Medienkonferenz Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16

Kanton Zürich
Finanzdirektion
Ernst Stocker
Regierungspräsident
Medienkonferenz
Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16)
13. April 2016
Der Regierungsrat hat seit Mitte 2015 intensiv an der
Leistungsüberprüfung gearbeitet. Herausgekommen ist ein
gemeinsam geschnürtes Paket von Massnahmen, das Ihnen
deshalb auch die Gesamtregierung gemeinsam vorlegt.
Der Regierungsrat präsentiert diese Massnahmen heute mit der
Überzeugung, dass es damit gelingen kann, die Erfolgsrechnung
des Kantons auch mittelfristig wieder ins Lot zu bringen. Und zwar
mit konkreten, punktuellen und realisierbaren Massnahmen.
Folie: Ausgangslage
Zum richtigen Verständnis, wovon wir reden und wie wir
vorgegangen sind, muss ich etwas zurückblenden. Schon im letzten
Frühling hat der Regierungsrat die weitere finanzielle Planung auf
dem Stand des Budgets 2015 eingefroren.
Dies hat der Regierungsrat beschlossen, weil sich abzeichnete,
dass wir den mittelfristigen Ausgleich von 2012 bis 2019 verfehlen
würden. Und zwar klar, um rund 1800 Millionen Franken oder 1,8
Milliarden Franken, wie die Finanzplanung für die Jahre 2016-2019
im Herbst 2015 zeigte. Sie kennen diese Zahl und wissen auch,
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dass die Sanierung der BVK dabei eine wesentliche Rolle spielt. Wir
tragen daran noch einige Zeit.
Was heisst das aber – der mittelfristige Ausgleich? Die
Erfolgsrechnung muss mittelfristig ausgeglichen sein. Als
mittelfristig gelten acht Jahre. Das heisst, vier Jahre zurück und vier
Jahre voraus. Festgehalten ist das im Grundsatz in der Verfassung
und präzisiert in Gesetz und Verordnung. Das ist verpflichtend.
Das heisst: Wenn der Ausgleich mittelfristig gefährdet ist, ist der
Regierungsrat verpflichtet, den Haushalt zu überprüfen und
Massnahmen zu beschliessen oder dem Parlament vorzuschlagen.
Aber selbst wenn der Regierungsrat nicht durch Verfassung und
Gesetz dazu verpflichtet wäre: Der Regierungsrat müsste auch
sonst Massnahmen ergreifen, wenn er einen den Staatshaushalt
langfristig gesund halten und die starke Position des Kantons Zürich
als Wirtschaftsstandort nicht aufs Spiel setzen will.
Konkret gesagt: Es geht darum, dass wir unsere Handlungsfreiheit
behalten und für unseren Kanton auch in Zukunft flexibel bleiben.
Denn: Nichts tun hiesse – es würden sich wiederholt Defizite
anhäufen. Damit würde das Eigenkapital schmelzen, und die
Verschuldung würde steigen. Und das will der Regierungsrat nicht.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich das Einfrieren des Budgets
2015 nicht in allen Leistungsgruppen umsetzen lässt. Deshalb hat
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der Regierungsrat eine Leistungsüberprüfung angeordnet – mit dem
Ziel, den Ausgleich für die Jahre 2013 bis 2020 wieder zu erreichen.
Folie: Vorgehen und Grundlagen
Wie sind wir dabei nun vorgegangen? Wir haben unser
Hauptaugenmerk auf die Leistungsgruppen geworfen, die in den
kommenden Jahren trotz des Einfrierens eine grosse
Saldoverschlechterung ausgewiesen haben.
Mit anderen Worten und das ist uns wichtig: Es ging nicht darum,
nötige und gute Leistungen abzubauen, die dieser Kanton braucht.
Und schon gar nicht um eine Rückwärtsfahrt in die Steinzeit.
Im Gegenteil: Es ging eben gerade darum, den sehr guten Standard
von 2015 halten zu können und zu schauen, wo und wie wir
bremsen können, damit uns der Aufwand in den kommenden Jahren
nicht davon läuft und nicht ausser Kontrolle gerät.
Deshalb haben wir, wie gesagt, die Leistungsgruppen mit den
grössten Saldo-Zuwächsen in den Jahren 2015 bis 2019 und auch
die übrigen Mehrbelastungen intensiv angeschaut. Das hat zum
ersten RRB geführt, dem umfangreicheren, den Sie in Ihrer
Medienmappe haben. In einer weiteren Runde haben wir, aufgeteilt
auf alle Direktionen, weitere Massnahmen beschlossen (zweiter
RRB).
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Zudem haben wir die Behörden und Rechtspflege eingeladen,
ebenfalls ihren Beitrag zu leisten. Dieser bewegt sich im Rahmen
von nicht ausgeschöpften Budgetkrediten, umfasst aber auch
Aufwandminderungen von rund 4 Prozent.
Weiter konnten wir auf Grund von neuen Informationen und auf
Grund der Rechnung 2015 die Steuererträge leicht anheben: Bis
2019 steigen die Steuererträge damit pro Jahr im Durchschnitt um
rund 2,6 Prozent.
Das Ergebnis ist ein Paket von Massnahmen, die zwar nicht
schmerzfrei, aber gut begründet und vertretbar sind. Und wichtig ist
dem Regierungsrat, dass die Massnahmen realisierbar sind.
Folie: Mittelfristiger Ausgleich 2013-2020
Was ist das Ergebnis in Zahlen? Hier sehen Sie, dass das Jahr
2020 neu in die Finanzplanung hinzukommt. Dabei gehen wir von
der Annahme aus, dass 2020 nicht schlechter werden darf als 2019.
Ich verzichte darauf, Zeile für Zeile durch diese Tabelle zu gehen.
Dank Lü16, wie wir es heute vorlegen, ist es wieder möglich, den
Ausgleich in der nächsten Finanzplan-Periode zu erreichen. Das ist
das erfreuliche Ergebnis der Leistungsüberprüfung.
Dazu sind in den Jahren 2019 und 2020 hohe Überschüsse nötig.
Sie sind auch nötig, um die zukünftigen Herausforderungen wie die
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Unternehmenssteuerreform III, grosse Infrastrukturvorhaben und
das Bevölkerungswachstum bewältigen zu können.
Die vollständige Liste der Massnahmen befindet sich in den beiden
RRB (Medienmappe). Nicht alle, aber die wichtigsten davon werden
meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Regierungsrat nun je für
ihre Direktionen nun kurz vorstellen. Wir gehen dabei nach der
offiziellen Reihenfolge der Direktionen vor.
Präsentation Massnahmen
Das Paket ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit
aller Direktionen. Dafür bedanke ich mich als Finanzdirektor und als
Regierungspräsident bei meinen Kolleginnen und Kollegen im
Regierungsrat und bei ihren Direktionen. Es war allen klar, dass das
keine angenehme Arbeit sein würde. Aber ebenso klar war, dass wir
da durch müssen. Das ist von allen Seiten professionell geschehen.
Folie: Zusammenfassung I
Total 76 Prozent der Saldoverbesserung kommen durch geringere
Aufwände zu Stande. Weitere 12 Prozent entstehen durch höhere
Steuererträge, aber bei einem konstanten Steuerfuss – der
Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass wir an den 100
Prozent festhalten müssen. Eine Erhöhung wäre gerade in dieser
wirtschaftlich labilen Zeit gar kein gutes Signal.
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Weitere 12 Prozent entfallen auf Mehrerträge. Davon betrifft aber
rund die Hälfte die geplante Gewinnausschüttung der EKZ.
Folie: Zusammenfassung II
Die einzelnen, total rund 125 Massnahmen sind von völlig
unterschiedlicher Natur: Die einen kann der Regierungsrat in
eigener Kompetenz umsetzen, nämlich fast zwei Drittel, bei den
anderen (knapp ein Drittel) muss sich der Kantonsrat damit
befassen.
Das heisst: Der Ausgleich wird nur gemeinsam gelingen. Ob
Regierung, Parlament, Fraktionen, Verwaltung und Personal,
Behörden, Rechtsprechung oder Gemeinden – alle stehen in der
Verantwortung und Pflicht. Alle müssen einen Teil mittragen. Klar ist
aber, dass der Kanton vorangeht und bei weitem die Hauptlast trägt.
Die Behörden und Rechtspflege sowie die Gemeinden müssen
ebenfalls ihren Teil beitragen, aber er hält sich in engen Grenzen
gemessen am grossen Ganzen (siehe Grafik).
Folie: Weiteres Vorgehen
Mit dem heutigen Tag starten der Regierungsrat und seine
Direktionen nun mit Hochdruck die Budgetplanung 2017 und die
Planung der darauf folgenden Jahre bis 2020. Mit Lü16 stehen die
Eckwerte dafür fest. Anfang September muss beides vorliegen.
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Dort, wo aus Lü16 nun Vorlagen an den Kantonsrat resultieren, wird
der Regierungsrat diese sukzessive einzeln verabschieden. Alle
werden als Bestandteil des Pakets Lü16 gekennzeichnet sein. Dies
deshalb, weil die Kantonsverfassung vorschreibt, wie bei einem
solchen Paket vorzugehen ist.
In Artikel 56 heisst es, dass der Kantonsrat erstens innert sechs
Monaten über solche Anträge beschliesst. Das ist ein sehr
sportliches Ziel – der Kantonsrat wird also einiges zu tun bekommen
in den nächsten Monaten. Dies umso mehr, als der Regierungsrat
auch beschlossen hat, auf eine Vernehmlassung zu verzichten, um
das Ziel des mittelfristigen Ausgleichs nicht zu gefährden.
Und zweitens steht in diesem Artikel, dass der Kantonsrat an den
Gesamtbetrag der Saldoverbesserung gebunden ist. Das heisst:
Streicht er eine Massnahme oder reduziert er ihren Umfang, muss
er eine andere gleichwertige Verbesserung beschliessen. Seine
Massnahmen umfassen rund 500 Millionen Franken – Sie finden die
separate Auflistung dieser Massnahmen im umfangreicheren RRB.
Voraussetzung für diese schwarzen Zahlen ist, dass alle
Massnahmen wie geplant realisiert werden. Der Regierungsrat zählt
dabei darauf, dass alle Beteiligten ihre Interessen diesem Ziel
unterordnen – in einem Ausmass, das unseres Erachtens für alle
vertretbar und verkraftbar ist. Dazu gehören auch die selbständigen
Anstalten, die Behörden und die Gerichte.
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Es führt kein Weg daran vorbei: Wir müssen den Staatshaushalt
mittelfristig wieder ins Gleichgewicht bringen. Wir sind von
Verfassung und Gesetz dazu verpflichtet. Aber auch jede Vernunft
weist uns auf diesen Weg. Es ist der einzige Weg, wenn der Kanton
Zürich auch in Zukunft seine finanzielle und wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit bewahren will.
Der Weg, den der Regierungsrat und seine Direktionen gemeinsam
ausgearbeitet haben, zeigt auf, wie wir den guten Standard dieses
Kantons halten können. Wir würgen kein Wachstum ab – das
Budget des Kantons wird weiterhin wachsen, aber das Wachstum
soll massvoll sein und sich an den erwarteten Erträgen ausrichten.