1 PRÄAMBEL Sicherheit ist ein soziales Grundrecht der Menschen und ein wichtiger Teil der Lebensqualität. Österreich gehört zu den sichersten Ländern der Welt, insbesondere Oberösterreich zeichnet sich im Bundesländervergleich durch eine niedrige Verbrechensrate und eine hohe Aufklärungsquote aus. Terroranschläge im Herzen Europas, Cyber-Kriminalität oder die enormen Flüchtlingsströme aus Krisengebieten bringen jedoch neue Herausforderungen mit sich, auf die die OÖVP im Rahmen einer entsprechenden Sicherheitspolitik reagieren will. Aktuelle Umfragen zeigen, dass das subjektive Sicherheitsempfinden innerhalb der Bevölkerung sinkt. Die OÖVP nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und wird deshalb sämtliche Maßnahmen ergreifen, fordern beziehungsweise unterstützen, welche die Sicherheit und damit die Lebensqualität für die oberösterreichische Bevölkerung erhöhen. Zu den zentralen der insgesamt 20 Forderungen zählen unter anderem: 1. Mindestens 200 neue Polizistinnen und Polizisten sollen jährlich in Oberösterreich neu aufgenommen und ausgebildet werden. 2. Die Videoüberwachung soll an öffentlichen, kritischen und gefährlichen Plätzen ausgebaut werden. In Anbetracht der Bedrohungslage durch Terrorismus soll die Überwachung unserer Autobahnen und Autobahntunnel durch Kameras intensiviert werden. 3. Aufbau und Ausbau eines mobilen Einsatzkommandos zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Brennpunkten. Gerade Vorfälle und Übergriffe wie am Linzer Hauptbahnhof, in Salzburg oder in Köln sollen durch rasches und konsequentes Einschreiten verhindert werden. 4. Zur optimalen einsatzbezogenen Aus- und Fortbildung der Polizei soll in Sattledt ein modernes Einsatztrainingszentrum errichtet werden, das unter anderem ermöglicht, professionelle Szenarientrainings durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf terroristisch, ideologisch oder religiös motivierte Kriminalität müssen Polizistinnen und Polizisten bestmöglich ausgerüstet werden. 2 MOTIVIERTE UND GUT AUSGERÜSTETE SICHERHEITSKRÄFTE 1. Angesichts der hohen Anzahl zukünftiger Pensionsabgänger, zahlreiche Polizistinnen in Mutterschutz (auf Grund neuer, verbesserter Voraussetzungen für Frauen), Karenzvertretungen und Teilzeitanstellungen und die inhaltlich und organisatorisch neuen Aufgaben, ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf bei der oö. Polizei. Daher sollen in den Jahren 2016 bis 2021 mindestens 200 neue Polizistinnen und Polizisten jährlich für Oberösterreich aufgenommen und ausgebildet werden. 2. Der digitale Blaulichtfunk soll bis 2020 auf- und flächendeckend ausgebaut werden, denn krisen- und abhörsichere Kommunikationsmittel aller Blaulichtorganisationen sind im Ernstfall unerlässlich. 3. Oberösterreichische Polizisten, die in einem anderen Bundesland ihren Dienst versehen müssen, sollen ehestens zurück nach Oberösterreich geholt oder entsprechend ersetzt werden. Polizistinnen und Polizisten werden etwa für das Einsatzkommando „Cobra“ oder auch für Observationseinheiten ausgebildet und dann auch außerhalb des Bundeslandes eingesetzt. Solche Bedienstete fehlen auf ihren Dienststellen und müssen, beispielsweise im Rahmen eines Dienstzuteilungspools, ersetzt werden. 4. Aufbau und Ausbau eines mobilen Einsatzkommandos zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Brennpunkten. Gerade Vorfälle und Übergriffe wie am Linzer Hauptbahnhof, in Salzburg oder in Köln sollen durch rasches und konsequentes Einschreiten verhindert werden. 5. Zur optimalen einsatzbezogenen Aus- und Fortbildung der oö. Polizistinnen und Polizisten soll in Sattledt (wo es derzeit nur einen Schießstand zum Training gibt) ein modernes Einsatztrainingszentrum errichtet werden, das unter anderem ermöglicht, professionelle Szenarientrainings durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität müssen oö. Polizistinnen und Polizisten bestmöglich ausgebildet werden. 6. In den Jahren 2016 bis 2018 sollen neue Geschoßschutzwesten und Helme zum Schutz der im Außendienst befindlichen Polizisten angekauft werden. Die OÖVP bekennt sich auch weiterhin zu einer motivierten und gut ausgerüsteten Polizei. 7. In Oberösterreich soll langfristig kein Polizeiposten mehr geschlossen werden. 3 8. Um möglichen terroristischen Aktivitäten entgegen zu wirken, sollen neben der Zentralstelle auch die Landesämter für Verfassungsschutz mit Personal verstärkt werden. Es sollen die bestehenden Ermittlungsgruppen erweitert und eine zusätzlich Gruppe geschaffen werden. 9. Bedrohungen und Risiken in der digitalen Welt stellen bei der Verbrechensbekämpfung eine zunehmende Herausforderung dar. Deshalb soll die Exekutive auf dem Gebiet der „CyberSicherheit“ weiter gestützt werden. SICHERE BETREUUNG VON FLÜCHTLINGEN 10. Zwischen den Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Polizei soll es zu einer verstärkten Zusammenarbeit beziehungsweise Vernetzung kommen, um negative Auswirkungen der Migrationsentwicklung, sowohl staats-, fremden- und kriminalpolizeilich, rechtzeitig zu erkennen beziehungsweise diesen entgegenwirken zu können. Insbesondere soll ein mobiler Streifendienst, der sich um die Anliegen und Probleme von Asylwerbern kümmert und ein "Flüchtlings-Kontaktbeamter" (in allen Großquartieren) installiert werden. Dieser Kontaktbeamte soll gemeinsam mit NGOs, Sozialarbeitern, dem Unterbringungsverantwortlichen und Dolmetschern über unsere Werte, Rechtsordnung und Regeln des Zusammenlebens informieren. 11. Die bestehenden Kooperationen mit dem Landesschulrat, den Justizanstalten, der Polizei, dem Bundesheer und den in der Flüchtlings- bzw. Migrantenbetreuung tätigen Organisationen sollen verstärkt werden. Ziel ist hier eine Sensibilisierung, um Radikalisierung rechtzeitig zu erkennen und ihr entgegenwirken zu können. ZUSAMMENARBEIT MIT DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN 12. Die Einbindung der Bevölkerung durch die Polizei ist wichtig. Dazu bedarf es aber keiner Bürgerwehren oder „Hilfssheriffs“! Die Sicherheit soll vielmehr durch aktive Einbindung der Kommunen und der Bevölkerung in die polizeiliche Präventionsarbeit im Sinne eines „COMMUNITY Policing“ Konzepts gesteigert werden. Der Kriminalprävention kommt dabei vor allem die Aufgabe zu, die Bürger über Möglichkeiten des Selbstschutzes aufzuklären. Denn jeder Bürger kann aktiv zu seiner eigenen Sicherheit beitragen. Zugleich soll es zu einem verstärkten Inforückfluss an die Polizei kommen. 4 MODERNE UND EFFIZIENTE SICHERHEITSINFRASTRUKTUR 13. Ein neues, modernes Einsatzleitsystem inklusive Krisenzentrum soll das Koordinieren von Einsätzen verbessern und eine schnellere Einsatzbereitschaft vor Ort garantieren. 14. Mittelfristig soll eine krisenfeste Sicherheitszentrale für Oberösterreich aufgebaut werden, in der alle Einsatzorganisationen koordiniert und miteinander vernetzt werden. 15. Die Videoüberwachung soll an öffentlichen, kritischen und gefährlichen Plätzen ausgebaut werden. Damit soll einerseits die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gesteigert, andererseits die Aufklärung von Verbrechen unterstützt werden. In Anbetracht der Bedrohungslage durch religiös motivierten Terrorismus soll die Überwachung unserer Autobahnen und Autobahntunnel durch Kameras intensiviert werden. Die Möglichkeit zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) wie sie in Bayern bereits existiert, soll auch Oberösterreich zum Einsatz kommen. 16. Bundes- und landesgesetzliche Bestimmungen sollen im Hinblick auf Vereinfachungen durchforstet und bearbeitet werden. Die polizeiliche Arbeit soll auf ihre Kernkompetenzen konzentriert und bürokratische Hürden sollen vermindert werden. Ziel ist es, für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher den raschen und flexiblen Einsatz von Polizisten zu gewährleisten. 17. Die Einsatz- und Handlungsfähigkeit des Bundesheeres soll langfristig sichergestellt werden. Wichtige Heeresinfrastruktur muss im Land bestehen bleiben, dazu zählt etwa der Erhalt der oberösterreichischen Stellungsstraße. Gerade bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die Assistenzleistung des Bundesheeres unverzichtbar. 18. Um ein rasches und effizientes Einschreiten von Einsatzkräften zu ermöglichen, soll das Polizeistrafgesetz beziehungsweise Sicherheitspolizeigesetz in den Bereichen, wo es nötig ist, adaptiert werden. Das betrifft unter anderem das Wegweisungsrecht der Polizei auf öffentlichen Plätzen (Hauptbahnhof) oder die Lockerung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen der Bezirksgrenzen. 19. Der Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, Minderjährige, Seniorinnen und Senioren durch Beratungen und Kurse soll weiter verbessert werden. 20. Die Landesförderungen für den Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sollen weiter bestehen bleiben. Gefördert werden 30% der anerkannten Investitionskosten (max. € 1000) in Form eines Direktzuschusses. 5 Alle genannten Maßnahmen müssen selbstverständlich mit den geltenden Datenschutzrichtlinien, den Bürgerrechten sowie den persönlichen Freiheiten der Menschen in unserem Land im Einklang stehen. 6
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