Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen NAV - e

Preisblatt der
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Gültig ab 01. März 2016
Zu Ziffer 1 Netzanschluss (§§ 6 – 9 NAV) Herstellung von Stromnetzanschlüssen
Die Anschlusskosten gliedern sich in eine Anschlusspauschale, die Herstellung der Hauseinführung
und die anfallenden Tiefbaukosten. Die Anschlusspauschale enthält alle Bestandteile zur Herstellung
eines Standardnetzanschlusses inklusive Materialkosten, Planung und Dokumentation. In dem für die
Anschluss-pauschale ausgewiesenen Betrag sind die Kosten der Baustelleneinrichtung enthalten. Die
Anschlusspauschale umfasst 10 m Anschlusskabel, berechnet von der Verteilnetzleitung der e-netz
Südhessen GmbH & Co. KG bis zur Hauseinführung. Die Anschlusspauschale enthält keine
Aufwendungen für Tiefbau.
Anschlusskosten
Anschlusspauschale
Graben mit unbefestigter Oberfläche öffnen und
schließen, je Meter
Graben mit Pflaster/ Platten öffnen und schließen,
je Meter
Graben mit Asphalt öffnen und schließen, je Meter
Montagegrube für Strom mit unbefestigter
Oberfläche öffnen und schließen, je Stück
Montagegrube für Strom mit Platten/PflasterOberfläche öffnen und schließen, je Stück
Montagegrube für Strom mit Asphaltoberfläche
öffnen und schließen, je Stück
Kernlochbohrung Durchmesser 80 mm bis 24 cm
Wandstärke öffnen (Beton, Mauerwerk), je Stück
Kernlochbohrung Durchmesser 80 mm größer 24
cm Wandstärke (pro 2 cm) öffnen
Kernlochbohrung schließen, je Stück
Mehrlänge Anschlusskabel liefern und montieren
je Meter inklusive Materialkosten
Anschluss bis 50 kVA
netto €
brutto €
938,68
1.117,03
Anschluss bis 100 kVA
netto €
brutto €
1.209,03
1.438,75
33,21
39,52
33,21
39,52
102,71
122,22
102,71
122,22
218,17
259,62
218,17
259,62
198,84
236,62
198,84
236,62
368,28
438,25
368,28
438,25
454,86
541,28
454,86
541,28
59,17
70,41
59,17
70,41
2,60
3,09
2,60
3,09
55,00
65,45
55,00
65,45
4,63
5,51
7,75
9,22
Für Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Lage von den durchschnittlich vergleichbaren Fällen
abweichen, werden die Kosten individuell kalkuliert. Veränderungen von Netzanschlüssen werden
ebenfalls nach individuell kalkulierten Kosten angeboten.
Zu Ziffer 2 Baukostenzuschuss
Für eine Leistungsanforderung, die 30 KW übersteigt, ist anteilig zur Deckung der notwendigen Kosten
für das örtliche Verteilnetz ein Baukostenzuschuss zu entrichten. Dies gilt für die Herstellung eines
Neuanschlusses oder für eine Erhöhung der Leistungsanforderung eines bestehenden Anschlusses.
Baukostenzuschuss
Leistungsanforderung je kW
netto €
89,00
brutto €
105,91
netto €
24,50
66,01
brutto €
29,16
78,55
Zu Ziffer 5 Inbetriebnahme
Inbetriebnahme einer Anlage
Je gesonderter Anfahrt innerhalb der Geschäftszeiten
Für sonstige Inbetriebsetzungen wird ein individuelles Entgelt kalkuliert.
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e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Gültig ab 01. März 2016
Zu Ziffer 7 Zahlungsverzug; Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses
SLP-Entnahmestellen (Entnahmestellen mit Standardlastprofil)
Mahnung*
Sperrung ** und Wiederinbetriebnahme
davon Sperrung
davon Wiederinbetriebnahme
Erfolgloser Sperrversuch
Erfolgloser Wiederinbetriebnahmeversuch
n etto €
3,00
227,35
103,63
123,72
103,63
123,72
brutto €
3,00
250,86
103,63
147,23
103,63
147,23
RLM-Entnahmestellen (Entnahmestellen mit registrierender
Leistungsmessung)
Mahnung*
Sperrung ** und Wiederinbetriebnahme
davon Sperrung
davon Wiederinbetriebnahme
Erfolgloser Sperrversuch
Erfolgloser Wiederinbetriebnahmeversuch
n etto €
3,00
485,60
242,80
242,80
242,80
242,80
brutto €
3,00
531,73
242,80
288,93
242,80
288,93
*
**
Mahnkosten sind umsatzsteuerfrei
Sperrkosten sind umsatzsteuerfrei
Umsatzsteu.er
Zur Ermittlung des Rechnungsbetrages wird den genannten Netto-Beträgen jeweils die Umsatzsteuer
in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe (zur Zeit 19 %) hinzugerechnet.
Allgemeine Hinweise
Nach schriftlicher Beantragung des Netzanschlusses (Anmeldung) durch den Anschlussnehmer, erhält
dieser ein individuelles Angebot.
Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter
Wahrung seiner Interessen vom Verteilnetzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik und
unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten, wie z. B. der vorhandenen Infrastruktur,
bestimmt.
Die vom Anschlussnehmer gewünschten und vom Verteilnetzbetreiber somit eingeplanten und
kalkulierten Eigenleistungen müssen zum vereinbarten Termin vollständig ausgeführt sein. Andernfalls
wird der Verteilnetzbetreiber die Leistungen auf Kosten des Anschlussnehmers vornehmen.
Die Berechnung der Anschlusskosten basiert auf der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
(Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) und auf den Ergänzenden Bedingungen des
Verteilnetzbetreibers zur NAV.
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