Preisblatt der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Gültig ab 01. März 2016 Zu Ziffer 1 Netzanschluss (§§ 6 – 9 NAV) Herstellung von Stromnetzanschlüssen Die Anschlusskosten gliedern sich in eine Anschlusspauschale, die Herstellung der Hauseinführung und die anfallenden Tiefbaukosten. Die Anschlusspauschale enthält alle Bestandteile zur Herstellung eines Standardnetzanschlusses inklusive Materialkosten, Planung und Dokumentation. In dem für die Anschluss-pauschale ausgewiesenen Betrag sind die Kosten der Baustelleneinrichtung enthalten. Die Anschlusspauschale umfasst 10 m Anschlusskabel, berechnet von der Verteilnetzleitung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG bis zur Hauseinführung. Die Anschlusspauschale enthält keine Aufwendungen für Tiefbau. Anschlusskosten Anschlusspauschale Graben mit unbefestigter Oberfläche öffnen und schließen, je Meter Graben mit Pflaster/ Platten öffnen und schließen, je Meter Graben mit Asphalt öffnen und schließen, je Meter Montagegrube für Strom mit unbefestigter Oberfläche öffnen und schließen, je Stück Montagegrube für Strom mit Platten/PflasterOberfläche öffnen und schließen, je Stück Montagegrube für Strom mit Asphaltoberfläche öffnen und schließen, je Stück Kernlochbohrung Durchmesser 80 mm bis 24 cm Wandstärke öffnen (Beton, Mauerwerk), je Stück Kernlochbohrung Durchmesser 80 mm größer 24 cm Wandstärke (pro 2 cm) öffnen Kernlochbohrung schließen, je Stück Mehrlänge Anschlusskabel liefern und montieren je Meter inklusive Materialkosten Anschluss bis 50 kVA netto € brutto € 938,68 1.117,03 Anschluss bis 100 kVA netto € brutto € 1.209,03 1.438,75 33,21 39,52 33,21 39,52 102,71 122,22 102,71 122,22 218,17 259,62 218,17 259,62 198,84 236,62 198,84 236,62 368,28 438,25 368,28 438,25 454,86 541,28 454,86 541,28 59,17 70,41 59,17 70,41 2,60 3,09 2,60 3,09 55,00 65,45 55,00 65,45 4,63 5,51 7,75 9,22 Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Lage von den durchschnittlich vergleichbaren Fällen abweichen, werden die Kosten individuell kalkuliert. Veränderungen von Netzanschlüssen werden ebenfalls nach individuell kalkulierten Kosten angeboten. Zu Ziffer 2 Baukostenzuschuss Für eine Leistungsanforderung, die 30 KW übersteigt, ist anteilig zur Deckung der notwendigen Kosten für das örtliche Verteilnetz ein Baukostenzuschuss zu entrichten. Dies gilt für die Herstellung eines Neuanschlusses oder für eine Erhöhung der Leistungsanforderung eines bestehenden Anschlusses. Baukostenzuschuss Leistungsanforderung je kW netto € 89,00 brutto € 105,91 netto € 24,50 66,01 brutto € 29,16 78,55 Zu Ziffer 5 Inbetriebnahme Inbetriebnahme einer Anlage Je gesonderter Anfahrt innerhalb der Geschäftszeiten Für sonstige Inbetriebsetzungen wird ein individuelles Entgelt kalkuliert. Seite 1 von 2 Preisblatt der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Gültig ab 01. März 2016 Zu Ziffer 7 Zahlungsverzug; Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses SLP-Entnahmestellen (Entnahmestellen mit Standardlastprofil) Mahnung* Sperrung ** und Wiederinbetriebnahme davon Sperrung davon Wiederinbetriebnahme Erfolgloser Sperrversuch Erfolgloser Wiederinbetriebnahmeversuch n etto € 3,00 227,35 103,63 123,72 103,63 123,72 brutto € 3,00 250,86 103,63 147,23 103,63 147,23 RLM-Entnahmestellen (Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung) Mahnung* Sperrung ** und Wiederinbetriebnahme davon Sperrung davon Wiederinbetriebnahme Erfolgloser Sperrversuch Erfolgloser Wiederinbetriebnahmeversuch n etto € 3,00 485,60 242,80 242,80 242,80 242,80 brutto € 3,00 531,73 242,80 288,93 242,80 288,93 * ** Mahnkosten sind umsatzsteuerfrei Sperrkosten sind umsatzsteuerfrei Umsatzsteu.er Zur Ermittlung des Rechnungsbetrages wird den genannten Netto-Beträgen jeweils die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe (zur Zeit 19 %) hinzugerechnet. Allgemeine Hinweise Nach schriftlicher Beantragung des Netzanschlusses (Anmeldung) durch den Anschlussnehmer, erhält dieser ein individuelles Angebot. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner Interessen vom Verteilnetzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten, wie z. B. der vorhandenen Infrastruktur, bestimmt. Die vom Anschlussnehmer gewünschten und vom Verteilnetzbetreiber somit eingeplanten und kalkulierten Eigenleistungen müssen zum vereinbarten Termin vollständig ausgeführt sein. Andernfalls wird der Verteilnetzbetreiber die Leistungen auf Kosten des Anschlussnehmers vornehmen. Die Berechnung der Anschlusskosten basiert auf der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) und auf den Ergänzenden Bedingungen des Verteilnetzbetreibers zur NAV. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc