Baubetriebliches Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B Ihr Gewinn Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, welche bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahre 2008 wird teilweise auch diskutiert, dass Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftraggeber in die Lage versetzt werden, entsprechende Nachtragsforderungen angemessen prüfen zu können. Inhalt 1) Baurechtliche Grundlagen VOB und BGB Nachweis- und Prüfungspflichten 2) Vergütungsanpassungen gemäß § 2 VOB/B Grundsätze der Kalkulation Grundsätze der Preisfortschreibung 3) Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich § 2 Abs. 3: Mengenänderungen Projektbezogener Gemeinkostenausgleich 4) Teilkündigung und Gesamtkündigung § 2 Abs. 4: Selbstübernahmen durch Auftraggeber § 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung nach 3-monatiger Unterbrechung § 8 Abs. 1: Freie Kündigung durch den Auftraggeber § 8 Abs. 3: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund § 9: Kündigung durch den Auftragnehmer 5) Geänderte und zusätzliche Leistungen § 2 Abs. 5: Geänderte Leistungen § 2 Abs. 6: Zusätzliche Leistungen 6) Sonderfälle im Nachtragsmanagement § 2 Abs. 7: Pauschalpreise § 2 Abs. 8: Leistungen ohne Auftrag Nds. Studieninstitut, Wendenstr. 69, 38100 Braunschweig, E-Mail: [email protected] Nds. Studieninstitut, Wielandstr. 8, 30169 Hannover, E-Mail: [email protected] Nds. Studieninstitut, Rosenstr. 14 - 16, 26122 Oldenburg, E-Mail: [email protected] Seminarplanung: Brigitte Oehl, Tel. 0511 1609-5331, E-Mail: [email protected] 1 § 2 Abs. 9: Planungsleistungen § 2 Abs. 10: Stundenlohnarbeiten 7) Exkurs: Wirtschafts-Mediation als innovative Konfliktlösungsmöglichkeit Methodik Information mit Diskussion Zielgruppe Mitarbeiter/innen von Bauverwaltungen aus den Bereichen Ausschreibung, Vergabe, Juristen Baudurchführung und Rechnungsprüfung sowie Referent/en Dipl. -Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauablaufstörungen Ort/Termin Braunschweig 60256.01B14 Braunschweig 60256.01B15 Braunschweig 60256.02B15 18.11.2014 09:00 - 16:00 Uhr 14.04.2015 09:00 - 16:00 Uhr 17.11.2015 09:00 - 16:00 Uhr Gebühr 185,-- € Anmeldung Bitte melden Sie sich bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin direkt beim Studieninstitut an dem jeweiligen Veranstaltungsort schriftlich an. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach leider nicht mehr möglich. Nds. Studieninstitut, Wendenstr. 69, 38100 Braunschweig, E-Mail: [email protected] Nds. Studieninstitut, Wielandstr. 8, 30169 Hannover, E-Mail: [email protected] Nds. Studieninstitut, Rosenstr. 14 - 16, 26122 Oldenburg, E-Mail: [email protected] 2 Seminarplanung: Brigitte Oehl, Tel. 0511 1609-5331, E-Mail: [email protected]
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