UNITA-Brief 3-4/15 - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und

UNITA-Brief 3-4/15
Unzureichende Dokumentation der Vergabe in
LPh 6/7 birgt Haftungsrisiken
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
(Az. 17 U 5/14) haftet ein Projektsteuerer für die (teilweise) Rückforderung von öffentlichen Fördermitteln, weil er u. a. nicht auf
eine ausreichende Dokumentation von Submission, Prüfung der
Angebote oder Vergabeentscheidungen geachtet habe. Regelmäßig machen im Zuwendungsbescheid Nebenbestimmungen die
Einhaltung von VOB und VOL zur Voraussetzung für den Erhalt
der Zuwendungen. Ob Bauvorhaben mit öffentlichen Mitteln
gefördert werden oder nicht - im Rahmen der Leistungsphasen 6
und 7 nach HOAI 2013 ist unbedingt auf eine ordnungsgemäße
Vergabe sowie deren Dokumentation zu achten. Auch wenn das
Urteil zu einem Projektsteuerungsvertrag erging, sind die Haftungsrisiken auch auf Architekten und Ingenieure übertragbar,
da jeweils Werkverträge der Beauftragung zugrunde liegen. Um
derartige Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten sich Planer mit
ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung eines
ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens vertraut machen. Bei dem
neuen VBI-Seminar „Richtige Vorbereitung und Durchführung von
Vergabeverfahren für Bauleistungen“ vermitteln Dipl.-Ing. Arch.
Sandra Trelle und Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M. (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) speziell für Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer vertiefte Kenntnisse über Vergabeverfahren zur Erbringung mangelfreier und abnahmefähiger Leistungen
(29.4. Hamburg, 3.11. Mülheim).
ARGE von Architekten- und Ingenieurbüros:
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Abweichend von § 723 BGB sollte im Arbeitsgemeinschaftsvertrag geregelt werden, dass eine ordentliche Kündigung während
der Laufzeit der Gesellschaft ausgeschlossen ist, sondern eine
solche nur aus wichtigem Grunde möglich ist – denn ein vorzeitiges Ausscheiden eines Gesellschafters würde den Vertragszweck
der Erbringung der vereinbarten Leistungen insgesamt gefährden. Wie diese und viele andere Vertragsbedingungen einer
ARGE geregelt werden können, hat unser UNITA-JUR.-NetzwerkMitglied Rechtsanwalt Dr. Johann Peter Hebel gemeinsam mit
seinem Kollegen Dr. Dirk Fischer (beide SES Eulitz Schrader
Rechtsanwälte und Notare, Berlin) „Einführende Hinweise zur
Gestaltung von ARGE-Verträgen von Architekten- und Ingenieurbüros“ zusammengestellt. Die 45-seitige pdf-Datei mit ausführ-
lichen Erläuterungen wird exklusiv für UNIT-BerufshaftpflichtKunden zur Bestellung angeboten, die reguläre Schutzgebühr
entfällt.
Staatliche Förderung für Basisrente ab 2015
gesetzlich aufgestockt
Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basisrente wird
ab 2015 dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen
Rentenversicherung (West) gekoppelt. Das im Dezember verabschiedete „Zollkodexanpassungsgesetz“ setzt mit diesem jährlich
angepassten Grenzwert eine höhere Obergrenze fest, die im laufenden Jahr bei 44.344 Euro für Verheiratete liegt. Bisher war das Beitragsvolumen gedeckelt und betrug 40.000 Euro pro Jahr – für Ledige jeweils die Hälfte. Der Staat fördert die insbesondere für Selbständige interessante Basisrente damit noch stärker über die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Für 2015 werden 80 Prozent
der Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung
anerkannt, also maximal 35.475 Euro für Verheiratete. Möchten Sie
beraten werden? Dann senden Sie den Coupon ein.
Subplaner oder freier Mitarbeiter?
Die Grenze der freien Mitarbeit gegenüber selbständig tätigen
Subunternehmen bei Architekten oder Ingenieuren ist fließend.
Dabei ist die Unterscheidung sozialrechtlich und für die Berufshaftpflichtversicherung relevant, darauf weist Rechtsanwalt Christian
Wienecke hin (RNSP, Bonn): Der freie Mitarbeiter haftet wie ein
Angestellter des ihn beauftragenden Unternehmens und ist über
dessen Berufshaftpflicht-Police mitversichert, der Subunternehmer wiederum nur auf der jeweiligen vertraglichen Grundlage
mit seinem Generalplaner. Subplaner müssen daher zusätzlich
ihre eigene Berufshaftpflicht versichern, das beauftragende Büro
deren Umsätze gesondert ihrem Versicherer melden. Unter freier
Mitarbeit wird gemäß Wienecke juristisch jede selbständige oder
unternehmerische Tätigkeit einer natürlichen Person für ein fremdes Unternehmern auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage
verstanden. Von außen betrachtet wird der freie Mitarbeiter diesem Unternehmen zugerechnet. Ein Subplaner ist grundsätzlich
ein eigenständiges Unternehmen, das seinerseits wieder verschiedene Mitarbeiter haben kann. Als Subunternehmer kann daher
auch eine juristische Person auftreten. Von außen sind hier also
zwei Unternehmen zu unterscheiden, Generalplaner und – meist
nur für ein einzelnes Gewerk – von diesem eingestellter Subplaner.
Der Subunternehmer ist in der Art und Weise seiner Arbeit frei und
nur an die vertraglichen Vorschriften gebunden. Der freie Mitarbeiter agiert auf Anweisungen desjenigen Unternehmens, für das
er seine freien Dienste anbietet. Für Fragen – auch zum Aspekt
Scheinselbständigkeit – steht Wienecke im Team mit UNITA-JUR.Netzwerk-Mitglied Dr. Achim Schumacher den UNIT-Kunden gern
telefonisch zur Verfügung unter 0228 9087280.
Pflegestärkungsgesetz & Landespflegeheimgesetze – Auftragspotenzial für Planungsbüros
Durch das „Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung“ wurden seit dem 1. Januar 2015 alle Leistungsbeträge der
Pflegeversicherung um 2,67 bzw. 4 Prozent angehoben, „um die
Preisentwicklung über den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum der
letzten drei Jahre zu berücksichtigen“. Dieses Zitat des Bundesgesundheitsministeriums (bmg.bund.de) verdeutlicht, dass sich an
dem „Teilkasko-Charakter“ der Pflegeversicherung nichts geändert
hat und zusätzliche private Vorsorge weiterhin notwendig ist –
diesbezügliche Beratung können Sie mit dem Coupon anfordern.
Die am häufigsten praktizierte und gewünschte „Pflege zu Hause“
wird von der Regierung unterstützt, indem niedrigschwellige
Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Umbaumaßnahmen
und Pflegehilfsmittel höher bezuschusst werden. Allerdings: dem
Trend zur häuslichen Pflege sind angesichts der Zunahme der
Singlehaushalte und der Erwerbstätigkeit von Angehörigen Grenzen gesetzt, der Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen wird
weiter steigen. Die Investitionswelle in Neubauprojekte dürfte
sich fortsetzen. Zudem bringen in diesem Zusammenhang die
Landesgesetze, die erhöhte Anforderungen an die Raumaufteilung, die Barrierefreiheit und den Brandschutz in Pflegeheimen
vorschreiben, erhebliches Auftragspotenzial für Architekten und
Fachplaner mit sich. In NRW müssen rund 30 Prozent der Pflegeheime in nächster Zeit Umbaumaßnahmen vornehmen, um die ab
2018 geltende Einbettzimmerquote von 80 Prozent zu erfüllen. In
Baden-Württemberg sind ab 2019 nur noch Einzelzimmer zugelassen, die derzeit erst knapp die Hälfte der Pflegeplätze ausmachen.
Für den Umbau der Einrichtungen mit Zweibettzimmern sind
Konzepte gefragt, die möglichst wenige Plätze wegfallen lassen.
Die meisten Vorgaben (Brandschutz!) betreffen im Übrigen auch
sogenannte „neue Wohnformen“ wie Senioren-WGs.
Per Fax an: 0208 7006-3790
Private Krankenversicherung:
Arbeitgeber-Zuschuss für Kinder?
Der Zuschuss, den Arbeitnehmer mit Privater Krankenversicherung
vom Arbeitgeber mit dem Gehalt überwiesen bekommen, ist auf
7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Weil diese
Grenze sich zu Jahresbeginn auf 4.125 Euro erhöht hat, ist auch
die Zuschusshöhe auf maximal 301,13 Euro gestiegen (zuzüglich
1,175 Prozent für Pflegeversicherung = 47,44 Euro). Prämienveränderungen sollten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber stets melden, damit dieser seinen Anteil anpassen kann. Hinweis: Ist der
maximale Zuschussbetrag nicht ausgeschöpft, kann der Privatversicherte u. U. den Differenzbetrag für ebenfalls privat versicherte
Familienangehörige beanspruchen. Dieser Anspruch besteht gemäß neuerem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 12KR 4/11 R)
nicht, wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist.
RO-KA-TECH, 6.-8. Mai 2015 in Kassel:
Messetickets zu gewinnen
Besuchen Sie den UNIT-Stand (B 02, Halle 11) auf der führenden
europäischen Fachmesse im Bereich der unterirdischen Abwasserinfrastruktur vom 6.-8. Mai in Kassel! Für Ingenieure dürften insbesondere die Fachvorträge unseres Standpartners VuSD Verband
der unabhängigen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen von
Abwasseranlagen am Mittwoch und Donnerstag um 11:00 Uhr
interessant sein, u. a. „Fakten für die Zustands- und Funktionsprüfung – Unterschiede in der Wahrnehmung“. Mit dem Coupon
können Sie eine informative Einladung zur Messe anfordern, den
ersten drei UNIT-Kunden legen wir einen Ticketgutschein bei.
Termine – Seminare
22.04.15
Einführung QM-System im Planungsbüro, München
23.04.15
Veränderungen erfolgreich gestalten, Mülheim
29.04.15
Richtige Durchführung von VOB-Verfahren, Hamburg
06.05.15
Optimale Ingenieurverträge, Mülheim
06.-08.05.15
RO-KA-Tech, Kassel
07.05.15
Rhetorik von Akquise bis Nachtrag, Berlin
12.05.15
Richtiger Umgang mit Planungsmängeln, München
19.05.15
Selbst- und Zeitmanagement, Frankfurt
Informationscoupon zum UNITA-Brief 3-4/15
Bitte beraten Sie mich zu folgenden Themen oder
senden Sie mir folgende Unterlagen per E-Mail:
Informationen zu den markierten Seminaren
ARGE-Vertrag
Basisrente
Pflegeversicherung
RO-KA-TECH
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