Gute Gründe für BZ10 / BZ11 Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Laut Statistik wird mehr als jeder Vierte in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Da der Staat den gesetzlichen Anspruch bei Berufsunfähigkeit – insbesondere für alle nach 1960 Geborenen – drastisch reduziert hat, ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit unverzichtbar. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Rentenversicherung auch eine BUZ abschließen, sorgen Sie nicht nur fürs Alter vor, sondern sichern sich auch für den Fall der Berufsunfähigkeit ab. Flexible Tarifgestaltung Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit oder Beitragsbefreiung und BU-Rente möglich BU-Schutz in vielen Berufen bis 67 möglich Hervorragende und besonders kundenfreundliche Bedingungen Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend Mehrfach ausgezeichVerzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen – auch bei dauerhaftem neter BU-Schutz Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Keine Beitragserhöhung, wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z.B. bei Berufswechsel) Keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn Voller Versicherungsschutz für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auch bei vorübergehender Unterbrechung der Berufstätigkeit (z.B. wegen Mutterschutz oder Elternzeit) oder endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf Voller Versicherungsschutz auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall Weltweiter VersicheStundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate – zinslos bei rungsschutz Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung Besonderheiten bei der Direktversicherung und Unterstützungskasse Einschluss einer garantierten Rentensteigerung in Höhe von 1 % bis 3 % möglich Bei der Direktversicherung kann auch eine Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten vereinbart werden. Professionelle Leistungsabwicklung Über 90-jährige Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsabsicherung Eigene Abteilung mit medizinisch ausgebildetem Personal zur Leistungsprüfung Keine Meldefristen bei Berufsunfähigkeit Keine zeitliche Befristung bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. · Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel · www.alte-leipziger.de Produktmanagement · Betriebliche Altersversorgung · Telefon 06171 66-2059 · [email protected] bav 525 – 01.2016
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