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Verbi nd liche An meldu ng fü r d ie Ferien betreu u ng
in den Herbstferien 20L6
(Ansch
rift Erzieh u n gsberechtigte)
Tel.Weitere Tel.-N u mmern für Notfä lle:
Hiermit melde(n) ich/wir meinen (unseren ) Sohn/ meine (unsere)Tochter
seb. am
verbindlich zur unten angekreuzten Ferienbetreuung an.
Unser(e) Sohn/Tochter darfnach der Betreuung allein nach Hause gehen:
I
und
Elternanteilen
Von den Erläuterungen zur Ferienbetreuung sowie den zu entrichtenden
Zah lu ngsmoda litäten ha be(n) ich/wi r Kenntn is genom men.
Einkom mensstufe fü r die Elterna nteile:
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Kinder
in
der
Familie:
der
Anzahl
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tl
Datum
U
nterschrift eines Erzieh u ngsberechtigten
Bitte innerhalb der Ferien für Modell A oder
ankreuzen
B
entscheiden und gewünschte Betreuung
Rückgabe derAnmeldung bis spätestens 14.10. 2016!
ModellA
Modell B. I I 7.oo - 17.00 Uhr
(nur für Metzinger Grundschüler)
[ ] 7.OO-l-3.00 Uhr
(fü r Metzi nger, Riedericher,
Crafen berger Gru ndsch ü ler)
[ ]Mo.31.10.16 [ ]Mi.02.11.16 [ ]Do.03.11.16 [
Mittagessen ( 3,- €) bei Modell
B
erwünschu
Wichtige lnformationen zu r Ferien betreu
Bitte immer Turnschuhe mitbringen.
[ ]ja
un
]Fr.04.11-16
[
] nein
g:
Bringen Sie lhr Kind bis spätestens 8.30 Uhr zur Betreuung, Canztageskinder können
frühestens um 15.30 Uhr abgeholt werden.
Bitte geben Sie lhrem Kind ausreichend Vesper mit. Die Ganztagesbetreuung kann mit
M ittagessen gebucht werden. Da rü ber h inaus ist keine Ve rpflegu ng vorgesehen.
Te I efo n - N u m me rn Betre u u n g z 2O46-L5 (B etre u u ngsra u m), 0 1 5 16 29 126L9
§tmdt
Nurvon der Stadtverwaltung auszufüllen:
Die Teilnahme
it*tctxIngem
wird wie ausgewählt bestätigt!
Unterschrift
DatU
Folgende Betreu u ngsbeiträge (i n kl usive
Ferien von lhrem Konto abgebucht:
M
ittagessen) werden nach den
Abbuch u ngsermächtig u ng
lch/wir ermächtige(n) die Stadtverwaltung Metzingen die Elternahteile für die
Ferienbetreuung
von meinem/unserem Konto IBAN-Nr.
BIC:
bei der Bank
(genaue Bezeichnung des kontoführenden Bankinstitutes)
bis auf Widerruf abzubuchen.
lch verpflichte mich/wir verpflichten uns, zu dem jeweiligen Abbuchungstermin für ein
ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu sorgen. lst eine Abbuchung nicht mÖglich und
liegen die Gründe dafür beim Zahlungspflichtigen, so hat er auch die anfallenden Gebühren
zu tragen.
Name des Kontoinhabers:
Metzingen, den
Unterschrift eines Eziehungsberechtigten bzw. des Kontoinhabers
Ferienbetreuung
E
lte rn entgelte
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kom mensstufen
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ModellA pro Tag:
(von 7.00 bis 13.00 in der Sieben-Keltern-schule)
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Modell
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pro Tag:
hr in der Sieben'Keltern-Schule, Mittagessen im Kindergarten
Brühlstraße). Das Mittagessen kostet zusätzlich 3,- €.
(von 07.00 bis 17.00
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Maßgebliches Elterneinkommen und Zahlungsmodalitäten
Für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den kommunalen Angeboten der offenen
Ganztagesschule (Halbtages- und Ganztagesbetreuung) sowie der Ferienbetreuung an der
Sieben-Keltern-schule werden einkommensabhängige Etternanteile erhoben. Die Kosten für die
ittagsverpfl egu ng s i nd da ri n n icht entha lten.
M
l. Maßgebliches Einkomrnen
Als maßgebliches Einkommen für die Einstufung gelten die Einkünfte des vorhergehenden vollen
Kalenderjahres, also dasJahres-Bruttoeinkommen der Familiengemeinschaft. Einkommensgrundlage
sind Einkünfte:
aus nichtselbständigerArbeit (einschließlich Urlaubs-/Weihnachtsgeld oder 13./14.cehalt),
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.
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.
.
.
ausselbständigerArbeit,
aus Kapitalvermögen (2.8. Zinsen, Dividenden),
ausVermietung/Verpachtung,
aus Land- und Forstwirtschaftsowie
sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz
Dazu rechnen ggf. auch, Unterhaltszahlungen, Renten, Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung oder
Sozialhilfeleistungen. Das Kindergeld wird nicht angerechn'et. Zum maßgeblichen Personenkreis für d ie
Ermittlung des Einkommens zählen die Eltern/Erziehungsberechtigten und deren kindergeldberechtigten
Kinder. Bei Lebensgemeinschaften ist das Einkommen beider Partner maßgebend. Entwickelt sich das
Einkommen im laufenden Kalenderjahrnach unten, kann auf Nachweis eine niedrigere Einstufung
beantragt werden. Schuldverpflichtungen oderVerluste aus Vermietung/verpachtung finden keine
Anrechnung.
Abzüee (..korrigiertes Jahres-Bruttoeinkommen')
Für das kindergeldberichtigte Kind in der Familie/Haushaltsgemeinschaft können pro Jahr
3 000,00 € vom maßgeblichen Einkommen abgezogen werden (so genannter Kinderfreibetrag). Dies gilt
auch für Kinder, die außerhalb der Familiengemeinschaft leben, sofern für diese gesetzlich geregelte
Unterhaltsverpflichtungen bestehen und nachweislich gezahlt werden. Aus dem verbleibenden
Einkommen ergibt sich die jeweilige Stufe, in die sich die Eltern bzw. Erziehungsbelechtigten selbst
verpflichtend eingruppieren. Die Stadt Metzingen ist jederzeit berechtigt, Stichprobenkontrotlen
durchzuführen und entsprechende Ein kom mensnachweise zu verlangen.
Werden keine, unvollständige, falsche oder nicht rechtzeitige Angaben zum Einkommen gemacht, so kann
die angemeldete Betreuung an der Sieben-Kellern-Schule abgelehnt oder wieder aufgekündigt werden.
Ersatzweise ist auch eine Einstufung in der Höchststufe möglich. Elternanteile, die auf Grund falscher oder
r.rnvollständigerAngaben zu wenig gezahlt bzw. zu gering festgesetzt wurden, sind zu ersetzen.
Einkommensstufe/Kinder in der Familie
Beider Einkommensstufe (1-4) werden alle kindergeldberechtigten Kinder berücksichligt, die in derselben
Haushaltsgemeinschaft leben, wie das zu den Betreuungsangeboten angemeldete Kind.
Kinder. bzw. Geschwister, die ihren Lebensmittelpunkt in einer anderen Haushaltsgemeinschaft haben,
können damit nicht angerechnetwerden, unabhängig davon ob für sie Unterhalt bezahlt wird oder
Kindergeld bezogen wird.
Die Setbsteinschätzung ist bei jederAnmeldung neu vorzunehmen.
Zahlungsmodalitäten
Die Elternanteile für die Ferienbetreuung werden im Rahmin des Lastschriftverfahrens jeweils nach den
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Ferien eingezogen. Die Pflicht zur Bezahlung der Elternanteile besteht unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung des Angebots. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Abwesenheitwegen Erkrankung bei Vorlage
e ines ä rztl ich en Attestes
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Metzingen, Fachbereich Schule, Kultur, Sport:
Frau Nißle,Tel.07t231925-373 oder Frau Buck,Tel. 07L231925-291-. Wirgeben gerneAuskunft.