Antragsformular Wärmepumpenförderung

Kontakt:
IKB-Kundencenter
Salurner Straße 11
6020 Innsbruck
T: 0800 500 502
F: 0512 502 5638
M:[email protected]
I:www.ikb.at
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr | Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Wärmepumpenförderung
Antragsformular
Die IKB fördert elektrisch betriebene Wärmepumpen zur
Raumheizung, die im Verteilernetz der IKB errichtet und
von der IKB mit elektrischer Energie beliefert werden.
Kundendaten
□ Herr □ Frau □ Firma □ Hauseigentümer □ Wohnungseigentümer □ Mieter
Titel, Nachname, Vorname
Telefon (tagsüber)
Firma
E-Mail
Straße
Adresse Wärmepumpenanlage
(falls abweichend von der Kundenadresse)
Hausnummer, Stock, Tür/Top
PLZ, Ort
Anlagennummer und Kundennummer
Bankverbindung
Kontoinhaber
Name Bankinstitut
IBAN
BIC
Wärmepumpenanlage
Wärmequelle
Wärmeabgabe
Auslegung
Art der Anlage
£ Erdreich
£ Luft
£ Grundwasser
£ Abwasser
£ Abwärme
£ Luft
£ Wasser mit
£ Fußbodenheizung
£ Wandheizung
£ Radiator
£ monovalent
£ bivalent
£ Neuanlage
(z. B. Neubau)
£ Ersatzanlage
(z. B. Austausch,
Sanierung)
Vorlauftemperatur_____
max. 35 °C/45 °C
Fabrikat und Type
Heizlast [kW]
Leistungszahl-COP nach EN 14511
Leistungsaufnahme ohne Nebenaggregate [kW]
Technisches Datenblatt beilegen (Kopie)!
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Gebäude
Beheizte Wohnfläche (m2)
Heizlast [kW] gem. ÖNORM EN 12831
und nationa­ler Ergänzung H 7500
Heizwärmebedarf (HWB) [kWh/m2/Jahr]
gem. ÖNORM B 8110-1
Förderungsbedingungen
1. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der elektrischen
Anschlussleistung der installierten Wärmepumpe sowie von der
Erfüllung der festgelegten Qualitäts- und Effizienzkriterien und
beträgt bis zu 300 EUR je kW.
11. Als elektrische Anschlussleistung gilt die Leistung für die
Betriebspunkte gemäß EN 14511.
12. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
13. Die Auswahl der zu fördernden Wärmepumpenanlagenpro­jekte
behält sich die IKB vor.
2. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme
der Wärmepumpe vollständig ausgefüllt und vom Installations­
unternehmen oder vom Anlagenplaner bestätigt vorliegen.
14. Änderungen der Förderungsrichtlinien und der Förderhöhe behält
sich die IKB vor.
3. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Wärmepumpen­
anlagen für Raumheizung (Kombination mit Warmwasserberei­
tung möglich) mit einer Niedertemperaturverteilung von max.
35 °C im Neubau und max. 45 °C (Ausnahme Luftwärmepumpen
max. 35 °C) in der Sanierung (bis zu 20 % der beheizten Fläche
können mit höheren Tempera­turen betrieben werden), welche im
Verteilernetz der IKB errichtet und von der IKB mit elektrischer
Energie beliefert werden.
15. Der Stromverbrauch der Wärmepumpenanlage muss über einen
Subzähler gemessen werden. Dieser Zähler wird kos­tenlos zur
Verfügung gestellt.
16. Zum Zweck der Überprüfung der Wärmepumpenanlage und der
Förderungsbedingungen gestattet der Förderungswerber den
Mitarbeitern der IKB gegen Voranmeldung die Besichti­gung der
Anlage.
4. Die Grundförderung beträgt 100 EUR pro kW elektrischer
Anschlussleistung.
17. Der Förderungswerber ist einverstanden, dass seine Daten
EDV-gestützt erfasst und bearbeitet werden.
5. Der Qualitätsbonus in Höhe von 100 EUR pro kW elektrischer
Anschlussleistung kommt ausschließlich bei Einbau einer
Gütesiegelwärmepumpe und bei Ausführung oder bei Planung
und Abnahme durch einen geprüften Wärmepum­peninstallateur
oder durch einen geprüften Wärmepumpen­planer zum Tragen.
18. Der Förderbetrag in EUR wird folgendermaßen errechnet:
Grundförderung gemäß Punkt 4
+ Qualitätsbonus gemäß Punkt 5
+ Effizienzbonus gemäß Punkt 6
6. Der Effizienzbonus in Höhe von 100 EUR pro kW elektrischer
Anschlussleistung kommt ausschließlich bei Erreichung nachstehender Effizienzkriterien (Leistungszahl COP) zum Tragen. Die
Leistungszahl muss mittels Prüfzeugnis bestätigt werden.
Erdreich (Sole) – B0/W35
≥ 4,0
Erdreich (Direkt-verdampfer) – E4/W35
≥ 4,0
Grundwasser – W10/35
≥ 5,0
Luft – L2/W35
≥ 3,0
20. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung nach schriftlicher
Zusage durch die IKB.
21. Für die Auszahlung erteilt der Kunde der IKB eine Einzugs­
ermäch­t­igung, die auch für dessen Stromabrechnung verwendet
wird.
COP
nach EN 14511
(∆t = 5K)
Wärmequelle/
Betriebsmittel
= Förderbetrag mit Qualitäts- und Effizienzbonus
19. Alle Beträge verstehen sich inkl. 20 % USt.
22. Die Bindefrist für den Stromliefervertrag beträgt 3 Jahre ab
Auszahlung des Förderbetrages.
23. Ich erkläre, dass weder ich noch Personen, die die geförder­te
Wärmepumpe sonst nützen, bisher eine diese Wärme­pumpe
betreffende Förderung oder Finanzierung durch die IKB erhalten
oder beantragt haben.
7. Pro Wärmepumpenanlage werden maximal 5 kW elektrischer
Anschlussleistung gemäß technischem Datenblatt gefördert.
8. Ist der Förderungswerber Mieter des Objektes, ist die Zustimmung des Eigentümers zum Einbau der Wärmepumpen­anlage
erforderlich und nachzuweisen.
9. Die zu fördernde Wärmepumpe muss den Bestimmungen der
ÖNORM M 7760 (W/W und S/W-Wärmepumpe),
M 7761 (L/W-Wärmepumpe), M 7762 (Brauchwasser),
M 7763 (Direktverdampfer) entsprechen.
10. A
lle erforderlichen behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen.
24. Der Förderwerber stimmt zu, dass die geförderte, gem. § 27
EEffG anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme zur Gänze auf die
IKB zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem EEffG übergeht
und dass die Förderung unter der Bedingung gewährt wird, dass
der Kunde zu diesem Zweck sämtliche für die gesetzlich
vorgeschriebene Dokumentation erfor­derlichen Unterlagen
(vorzugsweise in elektron. Form) zur Verfügung stellt. Die IKB sind
gem. § 27 EEffG zur Weiter­übertragung der beim Förderwerber
gesetzten Maßnahme samt Unterlagen für die Dokumentation auf
Dritte berechtigt.
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Zusatzförderung
Ich erkläre, dass ich folgende zusätzliche Förderung erhalten habe/in Anspruch nehmen werde:
£ Wohnbauförderung
£ Umweltförderung
£ keine Zusatzförderung
£ sonstige Förderung (bitte ausfüllen):
Einverständniserklärung Förderungswerber
Ich erkläre, dass ich die oben angeführten Bedingungen für die Auszahlung der Förderung erfülle. Ich bin damit
einverstanden, dass eine zu Unrecht bezogene Förderung einschließlich Verzinsung zurückgefordert werden kann.
Ort/Datum
Unterschrift des Förderungswerbers/Antragstellers
Bestätigung Installateur/Planer
Die Wärmepumpenanlage wurde mit unten stehendem Datum in Betrieb genommen und entspricht den oben angeführten Daten und Bedingungen.
Datum der Inbetriebnahme:
Ort/Datum
Unterschrift/Firmenstempel des Installateurs/Planers
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