Geschäftsordnung für die Bürgerinitiative (BI) WfD – Wir für Dattenfeld

Geschäftsordnung für die Bürgerinitiative (BI)
WfD – Wir für Dattenfeld
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Bürgerinitiative trägt den Namen WfD – Wir für Dattenfeld
2. Der Sitz der Bürgerinitiative ist 51570 Windeck-Dattenfeld
3. Die Bürgerinitiative ist nicht im Vereinsregister eingetragen
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Zweck der BI ist es Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung im Raum Dattenfeld
anzuschieben und mit Hilfe der parlamentarischen Gremien und der Verwaltung, aber auch
mit den Hauseigentümern, durchzusetzen, zum Beispiel:
– Um- und Ausbau der Hauptstraße (L333) innerhalb der Ortslage
- Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege in farblich abgesetzter Pflasterung, Anlegung
von Parkbuchten, Straßenbegleitgrün, Möblierung, Erneuerung der Straßenbeleuchtung
– Verbesserung der Zuwegung zum Bahnhof nach Wilberhofen
- Anlegung eines neuen gepflasterten Bürgersteiges in ausreichender Breite mit entsprechender
Beleuchtung
–
Pflege und Verbesserungsmaßnahmen innerhalb der Parkanlage
–
Schaffung einer freien Sicht auf die Sieg, den Wasserfall, die „Alte Mühle“ in Übersetzig
–
Einbindung der Hauseigentümer mit dem Ziel, Verbesserungen jeder Art zu erreichen
–
Mitwirkung bei der Realisierung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes für die Ortslage
Dattenfeld
Die Bürgerinitiative ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche
Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Bürgerinitiative.
§ 3 Aufnahme von Mitgliedern
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich oder per Mail zu beantragen.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss
2. Der Austritt kann jederzeit schriftlich oder per Mail gegenüber dem
Sprecher erklärt werden.
§ 5 Mitgliedsbeiträge/Spende
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Bürgerinitiative finanziert
sich durch Spenden und Sponsoring. Spenden können auf das folgende Konto
eingezahlt werden:
Kreissparkasse Köln Bürgerinitiative „WfD – Wir für Dattenfeld“
Kontonummer 1037006377 IBAN: DE37 3705 0299 1037 0063 77 BIC: COKSDE33XXX
§ 6 Organe der BI
Die Organe sind
a) Mitgliederversammlung
b) Arbeitskreis
c) Sprecher
a) Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung treffen sich die Mitglieder und
besprechen den jeweiligen
Entwicklungsstand und legen fest, welche weiteren Maßnahmen zur Realisierung der
angestrebten Ziele notwendig sind. Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr
stattfinden.
b) Arbeitskreis
Der Arbeitskreis setzt sich aus einem überschaubaren Kreis von
Personen zusammen. Er ist für die Koordinierung der inhaltlichen
Arbeit in der BI verantwortlich.
c) Sprecher
Der Sprecher repräsentiert die BI nach außen. Dessen Aufgabe ist die
Öffentlichkeits- und Pressearbeit der BI. Er ist Mitglied des Arbeitskreises. Er benennt auch die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises.
§ 7 Auflösung der Bürgerinitiative
1. Die Auflösung der Bürgerinitiative erfolgt nach Erreichen des Zweckes oder wird in einer
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen
beschlossen.
2. Bei Auflösung der Bürgerinitiative soll das Endvermögen der Bürgerinitiative dem
Bürgerverein Dattenfeld e.V. zufließen.
Windeck-Dattenfeld, den 17. 03. 2015