Ausgabe 17 - EnerGate.de

Ausgabe 17
29.04.2015
SLP-Abweichungen sind
nicht zu vermeiden
(Quelle: Stadtwerke Duisburg AG)
EDITORIAL
INHALTSVERZEICHNIS
Mehrere Verteilnetzbetreiber haben Beschwerde gegen GABi
Gas 2.0 eingelegt. Sie wehren sich gegen die tägliche Netzkontenabrechnung, in der sie eine unnötige Liquiditätsbelastung
ohne Anreizwirkung sehen. Abweichungen ließen sich im
System der Standardlastprofile nicht vermeiden. Rund 70 Unternehmen sind vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen.
Thorsten Czechanowsky
Redaktion ener|gate
Solveig Wright
Wrig
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Redaktion ener|gate
TOPMELDUNG DER WOCHE
NETZKONTENABRECHNUNG
Beschwerden gegen Entscheidungen
bei GABi Gas 2.0
Köln (energate) - Eine Reihe von Unternehmen hat gegen die
Festlegung GABi Gas 2.0 der Bundesnetzagentur Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt. Dies
berichtete der Beisitzer der zuständigen Beschlusskammer 7 (BK
7), Chris Mögelin, auf einer Veranstaltung in Köln. Gegenstand
der Beschwerden ist die zukünftige tägliche, statt monatliche
Abrechnung der SLP-Differenzmengen in den Netzkonten, wenn
der Saldo einen noch festzulegenden Schwellenwert überschreitet. Gegen diese Änderung hatte es im Konsultationsprozess von
GABi Gas 2.0 heftigen Protest vieler Verteilnetzbetreiber gegeben.
Beschwerden gegen Entscheidungen bei GABi Gas 2.0
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Sie hatten argumentiert, die tägliche Abrechnung könne zu einer
erheblichen Liquiditätsbelastung führen, ohne eine Anreizwirkung zu haben. Tägliche Abweichungen seien im System der
Standardlastprofile (SLP) nicht zu vermeiden. Viele Parameter,
die zu einer täglichen Abweichung führen, seien durch die Netz29.04.2015 | 1