Gute Gründe für BZ10 / BZ11

Gute Gründe für BZ10 / BZ11
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Laut Statistik wird mehr als jeder Vierte in seinem Arbeitsleben berufsunfähig.
Da der Staat den gesetzlichen Anspruch bei Berufsunfähigkeit – insbesondere für alle nach 1960 Geborenen – drastisch reduziert hat, ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit unverzichtbar.
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Rentenversicherung auch eine BUZ abschließen, sorgen Sie nicht nur fürs Alter vor,
sondern sichern sich auch für den Fall der Berufsunfähigkeit ab.
Flexible Tarifgestaltung
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Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit oder
 Beitragsbefreiung und BU-Rente möglich
BU-Schutz in vielen
Berufen bis 67 möglich
Hervorragende und besonders kundenfreundliche Bedingungen
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Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend
Mehrfach ausgezeichVerzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen – auch bei dauerhaftem
neter BU-Schutz
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
Keine Beitragserhöhung, wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z.B. bei Berufswechsel)
Keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn
Voller Versicherungsschutz für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auch bei vorübergehender Unterbrechung der Berufstätigkeit (z.B. wegen Mutterschutz oder Elternzeit) oder
endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
Voller Versicherungsschutz auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall
Weltweiter VersicheStundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate – zinslos bei
rungsschutz
Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung
Besonderheiten bei der Direktversicherung und Unterstützungskasse
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Einschluss einer garantierten Rentensteigerung in Höhe von 1 % bis 3 % möglich
 Bei der Direktversicherung kann auch eine Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten vereinbart werden.
Professionelle Leistungsabwicklung
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Über 90-jährige Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsabsicherung
Eigene Abteilung mit medizinisch ausgebildetem Personal zur Leistungsprüfung
 Keine Meldefristen bei Berufsunfähigkeit
 Keine zeitliche Befristung bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
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bav 525 – 01.2016