Kontakt: IKB-Kundencenter Salurner Straße 11 6020 Innsbruck T: 0800 500 502 F: 0512 502 5638 M:[email protected] I:www.ikb.at Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr | Fr. 8.00 – 13.00 Uhr Wärmepumpenförderung Antragsformular Die IKB fördert elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung, die im Verteilernetz der IKB errichtet und von der IKB mit elektrischer Energie beliefert werden. Kundendaten □ Herr □ Frau □ Firma □ Hauseigentümer □ Wohnungseigentümer □ Mieter Titel, Nachname, Vorname Telefon (tagsüber) Firma E-Mail Straße Adresse Wärmepumpenanlage (falls abweichend von der Kundenadresse) Hausnummer, Stock, Tür/Top PLZ, Ort Anlagennummer und Kundennummer Bankverbindung Kontoinhaber Name Bankinstitut IBAN BIC Wärmepumpenanlage Wärmequelle Wärmeabgabe Auslegung Art der Anlage £ Erdreich £ Luft £ Grundwasser £ Abwasser £ Abwärme £ Luft £ Wasser mit £ Fußbodenheizung £ Wandheizung £ Radiator £ monovalent £ bivalent £ Neuanlage (z. B. Neubau) £ Ersatzanlage (z. B. Austausch, Sanierung) Vorlauftemperatur_____ max. 35 °C/45 °C Fabrikat und Type Heizlast [kW] Leistungszahl-COP nach EN 14511 Leistungsaufnahme ohne Nebenaggregate [kW] Technisches Datenblatt beilegen (Kopie)! Seite 1/3 energie · internet und it · wasser und abwasser · a b fa l l · bäder Gebäude Beheizte Wohnfläche (m2) Heizlast [kW] gem. ÖNORM EN 12831 und nationaler Ergänzung H 7500 Heizwärmebedarf (HWB) [kWh/m2/Jahr] gem. ÖNORM B 8110-1 Förderungsbedingungen 1. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der elektrischen Anschlussleistung der installierten Wärmepumpe sowie von der Erfüllung der festgelegten Qualitäts- und Effizienzkriterien und beträgt bis zu 300 EUR je kW. 11. Als elektrische Anschlussleistung gilt die Leistung für die Betriebspunkte gemäß EN 14511. 12. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. 13. Die Auswahl der zu fördernden Wärmepumpenanlagenprojekte behält sich die IKB vor. 2. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe vollständig ausgefüllt und vom Installations unternehmen oder vom Anlagenplaner bestätigt vorliegen. 14. Änderungen der Förderungsrichtlinien und der Förderhöhe behält sich die IKB vor. 3. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Wärmepumpen anlagen für Raumheizung (Kombination mit Warmwasserberei tung möglich) mit einer Niedertemperaturverteilung von max. 35 °C im Neubau und max. 45 °C (Ausnahme Luftwärmepumpen max. 35 °C) in der Sanierung (bis zu 20 % der beheizten Fläche können mit höheren Temperaturen betrieben werden), welche im Verteilernetz der IKB errichtet und von der IKB mit elektrischer Energie beliefert werden. 15. Der Stromverbrauch der Wärmepumpenanlage muss über einen Subzähler gemessen werden. Dieser Zähler wird kostenlos zur Verfügung gestellt. 16. Zum Zweck der Überprüfung der Wärmepumpenanlage und der Förderungsbedingungen gestattet der Förderungswerber den Mitarbeitern der IKB gegen Voranmeldung die Besichtigung der Anlage. 4. Die Grundförderung beträgt 100 EUR pro kW elektrischer Anschlussleistung. 17. Der Förderungswerber ist einverstanden, dass seine Daten EDV-gestützt erfasst und bearbeitet werden. 5. Der Qualitätsbonus in Höhe von 100 EUR pro kW elektrischer Anschlussleistung kommt ausschließlich bei Einbau einer Gütesiegelwärmepumpe und bei Ausführung oder bei Planung und Abnahme durch einen geprüften Wärmepumpeninstallateur oder durch einen geprüften Wärmepumpenplaner zum Tragen. 18. Der Förderbetrag in EUR wird folgendermaßen errechnet: Grundförderung gemäß Punkt 4 + Qualitätsbonus gemäß Punkt 5 + Effizienzbonus gemäß Punkt 6 6. Der Effizienzbonus in Höhe von 100 EUR pro kW elektrischer Anschlussleistung kommt ausschließlich bei Erreichung nachstehender Effizienzkriterien (Leistungszahl COP) zum Tragen. Die Leistungszahl muss mittels Prüfzeugnis bestätigt werden. Erdreich (Sole) – B0/W35 ≥ 4,0 Erdreich (Direkt-verdampfer) – E4/W35 ≥ 4,0 Grundwasser – W10/35 ≥ 5,0 Luft – L2/W35 ≥ 3,0 20. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung nach schriftlicher Zusage durch die IKB. 21. Für die Auszahlung erteilt der Kunde der IKB eine Einzugs ermächtigung, die auch für dessen Stromabrechnung verwendet wird. COP nach EN 14511 (∆t = 5K) Wärmequelle/ Betriebsmittel = Förderbetrag mit Qualitäts- und Effizienzbonus 19. Alle Beträge verstehen sich inkl. 20 % USt. 22. Die Bindefrist für den Stromliefervertrag beträgt 3 Jahre ab Auszahlung des Förderbetrages. 23. Ich erkläre, dass weder ich noch Personen, die die geförderte Wärmepumpe sonst nützen, bisher eine diese Wärmepumpe betreffende Förderung oder Finanzierung durch die IKB erhalten oder beantragt haben. 7. Pro Wärmepumpenanlage werden maximal 5 kW elektrischer Anschlussleistung gemäß technischem Datenblatt gefördert. 8. Ist der Förderungswerber Mieter des Objektes, ist die Zustimmung des Eigentümers zum Einbau der Wärmepumpenanlage erforderlich und nachzuweisen. 9. Die zu fördernde Wärmepumpe muss den Bestimmungen der ÖNORM M 7760 (W/W und S/W-Wärmepumpe), M 7761 (L/W-Wärmepumpe), M 7762 (Brauchwasser), M 7763 (Direktverdampfer) entsprechen. 10. A lle erforderlichen behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen. 24. Der Förderwerber stimmt zu, dass die geförderte, gem. § 27 EEffG anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme zur Gänze auf die IKB zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem EEffG übergeht und dass die Förderung unter der Bedingung gewährt wird, dass der Kunde zu diesem Zweck sämtliche für die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation erforderlichen Unterlagen (vorzugsweise in elektron. Form) zur Verfügung stellt. Die IKB sind gem. § 27 EEffG zur Weiterübertragung der beim Förderwerber gesetzten Maßnahme samt Unterlagen für die Dokumentation auf Dritte berechtigt. Seite 2/3 energie · internet und it · wasser und abwasser · a b fa l l · bäder Zusatzförderung Ich erkläre, dass ich folgende zusätzliche Förderung erhalten habe/in Anspruch nehmen werde: £ Wohnbauförderung £ Umweltförderung £ keine Zusatzförderung £ sonstige Förderung (bitte ausfüllen): Einverständniserklärung Förderungswerber Ich erkläre, dass ich die oben angeführten Bedingungen für die Auszahlung der Förderung erfülle. Ich bin damit einverstanden, dass eine zu Unrecht bezogene Förderung einschließlich Verzinsung zurückgefordert werden kann. Ort/Datum Unterschrift des Förderungswerbers/Antragstellers Bestätigung Installateur/Planer Die Wärmepumpenanlage wurde mit unten stehendem Datum in Betrieb genommen und entspricht den oben angeführten Daten und Bedingungen. Datum der Inbetriebnahme: Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel des Installateurs/Planers Seite 3/3 energie · internet und it · wasser und abwasser · a b fa l l · bäder
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