Schreiben der Stadt an WN-Redaktion vom 13.04.2016

Schreiben an Redaktion der Westfälischen Nachrichten (E-Mail) vom 13. April 2016
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es fällt schwer, den Bericht "'Gericht: Infos der Stadt 'unvollständig'" (WN v. 13.04.)
nachzuvollziehen, der im Ergebnis zu folgender Tatsachenfeststellung kommt: "Die
Stadt Münster hat vorsätzlich versucht, die Bürgerinitiative hinters Licht zu führen."
Letztlich geht es bei alledem um Folgendes:
Die Stadt war und ist überzeugt: Wenn sie auf Grund eines Bürgerentscheids das
Unternehmen am vertraglich zugesagten Ausbau des Gremmendorfer Weges
hindern muss, sind Entschädigungsansprüche nicht auszuschließen. Nach ihrer
Rechtsauffassung, die auch von externen Juristen geteilt wird, gilt der
Haftungsausschluss bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren nämlich nicht.
Deshalb ist Essenz der Kostenschätzung, dass ein Risiko von
Entschädigungsansprüchen besteht. Darauf hat die Stadt die Bürgerinitiative sowohl
in der ursprünglichen als auch in der ergänzten Fassung der Kostenschätzung
hingewiesen. Hätte die Stadt dieses Risiko von Entschädigungsansprüchen
verschwiegen, könnte ihr tatsächlich vorgehalten werden, sie habe die
Bürgerinitiative und mithin die Bürgerschaft hinters Licht führen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht kommt im Beschluss vom 14. März zum Ergebnis, die
Kostenschätzung sei "unvollständig". Sie müsse zumindest um einen Hinweis auf
"die Tatsache der Existenz eines Haftungsausschlusses ergänzt" werden, da dieser
Haftungsausschluss die Kosten der Maßnahme beeinflussen könne. Weiter stellt das
Gericht aber auch fest, der Stadt sei es unbenommen, in der Kostenschätzung
darauf hinzuweisen, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Haftungsausschluss bei
einem erfolgreichen Bürgerbegehren überhaupt nicht gilt.
Diesen Vorgaben ist die Stadt nachgekommen und hat den Vertretungsberechtigten
der Bürgerinitiative am 16. März eine ergänzte Kostenschätzung zustellen lassen
(vgl. anliegendes PDF).
Am 16. März hat die Stadt über den Gerichtsbeschluss und die ergänzte
Kostenschätzung in einer Presseinformation berichtet, die alle wesentlichen Punkte
nennt (Anlage). Diese Presseinformation ist öffentlich, ihren tatsächlichen Inhalt kann
jeder nachlesen (www.muenster.de/stadt/presseservice).
Die Stadtverwaltung steht für Transparenz. Sie hat weder der Bürgerinitiative noch
der Bürgerschaft etwas vorenthalten. Sie hat nicht versucht, "die Bürgerinitiative
hinters Licht zu führen", von einem "Vorsatz" ganz zu schweigen.
Hier im Haus wird, offen gestanden, gerätselt, was die Stadtverwaltung eigentlich
hätte anders machen können und sollen.
Viele Grüße
Joachim Schiek