Geschäftsordnung für die Bürgerinitiative (BI) WfD – Wir für Dattenfeld § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Bürgerinitiative trägt den Namen WfD – Wir für Dattenfeld 2. Der Sitz der Bürgerinitiative ist 51570 Windeck-Dattenfeld 3. Die Bürgerinitiative ist nicht im Vereinsregister eingetragen 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit Zweck der BI ist es Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung im Raum Dattenfeld anzuschieben und mit Hilfe der parlamentarischen Gremien und der Verwaltung, aber auch mit den Hauseigentümern, durchzusetzen, zum Beispiel: – Um- und Ausbau der Hauptstraße (L333) innerhalb der Ortslage - Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege in farblich abgesetzter Pflasterung, Anlegung von Parkbuchten, Straßenbegleitgrün, Möblierung, Erneuerung der Straßenbeleuchtung – Verbesserung der Zuwegung zum Bahnhof nach Wilberhofen - Anlegung eines neuen gepflasterten Bürgersteiges in ausreichender Breite mit entsprechender Beleuchtung – Pflege und Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der Parkanlage – Schaffung einer freien Sicht auf die Sieg, den Wasserfall, die „Alte Mühle“ in Übersetzig – Einbindung der Hauseigentümer mit dem Ziel, Verbesserungen jeder Art zu erreichen – Mitwirkung bei der Realisierung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes für die Ortslage Dattenfeld Die Bürgerinitiative ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Bürgerinitiative. § 3 Aufnahme von Mitgliedern 1. Mitglied kann jede natürliche Person werden. 2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich oder per Mail zu beantragen. § 4 Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss 2. Der Austritt kann jederzeit schriftlich oder per Mail gegenüber dem Sprecher erklärt werden. § 5 Mitgliedsbeiträge/Spende Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Bürgerinitiative finanziert sich durch Spenden und Sponsoring. Spenden können auf das folgende Konto eingezahlt werden: Kreissparkasse Köln Bürgerinitiative „WfD – Wir für Dattenfeld“ Kontonummer 1037006377 IBAN: DE37 3705 0299 1037 0063 77 BIC: COKSDE33XXX § 6 Organe der BI Die Organe sind a) Mitgliederversammlung b) Arbeitskreis c) Sprecher a) Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung treffen sich die Mitglieder und besprechen den jeweiligen Entwicklungsstand und legen fest, welche weiteren Maßnahmen zur Realisierung der angestrebten Ziele notwendig sind. Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr stattfinden. b) Arbeitskreis Der Arbeitskreis setzt sich aus einem überschaubaren Kreis von Personen zusammen. Er ist für die Koordinierung der inhaltlichen Arbeit in der BI verantwortlich. c) Sprecher Der Sprecher repräsentiert die BI nach außen. Dessen Aufgabe ist die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der BI. Er ist Mitglied des Arbeitskreises. Er benennt auch die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises. § 7 Auflösung der Bürgerinitiative 1. Die Auflösung der Bürgerinitiative erfolgt nach Erreichen des Zweckes oder wird in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. 2. Bei Auflösung der Bürgerinitiative soll das Endvermögen der Bürgerinitiative dem Bürgerverein Dattenfeld e.V. zufließen. Windeck-Dattenfeld, den 17. 03. 2015
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