„Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und austauschbares System zu möglichst geringen Kosten“ Mit dem Rechtsrahmen für den Rollout von Smart Metern und intelligenten Messeinrichtungen geht es nun voran. Nach jahrelangem zähen Ringen stehen wir mit dem Referentenentwurf des neuen Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vor dem Startschuss für einen Rollout in 13 Monaten. Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber den „Eckpunkten zum Verordnungspaket intelligente Netze“ und wie sind diese zu bewerten? Darüber und über die Frage, wie sich die Verteilnetzbetreiber auf die neuen Aufgaben vorbereiten und diese kooperativ bewältigen können, sprach „et“ mit Karsten Vortanz und Peter Zayer, Geschäftsführer des Energiedienstleisters VOLTARIS. „et“: Umfassendes Digitalisierungsgesetz statt Verordnungspaket: Hat Sie dieser Clou der Bundesregierung überrascht? Vortanz: Mit dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hat das BMWi tatsächlich die gesamte Energiebranche überrascht. Dass nun ein Gesetz verabschiedet werden soll und nicht nur ein Verordnungspaket, unterstreicht die Bedeutung der intelligenten Messsysteme als wesentlichen Baustein der Energiewende. Der Inhalt des Gesetzentwurfs entspricht hinsichtlich des Rollouts im Wesentlichen den Aussagen des Eckpunktepapiers. Kaum Abweichungen gibt es bei der Zeitplanung für die Einführung der intelligenten Messsysteme und bei den festgelegten Preisobergrenzen. Gravierend sind allerdings die angedachten Veränderungen im Zusammenspiel zwischen Verteilnetzund Übertragungsnetzbetreibern. Wesentliche Änderungen „et“: Wie bewerten Sie die wesentlichen Änderungen im Einzelnen? Zayer: Entgegen dem Eckpunktepapier werden die drei Rolloutphasen nun zu zwei Stufen zusammengefasst. Ab 2017 sollen Kunden mit einem Jahresstromverbrauch über 10 000 Kilowattstun- den, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und verschiebbare Lasten verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, wobei die Höhe der Preisobergrenzen – zwischen 130 und 200 €– von der Höhe des Verbrauchs bzw. der installierten Leistung abhängt. Drei Jahre später sollen auch Kunden mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6 000 und 10 000 kWh verpflichtend und kleinere Kunden optional ein intelligentes Messsystem erhalten. Die Preisobergrenze liegt hier bei 100 € bzw. bei kleineren Kunden darunter. Und: Der Einbau von modernen Messeinrichtungen – so nennt der Entwurf des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG-E) die intelligenten Zähler – als Basisinfrastruktur soll nicht über 20 € kosten. Eine Anpassung der Preisobergrenzen ist nur durch eine Rechtsverordnung möglich. Vortanz: Neu ist auch, dass Messung und Messstellenbetrieb genehmigungsbedürftige Tätigkeiten sind, die grundsätzlich nicht dem Netzbetrieb zugeordnet werden, sondern dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Das ist der Netzbetreiber, soweit die Aufgabe nicht durch Ausschreibung an einen Dritten übertragen worden ist. Eine wesentliche Veränderung ist für den Bereich der Marktkommunikation und Bilanzierung angedacht. Der MsbG-E doppelt ohne Not die Prozesse für Bilanzierung und Marktkommunikation und ändert die Rollenzuständigkeiten, ohne dass hier ein Vorteil erkennbar wäre. Die im MsbG-E vorgesehene Bilanzierung der Energiemengen von Einzelkunden mit intelligentem Messsystem durch den Übertragungsnetzbetreiber (statt wie bisher bewährt durch den Verteilnetzbetreiber) führt zu umfangreichen Anpassungen der bestehenden Marktprozesse, zu prozessualen Doppelungen und damit zu Dateninkonsistenzen. Mehrkosten im Datenmanagement sind unvermeidbar. „et“: Begrüßen Sie die Umgestaltungen oder sehen Sie Probleme dabei? Zayer: Die Differenzierung der Preisobergrenze nach Kundengruppen und die Unterscheidung in Standard- und Zusatzleistungen ist sachgerecht und nachvollziehbar. Allerdings bleiben erhebliche Zweifel bezüglich der Refinanzierung. Neben der ungelösten Brutto- oder Nettopreis-Frage geht es um die riesigen Anfangsinvestitionen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unabhängig von den kleinen Rolloutmengen in den ersten Jahren die vollständige IT- und Gateway-Administrationsstruktur nach den Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) „Der FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) ist aktuell mit einer Vielzahl von Themen rund um den Rollout beschäftigt. Beispielhaft sind hier zu nennen die Finalisierung der Lastenhefte für die Basiszähler, der Smart Meter Gateways und Steuerboxen, die Definition der Mindestanforderungen an die Telekommunikation und die Erarbeitung des ,Elektronischen Lieferscheines‘. Gleichzeitig wird derzeit eine Testphase zur Einführung der intelligenten Messsysteme koordiniert. Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und austauschbares System zu möglichst geringen Kosten. In branchenweiten, mehrstufigen Tests arbeiten Messstellenbetreiber, Gateway-Administratoren und Hersteller der Messsysteme zusammen.“ Peter Zayer, Geschäftsführer VOLTARIS GmbH, Maxdorf; Vorsitzender des Lenkungskreises „Zähl- und Messwesen“ im FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 65. Jg. (2015) Heft 11 59 interview SMART METERING/SMART GRIDS „Stadtwerke müssen in der jetzigen Marktphase entscheiden, ob sie die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb behalten oder ausschreiben. Fällt die Wahl auf die Ausschreibung, geben sie nach unserer Einschätzung langfristig den gesamten Messstellenbetrieb und damit einen wesentlichen Baustein der Energiewende aus der Hand. Zukunftsorientierter scheint die Entscheidung, grundzuständiger Messstellenbetreiber zu bleiben. Eine sinnvolle Alternative ist die Vergabe von Teilleistungen an Dienstleister, die Stadtwerke mit passgenauen Dienstleistungen und operativen Lösungen auf dem Weg zum Smart Meter Rollout begleiten und unterstützen.“ Karsten Vortanz, Geschäftsführer, VOLTARIS GmbH, Maxdorf aufzubauen ist. Für engagierte Netz- bzw. Messstellenbetreiber ist das alternativ angebotene Ausschreibungsmodell nicht geeignet, um die Energiewende vor Ort nachhaltig umzusetzen. Neue Marktrollen „et“: Welche wesentlichen neuen Marktrollen bzw. Aufgaben bringt uns das Digitalisierungsgesetz? „et“: Und die Marktkommunikation? Vortanz: Auch die neuen Regelungen für die Marktkommunikation werfen etliche Fragen auf. Angedacht sind hier die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Gateway und der sternförmige Datenversand. Wesentlich ist hierbei die Erkenntnis, dass ein Gateway nur für bestimmte eingeschränkte Fälle eine Ersatzwertbildung bzw. Plausibiltätsprüfung vornehmen kann. Eine ganzheitliche Ersatzwertbildung, wie in der VDE-AR-N 4400 beschrieben, kann nur von einer Marktrolle verantwortlich durchgeführt werden. Hierfür ist der Verteilnetzbetreiber bzw. der grundzuständige Messstellenbetreiber sehr gut geeignet. Aus unserer Sicht kann es daher durchaus die sternförmige zeitnahe Kommunikation von vorläufigen Werten geben (z. B. für Prognose- und Steuerungssysteme). Abrechnungsrelevante Werte („Wahre und Ersatzwerte“) sollten allerdings von einer Marktrolle zentral verteilt werden. Hier sollte dann die bewährte Rolle der Verteilnetzbetreiber beim Datenmanagement genutzt werden. Unter Berücksichtigung der Umsetzungskosten und der erforderlichen Zeiten sowie der klaren Verantwortung muss eine Neubewertung stattfinden. Zayer: Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei den vertraglichen Beziehungen. Um ein neues Verwaltungsmonster zu vermeiden, sollten insbesondere im Massenmarkt, auch mit Rücksicht auf den Endkunden, einfache Vertragskonstrukte („All inclusive-Verträge“) weiterhin möglich sein. 60 Vortanz: Zunächst ist hier der grundzuständige Messstellenbetreiber zu nennen. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen werden als grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) definiert. Bisher ist vorgesehen, dass die gMSB neben den umfangreichen grundzuständigen Pflichtaufgaben auch betriebswirtschaftlich unrentable Einbauten durchführen müssen. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber dagegen können sich auf ertragreiche Einbaufälle konzentrieren. „et“: Wie anspruchsvoll ist es für die Verteilnetzbetreiber, sich vorzubereiten? Zayer: Für die Energiebranche hat das MsbG-E weitreichende Folgen: Der Druck auf Kosten und Effizienz für den intelligenten Messstellenbetrieb ist bereits jetzt groß, wird aber weiterhin sukzessive ansteigen. Im klassischen Messstellenbetrieb – der weiterhin parallel betrieben werden muss – nehmen die Mengen in der konventionellen Technologie ab, vorhandene Skalen entfallen. Für den intelligenten Messstellenbetrieb hingegen müssen für zunächst geringe Mengen von Anfang an komplexe Prozesse und IT-Systeme umgesetzt werden. Vortanz: Hierbei spielt die neue Aufgabe des Gateway-Administrators eine wesentliche Rolle. Entsprechend der neuen Regelwerke (u. a. BSI „TR und Schutzprofildefinition“) darf auf das Smart Meter Gateway ausschließlich der Gateway-Adminstrator direkt zugreifen (z. B. Konfiguration). Diese Aufgabe wird konkret dem Messstellenbetreiber zugeordnet. Aufgrund der Komplexität und der hohen Skaleneffekte werden nur wenige Versorger die Funktion der Gateway-Administration wahrnehmen können. Diese ist laut Branchenexperten erst ab etwa 300 000 bis 700 000 intelligenten Messsystemen wirtschaftlich realisierbar. Für kleinere und mittlere Versorger empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit spezialisierten zertifizierten Dienstleistern. Intensive Vorbereitung „et“: Welche Aktivitäten bezüglich der RolloutVorbereitung laufen beim FNN? Zayer: Der FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) ist aktuell mit einer Vielzahl von Themen rund um den Rollout beschäftigt. Beispielhaft sind hier zu nennen die Finalisierung der Lastenhefte für die Basiszähler („nach MsbG „Moderne Messeinrichtungen“), der Smart Meter Gateways und Steuerboxen, die Definition der Mindestanforderungen an die Telekommunikation und die Erarbeitung des „Elektronischen Lieferscheines“. Gleichzeitig wird derzeit eine Testphase zur Einführung der intelligenten Messsysteme koordiniert. Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und austauschbares System zu möglichst geringen Kosten. In branchenweiten, mehrstufigen Tests arbeiten Messstellenbetreiber, Gateway-Administratoren und Hersteller der Messsysteme zusammen. Die gemeinsame Testphase bietet Vorteile zu rein unternehmensinternen Tests, da sich nur so eine breite Masse an Komponenten in verschiedenen Konstellationen mit vertretbarem Aufwand prüfen lässt. An der Testphase beteiligen sich namhafte Player des Energiemarktes – auch VOLTARIS ist mit dabei. „et“: Kann man da noch einsteigen? Zayer: Man kann noch mitmachen! Wir bieten unseren Stadtwerkepartnern an, an den Unter- ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 65. Jg. (2015) Heft 11 suchungen teilzunehmen. Nach verschiedenen Labortests werden die Teilnehmer der Testphase in der nächsten Stufe auch mit den Feldtests starten. Die Stadtwerkepartner können dabei aktiv mitwirken und z. B. durch die Tests im gemeinsamen Zählerpool von den Ergebnissen profitieren. Dabei orientiert sich VOLTARIS an den Standards und Zielen des FNN. Die Tests untersuchen in drei Stufen zwei wesentliche Aspekte: zum einen die Interoperabilität, also das sichere Zusammenspiel der Geräte unterschiedlicher Hersteller, zum anderen die Praxistauglichkeit der einzelnen Komponenten über ihre gesamte Lebensdauer hinweg. Make or buy? „et“: Ist es sinnvoll, die gesamte Messaufgabe über Ausschreibung nach außen zu vergeben? Vortanz: Stadtwerke müssen in der jetzigen Marktphase entscheiden, ob sie die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb behalten oder ausschreiben. Fällt die Wahl auf die Ausschreibung, geben sie nach unserer Einschätzung langfristig den gesamten Messstellenbetrieb und damit einen wesentlichen Baustein der Energiewende aus der Hand. Zukunftsorientierter scheint die Entscheidung, grundzuständiger Messstellenbetreiber zu bleiben. In diesem Fall sind zeitnah folgende Fragen zu beatworten: ■■ Wie soll der Einbau der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme inhaltlich und zeitlich geplant und gesteuert werden? Ist es ratsam, nur die verpflichtenden Einbaufälle oder gleich sämtliche Messstellen umzubauen? ■■ Stichwort Gateway-Administration: Wie geht man mit der neuen Aufgabe um? Welche Optionen bestehen im Unternehmen, um die Leistungen zu erbringen? Wer ist ein geeigneter Partner? ■■ Welche Schritte sind nötig, um den Rollout vorzubereiten? ■■ Wie sieht der künftige Einbau- und Inbetriebnahme-Prozess von intelligenten Messsystemen aus? Welche neuen Aufgaben ergeben sich daraus und wie können diese in die bestehenden Prozesse implementiert werden? ■■ Welche Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter sind notwendig? Eine sinnvolle Alternative ist die Vergabe von Teilleistungen an Dienstleister, die Stadtwerke mit passgenauen Dienstleistungen und opera- tiven Lösungen auf dem Weg zum Smart Meter Rollout begleiten und unterstützen. „et“: Inwiefern kann Ihr Unternehmen Energieversorger bei diesen Aufgaben helfen? Zayer: Wir unterstützen Stadt- und Gemeindewerke mit individuellen Dienstleistungsbausteinen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Rollouts. Die neuen Regelungen werden fundamentale Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle und Marktprozesse haben. Schon das Jahr 2016 erfordert von den EVU eine strategische Ausrichtung mit wichtigen Investitionsentscheidungen. In dieser Phase kann VOLTARIS mit Beratungsleistungen assistieren, um eine geeignete Strategie zu entwickeln. Vortanz: Wir sind bereits heute darauf vorbereitet, moderne Messeinrichtungen und Messsysteme für unsere Kunden einzuführen – inklusive Gerätebeschaffung, Gerätemanagement, Installation, Betrieb und Verwaltung. Außerdem übernehmen wir die Aufgabe des Gateway-Administrators. Experten gehen übrigens davon aus, dass sich maximal 20 Gateway-Administratoren bundesweit etablieren werden. Portallösungen für Gewerbe, Haushaltskunden und Kommunen runden unser Angebot ab. Zayer: Eine lebendige Mitmachatmosphäre erleben wir gerade beim „Netzwerk Messsystem 2020“. Um für die Einführung der Messsysteme konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, haben wir in Kooperation mit Stadtwerken diese Workshopreihe initiiert. An vier Terminen über zehn Monate verteilt vermittelt die Reihe alle erforderlichen Informationen für die Umsetzung des Rollouts im eigenen Stadtwerk. Der erste Termin fand im September statt. Die Mischung aus hochwertigen Vorträgen, offener Diskussion und Gruppenarbeit hat dazu beigetragen, dass die Anforderungen des Gesetzentwurfs nun klarer sind. Für interessierte Stadtwerke besteht noch die Chance, sich an dieser Netzwerkreihe zu beteiligen. präsentiert. Weiterhin sind schon mindestens sieben Smart Meter Gateways im BSI-Zertifizierungsprozess. Damit hat die deutsche Zählerindustrie (ZVEI) als Partner im FNN-Projekt „Messsystem 2020“ die Lastenhefte zeitnah in interoperable und austauschbare Produkte umgesetzt. Etwas Sorgen bereiten uns die noch fehlenden Komponenten für den Rollout. Hier ist als Erstes die Steuerbox zu nennen. Leider liegen bis zum heutigen Tag die Mindestanforderungen des BSI für diesen wichtigen Baustein nicht vor. Hier benötigen die Hersteller und Anwender Rechtssicherheit und Investitionsschutz. Prozesse und Kommunikation müssen effizient gestaltet werden. Vortanz: Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weist eine erhebliche Komplexität auf. Daher ist nicht ersichtlich, warum durch nicht erforderliche Änderungen von Zuständigkeiten, die Einführung neuer Prozesse und Kommunikationsanforderungen der Erfolg zusätzlich gefährdet wird, was leicht vermeidbar wäre. Zudem müssen stranded investments und eine unnötige Verlängerung der Umsetzungsdauer vermieden werden, daher sollten die vorhandenen Strukturen dringend fortentwickelt werden. Verteilnetzund Übertragungsnetzbetreibern muss ein intelligenter und effizienter Betrieb ermöglicht werden. Aus unserer Sicht ist daher die Beibehaltung der bestehenden, erfolgreich gelebten Bilanzierungssystematik auch weiterhin für intelligente Messsysteme sinnvoll. Zayer: Ebenfalls schlagen wir die Beibehaltung der bestehenden, mit hohem Aufwand bei allen Marktpartnern eingeführten Marktkommunikation und deren systematische Weiterentwicklung im bewährten Dialog der Marktpartner mit der Bundesnetzagentur vor. Ziel ist die Fertigstellung der Marktprozesse, bevor der Rollout beginnt! „et“: Herr Vortanz, Herr Zayer, vielen Dank für das Interview. Die Fragen stellte Franz Lamprecht, „et“-Redaktion Komponente für den Rollout „et“: Abschließend ein Blick in die Glaskugel: Stehen 2017 Basiszähler, Gateway und Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung? Zayer: Die Hersteller haben in diesem Jahr bereits ein breites Angebot an FNN-Basiszählern in beiden konstruktiven Ausführungsvarianten ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 65. Jg. (2015) Heft 11 61
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