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KUR Z GUTACHT EN
Auswirkungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes
auf das Datenmanagement für betriebliche Anwendungen
und Abrechnungszwecke des Verteilnetzbetreibers
Aachen | 11.04.2016
Dr. Wolfgang Zander
Dr. Andreas Nolde
Ulrich Rosen
KRITIK (1), ABRECHNUNGS- UND PROGNOSERELEVANTE DATEN
Die im MsbG-E vorgesehene Änderung der Zuständigkeiten für die Qualitätssicherung
und Verteilung abrechnungsrelevanter Daten ist unnötig, erzeugt keinen Zusatznutzen,
ist ineffizient und somit kontraproduktiv für alle Akteure
• Der Messstellenbetreiber und nicht mehr der Verteilnetzbetreiber ist zukünftig vollumfänglich zuständig für die
Erhebung, Plausibilisierung und Ersatzwertvergabe d. h. die Bereitstellung abrechnungsrelevanter Daten bezogen auf die einzelne Messstelle, unabhängig von der Verwendung für die verschiedenen Abrechnungsaufgaben.
• Durch die Trennung der Verantwortung für die Ermittlung und Verteilung der abrechnungsrelevanten Daten
(Messstellenbetreiber) von der Verantwortung für die Abrechnung der Netznutzung, der EEG-/KWKG-Einspeisung
sowie der Steuern/Konzessionsabgaben/Umlagen (Verteilnetzbetreiber) wird der Clearingprozess komplexer und
der Verteilnetzbetreiber trägt zusätzliche finanzielle Risiken, ohne die Ursachen (Datenqualität) beeinflussen zu
können.
• Durch die Beschränkung, dass der Verteilnetzbetreiber die vom Übertragungsnetzbetreiber aggregierten
Summenzeitreihen aus den intelligenten Messsystemen für die Verteilnetzbilanzierung verwenden muss,
entstehen neue potenzielle Fehlerquellen, die im Fehlerfall die Bilanzkreisabrechnung negativ beeinflussen
und Zusatzkosten für den Verteilnetzbetreiber erzeugen können.
• Durch die im MsbG-E vorgesehene tägliche Übermittlung von Einzelzeitreihen u.a. aus EEG-Anlagen lässt sich die
Qualität der Einspeiseprognose und deren Vermarktung durch den Übertragungsnetzbetreiber wahrscheinlich
verbessern, wobei alternativ hierzu durch den Verteilnetzbetreiber bereitgestellte Summenzeitreihen dies auch
sicherstellen würden.
• Die im MsbG-E vorgesehene tägliche Übermittlung von Summenzeitreihen an die Bilanzkreisverantwortlichen ist
zur Steigerung der geforderten Bilanzkreistreue nützlich, könnte aber auch über den Verteilnetzbetreiber realisiert
werden.
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KRITIK (2), BETRIEBSRELEVANTE DATEN
Der eingeschränkte Datenzugriff des Verteilnetzbetreibers auf Einzelzeitreihen
behindert den intelligenten Verteilnetzbetrieb
• Unter betriebsrelevanten Daten sind sowohl Netzzustandsdaten als auch Einspeise- und Entnahmezeitreihen
zu verstehen.
• Der umfassende und zeitnahe Zugriff auf Einzelzeitreihen sowie untertägige Netzzustandsdaten aus
intelligenten Messsystemen ist für die Sicherstellung der Systemstabilität im Verteilnetz zukünftig von
wachsender Bedeutung.
• Die vorgesehenen Beschränkungen des Datenzugriffs auf die Einzelzeitreihen der intelligenten Messsysteme
sind kontraproduktiv für den Betrieb und die Planungsprozesse im Verteilnetz . Sie konterkarieren das vom
Gesetzgeber angestrebte Ziel intelligenter Verteilnetze.
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ENTWICKLUNG DER MENGENGERÜSTE DURCH DAS MSBG-E
Im Zielszenario 2032 werden immer noch 87% der insgesamt ca. 45 Millionen Messeinrichtungen einmal jährlich vor Ort abgelesen, während 13 % fernauslesbar sind
Durch den Roll-out von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wird der
heutige Bestand von ca. 44,4 Mio. Zählern (Messstellen) schrittweise und komplett modernisiert
• Verbraucher > 6.000 kWh/a
und Erzeuger > 7 kW sollen
mit intelligenten Messsystemen
ausgestattet und damit fernauslesbar werden (Pflichteinbaufälle)
• Die Anzahl der fernauslesbaren
Messstellen steigt damit von rd.
0,4 Mio. heute auf rd. 6 Mio. im
Jahr 2032 (Zielszenario)
• Die zukünftig verfügbaren
Zeitreihen aus intelligenten
Messsystemen werden für die
Abrechnung, die Verbesserung
von Prognosen und für
netzbetriebliche Zwecke benötigt
• Es verbleiben aber rd. 39 Mio.
moderne Messeinrichtungen,
die weiterhin zyklisch (jährlich)
vor Ort abgelesen werden müssen
Quelle: Eigene Darstellung
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ÄNDERUNG DER DATENBEREITSTELLUNG UND ZUSTÄNDIGKEITEN DURCH DAS MSBG-E
Das MsbG-E verknüpft mit der sternförmigen Datenbereitstellung aus dem Smart-MeterGateway eine Anpassung der Zuständigkeiten für abrechnungsrelevante Daten
Der Übertragungsnetzbetreiber soll die Aggregation von Einzelzeitreihen und deren Verteilung übernehmen, der Messstellenbetreiber soll die Datenqualität anstelle des Verteilnetzbetreibers sichern
Quelle: Eigene Darstellung
BKV = Bilanzkreisverantwortlicher
MSB = Messstellenbetreiber
iMsys = intelligentes Messsystem
ÜNB = Übertragungsnetzbetreiber
SMGW = Smart-Meter-Gateway
emZ = elektromechanischer Zähler
VNB = Verteilnetzbetreiber
mME = moderne Messeinrichtung
LGZ = Lastgangzähler
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ÄNDERUNGSEMPFEHLUNG (1)
Der Netzbetreiber sollte auch zukünftig für die Prüfung, ggf. Ersatzwertbildung und
Bereitstellung der abrechnungsrelevanten Daten zuständig sein („Datendrehscheibe“)
Bereitstellung abrechnungsrelevanter Daten
ERLÄUTERUNG
• Die hohen Qualitätsanforderungen an abrechnungs-relevante
Daten erfordern eine eindeutige Zuständigkeit
für die Datenbereitstellung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher
Verantwortlichkeit (letztere trägt weiterhin der Netzbetreiber)
• Abrechnungsdaten sollten erst nach Plausibilisierung der vom
Messstellenbetreiber übermittelten Daten (Zeitreihen,
Energiemengen) und abschließender Qualitätssicherung durch
den Netzbetreiber versendet werden
• Nur der Netzbetreiber verfügt über die notwendigen technischen
und vertraglichen Informationen zur Qualitätssicherung und - im
Falle eines nachträglich festgestellten Fehlers – zur Prüfung und
Korrektur im
Sinne eines eindeutigen Clearingprozesses
• Die komplexen Regelungen zur Ersatzwertbildung sind
in einem branchenweit etablierten Metering Code beschrieben
und können nur teilweise automatisiert in einem Smart-MeterGateway umgesetzt werden
* Die zur Verbesserung der Prognose von EEG-Einspeisungen und
der Bilanzkreisbewirtschaftung erforderlichen Daten entsprechen
weitestgehend den bilanzkreisscharfen täglichen Summenzeitreihen
Quelle: Eigene Darstellung
• Die tägliche Aggregation der Einzelzeitreihen zu abrechnungsrelevanten Summenzeitreihen sowie deren Über-mittlung
sollte durch den Verteilnetzbetreiber erfolgen und hätte auch
einen geringeren Anpassungsbedarf bei den etablierten
Marktkommunikationsprozessen zur Folge
• Weitere Marktakteure wie Energielieferanten, Anschlussnutzer/
Endkunden, Anlagenbetreiber etc. (in der Grafik nicht abgebildet)
erhalten ebenfalls die ihnen zustehenden Daten.
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ÄNDERUNGSEMPFEHLUNG (2)
Die Sicherstellung der Überwachungs- und Steuerungsaufgaben (Systemstabilität) erfordert die zeitnahe Verfügbarkeit von Netzzustandsdaten auch für Verteilnetzbetreiber
Bereitstellung betriebsrelevanter Daten
ERLÄUTERUNG
• Die im Zuge der Umsetzung der Energiewende
wachsenden Anforderungen an Verteilnetz- und
Übertragungsnetzbetreiber erfordern einen vermehrten
und zeitnahen Zugriff auf betriebsrelevante Daten
• Betriebsrelevante Daten sind sowohl (ggf. auch
untertägige) Netzzustandsdaten als auch Einspeiseund Entnahmezeitreihen
• Neben dem Übertragungsnetzbetreiber übernimmt auch
der Verteilnetzbetreiber zunehmend Verantwortung für
die Systemstabilität, daher benötigt er diese Daten zu
Überwachungs- und Steuerungszwecken zeitnah
und sowie zu Planungszwecken jeweils unbeschränkt
• Der Bedarf von Einzelzeitreihen und/oder Netzzustandsdaten für den Übertragungsnetzbetreiber ist zu diskutieren und grundsätzlich durch die direkte Übermittlung
aus dem Smart-Meter-Gateway realisierbar – dabei
handelt es sich allerdings nicht um abrechnungsrelevante Daten
• Zur weiteren Verbesserung der Prognose von EEGEinspeisungen kann ein untertägiger Zugriff sinnvoll sein
Quelle: Eigene Darstellung
• Für systemrelevante Erzeuger und Verbraucher sowie
Netzkoppelpunkte liegen dem Übertragungsnetzbetreiber die erforderlichen Daten ohnehin vor
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