GDV: Die Positionen der deutschen Versicherer 2016

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Die Positionen der
deutschen Versicherer 2016
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir alle sind in diesen Monaten Zeugen tief greifender
Veränderungen, die alle Bereiche unseres Lebens berühren.
Terroranschläge, Kriege, Vertreibungen, Flüchtlingselend
und Naturkatastrophen – wir kennen die Schlagzeilen. In
einer immer schnelleren Welt wachsen die politischen,
gesellschaftlichen und damit auch die wirtschaftlichen
Risiken. Hinzu kommen die Megatrends Digitalisierung
und Demografie, die weltweit die Grundlagen unserer Gesellschaften verändern. Und dann ist da noch Europa: Die
Staatengemeinschaft müsste in dieser Zeit besonders stark
sein. Europa aber ist geschwächt. Wir müssen den Glauben
an das europäische Projekt neu beleben.
Kann es uns angesichts dieser Aufgaben verwundern,
wenn viele andere, für die Zukunft unserer Bevölkerung
wichtige Themen in den Hintergrund geraten? Beruhigen
darf uns das nicht, obwohl wir uns glücklich schätzen dürfen, in einem Land zu leben, das zu den politisch stabilsten
und ökonomisch sichersten auf dem Globus zählt. Auf den
ersten Blick haben wir eine sehr gute Ausgangsbasis, um
die Fragen von morgen anzugehen: Nie ging es Deutschland in den vergangenen siebzig Jahren so gut wie heute.
Die Steuerquellen sprudeln, das Land erlebt die niedrigste
Arbeitslosigkeit seit über zwei Jahrzehnten, nie waren so
viele Menschen in Beschäftigung, nie hatten die Menschen
mehr Möglichkeiten, ihr Leben zu gestalten.
Umso mehr stehen alle, die heute Verantwortung tragen,
in der Pflicht, über die Aufgaben zu reden, die vor uns liegen. Denn unser Wohlstand und auch der Zusammenhalt
der Gesellschaft sind gefährdet, wenn wir nicht heute kluge und auch mutige Entscheidungen treffen. Hier sind Politiker genauso gefordert wie Unternehmer, Gewerkschafter,
Manager. Natürlich fällt uns die Altersvorsorge ein, sie ist
eine der großen Zukunftsfragen unseres Landes: Wie können wir den Menschen, die ja immer älter werden, im Alter
Sicherheit geben? Es geht dabei nicht um ein Feuerwerk
wohlklingender Ideen, sondern um einen breiten und systematischen Dialog. Wir stehen hier als Partner bereit.
Dr. Alexander Erdland
(Präsident)
Berlin, im April 2016
Schon in zehn Jahren verabschiedet sich die Generation der
Babyboomer in den Ruhestand. Das stellt unsere sozialen Sicherungssysteme vor ganz neue Herausforderungen. Um ein
künftiges Alterssicherungssystem auf ein festes Fundament
zu stellen, braucht es die richtige Balance zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge. Das war und ist eine Stärke des
deutschen Systems, das wir unter keinen Umständen vorschnell aufgeben sollten.
Auch die Infrastruktur zählt zu den großen Aufgaben. Sie weist
erhebliche Mängel auf, es gibt viel zu reparieren, aus- und
aufzubauen: von maroden Brücken über die Versorgung mit
nachhaltiger Energie bis hin zur digitalen Infrastruktur. Straßen, Trassen, Brücken und Netze könnten mit den Kapitalanlagen der Versicherer finanziert werden, wenn die Politik den
Rechtsrahmen dafür anpasste. Schon die Entlastung durch
private Investitionen könnte dem Staat finanziellen Spielraum
verschaffen für die notwendigen Investitionen in die wachsenden Städte, in Wohnungen, Bildung und Hochschulen.
Und natürlich spielt bei unserer Suche nach Antworten die
Zinsentwicklung eine dominierende Rolle. Der gescheiterte
geldpolitische Kurs der EZB untergräbt das Vertrauen in die
wirtschaftliche Zukunft. Trotz einer Negativzinspolitik ist der
Euroraum bisher nicht auf einen stabilen Wachstumspfad zurückgekehrt. Diese Geldpolitik bewirkt vielmehr das Gegenteil
dessen, was sie erreichen wollte – zulasten der Altersvorsorgesparer. Nach fast zehn Jahren Niedrigzinspolitik kommt es
deshalb mehr denn je darauf an, die geldpolitische Strategie
im Euroraum neu zu denken.
Wir, die Versicherer, bieten den politischen Gestaltern an, den
Weg der Zukunftssicherung unseres Landes gemeinsam zu
gehen. Unsere Erfahrung und Lösungsansätze, die wir in diesem Heft zusammengestellt haben, bringen wir gerne in den
Diskurs mit Politik und Gesellschaft ein. Wir wünschen uns,
dass diese Positionen das Denken an­stoßen – und wichtiger
noch: das Handeln. Wir sind gespannt auf Ihre Reaktion und
freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen.
Dr. Frank von Fürstenwerth
(Vorsitzender der Geschäftsführung)
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 3
D E R G E S A MT V E R B A N D AU F E I N E N B L I C K
460 M I TG L I E D E R *
529.000 E R W E R B S TÄT I G E **
428 MIO. V E R S I C H E R U N G S V E R T R Ä G E
209,2 MRD.
E U R O L E I S T U N G E N ***
1,5 BILL. E U R O K A P I TA L A N L A G E B E S TA N D
4 | *
Zahl gerundet, inkl. PKV-Verband
**abhängig Beschäftigte (VU und Vermittlergewerbe), selbstständige Versicherungsvermttler/-berater
an
Versicherungsnehmer
ausgezahlte
Leistungen und
Zuwachs der Leistungsverpflichtung gegenüber Versicherungsnehmern
GDV –***Die
Positionen
der deutschen
Versicherer
2016
THEMEN
NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE
Schicksalsfrage Altersvorsorge.................................................................................................................................................. 6
KAPITALMARKT UND STEUERN
Anlagemöglichkeiten verbessern – Belastungen vermeiden....................................................................................... 10
SOLVENCY II UND INTERNATIONALE REGULIERUNGSINITIATIVEN
Neue Regeln wirken lassen......................................................................................................................................................... 12
EUROPÄISCHES UND NATIONALES AUFSICHTSSYSTEM
Funktionierende Aufsicht braucht klare Strukturen und Zuständigkeiten............................................................. 14
VERTRIEBSREGULIERUNG
Wahlfreiheit und Beratungsqualität erhalten.................................................................................................................... 16
VERBRAUCHERSCHUTZ
Finanzaufsicht und Brancheninitiativen garantieren hohes Verbraucherschutzniveau.................................. 18
DIGITALISIERUNG UND DATENSCHUTZ
Daten sicher nutzbar machen................................................................................................................................................... 20
KLIMAWANDEL
Anpassungen an veränderte Risiken erforderlich............................................................................................................. 24
NEUE RISIKEN
Schutz für alle Fälle........................................................................................................................................................................ 26
KRANKENVERSICHERUNG
Eine starke Säule im Dualen System....................................................................................................................................... 28
VERSICHERER ALS ARBEITGEBER
In sozialer Verantwortung........................................................................................................................................................... 30
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 5
NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE
Schicksalsfrage Altersvorsorge
Es geht um den Wohlstand und die Sicherheit von Millionen Menschen. In Zeiten des demografischen Wandels
und niedriger Zinsen müssen alle drei Säulen der Altersvorsorge gestärkt werden. In den vergangenen Jahren
wurden die Leistungen der gesetzlichen Rente immer stärker ausgeweitet und dadurch ihre langfristige Belast­
barkeit geschwächt. Gleichzeitig hat die Politik niedrigster Zinsen in Europa dazu beigetragen, dass eine priva­
te Vorsorge schwieriger wurde. Deshalb ist es an der Zeit, die Altersvorsorge der Deutschen wieder zu stärken.
Die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen.
Das ist heute allen bewusst. Denn die Deutschen
leben immer länger und gleichzeitig sinkt die Zahl
der jungen Menschen, die für die Renten der Älteren
aufkommen können. Die Bundesregierung rechnet
damit, dass bis 2030 der Beitragssatz von heute 18,7
Prozent auf knapp 22 Prozent steigt und das Rentenniveau von heute 47,5 Prozent auf etwa 44 Prozent
zurückgeht.
Eckrentner nicht repräsentativ
Je nach Beruf und Region gibt es deutliche Unterschiede im
Rentenniveau. Höchst- und Tiefstwerte von Rentenniveaus im
Jahr 2040 im Vergleich zum Bundesdurchschnitt:
Sächsische
Schweiz
Bund
Wilhelms­
haven
Sozialpädagogin
mit zwei Kindern
37,60 %
39,70 %
44,50 %
Teamleiterin
32,00 %
33,60 %
37,40 %
Elektro­
installateur
32,30 %
35,40 %
38,20 %
Entwicklungs­
ingenieur
31,80 %
34,00 %
37,10 %
Quelle: Prognos-Studie „Rentenperspektiven 2040“, November 2015
Deshalb ist es an der Zeit die kapitalgedeckte Altersvorsorge – ob betrieblich oder privat – voranzubringen. Dazu muss das Rad jedoch nicht neu erfunden
werden. Es würde reichen, ihm neuen Schwung zu
verleihen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
etwa hat noch viel Potenzial – gerade bei kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU). Dafür aber muss die
bAV möglichst einfacher und unbürokratischer und
für Geringverdiener interessanter werden.
Auch bei der privaten Altersvorsorge gibt es Spielräume. Seit 2002 ist bei der Riester-Rente die staatliche
Förderung im Verhältnis zum Eigenanteil der Sparer
6 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
um fast 25 Prozent gesunken. Von einer zeitgemäßen
Anpassung der geförderten Altersvorsorge würden
Millionen Riester-Sparer profitieren – vorwiegend
Familien und Menschen mit geringeren Einkommen.
Und gleichzeitig sollte überdacht werden, die private
Rente voll von der Grundsicherung abzuziehen. Denn
das belohnt nicht die Vorsorge, sondern bestraft sie
– und schreckt Geringverdiener von der Vorsorge ab.
Auch die Versicherer sind gefragt, ihren Beitrag für
eine bessere und sichere Altersvorsorge zu leisten.
Dazu gehört es, auch in Zeiten niedriger Zinsen interessante und rentable Angebote zu machen. Dafür
entwickeln sie Produkte, deren Garantien sich an das
aktuelle Kapitalmarktumfeld anpassen. Gleichzeitig
gilt es, zusätzliche Rücklagen zu bilden, um die Leistungsversprechen der Vergangenheit auch in Zukunft
zuverlässig zu erfüllen.
Aber auch hier gilt: Die Rahmenbedingungen müssen
stimmen. Mit Blick auf die Zukunft sollte der Rahmen
für moderne Garantieprodukte weiterentwickelt werden. Und auch die Regeln der Zinszusatzreserve (ZZR)
müssen korrigiert werden. Zweifellos: Die ZZR ist
und bleibt ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit der Leistungszusagen zu garantieren. Sie wurde
aber in einem anderen Zinsumfeld eingeführt und
muss der neuen Wirklichkeit angepasst werden. Nur
so kann sie langfristig zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit beitragen. Ohne Korrekturen würde die
ZZR auf Dauer kontraproduktiv wirken, die Unternehmen schwächen und damit die langfristige Stabilität
gefährden.
Das Thema Altersvorsorge wird für Europa immer
drängender angesichts älter werdender Gesellschaften und wachsender Lücken in der Vorsorge vor allem
junger Menschen. Dass die Kommission sich darum
bemüht, eine Europa-Rente (Pan-European Personal Pension Product, PEPP) zu entwickeln, ist darum
grundsätzlich begrüßenswert – solange es sich im
Ergebnis tatsächlich um ein Rentenprodukt handelt,
das eine lebenslange Leistung bietet. Wichtiger aber
wäre noch, die Hürden im Binnenmarkt zu senken, die
bisher grenzüberschreitende Angebote verlässlicher
Produkte für die Altersvorsorge behindern.
Unsere Positionen
Neuer Schwung für die betriebliche
Altersversorgung
Die bAV hat sich in den letzten 15 Jahren sehr gut
entwickelt. Allerdings verharrt der Verbreitungsgrad
seit dem Jahr 2009 bei knapp 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vor allem bei
Mitarbeitern von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) sowie bei Geringverdienern bestehen noch wesentliche Versorgungslücken. Um diese zu schließen,
braucht es nicht noch einen weiteren, dann sechsten
Durchführungsweg. Nötig sind zielgerichtete Impulse, um die bAV für Arbeitnehmer attraktiver und für
Arbeitgeber einfacher zu gestalten.
Freiwillige Modelle der automatischen
Einbeziehung fördern
Arbeitgebern sollte – wenn sie sich freiwillig dafür
entscheiden – die Möglichkeit geboten werden, auch
bestehende Arbeitsverhältnisse rechtssicher und
quasi automatisch in die bAV zu integrieren. Das
heißt: Arbeitnehmer würden grundsätzlich in einen
Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung einbezogen; nur wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer
bestimmten Frist der Einbeziehung widerspricht,
wird für ihn kein Vertrag abgeschlossen. Eine solche
Opting-Out-Regelung würde den Abschluss entsprechender Verträge für Unternehmen sehr erleichtern
und die Beteiligung von Frauen und Geringverdienern
erheblich erhöhen.
Attraktivität für Geringverdiener steigern
Für Arbeitnehmer – und insbesondere für Menschen
mit niedrigen Einkommen – muss die bAV attraktiver
werden. Dazu sollte vor allem eine gezielte steuerliche Förderung eingeführt werden, zum Beispiel durch
einen pauschalen steuerlichen Zuschuss im Rahmen
der Lohnsteuerverwaltung. Darüber hinaus sollte
auf Betriebsrenten später nicht der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Auch die Anrechnung auf die
Grundsicherung im Alter sollte gelockert werden, um
die bAV gerade für Geringverdiener interessanter zu
machen.
Komplexität der betrieblichen
Altersversorgung durch Anhebung des
Förderrahmens reduzieren
Auch wenn sich die fünf Durchführungswege der bAV
bewährt haben – für kleinere und mittelständische
Unternehmen ist der Aufwand mitunter zu hoch,
mehrere Durchführungswege zu verwalten. Arbeitgeber sollten darum die standardmäßigen Versorgungszusagen auf nur einen Durchführungsweg im
Unternehmen konzentrieren können. Dazu ist eine
Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderung (§ 3 Nr. 63 EStG) notwendig, zum
Beispiel auf zehn Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (statt heute vier Prozent plus 1.800 Euro).
Nach jetziger Lage wird das Fördervolumen vielfach
vollständig für den potenziellen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung vorgehalten. Wenn
der Arbeitgeber darüber hinaus noch Arbeitgeberbeiträge steuerfrei zur bAV leisten möchte, etwa durch
die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis,
wird ein weiterer Durchführungsweg erforderlich,
zum Beispiel eine Unterstützungskasse.
Einfache Durchführung
Alle Arbeitnehmer haben heute einen Anspruch auf
Entgeltumwandlung, von dem sie aber oft keinen
Gebrauch machen. Um die Verbreitung der bAV zu
stärken, sollte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber
verlangen können, einen Vertrag bei einem von ihm
benannten Anbieter abschließen bzw. fortführen zu
können – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hält kein
bAV-Angebot für den Arbeitnehmer bereit. Umgekehrt sollte es jedoch Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern eine bAV anbieten, eingeräumt werden, ihre
Versorgungszusagen auf nur einen Durchführungsweg zu konzentrieren.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 7
NIEDRIGZINS UND DEMOGRAFIE
Private Altersvorsorge stärken
Um die Altersvorsorge in Deutschland dauerhaft auf
ein solides Fundament zu stellen, sind alle Beteiligten
in der Pflicht, auch die Versicherer. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sind dazu vordringlich die bAV
auszubauen und die Förderinstrumente der privaten
Altersvorsorge zu verbessern. In einem „Bündnis für
Altersvorsorge“ sollten alle Beteiligten – insbesondere
Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Versicherer –
gemeinsam tragfähige, langfristige und ganzheitliche
Lösungen entwickeln.
Riester-Förderung anpassen
Ein wichtiges Instrument zur Förderung der privaten
Altersvorsorge bleibt die Riester-Rente, gerade für
Geringverdiener und Familien mit Kindern. Bis heute
wurden über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Aber seit 2002 ist die Förderung nur unzureichend erhöht worden und bei laufenden Verträgen
nicht einmal an die Inflation angepasst worden. Allein
um dem steigenden Vorsorgebedarf und den sinkenden Zinsen Rechnung zu tragen, müsste das gesamte
Fördervolumen um ein Drittel erhöht und in Zukunft
automatisch angepasst werden. Konkret heißt das:
Die Grundzulage von derzeit 154 Euro sollte auf mindestens 200 Euro angehoben werden, und die Kinderzulage generell mindestens 300 Euro betragen – also
auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Die
Fördergrenze sollte angehoben werden – analog zu
Kalte Progression in der Riester-Rente
Rechenbeispiel: So viel musste ein Alleinstehender mit heute
15.700 Euro Jahres­einkommen zahlen, um einen Euro
staatliche Zulage zu bekommen.*
3,02 €
2,34 €
2002
2,62 €
2008
2015
*) bei konstanter Kaufkraft und Erreichung der vollen Zulagenhöhe
Quelle: GDV 2016
8 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
Regelungen in der bAV auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einschließlich Zulagen. Bezogen
auf 2016 wäre das eine Anhebung der Förderung von
derzeit 2.100 Euro auf rund 3.000 Euro. Auch Selbstständige sollten gefördert werden.
Vollanrechnung auf die Grundsicherung
beenden
Mit Blick auf Geringverdiener muss sowohl bei der bAV
als auch bei der privaten Altersvorsorge sichergestellt
sein, dass sich individuelle Anstrengungen auszahlen.
Immerhin leben fast 14 Prozent der Menschen, die in
Deutschland eine Lebensversicherung haben, in Haushalten mit einem verfügbaren Monatseinkommen von
unter 1.300 Euro [EVS 2014]. Darum muss die vollständige Anrechnung von Leistungen der betrieblichen oder
privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter beendet werden. Stattdessen sollten angemessene
Freibeträge eingeführt werden, damit diese Menschen
für ihre Vorsorge nicht bestraft werden und mehr Menschen sich um eine private Vorsorge bemühen.
Flexibilität in der Altersvorsorge
Die Gestaltung von flexiblen Übergängen in den Ruhestand („Flexi-Rente“) mit dem Ziel eines längeren
Erwerbslebens und gleitender Rentenübergänge ist ein
richtiger Ansatz. Änderungen bei der gesetzlichen Rente allein reichen jedoch nicht aus. Auch in der zweiten
und dritten Säule der Altersvorsorge braucht es mehr
Flexibilität, damit die Menschen den Übergang aus
dem Arbeitsleben in die Rente frei gestalten können.
Renteninformationssystem aufbauen
Viele Bürger wissen nicht genau, wieviel Geld sie später aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten
Rente zu erwarten haben. Damit sie sich einfacher
informieren können und einen verlässlichen Überblick über ihre Vorsorge erhalten, sollte eine internet­
basierte Informationsplattform aufgebaut werden.
Per Mausklick könnte sich dann jeder Bürger über
seine gesamten Altersvorsorgeansprüche aus den drei
Säulen der Alterssicherung informieren.
Eine echte Europa-Rente
Die Europäische Kommission will die private Altersvorsorge in ganz Europa verbessern. Dafür soll ein so
„Deutschland-Rente“ keine Lösung
genanntes „Pan-European Personal Pension Product“
(PEPP) eingeführt werden – eine private „Europa-Rente“. Sie soll bestehende nationale Lösungen ergänzen,
aber richtigerweise nicht ersetzen. Entscheidend für
einen Erfolg der Europa-Rente ist, dass dieses Produkt
den Kunden ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende bietet. Andernfalls würde das Versprechen einer
echten Altersvorsorge nicht erfüllt.
Wichtig sind außerdem solide Aufsichtsstandards
für die Anbieter und ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Versicherer sind mit Solvency II und den neuen,
jetzt umzusetzenden Regeln zum Verbraucherschutz
besonders gut aufgestellt. Weitere Vorschriften für
Versicherungsprodukte zur privaten Altersvorsorge
sind nicht erforderlich. Sie würden bestehende Regeln
allenfalls doppeln oder ihnen sogar widersprechen. Für
die Altersvorsorge ist ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich. Daher sollten nur Anbieter zugelassen werden, die einem der europäischen harmonisierten Aufsichtsregime unterliegen. Für Produkte mit gleichen
Risiken sollten aber auch die gleichen Anforderungen
gelten.
Fairer Lastenausgleich in der
Niedrigzinsphase
Die seit Jahren außerordentlich niedrigen Zinsen führen dazu, dass die Rendite für klassische Lebens- und
Rentenversicherungen sinkt. Um auch in der Niedrigzinsphase eine attraktive Produktgestaltung zu ermöglichen, müssen die Kosten der Niedrigzinspolitik
fair verteilt und die Risiken reduziert werden, die aus
der aktuellen Regulierung erwachsen.
Zinszusatzreserve neu justieren
Die bisher bekannten Überlegungen zu einer sogenannten „Deutschland-Rente“ sind an vielen
Stellen lückenhaft. Schon jetzt ist aber absehbar, dass die Idee den selbstgesetzten Anspruch
nicht erfüllt, „einfach, sicher und günstig“ zu
sein. Sie würde den Sparern gerade keine sichere
Rente bieten. Die Probleme sind unter anderem
folgende:
•Unsichere Anlage: Mit einer Anlagestrategie,
wie die des als Benchmark genannten norwegischen Staatsfonds, wären erhebliche
Anlage- und Wechselkursrisiken verbunden.
Ein garantierter Zahlbetrag wäre darum nicht
möglich.
•Politisches Risiko: Beispiele aus Irland, Ungarn, Polen und Spanien belegen das hohe Risiko, dass die Mittel des Staatsfonds aus haushaltspolitischen Gründen zweckentfremdet
werden. Das gilt gerade in Krisenzeiten.
•Keine Rente: Vollkommen offen ist, ob und wie
das angesammelte Kapital verrentet werden
soll.
Kunden wird, müssen die Regeln für die Zinszusatz­
reserve jetzt nachjustiert werden.
Anpassung der Rückkaufswerte an den
Marktwert von Anleihen
Eine länger anhaltende Niedrigzinsphase schafft neue
Probleme. So könnte ein sprunghafter Zinsanstieg
dazu führen, dass die Marktpreise zum Beispiel von Anleihen deutlich sinken. Da diese Anleihen in den Bilanzen der Versicherer aber mit einem höheren Buchwert
geführt werden, entstehen sogenannte „stille Lasten“.
Versicherer bilden heute eine zusätzliche Rücklage, um
auch in Zeiten niedriger Zinsen die höheren Garantien
aus früheren Jahren erfüllen zu können – die Zinszusatzreserve (ZZR). Insgesamt wurden dafür seit 2011
über 32 Milliarden Euro zur Seite gelegt – allein im vergangenen Jahr rund zehn Milliarden.
Kommt es aufgrund des Zinsanstiegs zu einer Kündigungswelle, müssen diese stillen Lasten unter
Umständen realisiert werden. Das heißt: Versicherer
müssten im Zweifelsfall Zinspapiere zu einem schlechten Kurs verkaufen, um die Forderungen der Kunden
in Gänze zu erfüllen. Aus stillen Lasten würden dann
echte Verluste – die aber alleine zulasten der verbleibenden Kunden gingen.
Wenn die aktuelle Niedrigzinsphase anhält und die
Vorgaben zur Bildung der ZZR nicht an diese Situation
angepasst werden, wird diese Reserve bis 2024 extrem
steigen. Damit aus dem Sicherheitspuffer nicht ein
Problem für die Unternehmen und damit auch für die
Um dieses Risiko zu vermeiden und eine gerechte Behandlung aller Versicherten sicherzustellen, wäre es
sachgerecht und notwendig, die geltenden Regelungen zu Rückkaufswerten bereits heute für die beschriebene Situation anzupassen.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 9
K A P I TA L M A R K T U N D S T E U E R N
Anlagemöglichkeiten verbessern – Belastungen vermeiden
Die Renditen für Anleihen liegen darnieder, eine Zinswende ist nicht in Sicht. Versicherer suchen daher nach
neuen Investitionszielen, etwa im Bereich Infrastruktur. Die Politik kann die Branche dabei unterstützen und
die Anlagemöglichkeiten verbessern. Sie sollte zugleich Lebensversicherungen nicht zusätzlich mit Steuern
belasten.
Wenn es um die niedrigen Zinsen geht, so hat in
den vergangenen Jahren ein semantischer Wandel
stattgefunden. War anfangs von einer „Phase“ die
Rede, so spricht man heute von einem „Umfeld“ –
ganz so, als seien niedrige Zinsen ein Dauerzustand.
Was wohl realistisch ist. Denn acht Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise ist kein Ende der Niedrigzinspolitik in Sicht.
Die schwierige Situation zwingt die Versicherer zum
Umdenken in ihrer Kapitalanlage. Nur mit Staatsanleihen sind die Zusagen an die Kunden nicht mehr
zu erfüllen. Mehr denn je kommt es auf ein aktives
Management und eine breite Streuung des Kapitals
an – über verschiedene Anlageklassen, Bonitäten und
Währungsräume hinweg.
In der aktuellen Lage ist es jedoch auch wichtig, die
Rahmenbedingungen für Versicherer nicht noch zu
erschweren. Das gilt zum einen für die Kapitalanlage
selbst. So sollte zum Beispiel vor einer möglichen Änderung der Nullunterlegung von Staatsanleihen, die
zuweilen in der Kritik steht, Solvency II insgesamt auf
den Prüfstand. Dafür braucht es ausreichend Erfahrungen mit dem Regelwerk, die noch nicht vorliegen
– ist doch das neue Aufsichtsregime zu Jahresbeginn
gerade erst an den Start gegangen.
Zugleich darf das Produkt Lebensversicherung nicht
noch zusätzlich belastet und für Kunden unattraktiver gemacht werden. Bei der geplanten Reform der Investmentbesteuerung sollten Altersvorsorgeprodukte
ausgenommen werden. Gleiches gilt für eine etwaige
Finanztransaktionssteuer, deren Einführung von einigen EU-Staaten erwogen wird.
Die Politik kann stattdessen die Rahmenbedingungen
verbessern, indem sie beispielsweise neue Investitionsmöglichkeiten im Bereich Infrastruktur und Erneuerbare Energien schafft. Die Anlageklasse ist für
Versicherer interessant, da die relativ planbaren Rückflüsse und die langen Laufzeiten der Projekte gut zum
langfristig ausgelegten Geschäftsmodell passen.
Entscheidend ist stets auch ein stabiler Rechtsrahmen. Versicherer müssen sich darauf verlassen können, dass einmal gültige Regelungen rückwirkend
nicht geändert werden. So sehr das Anlageumfeld die
Versicherer zu Anpassungen zwingt: In puncto Rechtssicherheit bleiben ihre Anforderungen unverändert.
Unsere Positionen
Rechtssicherheit und Vertrauen
gewährleisten
Planungs- und Rechtssicherheit sind Grundvoraussetzungen dafür, dass Versicherer die Gelder ihrer
Kunden verantwortungsvoll investieren können. Dies
gilt umso mehr, als die Investitionszyklen mitunter
sehr lang sind. Rückwirkende Änderungen – wie zum
Beispiel bei der neu geregelten Verlustbeteiligung
von Bankgläubigern im Zuge des neuen Abwicklungsmechanismusgesetzes – beschädigen das Vertrauen
der Investoren. Auch der von Österreich angestrebte
Forderungsverzicht der Heta-Gläubiger gegenüber
10 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
dem Bundesland Kärnten zielt auf eine nachträgliche
Änderung der Vereinbarungen, was die deutsche Versicherungswirtschaft entschieden ablehnt.
P
rivates Kapital bei Infrastrukturausbau
sinnvoll einbinden
Die Erneuerung der Infrastruktur in Deutschland
steht ganz oben auf der politischen Agenda. Eine
starke Rolle sollen dabei auch private Investoren wie
Versicherer spielen. Bislang machen ihre Investitionen in Straßen, Windräder oder Leitungsnetze weniger als ein Prozent der Kapitalanlagen aus – unter
Bedeutende Investoren
Verteilung der Kapitalanlagen der Erstversicherer* in %
87,0 Renten
1.253
Mrd. €
4,1 Aktien
3,3 Beteiligungen
3,7 Immobilien
1,9 Sonstige
* inkl. Lebensversicherung, Schaden-/Unfallversicherung
und privater Krankenversicherung
Quelle: GDV, BaFin; Q3/2015
geeigneten Rahmenbedingungen könnte der Anteil
aber deutlich steigen. Dafür braucht es neben stabilen
Rahmenbedingungen vor allem ein großes und stetiges Projektangebot.
Die von der Bundesregierung angekündigte neue
Generation öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP)
im Volumen von 14 Milliarden Euro ist ein wichtiger
Schritt, dem noch weitere folgen müssen. So sollte
künftig vor jedem Bauvorhaben eine objektive Wirtschaftlichkeitsprüfung stehen, die sich über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts erstreckt und die
Folgekosten mit berücksichtigt. Das ist bislang nicht
immer der Fall. Doch nur so lässt sich beurteilen, welche Umsetzungsvariante – Bau in öffentlicher Eigenregie oder als ÖPP – am wirtschaftlichsten ist.
Entflechtungsvorschriften lockern
Investitionen der Versicherer in Erneuerbare Energien
und Infrastruktur werden durch aufsichtsrechtliche
Rahmenbedingungen erschwert. Ein Beispiel dafür
sind die von der EU vorgegebenen Entflechtungsvorschriften, die eine Trennung von Energieerzeugung
und -transport vorschreiben. Dies führt dazu, dass
sich private Investoren nur für eine Variante entscheiden können und damit ihr Finanzierungsvolumen geringer ausfällt.
Mittelfristig sollten die maßgeblichen EU-Richtlinien
überarbeitet werden, um privaten Investoren die
Finanzierung von Projekten entlang der gesamten
energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu ermöglichen. Da dies wohl länger dauern dürfte, sollte
in der Zwischenzeit zumindest die von der EU-Kommission geforderte Folgenabschätzung (Impact Test)
vereinfacht werden. Damit können Investoren die
Genehmigung der EU-Kommission für Projekte einholen, die zwar formal den Entflechtungsvorschriften
widersprechen, nicht aber den Zielen zuwiderlaufen.
Bislang sind diese Impact Tests sehr zeit- und kostenaufwendig und mit großen Rechtsrisiken verbunden.
I nvestmentbesteuerung: Keine Mehr­
belastung für Versicherer und ihre Kunden
Gerade im Niedrigzinsumfeld ist es wichtig, dass
steuerliche Änderungen die Kapitalerträge nicht zusätzlich schmälern. Der Regierungsentwurf zur Investmentsteuerreform, mit der künftig Erträge bereits auf
Ebene des Fonds und nicht erst beim Anleger erfasst
werden sollen, sieht daher aus gutem Grund Befreiungen für Altersvorsorgeprodukte vor. Dazu gehören die
Basis- und Riester-Renten und – teilweise – die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, was
die Versicherungswirtschaft begrüßt.
Positiv ist zudem, dass für Spezialfonds das bestehende Recht weitgehend beibehalten und es zu keiner
Belastung der Altersvorsorge kommen soll. Die beabsichtigte Einschränkung der steuerlich zulässigen Anlagegegenstände in Spezialfonds sollte jedoch überdacht werden. Sonst könnten Spezialfonds bestimmte
Infrastruktur- und Darlehensinvestments, mit denen
etwa Wohnungsbauprojekte finanziert werden, künftig nicht mehr tätigen.
K
eine Finanztransaktionssteuer für
Altersvorsorgeprodukte
Seit Jahren gibt es Pläne für eine EU-Finanztransaktionssteuer (FTT), ihre flächendeckende Einführung
scheitert jedoch am Widerstand einiger Länder. Andere, darunter auch Deutschland, verfolgen das Projekt
weiterhin. Die Versicherungswirtschaft lehnt im Interesse ihrer Kunden die Einführung einer FTT ab. Sollte
es dennoch dazu kommen, müssen Produkte, die der
Altersvorsorge dienen, von der Besteuerung ausgenommen werden. Auch darf es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern kommen, die die
Steuer erheben und denen, die darauf verzichten.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 11
S O LV E N C Y I I U N D I N T E R N AT I O N A L E R E G U L I E R U N G S I N I T I AT I V E N
Neue Regeln wirken lassen
Seit 1. Januar 2016 gelten für die europäischen Versicherungsunternehmen die Aufsichtsregeln von Solvency II.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut sich das hochkomplexe System in der Praxis bewährt. Ohne
Erfahrungen über Anpassungen des funktionierenden Systems nachzudenken, ist verfrüht. Dieser Grundsatz
muss auch für die Verzahnung von Solvency II mit künftigen globalen Regulierungsstandards gelten.
Nach mehr als 15-jähriger Vorbereitung ist der Paradigmenwechsel vom bisherigen regelorientierten
zum risiko- und marktwertbasierten Aufsichtssystem
Solvency II vollzogen. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat das Projekt von Anfang an begleitet und
den Einstieg in das neue System gut bewältigt.
Entscheidend für den Erfolg des neuen Regimes sind
jetzt zwei Dinge: Die konsistente Umsetzung der
neuen Regeln unter Nutzung aller Spielräume in allen
Solvency II – und dann?
Zeitstrahl zur weiteren Entwicklung des internationalen Regulierungssystems
2016
Q1
Q2
Q3
Anpassung
Delegierte Verordnung zu Solvency II
2017
2018
EU-Mitgliedstaaten – und die Anwendung selbst. Deshalb sollten Anpassungen und weitere Schritte auf
Erfahrungen in der Anwendung von Solvency II aufbauen, anstatt ihnen vorzugreifen.
Schon vor dem Start von Solvency II haben in den
vergangenen Monaten verschiedene Institutionen
Anpassungen von Solvency II gefordert. Derartige
Forderungen sind nach Ansicht des GDV zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht und unberechtigt. Denn
zahlreiche Testläufe und Simulationen haben
die Funktionsfähigkeit des neuen Regelwerks
bestätigt.
2019
Q4
Verabschiedung ICS 1.0 – Konsultation HLA greift für
ICS 2.0
systemrelevante
erstmalige BerichterstatVersicherer
tung an Aufsichtsbehörden
V E R S I C H E R U N G S R E G U L I E R U N G
Konsultation und
Testphase ICS 1.0
Überprüfung
Solvency II
Umsetzung
ComFrame
mit ICS 2.0
Quelle: GDV 2016
Für international aktiveAn-Unternehmen sind dawen-dung
rüber hinaus nicht nurmitmögliche Änderungen
an Solvency II relevant,Übergangssondern auch die glokonzept
balen Regulierungsinitiativen unter Führung
der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS). Bereits bis 2020 soll die
Rahmenvereinbarung ComFrame umgesetzt
sein, die nationale Aufsichtsregeln vergleichbar machen und damit eine effektive Kontrolle
)
internationalLaufzeit
tätiger(Jahre
Versicherungsgruppen
(IAIGs) ermöglichen soll. Wichtig ist, dass diese
Standards kompatibel zu Solvency II sind.
Unsere Positionen
Keine übereilten Änderungen an
Solvency II
Kurz vor dem Inkrafttreten von Solvency II haben sich
verschiedene Institutionen, darunter die Deutsche
Bundesbank und der Europäische Ausschuss für
Systemrisiken (ESRB), kritisch zu Kernelementen des
neuen Aufsichtssystems geäußert und Änderungen
vorgeschlagen. Der GDV plädiert hingegen nachdrücklich dafür, Solvency II erst einmal wirken zu lassen. Dies gilt insbesondere für den im Regelwerk festgelegten langfristigen risikofreien Zinssatz (Ultimate
12 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
bis 2016
80 Änderung der
Forward Rate – UFR). Eine kurzfristige
Berechnungsmethodik würde alle60
Erkenntnisse aus
den bisherigen Auswirkungsstudien40hinfällig machen
und die darauf basierenden politischen
20 Entscheidungen untergraben. Kernelemente von Solvency II will
0
die Europäische Kommission bis 2018 evaluieren. Bei
diesem Zeitplan muss es bleiben.
Europäische Vorgaben schlank umsetzen
Europäische Leitlinien und technische Standards zur
Umsetzung von Solvency II sollten von der BaFin bzw.
dem Gesetzgeber so schlank wie möglich in deutsches Recht überführt werden. Dies betrifft beispielsweise die Prüfung der Solvabilitätsübersicht (§ 35
Abs. 2 VAG). In der noch ausstehenden Verordnung
sollte festgehalten werden, dass sich der Prüfungsumfang ausschließlich auf die Solvabilitätsübersicht
bezieht. Zudem sollten die Prüfungsanforderungen
die Größe und das Geschäftsmodell der Unternehmen berücksichtigen, um das Proportionalitätsprinzip von Solvency II zu wahren.
Die Beachtung des Proportionalitätsprinzips in der
Aufsichtspraxis ist insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen essenziell. Um Wettbewerbsnachteile durch unverhältnismäßigen Regulierungsaufwand zu vermeiden, sollten in der Aufsichtspraxis
auch Erleichterungsmöglichkeiten bei der Umsetzung
der Berichts- und Dokumentationspflichten sowie
beim Aufbau der Unternehmensorganisation konsequent genutzt werden.
Globale Standards nur im Einklang mit
Solvency II
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt
das Ziel, Vergleichbarkeit und Stabilität durch internationale Kapitalstandards und globale Aufsichtsregeln zu schaffen. Solvency II darf aber nicht durch
internationale Standards aufgeweicht oder sogar
konterkariert werden.
Zwar sollen die International Capital Standards (ICS)
direkt zunächst nur für große international aktive
Versicherer gelten. Allerdings zeichnet sich bereits
jetzt ab, dass es bei dieser Eingrenzung dauerhaft
bleiben wird. Daher ist außerordentlich wichtig, dass
der ICS zu Solvency II kompatibel ist. Dies betrifft
insbesondere die Festlegung auf eine marktwertbasierte Bewertungsmethode und die Ermittlung der
Zinsstrukturkurve.
Bei der Einstufung, ob ein Versicherer global systemrelevant ist oder nicht, soll insbesondere der Umfang
seiner nicht-traditionellen Geschäftsaktivitäten
(Non-Traditional Non-Insurance, NTNI) eine wichtige
Rolle spielen. Klassisches Versicherungsgeschäft darf
daher nicht als Berechnungsgrundlage für einen zusätzlichen Kapitalaufschlag (Higher Loss Absorbency,
HLA) für die global systemrelevanten Versicherer herangezogen werden.
Bankenabwicklungsregime nicht auf
Versicherer übertragen
Die Überlegungen der EU-Kommission zur Einführung eines gesonderten Sanierungs- und Abwicklungsregimes für Versicherer auf europäischer Ebene
werden zwar momentan nicht aktiv vorangetrieben,
in der möglichen inhaltlichen Ausprägung aber zunehmend konkreter.
Wegen der besonderen Mechanismen im Geschäftsmodell der Versicherer ist es von grundlegender
Bedeutung, dass das in der Bankenabwicklungsrichtlinie (2014/59/EU) enthaltene Regulierungskonzept nicht einfach auf den Versicherungsbereich
übertragen wird. Fundament einer zukünftigen Sanierungs- und Abwicklungsregulierung müssen die
Vorgaben von Solvency II sein. Soweit ein künftiges
Abwicklungsregime zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten beinhalten soll, muss dabei berücksichtigt werden, dass das Geschäftsmodell der Versicherer auch
in anhaltenden Krisensituationen auf Langfristigkeit
ausgelegt ist.
Keine zusätzlichen Stresstests
Solvency II basiert auf einer Stresstest-Methodik. Zusätzliche Stresstests sind daher nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich und sollten nur dosiert als
Aufsichtsinstrument eingesetzt werden.
Wenn dennoch von der EIOPA weiterhin Stresstests
durchgeführt werden, sollten diese aus zwei Gründen
inhaltlich und zeitlich mit Solvency II kompatibel sein.
Erstens wird eine konsistente Vorgehensweise zu Solvency II garantiert. Zweitens wird der Zusatzaufwand
für die teilnehmenden Unternehmen und Gruppen
minimiert.
Grundsätzlich sollte in Stresstests die Risikosituation
der Versicherungsunternehmen nicht überzeichnet
werden. Zweck eines Stresstests ist die frühzeitige
Identifizierung möglicher Risiken. Es ist hingegen
nicht zielführend, die Auswirkungen extrem unwahrscheinlicher Krisenszenarien abzufragen.
Gerade im ersten Jahr der Anwendung von Solvency II
sollten Stresstest-Ergebnisse nur auf aggregierter
Marktebene veröffentlicht werden. Solvency II muss
zunächst umfänglich verstanden werden.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 13
E U R O PÄ I S C H E S U N D N AT I O N A L E S A U F S I C H T S S Y S T E M
Funktionierende Aufsicht braucht klare Strukturen und
Zuständigkeiten
Der Bundestag hat am 18. Februar 2016 in einem Entschließungsantrag gefordert, das europäische System der
Finanzaufsicht effizient weiterzuentwickeln. Transparenz und Kontrolle der Tätigkeit der EU-Finanzaufsichtsbe­
hörden (ESAs) sollen weiter verbessert werden. Zudem sollen sich die ESAs in ihrer Arbeit auf den Rahmen be­
schränken, der vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Mit Blick auf die anhaltende Diskussion über die Aufgabe
der ESAs und deren zukünftige Finanzierung ist das ein starkes Signal.
Die europäische Aufsichtsstruktur fußt auf einem
Drei-Säulen-Modell. Jeder Teilbereich des Finanzmarkts hat seine eigene, unabhängige europäische
Aufsichtsbehörde: die EIOPA für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge, die EBA
für die Banken (sowie die EZB für große Institute) und
die ESMA für den Wertpapierbereich. EIOPA ist damit
beauftragt im Versicherungsbereich die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BaFin)
zu koordinieren und sicherzustellen, dass EU-Regeln
in den Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet werden. Darüber hinaus ist sie als Expertenbehörde in
die Finanzmarktregulierung eingebunden. Neben ihren Kontroll- und Beratungsaufgaben übernimmt die
EIOPA in der Praxis aber zunehmend eine gestaltende
Rolle in der Finanzmarktregulierung. Dies ist etwa
dann der Fall, wenn sie über rechtlich unverbindliche
Leitlinien faktische Standards setzt, bevor der euro­
päische Gesetzgeber überhaupt tätig geworden ist.
Für den Sommer 2016 hat die EU-Kommission ein
Weißbuch zur künftigen Finanzierung der ESAs angekündigt. Derzeit setzt sich der Haushalt der ESAs zu
60 Prozent aus Mitteln der nationalen Aufsicht und zu
40 Prozent aus dem EU-Budget zusammen. Nach den
Vorstellungen der Kommission sollen die beaufsichtigten Unternehmen die ESAs künftig zu 100 Prozent direkt finanzieren. Dies wirft die Frage auf, wie die ESAs
dann durch den EU-Gesetzgeber überwacht werden,
wenn sie sich diesem gegenüber für ihr Budget nicht
mehr rechtfertigen müssten.
Parallel dazu gibt es auf europäischer Ebene verschiedene Initiativen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, das
Zusammenspiel der Regulierung im Finanzmarkt zu
überprüfen. Die EU-Kommission setzt sich aktuell mit
dem Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen
auseinander, um die jüngsten Rechtsvorschriften, die
insbesondere als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen
wurden, auf deren Gesamtwirkung und ungewollte
Folgen zu überprüfen. Ein Bericht der EU-Kommission
über die Ergebnisse der aktuellen Sondierung und das
weitere Vorgehen soll im ersten Halbjahr 2016 vorliegen. Das EU-Parlament hat bereits im Januar 2016 einen Initiativbericht zur Bestandsaufnahme der EU-Finanzdienstleistungen veröffentlicht, der sich ebenfalls
damit beschäftigt, inwieweit die EU-Finanzmarktregulierung kohärent, konsistent und proportional ist.
Unsere Positionen
Künftige Finanzierung der ESAs muss sich
an deren Mandat ausrichten
Die klare Festlegung von Aufgaben, Zuständigkeiten
und Prioritäten der EIOPA ist mit Blick auf die durch die
EU-Kommission angestoßene Diskussion um deren
zukünftige Finanzierung unabdingbar. Die deutsche
Versicherungswirtschaft befürwortet eine hinreichende finanzielle Ausstattung von EIOPA, damit diese die
ihr übertragenen Aufgaben als unabhängige Behörde
14 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
wahrnehmen kann. Eine ungesteuerte Aufgabenausweitung bei gleichzeitiger Finanzierung durch die
beaufsichtigten Branchen muss aber in jedem Fall vermieden werden.
Finanzierungsdiskussion auf breiter Basis
führen
Die Finanzierung der ESAs steht in engem Zusammenhang mit weiteren Themen, wie etwa der Governance
der Aufsichtsbehörden und ihrer Kontrolle durch den
EU-Gesetzgeber. Die Diskussion sollte daher nicht
isoliert geführt werden, sondern muss diese Aspekte
einbeziehen und prüfen, wie sich die Änderungen der
Finanzierung auswirken. Wird das Instrument der parlamentarischen Budgetkontrolle geschwächt, müssen
gleichwertige Alternativen vorgesehen werden. Zudem sollte eine gesonderte EIOPA-Abgabenerhebung
vermieden werden und vielmehr bestehende Wege
über den Haushalt der nationalen Aufsichtsbehörden
genutzt werden, um unnötige Bürokratiekosten zu
vermeiden.
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
angemessen regeln
Neben den vom Europäischen Parlament und Rat
verabschiedeten verbindlichen Rechtsakten (Verordnungen und Richtlinien) sieht das europäische Recht
auch unverbindliche Leitlinien vor. Diese werden von
den ESAs ausgegeben und sollen helfen, die verbindlichen Vorgaben des EU-Gesetzgebers zu harmonisieren. Leitlinien dürfen jedoch nicht dem Gesetzgeber
vorgreifen und damit den demokratischen Prozess
aushebeln. Für die beaufsichtigten Unternehmen ist
es unbefriedigend, wenn EIOPA Leitlinien vorantreibt
– z. B. im Verbraucherschutz –, gleichzeitig aber ankündigt, wichtige Aufsichtsaufgaben nicht vollumfänglich erfüllen zu können.
Sektorale Aufsicht erhalten und stärken
Das Drei-Säulen-Modell in der europäischen Finanzaufsicht hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass die
Belange der drei Sektoren angemessen berücksichtigt
werden und die Aufsichtsbehörden über spezialisierte
Kenntnisse verfügen. Gleichzeitig ist das Aufsichtssystem darauf angelegt, für alle Sektoren möglichst übereinstimmende Regeln zu finden. Dieser Grundsatz
darf aber nicht zu einer undifferenzierten Übertragung branchenspezifischer Regelungen führen, beispielsweise vom Banken- auf den Versicherungssektor.
Finanzmarktregulierung regelmäßig
überprüfen
Der GDV begrüßt die europäischen Initiativen für eine
kohärente, konsistente und proportionale EU-Finanzmarktregulierung. Wirkungen und Nebenwirkungen
Auf drei Säulen
Aufbau des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS)
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Sitz bei der EZB in Frankfurt am Main
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
EBA*
EIOPA
ESMA
Europäische
Bankenaufsichtsbehörde
Europäische Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen
und die betriebliche
Altersvorsorge
Europäische
Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde
London
Frankfurt / Main
Paris
Nationale
Aufsichtsbehörden
Nationale
Aufsichtsbehörden
Nationale
Aufsichtsbehörden
* Die operative Aufsicht über die 130 größten Banken
übt im Rahmen der Bankenunion zentral die EZB aus.
Quelle: GDV 2016
erlassener Vorschriften für Finanzdienstleister sollten regelmäßig überprüft werden. Wichtig ist es, die
Ergebnisse sorgfältig zu analysieren und insbesondere doppelte und widersprüchliche Regulierung zurückzunehmen. Des Weiteren sollten die Ergebnisse
geprüft werden, bevor für einen bestimmten Bereich
neue Regeln erlassen werden.
Finanzberichte nicht überfrachten
Auf EU-Ebene mehren sich Initiativen zu CSR-Berichtspflichten der Unternehmen (CSR: Corporate-SocialResponsibilty). Die Versicherungswirtschaft sieht
den stetig zunehmenden Umfang der verpflichtenden Berichterstattung über systemfremde Aspekte
im Rahmen der Finanzberichte skeptisch und setzt
sich auf der europäischen und nationalen Ebene für
ein Vorgehen mit Augenmaß ein. Deswegen sollten
auch die von der EU-Kommission zu entwickelnden
Leitlinien für nichtfinanzielle Berichterstattung einen
wirklich unverbindlichen Charakter erhalten. Die CSRRichtlinie 2014/95/EU hob den bewährten Grundsatz
der Freiwilligkeit zugunsten der Regel „comply or explain“ auf. Danach haben Unternehmen eine „klare
und begründete Erläuterung“ abzugeben, wenn die
geforderten CSR-Angaben nicht erfolgen, weil keine
Unternehmenspolitik im Hinblick auf die festgelegten
nichtfinanziellen Aspekte verfolgt wird. Diese Maßstäbe sollten für die anstehende Umsetzung der CSRRichtlinie gelten.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 15
VERTR I EBSR EGU LI ERU NG
Wahlfreiheit und Beratungsqualität erhalten
Der europäische Versicherungsmarkt ist stark von den unterschiedlichen Traditionen und spezifischen Anfor­
derungen nationaler Märkte geprägt. Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie berücksichtigt diese
Besonderheiten, indem sie keinen Vertriebsweg diskriminiert, aber hohe Anforderungen an die Beratungsqua­
lität stellt. Das ist angemessen. Wichtig ist, dass diese Prinzipien bei der Umsetzung der Richtlinie stringent
durchgehalten werden.
Derzeit sorgen verschiedene Parameter für Bewegung
auf dem Versicherungsmarkt: Unternehmen müssen
Antworten auf Trends wie den demografischen Wandel und die Digitalisierung finden und gleichzeitig die
Herausforderung durch die anhaltende Niedrigzinsphase bewältigen.
motiviert werden können. Das Vertrauensverhältnis
der Kunden zu ihren Beratern ist dabei besonders
wichtig. Daher ist die konsequente Stärkung der Beratungsqualität ein Kernanliegen der deutschen Versicherer. Das Bekenntnis für einen hohen Qualitätsstandard findet seinen Ausdruck in dem Verhaltenskodex
für den Vertrieb von Versicherungsprodukten, der seit
2013 in der Branche umgesetzt wird. Die Einhaltung
dieser freiwilligen Selbstverpflichtung durch die Unternehmen wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer testiert. , die die Unternehmen zuvor geprüft
haben, ob sie die Anforderungen aus dem Kodex entsprechend umgesetzt haben. Das ist ein klares Signal:
für gute und faire Kundenberatung!
Diese Parameter sind bei der Umsetzung der EURichtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht zu berücksichtigen. Um Versorgungslücken beim Alterseinkommen oder existenziellen
Belastungen im Schadenfall vorzubeugen, müssen
Kunden weiterhin zur ergänzenden privaten Vorsorge
So arbeiten die dem Verhaltenskodex für den Vertrieb
beigetretenen Unternehmen auch nur mit Vermittlern zusammen, die sich nachweisbar und kontinuierlich fortbilden. Mit der Weiterbildungsinitiative „gut
beraten“ verpflichten sich Versicherungsvermittler
überdies zu einer umfangreichen Fortbildung.
Versicherungsprodukte sind unverzichtbare Bausteine für die Absicherung des Lebensstandards im
Alter, bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder zur
Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Wegen
dieser hohen sozialpolitischen Bedeutung liegt es
auch im Interesse des Gesetzgebers, eine angemessene Verbreitung privater Vorsorge zu fördern.
Freie Vermittler dominieren den Vertrieb
Anteil der Vertrebswege am Neugeschäft in der Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfallversicherung in Prozent
Leben
42,5
5,8
25,2
19,8
4,0
2,7
54,5
3,1
28,6
3,8
4,7
5,3
(Beitragssumme)
Kranken
(Monatsbeitrag)
1 Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrt- und
Rechtsschutzversicherung
45,6
Schaden/
Unfall1
(Jahresbeitrag)
2,8
27,8
6,0
12,4
5,4
2 inkl. Vergleichsportale
3 z. B. Reisebüros,
Autohäuser
Einfirmenvermittler
Mehrfachvertreter
16 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
Makler
Kreditinstitute
Direktvertriebe2
Sonstige3
Quelle: GDV
Unsere Positionen
IDD 1:1 umsetzen
Die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD
– Insurance Distribution Directive) ist ein tragfähiges
Fundament für einen europäischen Versicherungsmarkt mit fairen, transparenten und einheitlichen
Vertriebsregeln. Sie muss bis zum 23. Februar 2018
von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber sollte den
gebotenen Handlungsspielraum nutzen und im Rahmen der Umsetzung nicht über die Anforderungen
der Richtlinie hinausgehen.
Freie Wahl des Vertriebsweges nicht
einschränken
Versicherungsvermittler müssen auch in Zukunft Versicherungen auf Provisionsbasis vermitteln dürfen.
Das gilt auch für die Courtagen, die vom Versicherer
an einen Makler gezahlt werden. Die vorgesehene
Ausgestaltung der Anforderungen an Provisionszahlungen über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission oder EIOPA-Leitlinien darf nicht zu einem
faktischen Provisionsverbot führen. Die deutsche
Versicherungswirtschaft unterstützt den Ansatz des
europäischen Gesetzgebers, die Natur der Vergütung
(Provision oder Honorar) und ihre Quelle (Versicherungsunternehmen oder Versicherungsnehmer) für
alle Versicherungen offenzulegen. In der Lebensversicherung ist die Offenlegung der in die Prämie einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sinnvoll. Der
Kunde kann dadurch die Kostenbelastung für das ihm
empfohlene Produkt erkennen und über die Angabe
der Effektivkosten vergleichen, zu welcher Renditeminderung die in das Produkt einkalkulierten Kosten
führen. Eine weitergehende Information über die
konkrete Vergütung bietet dem Verbraucher jedoch
keinen Mehrwert.
Praxisgerechte Vorgaben für „Product
Oversight and Governance“
Im Zuge der Neuregelung des Versicherungsvertriebs
werden formale Vorgaben zu „Product Oversight
and Governance“ (POG) eingeführt. Unternehmen
werden verpflichtet, für ihre Produkte angemessene
interne Prüfungs- und Beobachtungsprozesse vorzusehen, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Details wird die Europäische Kommission festlegen.
Schon jetzt sind solche Prozesse in vielen Unternehmen ein wichtiges Instrument. Maßgeblich ist,
dass die noch ausstehenden Spezifizierungen eine
praxisgerechte Ausgestaltung dieser Prozesse ohne
unnötige Bürokratie erlauben. Es muss klar sein, dass
die Vorgaben und Bestrebungen auf europäischer
Ebene nicht zu einer Preiskontrolle oder zu detaillierten Vorgaben für die Produktgestaltung führen.
Eine derart weitreichende Produktregulierung würde
Produktinnovation und Wettbewerb behindern und
letztlich die Angebotsvielfalt zulasten des Kunden
beschränken.
Digitalen Vertrieb nicht
durch Formvorschriften und
Dokumentationspflichten behindern
Durch die Einbeziehung von Versicherungsunternehmen in den Anwendungsbereich der IDD muss eine
adäquate Lösung zur Beratungs- und Dokumentationspflicht im Direktvertrieb gefunden werden. In der
Regel entscheidet sich der Kunde für einen Direktvertriebsweg wie Internet, E-Mail oder Telefon, weil er
einen schnellen, unkomplizierten Vertragsabschluss
ohne ausführliche Beratung wünscht. Er möchte ein
bestimmtes Produkt bei einem bestimmten Anbieter
kaufen. Eine Beratungs- und Dokumentationspflicht
ist in dem Fall in der Regel weder erwünscht noch
praktisch umsetzbar. Daher sollte die im deutschen
Recht verankerte Entbindung der Versicherungsunternehmen von Beratungs- und Dokumentationspflichten im Fernabsatz bzw. Direktvertrieb bei der Umsetzung der IDD erhalten bleiben.
Weder Versicherer noch Vermittler sollten dazu verpflichtet werden, Beratungsleistungen anzubieten,
wenn der Kunde sich für Fernkommunikation entscheidet, also beispielsweise eine Website aufsucht.
Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Vermittler, wenn sie Beratungsleistungen im Fernabsatz anbieten, diese ohne
Medienbrüche durchführen und dokumentieren
können.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 17
VER B RAUC H ERSC H UTZ
Finanzaufsicht und Brancheninitiativen garantieren hohes
Verbraucherschutzniveau
Verbraucherpolitisch ist derzeit viel in Bewegung: Der Verbraucher ist weiter in den Mittelpunkt des politischen
Handelns gerückt, die Marktwächter haben erste Ergebnisse vorgelegt und auf EU-Ebene werden zunehmend
präventive Ansätze beim Verbraucherschutz diskutiert.
Klimawandel, Digitalisierung und Demografie
– globale und gesellschaftliche Megatrends stellen neue Herausforderungen an Verbraucher und
Unternehmen. Schadenrisiken für das Eigenheim
müssen gedeckt, Daten geschützt und die Vorsorge
sicher sein für ein auskömmliches und langes Leben
in einer alternden Gesellschaft. Die deutschen Versicherer übernehmen diese Risiken und Herausforderungen und entwickeln ihre Produkte entlang der
Kundenbedürfnisse.
In Zeiten rasanter Veränderungen ist für die Verbraucher dabei vor allem eines entscheidend: Verlässlichkeit. Die staatliche Regulierung spielt dabei eine ganz
zentrale Rolle. Die Kombination aus einer mandatsstarken Finanzaufsicht und freiwilligen Brancheninitiativen ist ein Garant für ein hohes Verbraucherschutzniveau auf dem deutschen Versicherungsmarkt.
Damit können sich Verbraucher darauf verlassen,
sichere Produkte angeboten zu bekommen.
Der Kontakt zu den Kunden ist der Dreh- und Angelpunkt des Versicherungsgeschäfts. Wegen des andauernden Zinstiefs werden sich Verbraucher noch
intensiver um ihre Geldanlage kümmern müssen.
Damit steigt der Bedarf für kompetente Finanzberatung. Deshalb haben Versicherer ein ureigenes Interesse an der konsequenten Verbesserung der Beratungsqualität. Hier haben die deutschen Versicherer
in den vergangenen Jahren neue Maßstäbe gesetzt:
Mit dem Verhaltenskodex für den Vertrieb wurden
die Verbraucherinteressen branchenweit in den
Fokus gerückt. Überdies verpflichten sich Versicherungsvermittler mit der Weiterbildungsinitiative „gut
beraten“ zu umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen. Auch dem gestiegenen Interesse der Kunden an
Vorabinformationen wurde Rechnung getragen. So
ermöglicht die Informationsplattform „Kompass Naturgefahren“ Verbrauchern eine erste Einschätzung
ihres individuellen Naturgefahrenrisikos (siehe auch
Klimawandel).
Unsere Positionen
I nstitutionelle Aufgabenverteilung muss
klar bleiben
Qualitätssicherung ist dabei ebenso wichtig wie ein
realitätsnahes Marktverständnis.
Die verbraucherpolitischen Kompetenzen sind aus
guten Gründen klar geregelt. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist als mandatsstarke Finanzaufsicht für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig und schützt die Gesamtheit
der Verbraucher. Die individuellen Verbraucherinteressen zu schützen, obliegt weiterhin Ombudsleuten,
Schiedsstellen und Gerichten. Die neuen Marktwächter Finanzen und Digitale Welt können und sollen
wichtige Hinweise zu Marktverwerfungen liefern,
um potenzielle Verbraucherschäden frühzeitig abzuwenden. Dazu bedarf es wissenschaftlich fundierter Erhebungen und Analysen. Eine transparente
Neben der Seismografen-Funktion der Marktwächter
liefert die wissenschaftliche Expertise des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen Erkenntnisse zur
Situation der Verbraucher auf den verschiedenen Zielmärkten. Die Unterscheidung zwischen der mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Aufsicht auf der einen
Seite und der legitimen politischen Interessenvertretung durch die Verbraucherschutzorganisationen
sowie der zivilgesellschaftlichen Aufklärungsfunktion
des Marktwächters auf der anderen ist essenziell für
eine stabile verbraucherpolitische Architektur. Kompetenzüberlappungen sollten daher auch in Zukunft
strikt vermieden werden.
18 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
G
rünbuch Finanzdienstleistungen –
EU-Kommission überschätzt Potenzial
grenzüberschreitenden Angebots
Der deutsche Versicherungsmarkt ist durch eine
vielfältige Anbieterlandschaft geprägt – vom globalen Konzern bis zum lokalen Versicherer. Das Potenzial grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen
scheint die EU-Kommission zu hoch einzuschätzen.
Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und sozialen Sicherungssystemen, zum anderen am kulturellen und
sprachlichen Kontext, in dem Versicherungsprodukte
entwickelt und vertrieben werden. Vor allem aber
liegt es am Vertrauen der Verbraucher in ihre regionalen Anbieter. Hier fühlen sie sich mit ihren individuellen Bedürfnissen am besten aufgehoben.
Versicherungsprodukte in der Europäischen Union
unterscheiden sich aufgrund der vielfältigen nationalen Rahmenbedingungen grundlegend. So sind Altersvorsorgeprodukte passgenau auf ihre Funktion in den
jeweiligen sozialen Vorsorgesystemen zugeschnitten.
Vorschläge der Kommission zur Produkstandardisierung dürfen nicht dazu führen, dass man auf nationaler Ebene hinter den in Deutschland etablierten
sozialpolitischen Standards zurückfällt.
Marktdefizite für Verbraucher antizipiert werden.
Diese Überlegungen dürfen nicht dazu führen, dass
am Ende an den eigentlichen Bedürfnissen der Verbraucher vorbeireguliert wird.
Auf nationaler und europäischer Ebene starten in
immer kürzeren Abständen neue verbraucherpolitische Regulierungsmaßnahmen. Gerade erst geregelte
Bereiche sind häufig erneut Ziel regulatorischer Initiativen. Dabei kommt es auch zu Redundanzen und
Widersprüchen. Bereits erreichte Verbesserungen für
Verbraucher werden gefährdet. Schon jetzt ist die
aus fortlaufender Regulierung entstehende Informationsflut für Kunden, Vermittler sowie kleinere und
mittlere Unternehmen kaum noch zu bewältigen
(siehe Grafik). Die bloße Fülle neuer gesetzlicher Bestimmungen konterkariert das Ziel der Einfachheit
und Transparenz.
Die Umsetzung der EU-Vermittler-Richtlinie und die
Verankerung der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte in deutsches Recht werden für eine verbesserte Transparenz
sorgen. Sowohl für die Unternehmen als auch für die
Verbraucher ist es nun wichtig, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen abzuwarten, bevor weitere ergriffen werden. Gegenwärtig diskutierte EU-Regulierungsvorhaben würden zu erneuter Verunsicherung
bei Verbrauchern und Anbietern führen.
Klar muss auch sein: Die Nutzung von Geodaten
durch Versicherer und ungerechtfertigtes Geoblocking sind grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte, die nicht vermengt
Stapelweise Unterlagen
werden sollten. Beim Geoblocking
Welche Papiere bekommen Versicherungskunden ausgehändigt?
wird dem Verbraucher der Zugang zu
Produkten oder Dienstleistungen unWas?
Wann?
Vorgeschrieben?
gerechtfertigter Weise verwehrt oder
vor Beratung
Nein
Broschüren, Themenhefte,
beschränkt. Demgegenüber ist die
Basisinformationen
Nutzung von Geodaten Voraussetzung
bei Beratung
Nein
Produktsteckbrief bei Beratung
für das Angebot bestimmter Versichenach Beratung
Nein
Kundenstatus/Beratungsergebnis
rungsprodukte (z. B. Versicherung von
nach Beratung
Ja*
Versicherungsvorschlag/Angebot
Naturgefahren).
Regulierung wirken lassen
Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene
werden häufig mit verbraucherpolitischen Erfordernissen begründet. So
sollen mit Initiativen für einen präventiven Ansatz beim Verbraucherschutz
Beratungsprotokoll
nach Beratung
Ja*
Antragskopie
vor Abschluss
Ja*
Versicherungsbedingungen
vor Abschluss
Ja
Produktinformationsblatt
vor Abschluss
Ja
Versicherungsinformation
vor Abschluss
Ja
Versicherungspolice
nach Abschluss
Ja
Quelle: GDV 2015, eigene Zusammenstellung
* je nach Vertragsart
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 19
D I G I TA L I S I E R U N G U N D D AT E N S C H U T Z
Daten sicher nutzbar machen
Die digitale Vernetzung bietet Verbrauchern und der Wirtschaft große Chancen für neue Geschäftsmodelle,
schnellere Prozesse und mehr Service. Doch für die Ausschöpfung der Potenziale muss genügend Raum bleiben.
Neue Technologien wie Big Data oder Cloud Computing benötigen einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen.
Das Geschäft der Versicherer verändert sich – wie
fast alle anderen Lebensbereiche auch – durch die
zunehmende digitale Vernetzung. Die Versicherer
nutzen die Chancen einer zunehmenden Digitalisierung, um besser auf Kundenbedürfnisse eingehen zu
können. Kunden werden immer mehr über diese digitalen Kommunikationskanäle betreut. Neue Wege in
der Datenerfassung und Datennutzung ermöglichen
mittel- bis langfristig auch neue innovative Produkte
und Dienstleistungen.
Hier muss es für die Versicherer aber möglich sein,
die Chancen auf Innovation auch zu ergreifen und
digitale Kommunikationswege und automatisierte
Verfahren entsprechend zu nutzen. Unternehmen
können die technischen Potenziale der Digitalisierung zum Vorteil ihrer Kunden und ihrer betrieblichen
Abläufe nur dann voll ausschöpfen, wenn ihnen dies
auch rechtlich ermöglicht wird. Dafür bedarf es eines
innovationsfreundlichen Regulierungsrahmens. Auch
Versicherer müssen ihre Kunden auf den bevorzugten
Kanälen ansprechen dürfen – und zwar sowohl in der
Online- als auch der Offlinewelt. Versicherer arbeiten seit jeher mit Daten. Um Produkte zu entwickeln
und Risiken zu bewerten, braucht es umfassende
Datenanalysen.
Dabei werden die Versicherer weiterhin auf Sicherheit und Schutz der Daten setzen: Als erste Branche
in Deutschland hat die Versicherungswirtschaft 2012
eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz
abgeschlossen, die mit den Datenschutzbehörden
abgestimmt wurde. Der sogenannte Code of Conduct
präzisiert die allgemeinen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes für die Branche. Er gibt somit den
Versicherern klare Leitlinien und sichert ihren Kunden ein hohes Datenschutzniveau zu. Die Versicherer
müssen dabei umfassende Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte vorweisen. Der Code of Conduct
erfüllt das neue europäische Datenschutzniveau zu
einem großen Teil schon heute. Er soll nun weiterentwickelt und dem neuen europaeinheitlichen Datenschutzrecht komplett angepasst werden.
Mit dem Krisenreaktionszentrum der deutschen Versicherungswirtschaft (LKRZV) haben die Versicherer
zudem als eine der ersten Branchen eine zentrale Infrastruktur für die Kommunikation bei Sicherheitsvorfällen etabliert. Ungeachtet dessen, ob die Versicherungswirtschaft unter das neue IT-Sicherheitsgesetz
für kritische Infrastrukturen fallen wird oder nicht:
Die Kernanforderungen des Gesetzes hat die Branche
schon längst erfüllt.
Auch bei der Entwicklung sicherer Kommunikation
sind die Versicherer Vorreiter: Im März 2015 wurde
die Trusted German Insurance Cloud (TGIC) als erste
Cloud-Lösung Deutschlands vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach deutschen und internationalen Standards zertifiziert. Das
zeigt: Daten von Kunden sind bei Versicherern sicher
aufgehoben.
Unsere Positionen
Digitale Vernetzung fördern –
mit Sicherheit
M
edienbruchfreie digitale Verfahren in
Wirtschaft und Verwaltung fördern
Mediengerechte Verfahren sind nicht nur für Wirtschaftsunternehmen attraktiv. Sie entsprechen auch
20 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
den Erwartungen der Kunden. Die Betreuung der Kunden erfolgt auf deren Wunsch zunehmend über digitale Kommunikationskanäle. Bereits heute erhalten Versicherer rund ein Drittel ihrer Nachrichten über digitale
Kanäle. Viele Kundenanliegen können dadurch schnell
und effizient fallabschließend bearbeitet werden.
Schutz und Integrität der Kundendaten haben dabei für
die Versicherungswirtschaft oberste Priorität.
Um dem Kunden einen fallabschließenden digitalen
Service bieten zu können, setzt sich die Versicherungswirtschaft dafür ein, dass Medienbrüche, die in
heutigen Prozessen immer wieder anzutreffen sind,
durch sichere und praktikable elektronische Möglichkeiten ersetzt werden. Dabei ist die sichere digitale
Identität ein zentraler Baustein, um Vertrauen und
Schutz für Kunden und Unternehmen gleichermaßen
zu stärken und zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass
etwa die EU-Datenschutzgrundverordnung keine
Schriftform mehr vorsieht. Prozesse, die eine datenschutzrechtliche Einwilligung erfordern, können dadurch standardmäßig elektronisch gestaltet werden.
Die Kommunikation zwischen Unternehmen und
Kunden wird erheblich erleichtert.
Auch in der Kommunikation mit Behörden sollten für
die Versicherer effiziente, sichere elektronische Prozesse möglich sein. Hier gilt es, wo möglich Schrift­
form­
e rfordernisse abzubauen beziehungsweise
durch praktikable und effiziente elektronische Verfahren zu ersetzen und standardisierte elektronische
Kommunikation zu etablieren.
E-Mail als Kommunikationsweg stärken
Verbraucher sollten bei der Kommunikation mit ihrem Versicherer selbst über den Kommuniktionsweg
entscheiden können. Auch wenn viele Versicherer
mittlerweile sehr sichere elektronische Kommunikationskanäle anbieten, zum Beispiel über geschützte
Kundenportale, bevorzugen viele Verbraucher dennoch weniger abgesicherte Kommunikationskanäle
wie E-Mail für ihre Anfragen. Sie haben kein Verständnis, wenn Sie die Antwort des Versicherers nicht
zeitnah, sondern erst Tage später per Brief erhalten.
Um dem Wunsch der Kunden nach einer direkten und
schnellen Kommunikation via E-Mail entsprechen
zu können, sollten die Datenschutzbehörden keine
Vorgaben machen, die die Nutzung des Kommunikationsweges praktisch unmöglich machen. Es braucht
hier praktikable Lösungen, so dass Anfragen auch
über E-Mail abgewickelt werden können.
So kommunizieren Kunden mit Ihrer Versicherung
Der Postweg dominiert noch - ein Drittel der Kommunikation
erfolgt aber bereits digital
52 %
Post
V
ollautomatisierte Entscheidungen
unterstützen
Bessere Computersysteme ermöglichen es den Versicherern viele Prozesse abschließend zu bearbeiten,
ohne dass ein menschliches Eingreifen nötig wäre.
So wird es künftig leichter möglich sein, innerhalb
weniger Stunden Verträge zu schließen und Schadenersatzzahlungen automatisch anzuweisen. Wenn
der Versicherer alle Informationen über elektronische
Wege zur Verfügung gestellt bekommt, erhalten Versicherte schneller Versicherungsschutz und im Schadenfall wird das Geld schneller ausgezahlt.
Diese Effizienzgewinne sollten nicht durch zu hohe
regulative Anforderungen behindert werden. Die Versicherungswirtschaft benötigt eine Erlaubnis für automatisierte Entscheidungen nicht nur im Vertragsverhältnis, sondern auch in anderen Rechtsverhältnissen,
z. B. für den Geschädigten in der Haftpflichtversicherung. In jedem Fall muss es möglich bleiben, Entscheidungen vollautomatisiert zu treffen, mit denen dem
Verlangen der Kunden entsprochen wird.
Fax
14 %
28 %
E-Mail
Portale
6 %
Quelle: GDV
S
ichere IT-Infrastrukturen und OnlineIdentifizierung weiter ausbauen
Für die Sicherheit digitaler Daten sind sichere Übertragungswege von zentraler Bedeutung. Gerade wenn es
um sensibelste Daten geht, muss eine elektronische
Kommunikation besonders geschützt werden. Um
die sichere Online-Kommunikation mit Kunden zu
stärken, müssen sichere Verfahren für die Authentifizierung gestärkt werden. Die Lösungen für eine
sichere Kommunikation müssen sich aber am Alltag
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 21
D I G I TA L I S I E R U N G U N D D AT E N S C H U T Z
der Verbraucher orientieren. Die Versicherer haben
mit der Trusted German Insurance Cloud (TGIC) bereits eine Möglichkeit für abgesicherte, webbasierte
Kommunikation über eine Cloud vorgelegt. Mit der
Pilotzertifizierung der TGIC haben die Versicherer gemeinsam mit dem BSI einen Beitrag für die Etablierung von Sicherheitsstandards von Cloud-Lösungen
gesetzt. Mindeststandards zum Schutz elektronischer Geschäftsprozesse sollten für alle Branchen
etabliert werden.
Cyber-Gefahren ernst nehmen
Verbraucher müssen stärker für Cyber-Gefahren sensibilisiert werden. Die Branche setzt sich daher selbst
für die Aufklärung der Verbraucher ein. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen wird die Gefahr
vor Cyber-Bedrohungen zumeist noch unterschätzt.
Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ansatz, Prävention zu stärken und
gerade auch mittelständische Unternehmen für ITSicherheit zu sensibilisieren. So hat die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), eine Tochtergesellschaft des
GDV, einen „Quick-Check“ zur Cyber-Sicherheit erarbeitet. Damit können kleine und mittelständische
Unternehmen eine automatisierte Selbstauskunft
über ihr IT-Sicherheitsniveau erhalten.
Zudem hat VdS gemeinsam mit dem Projektzentrum
Hannover IT ein Prüfverfahren für Informationssicherheit entwickelt, das mit einem Zertifikat (VdS
3473) verbunden ist. VdS testiert so dem überprüften Unternehmen, dass es Maßnahmen gegen die
wichtigsten Cyber-Gefahren umgesetzt hat. Allerdings muss sich erst noch zeigen, ob dieses Prüfsiegel vom Markt angenommen wird. Tatsächlich könnten solche Prüfverfahren dabei helfen, Cyber-Risiken
zu bewerten. Und das wiederum könnte auch die
Basis für einen individuellen Versicherungsschutz
sein.
M
it Modernisierung des Steuerrechts
Unternehmen nicht überfordern
Die Finanzämter sollen zukünftig Einkommensteuerbescheide vollautomatisiert erteilen können. Eine
Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer die
von den Kunden gezahlten Beiträge zu Riester- und
Renten sowie Krankenversicherungen und auch die
22 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
ausgezahlten Renten elektronisch an die Finanzverwaltung melden.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die geplante
Modernisierung des Steuerrechts ausdrücklich. Der
von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf enthält aber noch einige Schwachstellen.
So ist es nicht fair, wenn die zur Datenlieferung
verpflichteten Unternehmen mit Sanktionen belegt
werden, weil die Daten zum Beispiel durch Fehler auf
Seiten der Finanzverwaltung nicht rechtzeitig ankommen. Das Verspätungsgeld in Höhe von jährlich
50.000 Euro sollte generell entfallen und nicht nur
dann, wenn in jedem Einzelfall nachgewiesen wird,
dass den Versicherer kein Verschulden trifft. Angesichts mehrerer Hunderttausend jährlicher Meldungen würde dies die Unternehmen überfordern. Auch
die geplante Haftungsregelung für die Unternehmen
sollte entschäft werden.
Datenschutz für das digitale Zeitalter
M
odernen Datenschutz der Realität
anpassen
Im Zeitalter der digitalen Vernetzung muss das Prinzip der Datensparsamkeit weiterentwickelt werden.
Auch wenn das Grundprinzip der Vermeidung von
Datenerfassung und -speicherung weiter wünschenswert und vernünftig ist, muss sich der Datenschutz einer Realität stellen, in der bis zum Jahr
2020 schätzungsweise 5,4 Milliarden Geräte ständig
Daten erfassen und mit dem Internet kommunizieren – und dabei häufig auch auf Personen beziehbare
Daten aufzeichnen. Die Konzentration sollte darauf
liegen, den Nutzern mehr Souveränität über die
durch und über sie erfassten Daten zu geben.
O
ffene und standardisierte Schnittstellen
für Kfz-Daten schaffen
Im Zuge der eCall-Einführung ab 31. März 2018 soll
eine standardisierte, sichere und diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle für den Austausch
von Kfz-Daten geschaffen werden. Durch eine
derartige offene und standardisierte Schnittstelle
behält der Verbraucher die Kontrolle über seine Daten und kann das beste Angebot auswählen – z. B.
Automobilhersteller, Versicherer, Kfz-Betrieb oder
Automobilclub. Das schafft faire Wettbewerbsbedingungen. Der Verbraucher muss die Wahlfreiheit
haben, wem er seine Kfz-Daten zur Verfügung stellt.
Nur in einem solchen Fall kann der Verbraucher sich
für das jeweils beste Angebot und für den von ihm
bevorzugten Dienstleister entscheiden.
Es darf nicht dazu kommen, dass einzig die Autohersteller alleinigen Zugang zu den Kfz-Daten haben. Ansonsten würden andere Dienstleister ausgeschlossen
und einzelne Märkte dauerhaft abgeschottet werden
- zulasten eines fairen Wettbewerbs und einer Angebotsvielfalt für den Verbraucher.
S
tatistische Nutzung von
Gesundheitsdaten ermöglichen
Um Risiken adäquat einschätzen und verlässliche Tarife und Produkte entwickeln zu können, müssen Versicherer auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Daten kalkulieren. Auch das Versicherungsaufsichtsrecht verweist die Versicherer für das geforderte Risikomanagement auf verlässliche Statistiken. Dazu gehören besonders in der Personenversicherung auch
Gesundheitsdaten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung hat es der europäische Gesetzgeber den
nationalen Parlamenten überlassen, die Nutzung der
Gesundheitsdaten für statistische Zwecke weiterhin
zu erlauben. Dies sollte der deutsche Gesetzgeber
nutzen, um Versicherungen weiterhin eine vollständige und repräsentative Statistik zu ermöglichen.
Würde jeder Kunde separat einwilligen müssen,
käme es zu Verzerrungen und Ungenauigkeiten in
der Statistik, die nicht auszugleichen wären. Deshalb
müssten Sicherheitszuschläge einkalkuliert werden,
die Versicherungen teurer machen würden. Zudem
würde der administrative Aufwand einer zusätzlichen Einwilligung Kosten verursachen. Hervorzuheben ist, dass aus den Statistiken keine Schlüsse auf
einzelne Kunden gezogen werden können.
D
iskussion über Digitalisierung und
Versicherungstarifierung versachlichen
Die zunehmende Digitalisierung verändert auch die
Produkte und Tarife der Versicherer. Verbesserungen
in Risikobewertung und -klassifizierung werden möglich. Großes Potenzial besteht auch hinsichtlich einer
besseren Unterstützung der Kunden bei Risikoreduzierung und Prävention und damit eines besseren
gesellschaftlichen Risikomanagements. Die digitale
Vernetzung bringt für Versicherer auch die Möglichkeit, neue Daten für neuartige Produkte zu nutzen.
Beispiele sind Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung
oder Programme in der Lebensversicherung, die gute
Fitnessdaten mit Boni belohnen. Die Entwicklung dieser Modelle und Produkte steht noch am Anfang.
Wie bei jeder neuen Technologie ergeben sich auch
im Zuge der zunehmenden Digitalisierung viele
Chancen, aber auch neue Herausforderungen und
potenzielle Risiken. Es gibt aber keine Anzeichen
dafür, dass etwa eine durch digitale Ansätze noch
individuellere Prämienkalkulation den Zugang zu Versicherungsschutz für bestimmte Versichertengruppen erschweren könnte oder Einschränkungen der
informationellen Selbstbestimmung drohen. Welche
innovativen Versicherungslösungen sich am Markt
etablieren, wird sich erst künftig im Wettbewerb um
die Kunden entscheiden.
Die Versicherungswirtschaft ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im digitalen Zeitalter
sehr bewusst. Wichtig ist, dass ein gesellschaftlicher
Austausch über die Auswirkungen der Digitalisierung
auf die Versicherungsprodukte und Tarife stattfindet,
den die Versicherer aktiv vorantreiben werden. Die
Versicherer stellen sich der gesellschaftlichen Diskussion und wollen sie aktiv mitgestalten.
E
inheitliche Rechtsauslegung im
Datenschutz stärken
Eine immer stärker globalisierte Wirtschaft braucht
auch länderübergreifende Regeln im Datenschutz.
Deshalb hat die Versicherungswirtschaft die EUDatenschutzgrundverordnung bereits früh unterstützt. Ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht muss aber auch einheitlich in Europa von den
Aufsichtsbehörden ausgelegt werden. Es darf nicht
sein, dass die in Deutschland stark föderal ausgelegte Struktur des Datenschutzes zu starken regionalen
Abweichungen bei der Auslegung der Datenschutzregeln führen. Konkurrierende Ansichten verschiedener
Behörden sorgen allein für Rechtsunsicherheit. Unternehmen müssen sich auf Auslegungen im Datenschutz verlassen können.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 23
K L I M AWA N D E L
Anpassungen an veränderte Risiken erforderlich
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vom Anstieg der Temperaturen und des
Meeresspiegels bis hin zu extremen Wetterphänomenen – immer stärker hat der Klimawandel Auswirkungen
auf die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem Weltklimagipfel in Paris (COP 21) kann es ein
„Weiter so“ ohnehin nicht geben.
Zuallererst spüren die Schaden- und Rückversicherer die finanziellen Folgen des Klimawandels. Naturkatastrophen haben im vergangenen Jahr einen weltweiten Schaden von rund 90 Mrd. USD verursacht [Munich
Re 2016]; hierzulande zahlten die Sachversicherer im
vergangenen Jahr rund 2,1 Mrd. Euro für Stürme, Hagel
und die Folgen von Naturgewalten. Immer mehr stellt
sich die Aufgabe, durch Anpassung und Risikoprävention dem Klimawandel zu begegnen.
Die Beschlüsse der Pariser Weltklimakonferenz haben
deshalb besondere Bedeutung – und weitreichende
Implikationen: Zum ersten Mal hat die Staatengemeinschaft das Ziel völkerrechtlich verbindlich verankert,
den Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2 °C
gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Bis 2050 wollen die führenden Industrieländer die
„Transformation“ ihrer Energiesektoren erreichen. Die
Bundesregierung will noch in diesem Jahr in einem nationalen Klimaschutzplan 2050 den Ausstieg aus dem
fossilen Zeitalter in Deutschland skizzieren.
Dennoch müssen schon heute Maßnahmen
ergriffen werden, die die Folgen des Klimawandels begrenzen. Denn der Wandel des
Klimas findet bereits statt. Deshalb sind
Anpassungen von Wirtschaft und Gesellschaft an die sich verändernde Umwelt und
die sich ändernden Risiken erforderlich.
Kluge Stadt- und Raumplanung nimmt diese Realität zur Kenntnis – das Bewusstsein
in Bund, Ländern und Kommunen wächst,
mehr zum Schutz vor Überflutung, Hitze
und Trockenheit tun zu müssen: Deiche
werden erhöht, versiegelte Straßen und
Plätze in den Städten zu Grün- und temporären Auffangflächen umgestaltet. Was
bei Starkregen hilft, kühlt und erfrischt
das Stadtklima auch in Hitzeperioden.
Wie der öffentliche Raum müssen sich
auch Gebäude dem Klima anpassen.
24 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
Analog zum Hochwasserpass könnte ein „ResilienzPass“ die Fähigkeit und Eigenschaften eines Gebäudes
bescheinigen, bestimmten Wetterereignissen zu widerstehen. Beide sind hilfreiche Instrumente, Risiken zu
erkennen und daraus individuelle Schutzmaßnahmen
abzuleiten und baulich umzusetzen. Solche Präventionsmaßnahmen sind immer auch der Schlüssel zu bezahlbarem Versicherungsschutz.
Wie bei der Sicherheit rund ums Auto gilt es, auch für
Immobilien ein Bewusstsein für Sicherheit zu schaffen:
Welche Sicherungssysteme und Baumaterialien sind
geeignet, den Wetter-Folgen und Schadenpotenzialen
des Klimawandels zu begegnen? Angepassten Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen müssen angepasste Bauordnungen und Bauvorschriften folgen. Hier
sind Wissenschaft und Politik in der Pflicht, die Risiken
klar zu benennen, neue Regeln zu formulieren und neue
Normen zu setzen – damit Ingenieure, Architekten und
Bauherren solche Immobilien konstruieren und bauen,
die sich an den Risiken des Standortes orientieren und
Schutz vor den Folgen des Klimawandels bieten.
HochwasserPass
Der HochwasserPass bescheinigt
die Gefährdung
eines Gebäudes
durch Hochwasser,
Starkregen, Rückstau.
Er ist Grundlage für
eine risikogerechte
Elementarversicherung.
Mehr unter
www.hochwasser-pass.de
Unsere Positionen
N
aturgefahrenportal: Risikoaufklärung
bundesweit ausdehnen
Risikobewusstsein entsteht durch Aufklärung. Mit
dem Informationsportal „Kompass Naturgefahren“
(www.kompass-naturgefahren.de) setzt die Versicherungswirtschaft diesen Gedanken erfolgreich um:
Standortgenau können sich die Bürger in einigen Bundesländern über mögliche Gefährdungen durch Hochwasser, Starkregen, Blitz- und Überspannung sowie
Sturm und Hagel informieren.
Nun ist die Politik am Zug: Wie in anderen europäischen Ländern auch, muss der Staat die von ihm
erhobenen Daten und Informationen zu Naturgefahren zusammenführen und der Öffentlichkeit in
einem zentralen Online-System zugänglich machen.
Ein entsprechender Vorstoß der Umweltminister von
Bund und Ländern wurde bislang nicht umgesetzt.
Deutschland verliert damit den Anschluss im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten Österreich und
der Schweiz. In der Schweiz beispielsweise informiert
und warnt das Naturgefahrenportal die Bevölkerung,
Medien und Behörden vor drohenden Naturgefahren
[www.naturgefahren.ch]. Das Portal ist als neutrale
Informationsquelle breit akzeptiert - zumal es auch
für Alltagssituationen etwa bei Straßenglätte oder
Windgefahr nützliche Auskünfte gibt. Die Versicherungswirtschaft bietet an, das mit dem Kompass
Naturgefahren gesammelte Know-how in die Entwicklung eines bundesweiten Naturgefahrenportals
einzubringen.
N
achhaltiges Bauen:
Bei Baukonstruktionen und Baustoffen
Prävention beachten
Der Gebäudebestand in Deutschland ist nur unzureichend gegen Extremwetterlagen wie Hagel und Stark­
regen geschützt. Die Anfälligkeit von Baustoffen und
Bauweisen gegenüber Naturgefahren spielt im Neubau sowie in der Sanierung von Immobilien nur eine
untergeordnete Rolle. Im Gegenteil: Neue Baustoffe
haben bislang nicht gekannte, neue Verwundbarkeiten geschaffen. Angesichts einer zu erwartenden
Zunahme von Extremwetterlagen ist es notwendig,
Planungs- und Baunormen sowie die Vorschriften für
Errichter anzupassen. Ferner müssen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Schutzzielen (etwa Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele) stärker miteinander verzahnt werden: So zeigen z. B. Baustoffe, die
Energie sparen (etwa Styropor), eine größere Verwundbarkeit gegen Wetterextreme wie bspw. Hagelschlag.
Gewerbe-, Siedlungs- und Wohnungsbau sollten sich
daher am Leitbild der Nachhaltigkeit orientieren. Das
bedeutet energetisch sinnvolles Bauen, das Schäden
in der Zukunft vorbeugt, indem es stärkere Witterungseinflüsse und Elementarschäden bereits antizipiert und ihnen präventiv begegnet.
Einen solchen Schritt unter Hinweis auf höhere Neubaukosten zu unterlassen, wäre fahrlässig. Denn kurze
Bauzeiten und niedrige Baukosten führen nicht automatisch zu günstigeren Gesamtbetriebskosten. Insbesondere dann nicht, wenn der Preis in Form höherer
Schadenanfälligkeit in der Zukunft gezahlt werden
muss.
E
lementarschadenpflichtversicherung:
Vorsorge nicht konterkarieren
Die beste Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels
sind Präventionsmaßnahmen. Sie vermeiden oder begrenzen Schäden nachhaltig. Eine Pflichtversicherung
erreicht das Gegenteil: Damit würden individuelle
oder staatliche Anstrengungen zur Schadenprävention in den Hintergrund rücken. Öffentliche oder private
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen in Gefahrenzonen
würden vernachlässigt – ob in den eigenen vier Wänden oder in überschwemmungsgefährdeten Gebieten.
Denn im Schadenfall würde immer gezahlt. Die Folge
aber wäre eine Spirale aus zunehmenden Schäden
und höheren Kosten. Die Prämien würden steigen, viele könnten sich die Policen nicht mehr leisten. Auch die
deutschen Justizminister haben sich deshalb gegen
eine Pflichtversicherung ausgesprochen.
Heute sind nahezu alle Gebäude in Deutschland
gegen Elementargefahren versicherbar. Die Versicherungswirtschaft und die öffentliche Hand sollten
daher gemeinsam nach Lösungen suchen, damit Versicherungsschutz in der Breite der Bevölkerung angenommen wird.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 25
NEUE RISIKEN
Schutz für alle Fälle
Als solide und finanzstarke Partner nehmen Versicherer ihren Kunden individuelle Risiken ab und machen sie
dadurch beherrschbar. Versicherer bieten auch für neue Risiken überzeugende Lösungen. Sie helfen ihren Kun­
den, Schäden vorzubeugen und Risiken zu minimieren. Zu guter Letzt regulieren sie entstandene Schäden – und
bewahren ihre Kunden und geschädigte Dritte unter Umständen vor dem finanziellen Ruin.
Tag für Tag gehen Menschen und Unternehmen Risiken ein, deren Verwirklichung den Einzelnen finanziell
überfordern würde: Kein Unternehmer könnte langfristig ohne Versicherungsschutz Waren produzieren, einoder verkaufen, lagern und transportieren. Mobilität ist
auf deutschen Straßen ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht denkbar. Niemand würde ein Haus bauen, wenn er es nicht gegen die oft zerstörerische Kraft
der Elemente versichern könnte. Unmittelbar deutlich
wird die Leistungsfähigkeit der Versicherer etwa im
Straßenverkehr: Allein im vergangenen Jahr bearbeiteten die deutschen Kraftfahrtversicherer über neun
Millionen Schadenfälle, die knapp 22 Milliarden Euro
kosteten. Eine Kernaufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherer ist dabei der Schutz von Verkehrsopfern. Für deren
Entschädigung spielt es keine Rolle, ob der Fahrer einen
Fehler gemacht oder ein technisches System versagt
hat. Die Versicherung deckt sowohl die Verschuldenshaftung des Fahrers als auch die Gefährdungshaftung
ab, die sich aus der Betriebsgefahr eines jeden Fahrzeuges ergibt.
Dieses System garantiert seit Jahrzehnten den bestmöglichen Opferschutz. Es ist die ideale Lösung – auch
für eine automobile Zukunft, in der immer öfter nicht
der Fahrer, sondern das automatisierte Auto selbst
beschleunigt, bremst und lenkt. Das bewährte Modell
der Kfz-Haftpflichtversicherung und ihr effektiver Opferschutz umfasst selbstverständlich auch das automatisierte Fahren.
Dass technischer Fortschritt nicht automatisch zu
mehr Sicherheit führt, zeigt die internationale Seeschifffahrt. Mittlerweile kann ein einziges Schiff samt
Ladung einen Wert von mehr als 700 Millionen Euro
darstellen. Auch dieses Risiko ist versicherbar; doch beobachten die Versicherer mit Sorge, dass die Sicherheit
mit der Größenentwicklung der Schiffe nicht Schritt
hält. Mega-Containerschiffe sind einem Brand zurzeit
fast hilflos ausgeliefert. Die deutschen Versicherer
setzen sich für eine verbesserte Brandbekämpfung ein
und haben Vorschläge für moderne Feuerlöschsysteme entwickelt.
Allen Formen der Schadenprävention abträglich sind
hingegen politische Bestrebungen, neue Pflichtversicherungen einzuführen. Die Deckungssummen
solcher Lösungen orientieren sich in aller Regel am
maximalen Risiko. Große und kleine Risiken werden
über einen Kamm geschert, was den Versicherungsschutz für kleinere Risiken unnötig verteuert. Zudem
untergraben Pflichtversicherungen die Motivation, in
Sicherheit und Schadenverhütung zu investieren und
nehmen den Versicherungskunden die Möglichkeit,
mit Prävention die Kosten ihres Versicherungsschutzes zu senken. In funktionierenden Märkten sind
Pflichtversicherungen zumeist unnötig – und das auf
der individuellen Risikobewertung und Prämienkalkulation aufbauende Prinzip einer freiwilligen Versicherung gerechter und effizienter.
Unsere Positionen
K
fz-Haftpflichtversicherung: Schutz für
Verkehrsopfer nicht aufweichen
Fahrzeughalter müssen alle von ihren Fahrzeugen
verursachten Schäden ersetzen und sind verpflichtet,
dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Geschädigten wenden sich an den jeweiligen Haftpflichtversicherer und werden von diesem direkt entschädigt – unabhängig davon, ob ein Verschulden des
26 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
Fahrers oder ein Fehler des Wagens den Unfall verursacht hat. Diese ebenso klaren wie bewährten Regeln
entfalten ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für
Verkehrsopfer. Hierbei muss es bleiben. Eine Produkthaftung des Herstellers würde das Verkehrsopfer bei
Fehlern des automatisierten Fahrzeuges nicht ausreichend schützen, da sie für die Entschädigung von Unfallopfern weder ausgelegt noch geeignet ist. Einem
Verkehrsopfer ist nicht zuzumuten, einen eventuellen
Produktfehler gegenüber dem Autohersteller nachweisen zu müssen. Der erste und direkte Ansprechpartner
eines Verkehrsopfers bleibt daher auch in Zukunft die
Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie entschädigt das Unfallopfer und wird für etwaige Regressansprüche praktikable Lösungen mit den Automobilherstellern finden.
Hinterbliebenenschmerzensgeld: Seelisches
Leid anerkennen
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Hinterbliebenenschmerzensgeld kann das seelische Leid naher Angehöriger anerkennen und ein sichtbares Zeichen der
Solidarität durch die Rechtsgemeinschaft setzen. Eine
Geldleistung kann den Verlust eines Menschen aber
niemals ausgleichen. Bei der finanziellen Bewertung von
Trauer stößt das Recht an seine Grenzen. Rechtsunsicherheiten sind bei diesem sensiblen Thema von vornherein
so weit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere sollte
die Qualität der Beziehung zum Verstorbenen nicht
nachträglich beurteilt und monetär bemessen werden.
Transportversicherung: Bessere
Feuerlöschsysteme für Containerschiffe
M
aßgeschneiderten Versicherungsschutz für
Medizinproduktehersteller erhalten
Herzschrittmacher, Röntgengeräte und künstliche Kniegelenke bergen größere Haftungsrisiken als Lesebrillen
und Heftpflaster. Die Assekuranz trägt diesen Unterschieden Rechnung, indem sie den jeweiligen Herstellern maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbietet.
Eine europaweite Pflichtversicherung würde Betrieben
mit geringen Risiken unnötig hohe Kosten aufbürden
und letztendlich die Verbraucher belasten.
K
eine Pflichtversicherungen für
Immobilienmakler und -verwalter
Obligatorische Versicherungen für Immobilienmakler
und Verwalter von Wohnungseigentum sind unnötig.
Verwalter erhalten problemlos bezahlbaren Versicherungsschutz; der Markt funktioniert. Jeder Wohnungseigentümergemeinschaft steht es frei, Verträge nur mit
solchen Verwaltern abzuschließen, die sich auf freiwilliger Basis versichert haben. Immobilienmakler haben
zudem kein besonderes Berufshaftungsrisiko, das eine
Pflichtversicherung rechtfertigen würde. Für viele Vorwürfe gegen Immobilienmakler haftet nicht der Makler,
sondern der Verkäufer.
Die Seeschifffahrt ist für Transportversicherer zu einem
hohen Risiko geworden.
Auf modernen Containerschiffen hat die
Schutz für alle Fälle
Besatzung heute kaum
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Opfer von Verkehrsunfällen –
unabhängig davon, wer oder was den Unfall verursacht hat.
eine Chance, in Brand
geratene Ladung wieder
Wer oder was
Wer entschädigt
Kann der Versicherer den Ver­
zu löschen. Die Versiverursacht einen Unfall?
das Unfallopfer?
ursacher in Regress nehmen?
cherer haben daher ein
Grundsätzlich kein Regress; nur bei
Fehler des Einem Fahrer unterläuft ein
Obliegenheitsverletzungen (FahrerSystem entwickelt, das
Fahrers
Fahrfehler.
flucht, Trunkenheitsfahrt o.ä.)
Brände zukünftig beEin Automobilhersteller macht
Wenn ein Konstruktionsfehler
herrschbar macht – mit
Fehler bei der Konstruktion.
nachweisbar ist.
Bordmitteln und ohne
Ein Automobilhersteller verbaut
Wenn ein Produktfehler
defekte Teile eines Zulieferers.
nachweisbar ist.
Hilfe von außen. Die
Fehler des Eine Werkstatt macht Fehler bei
Wenn Verschulden der Werkstatt
Die KfzBundesregierung sollte
Fahrzeugs einer Reparatur.
nachweisbar ist.
Haftpflichtsich auf europäischer
Wenn ein Produktfehler
Die Sensoren eines automatisiert
versicherung nachweisbar ist.
fahrenden Autos versagen.
Ebene und in der Interdes Halters
Ein Software-Update des
Wenn der Softwarefehler
nationalen SeeschiffHerstellers enthält Fehler.
nachweisbar ist.
fahrtsorganisation (IMO)
Ein Kind läuft direkt vor dem fahKein Regress, wenn Kind unter 10.
für eine entsprechende
renden Auto auf die Straße.
Änderung der Bau- und
Eine falsch programmierte
Wenn Verschulden des AmpelAmpel zeigt an einer Kreuzung
Andere
AusrüstungsvorschrifBetreibers nachweisbar ist.
allen Richtungen grün.
Fehler
ten des internationalen
Hacker verändern die Software
Wenn Täter gefasst wird, die Tat
Schiffssicherheitsvertrades automatisiert fahrenden
nachgewiesen werden kann und
Autos.
der Täter solvent ist.
ges einsetzen.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 27
KRANKENVERSICHERUNG
Eine starke Säule im Dualen System
Der im internationalen Vergleich hohe Standard der deutschen Gesundheitsversorgung geht nicht zuletzt auf
den Wettbewerb von Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) zurück. Gemeinsam ermög­
lichen sie ihren Versicherten ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, Haus-, Fach- und Zahnärzten.
Dieses bewährte Gesundheitssystem will die amtierende Bundesregierung im Detail weiter verbessern, ohne
es mit radikalen Einschnitten aufs Spiel zu setzen.
Mit ihrem klassischen Sicherungsmodell ist die PKV
gut auf die Zukunft vorbereitet: Der individuelle Krankenversicherungsvertrag bietet einen unkündbaren
Leistungskatalog, der sich stetig um den medizinischen
Fortschritt erweitert und dessen Umfang nicht von außen eingeschränkt werden kann. Mit der Bildung von
Alterungsrückstellungen stellt die PKV eine nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicher.
Dabei bleibt sie budgetfreie Zone und somit Träger von
Innovation und Wachstum im Gesundheitswesen.
Ihr dynamisches Engagement für Qualitätssicherung
und Beratung in der Pflege sowie für Prävention sind
ebenfalls Ausweis der aktiven und gestaltenden Rolle der PKV. Jüngstes Beispiel für die Reformkraft und
Kundenfreundlichkeit sind neue Leitlinien zur Erleichterung des unternehmensinternen Tarifwechsels. Sie
sind Anfang 2016 in Kraft getreten und gehen teilweise deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinaus.
gestärkt werden. Zudem wären die Rahmenbedingungen für betriebliche Krankenversicherungen (bKV) zu
verbessern. Die bKV bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche Versorgung im Krankheitsfall und Arbeitgebern
ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung.
Auch in anderen Bereichen ist die Branche auf einem
guten Weg: Gemeinsam mit der Bundesärztekammer
und der Beihilfe hat der PKV-Verband das Konzept für
eine neue ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) fertiggestellt. Dabei soll die persönliche Zuwendung des
Arztes im Verhältnis zur sogenannten Gerätemedizin
stärker honoriert werden. Das Konzept erfasst nicht
nur alle medizinischen Leistungen auf dem neuesten
Stand, sondern schafft auch einen Mechanismus zur
Integration künftiger Innovationen. Eine derart novellierte GOÄ sollte möglichst noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Zwar trifft die anhaltende Niedrigzinspolitik der EuroWeitere Vorschläge zur Verbesserung der Kunden- päischen Zentralbank, die auf Kosten aller Sparer geht,
freundlichkeit liegen auf dem Tisch, bedürfen aber auch die Privatversicherten. Doch selbst in schwierigem Umfeld bildet die PKV jährlich mehr als zehn
der Unterstützung des Gesetzgebers. Hierzu gehört
eine Reform der Kalkulationsgrundlagen, um Bei- Milliarden Euro zusätzliche Rückstellungen. Sie konntragssprünge zu vermeiden. Als Hilfe für Versicherte te so ihr Vorsorgevolumen für die Versicherten in den
in schwierigen Lebenslagen sollte der Standardtarif vergangenen 10 Jahren auf inzwischen 219 Milliarden
Euro verdoppeln. Das zeigt
deutlich, dass das Prinzip der
Versichertenstruktur und Aufteilung der Beitragseinnahmen
Kapitaldeckung stabil und
8,78 Mio. Krankenvollversicherte • 24,75 Mio. Zusatzversicherungen • 219 Mrd. Euro Alterungsrückstellungen
verlässlich funktioniert. In
Aufteilung der Beitragseinnahmen nach
der Gesundheitsversorgung
Versichertenstruktur in der PKV
Versicherungsarten
Krankenvollversicherung
werden die Folgen der alPensionäre
Beamte
70,96 %
17,5
%
ternden Gesellschaft immer
24,7 %
Pflegeversicherung
deutlicher zutage treten. Je
Rentner
5,54 %
7,5 %
weiter der demografische
Arbeitslose
Wandel voranschreitet, umso
ZusatzSelbst0,2 %
versicherungen
wichtiger wird es, noch mehr
ständige
Studenten
21,38 %
15,7 %
2,9 %
Menschen und Leistungen
Arbeitsonstige
Besondere
privat abzusichern – für die
Versicherungsformen
nehmer
Nichterwerbstätige
11,6 %
19,9 %
2,12 %
Nachhaltigkeit des ganzen
Systems.
Quelle: Wissenschaftliches Institut der PKV 2014
28 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
Unsere Positionen
D
ualität aus GKV und PKV behutsam
weiterentwickeln
Dank seiner Vielfalt und Wahlfreiheiten bietet das
deutsche Gesundheitssystem allen Menschen eine
individuelle, gute Versorgung. Was hingegen die
vermeintlich gerechten Einheitssysteme mit sich
bringen, lässt sich in vielen europäischen Nachbarstaaten beobachten: Wartelistenmedizin, keine
freie Arztwahl, getrennte Versorgungsstrukturen
für Arm und Reich. Das ist Zwei-Klassen-Medizin in
Reinkultur.
Wir werden weltweit um die gute deutsche Gesundheitsversorgung beneidet; diese ist deshalb so stabil
und leistungsfähig, weil sie auf den zwei Säulen der
Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung
ruht. Dieses gut funktionierende System gilt es, behutsam weiterzuentwickeln, anstatt es mit Radikaloperationen fahrlässig aufs Spiel zu setzen.
M
ehr Menschen und mehr Leistungen
kapitalgedeckt absichern
Demografievorsorge durch Kapitaldeckung bringt
mehr Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit
in die soziale Sicherung. Das ist gut für alle Versicherten und stärkt die finanzielle Basis des deutschen
Gesundheitswesens.
Um dieses zukunftsfest zu machen, muss die Umlagefinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von versicherungsfremden Leistungen
entlastet und müssen mehr Leistungen in die kapitalgedeckte PKV überführt werden. Dazu bieten sich
insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das
Krankengeld und die privaten Unfälle an.
N
ovellierung der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ)
Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben in Abstimmung mit der Beihilfe ein ausgewogenes Gesamtpaket zur GOÄ-Reform vereinbart. Der
Entwurf bietet klare Vorteile für alle: für die Patienten eine Versorgung auf dem modernsten Stand
der Medizin mit einer transparenten Abrechnung
und Schutz vor finanzieller Überforderung, für
die Ärzte eine angemessene Vergütung bei voller
Therapiefreiheit.
Das vorliegende Konzept bietet ein gutes Fundament,
sodass der Gesetzgeber noch in dieser Wahlperiode
eine neue Verordnung beschließen kann.
Verbesserung der Kundenfreundlichkeit
Weitere Reformen zugunsten der Versicherten erfordern die Unterstützung des Gesetzgebers: So sollte
der gut funktionierende PKV-Sozialtarif, der „Standardtarif“, wieder allen Versicherten offen stehen. Da
das Leben nicht immer so läuft wie geplant, müssen
und wollen wir den Menschen in allen Lebenslagen
– auch in sozialer Not – Lösungen anbieten können.
Im Interesse der Versicherten wäre auch eine Reform
zur Verstetigung der Beitragsentwicklung. Die geltende Regelung bewirkt, dass die Beiträge unter Umständen mehrere Jahre hintereinander gar nicht angepasst werden dürfen, dann aber plötzlich in einem
größeren Schritt angepasst werden müssen. Damit
kann es zu Beitragssprüngen kommen, die nicht im
Interesse der Versicherten liegen.
A
bkehr von Wahl- und Zusatztarifen in der
GKV
Da anders als in der PKV die Wahl- und Zusatztarife
von den gesetzlichen Krankenkassen nicht risikogerecht kalkuliert werden können, sind diese Tarife
strukturell unterfinanziert. Die PKV garantiert nach
den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange
Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Dagegen können die GKV-Wahltarife bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden.
So ist es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen bereits vorgekommen, dass Versicherte in einen Tarif
eingezahlt haben, ohne je von dessen Leistungen
profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wurde. Überdies schaden solche Wahl- und
Zusatztarife als Konkurrenzangebot sozialrechtlich
privilegierter Krankenkassen dem Wettbewerb in einem funktionierenden Privatversicherungsmarkt.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 29
V E R S I C H E R E R A L S A R B E I TG E B E R
In sozialer Verantwortung
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt – besonders auch in der Versicherungswirtschaft. Gesetzgeber
und Sozialpartner stehen vor der Aufgabe, die Chancen der Digitalisierung sozial verantwortlich zu gestalten.
Dazu bedarf es mehr sozialpartnerschaftlicher Verständigung als regulatorischer Eingriffe.
Die Digitalisierung verändert die Welt – und auch
die Art und Weise, wie wir arbeiten. Es liegt deshalb
nahe, dass sich auch das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) jenen Veränderungen der Arbeitswelt widmet, die die Digitalisierung in den Büros und
Betrieben auslöst. Unter dem programmatischen Titel
„Arbeiten 4.0“ hat es einen breiten gesellschaftlichen
Diskussionsprozess unter Beteiligung der Sozialpartner
angestoßen. Ende 2016 sollen in einem „Weißbuch“
eine erste Folgenabschätzung vorgenommen und ggf.
notwendiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf skizziert werden.
Den Beamten geht es um nichts Geringeres als die
Neudefinition unseres Wirtschafts- und Sozialmodells
– und dessen moderne Ausprägungen: Sie fragen nach
neuen Chancen der Teilhabe an Arbeit für alle, die durch
digitale Kommunikations- und Produktionsprozesse
zu jeder Zeit an jedem Ort möglich geworden ist. Es
geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine
Formen der betrieblichen Weiterbildung
Versicherung
Alle Branchen
Unternehmensnahe Dienstleister*
Eigene Lehrveranstaltungen
98,5
65,2
69,7
Externe Lehrveranstaltungen
74,2
76,0
98,5
Informationsveranstaltungen
74,9
77,3
98,5
Lernen in der Arbeitssituation
77,1
76,7
98,5
Selbstgesteuertes Lernen mit Medien
72,5
73,0
97
Die Zahlen beziehen sich auf 2013 und bilden das Weiterbildungsengagement der Versicherungsunternehmen ab, die an der Umfrage teilgenommen haben. Die Daten für andere Branchen und
die Gesamtwirtschaft sind auf alle Unternehmen hochgerechnet.
*) Zu den unternehmensnahen Dienstleistern zählen Großhandel, Verkehr, Kommunikation,
Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Steuer- und Unternehmensberarung,
Werbung, Architekten, Forschung und Entwicklung
Quelle: AGV 2016
30 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
„lebensphasenorientierte Arbeits- und Sozialpolitik“,
die Themen „Lohngerechtigkeit“ und „soziale Sicherheit“ und natürlich Qualifizierung und Weiterbildung
als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Ein
Thema übrigens, bei dem die Versicherungswirtschaft
vorbildlich agiert.
In der digitalisierten Arbeitswelt fokussieren sich die
demografischen Herausforderungen (z. B. durch Pflege
naher Angehöriger) mit den Licht- und Schattenseiten
eines zeitlich und räumlich entgrenzten Arbeits- und
Privatlebens. Deshalb sind auch Fragen der Unternehmenskultur und die Mitbestimmung der Belegschaften Gegenstand der laufenden Diskussion.
Deutlich wird, dass noch große Unsicherheiten über
die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung bestehen. Seien es die Einbeziehung von Selbstständigen in die sozialen Sicherungssysteme oder
„psychische Belastungssituationen“ durch die mobile
Erreichbarkeit der Mitarbeiter – reflexartig werden regulatorische Maßnahmen gefordert, statt neue Lösungen zu suchen.
Dabei ist die Änderung der Arbeitswelt durch digitale
Kommunikation und das ‚Internet of Things‘ kein wirklich neues Phänomen. Schon ein gutes Vierteljahrhundert begleiten uns digitale Prozesse – im Dienstleistungssektor ebenso wie in der industriellen Fertigung,
in Handel und Logistik. Bis heute kann nicht festgestellt
werden, dass durch die Digitalisierung massenhaft Arbeitsplätze abgebaut werden – schon gar nicht in der
Versicherungswirtschaft. Dabei waren es deutsche
Versicherungsunternehmen, die in den 50er Jahren die
ersten Großrechner oder in den 60er Jahren die ersten
Bildschirmarbeitsplätze einrichteten.
Die auch als „Vierter industrieller Wandel“ bezeichnete
aktuelle Entwicklung sollte deshalb weniger hinsichtlich ihrer Risiken beleuchtet werden, als vielmehr in Bezug auf ihre Chancen. Er bedarf einer wohlwollenden
Begleitung durch den Gesetzgeber und die Sozialpartner auf Branchen- und betrieblicher Ebene.
Unsere Positionen
Das Prinzip „one in – one out“ auch im
Arbeitsrecht anwenden
In der Gesetzgebung setzt sich die Erkenntnis durch,
unternehmerisches Handeln nicht durch weitere Regulierung zusätzlich zu belasten. Die Formel „one in – one
out“ bringt dies zum Ausdruck: Dort wo der Gesetzgeber
neue regulatorische Anforderungen erlässt, sollen an
anderer Stelle Normen und Gesetze zurückgenommen
werden.
Dieses Prinzip sollte insbesondere im hochregulierten
Arbeitsrecht angewendet werden. Das bestehende Arbeitsrecht ist nicht auf eine bestimmte Art und Weise
der Arbeitsorganisation fokussiert, wie landläufig angenommen wird. Es ist im Gegenteil flexibel ausgestaltet,
sodass es keiner grundsätzlichen Überarbeitung bedarf,
wenn etwas neu zu regeln ist. One in – one out: Wenn
also in der Wirtschaftswelt neuer Regulierungsbedarf
besteht, sollte auch im Arbeitsrecht dereguliert werden
können.
Arbeitszeitgesetz anpassen
Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten einer
flexibilisierten Arbeitswelt. Zu jeder Zeit an jedem Ort –
diese Freiheit digitalen Arbeitens liegt im Interesse der
Unternehmen, kann aber auch für die Mitarbeiter von
Vorteil sein. Mobiles Arbeiten ist auch bei den Beschäftigten der Versicherungswirtschaft beliebt. Insbesondere die jungen, qualifizierten Beschäftigten erwarten, den
Arbeitsort und die Arbeitszeit frei wählen zu dürfen.
Die Versicherer müssen diesem Wunsch entsprechen
können, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. In der
digitalisierten Arbeitswelt erweist sich das bestehende
Arbeitszeitgesetz als nicht mehr zeitgemäß. Es bedarf
der Überarbeitung. Dabei müssen auch die Ruhezeit sowie die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung mit Bedacht
überprüft werden.
Mitbestimmung bei Einführung und
Modernisierung von IT neu definieren
Nahezu jede Anpassung der EDV in einem Unternehmen bedarf verpflichtend der Mitbestimmung durch
den Betriebsrat. Dieser Umstand ist das Ergebnis
einer extensiven Auslegung des Betriebsverfassungs­gesetzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Digitalisierung betrieblicher Abläufe hat somit das Beteiligungsrecht der Betriebsräte de facto deutlich
ausgeweitet.
Bei der Modernisierung der IT-Strukturen und Anwendungen erweist sich dieser Umstand bisweilen
als Hemmschuh. Er verzögert notwendige Anpassungen und sollte bei einer zeitgemäßen Würdigung der
Rechtsverhältnisse in der digitalen Arbeitswelt überprüft werden.
Big Data kein arbeitsrechtliches Thema
Die unter dem Oberbegriff „Big Data“ zusammengefassten Herausforderungen für den Datenschutz
beziehen sich in ihrem Kern auf den Schutz von Kundeninteressen. Es handelt sich allerdings nicht um
ein arbeitsrechtliches Thema. Eine Ausweitung des
Beschäftigtendatenschutzes ist deshalb abzulehnen.
Die Unternehmen stehen bei der Wahrung des Datenschutzes in der Verantwortung gegenüber ihren
Kunden. Hierzu gehört auch die Möglichkeit einer ITgestützten Überprüfung der internen Prozesse – ob
also in den Unternehmen der Kundendatenschutz
hinreichend beachtet wird.
Entgrenzung von Arbeit- und Privatleben
bedarf einvernehmlicher Regeln
In einer digitalisierten Arbeitswelt sind die Grenzen
zwischen Arbeits- und Privatleben minunter unscharf. Dies hat notwendigerweise Folgen für die
Unternehmenskultur: Beispielsweise wird in Versicherungsunternehmen die Nutzung mobiler privater Geräte am Arbeitsplatz praktisch nirgendwo
untersagt. Dass umgekehrt Mitarbeiter auch im Privatleben zum Teil dienstlichen Aktivitäten nachgehen, ist eine logische Konsequenz. Allerdings bedarf
es für diese Entgrenzung des Arbeits- und Privatlebens akzeptierter Regeln. Dabei sind die zeitlich und
räumlich flexiblen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu verhandeln
– im Interesse von Freiheit und Selbstbestimmung
ebenso wie des Schutzes der Privatsphäre. Ein gesetzgeberisches Eingreifen ist nicht erforderlich.
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 31
GDV KU RZPORTRAIT
Über uns
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland.
Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch
428 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten
Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender
Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1.509
Milliarden Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für
Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der
deutschen Volkswirtschaft.
529.000 Menschen sind direkt oder indirekt für die
Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.
Präsidium des GDV
Dr. Alexander Erdland, Präsident, Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Vorsitzender
des Vorstandes, Wüstenrot & Württembergische AG;
Dr. Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Vorstandes, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
in München;
Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender des Vorstandes,
AXA Konzern AG;
Dr. Friedrich Caspers, Vorsitzender des Vorstandes,
R+V Versicherung AG;
Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender der Vorstände,
Barmenia Versicherungen;
Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender des Vorstandes,
Allianz Lebensversicherungs-AG;
Thomas Flemming, Vorsitzender der Vorstände,
Mecklenburgische Versicherungsgruppe;
Dr. Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung, Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.;
Dr. Christian Hinsch, Vorsitzender des Vorstandes,
HDI Global SE;
Dr. Manfred Knof, Vorsitzender des Vorstandes,
Allianz Deutschland AG;
Uwe Laue, Vorsitzender der Vorstände,
Debeka-Versicherungsgruppe;
Giovanni Liverani, Vorsitzender des Vorstandes,
Generali Deutschland AG;
Dr. Markus Rieß, Vorsitzender des Vorstandes,
ERGO Versicherungsgruppe AG;
Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender des Vorstandes,
R+V Allgemeine Versicherung AG;
Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstandes,
Versicherungskammer Bayern;
Dr. Wolfgang Weiler, Sprecher der Vorstände,
HUK-Coburg Versicherungsgruppe;
Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl, Vorsitzender des
Vorstandes, SV SparkassenVersicherung Holding AG.
Geschäftsführung des GDV
Dr. Frank von Fürstenwerth (Vorsitzender), Dr. Bernhard Gause, Christoph Hardt, Thomas Ilka,
Thomas Kräutter, Christian-Hendrik Noelle, Dr. Peter Schwark, Dr. Axel Wehling, Dr. Klaus Wiener
32 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016 | 33
STIC HWORT VERZEIC H N IS
Stichwortverzeichnis
Altersrückstellungen.................................................................................28
Altersvorsorge / -produkte.........................................................6 ff., 10 f.
Angehörigenschmerzensgeld
➢ (auch: Hinterbliebenenschmerzensgeld)....................................27
Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ)................................................. 28 f.
Arbeitszeitgesetz........................................................................................31
Automatisiertes Fahren....................................................................... 26 f.
Basisinformationsblätter........................................................................19
Basis-Rente ............................................................................................11, 22
Bauordnungen / -vorschriften...............................................................24
Berufshaftung..............................................................................................27
Beschäftigtendatenschutz.....................................................................31
Betriebliche Altersversorgung (bAV).................................................. 6 f.
Steuerlicher Zuschuss zur.....................................................................7
Anhebung des Förderrahmens...........................................................7
Durchführungswege der.......................................................................7
Betriebliche Krankenversicherung......................................................28
Betriebsverfassungsgesetz.....................................................................31
Big Data..........................................................................................................31
„Bündnis Altersvorsorge“...........................................................................8
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...............20
Bundesdatenschutzgesetz.....................................................................20
Comframe......................................................................................................12
Cloud Computing..................................................................................20 ff.
Code of Conduct..................................................................................16, 20
CSR-Richtlinie...............................................................................................15
Cyber-Sicherheit.....................................................................................20 ff.
Datenschutz............................................................................................20 ff.
Demografischer Wandel...........................................................6, 16, 28 f.
Deutschland-Rente.......................................................................................9
Digitalisierung / digitale Kommunikation..........16, 18, 20 ff., 30 f.
eCall ................................................................................................................22
E-Mail.......................................................................................................17, 21
Effektivkosten..............................................................................................17
EIOPA...................................................................................................13, 14 ff.
Elementarschadenpflichtversicherung.............................................25
Entflechtungsvorschriften......................................................................11
Erneuerbare Energien........................................................................... 10 f.
EU-Datenschutzgrundverordnung.................................................21 ff.
EU-Vermittler-Richtlinie...........................................................................19
➢ Versicherungsvertriebsrichtlinie................................................. 16 f.
EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (PRIIP)...............19
Europa-Rente (siehe PEPP)....................................................................6 ff.
Finanzaufsicht ..............................................................................14 f., 18 f.
Finanzmarktwächter.................................................................................18
Finanztransaktionssteuer................................................................... 10 f.
Finanzverwaltung......................................................................................22
Flexi-Rente........................................................................................................8
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)................................................. 28 f.
Geoblocking������������������������������������������������������������������������������������������������� 19
Geodaten.......................................................................................................19
Gesetzliche Krankenversicherung...............................................7, 28 f.
Gesetzliche Pflegeversicherung..............................................................7
Gesetzliche Rentenversicherung........................................................6, 8
Gesundheitsdaten.....................................................................................23
Grünbuch Finanzdienstleistungen.....................................................19
Grundsicherung im Alter......................................................................6 ff.
Haftpflichtversicherungen...................................................... 21, 26, 27
Hochwasserpass.........................................................................................24
34 | GDV – Die Positionen der deutschen Versicherer 2016
IAIS (International Association of Insurance Supervisors).........12
ICS (International Capital Standards)............................................. 12 f.
IDD ............................................................................................................... 16 f.
Immobilienmakler.....................................................................................27
Infrastruktur, Investitionen in........................................................... 10 f.
Infrastruktur, IT ....................................................................................... 20 f.
Investmentbesteuerung...................................................................... 10 f.
IT-Sicherheit / -gesetz...........................................................................20 ff.
Kapitalanlage.................................................................................... 10 f., 32
Kfz-Daten ( eCall).............................................................................. 22 f.
Kollektiver Verbraucherschutz..............................................................18
„Kompass Naturgefahren“..............................................................18, 25
Krisenreaktionszentrum der deutschen
Versicherungswirtschaft (LKRZV)...................................................20
Klimawandel..................................................................................... 18, 24 f.
Medizinprodukte........................................................................................27
Mitbestimmung ..................................................................................... 30 f.
Nachhaltigkeit.................................................................................. 25, 28 f.
Naturgefahrenportal................................................................................25
Neue Garantien .............................................................................................6
Neue Produkte........................................................................................20 ff.
Niedrigzins / -politik...................................................................9 f., 16, 28
Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP)........................................11
Opting-Out-Regelung..................................................................................7
Pan-European Personal Pension Product (PEPP)...................... 6, 8 f.
Pflichtversicherung(en).......................................................................25 ff.
Product Oversight and Governance (POG).......................................17
Provision.........................................................................................................17
Rentenniveau..................................................................................................6
Renteninformationssystem......................................................................8
Riester-Rente............................................................................... 6, 8, 11, 22
Anpassung der Förderung der … ..................................................6, 8
Kalte Progression in der ….....................................................................8
Rückkaufswerte..............................................................................................9
Sachverständigenrat für Verbraucherfragen..................................18
Schadenprävention................................................................................ 25 f.
Schriftformerfordernis.............................................................................21
Selbstständige.................................................................................8, 28, 30
Selbstverpflichtung zum Datenschutz ......................................16, 20
Sozialpartner ...............................................................................................30
Staatsanleihen.............................................................................................10
Steuern / Steuerrecht.................................................................7, 10 f., 22
Solvency II.......................................................................................... 9 f., 12 f.
Tarifwechsel..................................................................................................28
Telematik-Tarife...........................................................................................23
Trusted German Insurance Cloud (TGIC).....................................20 ff.
Umlagefinanzierung.................................................................................29
VdS Schadenverhütung GmbH.............................................................22
Verbraucherschutz / -organisation.......................................9, 15, 18 f.
Vereinbarkeit Familie und Beruf ..........................................................30
Verhaltenskodex für den Vertrieb ................................................16, 18
Verkehr (auch: Transport).................................................................... 26 f.
Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).......................................... 16 f.
Vertriebswege .............................................................................................17
Verwalter von Wohnungseigentum...................................................27
Wahl- / Zusatztarife...................................................................................29
Weiterbildung............................................................................... 16, 18, 30
Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.....................................16, 18
Zinszusatzreserve (ZZR).........................................................................6, 9
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