Kanton Zürich Finanzdirektion Ernst Stocker Regierungspräsident Medienkonferenz Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) 13. April 2016 Der Regierungsrat hat seit Mitte 2015 intensiv an der Leistungsüberprüfung gearbeitet. Herausgekommen ist ein gemeinsam geschnürtes Paket von Massnahmen, das Ihnen deshalb auch die Gesamtregierung gemeinsam vorlegt. Der Regierungsrat präsentiert diese Massnahmen heute mit der Überzeugung, dass es damit gelingen kann, die Erfolgsrechnung des Kantons auch mittelfristig wieder ins Lot zu bringen. Und zwar mit konkreten, punktuellen und realisierbaren Massnahmen. Folie: Ausgangslage Zum richtigen Verständnis, wovon wir reden und wie wir vorgegangen sind, muss ich etwas zurückblenden. Schon im letzten Frühling hat der Regierungsrat die weitere finanzielle Planung auf dem Stand des Budgets 2015 eingefroren. Dies hat der Regierungsrat beschlossen, weil sich abzeichnete, dass wir den mittelfristigen Ausgleich von 2012 bis 2019 verfehlen würden. Und zwar klar, um rund 1800 Millionen Franken oder 1,8 Milliarden Franken, wie die Finanzplanung für die Jahre 2016-2019 im Herbst 2015 zeigte. Sie kennen diese Zahl und wissen auch, Finanzdirektion 2/8 dass die Sanierung der BVK dabei eine wesentliche Rolle spielt. Wir tragen daran noch einige Zeit. Was heisst das aber – der mittelfristige Ausgleich? Die Erfolgsrechnung muss mittelfristig ausgeglichen sein. Als mittelfristig gelten acht Jahre. Das heisst, vier Jahre zurück und vier Jahre voraus. Festgehalten ist das im Grundsatz in der Verfassung und präzisiert in Gesetz und Verordnung. Das ist verpflichtend. Das heisst: Wenn der Ausgleich mittelfristig gefährdet ist, ist der Regierungsrat verpflichtet, den Haushalt zu überprüfen und Massnahmen zu beschliessen oder dem Parlament vorzuschlagen. Aber selbst wenn der Regierungsrat nicht durch Verfassung und Gesetz dazu verpflichtet wäre: Der Regierungsrat müsste auch sonst Massnahmen ergreifen, wenn er einen den Staatshaushalt langfristig gesund halten und die starke Position des Kantons Zürich als Wirtschaftsstandort nicht aufs Spiel setzen will. Konkret gesagt: Es geht darum, dass wir unsere Handlungsfreiheit behalten und für unseren Kanton auch in Zukunft flexibel bleiben. Denn: Nichts tun hiesse – es würden sich wiederholt Defizite anhäufen. Damit würde das Eigenkapital schmelzen, und die Verschuldung würde steigen. Und das will der Regierungsrat nicht. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich das Einfrieren des Budgets 2015 nicht in allen Leistungsgruppen umsetzen lässt. Deshalb hat Finanzdirektion 3/8 der Regierungsrat eine Leistungsüberprüfung angeordnet – mit dem Ziel, den Ausgleich für die Jahre 2013 bis 2020 wieder zu erreichen. Folie: Vorgehen und Grundlagen Wie sind wir dabei nun vorgegangen? Wir haben unser Hauptaugenmerk auf die Leistungsgruppen geworfen, die in den kommenden Jahren trotz des Einfrierens eine grosse Saldoverschlechterung ausgewiesen haben. Mit anderen Worten und das ist uns wichtig: Es ging nicht darum, nötige und gute Leistungen abzubauen, die dieser Kanton braucht. Und schon gar nicht um eine Rückwärtsfahrt in die Steinzeit. Im Gegenteil: Es ging eben gerade darum, den sehr guten Standard von 2015 halten zu können und zu schauen, wo und wie wir bremsen können, damit uns der Aufwand in den kommenden Jahren nicht davon läuft und nicht ausser Kontrolle gerät. Deshalb haben wir, wie gesagt, die Leistungsgruppen mit den grössten Saldo-Zuwächsen in den Jahren 2015 bis 2019 und auch die übrigen Mehrbelastungen intensiv angeschaut. Das hat zum ersten RRB geführt, dem umfangreicheren, den Sie in Ihrer Medienmappe haben. In einer weiteren Runde haben wir, aufgeteilt auf alle Direktionen, weitere Massnahmen beschlossen (zweiter RRB). Finanzdirektion 4/8 Zudem haben wir die Behörden und Rechtspflege eingeladen, ebenfalls ihren Beitrag zu leisten. Dieser bewegt sich im Rahmen von nicht ausgeschöpften Budgetkrediten, umfasst aber auch Aufwandminderungen von rund 4 Prozent. Weiter konnten wir auf Grund von neuen Informationen und auf Grund der Rechnung 2015 die Steuererträge leicht anheben: Bis 2019 steigen die Steuererträge damit pro Jahr im Durchschnitt um rund 2,6 Prozent. Das Ergebnis ist ein Paket von Massnahmen, die zwar nicht schmerzfrei, aber gut begründet und vertretbar sind. Und wichtig ist dem Regierungsrat, dass die Massnahmen realisierbar sind. Folie: Mittelfristiger Ausgleich 2013-2020 Was ist das Ergebnis in Zahlen? Hier sehen Sie, dass das Jahr 2020 neu in die Finanzplanung hinzukommt. Dabei gehen wir von der Annahme aus, dass 2020 nicht schlechter werden darf als 2019. Ich verzichte darauf, Zeile für Zeile durch diese Tabelle zu gehen. Dank Lü16, wie wir es heute vorlegen, ist es wieder möglich, den Ausgleich in der nächsten Finanzplan-Periode zu erreichen. Das ist das erfreuliche Ergebnis der Leistungsüberprüfung. Dazu sind in den Jahren 2019 und 2020 hohe Überschüsse nötig. Sie sind auch nötig, um die zukünftigen Herausforderungen wie die Finanzdirektion 5/8 Unternehmenssteuerreform III, grosse Infrastrukturvorhaben und das Bevölkerungswachstum bewältigen zu können. Die vollständige Liste der Massnahmen befindet sich in den beiden RRB (Medienmappe). Nicht alle, aber die wichtigsten davon werden meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Regierungsrat nun je für ihre Direktionen nun kurz vorstellen. Wir gehen dabei nach der offiziellen Reihenfolge der Direktionen vor. Präsentation Massnahmen Das Paket ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Direktionen. Dafür bedanke ich mich als Finanzdirektor und als Regierungspräsident bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Regierungsrat und bei ihren Direktionen. Es war allen klar, dass das keine angenehme Arbeit sein würde. Aber ebenso klar war, dass wir da durch müssen. Das ist von allen Seiten professionell geschehen. Folie: Zusammenfassung I Total 76 Prozent der Saldoverbesserung kommen durch geringere Aufwände zu Stande. Weitere 12 Prozent entstehen durch höhere Steuererträge, aber bei einem konstanten Steuerfuss – der Regierungsrat ist nach wie vor überzeugt, dass wir an den 100 Prozent festhalten müssen. Eine Erhöhung wäre gerade in dieser wirtschaftlich labilen Zeit gar kein gutes Signal. Finanzdirektion 6/8 Weitere 12 Prozent entfallen auf Mehrerträge. Davon betrifft aber rund die Hälfte die geplante Gewinnausschüttung der EKZ. Folie: Zusammenfassung II Die einzelnen, total rund 125 Massnahmen sind von völlig unterschiedlicher Natur: Die einen kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen, nämlich fast zwei Drittel, bei den anderen (knapp ein Drittel) muss sich der Kantonsrat damit befassen. Das heisst: Der Ausgleich wird nur gemeinsam gelingen. Ob Regierung, Parlament, Fraktionen, Verwaltung und Personal, Behörden, Rechtsprechung oder Gemeinden – alle stehen in der Verantwortung und Pflicht. Alle müssen einen Teil mittragen. Klar ist aber, dass der Kanton vorangeht und bei weitem die Hauptlast trägt. Die Behörden und Rechtspflege sowie die Gemeinden müssen ebenfalls ihren Teil beitragen, aber er hält sich in engen Grenzen gemessen am grossen Ganzen (siehe Grafik). Folie: Weiteres Vorgehen Mit dem heutigen Tag starten der Regierungsrat und seine Direktionen nun mit Hochdruck die Budgetplanung 2017 und die Planung der darauf folgenden Jahre bis 2020. Mit Lü16 stehen die Eckwerte dafür fest. Anfang September muss beides vorliegen. Finanzdirektion 7/8 Dort, wo aus Lü16 nun Vorlagen an den Kantonsrat resultieren, wird der Regierungsrat diese sukzessive einzeln verabschieden. Alle werden als Bestandteil des Pakets Lü16 gekennzeichnet sein. Dies deshalb, weil die Kantonsverfassung vorschreibt, wie bei einem solchen Paket vorzugehen ist. In Artikel 56 heisst es, dass der Kantonsrat erstens innert sechs Monaten über solche Anträge beschliesst. Das ist ein sehr sportliches Ziel – der Kantonsrat wird also einiges zu tun bekommen in den nächsten Monaten. Dies umso mehr, als der Regierungsrat auch beschlossen hat, auf eine Vernehmlassung zu verzichten, um das Ziel des mittelfristigen Ausgleichs nicht zu gefährden. Und zweitens steht in diesem Artikel, dass der Kantonsrat an den Gesamtbetrag der Saldoverbesserung gebunden ist. Das heisst: Streicht er eine Massnahme oder reduziert er ihren Umfang, muss er eine andere gleichwertige Verbesserung beschliessen. Seine Massnahmen umfassen rund 500 Millionen Franken – Sie finden die separate Auflistung dieser Massnahmen im umfangreicheren RRB. Voraussetzung für diese schwarzen Zahlen ist, dass alle Massnahmen wie geplant realisiert werden. Der Regierungsrat zählt dabei darauf, dass alle Beteiligten ihre Interessen diesem Ziel unterordnen – in einem Ausmass, das unseres Erachtens für alle vertretbar und verkraftbar ist. Dazu gehören auch die selbständigen Anstalten, die Behörden und die Gerichte. Finanzdirektion 8/8 Es führt kein Weg daran vorbei: Wir müssen den Staatshaushalt mittelfristig wieder ins Gleichgewicht bringen. Wir sind von Verfassung und Gesetz dazu verpflichtet. Aber auch jede Vernunft weist uns auf diesen Weg. Es ist der einzige Weg, wenn der Kanton Zürich auch in Zukunft seine finanzielle und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit bewahren will. Der Weg, den der Regierungsrat und seine Direktionen gemeinsam ausgearbeitet haben, zeigt auf, wie wir den guten Standard dieses Kantons halten können. Wir würgen kein Wachstum ab – das Budget des Kantons wird weiterhin wachsen, aber das Wachstum soll massvoll sein und sich an den erwarteten Erträgen ausrichten.
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