ovellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben in Abstimmung mit der Beihilfe ein ausgewogenes Gesamtpaket zur GOÄ-Reform vereinbart. Der Entwurf bietet klare Vorteile für alle: für die Patienten eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Medizin mit einer transparenten Abrechnung und Schutz vor finanzieller Überforderung, für die Ärzte eine angemessene Vergütung bei voller Therapiefreiheit. Das vorliegende Konzept bietet ein gutes Fundament, sodass der Gesetzgeber noch in dieser Wahlperiode eine neue Verordnung beschließen kann. Verbesserung der Kundenfreundlichkeit Weitere Reformen zugunsten der Versicherten erfordern die Unterstützung des Gesetzgebers: So sollte der gut funktionierende PKV-Sozialtarif, der „Standardtarif“, wieder allen Versicherten offen stehen. Da das Leben nicht immer so läuft wie geplant, müssen und wollen wir den Menschen in allen Lebenslagen – auch in sozialer Not – Lösungen anbieten können. Im Interesse der Versicherten wäre auch eine Reform zur Verstetigung der Beitragsentwicklung. Die geltende Regelung bewirkt, dass die Beiträge unter Umständen mehrere Jahre hintereinander gar nicht angepasst werden dürfen, dann aber plötzlich in einem größeren Schritt angepasst werden müssen. Damit kann es zu Beitragssprüngen kommen, die nicht im Interesse der Versicherten liegen. A bkehr von Wahl- und Zusatztarifen in der GKV Da anders als in der PKV die Wahl- und Zusatztarife von den gesetzlichen Krankenkassen nicht risikogerecht kalkuliert werden können, sind diese Tarife strukturell unterfinanziert. Die PKV garantiert nach den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dagegen können die GKV-Wahltarife bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden. So ist es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen bereits vorgekommen, dass Versicherte in einen Tarif eingezahlt haben, ohne je von dessen Leistungen profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wurde. Überdies schaden solche Wahl- und Zusatztarife als Konkurrenzangebot sozialrechtlich privilegierter Krankenkassen dem Wettbewerb in einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 29 V E R S I C H E R E R A L S A R B E I TG E B E R In sozialer Verantwortung Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt – besonders auch in der Versicherungswirtschaft. Gesetzgeber und Sozialpartner stehen vor der Aufgabe, die Chancen der Digitalisierung sozial verantwortlich zu gestalten. Dazu bedarf es mehr sozialpartnerschaftlicher Verständigung als regulatorischer Eingriffe. Die Digitalisierung verändert die Welt – und auch die Art und Weise, wie wir arbeiten. Es liegt deshalb nahe, dass sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jenen Veränderungen der Arbeitswelt widmet, die die Digitalisierung in den Büros und Betrieben auslöst. Unter dem programmatischen Titel „Arbeiten 4.0“ hat es einen breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozess unter Beteiligung der Sozialpartner angestoßen. Ende 2016 sollen in einem „Weißbuch“ eine erste Folgenabschätzung vorgenommen und ggf. notwendiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf skizziert werden. Den Beamten geht es um nichts Geringeres als die Neudefinition unseres Wirtschafts- und Sozialmodells – und dessen moderne Ausprägungen: Sie fragen nach neuen Chancen der Teilhabe an Arbeit für alle, die durch digitale Kommunikations- und Produktionsprozesse zu jeder Zeit an jedem Ort möglich geworden ist. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Formen der betrieblichen Weiterbildung Versicherung Alle Branchen Unternehmensnahe Dienstleister* Eigene Lehrveranstaltungen 98,5 65,2 69,7 Externe Lehrveranstaltungen 74,2 76,0 98,5 Informationsveranstaltungen 74,9 77,3 98,5 Lernen in der Arbeitssituation 77,1 76,7 98,5 Selbstgesteuertes Lernen mit Medien 72,5 73,0 97 Die Zahlen beziehen sich auf 2013 und bilden das Weiterbildungsengagement der Versicherungsunternehmen ab, die an der Umfrage teilgenommen haben. Die Daten für andere Branchen und die Gesamtwirtschaft sind auf alle Unternehmen hochgerechnet. *) Zu den unternehmensnahen Dienstleistern zählen Großhandel, Verkehr, Kommunikation, Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Steuer- und Unternehmensberarung, Werbung, Architekten, Forschung und Entwicklung Quelle: AGV 2016 30 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 „lebensphasenorientierte Arbeits- und Sozialpolitik“, die Themen „Lohngerechtigkeit“ und „soziale Sicherheit“ und natürlich Qualifizierung und Weiterbildung als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Ein Thema übrigens, bei dem die Versicherungswirtschaft vorbildlich agiert. In der digitalisierten Arbeitswelt fokussieren sich die demografischen Herausforderungen (z. B. durch Pflege naher Angehöriger) mit den Licht- und Schattenseiten eines zeitlich und räumlich entgrenzten Arbeits- und Privatlebens. Deshalb sind auch Fragen der Unternehmenskultur und die Mitbestimmung der Belegschaften Gegenstand der laufenden Diskussion. Deutlich wird, dass noch große Unsicherheiten über die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung bestehen. Seien es die Einbeziehung von Selbstständigen in die sozialen Sicherungssysteme oder „psychische Belastungssituationen“ durch die mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter – reflexartig werden regulatorische Maßnahmen gefordert, statt neue Lösungen zu suchen. Dabei ist die Änderung der Arbeitswelt durch digitale Kommunikation und das ‚Internet of Things‘ kein wirklich neues Phänomen. Schon ein gutes Vierteljahrhundert begleiten uns digitale Prozesse – im Dienstleistungssektor ebenso wie in der industriellen Fertigung, in Handel und Logistik. Bis heute kann nicht festgestellt werden, dass durch die Digitalisierung massenhaft Arbeitsplätze abgebaut werden – schon gar nicht in der Versicherungswirtschaft. Dabei waren es deutsche Versicherungsunternehmen, die in den 50er Jahren die ersten Großrechner oder in den 60er Jahren die ersten Bildschirmarbeitsplätze einrichteten. Die auch als „Vierter industrieller Wandel“ bezeichnete aktuelle Entwicklung sollte deshalb weniger hinsichtlich ihrer Risiken beleuchtet werden, als vielmehr in Bezug auf ihre Chancen. Er bedarf einer wohlwollenden Begleitung durch den Gesetzgeber und die Sozialpartner auf Branchen- und betrieblicher Ebene. Unsere Positionen Das Prinzip „one in – one out“ auch im Arbeitsrecht anwenden In der Gesetzgebung setzt sich die Erkenntnis durch, unternehmerisches Handeln nicht durch weitere Regulierung zusätzlich zu belasten. Die Formel „one in – one out“ bringt dies zum Ausdruck: Dort wo der Gesetzgeber neue regulatorische Anforderungen erlässt, sollen an anderer Stelle Normen und Gesetze zurückgenommen werden. Dieses Prinzip sollte insbesondere im hochregulierten Arbeitsrecht angewendet werden. Das bestehende Arbeitsrecht ist nicht auf eine bestimmte Art und Weise der Arbeitsorganisation fokussiert, wie landläufig angenommen wird. Es ist im Gegenteil flexibel ausgestaltet, sodass es keiner grundsätzlichen Überarbeitung bedarf, wenn etwas neu zu regeln ist. One in – one out: Wenn also in der Wirtschaftswelt neuer Regulierungsbedarf besteht, sollte auch im Arbeitsrecht dereguliert werden können. Arbeitszeitgesetz anpassen Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten einer flexibilisierten Arbeitswelt. Zu jeder Zeit an jedem Ort – diese Freiheit digitalen Arbeitens liegt im Interesse der Unternehmen, kann aber auch für die Mitarbeiter von Vorteil sein. Mobiles Arbeiten ist auch bei den Beschäftigten der Versicherungswirtschaft beliebt. Insbesondere die jungen, qualifizierten Beschäftigten erwarten, den Arbeitsort und die Arbeitszeit frei wählen zu dürfen. Die Versicherer müssen diesem Wunsch entsprechen können, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. In der digitalisierten Arbeitswelt erweist sich das bestehende Arbeitszeitgesetz als nicht mehr zeitgemäß. Es bedarf der Überarbeitung. Dabei müssen auch die Ruhezeit sowie die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung mit Bedacht überprüft werden. Mitbestimmung bei Einführung und Modernisierung von IT neu definieren Nahezu jede Anpassung der EDV in einem Unternehmen bedarf verpflichtend der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Dieser Umstand ist das Ergebnis einer extensiven Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Digitalisierung betrieblicher Abläufe hat somit das Beteiligungsrecht der Betriebsräte de facto deutlich ausgeweitet. Bei der Modernisierung der IT-Strukturen und Anwendungen erweist sich dieser Umstand bisweilen als Hemmschuh. Er verzögert notwendige Anpassungen und sollte bei einer zeitgemäßen Würdigung der Rechtsverhältnisse in der digitalen Arbeitswelt überprüft werden. Big Data kein arbeitsrechtliches Thema Die unter dem Oberbegriff „Big Data“ zusammengefassten Herausforderungen für den Datenschutz beziehen sich in ihrem Kern auf den Schutz von Kundeninteressen. Es handelt sich allerdings nicht um ein arbeitsrechtliches Thema. Eine Ausweitung des Beschäftigtendatenschutzes ist deshalb abzulehnen. Die Unternehmen stehen bei der Wahrung des Datenschutzes in der Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Hierzu gehört auch die Möglichkeit einer ITgestützten Überprüfung der internen Prozesse – ob also in den Unternehmen der Kundendatenschutz hinreichend beachtet wird. Entgrenzung von Arbeit- und Privatleben bedarf einvernehmlicher Regeln In einer digitalisierten Arbeitswelt sind die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben minunter unscharf. Dies hat notwendigerweise Folgen für die Unternehmenskultur: Beispielsweise wird in Versicherungsunternehmen die Nutzung mobiler privater Geräte am Arbeitsplatz praktisch nirgendwo untersagt. Dass umgekehrt Mitarbeiter auch im Privatleben zum Teil dienstlichen Aktivitäten nachgehen, ist eine logische Konsequenz. Allerdings bedarf es für diese Entgrenzung des Arbeits- und Privatlebens akzeptierter Regeln. Dabei sind die zeitlich und räumlich flexiblen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu verhandeln – im Interesse von Freiheit und Selbstbestimmung ebenso wie des Schutzes der Privatsphäre. Ein gesetzgeberisches Eingreifen ist nicht erforderlich. GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 31 GDV KU RZPORTRAIT Über uns Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 428 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1.509 Milliarden Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 529.000 Menschen sind direkt oder indirekt für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig. Präsidium des GDV Dr. Alexander Erdland, Präsident, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Vorsitzender des Vorstandes, Wüstenrot & Württembergische AG; Dr. Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Vorstandes, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München; Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender des Vorstandes, AXA Konzern AG; Dr. Friedrich Caspers, Vorsitzender des Vorstandes, R+V Versicherung AG; Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender der Vorstände, Barmenia Versicherungen; Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender des Vorstandes, Allianz Lebensversicherungs-AG; Thomas Flemming, Vorsitzender der Vorstände, Mecklenburgische Versicherungsgruppe; Dr. Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.; Dr. Christian Hinsch, Vorsitzender des Vorstandes, HDI Global SE; Dr. Manfred Knof, Vorsitzender des Vorstandes, Allianz Deutschland AG; Uwe Laue, Vorsitzender der Vorstände, Debeka-Versicherungsgruppe; Giovanni Liverani, Vorsitzender des Vorstandes, Generali Deutschland AG; Dr. Markus Rieß, Vorsitzender des Vorstandes, ERGO Versicherungsgruppe AG; Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender des Vorstandes, R+V Allgemeine Versicherung AG; Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstandes, Versicherungskammer Bayern; Dr. Wolfgang Weiler, Sprecher der Vorstände, HUK-Coburg Versicherungsgruppe; Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl, Vorsitzender des Vorstandes, SV SparkassenVersicherung Holding AG. Geschäftsführung des GDV Dr. Frank von Fürstenwerth (Vorsitzender), Dr. Bernhard Gause, Christoph Hardt, Thomas Ilka, Thomas Kräutter, Christian-Hendrik Noelle, Dr. Peter Schwark, Dr. Axel Wehling, Dr. Klaus Wiener 32 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 33 STIC HWORT VERZEIC H N IS Stichwortverzeichnis Altersrückstellungen.................................................................................28 Altersvorsorge / -produkte.........................................................6 ff., 10 f. Angehörigenschmerzensgeld ➢ (auch: Hinterbliebenenschmerzensgeld)....................................27 Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ)................................................. 28 f. Arbeitszeitgesetz........................................................................................31 Automatisiertes Fahren....................................................................... 26 f. Basisinformationsblätter........................................................................19 Basis-Rente ............................................................................................11, 22 Bauordnungen / -vorschriften...............................................................24 Berufshaftung..............................................................................................27 Beschäftigtendatenschutz.....................................................................31 Betriebliche Altersversorgung (bAV).................................................. 6 f. Steuerlicher Zuschuss zur.....................................................................7 Anhebung des Förderrahmens...........................................................7 Durchführungswege der.......................................................................7 Betriebliche Krankenversicherung......................................................28 Betriebsverfassungsgesetz.....................................................................31 Big Data..........................................................................................................31 „Bündnis Altersvorsorge“...........................................................................8 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...............20 Bundesdatenschutzgesetz.....................................................................20 Comframe......................................................................................................12 Cloud Computing..................................................................................20 ff. Code of Conduct..................................................................................16, 20 CSR-Richtlinie...............................................................................................15 Cyber-Sicherheit.....................................................................................20 ff. Datenschutz............................................................................................20 ff. Demografischer Wandel...........................................................6, 16, 28 f. Deutschland-Rente.......................................................................................9 Digitalisierung / digitale Kommunikation..........16, 18, 20 ff., 30 f. eCall ................................................................................................................22 E-Mail.......................................................................................................17, 21 Effektivkosten..............................................................................................17 EIOPA...................................................................................................13, 14 ff. Elementarschadenpflichtversicherung.............................................25 Entflechtungsvorschriften......................................................................11 Erneuerbare Energien........................................................................... 10 f. EU-Datenschutzgrundverordnung.................................................21 ff. EU-Vermittler-Richtlinie...........................................................................19 ➢ Versicherungsvertriebsrichtlinie................................................. 16 f. EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (PRIIP)...............19 Europa-Rente (siehe PEPP)....................................................................6 ff. Finanzaufsicht ..............................................................................14 f., 18 f. Finanzmarktwächter.................................................................................18 Finanztransaktionssteuer................................................................... 10 f. Finanzverwaltung......................................................................................22 Flexi-Rente........................................................................................................8 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)................................................. 28 f. Geoblocking������������������������������������������������������������������������������������������������� 19 Geodaten.......................................................................................................19 Gesetzliche Krankenversicherung...............................................7, 28 f. Gesetzliche Pflegeversicherung..............................................................7 Gesetzliche Rentenversicherung........................................................6, 8 Gesundheitsdaten.....................................................................................23 Grünbuch Finanzdienstleistungen.....................................................19 Grundsicherung im Alter......................................................................6 ff. Haftpflichtversicherungen...................................................... 21, 26, 27 Hochwasserpass.........................................................................................24 34 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 IAIS (International Association of Insurance Supervisors).........12 ICS (International Capital Standards)............................................. 12 f. IDD ............................................................................................................... 16 f. Immobilienmakler.....................................................................................27 Infrastruktur, Investitionen in........................................................... 10 f. Infrastruktur, IT ....................................................................................... 20 f. Investmentbesteuerung...................................................................... 10 f. IT-Sicherheit / -gesetz...........................................................................20 ff. Kapitalanlage.................................................................................... 10 f., 32 Kfz-Daten ( eCall).............................................................................. 22 f. Kollektiver Verbraucherschutz..............................................................18 „Kompass Naturgefahren“..............................................................18, 25 Krisenreaktionszentrum der deutschen Versicherungswirtschaft (LKRZV)...................................................20 Klimawandel..................................................................................... 18, 24 f. Medizinprodukte........................................................................................27 Mitbestimmung ..................................................................................... 30 f. Nachhaltigkeit.................................................................................. 25, 28 f. Naturgefahrenportal................................................................................25 Neue Garantien .............................................................................................6 Neue Produkte........................................................................................20 ff. Niedrigzins / -politik...................................................................9 f., 16, 28 Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP)........................................11 Opting-Out-Regelung..................................................................................7 Pan-European Personal Pension Product (PEPP)...................... 6, 8 f. Pflichtversicherung(en).......................................................................25 ff. Product Oversight and Governance (POG).......................................17 Provision.........................................................................................................17 Rentenniveau..................................................................................................6 Renteninformationssystem......................................................................8 Riester-Rente............................................................................... 6, 8, 11, 22 Anpassung der Förderung der … ..................................................6, 8 Kalte Progression in der ….....................................................................8 Rückkaufswerte..............................................................................................9 Sachverständigenrat für Verbraucherfragen..................................18 Schadenprävention................................................................................ 25 f. Schriftformerfordernis.............................................................................21 Selbstständige.................................................................................8, 28, 30 Selbstverpflichtung zum Datenschutz ......................................16, 20 Sozialpartner ...............................................................................................30 Staatsanleihen.............................................................................................10 Steuern / Steuerrecht.................................................................7, 10 f., 22 Solvency II.......................................................................................... 9 f., 12 f. Tarifwechsel..................................................................................................28 Telematik-Tarife...........................................................................................23 Trusted German Insurance Cloud (TGIC).....................................20 ff. Umlagefinanzierung.................................................................................29 VdS Schadenverhütung GmbH.............................................................22 Verbraucherschutz / -organisation.......................................9, 15, 18 f. Vereinbarkeit Familie und Beruf ..........................................................30 Verhaltenskodex für den Vertrieb ................................................16, 18 Verkehr (auch: Transport).................................................................... 26 f. Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).......................................... 16 f. Vertriebswege .............................................................................................17 Verwalter von Wohnungseigentum...................................................27 Wahl- / Zusatztarife...................................................................................29 Weiterbildung............................................................................... 16, 18, 30 Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.....................................16, 18 Zinszusatzreserve (ZZR).........................................................................6, 9 IMPRESSUM Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. +49 . 30 . 20 20 - 50 00 Fax +49 . 30 . 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Europabüro: 51, rue Montoyer, B-1000 Brüssel Tel. +32 . 2 . 282 47 - 30 Fax +32 . 2 . 282 47 - 39 Redaktion: Michael Gaedicke, Henning Engelage, Stefan Lösch, Karsten Röbisch, Hendrik Roggenkamp, Dennis Schmidt-Bordemann, Christian Siemens Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00 · Fax 0 30 / 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Print kompensiert Id-Nr. 1547029 www.bvdm-online.de
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