Antrag zur Herstellung einer Wasseranschlussleitung

Kontakt:
IKB-Wasserservices
Roßaugasse 2
6020 Innsbruck
T: 0512 502 7411
M:[email protected]
I:www.ikb.at
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Antrag zur Herstellung einer
Wasseranschlussleitung
Wird von der IKB ausgefüllt
Interner Vermerk:
Deb.:
Bemerkung:
AKB-Nr.:
SD:
AA-Nr.:
SD:
Auftragsart:
ZK
SD:
AKB:
(netto)
Herstellungskosten:
(netto)
Mehrkostenaufwand
Verträge: (netto)
Freigabe am:
Freigabe am:
Freigabe am:
Anwesen
Adresse
Wasserlieferungsvertrag, WLV-Nr.1
vom
1) Bitte entnehmen Sie die WLV-Nr. Ihrem abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrag.
Sollte ein solcher noch nicht bestehen, ist von Ihnen vorab der „Antrag um Abschluss/Abänderung eines Wasserlieferungsvertrages“ zu stellen.
Name und Anschrift des Vertragspartners
□ Herr □ Frau □ Firma
Titel, Nachname, Vorname
Telefon
Firma/UID-Nummer
Fax
Straße, Hausnummer, Stock, Tür/Top
E-Mail/Homepage
Postleitzahl, Ort
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer
Anschrift des Hausverwaltung
Wird Ihr Anwesen von einer Hausverwaltung verwaltet?
□ ja □ nein
Firma
Telefon
Straße, Hausnummer, Stock, Tür/Top
Fax
Postleitzahl, Ort
E-Mail
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Projektänderungen gegenüber dem Wasserlieferungsübereinkommen bzw. den Projektunterlagen
Sind gegenüber dem Erstantrag, welcher dem Abschluss des Wasserlieferungsvertrages zu Grunde
gelegt wurde, Projektänderungen unumgänglich bzw. sind Angaben nicht mehr zutreffend? □ ja □ nein
Wenn ja, welche? (Bitte um Beschreibung und erforderlichenfalls Beilage)
Termin
Wunschtermin Anschlusserstellung (voraussichtlich):
Mit Abschluss des Wasserlieferungsvertrages haben Sie zur Kenntnis genommen, dass die tatsächliche Ausführung des Anschlusses mindestens acht Wochen vor gewünschter Ausführung mit vorliegendem Formular „Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses“ unter Beibringung sämtlicher erforderlicher Unterlagen zu beantragen ist.
Herstellungskosten und Anschlusskostenbeitrag
Sie haben sich mit Abschluss des Wasserlieferungsvertrages weiters bereit erklärt, die gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inns­
brucker Kommunalbetriebe AG Punkt IX, vorgesehenen Herstellungskosten und den Anschlusskostenbeitrag zu entrichten.
Herstellungskosten
Die Wasseranschlussleitung (von der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle) darf ausschließlich seitens der IKB AG hergestellt werden.
Nach Eingang Ihres vollständigen Antrages werden wir Ihnen umgehend ein Angebot betreffend die Kosten für die Herstellung des Anschlusses
übermitteln.
Anschlusskostenbeitrag
Die Höhe des Anschlusskostenbeitrages richtet sich nach den Bestimmungen über den Anschlusskostenbeitrag (Punkt IX, Abs. 2), laut den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Ort, Datum
Unterschrift des Planverfassers
(nur erforderlich,wenn Änderungen in den Projektunterlagen erfolgt sind)
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