universität - Justus-Liebig

JUSTUS-LIEBIG-
Fachbereich Rechtswissenschaft
UNIVERSITÄT
GIESSEN
Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h.c. Walter Gropp
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016
Hausarbeit
Bearbeitungszeitraum: 19.02.-08.04.2016
K, ein bekannter Auftragskiller, bekommt regelmäßig Aufträge, unliebsame Partner, Freunde oder
sonstige „unerwünschte“ Personen „aus dem Weg zu räumen“.
So soll er den verhassten Arbeitskollegen des A – den B – umbringen. Weiterhin wird er von C
beauftragt D zu töten.
Zunächst „kümmert“ sich K um B. Dazu lauert er B auf dessen Heimweg auf, um ihn zu erschießen.
Anschließend will er seine Leiche im nahegelegen See verschwinden lassen. Als B eines Abends
nichtsahnend nach Hause geht, wartet K bereits auf ihn. Als B näher kommt, schießt er auf ihn. B
wird schwer getroffen und geht zu Boden. K glaubt erfolgreich gewesen zu sein und transportiert die
„Leiche“ zum See und wirft sie hinein. Tatsächlich jedoch ist B nur bewusstlos und ertrinkt.
Hoch erfreut über das Gelingen der ersten Tat, schreitet K zur nächsten. Auch dem D will er
auflauern, um die Sache schnell zu beenden. Dazu will er die Gewohnheit des D, jeden Abend eine
Runde im Stadtpark zu joggen, ausnutzen.
E, eine Freundin des K, erfährt von dem Tötungsplan. Sie wittert ihre große Chance endlich ihren
gewalttätigen Ehemann (M) loszuwerden. Dieser hatte sie bereits über Jahre immer wieder schwer
misshandelt und gefährlich verletzt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis er sie wieder geschlagen
hätte. Daher sieht sie keinen anderen Ausweg als den „Haustyrannen“ umzubringen. Da sie jedoch
selbst nicht den Mut hat, will sie die Gelegenheit nutzen. Sie lockt M an diesem Abend unter einem
Vorwand in den Park.
Wie von ihr beabsichtigt, hält K in der Dunkelheit den sich nähernden M für D und schießt auf diesen.
M wird tödlich getroffen und stirbt.
Als K dieses Missgeschick bemerkt, fürchtet er zu viele Spuren am Tatort zu hinterlassen, sollte er
den D auch noch töten. Um jedoch auch seinen Auftraggeber nicht zu verärgern, will er den D durch
einen leichten Angriff einschüchtern und zur Flucht ins Ausland „überreden“. Er legt die Leiche des M
in ein Gebüsch und wartet auf D. Als dieser auf seinem Rundweg an K vorbeikommt, verpasst ihm K
einen Faustschlag ins Gesicht. Dadurch stürzt D zu Boden und schlägt mit dem Kopf auf den harten
Asphalt. Er erleidet eine Hirnblutung, die innerhalb weniger Sekunden zum Tod führt.
Als K den D am Boden liegen sieht, steigt in ihm die Angst auf seinen guten Ruf zu verlieren, sollte
sein geplanter Schwindel auffliegen. So fasst er den Entschluss D nun doch zu töten. Dazu tritt er
einige Male mit voller Wucht gegen den Kopf des bereits toten D. Als K davon überzeugt ist, sein
Werk getan zu haben, geht er nach Hause.
Wenig später findet die Polizei die Leichen im Park und kann den ganzen Sachverhalt aufklären.
Aufgabenstellung:
Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.
Bearbeitervermerk:
§ 211 StGB ist nicht zu prüfen!
Hinweis:
Am 24. und 25. Februar finden Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten statt!
Mittwoch, 24. Februar 2016, 14 Uhr s.t. bis 17 Uhr, HS 2 (Grundlagen)
Donnerstag, 25. Februar 2016, 14 Uhr s.t. bis 17 Uhr, HS 2 (Vertiefung)
Wenn Sie an den Veranstaltungen teilnehmen möchten, tragen Sie sich bitte bis zum 23.02.2016 für
die jeweilige Veranstaltung in StudIP ein. Rückfragen bitte an Simone Szczerbak, Professur für
Öffentliches Recht, Prof. Dr. Steffen Augsberg, Hein-Heckroth-Str. 5, 35390 Gießen, Tel.: 0641/
9921092, E-Mail: [email protected]
Umfang der Bearbeitung:
Die Arbeit darf den Umfang von 42.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen innerhalb der Textseiten
– ohne Fußnotentext) nicht überschreiten. Hiervon ausgenommen sind Deckblatt, Sachverhalt,
Literaturverzeichnis und Gliederung, die der Fallbearbeitung voran zu stellen und mit römischen
Ziffern zu nummerieren sind. Auf der linken Seite ist ein Korrekturrand von 1/3 der Seite frei zu
lassen. Der Rand an den übrigen Seiten sollte 1,5 cm betragen. Im Übrigen sind die formalen
Hinweise für die Anfertigung von Prüfungshausarbeiten, die im Downloadbereich der Webseite des
Prüfungsamtes abrufbar sind, einzuhalten.
Abgabe der Arbeit:
Freitag, 08.04.2016, entweder bis spätestens 12:00 Uhr Abgabe an der Professur Gropp (Licher
Straße 76, 35394 Gießen) oder Einwurf ins Postfach der Professur Gropp bei den Hausmeistern bzw.
per Post. Bei der Zusendung per Post ist das Datum des Poststempels entscheidend. Eine
Verlängerung der Abgabefrist ist nicht möglich.
Neben der schriftlichen Ausarbeitung ist die Hausarbeit zur o. g. Frist als elektronische Fassung (Nur
eine Datei; Benennung: IhrNachname.IhrVorname.pdf) abzugeben. Verwenden Sie hierfür bitte den
„Abgabeordner für digitale Fassungen der Hausarbeit“ im Dateienbereich der Übung in Stud.IP. Ihre
Datei kann nicht von anderen Studierenden heruntergeladen werden. Mit der Abgabe erklären Sie
Ihr Einverständnis, dass die elektronische Fassung bei Bedarf auf Plagiate überprüft wird.
Sonstiges:
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