Schreiben an Redaktion der Westfälischen Nachrichten (E-Mail) vom 13. April 2016 …………… , es fällt schwer, den Bericht "'Gericht: Infos der Stadt 'unvollständig'" (WN v. 13.04.) nachzuvollziehen, der im Ergebnis zu folgender Tatsachenfeststellung kommt: "Die Stadt Münster hat vorsätzlich versucht, die Bürgerinitiative hinters Licht zu führen." Letztlich geht es bei alledem um Folgendes: Die Stadt war und ist überzeugt: Wenn sie auf Grund eines Bürgerentscheids das Unternehmen am vertraglich zugesagten Ausbau des Gremmendorfer Weges hindern muss, sind Entschädigungsansprüche nicht auszuschließen. Nach ihrer Rechtsauffassung, die auch von externen Juristen geteilt wird, gilt der Haftungsausschluss bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren nämlich nicht. Deshalb ist Essenz der Kostenschätzung, dass ein Risiko von Entschädigungsansprüchen besteht. Darauf hat die Stadt die Bürgerinitiative sowohl in der ursprünglichen als auch in der ergänzten Fassung der Kostenschätzung hingewiesen. Hätte die Stadt dieses Risiko von Entschädigungsansprüchen verschwiegen, könnte ihr tatsächlich vorgehalten werden, sie habe die Bürgerinitiative und mithin die Bürgerschaft hinters Licht führen wollen. Das Oberverwaltungsgericht kommt im Beschluss vom 14. März zum Ergebnis, die Kostenschätzung sei "unvollständig". Sie müsse zumindest um einen Hinweis auf "die Tatsache der Existenz eines Haftungsausschlusses ergänzt" werden, da dieser Haftungsausschluss die Kosten der Maßnahme beeinflussen könne. Weiter stellt das Gericht aber auch fest, der Stadt sei es unbenommen, in der Kostenschätzung darauf hinzuweisen, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Haftungsausschluss bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren überhaupt nicht gilt. Diesen Vorgaben ist die Stadt nachgekommen und hat den Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative am 16. März eine ergänzte Kostenschätzung zustellen lassen (vgl. anliegendes PDF). Am 16. März hat die Stadt über den Gerichtsbeschluss und die ergänzte Kostenschätzung in einer Presseinformation berichtet, die alle wesentlichen Punkte nennt (Anlage). Diese Presseinformation ist öffentlich, ihren tatsächlichen Inhalt kann jeder nachlesen (www.muenster.de/stadt/presseservice). Die Stadtverwaltung steht für Transparenz. Sie hat weder der Bürgerinitiative noch der Bürgerschaft etwas vorenthalten. Sie hat nicht versucht, "die Bürgerinitiative hinters Licht zu führen", von einem "Vorsatz" ganz zu schweigen. Hier im Haus wird, offen gestanden, gerätselt, was die Stadtverwaltung eigentlich hätte anders machen können und sollen. Viele Grüße Joachim Schiek
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