Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Mit dem Wegfall der eigenen Arbeitskraft fehlt die Grundlage, sich
selbst und seine Familie zu versorgen. Deshalb sollte eine
Berufsunfähigkeitsabsicherung in keiner Vorsorgeplanung fehlen.
Zurich Medizin Check
Sie können für die bei
Antragstellung erforderliche
Gesundheitsprüfung den Zurich Medizin Check
nutzen. Damit werden auf Wunsch alle
Untersuchungen an einem Ort Ihrer Wahl
durchgeführt, zum Beispiel zu Hause oder am
Arbeitsplatz.
» Mehr zum Zurich Medizin Check
Überblick
Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit können Sie sich
durch eine eigenständige Versicherung oder durch eine kostengünstige
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung absichern.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur zusammen mit
einer Hauptversicherung – z. B. mit einer Fondsgebundenen
Rentenversicherung – abgeschlossen werden:
» Hauptversicherungen plus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Tipp: Kombinieren Sie die BUZ mit der steuerlich geförderten Basisrente
und sparen so doppelt Steuern.
» BU-Schutz mit Basisrente
Leistungen
Die Zurich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhaltet folgende
Leistungen – unabhängig mit welcher Hauptversicherung Sie diese
kombinieren:
Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu
mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich
vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis
zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Flexible Vertragsgestaltung
Einschluss einer garantierten Rentenanpassung im Leistungsfall
möglich
Flexible und preisorientierte Gestaltung durch Wahl einer Karenzzeit
oder freiwillige Einräumung eines abstrakten Verweisungsrechts*
möglich
Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Bonus)
Leistungsumfang
volle Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ab 50 %
Berufsunfähigkeit
Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung
während der Berufsunfähigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch bei
verspäteter Anzeige
Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die
Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen
wird
Verzicht auf die Prüfung in den Berufsgruppen 1 bis 3 – wenn bei
Berufsunfähigkeit auch eine andere als die zuletzt ausgeübte
Tätigkeit ausgeübt werden könnte (abstrakte Verweisung)
weltweiter Versicherungsschutz
Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des
Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
Organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des
Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu
einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte
Fachleute
* freiwillige Abwahl "Verzicht auf abstrakte Verweisung" nur möglich in Berufsgruppe 3 vor
Vollendung des 50. Lebensjahres
Zurich Medizin Check
Werden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
bestimmte Absicherungssummen überschritten, ist zusätzlich zu den
üblichen Gesundheitsfragen auch eine ärztliche Untersuchung
erforderlich. Mit dem neuen Service Zurich Medizin Check benötigen
Sie dafür keinen Termin mehr bei Ihrem Hausarzt.
Gesundheitsprüfung unabhängig von Zeit und Ort
Auf Wunsch kommt eine examinierte Pflegefachkraft zu Ihnen nach
Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und führt die Untersuchungen vor Ort
durch. Den Termin für die Gesundheitsprüfung bestimmen Sie selbst. Es
fallen für Sie keine Wartezeiten wie in einer Arztpraxis an.
Die Untersuchung dauert etwa 45 Minuten. Dabei werden alle
erforderlichen medizinischen Daten und Proben erhoben. Die Dauer der
Befragung richtet sich nach Ihrer persönlichen Gesundheitshistorie.
Gut bewertet
Die Zurich Gruppe zählt zu den
größten Berufsunfähigkeitsversicherern Deutschlands
anerkannt besten Anbietern von Versorgungskonzepten
Die unabhängige Ratingagentur Franke &
Bornberg (www.franke-bornberg.de) zeichnet die
Zurich Gruppe immer wieder mit exzellenten
Noten als Berufsunfähigkeits-Versicherer aus.
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung
AG erhielt für die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung (BUZ) zur
Rentenversicherung die Note "FFF Plus" für
"hervorragend". Das Unternehmen von Franke
& Bornberg (www.franke-bornberg.de)
bewertete dabei die Qualität und
Kundenorientierung der Produkte auf Basis einer
Analyse der Versicherungsbedingungen und
Anträge.
Morgen & Morgen ( mm-gmbh.yum.de) bewertet
im Rating der Berufsunfähigkeit (BU-GesamtRating) Zurich mit 5 Sternen
("ausgezeichnet").
»
Hauptversicherungen plus BU-Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur zusammen mit
einer Hauptversicherung abgeschlossen werden. Bei folgenden
Hauptversicherungen ist der Einschluss möglich:
Private Rentenversicherung RenteclDVVLF select und Depot
Renteclassic
Basisrente: Basis Renteclassic select, Basis Renteinvest und Basis
Renteinvest Premium
Risikolebensversicherung: Risikoleben
Fondsgebundene Rentenversicherung: Vorsorgeinvest und
Vorsorgeinvest Premium
BUZinvest / BUZinvest Premium
Absicherung der Arbeitskraft quasi "zum Nulltarif"
BUZinvest / BUZinvest Premium ist eine BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung in Kombination mit unseren fondsgebundenen
Rentenversicherungen Vorsorgeinvest oder Vorsorgeinvest Premium.
Diese Kombination bietet:
eine Berufsunfähigkeits-Absicherung, bei der Sie am Ende die
Möglichkeit haben, die gezahlten Beiträge quasi zurückerstattet zu
bekommen
Renditechancen für renditeorientierte Anleger an den Aktienmärkten
Ein cleveres Prinzip
Im Rahmen von BUZinvest / BUZinvest Premium fließen die
Sparbeiträge in Fonds. Nach Ablauf der Ansparphase der Vorsorgeinvest
oder Vorsorgeinvest Premium erhalten Sie wahlweise eine lebenslange
Rente oder Kapitalauszahlung, die von der Fondsentwicklung und
eingeschlossenen Kapitalgarantien abhängt. Bei guter Fondsentwicklung
können Sie damit rechnen, einen Großteil der Beiträge – oder sogar
deutlich mehr – zurückzubekommen.
Ihre Vorteile
Leistungsstarke Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Volle Berufsunfähigkeitsleistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Leistungen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit – auch
wenn diese verspätet gemeldet wird
Professionelle Leistungsabwicklung und umfangreiche
Rehabilitationshilfe
Weltweiter Versicherungsschutz
Bei BUZinvest Premium
Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest
Premium
Gemanagte Fondsanlage in Form eines innovativen
Investment-/Garantiemodells unseres Kooperationspartners DWS
Investments
Kundenindividuelles und tagesaktuelles Fondsmanagement
Hohe individuell wählbare Sicherheiten (Beitragsgarantie
grundsätzlich vereinbart)
Bei BUZinvest
Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest
Flexible Fondsanlage (individuell oder gemanagt) nach Ihren
persönlichen Wünschen
Modell "reine Fondsanlage" ohne Garantien möglich (auf Wunsch
Einschluss von Kapitalgarantien)
Staatlich geförderter BU-Schutz mit Basisrente
Doppelt Steuern sparen plus doppelt vorsorgen
In Kombination mit einer Basisrente wird die
Berufsunfähigkeitsabsicherung ebenfalls steuerlich gefördert, wenn
mindesten 50 % der Beiträge dem Aufbau der Altersvorsorge dienen.
Sie erhalten volle Versicherungsleistungen schon ab 50 %
Berufsunfähigkeit.
Zurich Plus: Bei Berufsunfähigkeit übernimmt Zurich die
Beitragszahlung für Ihre Basisrente. Ihre Altersvorsorge bleibt in voller
Höhe erhalten, ohne dass Sie einen weiteren Cent dafür zahlen.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und
Basisrente
Kombiniert mehr Vorteile:
lebenslange Rentenzahlung aus der Basisrente
Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
steuerliche Förderung der Beiträge zur Basisrente und
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die Basisrente bis
zum Beginn der Rentenzahlung übernommen.
So funktioniert das attraktive Modell
Ihre Beiträge zur Basisrente und zu einer mit ihr verbundenen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden vom Finanzamt als
Sonderausgaben anerkannt. Und das bis zur gesetzlichen Höchstgrenze
von 20.000 Euro für Ledige. Bei zusammen veranlagten Ehegatten
verdoppelt sich der Betrag sogar auf 40.000 Euro.
Im Jahr 2014 werden bereits 78 % Ihrer Beiträge zur Basisrente (und
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) steuerlich angerechnet. Der
Satz steigt jährlich um 2 % bis zum Jahr 2025 100 % erreicht sind.
Übrigens: Sind Sie Akademiker, Fachwirt oder Handwerksmeister,
profitieren Sie bei Zurich von besonders vorteilhaften Konditionen, wenn
Sie Ihre Basisrente mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kombinieren.