Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und

„Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und austauschbares System zu möglichst geringen Kosten“
Mit dem Rechtsrahmen für den Rollout von Smart Metern und intelligenten Messeinrichtungen geht es nun voran. Nach
jahrelangem zähen Ringen stehen wir mit dem Referentenentwurf des neuen Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
vor dem Startschuss für einen Rollout in 13 Monaten. Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber den „Eckpunkten
zum Verordnungspaket intelligente Netze“ und wie sind diese zu bewerten? Darüber und über die Frage, wie sich die Verteilnetzbetreiber auf die neuen Aufgaben vorbereiten und diese kooperativ bewältigen können, sprach „et“ mit Karsten Vortanz
und Peter Zayer, Geschäftsführer des Energiedienstleisters VOLTARIS.
„et“: Umfassendes Digitalisierungsgesetz statt Verordnungspaket: Hat Sie dieser Clou der Bundesregierung überrascht?
Vortanz: Mit dem Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hat
das BMWi tatsächlich die gesamte Energiebranche überrascht. Dass nun ein Gesetz verabschiedet werden soll und nicht nur ein Verordnungspaket, unterstreicht die Bedeutung der intelligenten
Messsysteme als wesentlichen Baustein der
Energiewende. Der Inhalt des Gesetzentwurfs
entspricht hinsichtlich des Rollouts im Wesentlichen den Aussagen des Eckpunktepapiers. Kaum
Abweichungen gibt es bei der Zeitplanung für die
Einführung der intelligenten Messsysteme und
bei den festgelegten Preisobergrenzen. Gravierend sind allerdings die angedachten Veränderungen im Zusammenspiel zwischen Verteilnetzund Übertragungsnetzbetreibern.
Wesentliche Änderungen
„et“: Wie bewerten Sie die wesentlichen Änderungen im Einzelnen?
Zayer: Entgegen dem Eckpunktepapier werden
die drei Rolloutphasen nun zu zwei Stufen zusammengefasst. Ab 2017 sollen Kunden mit einem
Jahresstromverbrauch über 10 000 Kilowattstun-
den, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und verschiebbare Lasten
verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, wobei die Höhe der
Preisobergrenzen – zwischen 130 und 200 €– von
der Höhe des Verbrauchs bzw. der installierten
Leistung abhängt.
Drei Jahre später sollen auch Kunden mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6 000 und
10 000 kWh verpflichtend und kleinere Kunden
optional ein intelligentes Messsystem erhalten.
Die Preisobergrenze liegt hier bei 100 € bzw. bei
kleineren Kunden darunter.
Und: Der Einbau von modernen Messeinrichtungen – so nennt der Entwurf des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG-E) die intelligenten Zähler
– als Basisinfrastruktur soll nicht über 20 € kosten. Eine Anpassung der Preisobergrenzen ist nur
durch eine Rechtsverordnung möglich.
Vortanz: Neu ist auch, dass Messung und Messstellenbetrieb genehmigungsbedürftige Tätigkeiten sind, die grundsätzlich nicht dem Netzbetrieb
zugeordnet werden, sondern dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Das ist der
Netzbetreiber, soweit die Aufgabe nicht durch
Ausschreibung an einen Dritten übertragen worden ist.
Eine wesentliche Veränderung ist für den Bereich
der Marktkommunikation und Bilanzierung angedacht. Der MsbG-E doppelt ohne Not die Prozesse
für Bilanzierung und Marktkommunikation und
ändert die Rollenzuständigkeiten, ohne dass hier
ein Vorteil erkennbar wäre. Die im MsbG-E vorgesehene Bilanzierung der Energiemengen von Einzelkunden mit intelligentem Messsystem durch
den Übertragungsnetzbetreiber (statt wie bisher
bewährt durch den Verteilnetzbetreiber) führt zu
umfangreichen Anpassungen der bestehenden
Marktprozesse, zu prozessualen Doppelungen
und damit zu Dateninkonsistenzen. Mehrkosten
im Datenmanagement sind unvermeidbar.
„et“: Begrüßen Sie die Umgestaltungen oder sehen
Sie Probleme dabei?
Zayer: Die Differenzierung der Preisobergrenze
nach Kundengruppen und die Unterscheidung in
Standard- und Zusatzleistungen ist sachgerecht
und nachvollziehbar. Allerdings bleiben erhebliche Zweifel bezüglich der Refinanzierung. Neben
der ungelösten Brutto- oder Nettopreis-Frage geht
es um die riesigen Anfangsinvestitionen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass unabhängig von den
kleinen Rolloutmengen in den ersten Jahren die
vollständige IT- und Gateway-Administrationsstruktur nach den Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
„Der FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) ist aktuell mit einer Vielzahl von Themen
rund um den Rollout beschäftigt. Beispielhaft sind hier zu nennen die Finalisierung der Lastenhefte für die Basiszähler, der Smart Meter Gateways und Steuerboxen, die Definition der
Mindestanforderungen an die Telekommunikation und die Erarbeitung des ,Elektronischen
Lieferscheines‘. Gleichzeitig wird derzeit eine Testphase zur Einführung der intelligenten
Messsysteme koordiniert. Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und austauschbares System
zu möglichst geringen Kosten. In branchenweiten, mehrstufigen Tests arbeiten Messstellenbetreiber, Gateway-Administratoren und Hersteller der Messsysteme zusammen.“
Peter Zayer, Geschäftsführer VOLTARIS GmbH, Maxdorf; Vorsitzender des Lenkungskreises
„Zähl- und Messwesen“ im FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE)
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 65. Jg. (2015) Heft 11
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interview
SMART METERING/SMART GRIDS
„Stadtwerke müssen in der jetzigen Marktphase entscheiden, ob sie die Grundzuständigkeit
für den Messstellenbetrieb behalten oder ausschreiben. Fällt die Wahl auf die Ausschreibung,
geben sie nach unserer Einschätzung langfristig den gesamten Messstellenbetrieb und damit
einen wesentlichen Baustein der Energiewende aus der Hand. Zukunftsorientierter scheint die
Entscheidung, grundzuständiger Messstellenbetreiber zu bleiben. Eine sinnvolle Alternative
ist die Vergabe von Teilleistungen an Dienstleister, die Stadtwerke mit passgenauen Dienstleistungen und operativen Lösungen auf dem Weg zum Smart Meter Rollout begleiten und unterstützen.“
Karsten Vortanz, Geschäftsführer, VOLTARIS GmbH, Maxdorf
aufzubauen ist. Für engagierte Netz- bzw. Messstellenbetreiber ist das alternativ angebotene
Ausschreibungsmodell nicht geeignet, um die
Energiewende vor Ort nachhaltig umzusetzen.
Neue Marktrollen
„et“: Welche wesentlichen neuen Marktrollen
bzw. Aufgaben bringt uns das Digitalisierungsgesetz?
„et“: Und die Marktkommunikation?
Vortanz: Auch die neuen Regelungen für die
Marktkommunikation werfen etliche Fragen auf.
Angedacht sind hier die Plausibilisierung und
Ersatzwertbildung im Gateway und der sternförmige Datenversand. Wesentlich ist hierbei die
Erkenntnis, dass ein Gateway nur für bestimmte eingeschränkte Fälle eine Ersatzwertbildung
bzw. Plausibiltätsprüfung vornehmen kann.
Eine ganzheitliche Ersatzwertbildung, wie in
der VDE-AR-N 4400 beschrieben, kann nur von
einer Marktrolle verantwortlich durchgeführt
werden. Hierfür ist der Verteilnetzbetreiber bzw.
der grundzuständige Messstellenbetreiber sehr
gut geeignet.
Aus unserer Sicht kann es daher durchaus die
sternförmige zeitnahe Kommunikation von vorläufigen Werten geben (z. B. für Prognose- und
Steuerungssysteme). Abrechnungsrelevante Werte („Wahre und Ersatzwerte“) sollten allerdings
von einer Marktrolle zentral verteilt werden. Hier
sollte dann die bewährte Rolle der Verteilnetzbetreiber beim Datenmanagement genutzt werden.
Unter Berücksichtigung der Umsetzungskosten
und der erforderlichen Zeiten sowie der klaren
Verantwortung muss eine Neubewertung stattfinden.
Zayer: Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es
bei den vertraglichen Beziehungen. Um ein neues Verwaltungsmonster zu vermeiden, sollten
insbesondere im Massenmarkt, auch mit Rücksicht auf den Endkunden, einfache Vertragskonstrukte („All inclusive-Verträge“) weiterhin möglich sein.
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Vortanz: Zunächst ist hier der grundzuständige Messstellenbetreiber zu nennen. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen werden als
grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB)
definiert. Bisher ist vorgesehen, dass die gMSB
neben den umfangreichen grundzuständigen
Pflichtaufgaben auch betriebswirtschaftlich
unrentable Einbauten durchführen müssen.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber dagegen
können sich auf ertragreiche Einbaufälle konzentrieren.
„et“: Wie anspruchsvoll ist es für die Verteilnetzbetreiber, sich vorzubereiten?
Zayer: Für die Energiebranche hat das MsbG-E
weitreichende Folgen: Der Druck auf Kosten und
Effizienz für den intelligenten Messstellenbetrieb
ist bereits jetzt groß, wird aber weiterhin sukzessive ansteigen. Im klassischen Messstellenbetrieb
– der weiterhin parallel betrieben werden muss –
nehmen die Mengen in der konventionellen
Technologie ab, vorhandene Skalen entfallen. Für
den intelligenten Messstellenbetrieb hingegen
müssen für zunächst geringe Mengen von Anfang
an komplexe Prozesse und IT-Systeme umgesetzt
werden.
Vortanz: Hierbei spielt die neue Aufgabe des
Gateway-Administrators eine wesentliche Rolle.
Entsprechend der neuen Regelwerke (u. a. BSI „TR
und Schutzprofildefinition“) darf auf das Smart
Meter Gateway ausschließlich der Gateway-Adminstrator direkt zugreifen (z. B. Konfiguration).
Diese Aufgabe wird konkret dem Messstellenbetreiber zugeordnet.
Aufgrund der Komplexität und der hohen Skaleneffekte werden nur wenige Versorger die Funktion
der Gateway-Administration wahrnehmen können. Diese ist laut Branchenexperten erst ab etwa
300 000 bis 700 000 intelligenten Messsystemen
wirtschaftlich realisierbar. Für kleinere und mittlere Versorger empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit spezialisierten zertifizierten Dienstleistern.
Intensive Vorbereitung
„et“: Welche Aktivitäten bezüglich der RolloutVorbereitung laufen beim FNN?
Zayer: Der FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb
im VDE) ist aktuell mit einer Vielzahl von Themen
rund um den Rollout beschäftigt. Beispielhaft
sind hier zu nennen die Finalisierung der Lastenhefte für die Basiszähler („nach MsbG „Moderne
Messeinrichtungen“), der Smart Meter Gateways
und Steuerboxen, die Definition der Mindestanforderungen an die Telekommunikation und die
Erarbeitung des „Elektronischen Lieferscheines“.
Gleichzeitig wird derzeit eine Testphase zur Einführung der intelligenten Messsysteme koordiniert. Ziel ist ein ausgereiftes, interoperables und
austauschbares System zu möglichst geringen
Kosten. In branchenweiten, mehrstufigen Tests
arbeiten Messstellenbetreiber, Gateway-Administratoren und Hersteller der Messsysteme zusammen. Die gemeinsame Testphase bietet Vorteile zu
rein unternehmensinternen Tests, da sich nur so
eine breite Masse an Komponenten in verschiedenen Konstellationen mit vertretbarem Aufwand
prüfen lässt. An der Testphase beteiligen sich
namhafte Player des Energiemarktes – auch VOLTARIS ist mit dabei.
„et“: Kann man da noch einsteigen?
Zayer: Man kann noch mitmachen! Wir bieten
unseren Stadtwerkepartnern an, an den Unter-
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suchungen teilzunehmen. Nach verschiedenen
Labortests werden die Teilnehmer der Testphase in der nächsten Stufe auch mit den Feldtests
starten. Die Stadtwerkepartner können dabei
aktiv mitwirken und z. B. durch die Tests im gemeinsamen Zählerpool von den Ergebnissen profitieren. Dabei orientiert sich VOLTARIS an den
Standards und Zielen des FNN. Die Tests untersuchen in drei Stufen zwei wesentliche Aspekte:
zum einen die Interoperabilität, also das sichere
Zusammenspiel der Geräte unterschiedlicher
Hersteller, zum anderen die Praxistauglichkeit
der einzelnen Komponenten über ihre gesamte
Lebensdauer hinweg.
Make or
buy?
„et“: Ist es sinnvoll, die gesamte Messaufgabe über
Ausschreibung nach außen zu vergeben?
Vortanz: Stadtwerke müssen in der jetzigen
Marktphase entscheiden, ob sie die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb behalten
oder ausschreiben. Fällt die Wahl auf die Ausschreibung, geben sie nach unserer Einschätzung
langfristig den gesamten Messstellenbetrieb und
damit einen wesentlichen Baustein der Energiewende aus der Hand. Zukunftsorientierter scheint
die Entscheidung, grundzuständiger Messstellenbetreiber zu bleiben. In diesem Fall sind zeitnah
folgende Fragen zu beatworten:
■■ Wie soll der Einbau der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme
inhaltlich und zeitlich geplant und gesteuert
werden? Ist es ratsam, nur die verpflichtenden
Einbaufälle oder gleich sämtliche Messstellen
umzubauen?
■■ Stichwort Gateway-Administration: Wie geht
man mit der neuen Aufgabe um? Welche Optionen bestehen im Unternehmen, um die Leistungen zu erbringen? Wer ist ein geeigneter Partner?
■■ Welche Schritte sind nötig, um den Rollout
vorzubereiten?
■■ Wie sieht der künftige Einbau- und Inbetriebnahme-Prozess von intelligenten Messsystemen
aus? Welche neuen Aufgaben ergeben sich daraus
und wie können diese in die bestehenden Prozesse implementiert werden?
■■ Welche Qualifizierungsmaßnahmen für die
Mitarbeiter sind notwendig?
Eine sinnvolle Alternative ist die Vergabe von
Teilleistungen an Dienstleister, die Stadtwerke
mit passgenauen Dienstleistungen und opera-
tiven Lösungen auf dem Weg zum Smart Meter
Rollout begleiten und unterstützen.
„et“: Inwiefern kann Ihr Unternehmen Energieversorger bei diesen Aufgaben helfen?
Zayer: Wir unterstützen Stadt- und Gemeindewerke mit individuellen Dienstleistungsbausteinen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
des Rollouts. Die neuen Regelungen werden
fundamentale Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle und Marktprozesse haben. Schon
das Jahr 2016 erfordert von den EVU eine strategische Ausrichtung mit wichtigen Investitionsentscheidungen. In dieser Phase kann VOLTARIS mit
Beratungsleistungen assistieren, um eine geeignete Strategie zu entwickeln.
Vortanz: Wir sind bereits heute darauf vorbereitet, moderne Messeinrichtungen und Messsysteme für unsere Kunden einzuführen – inklusive Gerätebeschaffung, Gerätemanagement,
Installation, Betrieb und Verwaltung. Außerdem
übernehmen wir die Aufgabe des Gateway-Administrators. Experten gehen übrigens davon aus,
dass sich maximal 20 Gateway-Administratoren
bundesweit etablieren werden. Portallösungen
für Gewerbe, Haushaltskunden und Kommunen
runden unser Angebot ab.
Zayer: Eine lebendige Mitmachatmosphäre erleben wir gerade beim „Netzwerk Messsystem
2020“. Um für die Einführung der Messsysteme
konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten,
haben wir in Kooperation mit Stadtwerken diese
Workshopreihe initiiert. An vier Terminen über
zehn Monate verteilt vermittelt die Reihe alle
erforderlichen Informationen für die Umsetzung
des Rollouts im eigenen Stadtwerk. Der erste Termin fand im September statt. Die Mischung aus
hochwertigen Vorträgen, offener Diskussion und
Gruppenarbeit hat dazu beigetragen, dass die
Anforderungen des Gesetzentwurfs nun klarer
sind. Für interessierte Stadtwerke besteht noch
die Chance, sich an dieser Netzwerkreihe zu beteiligen.
präsentiert. Weiterhin sind schon mindestens
sieben Smart Meter Gateways im BSI-Zertifizierungsprozess. Damit hat die deutsche Zählerindustrie (ZVEI) als Partner im FNN-Projekt
„Messsystem 2020“ die Lastenhefte zeitnah
in interoperable und austauschbare Produkte
umgesetzt. Etwas Sorgen bereiten uns die noch
fehlenden Komponenten für den Rollout. Hier ist
als Erstes die Steuerbox zu nennen. Leider liegen
bis zum heutigen Tag die Mindestanforderungen
des BSI für diesen wichtigen Baustein nicht vor.
Hier benötigen die Hersteller und Anwender
Rechtssicherheit und Investitionsschutz. Prozesse und Kommunikation müssen effizient gestaltet werden.
Vortanz: Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende weist eine erhebliche Komplexität auf.
Daher ist nicht ersichtlich, warum durch nicht
erforderliche Änderungen von Zuständigkeiten,
die Einführung neuer Prozesse und Kommunikationsanforderungen der Erfolg zusätzlich gefährdet wird, was leicht vermeidbar wäre. Zudem
müssen stranded investments und eine unnötige
Verlängerung der Umsetzungsdauer vermieden
werden, daher sollten die vorhandenen Strukturen dringend fortentwickelt werden. Verteilnetzund Übertragungsnetzbetreibern muss ein intelligenter und effizienter Betrieb ermöglicht werden.
Aus unserer Sicht ist daher die Beibehaltung der
bestehenden, erfolgreich gelebten Bilanzierungssystematik auch weiterhin für intelligente Messsysteme sinnvoll.
Zayer: Ebenfalls schlagen wir die Beibehaltung
der bestehenden, mit hohem Aufwand bei allen
Marktpartnern eingeführten Marktkommunikation und deren systematische Weiterentwicklung
im bewährten Dialog der Marktpartner mit der
Bundesnetzagentur vor. Ziel ist die Fertigstellung
der Marktprozesse, bevor der Rollout beginnt!
„et“: Herr Vortanz, Herr Zayer, vielen Dank für das
Interview.
Die Fragen stellte Franz Lamprecht, „et“-Redaktion
Komponente für den Rollout
„et“: Abschließend ein Blick in die Glaskugel: Stehen 2017 Basiszähler, Gateway und Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung?
Zayer: Die Hersteller haben in diesem Jahr bereits ein breites Angebot an FNN-Basiszählern
in beiden konstruktiven Ausführungsvarianten
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