Drs. 17/5486 - Niedersächsischer Landtag

Drucksache 17/5486
Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Antrag
Fraktion der CDU
Hannover, den 05.04.2016
„Bauernhof Niedersachsen“ - Wenn Ackerbauern Wirtschaftsdünger aufnehmen sollen,
muss auch der nötige Lagerraum genehmigt werden
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Bisher ist es für Ackerbaubetriebe ohne Viehhaltung kaum machbar, Lagerraum für Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle zu bauen, weil die Baugenehmigungspraxis dem entgegensteht. Daher sind
die Ackerbaubetriebe auf den Zukauf von Mineraldünger angewiesen. Gleichzeitig gibt es jedoch
einen Wirtschaftsdüngerüberschuss in vielen Regionen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Genehmigungsfähigkeit von Wirtschaftsdüngerlagerraum in viehlosen Betrieben zu erleichtern und damit einen Beitrag zur Lösung der Nährstoffproblematik zu leisten.
Begründung
Die Verteilung der Nährstoffe in Niedersachsen ist sehr unterschiedlich. Ein Grund dafür ist, dass
Getreide aus den Ackerbauregionen in die Viehhaltungsgebiete transportiert und dort zu Fütterung
eingesetzt wird. Weil die anfallende Gülle nicht im gleichen Umfang zurückgeliefert, sondern vor Ort
ausgebracht wird, kommt es in den viehstarken Gebieten zu einer Nährstoffanreicherung, während
in den Ackerbauregionen Mineraldünger zugekauft werden muss, um die Verluste ausgleichen und
sichere Erträge ermöglichen zu können.
Eine Rückführung der Nährstoffe ist der richtige Weg, um die Kreisläufe zu schließen, das Grundwasser zu schonen und Mineraldünger einzusparen. Hierzu ist es notwendig, auch Ackerbaubetrieben den Bau von Güllelagerraum zu ermöglichen, damit sie die Gülle lagern und pflanzenbedarfsgerecht ausbringen können. Bisher haben diese Betriebe es jedoch sehr schwer, die nötigen Baugenehmigungen zu erhalten.
Bereits im Januar 2014 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der CDU-Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin BertholdesSandrock, Christian Calderone, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (Drs. 17/1164) ausgeführt, dass ihrer Ansicht nach die Genehmigung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger nach dem gleichen Verfahren erfolgen soll wie die
Genehmigung für das Errichten von Lagerstätten für Mineraldünger im Außenbereich. Dieser Einsicht hat die Landesregierung keine Taten folgen lassen. Zwei Jahre später sagte Ministerpräsident
Weil laut Berichterstattung in der LAND & Forst vom 3. März 2016 im Rahmen seines Auftritts bei
der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands den
Landwirten Unterstützung beim Bau von Güllelagerstätten in den Ackerbauregionen zu. Insofern ist
es allerhöchste Zeit, den entsprechenden Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen und sich
endlich für den Bau von Güllelagern in Ackerbaugebieten stark zu machen, um einen echten Beitrag zur besseren Verteilung der Nährstoffe innerhalb Niedersachsens leisten zu können.
Björn Thümler
Fraktionsvorsitzender
(Ausgegeben am 07.04.2016)