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MetzinssR
Verbi nd I iche An meld u ng fü r d ie Ferien betreu u ng
in den Pfinestferien 2016
(Ansch
rift
Tel.-
Erzie
hu
ngsberechtigte)
Weitere Tel.-N u m mern für Notfä lle:
Hiermit melde(n) ich/wir meinen (unseren) Sohn/ meine (unsere)Tochter
geb.
am_
verbindlich zur unten angekreuzten Ferienbetreuung an.
Unser(e) Sohnfiochter darf nach der Betreuung allein nach Hause gehen:
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Von den Erläuterungen zur Ferienbetreuung sowie den zu entrichtenden Elternanteilen und
Za h u ngsmoda I itäten ha be(n) ich/wi r Ken ntn is genom men.
Einkom mensstufe fü r die Elternanteile:
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Anzahl der Kinder in der Familie:
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I]
Unterschrift eines Erzieh ungsberechtigten
Datum
Bitte innerhalb der Ferien für ModellA oder
ankreuzen
B
entscheiden und gewÜnschte Betreuung
Rückgabe derAnmeldung bis spätestens 22.April 2016!
ModellA
Modell B t l7.OO-17.0OUhr
(nur für Metzinger Grundschüler)
[ ] 7.OO -L3.00 Uhr
(fü r Metzi nger, Riedericher,
G
rafen berger Grundschü ler)
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IFr.20.0s.16
z4.os.L6 t lMi.2s.os.16 [
]Fr.27.os.L6
[ ]Di.L7.os.LG t IMi.18.05.16 [
[
]Mo.23.0s.16
t
IDi.
Mittagessen ( 3,- €) bei Modell
B
erwünschu
]Do.19.05.16
[ ]ja
[
] nein
Wichtige !nformationen zu r Ferien betreu u ng:
Bitte immer Turnschuhe mitbringen.
Bringen Sie lhr Kind bis spätestens 8.30 Uhr zur Betreuung, Canztageskinder können
frühestens um 15.30 Uhr abgeholt werden.
Bitte geben Sie lhrem Kind ausreichend Vesper mit. Die Canztagesbetreuung kann mit
M ittagessen gebucht werden. Da rü ber h inaus ist keine Verpflegu ng vorgesehen.
Te I efon - N u m me rn Betre u u ng: 2046 -L5 (Betre u u n gsra u m), 0L 5 L6 29 L 26L9
Nurvon der Stadtverwaltung auszufüllen: Die Teilnahme wird wie ausgewählt bestätigtl
Unterschrift
Folgende Betreu
ngsbeiträge (i n kl usive
Ferien von lhrem Konto abgebucht:
u
M
ittagessen) werden nach
Abbuch ungsermächtig
u
de n
ng
lch/wir ermächtige(n) die Stadtverwaltung Metzingen die Elternanteile für die
Ferienbetreuung
von meinem/unserem Konto IBAN-Nr.
BIC:
bei der Bank
(genaue Bezeichnung des kontoführenden Bankinstitutes)
bis auf Widerruf abzubuchen.
lch verpflichte mich/wir verpflichten uns, zu dem jeweiligen Abbuchungstermin für ein
ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu sorgen. lst eine Abbuchung nicht möglich und
liegen die Gründe dafür beim Zahlung.spflichtigen, so hat er auch die anfallenden Gebühren
zu tragen.
Name des Kontoinhabers:
Metzingen, den
Unterschrift eines Eziehungsberechtigten bzw. des Kontoinhabers
Ferienbetreu
ng
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Elternentgelte und Einkommensstufen ab Schuljahr 2013 lZOtq
ModellA pro Tag:
(von 7.00 bis 13.00 in derSieben-Keltern-schule)
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pro Tag:
(von 07.0O bis L7.0O Uhr in der Sieben-Keltern-Schule, Mittagessen im Kindergarten
Brühlstraße). Das Mittagessen kostet zusätzlich 3,- €.
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Maßgebliches Elterneinkommen und Zahlungsmodalitäten
Für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den kommunalen Angeboten der offenen
Ganztagesschule (Halbtages- und Canztagesbetreuung) sowie der Ferienbetreuung an der
Sieben-Keltern-schulewerden einkommensabhängige Elternanteile erhoben. Die Kosten fürdie
ittagsverpfl egung sind darin nicht enthalten.
M
l. Maßgebliches Einkommen
Als maßgebliches Einkommen für die Einstufung gelten die Einkünfte des vorhergehenden vollen
Kalenderjahres, also dasf ahres-Bruttoeinkommen der Familiengemeinschaft. Einkommensgrundlage
sind Einkünfte:
aus nichtselbständigerArbeit (einschließlich Urlaubs-/Weihnachtsgeld oder 13./14.Cehalt),
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.
.
.
.
.
.
ausselbständigerArbeit,
aus Kapitalvermögen (2.8. Zinsen, Dividenden),
ausVermietungfuerpachtung,
aus Gewerbebetrieb,
aus Land- und Forstwittschaft sowie
sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz.
Dazu rechnen ggf. auch, Unterhaltszahlungen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung oder
Sozialhilfeleistungen. Das Kindergeld wird nicht angerechn'et. Zum maßgeblichen personenkreis für die
Ermittlung des Einkommens zählen die Eltern/Erziehungsberechtigten und.deren kindergeldberechtigten
Kinder. BeiLebensgemeinschaften istdas Einkommen beiderPartnermaßgebend. Entwickeltsich das
Einkommen im laufenden Kalenderjahr'nach unten, kann auf Nachweis eine niedrigere Einstufung
beantragt werden. Schuldverpflichtungen oder Verluste a us Vermietung/Verpachtung finden keine
Anrechnung.
J ä h res: B ruttoei n ko m m e n')
Fürdas kindergeldberichtigte Kind in derFamilie/Haushaltsgemeinschaft können proJahr
3 000,00 € vom maßgeblichen Einkommen abgezogen werden (so genannter Kinderfreibetrag). Dies
auch für Kinder, die außerhalb der Familiengemeinschaft leben, sofern für diese gesetzlich geregelte
Unterhaltsverpflichtungen bestehen und nachweislich gezahltwerden.Aus dem verbleibenden
Einkommen ergibt sich die jeweilige Stufe, in die sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten selbst
Abz ü ee (.. ko rri ei e rtes
.
gilt
verpflichtend eingruppieren. Die Stadt Metzingen istjederzeit berechtigt, Stichprobenkontrollen
durchzufüh ren und entsprechende Ein komm ensnachweise zu verlangen.
Werden keine, unvollständige, falsche oder nicht rechtzeitige Angaben zum Einkommen gemacht, so kann
die angemeldete Betreuung an der Sieben-Keltern-schule abgelehnt oder wieder aufgekündigt werden.
Ersatzweise ist auch eine Einstufung in der Höchststufe möglich. Elternanteile, die auf Crund falscheroder
unvollständigerAngaben zu wenig gezahlt bzw. zu gering festgesetzt wurden, sind zu ersetzen.
Einkommensstufe/Kinder in der Familie
Beider Einkommensstufe (L-4) werden alle kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt, die in derselben
Haushaltsgemeinschaft leben, wie das zu den Betreuungsangeboten angemeldete Kind.
Kinder bzw. Ceschwister, die ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Haushaltsgemeinschaft haben,
können damit nicht angerechnet werden, unabhängig davon ob für sie Unterhalt bezahlt wird oder
Kindergeld bezogen wird.
Die Selbsteinschätzung ist bei jederAnmeldung neu vorzunehmen.
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l. Zahlungsmodalitäten
Die Elternanteilefürdie Ferienbetreuungwerden lm Rahmen des Lastschriftverfahrensjeweils nach den
Ferien eingezogen. Die Pflicht zur Bezahlung der Elternanteile besteht unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung des Angebots. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Abwesenheit wegen Erkrankung bei Vorlage
ä rztl ichen Attestes.
eines
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Metzingen, Fachbereich Schule, Kultur, Sport:
Frau Nißle,Tel.07L231925-373 oder Frau Buck,Tel. 071231925-291. Wirgeben gerneAuskunft.