Drucksache 17/5486 Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Antrag Fraktion der CDU Hannover, den 05.04.2016 „Bauernhof Niedersachsen“ - Wenn Ackerbauern Wirtschaftsdünger aufnehmen sollen, muss auch der nötige Lagerraum genehmigt werden Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Bisher ist es für Ackerbaubetriebe ohne Viehhaltung kaum machbar, Lagerraum für Wirtschaftsdünger wie z. B. Gülle zu bauen, weil die Baugenehmigungspraxis dem entgegensteht. Daher sind die Ackerbaubetriebe auf den Zukauf von Mineraldünger angewiesen. Gleichzeitig gibt es jedoch einen Wirtschaftsdüngerüberschuss in vielen Regionen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Genehmigungsfähigkeit von Wirtschaftsdüngerlagerraum in viehlosen Betrieben zu erleichtern und damit einen Beitrag zur Lösung der Nährstoffproblematik zu leisten. Begründung Die Verteilung der Nährstoffe in Niedersachsen ist sehr unterschiedlich. Ein Grund dafür ist, dass Getreide aus den Ackerbauregionen in die Viehhaltungsgebiete transportiert und dort zu Fütterung eingesetzt wird. Weil die anfallende Gülle nicht im gleichen Umfang zurückgeliefert, sondern vor Ort ausgebracht wird, kommt es in den viehstarken Gebieten zu einer Nährstoffanreicherung, während in den Ackerbauregionen Mineraldünger zugekauft werden muss, um die Verluste ausgleichen und sichere Erträge ermöglichen zu können. Eine Rückführung der Nährstoffe ist der richtige Weg, um die Kreisläufe zu schließen, das Grundwasser zu schonen und Mineraldünger einzusparen. Hierzu ist es notwendig, auch Ackerbaubetrieben den Bau von Güllelagerraum zu ermöglichen, damit sie die Gülle lagern und pflanzenbedarfsgerecht ausbringen können. Bisher haben diese Betriebe es jedoch sehr schwer, die nötigen Baugenehmigungen zu erhalten. Bereits im Januar 2014 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der CDU-Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin BertholdesSandrock, Christian Calderone, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (Drs. 17/1164) ausgeführt, dass ihrer Ansicht nach die Genehmigung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger nach dem gleichen Verfahren erfolgen soll wie die Genehmigung für das Errichten von Lagerstätten für Mineraldünger im Außenbereich. Dieser Einsicht hat die Landesregierung keine Taten folgen lassen. Zwei Jahre später sagte Ministerpräsident Weil laut Berichterstattung in der LAND & Forst vom 3. März 2016 im Rahmen seines Auftritts bei der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands den Landwirten Unterstützung beim Bau von Güllelagerstätten in den Ackerbauregionen zu. Insofern ist es allerhöchste Zeit, den entsprechenden Lippenbekenntnissen Taten folgen zu lassen und sich endlich für den Bau von Güllelagern in Ackerbaugebieten stark zu machen, um einen echten Beitrag zur besseren Verteilung der Nährstoffe innerhalb Niedersachsens leisten zu können. Björn Thümler Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 07.04.2016)
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